Europawahl

Europawahl 2024: Bundeswahlleiterin empfiehlt frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen

Antragstellung für Briefwahlunterlagen bis 7. Juni möglich – Weiße Stimmzettelumschläge neu

WIESBADEN (redu). Zur Europawahl 2024 können Wahlberechtigte ihre Stimme entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, den Antrag auf Briefwahlunterlagen frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zur Europawahl 2024 können Wahlberechtigte entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl teilnehmen. Die Bundeswahlleiterin rät allen, die per Briefwahl wählen möchten, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Dies soll sicherstellen, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig eintreffen.

Wahlberechtigte müssen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins entweder persönlich oder schriftlich bei ihrer Gemeinde stellen. Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 19. Mai verschickt wird. Alternativ kann der Antrag auch per E-Mail, Fax oder über ein Online-Formular der Gemeindebehörde gestellt werden. Falls auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code vorhanden ist, kann auch dieser genutzt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Bei Anträgen für Dritte ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni 2024, um 18:00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen, wie bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung, ist die Antragstellung auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Neu bei dieser Europawahl ist, dass der Stimmzettelumschlag weiß ist. Zur letzten Wahl war dieser noch blau. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen im roten Wahlbriefumschlag spätestens am Wahltag, 9. Juni 2024, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Um den rechtzeitigen Eingang zu gewährleisten, sollte der Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesandt werden. Eine frühere Versendung ist empfehlenswert. Der Wahlbrief kann auch persönlich bei der angegebenen Adresse abgegeben oder abgeben lassen werden.

Das Wahlrecht muss auch bei der Briefwahl persönlich und geheim ausgeübt werden. Wahlberechtigte, die durch körperliche Beeinträchtigungen oder Leseschwierigkeiten gehindert sind, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen und zu falten, dürfen sich von einer anderen Person helfen lassen, unter Einhaltung der auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführten Vorgaben.

Weitere Informationen zur Briefwahl sind im Merkblatt, das den Briefwahlunterlagen beiliegt, und auf der Website der Bundeswahlleiterin zu finden.