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Politische Nachrichten aus Hannover, der Region und Niedersachsen. Entscheidungen, Debatten und Hintergründe aus Verwaltung und Landespolitik.

Bundestagswahl

So hat Niedersachsen gewählt

24. Februar 2025/in Niedersachsen, Politik

Deutlich gestiegene Wahlbeteiligung und veränderte Sitzverteilung. Das vorläufige Endergebnis für Niedersachsen.

HANNOVER (redu). Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 brachte für Niedersachsen eine hohe Wahlbeteiligung und eine veränderte Sitzverteilung im Bundestag. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis stellt das Land 65 Abgeordnete im Parlament – neun weniger als zuvor.

Nach Angaben des Niedersächsischen Landeswahlleiters Markus Steinmetz lag die Wahlbeteiligung bei 83,4 Prozent. Dies bedeutet einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu 2021, als sie 74,7 Prozent betrug. Steinmetz dankte den rund 80.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz. Die ersten Ergebnisse aus Niedersachsen trafen um 21:05 Uhr aus dem Wahlkreis 37 Lüchow-Dannenberg – Lüneburg ein, das landesweite Gesamtergebnis wurde um 01:13 Uhr an die Bundeswahlleiterin übermittelt.

So hat Niedersachsen gewählt – BGPress 1251863

Punkt 18:00 Uhr wurden im Rathaus der Landeshauptstadt die Briefwahlurnen zur Auszählung geöffnet © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Ergebnisse und Sitzverteilung

Durch die bundesweite Verkleinerung des Bundestages von 733 auf 630 Sitze reduzierte sich auch die Anzahl der Abgeordneten aus Niedersachsen. Während die SPD mit 17 Mandaten (-9) deutliche Verluste verzeichnete, konnte die CDU mit 21 Sitzen (+3) zulegen. Die AfD erreichte 13 Mandate (+7), während die Grünen mit 8 Sitzen (-5) Verluste hinnehmen mussten. Die Linke verdoppelte ihre Mandate auf 6 (+3). Die FDP verlor alle ihre bisherigen 8 Sitze und ist nicht mehr im Bundestag vertreten.

Parteiergebnisse in Niedersachsen

Bei den Zweitstimmen führte die SPD mit 28,1 Prozent, gefolgt von der CDU mit 24,2 Prozent. Die Grünen erzielten 11,5 Prozent, während die AfD 17,8 Prozent erreichte. Die Linke erhielt 8,1 Prozent, die FDP kam nur auf 4,1 Prozent und schaffte es somit nicht mehr in den Bundestag. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erzielte 3,8 Prozent.

Fazit

Die Bundestagswahl in Niedersachsen brachte eine deutlich höhere Wahlbeteiligung und starke Veränderungen in der Sitzverteilung. Während die SPD Mandate verlor, konnte die CDU Zugewinne verbuchen. Die AfD und die Linke steigerten ihre Präsenz, während die FDP aus dem Bundestag ausschied. Niedersachsen wird nun mit 65 Abgeordneten im neu gewählten Bundestag vertreten sein.

Stadtwahlleiter

Stadtwahlleiter Sascha Kusz zeigte sich sehr zufrieden mit der Wahlbeteiligung in der Landeshauptstadt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Gegen 04:10 Uhr gab die Bundeswahlleiterin in Wiesbaden das vorläufige Endergebnis bekannt.

CDU stärkste Kraft – AfD zweitstärkste Partei

Die Bundeswahlleiterin hat das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 bekannt gegeben. Die CDU erreichte 22,6 % der Zweitstimmen, gefolgt von der AfD mit 20,8 %. Die SPD rutschte auf 16,4 % ab.

Die Bundestagswahl 2025 veränderte die politische Landschaft deutlich. Die CDU legte im Vergleich zur Wahl 2021 zu und erreichte mit 22,6 % die meisten Zweitstimmen. Die AfD konnte ihren Stimmenanteil verdoppeln und kommt auf 20,8 %. Die SPD musste erhebliche Verluste hinnehmen und erzielte 16,4 %.

Die Grünen verloren ebenfalls an Zustimmung und kamen auf 11,6 %. Die Linke legte leicht zu und erreichte 8,8 %, während die CSU 6,0 % erhielt. Die FDP scheiterte mit 4,3 % an der Fünf-Prozent-Hürde und wird im neuen Bundestag nicht vertreten sein. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verpasste mit 4,97 % ebenfalls den Einzug.

Zweitstimmenergebnisse der Bundestagswahl 2025

Partei Bundestagswahl 2025 Bundestagswahl 2021
CDU 22,6 % 19,0 %
AfD 20,8 % 10,4 %
SPD 16,4 % 25,7 %
GRÜNE 11,6 % 14,7 %
Die Linke 8,8 % 4,9 %
CSU 6,0 % 5,2 %
FDP 4,3 % 11,4 %
SSW 0,2 % 0,1 %
Sonstige 9,4 % 8,6 %
darunter: BSW 4,97 % –

(Quelle: Die Bundeswahlleiterin)

Die Wahlbeteiligung lag mit 82,5 % deutlich über der von 2021 (76,4 %). Im neuen Bundestag werden 630 Abgeordnete sitzen. Die CDU stellt mit 164 Mandaten die größte Fraktion. Die AfD kommt auf 152 Sitze, die SPD auf 120. Die Grünen erhalten 85 Mandate, die Linke 64 und die CSU 44. Der SSW ist mit einem Sitz vertreten.

Sitzverteilung im Bundestag 2025

Partei Sitze 2025 Wahlkreissitze 2025 Sitze 2021 Wahlkreissitze 2021
CDU 164 128 152 98
AfD 152 42 83 16
SPD 120 44 206 121
GRÜNE 85 12 118 16
Die Linke 64 6 39 3
CSU 44 44 45 45
FDP – – 91 –
SSW 1 – 1 –

(Quelle: Die Bundeswahlleiterin)

Das endgültige Wahlergebnis wird voraussichtlich am 14. März 2025 durch den Bundeswahlausschuss offiziell festgestellt.

Europawahl

Europawahl 2024: Bundeswahlleiterin empfiehlt frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen

27. Mai 2024/in Politik

Antragstellung für Briefwahlunterlagen bis 7. Juni möglich – Weiße Stimmzettelumschläge neu

WIESBADEN (redu). Zur Europawahl 2024 können Wahlberechtigte ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Antrag auf Briefwahlunterlagen frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zur Europawahl 2024 können Wahlberechtigte entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl teilnehmen. Die Bundeswahlleiterin rät allen, die per Briefwahl wählen möchten, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Dies soll sicherstellen, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig eintreffen.

Wahlberechtigte müssen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins entweder persönlich oder schriftlich bei ihrer Gemeinde stellen. Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 19. Mai verschickt wird. Alternativ kann der Antrag auch per E-Mail, Fax oder über ein Online-Formular der Gemeindebehörde gestellt werden. Falls auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code vorhanden ist, kann auch dieser genutzt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bei Anträgen für Dritte ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni 2024, um 18:00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Neu bei dieser Europawahl ist, dass der Stimmzettelumschlag weiß ist. Zur letzten Wahl war dieser noch blau. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen im roten Wahlbriefumschlag spätestens am Wahltag, 9. Juni 2024, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Um den rechtzeitigen Eingang zu gewährleisten, sollte der Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesandt werden. Eine frühere Versendung ist empfehlenswert. Der Wahlbrief kann auch persönlich bei der angegebenen Adresse abgegeben oder abgeben lassen werden.

Das Wahlrecht muss auch bei der Briefwahl persönlich und geheim ausgeübt werden. Wahlberechtigte, die durch körperliche Beeinträchtigungen oder Leseschwierigkeiten gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen und zu falten, dürfen sich von einer anderen Person helfen lassen, unter Einhaltung der auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführten Vorgaben.

Weitere Informationen zur Briefwahl sind im Merkblatt, das den Briefwahlunterlagen beiliegt, und auf der Website der Bundeswahlleiterin zu finden.

Grundgesetz

Das Grundgesetz feiert Jubiläum: Ein Rückblick auf 75 Jahre deutsche Demokratie

22. Mai 2024/in Politik

Seit 1949 bildet das Grundgesetz das Fundament der Bundesrepublik Deutschland

BERLIN (redu). Am 23. Mai 2024 feiert das Grundgesetz sein 75-jähriges Bestehen. Diese Verfassung legte 1949 den Grundstein für die Bundesrepublik Deutschland und hat seither die demokratische Entwicklung des Landes maßgeblich geprägt.

Das Grundgesetz feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft und legte den Grundstein für die Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Trümmern des Zweiten Weltkriegs erholte und eine stabile Demokratie aufbaute. Dieses Jubiläum bietet Anlass, die Bedeutung und die Entwicklung des Grundgesetzes zu würdigen und einen Blick auf seine Zukunft zu werfen.

Die Entstehung des Grundgesetzes

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war Deutschland ein zerstörtes und geteiltes Land. Die westlichen Alliierten – die USA, Großbritannien und Frankreich – beschlossen, in den von ihnen besetzten Zonen eine demokratische Ordnung zu etablieren. Dazu beriefen sie einen Parlamentarischen Rat ein, der aus Vertretern der Länder bestand und die Aufgabe hatte, eine Verfassung auszuarbeiten.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, und andere führende Köpfe, darunter Theodor Heuss und Carlo Schmid, spielten eine zentrale Rolle bei der Formulierung des Grundgesetzes. Sie nahmen sich Vorbilder aus verschiedenen demokratischen Traditionen und setzten sie in den deutschen Kontext um. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz feierlich verkündet und trat damit in Kraft.

Die Grundprinzipien des Grundgesetzes

Das Grundgesetz basiert auf mehreren zentralen Prinzipien, die bis heute die deutsche Demokratie prägen:

  • Menschenwürde und Grundrechte: Die Menschenwürde ist unantastbar und bildet das oberste Prinzip des Grundgesetzes. Es garantiert grundlegende Rechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Gleichberechtigung.
  • Rechtsstaatlichkeit: Das Grundgesetz sorgt dafür, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist, in dem die Gesetze für alle Bürger gleichermaßen gelten und die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative strikt eingehalten wird.
  • Demokratie: Die Staatsgewalt geht vom Volk aus. Dies zeigt sich durch freie und geheime Wahlen sowie die Beteiligung der Bürger an politischen Prozessen.
  • Bundesstaatlichkeit: Deutschland ist ein föderaler Staat, bestehend aus 16 Bundesländern, die eigene Kompetenzen und Verantwortlichkeiten haben.

Historische Meilensteine

In den vergangenen 75 Jahren hat das Grundgesetz viele historische Ereignisse und Entwicklungen begleitet und beeinflusst. Ein entscheidender Moment war die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung.

Weitere wichtige Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes betreffen unter anderem die Einführung neuer Grundrechte, wie das Recht auf Datenschutz und die Gleichstellung von Männern und Frauen. Auch die Europäische Integration hat Spuren im Grundgesetz hinterlassen, indem es die Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union ermöglichte.

Herausforderungen und Perspektiven

Obwohl das Grundgesetz eine stabile Grundlage bietet, steht es auch vor neuen Herausforderungen. Die Globalisierung, die Digitalisierung und der Klimawandel erfordern Anpassungen und Weiterentwicklungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Zudem stellen extremistische Strömungen und die Zunahme von Hasskriminalität die Grundwerte der Demokratie auf die Probe.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Reform des Föderalismus, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu verbessern und auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können. Auch die Stärkung der Bürgerbeteiligung und die Förderung politischer Bildung sind zentrale Aufgaben, um das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen zu festigen.

Fazit

Das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes ist ein bedeutendes Jubiläum, das uns daran erinnert, welche fundamentale Rolle diese Verfassung für die Entwicklung und Stabilität der Bundesrepublik Deutschland spielt. Es ist ein lebendiges Dokument, das sich stets weiterentwickelt hat und weiterhin an die Bedürfnisse und Herausforderungen der Zeit angepasst werden muss. Die Prinzipien, die im Grundgesetz verankert sind, bleiben jedoch unverändert und bilden das Fundament für eine freie, gerechte und demokratische Gesellschaft.

 

Kriminaldauerdienst ermittelt

Hannover unter Schock: Zwei Männer nach Stichattacken verstorben

14. November 2023/in Politik

Kriminalpolizei sucht Zeugen nach tödlichen Angriffen in Nordstadt und Mitte

HANNOVER (red). In den frühen Morgenstunden des 14. November 2023 erschütterten zwei tödliche Stichwaffenangriffe die Stadt Hannover. Ein 45-jähriger Mann fiel in der Nordstadt einem brutalen Angriff zum Opfer, während ein weiterer Gleichaltriger in der Hamburger Allee auf ähnliche Weise sein Leben verlor. Die Kriminalpolizei Hannover untersucht nun die erschreckenden Vorfälle und sucht dringend nach Zeugen.

In einem dramatischen Geschehen wurden in Hannover zwei Männer im Alter von 45 Jahren in getrennten, aber möglicherweise zusammenhängenden Vorfällen, getötet. Der erste Angriff fand in der Scheffelstraße im Stadtteil Nordstadt statt, wo ein unbekannter Täter eine Spielhalle betrat und einen Gast unvermittelt angriff. Trotz sofortiger medizinischer Maßnahmen verstarb das Opfer am Tatort. Ein 49-Jähriger, der versuchte zu helfen, wurde ebenfalls verletzt, jedoch nicht lebensgefährlich.

Etwa 30 Minuten später ereignete sich ein ähnlicher Vorfall vor einem Hotel in der Hamburger Allee im Stadtteil Mitte. Ein weiterer 45-jähriger Mann wurde niedergestochen und erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. In beiden Fällen gelang den Angreifern die Flucht.

Die Kriminalpolizei Hannover kann einen Zusammenhang zwischen den beiden Taten aufgrund der zeitlichen und örtlichen Nähe nicht ausschließen. Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen dieser tragischen Ereignisse sind im Gange.

Die Polizei appelliert an die Öffentlichkeit, insbesondere an Personen, die zwischen 02:00 und 02:30 Uhr in den betroffenen Gebieten unterwegs waren und ggf. auffällige Personen beobachtet haben, sich zu melden. Zeugen, die Informationen zu den Vorfällen liefern können, sollten sich umgehend mit dem Kriminaldauerdienst der Polizei Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 in Verbindung setzen.

Innenministerin Daniela Behrens© Carl-Marcus Müller

Innenministerkonferenz in Berlin beendet

16. Juni 2023/in Politik

Wichtige Beschlüsse in den Themenbereichen Migration und Inneren Sicherheit

BERLIN (PM). Am (heutigen) Freitag endete die dreitägige, 219. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und -minister sowie Innensenatoren und -senatorinnen der Länder (IMK) in Berlin. Die Tagesordnung der Konferenz umfasste insgesamt mehr als 90 Tagesordnungspunkte und war geprägt von intensiven Debatten in einer Vielzahl von Themengebieten der Inneren Sicherheit, der Migrationspolitik und des Katastrophenschutzes.

Einen Schwerpunkt der zum Teil auch kontrovers diskutierten Themen bildete der Bereich der Migrationspolitik und dabei insbesondere die weitere Bearbeitung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) aus dem vergangenen Mai sowie der jüngsten Beschlüsse der EU-Innenministerinnen und -minister zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt dazu: „Ich habe in den vergangenen Tagen sehr deutlich gemacht, dass wir in der Debatte zur Migration aus meiner Sicht dringend zur Sachlichkeit zurückkehren müssen. Es geht darum, die Probleme in diesem Bereich klar zu benennen, aber wir müssen ebenso deutlich machen, dass die Politik auf allen Ebenen in der Lage und willens ist, diese Probleme auch zu lösen. Die IMK war sich vor diesem Hintergrund einig, dass der sogenannte Asylkompromiss auf EU-Ebene einen ausgesprochen wichtigen Schritt in Richtung einer solidarischen und fairen Migrationspolitik in Europa darstellt. Nach Jahren der politischen Stagnation auf diesem Gebiet ist es insbesondere auf Initiative der deutschen Innenministerin Nancy Faeser gelungen, auch jene Staaten in die Verantwortung zu nehmen, die bisher praktisch gar keinen Beitrag zur Aufnahme und zur Versorgung von Geflüchteten leisten.“

Nichtsdestotrotz sieht Behrens noch weiteren Beratungsbedarf, insbesondere für das EU-Parlament: „Der Kompromiss aus der vergangenen Woche kann in einigen Bereichen nur ein Zwischenschritt sein. So ist es einerseits zu begrüßen, dass Asylverfahren in Zukunft auch direkt an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden sollen, damit Geflüchtete möglichst schnell Klarheit über ihren Schutzstatus und ihre Chancen auf Asyl in der EU erhalten. Andererseits enthält der Kompromiss aber noch inakzeptable Härten mit Blick auf Familien und Kinder, bei denen ich große Bauchschmerzen habe. Für mich steht fest: Die geplanten Verfahren an den Außengrenzen müssen schnell, ergebnisoffen und unter Einhaltung unserer hohen humanitären und rechtsstaatlichen Standards erfolgen. Daran wird die ganze Welt messen, wie ernst es Europa mit seinen eigenen Werten meint.“

Mit Blick auf die weitere Ausgestaltung der Finanzierung bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten sagt Ministerin Behrens: „Alle Länder sind sich einig, dass die vom Bund zugesagte Milliarde für die Kommunen nur ein Anfang sein kann. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass wir in Zukunft zu einem fairen Finanzierungssystem gelangen, das die gestiegenen Zugangszahlen und die großen Herausforderungen vor Ort berücksichtigt. In Niedersachsen entlasten wir die Kommunen so gut es geht, beispielsweise indem wir die Erstaufnahmeeinrichtungen ausbauen und den Kommunen so möglichst viel Vorlaufzeit für die Unterbringung vor Ort geben. Im Rahmen der IMK haben wir den Bund darüber hinaus noch einmal aufgefordert, seiner Verpflichtung nachzukommen, möglichst belastbare Prognosen für die zukünftigen Zugangszahlen vorzulegen. Diese Informationen brauchen wir, um unsererseits noch mehr Planbarkeit für die Kommunen schaffen zu können.“

Zu weiteren Beschlüssen der IMK erklärt Innenministerin Behrens im Einzelnen:

Geldautomatensprengungen

„Auch wenn die Fallzahlen bei den Geldautomatensprengungen in Niedersachsen im laufenden Jahr rückläufig sind, so stellen diese Taten weiter eine erhebliche Gefahr für unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass sich die IMK auf die Forderung nach einer Strafverschärfung für Geldautomatensprengungen einigen konnte. Die bisherige strafrechtliche Würdigung dieser Delikte nimmt aus unserer Sicht bisher zu wenig zur Kenntnis, dass den Tätern völlig gleichgültig ist, dass sie das Leben und die Gesundheit anderer Menschen massiv gefährden. Es handelt sich aus unserer Sicht um besonders schwere Fälle des Diebstahls mit dem Einsatz von Sprengstoff und diese Taten müssen von den Gerichten auch in der Härte angemessen sanktioniert werden können.“

Gewalt gegen Einsatzkräfte

„Von dieser IMK geht die klare Botschaft aus, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte auf das Schärfste zu verurteilen ist und dieses Problem der gesamtgesellschaftlichen Aufmerksamkeit bedarf. Wir müssen alle miteinander immer wieder lautstark deutlich machen, dass wir es nicht einfach hinnehmen, wenn diejenigen, die uns schützen, attackiert, beleidigt oder bedroht werden! Wir sind uns länderübergreifend einig, dass das gezielte Locken von Polizei- und Rettungskräften in einen Hinterhalt künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr statt wie bisher nur mit sechs Monaten geahndet werden sollte.“

Ministerpräsident Stephan Weil

Ministerpräsident Stephan Weil äußert sich zur heutigen Ministerpräsidentenkonferenz

16. März 2023/in Politik

Bundesländerchefs treffen sich in Berlin

BERLIN (PM). Einigkeit bestimmte die Diskussionen auf der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz der Länderchefinnen und Länderchefs. Einvernehmliche Beschlüsse gab es insbesondere zu den Schwerpunktthemen ‚Energiepreise und Energieversorgungssicherheit‘, ‚Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern‘ sowie ‚Finanzierung von ,Geflüchteten‘. 

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil:

„Das war heute endlich einmal wieder eine Routine-MPK. Wir haben wichtige Themen besprochen und waren uns über die Parteigrenzen hinweg weitestgehend einig.

Das galt insbesondere für den Bereich Energieversorgung und Energiepreise. Hier benötigen die Stadtwerke eine bessere und langfristige Unterstützung, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum große Mengen Energie beschaffen. Auch und gerade die kommunalen Energieversorger müssen weiter handlungsfähig bleiben.

Ein Thema treibt alle 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ganz besonders um: die Situation der energieintensiven Industrie. Viele Unternehmen sind in großer Sorge wegen der Gefährdung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. In der Konkurrenz mit anderen Unternehmen auf dem Weltmarkt sehen sie sich derzeit aufgrund der hohen Energiepreise und den gleichzeitig notwendigen Investitionen für die Transformation deutlich im Nachteil. Die Länder sind sich einig, dass ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis nötig ist, um wichtige Grundstoffindustrien, die damit verbundenen Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze in unserem Land zu unterstützen. Auch bei der Ansiedlung von Zukunftsindustrien darf Deutschland nicht den Anschluss verlieren. Ein guter Teil des gesellschaftlichen Wohlstands hängt davon ab, dass Deutschland ein erfolgreiches Industrieland bleibt – das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Wir bitten deshalb die Bundesregierung, möglichst rasch Vorschläge für die Sicherung des Industriestandorts Deutschland vorzulegen.

Der ‚Pakt für Beschleunigung‘ bedarf dringend selbst der Beschleunigung – hier ist der Bund am Zug. Der Versorgungsschock im letzten Jahr hat dazu geführt, dass auf einmal Planungs- und Genehmigungsverfahren so schnell möglich wurden, wie man es sich kaum je hätte vorstellen können. Planung und Bau eines LNG-Terminals in nur acht Monaten in Deutschland, das hätte zuvor unsere Fantasie gesprengt – es war in dieser besonderen Lage aber möglich und nötig. Jetzt lässt die Schockwirkung offensichtlich nach und alte Beharrungskräfte kehren zurück. Vielfältige Fachinteressen werden in der Gesellschaft und in den Regierungen auf Bundes- und auf Länderebene geltend gemacht. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir sind zu kompliziert und zu langsam, wir müssen einfacher und schneller werden – und dabei haben wir keine Zeit zu verlieren. Wir brauchen Tempo beim Ausbau der Infrastruktur, der Erneuerbaren Energien und in vielen anderen Bereichen. Die Länderchefinnen und Länderchefs stehen allesamt in der Fankurve einer konsequenten Beschleunigung und bieten dem Bund eine engagierte Zusammenarbeit an.

Was die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anbelangt, brauchen wir eine dauerhafte faire, verlässliche und dynamische Verteilung der finanziellen Lasten. Die Zugangszahlen im Asylbereich sind vor dem Hintergrund der enormen Krisen in vielen Teilen der Welt in den letzten Monaten um 76 Prozent gegenüber dem letzten Jahr gestiegen. Auch aus der Ukraine kommen nach wie vor tagtäglich viele Menschen zu uns. Hier übernimmt der Bund zwar nach einer gewissen Zeit die SGB-II-Leistungen, aber auch für diese Geflüchteten müssen Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorgehalten werden. Außerdem übernehmen die Kommunen auch bei den Ukrainerinnen und Ukrainern dauerhaft rund 30 Prozent der Kosten der Unterbringung (KdU).

Insgesamt stellen die hohen Zuzugszahlen eine große Belastung für die Kommunen dar; wir müssen sie nicht nur in organisatorischer Hinsicht, sondern vor allen Dingen auch in finanzieller Hinsicht unterstützen. Der Bund muss sich hier deutlich stärker mit engagieren, als bislang. Die Kommunen benötigen dringend mehr Unterstützung bei den Vorhaltekosten für Unterkunftsplätze. Niemand von uns kann wollen, dass die Kommunen immer wieder auf Turnhallen zurückgreifen müssen, weil sie keine Mittel haben, um längerfristig nutzbare, geeignete Liegenschaften für die Unterbringung von Geflüchteten vorzuhalten.

Diese ganze Diskussion muss am 10. Mai 2023 bei der gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bund geführt werden, dann mit hoffentlich sehr konkreten und für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnissen. Am Ende des Tages wäre es richtig, wenn sich Bund und Länder dauerhaft die Kosten teilen würden.“

Ministerpräsident Stephan Weil© Bernd Günther

100 Tage rot-grüne Landesregierung – ein guter Start

15. Februar 2023/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Heute vor 100 Tagen ist Niedersachsens rot-grüne Landesregierung im Amt vereidigt worden. Angesichts der im November 2022 infolge der Energiepreisekrise herrschenden Verunsicherungen hat sie ihre Handlungsfähigkeit sofort unter Beweis gestellt und in einem Nachtragshaushalt für 2022 und 2023 insgesamt 2,9 Milliarden Euro für Krisenbewältigung, energetische Transformation und Vorsorge mobilisiert.

Wesentlicher Teil ist ein Sofortprogramm über 970 Millionen Euro, mit dem Menschen, Unternehmen, Kommunen und soziale Einrichtungen dabei unterstützt werden, den enorm gestiegenen Energiekosten zu begegnen. Um der Energiekrise auch langfristig entgegenzuwirken und unabhängig vom russischen Gas zu werden, fließen aus dem Nachtrag 707 Millionen Euro zusätzlich in die energetische Transformation. Diese Mittel stehen beispielsweise für die Ko-Finanzierung von Wasserstoffprojekten bereit und für die Absicherung der Finanzierung des LNG-Terminals in Stade. Nach der Eröffnung des ersten deutschen LNG-Terminals im Dezember 2022 in Wilhelmshaven wurde im Januar 2023 mit einem symbolischen ersten Rammschlag der Bau des zweiten LNG-Anlegers für Niedersachsen in Stade begonnen. Die Fertigstellung des Anlegers an der Elbe für die schwimmende Regasifizierungsanlage (FSRU) ist bis zum Winter 2023/24 geplant.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das war ein besonders dynamischer Start. In der letzten Woche hat es zum Sofortprogramm eine Zwischenbilanz mit sehr unterschiedlichen Akteuren und einer sehr positiven Rückmeldung gegeben. Uns allen war und ist bewusst, dass die mit dem Nachtragshaushalt in Höhe von 2,9 Milliarden Euro gebundenen Mittel nun nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung stehen.“

„Die rot grüne Landesregierung ist eine Koalition des Machens. Uns eint der Wille zur politischen Gestaltung, um die aktuellen Herausforderungen anzugehen“, so die stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg. „Wir sind beispielsweise fest entschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 75 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2040 klimaneutral zu werden. Mit einem schnellen Ausbau der Windenergie auf See und an Land, der Solaranlagen und der Übertragungsnetze haben wir eine realistische Chance, dieses Ziel zu erreichen.“

Niedersachsen muss 2,2 Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen, so steht es im „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes. Das Niedersächsische Umweltministerium hat eine Potentialanalyse für Windflächen in Niedersachsen durchführen lassen. Diese bildet die Grundlage, um die derzeit 1,1 Prozent ausgewiesene Fläche zu verdoppeln. Das wird anhand objektiver Kriterien geschehen – wie beispielsweise Besiedlungsdichte, Abstände oder Vogelschutzgebieten in den einzelnen Regionen. Anfang Februar 2023 wurden die regionalisierten Flächenziele und das weitere Vorgehen den Kommunen vorgestellt. Derzeit ist ein Gesetzespaket in Vorbereitung, das die einzelnen Flächenanteile festschreibt und den regionalen Planungsträgern die Möglichkeit eröffnet, diese in Raumordnungs-Teilplänen für Windenergie auszuweisen.

Gleichzeitig erweitert das Land per Gesetz die finanziellen Beteiligungsmöglichketen von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende. Beim Bau neuer Windenergieanlagen und größerer Solarparks sollen Anwohnerinnen und Anwohnern und Kommunen künftig insgesamt 20 Prozent der Anteile an den Erneuerbaren-Anlagen angeboten werden. So bleiben die Erträge der Energiewende vor Ort, was die Akzeptanz der Energiewende erhöht.

Anfang Februar 2023 hat die ‚Taskforce Energiewende‘ unter Federführung des Umwelt- und Energieministeriums und des Wirtschafts- und des Agrarministeriums ihre Arbeit aufgenommen. In diese Taskforce fließen die Erfahrungen ein, die im letzten Jahr bei Planung, Genehmigung und Bau des ersten deutschen LNG-Terminals in Wilhelmshaven gesammelt wurden. Mit der Taskforce soll die neue Deutschlandgeschwindigkeit auf alle niedersächsischen Energiewende- und Transformationsprojekte ausgerollt werden. Außerdem stehen personelle Kapazitäten für eine Unterstützung der Kommunen in schwierigen Verfahren zur Verfügung.

Seit Anfang Februar ist auch die neue Energiespar-Beratung „Private Wohngebäude“ bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) am Start. Das Umweltministerium fördert die Beratung mit 7,6 Millionen Euro. Für die Umsetzung stehen bereits über 600 zusätzliche Energieberaterinnen und -berater zur Verfügung, vorwiegend aus den Reihen des Schornsteinfegerhandwerks. Landesweit können private Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Wohnungen nun kostenlose Energiesparberatungen in Anspruch nehmen. Die Beraterinnen und Berater prüfen vor Ort, wie kurzfristig Energie und Kosten gespart werden können.

Auch im Bildungsbereich wurden in den ersten 100 Tagen wichtige Weichen gestellt: Gemeinsam mit der VW Stiftung wurde ein ambitioniertes Programm zur Förderung von Spitzenforschung im Umfang von 576,3 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Schwerpunkte der Agenda ‚zukunft.niedersachsen‘ sind vor allem die in den nächsten Jahren anstehenden grundlegenden Veränderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Dem Land sollen auf diese Weise zahlreiche positive Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dabei geht es in besonderer Weise um die Energie- und Mobilitätswende und insgesamt um ressourcenschonendes Wirtschaften.

Parallel dazu unterstützt das Land Niedersachsen die Studentenwerke mit 30 Millionen Euro. Die erste Tranche in Höhe von 13,5 Millionen Euro wurde im Dezember 2022 an die Studentenwerke ausgezahlt, eine zweite Tranche in Höhe von 16,5 Millionen Euro folgte im Januar 2023. Die Zuschüsse ermöglichen es den Studentenwerken, ihre Angebote, Preise und Beiträge für Studierende stabil zu halten und tragen so zu einer finanziellen Entlastung der Studierenden bei. Die landesweit 86 Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung haben bis Ende Januar fünf Millionen Euro erhalten, um die enormen Kostensteigerungen – insbesondere im Energiesektor – abzumildern.

Mit 100 Millionen Euro wurden die Schul- und Kitaträger bei den Energiepreissteigerungen entlastet. Weitere 100 Millionen Euro fließen über die Träger in die Stabilisierung und Absenkung der Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung. Damit sollen die Preisaufwüchse bei den Lebensmitteln und in der Folge für die Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie im Schulbereich kompensiert werden.

Mit einem umfangreichen Softwarepaket zur lizenzfreien Nutzung durch die Schulen hat das Kultusministerium im Januar 2023 die Angebotspalette an digitalem Lerncontent und Diagnosetools deutlich ausgeweitet. Schülerinnen und Schüler erhalten damit neue Möglichkeiten, im Unterricht und zu Hause hochwertige Programme und Apps als Ergänzung zu den vorhandenen Lehr- und Lerngegebenheiten anzuwenden. Diagnosetools helfen Lehrkräften außerdem bei der Kompetenzfeststellung und entlasten sie über automatisierte Auswertungsprozesse. Die infolge der Corona-Pandemie entstandenen Bildungslücken sollen baldmöglichst geschlossen werden.

Als wesentlicher Beitrag für eine Steigerung der Attraktivität und mehr Gerechtigkeit in der Besoldung ist vorgesehen, dass mit dem Haushalt 2024 zumindest ein Einstieg in A13 für alle Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen und mit dem Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie A10 für Fachpraxislehrkräfte geschaffen werden soll.

„Das ist ein starkes Comittment der Landesregierung für bessere Bildung in Niedersachsen“, so Kultusministerin Hamburg. „Ich bedanke mich bei den anderen Ressorts für diesen gemeinsamen finanziellen Kraftakt, mit dem wir ein wichtiges Zeichen für attraktive Bedingungen für mehr Lehrkräfte in Niedersachsen setzen.“

Nicht nur Arbeitsergebnisse der Startphase sind nach Auffassung des Ministerpräsidenten positiv, sondern auch die Zusammenarbeit in der Landesregierung:

„Die Stimmung ist trotz der zahlreichen Herausforderungen gut, wir arbeiten gerne und konstruktiv zusammen, es ist viel Elan spürbar und viel Gestaltungswille. All das sind gute Voraussetzungen dafür, Niedersachsen in den nächsten Jahren weiter deutlich voranzubringen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Er sei deswegen sehr angetan von dem Start der neuen Landesregierung. „Die in und für Niedersachsen anstehenden Veränderungen werden wir mit großem Engagement im Interesse der Menschen in diesem Land, im Interesse der Umwelt und des Klimas gestalten.“

Verteidigungsminister Boris Pistorius© Bernd Günther

Neuer Verteidigungsminister heißt Boris Pistorius

17. Januar 2023/in Niedersachsen, Politik

BERLIN (PM/red). Bundeskanzler Olaf Scholz wird Boris Pistorius (62 Jahre) als neuen Verteidigungsminister ins Bundeskabinett berufen. Am Donnerstag wird der langjährige niedersächsische Innenminister seine Ernennungsurkunde vom Bundespräsidenten erhalten und im Deutschen Bundestag seinen Amtseid leisten.

„Ich freue mich sehr, mit Boris Pistorius einen herausragenden Politiker unseres Landes für das Amt des Verteidigungsministers gewonnen zu haben. Pistorius ist ein äußerst erfahrener Politiker, der verwaltungserprobt ist, sich seit Jahren mit Sicherheitspolitik beschäftigt und mit seiner Kompetenz, seiner Durchsetzungsfähigkeit und seinem großen Herz genau die richtige Person ist, um die Bundeswehr durch diese Zeitenwende zu führen“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz am Dienstag in Berlin.

Nach dem Rücktritt von Christine Lambrecht hatte sich der Bundeskanzler mit der Partei- und Fraktionsführung der SPD eng beraten und sich für Pistorius als neuen Verteidigungsminister entschieden. Pistorius war vor seiner Berufung zum Landesinnenminister 2013 fast sieben Jahre lang Oberbürgermeister von Osnabrück.

Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sich zu der bevorstehenden Ernennung

„Deutschland bekommt einen sehr guten Verteidigungsminister – davon bin ich überzeugt. Ich kenne Boris Pistorius schon lange und schätze ihn sehr. Er hat zehn Jahre lang als niedersächsischer Innenminister für Sicherheit hier im Land gesorgt und so manche Herausforderung gut und umsichtig bewältigt. Boris Pistorius hat auch schon bisher in Niedersachsen, einem der größten Bundeswehrstandorte in Deutschland, stets einen sehr guten und engen Draht zum Militär und zu den Soldatinnen und Soldaten. Für deren Belange und für die Sicherheit der Menschen in Deutschland wird er sich mit aller Kraft einsetzen. Das ist jetzt noch wichtiger als sein aktuelles Amt in Niedersachsen. Ich wünsche ihm alles Gute für die neue besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Und herzlichen Dank für die großartige Arbeit in den letzten zehn Jahren für Niedersachsen!“

Statement von Boris Pistorius am 17.01.2023 

Pistorius zum Abschluss der Herbst-IMK in München – Boris Pistorius mf© Matthias Falk

Pistorius zum Abschluss der Herbst-IMK in München

2. Dezember 2022/in Politik

HANNOVER (PM). Nach dem Abschluss der heute (02.12.2022) in München zu Ende gegangen Herbst-Innenministerkonferenz in München hat der Sprecher der SPD-geführten Innenressorts und Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, ein gemischtes Fazit gezogen.

Im Mittelpunkt der Tagung standen neben der aktuellen sicherheitspolitischen Lage auch Fragen zum Bevölkerungsschutz, zur Migrationspolitik, Polizei und Cybersicherheit.

Pistorius: „Wir haben in München teils auch kontrovers mit den Kolleginnen und Kollegen der Unions-geführten Innenressorts diskutiert. Ich freue mich darüber, dass es an den meisten Stellen gelungen ist, Kompromisse und tragfähige Lösungen zu finden, auch wenn ich mir an einigen Punkten mehr Entgegenkommen gewünscht hätte. Wir leben angesichts des Krieges in der Ukraine, der Energiekrise, aber auch der Herausforderungen durch den Klimawandel in innenpolitisch extrem anspruchsvollen Zeiten. Darum ist es wichtig, dass wir uns im Kreis der Innenressortchefinnen und -chefs in den wesentlichen Fragen einig sind.„

Hier Zitate von Minister Pistorius zu ausgewählten Schwerpunkten der Herbstkonferenz:

Abschiebestopp Iran

„Auf meine Initiative hin haben wir einen Abschiebestopp in den Iran beschlossen. Davon ausgenommen sind Gefährder oder Personen, die hier schwere Straftaten begangen haben. Ich hätte mir auch einen formellen Abschiebestopp gewünscht, um die klare Botschaft zu senden, dass wir die Situation im Iran sehr genau beobachten und die Gräueltaten des Mullah-Regimes gegen die eigene Bevölkerung auf das Schärfste verurteilen. Das war aber mit den Kolleginnen und Kollegen aus CDU und CSU nicht möglich.“

BSI als Zentralstelle bei der Bekämpfung von Cybersicherheit

„Die Bedrohungen durch Angriffe im digitalen Raum nehmen täglich zu. Nicht nur Unternehmen, auch die kritische Infrastruktur steht immer mehr unter Druck. Wir müssen alles dafür tun, um im Wettlauf mit den Angreifenden nicht den Anschluss zu verlieren. Ich bin davon überzeugt, dass dies nur gemeinsam gelingen kann. Das BSI bietet sich aus meiner Sicht in idealer Weise an, diese gemeinsame Aufgabe als Zentralstelle zu übernehmen. Vorbild ist die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamtes. Darüber sind wir uns innerhalb der SPD-geführten Innenressorts einig. Es ist schade, dass wir zu der Zentralstellenfunktion des BSI keinen gemeinsamen Beschluss mit den Unions-geführten Innenressorts erreichen konnten. Die Kolleginnen und Kollegen aus CDU und CSU sehen die Cybersicherheit offenbar eher als vor allem föderale Fragestellung an. Das wird der Bedrohung durch diese Angriffe aus unserer Sicht nicht gerecht. Wir brauchen in Deutschland zukünftig eine noch stärkere zentrale Stelle für Cybersicherheit. Diese Stelle könnte alle Angriffe in Echtzeit wahrnehmen und sofort im Konzert mit den Brückenköpfen für dieses Thema in den Ländern Gegenmaßnahmen mit den betroffenen Unternehmen, Verwaltungen oder kritischen Infrastrukturen einleiten. Hier müssen wir im wahrsten Sinne des Wortes immer vor der Lage sein!“

Sprengungen von Geldautomaten

„Die Zahl der Sprengungen von Geldautomaten erreicht in diesem Jahr ein neues Allzeithoch. Tätergruppen verlagern ihre Aktivitäten immer mehr nach Deutschland, weil sie hier offensichtlich leichter an ihre Beute kommen, als beispielsweise in den Niederlanden. Das Risiko, dass Unbeteiligte dabei schwer verletzt werden, steigt von Tag zu Tag. Bereits im Juni habe ich mich mit Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Banken und Sparkassen getroffen, damit sie kurzfristig etwas für eine deutlich bessere Sicherung der Geldautomaten tun. Dazu waren die Geldhäuser aber bisher nicht im erforderlichen Umfang bereit oder in der Lage. Es gibt viele sinnvolle und schnell umsetzbare Maßnahmen, um diese Taten kurzfristig einzudämmen und langfristig fast komplett zu verhindern. In den Niederlanden etwa wird bei einer Sprengung Geld zerstört oder verklebt. Auch darum gibt es dort kaum noch Taten. Darum erwarten wir, dass die Banken und Sparkassen der IMK und dem Bundesinnenministerium bis April 2023 klare Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Geldautomaten vorlegen. In Niedersachsen bereiten wir als Innenministerium gemeinsam mit dem Justizministerium zeitgleich eine entsprechende Bundesratsinitiative vor, um Banken zu entsprechenden Maßnahmen zu verpflichten, falls das nicht freiwillig geschieht. Durch die inzwischen bei diesen Taten fast ausschließlich genutzten Festsprengstoffe werden Menschenleben akut gefährdet, das können wir so nicht weiter hinnehmen. Die Täter setzen die Gesundheit und das Leben von Menschen aufs Spiel, bei der unmittelbaren Tatausführung und bei ihrer Flucht vor der Polizei. Deswegen muss ihnen schnell der Anreiz für diese Taten genommen werden.“

Gemeinsam für einen starken Bevölkerungsschutz

„Wir haben im Rahmen unserer Konferenz dem zuständigen EU-Kommissar Janez Lenarčič unsere weitere Unterstützung des europäischen Katastrophenschutzverfahrens RescEU versichert. Wir hatten auf niedersächsischen Vorschlag hin bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni in Würzburg einen Beschluss gefasst, in dem wir vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges ein 10-Milliarden-Paket für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz fordern und Bundesinnenministerin Nancy Faeser um eine Umsetzung auf Bundesebene gebeten. Dazu wurden die ersten Schritte gemacht. Wir brauchen neben zusätzlichen Haushaltsmitteln zukünftig vor allem das politische Bewusstsein, dass Katastrophen- und Zivilschutz immer mehr zu einer Struktur eines ganzheitlichen Bevölkerungsschutzes zusammenwachsen werden. Tatsächliche oder auch Cyber-Angriffe auf unsere kritischen Infrastrukturen, immer mehr Vegetationsbrände durch den Klimawandel und auch verheerende Überschwemmungen wie im Ahrtal sind eine hybride Gefahr, der wir uns gemeinsam im Verbund von Ländern, Bund und EU stellen müssen. Natürlich geht es dabei auch um zukünftig deutlich höhere Kosten –  etwa auch für Löschflugzeuge. Niedersachsen hat gegenüber Bund und EU die Bereitschaft erklärt, Löschflugzeuge zu stationieren. Wir hoffen, dass die erste Löschflugzeugstaffel Deutschlands schon 2023 in Niedersachsen in Dienst gesetzt wird.“

Darüber hinaus sagte Pistorius zum Thema Einbürgerung:

„Am Rande der Tagesordnung haben wir uns auch zu der aktuellen Diskussion über die dringend notwendige Erneuerung der Einbürgerung bereits nach fünf und unter gewissen Voraussetzungen schon nach drei Jahren ausgetauscht. Arbeitsmarkt-Expertinnen und -Experten, wie die Bundesarbeitsagentur-Chefin Andrea Nahles und Unternehmerverbände, sind sich einig, dass wir zukünftig deutlich mehr und qualifiziertere Einwanderung brauchen, damit wir wirtschaftlich leistungsfähig bleiben. Die Pläne für eine modernere Einwanderungspolitik haben wir bereits vor über einem Jahr unter meiner Mitwirkung in den Ampel-Koalitionsvertrag geschrieben. Darum wundere ich mich über die aktuelle mediale Aufregung. Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland. Ausländerinnen und Ausländer sind nach der Einbürgerung beruflich sogar erfolgreicher als gebürtige Deutsche, eingebürgerte Jugendliche machen häufiger Abitur als Jugendliche aus deutschen Familien. Auch die Quote der Erwerbstätigen unter den Eingebürgerten ist so hoch wie bei den gebürtigen Deutschen. Kurz: Einbürgerung ist ein echter Integrationsturbo, auch Herr Dobrindt und Herr Merz wissen das. Darum ist es wichtig, dass es kurzfristig eine tragfähige gesetzliche Lösung bei der Einbürgerung gibt.“

Niedersächsischer Landtag wählt Stephan Weil zum Ministerpräsidenten – Neue Landesregierung mf© Matthias Falk

Niedersächsischer Landtag wählt Stephan Weil zum Ministerpräsidenten

8. November 2022/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Stephan Weil ist Ministerpräsident für die Dauer der 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags. Das Landesparlament wählte den 63-jährigen am (heutigen) Dienstag in Hannover erneut zum Chef der Niedersächsischen Landesregierung.

Weil war erstmals am 19. Februar 2013 zum Ministerpräsidenten gewählt worden. Dem dritten Kabinett Weil gehören insgesamt zehn Ministerinnen und Minister an. Stellvertreterin des Regierungschefs ist Kultusministerin Julia Willie Hamburg.

Ministerpräsident Weil berief im Anschluss an seine Wahl die folgenden Personen als Mitglieder der neuen Landesregierung:

Julia Willie Hamburg (Kultus), Daniela Behrens (Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung), Gerald Heere (Finanzen), Olaf Lies (Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung), Christian Meyer (Umwelt, Energie, und Klimaschutz), Falko Mohrs (Wissenschaft und Kultur), Wiebke Osigus (Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung), Boris Pistorius (Inneres und Sport), Miriam Staudte (Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Kathrin Wahlmann (Justiz).

Am Nachmittag werden die Mitglieder der Landesregierung vor dem Parlament vereidigt. Im Anschluss wird der Ministerpräsident in einer Erklärung vor dem Landtag die Schwerpunkte und Ziele der neuen Landesregierung skizzieren.

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