BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Nachrichten aus der Region Hannover: Meldungen aus Städten und Gemeinden rund um die Landeshauptstadt, lokal recherchiert und aktuell.

Coronavirus: Region konkretisiert Verfügung zur Maskenpflicht – Maskenpflicht2© Bernd Günther

Coronavirus: Region konkretisiert Verfügung zur Maskenpflicht

11. November 2020/in Region Hannover

REGION HANNOVER (PM/red.). Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom Dienstag, 10. November, zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum konkretisiert die Region wie angekündigt die entsprechende Allgemeinverfügung.

Als zu unpräzise hatte das Gericht die Formulierung kritisiert, die Maskenpflicht gelte auch in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen. Diese Regelung wird die Region Hannover nun zunächst in einer Teilaufhebung der geltenden Verfügung zurücknehmen und durch eine Neuregelung ersetzen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen ist somit in der Region ab Mittwoch, dem 11. November 2020, nicht mehr verpflichtend.

Weiterhin gilt allerdings die Maskenpflicht in der Region in Fußgängerzonen, auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten sowie grundsätzlich an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und somit eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen nicht auszuschließen ist.

Aktuell erarbeitet die Region Hannover in Abstimmung mit den 21 Städten und Gemeinden eine neue Allgemeinverfügung, die für alle Kommunen die Straßen genau auflisten wird, in denen es eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Örtlichkeiten unter freiem Himmel gibt. Ziel ist, dass die neue Allgemeinverfügung ab Montag, 16. November, gilt.

Regionspräsident Hauke Jagau bedauerte die Entscheidung des Gerichts: „Natürlich werden wir die Vorgabe des Gerichtes erfüllen, die Bestimmtheit zu erhöhen. Ich habe Zweifel, dass das den Menschen im Alltag hilft, denn niemand wird die Listen mit aufgeführten Straßennamen bei sich haben oder auswendig lernen. So entsteht zwar auf dem Papier Klarheit und die Regeln sind bestimmt. Die Akzeptanz wird das nicht erhöhen. Ich kann nur an alle appellieren, unabhängig von einer Verpflichtung, immer dann eine Maske zu tragen, wenn man die Abstände nicht einhalten kann, weil zu viele andere Menschen in der Nähe sind. Nur so kann man sich und andere schützen.“

Einkaufszentren wie die Ernst-August-Galerie oder CCL sind nicht von der Maskenpflicht befreit, sie fallen unter § 3, Abs. (1) der geltenden Landesverordnung. Dort heißt es „Jede Person hat ….in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“

Dieser Grundsatz gilt, ebenso die allgemeine Regelung aus § 2 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO: Überall dort, wo auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen.

Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind, etwa wenn mehrere Geschäfte durch eine gemeinsame Parkplatzfläche verbunden sind. Für das A2-Center in Altwarmbüchen, das fälschlicherweise als Beispiel genannt worden war, gilt weiterhin die Maskenpflicht.

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in Langenhagen Einhaltung der Maskenpflicht – BGPress 0675

Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in Langenhagen Einhaltung der Maskenpflicht

11. November 2020/in Region Hannover

LANGENHAGEN (red.). Um die Anweisungen der Region Hannover durch die Corona-Verordnung zu unterstützen, kontrollieren auch im Gebiet Langenhagen die Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Langenhagen die Einhaltung der Abstandsregeln und der Maskenpflicht.

Zurzeit liegt der 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Langenhagen bei 140,4. Akut sind 148 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Langenhagen an Covid-19 erkrankt (Stand 11.11.2020).

Für die rechtliche Durchsetzung der Maskenpflicht und den Einschränkungen durch die geltende Allgemeinverfügung der Region Hannover und der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist aber auch für Langenhagen der Inzidenzwert der Region Hannover verbindlich. Dieser wird durch das Land Niedersachsen mitgeteilt und liegt im Moment bei 116,9, also deutlich über dem Grenzwert von 50. Bei Überschreitung des Grenzwertes gelten dann die schärfsten Beschränkungen.

Bei den gestrigen Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt begleitete BG-PRESS.de die Streife, um sich einen Eindruck von der Einhaltung der Maskenpflicht durch die Langenhagener vor allem im Bereich des Marktplatzes zu machen.

Der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger trug vorschriftsmäßig eine Mund-Nasen-Bedeckung. Nur vereinzelt musste die Polizei oder das Ordnungsamt freundlich darauf hinweisen, dass entweder die Maske fehlte oder nicht korrekt getragen wurde. Hier kommt es immer wieder zu einigen Irritationen.

Folgendes gilt in den Bereichen, wo eine Mund-Nasen-Bedeckung behördlich angeordnet wurde:

• Mund UND Nase müssen bedeckt sein

• Rauchen ist in den Bereichen nicht erlaubt, da man sonst den Mund-Nasen-Schutz entfernen müsste

• Der Verzehr von Getränken und Speisen ist in diesen Bereichen in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht gestattet

• Radfahrer müssen in den Bereichen ebenfalls einen Mund-Nase-Schutz tragen

Der Leiter des Polizeikommissariats Langenhagen, Polizeioberrat Christoph Badenhop, zu dem gestrigen Einsatz: „Wir haben direkt mit Geltung der aktuellen Allgemeinverfügung angefangen mehr Präsenz in der Öffentlichkeit gezeigt. Wir wollten gleich zu Beginn sensibilisieren und die Bürger über die neuen Regelungen informieren, insbesondere zur Maskenpflicht an öffentlichen Orten.“

Auch in Langenhagen gilt die Masken- und Abstandspflicht an öffentlichen Orten. Dieses gilt unter anderem:

• In Fußgängerzonen, etwa rund um den Marktplatz am CCL und auf dem Kaltenweider Platz

• In Ladengebieten

• In Einkaufszentren und Einkaufsstraßen,

• Auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten, z.B. Flohmärkten aller Art

• Auf den dazugehörigen Parkplätzen

Die Stadt Langenhagen hat zusätzliche Schilder an allen Zugangsbereichen zum Marktplatz aufgestellt, um auf die bestehende Maskenpflicht hinweisen.

In Niedersachsen beträgt übrigens das aktuelle Bußgeld zur Weigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung 100,00 Euro bis 150,00 Euro. Wenn man sich also nicht sicher ist, ob man sich in einem Bereich mit Auflagen im öffentlichen Raum bewegt, sollte man lieber einmal mehr als einmal zu wenig den Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts in Hannover hatte gestern (10.11.2020) übrigens die Maskenpflicht für zwei Antragssteller aufgehoben, nachdem diese einen Eilantrag gestellt hatten. Fälschlicherweise wurde dieses aber gleich teilweise in Medienschlagzeilen so ausgelegt, dass die Maskenpflicht in Niedersachsen gerichtlich ausser Kraft gesetzt wurde. Dieses ist NICHT der Fall. Bis auf die beiden Antragssteller gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen gemäß Corona-Verordnung weiter.

Inzwischen hat die Region Hannover ihre Allgemeinverfügung nach dem Verwaltungsgerichtsurteil angepasst. Wir berichten hierzu in einem eigenen Artikel -> Maskenpflicht angepasst

 

Polizei zeigt weiter starke Präsenz zur Überwachung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen – Corona Kontrollen Region© Bernd Günther

Polizei zeigt weiter starke Präsenz zur Überwachung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen

10. November 2020/in Region Hannover, Polizei

HANNOVER (PM). Auch am Montag, 09.11.2020, haben Beamtinnen und Beamte der Polizei Hannover behördenweit Fußgängerzonen, Haltestellen des Öffentlichen Personen- und Nahverkehrs und andere öffentliche Plätze auf die Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kontrolliert. Dabei wurden erneut viele Bürger auf ihre Maskentragepflicht hingewiesen. Insgesamt stießen die Kontrollen in der Region Hannover auf eine positive Resonanz in der Bevölkerung.

Aufgrund einer Bürgerbeschwerde kontrollierte die Polizei gegen 12:15 Uhr in Burgdorf am Schulzentrum Berliner Ring vorwiegend Schülerinnen und Schüler auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Sie trugen keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) und standen zu eng beieinander. Auch die Schulleitung wurde aufgefordert, auf die Einhaltung der Maßnahmen der aktuellen Corona-Verordnung zu achten.

In Friseurgeschäften im Bereich der Polizeiinspektion Burgdorf stellte die Polizei gegen 15:00 Uhr vereinzelt Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz fest.

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Garbsen musste die Polizei von 15:45 bis 17:00 Uhr insgesamt drei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Kiosk-Betreiber einleiten. Diese hatten jeweils an ihren Kioskständen in Barsinghausen (Ortsteil Kirchdorf), in Ronnenberg und in Ronnenberg (Empelde) eine Außenbewirtschaftung betrieben.

In einem Logistikzentrum in Laatzen weigerte sich ein Kunde, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sein Attest wollte er dem Mitarbeiter jedoch nicht vorzeigen. Als die hinzugerufene Polizei erschien, war der Mann jedoch nicht mehr vor Ort.

Wie bereits in den vergangenen Tagen hielten sich im Bereich des Stellwerks in der Innenstadt erneut viele Personen aus der Betäubungsmittelszene auf. Etwa 30-40 Personen hielten sich am Montag gegen 18:00 Uhr nicht an die erforderlichen Mindestabstände und an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einsatzkräfte der Polizei hielten sensibilisierende Gespräche, worauf sich einige Personen entfernten und die anderen die Hygienemaßnahmen einhielten.

In Pattensen ist um 16:45 Uhr ein Friseurgeschäft in der Johann-Koch-Straße geschlossen worden, da der Inhaber zum wiederholten Male kein Hygienekonzept vorlegen konnte. Es wurde ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Beamte des Polizeikommissariats Nordstadt überwachten gegen 19:20 Uhr die Einhaltung der Corona-Regeln an der Haltestelle ‚An der Strangriede‘ auf dem Engelbosteler Damm. Im Rahmen der Kontrolle wurden sie von einer 50-jährigen Frau angeschrien und beleidigt. Sie muss sich nun nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz sondern auch wegen Beleidigung strafrechtlich verantworten.

Der Großteil der durch die Einsatzkräfte angetroffenen Personen reagierte umgehend auf die Ansprachen der Polizei und zeigte sich einsichtig. Zum Teil herrschte in der Bevölkerung immer noch Unsicherheit über die Rechtslage und die Örtlichkeiten, an denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist.

Update zum COVID-19 Infektionsgeschehen an Langenhagener Schulen und Kindertagesstätten – Schulklasse Corona

Update zum COVID-19 Infektionsgeschehen an Langenhagener Schulen und Kindertagesstätten

9. November 2020/in Region Hannover

LANGENHAGEN (PM). Die Stadt Langenhagen hat uns ein Update über die im Moment herrschende Situation an den Langenhagener Schulken und Kitas mitgeteilt.

Infektionsgeschehen an Langenhagener Schulen

  • In der Hermann-Löns-Schule gibt es in einer 2-ten Klasse einen, durch das Gesundheitsamt der Region, bestätigten Coronafall.
    Bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamtes, hat die Schulleitung auf „Distanzlernen“ umgestellt und 20 Schülerinnen und Schüler sowie 3 Lehrkräfte sind derzeit im Homeschoo Bisher gibt es noch keinen Wechsel in das Szenario B.
  • Durch das Gesundheitsamt sind für das Gymnasium Langenhagen Verdachtsfälle angezeigt.  Daher gilt ab heute für das Gymnasium das Szenario B. Genauere Informationen folgen, sobald das Gesundheitsamt Details zum weiteren Vorgehen benennt.
  • An der IGS Süd sind in den Jahrgängen 9 und 10 positive Fälle gemeldet. Eine 10-te Klasse ist bereits bis einschließlich 13. November in Quarantäne. Ab Dienstag, 10. November gilt für die Klasse der Unterricht in  Szenario B
  • Die IGS Langenhagen hat derzeit 11 bestätigte Fälle.  Insgesamt sind 322 Schülerinnen und Schüler sowie 40 Lehrkräfte in Quarantäne. Betroffen sind die Jahrgänge 5,6,9,10,11, 12 und 13.
  • An der Friedrich-Ebert-Schule  befindet sich derzeit eine 4. Klasse inkl. zwei Lehrerinnen aufgrund eines bestätigten Falles in Quarantäne. Eine 3. Klasse inkl. zweier Lehrerinnen befindet sich vorsichtshalber aufgrund eines noch unbestätigten Verdachtsfalles seit Donnerstag im Homeschooling. Ab heute ist  die Schule zum Szenario B übergegangen und in täglich Wechselmodell starten.

Infektionsgeschehen an Langenhagener Kindertagesstätten

  • In der Kindertagesstätte Veilchenstraße haben sich in zwei Gruppen Corona-Verdachtsfälle bestätigt. Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat nach erfolgter Prüfung daraufhin gestern Abend die Schließung der Kindertagesstätte angeordnet. Gleichzeitig wurde die Quarantäne von zwei Gruppen (37 Kinder) sowie 16 Fachkräften angeordnet.
    Die betroffenen Eltern wurden in Zusammenarbeit mit dem Elternrat der Kita umgehend noch am gleichen Abend durch die Leitung informiert. Die Quarantäne gilt zunächst bis einschließlich 12. November

 

Freigabe des Trinkwassernetzes zu Waschzwecken und Baden / Duschen – Update Wasserproblem Langenhagen

Freigabe des Trinkwassernetzes zu Waschzwecken und Baden / Duschen

6. November 2020/in Region Hannover

LANGENHAGEN (BM). Seit 28. Oktober 2020 sind in Teilen Langenhagens rund 2.000 Haushalte durch eine Verunreinigung des Trinkwassers betroffen // Teilfreigabe des Trinkwassernetzes zu Waschzwecken am 6. November 2020 // Spülen geht vor Waschen

enercity hat das Problem frühzeitig erkannt und die räumliche Ausweitung erfolgreich gestoppt. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Verunreinigung hat enercity Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. enercity, Stadt Langenhagen, Technisches Hilfswerk (THW), Johanniter, Feuerwehr und das Gesundheitsamt der Region Hannover bewerten seither kontinuierlich die Sachlage und entscheiden über das weitere Vorgehen.

Am 6. November wurde das amtliche Nutzungsverbot weiter gelockert. Das Wasser darf in allen Haushalten, Betrieben und sonstigen Einrichtungen der noch betroffenen Straßenzüge in Langenhagen nach dem Spülen der Hausinstallation ab sofort für haushaltsübliche Waschzwecke genutzt werden. Alle Anwohner der noch betroffenen Straßenzüge in Langenhagen können wieder Waschen, Baden, Duschen, Zähneputzen, Abwaschen, oder Blumen gießen (vgl. Straßenliste www.enercity.de/presse).

NICHT erlaubt sind gemäß Gesundheitsamt weiterhin Verzehr, also Trinken sowie Zubereitung von Kaltspeisen und Kochen mit Wasser aus dem Wasserhahn. Es laufen kontinuierlich weitere Analysen, um mögliche Folgewirkungen des Fremdeintrags beobachten und behandeln zu können. Für eine uneingeschränkte Freigabe des Trinkwassers ist gegenüber dem Gesundheitsamt die einwandfreie Qualität des Wassers nachzuweisen.

Das fremdeingetragene Reinigungsmittel wurde ausreichend geprüft. Gemäß der eingeschränkten Nutzungsfreigabe ist die äußerliche Anwendung von Wasser bedenkenlos möglich. Um sicherzustellen, dass in der Hausinstallation der Anwohner keine Rückstände enthalten sind, sind alle Anwohner angehalten, ihre Hausleitungen zu spülen. Selbsthilfe-Tipps haben enercity und Stadt Langenhagen auf ihren jeweiligen Websites veröffentlicht: www.enercity.de/presse und www.langenhagen.de/trinkwasser

 

Am 5. November hatten enercity und Stadt Langenhagen die vollumfängliche Freigabe der Trinkwassernutzung ausschließlich in folgenden Straßen bzw. Haushalten kommuniziert:

  • Am Pferdemarkt komplett
  • Breimerwinkel
  • Emil-von-Behring-Straße 1–5 (ungerade Nummern), 2–10 (gerade Nummern)
  • Leibnizstraße komplett
  • Robert-Koch-Straße Nummer 1 bis einschließlich Nummer 46
  • Virchowstraße komplett bis auf Nummern 1-4, 5, 5B und 6
  • Walsroder Straße, komplett bis auf Nummer 171

enercity, Johanniter, THW, Feuerwehr Langenhagen und Stadtverwaltung kümmern sich mit vollem Einsatz um die Bevölkerung. THW und Johanniter stellen die Vor-Ort-Versorgung hilfsbedürftiger Menschen mit Wasser sicher. enercity verteilt am Dienstag, 3. November, zum dritten Mal Infoblätter an Anwohner in betroffenen Straßenzügen, die nicht online erreichbar sind.

Anrufzeiten des Bürgertelefons Langenhagen:

Unter 0800.7 30 70 00 ist das Telefon seit Samstag, 31. Oktober, am Wochenende von 08:00 bis 18:00 Uhr geschaltet. Unter www.langenhagen.de/trinkwasser finden sich häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) für Betroffene.

enercity bittet alle betroffenen Kunden um Verständnis für die widrigen Umstände und arbeitet mit sämtlichen Beteiligten intensiv daran, möglichst rasch zumindest einen Teil der Einschränkungen zu lockern. Trinkwasserqualität hat höchste Priorität.

 

Wasserwagen von enercity und THW versorgen Anwohner an folgenden sechs Standorten weiterhin kostenlos mit frischem Trinkwasser:

  • Walsroder Straße 186 / Getränkemarkt-Parkplatz
  • Reuterdamm 10
  • Virchowstraße/Reuterdamm
  • Emil-von-Behringstraße/Theodor-Heuss-Straße
  • Habereck 43 an der Wendeplatte
  • Elsterweg/Im Gehäge 15

Weitere Informationsquellen von enercity:

https://www.enercity.de/presse/betrieb-und-baustellen/2020/Schaumwasser, auf Twitter https://twitter.com/enercity_presse und auf Facebook https://www.facebook.com/enercity

Die enercity-Hotline für betroffene Anwohner ist unter 0800.36 37 24 89 erreichbar.

Aktualisierung vom 7. November 2020 laut enercity:

Am 6. November wurde das amtliche Nutzungsverbot weiter gelockert. Das Wasser darf in allen Haushalten, Betrieben und sonstigen Einrichtungen der noch betroffenen Straßenzüge in Langenhagen nach dem Spülen der Hausinstallation ab sofort für haushaltsübliche Waschzwecke genutzt werden. Alle Anwohner der noch betroffenen Straßenzüge in Langenhagen können wieder Waschen, Baden, Duschen, Abwaschen, oder Blumen gießen (vgl. Straßenliste www.enercity.de/presse).

NICHT erlaubt sind gemäß Gesundheitsamt weiterhin Verzehr, also Trinken sowie Zubereitung von Kaltspeisen und Kochen mit Wasser aus dem Wasserhahn. Es laufen kontinuierlich weitere Analysen, um mögliche Folgewirkungen des Fremdeintrags beobachten und behandeln zu können. Für eine uneingeschränkte Freigabe des Trinkwassers ist gegenüber dem Gesundheitsamt die einwandfreie Qualität des Wassers nachzuweisen.

Das fremdeingetragene Reinigungsmittel wurde ausreichend geprüft. Gemäß der eingeschränkten Nutzungsfreigabe ist die äußerliche Anwendung von Wasser bedenkenlos möglich. Um sicherzustellen, dass in der Hausinstallation der Anwohner keine Rückstände enthalten sind, sind alle Anwohner angehalten, ihre Hausleitungen zu spülen. Selbsthilfe-Tipps haben enercity und Stadt Langenhagen auf ihren jeweiligen Websites veröffentlicht: www.enercity.de/presse und www.langenhagen.de/trinkwasser

 

Neue Teststrategie für K1-Kontakte an Schulen und Kitas – BGPress 0294 1

Neue Teststrategie für K1-Kontakte an Schulen und Kitas

6. November 2020/in Region Hannover

REGION HANNOVER (PM). Die Region Hannover als zuständige Gesundheitsbehörde ändert angesichts steigender Corona-Infektionen die Teststrategie für sogenannte K1-Kontakte an Schulen und Kindertagesstätten. K1-Kontakte sind Menschen, die mehr als 15 Minuten lang unmittelbaren Kontakt mit nachweislich mit Covid19 Infizierten hatten, ohne dabei den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die neue Teststrategie bezieht sich auf K1-Personen, die zwar nachweislich Kontakt hatten, aber selbst keine Symptome aufweisen.

Bislang war die Regel, alle K1-Kontakte auf Covid19 zu testen. Nun hat das Robert-Koch-Institut die Strategie geändert und empfiehlt eine Risikobewertung der Fälle. Die Region Hannover folgt dieser Empfehlung in der Form, dass Schulklassen mit einem infizierten Kind nur dann durchgetestet werden, wenn es Indizien gibt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern ein breiteres Infektionsgeschehen zu erwarten ist. Gleiches gilt für andere Kohorten Schulen – etwa in der Oberstufe ganze Jahrgänge – und bei Infektionsfällen in Kitas. Unverändert bleibt dagegen die Quarantäneregel. Alle K1-Personen müssen für 14 Tage in Quarantäne gehen. Das gilt auch, wenn keine Symptome auftreten oder wenn ein negatives Testergebnis für Corona vorliegt.

Hintergrund ist, dass im Schulbetrieb üblicherweise die ganze Schulklasse oder die ganze Lerngruppe als K1-Kontakt gilt, wenn der Fall einer Corona-Infektion auftritt. Infolge dessen wurden bisher alle Mitglieder der Gruppe auf Covid19 getestet. Die soll nur noch geschehen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass es sich bei der Gruppe um einen sogenannten Hotspot handelt. Cora Hermenau, Gesundheitsdezernentin der Region Hannover, betont: „Unabhängig von einer Quarantäne ist in jedem Fall ein Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin angeraten, wenn Symptome auftreten.“

„Die Testkapazitäten sind nicht unbegrenzt, sagt Hermenau. „Deshalb ist es sinnvoll, die vorhandenen Kapazitäten zielgerichtet und wirksam einzusetzen.“ Massentest für Schulklassen hätten sich nicht als zielführend erwiesen. Auswertungen der Region Hannover hätten ergeben, dass bei Schulklassen nur bei jedem 200. Fall Folgeinfektionen aufgedeckt worden sind, die nicht schon zuvor über die individuelle Kontakterfassung isoliert worden waren. Im Verhältnis zu sonstigen Testungen sei die Quote der Infizierten in Reihentests für Schulklassen oder Kindergartengruppen deutlich unterdurchschnittlich.

„Unsere Beobachtung steht im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir stellen keine signifikanten Ansteckungsverläufe innerhalb der Schulen fest“, so Marlene Graf, Amtsärztin und stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes. Die Region Hannover werde sich, wie es das RKI empfehle, bei den Tests grundsätzlich auf die Risikogruppen konzentrieren, also beispielsweise auf Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von Alten- und Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Grundsätzlich gelte die Maßgabe der Risikobewertung. Die Region Hannover werde also, den RKI-Empfehlungen folgend, zukünftig dann Tests für asymptomatische K1-Personen anordnen, wenn dies nach der Risikobewertung durch das Gesundheitsamt erforderlich ist. Mit der Kassenärztliche Vereinigung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Hausärzte wurde vorab in dieser Woche die Anpassung der Teststrategie erörtert.

DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0313© Bernd Günther

DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um

6. November 2020/in Region Hannover

HANNOVER (bg). Seit März sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK-Region Hannover e.V. fast permanent wegen der Corona-Pandemie im Einsatz. Anfangs noch in den einzelnen Standorten der Katastophenschutzeinheiten vom DRK in Hannover und Empelde, zogen dann die Einsatzkräfte in die Messehalle ins große Corona-Drive-In um und nahmen dort im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung die Testungen für die Region Hannover wahr.

Seit einigen Wochen testen sie auf dem Gelände des DRK-Katastrophenschutzzentrums in Empelde für das Gesundheitsamt und unterstützen gleichzeitig dieses auch mit ihre Kollegen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Wasserturm bei speziellen Einsätzen schwerpunktmäßig mit einem mobilen Abnahme Zentrum und Quarantänetransporten. Dabei kommen alle DRK-Bereitschaften der Region Hannover mit ihren Ehrenamtlichen zum Einsatz.

Durch die kommenden Witterungsbedingungen ab November wurde nun auch die Drive-In Teststation seit diesem Montag „winterfest“ umgebaut. Eine große überdachte Zeltfläche für die beiden Fahrspuren und der Einweisungsbereich wurden zusätzlich mit Containern bestückt. Zusätzlich wird die Abnahmestation von der Decke aus beheizt, so das Abnahmeteams und DRK Helfer*innen wettergeschützt und warm arbeiten können. Über einen speziellen Kommunikationscontainer – eigentlich gedacht für Großsanitätsdienste und Schadenslagen als Einsatzleitung – wird per EDV und Funk das tägliche Auftragspensum koordiniert.

Zurzeit arbeitet das DRK mit einer inzwischen gut eingespielten Mannschaft von zehn Helferinnen und Helfern jeweils Dienstag, Donnerstag und Freitag von 18:00 – 21:00 Uhr sowie Samstag von 13:00 – 21:00 Uhr, um die durch das Gesundheitsamt angewiesenen Coronatests abzuarbeiten. Die Teststation wird ausschließlich für diesen Zweck vorgehalten.

Aber auch außerhalb der Testzeiten haben die Einsatzkräfte des DRK-Region Hannover genug zu tun. So wurden alleine seit Anfang September 25 Einsätze mit dem Schwerlast-Rettungswagen von diesem Standort aus durchgeführt. Das Spezialfahrzeug dient zum Transport schwergewichtiger Patienten, die mit dem normalen Rettungswagen wegen ihres hohen Gewichtes nicht mehr transportiert werden können.

Leider musste der inzwischen wieder aufgenommene Ausbildungsbetrieb wegen des zweiten Teil-Lockdown für die ehrenamtlichen DRK-Helfer*innen wieder vorläufig eingestellt werden.

  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0325 1
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0313
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0275
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0264
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0248
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0238
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0219
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • DRK rüstet seine Drive-In Corona-Teststation für den Winterbetrieb um – BGPress 0258
    Das DRK-Region Hannover betreibt im Auftrag des Gesundheitsamtes in der Region Hannover ein Corona-Testzentrum als Drive-In
Teilfreigabe der Trinkwasserversorgung für bestimmte Straßen - Update 05.11.2020 – Teilfreigabe Trinkwasser© Bernd Günther

Teilfreigabe der Trinkwasserversorgung für bestimmte Straßen – Update 05.11.2020

5. November 2020/in Region Hannover

LANGENHAGEN (PM). Seit 28. Oktober 2020 sind in Teilen Langenhagens rund 2.000 Haushalte durch eine Verunreinigung des Trinkwassers betroffen. Am Morgen des 5. November gab es für ein Teilgebiet die Freigabe zur Trinkwassernutzung.

enercity hat das Problem frühzeitig erkannt und die räumliche Ausweitung erfolgreich gestoppt. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Verunreinigung hat enercity Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. enercity, Stadt Langenhagen, Technisches Hilfswerk (THW), Johanniter, Feuerwehr und das Gesundheitsamt der Region Hannover bewerten seither kontinuierlich die Sachlage und beratschlagen das weitere Vorgehen.

Freigabe der Wassernutzung für Teilgebiet: Es gibt eine erste Lockerung im betroffenen Gebiet in Langenhagen. Neue enercity-Analysen des Wassernetzbetriebs ermöglichen die Freigabe der Trinkwassernutzung in einem Teilgebiet des bisherigen Geltungsbereichs des Nutzungsverbots. Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt der Region Hannover sind unten genannte Adressen in Langenhagen ab sofort davon ausgenommen. Das Trinkwasser kann ausschließlich dort wieder genutzt werden. Wichtig ist vor Nutzung des Wassers, dass alle Haushalte und Betriebe dort ihre Hausinstallationen mehrmals (mindestens zwei Mal) durchspülen. Eine Spülanleitung ist beigefügt.

Teilfreigabe der Trinkwassernutzung ausschließlich für nachfolgende Bereiche

Das zur Trinkwassernutzung frei gegebene Teilgebiet umfasst ausschließlich diese Anschriften:

  • Am Pferdemarkt komplett
  • Breimerwinkel
  • Emil-von-Behring-Straße 1–5 (ungerade Nummern), 2–10 (gerade Nummern)
  • Leibnizstraße komplett
  • Robert-Koch-Straße komplett bis einschließlich Nummer 46
  • Virchowstraße komplett bis auf Nummern 1-4, 5, 5B und 6
  • Walsroder Straße, komplett bis auf Nummer 171

Eine aktualisierte Straßenliste mit Hausnummern ist auf www.enercity.de/presse einsehbar.

Am Donnerstag, 5. November, galten und gelten die Vorsichtsmaßnahmen für das verbleibende Gebiet weiterhin. Die Anwohner aller anderen Haushalte in den weiterhin betroffenen Straßenzügen bitten wir erneut um Geduld und Verständnis. Die Aufforderung des Gesundheitsamts, bis zur offiziellen Freigabe, Trinkwasser nicht zu verzehren oder zum Waschen zu nutzen, bleibt auch die kommenden Tage bestehen (nur Toilettenspülung). Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an der Wiederaufnahme der gesamten Wasserversorgung.

Messreihe im Wassernetz und Hausinstallationen: Bis heute vorliegende Laborberichte weisen zwar keine kritischen Abweichungen von Normwerten auf. Die Analysen müssen jedoch über mehrere Tage akribisch weitergehen, um mögliche Auswirkungen des Fremdeintrags auszuschließen. Für die Freigabe der allerorts vollumfänglichen Wassernutzung durch das Gesundheitsamt muss die einwandfreie Qualität des Trinkwassers nachgewiesen sein.

Dazu laufen aufwendige Analysen, die äußerst komplex sind. Hierfür arbeiten wir nach wie vor mit hochspezialisierten Laboren und Gutachtern zusammen. Täglich ziehen zertifizierte Fachleute  an vielen Stellen im Wassernetz sowie in Hausinstallationen von Kunden Proben mit vielen Parametern. Diese Proben gehen jeweils sofort in die Labore zur mehrtägigen Analyse. Die daraus resultierenden Werte bestimmen das weitere Vorgehen.

Parallel zu den Wasseranalysen läuft die Ursachenforschung weiter – zur Einordnung:  Ein Wassersystem ist so aufgebaut, dass das Wasser vom Wasserwerk über das Rohrleitungssystem bis zum Kunden fließt. Dies wird durch technische Einrichtungen, die in den technischen Regelwerken (der Wasser-Fachverbände) vorgegeben sind, sichergestellt. Sollten an Kundenanlagen diese Regeln nicht eingehalten werden, kann es unter speziellen Randbedingungen zum Eintrag von Reinigungsmittel in das Trinkwassernetz kommen.

enercity, Johanniter, THW, Feuerwehr Langenhagen und Stadtverwaltung kümmern sich mit vollem Einsatz um die Bevölkerung. THW und Johanniter stellen die Vor-Ort-Versorgung hilfsbedürftiger Menschen mit Wasser sicher. Ebenso haben die Vor-Ort-Kräfte erhöhten Bedarf in einer Schule mit Sonderlieferungen gedeckt. enercity unterstützt Bäcker, Friseure, Ladenbetreiber, Lieferservice-Anbieter und weitere Kunden bei speziellen Wasser-Anforderungen. Die Trinkwasserwagen von enercity und THW bleiben im Einsatz.

Anrufzeiten des Bürgertelefons Langenhagen:

Unter 0800.7 30 70 00 ist das Telefon seit Samstag, 31. Oktober, am Wochenende von 08:00 bis 18:00 Uhr (freitags 08:00 – 12:00 Uhr) geschaltet. Auch eine Website wurde eingerichtet: Unter www.langenhagen.de/trinkwasser finden sich häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) für Betroffene.

Dusch- und Waschräume der Sporthalle an der Konrad-Adenauer-Straße sind weiter nutzbar, täglich von 15:30 bis 21:00 Uhr und am Wochenende zusätzlich von 09:00 bis 12:00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0173.6 73 45 52.

Das schon früher mitgeteilte Spülen der Hausanschlüsse in jedem Wohngebäude ist ein wichtiger Schritt, über den enercity per Flugblatt und online informiert hat. Eine Spülung hebt das Nutzungsverbot jedoch nicht auf, sondern ist nur eine von mehreren Voraussetzungen für die Freigabe der vollumfänglichen Wassernutzung durch das Gesundheitsamt der Region Hannover. enercity wird die Freigabe bekannt geben.

enercity bittet alle betroffenen Kunden um Verständnis für die widrigen Umstände und arbeitet mit sämtlichen Beteiligten intensiv daran, möglichst rasch zumindest einen Teil der Einschränkungen zu lockern. Trinkwasserqualität hat höchste Priorität.

Wasserwagen von enercity und THW versorgen Anwohner an folgenden sechs Standorten kostenlos mit frischem Trinkwasser:

  • Walsroder Straße 186 / Getränkemarkt-Parkplatz
  • Reuterdamm 10
  • Virchowstraße/Reuterdamm
  • Emil-von-Behringstraße/Theodor-Heuss-Straße
  • Habereck 43 an der Wendeplatte
  • Elsterweg/Im Gehäge 15

Weitere Informationsquellen von enercity:

https://www.enercity.de/presse/betrieb-und-baustellen/2020/Schaumwasser, auf Twitter https://twitter.com/enercity_presse und auf Facebook https://www.facebook.com/enercity

Die enercity-Hotline für betroffene Anwohner ist unter 0800.36 37 24 89 erreichbar.

 

Corona: Erste Wechsel in das Szenario B notwendig – Szenario B

Corona: Erste Wechsel in das Szenario B notwendig

3. November 2020/in Region Hannover

LANGENHAGEN (PM). Die 7-Tage- Inzidenz liegen sowohl in der Region Hannover als auch in Langenhagen derzeit über 100. Damit greift für einige Bildungseinrichtungen das Szenario B. Das Szenario B greift dann, wenn der Inzidenz bei 100 liegt, oder diesen übersteigt und für eine die Schule oder eine Kindertageseinrichtung eine betreffende Infektionsschutzmaßnahme angeordnet wurde.

Im Szenario B befinden sich maximal 16 Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht; es gilt ein Mindestabstand von 1,5m; und der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht müsste umgesetzt werden.

Die aktuelle Situation an den Schulen in Langenhagen:

  • Friedrich-Ebert-Schule: Die Information über einen positiven Corona-Fall in einer 4. Klasse hat sich als Fehlinformation herausgestellt. Die betroffene Klasse und die Schulleitung befinden sich jedoch bis zur Aufhebung der Anordnung durch das Gesundheitsamt  weiter in Quarantäne.
  • Die Adolf-Reichwein-Schule arbeitet seit heute (Dienstag, 3. November) im Szenario B mit Tageswechsel (A/B), ohne Mittagessen und ohne Ganztagsangebot. Die Klassen haben versetzte Ankommzeiten sowie versetzte Pausen.
  • Die Grundschule Engelbostel ist ebenfalls vom 3. – 9. November. im Szenario B. (s. auch Mail vom 31.10.) Am Dienstag, den 10. November wechseln die Schülerinnen und Schüler – falls kein erneuter Quarantänefall dazwischen kommt – dann wieder in Szenario A.
  • Die Grundschule Kaltenweide hat eine Klasse sowie 3 Lehrkräfte in Quarantäne und wechselt in das Szenario B (täglich wechselnd) bis zum 9. November. Die Klärung in den Horten des Einzugsgebiets der Schule läuft derzeit.
  • Die IGS Langenhagen wechselt für 14 Tage in Szenario B. Aktuell gibt es dort drei bestätigte Corona Fälle und einen Verdachtsfall. Die Klassen des 10-ten Jahrgangs sowie der komplette 12 Jahrgang müssen bereits zuhause bleiben. Betroffen sind insgesamt 270 Schülerinne und Schüler und 40 Lehrkräfte.

 

Aktuelle Situation in den Kindertagesstätten in Langenhagen:

Grundsätzlich gilt: Die Stadt Langenhagen, als Träger, möchte so lange es geht, die städtischen Kindertageseinrichtungen mit ihrem aktuellen Angebot den Familien zur Verfügung stellen.

Sollte es an Standorten aufgrund der Vorgaben des Gesundheitsamtes zur notwendigen Umsetzung eines Konzeptes für das Szenario B kommen, könnten, eingeschränkte, dafür aber stabile Betreuungszeiten in der jeweiligen Einrichtung notwendig werden. Über diese, würden wir anlassbezogen, die Eltern der jeweiligen Einrichtung so schnell wie möglich informieren.

  • In der Kita Veilchenstr. gibt es einen positiv getesteten Corona-Fall. Die Kita hat heute geschlossen. Die Stadt wartet auf Rückmeldung des Gesundheitsamtes. Voraussichtlich wechselt der Kitabetrieb in Szenario B. Dies bedeutet eine Reduzierung der Öffnungszeiten von 8:00-14:00 Uhr.
Kosmetik- und Make-up Studios müssen wieder zittern – Kosmetikstudio zu

Kosmetik- und Make-up Studios müssen wieder zittern

1. November 2020/in Region Hannover

HANNOVER (bg). Vier Wochen müssen Silvia Hettigs Betrieb und ca. 70.000 weitere Studios im Bereich Make-up, Kosmetik und Nageldesign in Deutschland geschlossen bleiben. Somit vier Wochen keine Dienstleistung an Kunden, keine Buchungen, das bedeutet im Kontext: vier Wochen kein Einkommen. Da beruhigt auch nicht unbedingt die großzügige Zusage für eine Ausgleichszahlung für diesen Monat durch die Regierung.

Der „Lockdown light“, der von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder in Berlin beschlossen wurde, trifft die Kosmetikbranche hart, denn auch die letzte Schließung aufgrund von Corona hinterließ Spuren durch Kundenrückgänge. Wo soll das noch hinführen? Selbst die noch nicht fertig durchdachte finanzielle Unterstützung des Staates wird den nachfolgenden Schaden nicht auffangen können.

Silvia Hettig, die seit knapp 18 Jahren in Garbsen-Osterwald nahe Hannover ihr Studio betreibt, weiß dabei noch gar nicht, was genau auf sie zukommt. Kosmetik ist raus, das ist sicher. Nagelstudios sollen hingegen nicht zur Kosmetik gehören, dennoch rufen die Gesundheitsbehörden dazu auf, auch diese zu schließen. Welches auf völliges Unverständnis in der Branche trifft. Hygienekonzepte wurden nochmals nach dem ersten Lockdown überarbeitet und umgesetzt. Sämtliche nur denkbaren Schutzmaßnahmen wurden in der Beauty-Szene miteinander verglichen, um den Kunden und auch für sich als Dienstleister die höchstmögliche Schutzmaßnahme bieten zu können. „Wir arbeiten auf einem hohen Hygieneniveau und dieses kann ich als gelernte medizinische Fachkraft definitiv bestätigen“, so Silvia Hettig.

Die Erinnerungen an den Lockdown im Frühjahr sind bei Silvia Hettig und ihren Kolleg*innen bundesweit noch sehr präsent. „Als wir wieder öffnen durften, lief es schleppend an, da Kunden teilweise Angst mit dem Umgang mit Corona hatten, oder selbst in finanzielle Schwierigkeiten durch Kurzarbeit kamen“, so Hettig. „Dann waren wir gerade einigermaßen wieder auf dem Niveau von vor dem ersten Lockdown im Bereich Naildesign, allerdings im Bereich Hairstyling und Make-up / Hochzeit ist die Dienstleistung fast komplett zusammengebrochen“, erzählt sie. Das Unverständnis von Silvia Hettig und ihren Kolleg*innen auch aus branchennahen Dienstleistungen ist kaum in Worten wiederzugeben, denn es wurde aus diesen Dienstleistungsbereichen anscheinend nicht ein Infektionsfall gemeldet!

Zusätzlich ist Silvia Hettig auch als Dozentin für den Bereich Visagistik, Hairdesign und Make-up Artists tätig. Auch hier hat sich seit Beginn der Corona-Pandemie vieles nicht gerade zum Positiven entwickelt. Das Unterrichten wird zunehmend schwieriger durch die verständlicherweise zwingend notwendigen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen. Die Zusammenarbeit als Make-up Artistin oder Visagistin ist eigentlich mit Fotografen unter den derzeitigen Vorgaben gar nicht mehr möglich. Da ist man in der Branche im Moment sehr vorsichtig geworden

Kosmetik- und Make-up Studios müssen wieder zittern – BGP 1337622

Silvia Hettig ist auch als Dozentin für Visagistik, Hairdesign und Make- up Artists tätig. Corona hat auch diese Tätigkeit erheblich verändert und massiv eingeschränkt. Das Bild entstand noch vor der Corona-Zeit. © Bernd Günther

Wie es nun weitergehen wird mit einem zusätzlichen kompletten Ausfall für einen ganzen Monat bereitet Silvia Hettig und vielen ihrer Kolleginnen und Kollegen so manche schlaflose Nacht. Einige überlegen inzwischen, ihren mühsam aufgebauten Betrieb aufzugeben. Das Geld reicht häufig gerade einmal für die Ladenmiete und die zwingend laufenden Kosten. Dazu setzen einige inzwischen sogar ihre Altersrücklangen ein.

Die politische Entscheidung, den Bereich der Kosmetikbranche zu schließen, aber den kompletten Einzelhandel offen zu halten, ist den betroffenen Selbstständigen nur schwer zu vermitteln. Die jetzt erforderlichen Maßnahmen müssen sein, das sehen auch die Betroffenen, aber halt mit dem notwendigen Augenmaß und Ausgewogenheit im Hinblick auf die tatsächliche effektive Wirkung. Ob die Kosmetikbranche eher zu der Gruppe der nicht bekannten 75% Auslöser von Infektionen gehört als der Einzelhandel, muß man zumindest kritisch hinterfragen. Selbst nach Rückfrage von Silvia Hettig bei der Industrie- und Handelskammer und dem Wirtschaftsministerium konnten diese die Ungleichbehandlung nicht nachvollziehen. Das Land Sachsen-Anhalt hat übrigens entgegen den Beschlüssen den Betrieb von Kosmetikstudios bei Einhaltung der Hygienepläne weiter erlaubt.

Seite 120 von 133«‹118119120121122›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Inline-Event Laatzen mit Staffel und RaceCup 24. Juli 2026
  • Sicherheit beim Maschseefest: Polizei gibt Hinweise 23. Juli 2026
  • Feuer in Altgarbsen: Hecke und Gartenhaus brennen 23. Juli 2026
  • Thüringer-Wald-Ziegen: Nachwuchs im Erlebnis-Zoo Hannover 23. Juli 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Juli 2026
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Juni    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN