HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich bereits im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember 2020 in Berlin für eine priorisierte Impfung insbesondere auch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eingesetzt. Der Anspruch auf eine Schutzimpfung und die priorisierte Impfung von Polizeibediensteten ist inzwischen in der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2″ (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit bundeseinheitlich angepasst und geregelt worden.
Der in der Impfverordnung bundeseinheitlich geregelten Priorisierung folgend wurde in Niedersachsen ein landesweites Impfkonzept erstellt. Im Rahmen dieses Konzeptes werden nun zunächst diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen berücksichtigt, die in Ausübung ihres Dienstes durch häufigen und unüberschaubaren Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Für die Gruppe der Polizei mit diesem hohen tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko wurden die Impfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung grundsätzlich freigegeben.
Minister Pistorius: „Unsere Polizei ist tagtäglich vor Ort im Einsatz und garantiert damit unser aller Sicherheit und Ordnung. Gleichzeitig sind die Polizistinnen und Polizisten im Rahmen ihres Dienstes oft besonderen Infektionsrisiken ausgesetzt, wenn sich nämlich Mindestabstände oder andere Schutzmaßnahmen in brenzligen Situationen einfach nicht einhalten lassen. Deshalb habe ich mich bereits auf der IMK im Dezember in Berlin für eine priorisierte Impfung eingesetzt. Dieser Initiative haben sich alle Kolleginnen und Kollegen aus den Innenressorts angeschlossen. Ich freue mich, dass diese Priorisierung jetzt in der Impfverordnung aufgenommen wurde. Wir werden so schnell wie möglich mit den Impfungen der Kolleginnen und Kollegen beginnen, um sie so gut wie möglich vor Infektionsrisiken zu schützen.“
Eine Impfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei wird vorwiegend in den Impfzentren des Landes erfolgen. Zur Entlastung der Impfzentren hat sich zudem der Medizinische Dienst der Polizei bereit erklärt, die priorisierten Impfungen der Angehörigen der Bereitschaftspolizei Niedersachsen durchzuführen.
Minister Pistorius: „Neben der Polizei gibt es natürlich auch noch weitere Bereiche wie den Katastrophenschutz und die Feuerwehren, die für die Funktionalität des Staates besonders wichtig und die ebenfalls immer wieder erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt sind. Ich kann verstehen, dass in diesen Bereichen eine Impfung ebenfalls herbeigesehnt wird, weshalb ich mich auf der IMK und auch in der Folge für diese Gruppen eingesetzt habe. Leider ist die Menge an verfügbarem Impfstoff nach wie vor sehr begrenzt. Ich hoffe aber, dass wir so schnell wie möglich auch hier mit den Impfungen starten und zu mehr Normalität im Alltag zurückkehren können.“
HANNOVER (PM). In Niedersachsen werden zeitnah erste Hausärztinnen und Hausärzte Patientinnen und Patienten gegen Covid-19 impfen. Am 26. Februar starten im Landkreis Osnabrück vier Pilotpraxen mit Impfhausbesuchen ihrer nicht mehr mobilen Patientinnen und Patienten, die über 80 Jahre alt sind.
Am 1. März beginnen zudem zwei Praxen in der Stadt und der Region Hannover sowie jeweils eine Praxis in der Wesermarsch, im Landkreis Uelzen und im Landkreis Leer in einem weiteren Modell mit den Impfungen von impfberechtigten Personen unter 65 Jahren in ihren Praxen in Ergänzung zu den regionalen Impfzentren.
„Um insbesondere die Logistik und Lagerung der Impfstoffe und die technischen Abläufe einmal durchzuspielen und Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung im Alltag zu sammeln, starten wir zunächst eine kurze Erprobungsphase von etwa maximal zwei Wochen in den neun Pilotpraxen. Voraussichtlich ab April können dann deutlich mehr Praxen in Niedersachsen mit im Boot sein“, erklärt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Ein entsprechendes Konzept haben das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) vereinbart.
In den nun startenden Modellprojekten werden die beteiligten Praxen von den Impfzentren wie mobile Impfteams behandelt und von diesen mit Impfstoff beliefert. „Diese Pilotprojekte sollen als Initialzündung dienen für eine später folgende flächendeckende Impfung mobiler Patienten in unseren Praxen. Rund 9.000 Arztpraxen stehen in Niedersachsen bereit, einen ganz essenziellen Beitrag zu leisten für die Durchimpfung der Bevölkerung“, sagt dazu Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN.
Mit den vier Hausarztpraxen in Osnabrück wird die Impfung nicht mobiler Patientinnen und Patienten aus der Gruppe der über 80-Jährigen erprobt. „Die Hausärzte wissen am besten, welche ihrer Patienten für das Impfen gegen COVID-19 in der Häuslichkeit infrage kommen. Die Priorisierung der über 80-Jährigen wird von der Praxis vorgenommen. Verwendet wird dabei ausschließlich der Biontech/Pfizer-Impfstoff“, so Barjenbruch.
Der stellvertretende KVN-Vorsitzende Dr. Jörg Berling ergänzt „Wir freuen uns sehr, dass die teilnehmenden Praxen demnächst ihren immobilen Hausbesuchspatienten ein Impfangebot gegen COVID-19 zu Hause durch ihre vertraute Hausarztpraxis unterbreiten können. Die Impfungen in den Praxen werden uns wertvolle Aufschlüsse über die zukünftigen Impfprozesse in den niedersächsischen Arztpraxen bringen.“
„Die Durchführung der Covid-Schutzimpfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist ein elementarer Baustein und extrem wichtig für den Fortgang der Impfkampagne“, begrüßt Frau Ministerin Dr. Reimann die Modellprojekte. „Insbesondere, wenn ab dem zweiten Quartal deutlich größere Mengen der zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung stehen und möglicherweise noch weitere, neue Impfstoffe hinzukommen, sind die zahlreichen Fach- und Hausarztpraxen unverzichtbar, um möglichst viele Menschen in Niedersachsen möglichst schnell zu impfen. Dabei ist auch der Bund gefordert, ein Verfahren zu etablieren, das ermöglicht, die Praxen direkt mit Impfstoff zu versorgen und das die organisatorischen Hürden bei der Terminvergabe deutlich absenkt.“
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 24.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.068 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 24.02.2021
160.888 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Mittwoch, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.068 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,95 (0,88 – 1,03)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 18.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 4.210 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 144.104 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 89,6 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.066 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 841 Erwachsene auf Normalstationen, 221 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 145 Erwachsene beatmet werden, 15 davon auf einem ECMO-Platz. Vier Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
160888
4210
144104
66
(+1068*)
(+37*)
(+872*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1806
(+12)
1 446,4
66
52,9
35
Aurich
2105
(+17)
1 109,7
55
29,0
40
(+1)
Celle
2541
(+5)
1 419,5
47
26,3
46
(+1)
Cloppenburg
7049
(+58)
4 129,9
224
131,2
129
(+2)
Cuxhaven
2912
(+47)
1 470,4
130
65,6
121
(+1)
Diepholz
4445
(+27)
2 047,5
106
48,8
83
Emsland
7597
(+64)
2 323,6
318
97,3
138
(+2)
Friesland
1065
(+6)
1 079,0
31
31,4
30
Gifhorn
3661
(+8)
2 074,0
70
39,7
148
(+4)
Goslar
1659
(+13)
1 217,2
57
41,8
86
Göttingen
5263
(+17)
1 614,2
128
39,3
192
(+1)
Grafschaft Bentheim
3475
(+7)
2 533,5
73
53,2
93
(+2)
Hameln-Pyrmont
2696
(+20)
1 814,9
74
49,8
69
Harburg
4229
(+36)
1 662,1
150
59,0
82
(+1)
Heidekreis
2193
(+7)
1 558,9
44
31,3
89
Helmstedt
1585
(+19)
1 736,1
49
53,7
59
(+2)
Hildesheim
5920
(+31)
2 146,4
164
59,5
217
(+1)
Holzminden
978
(+1)
1 388,1
31
44,0
51
Leer
2062
(+60)
1 207,6
174
101,9
28
Lüchow-Dannenberg
501
(+2)
1 034,9
15
31,0
19
Lüneburg
1956
(+18)
1 062,2
79
42,9
39
Nienburg (Weser)
2589
(+16)
2 132,8
117
96,4
116
(+1)
Northeim
1464
(+8)
1 106,7
40
30,2
29
Oldenburg
3279
(+11)
2 505,2
53
40,5
106
(+1)
Osnabrück
10831
(+26)
3 024,7
235
65,6
245
Osterholz
1795
(+9)
1 575,6
62
54,4
51
Peine
3100
(+23)
2 299,7
151
112,0
84
(+1)
Rotenburg (Wümme)
2414
(+10)
1 473,9
40
24,4
74
Schaumburg
2807
(+15)
1 778,6
92
58,3
45
Stade
2947
(+7)
1 441,0
51
24,9
101
Uelzen
1410
(+22)
1 526,2
88
95,2
82
(+4)
Vechta
5600
(+26)
3 921,2
162
113,4
75
Verden
2620
(+11)
1 910,6
26
19,0
41
Wesermarsch
1978
(+38)
2 232,9
158
178,4
75
(+1)
Wittmund
819
1 438,7
20
35,1
28
Wolfenbüttel
1655
(+12)
1 383,5
87
72,7
69
(+3)
Hannover, Region
30647
(+248)
2 648,6
1265
109,3
741
(+7)
Braunschweig, Stadt
3766
(+13)
1 510,0
116
46,5
117
(-1)
Delmenhorst, Stadt
2232
(+13)
2 877,8
32
41,3
54
(+1)
Emden, Stadt
556
(+2)
1 113,9
10
20,0
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2476
(+9)
1 464,4
52
30,8
38
Osnabrück, Stadt
4504
(+17)
2 725,6
149
90,2
79
Salzgitter, Stadt
2554
(+42)
2 448,9
116
111,2
52
Wilhelmshaven, Stadt
1141
(+15)
1 499,6
49
64,4
39
(+1)
Wolfsburg, Stadt
2006
1 612,9
18
14,5
69
Niedersachsen gesamt
160888
(+1068)
2 012,7
5274
66,0
4210
(+37)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 24.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 30.848 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 27.553 Personen als genesen aufgeführt. 761 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2534 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 108,2. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1592
10 – 19 Jahre
3217
20 – 29 Jahre
5328
30 – 39 Jahre
4688
40 – 49 Jahre
4327
50 – 59 Jahre
4352
60 – 69 Jahre
2351
70 – 79 Jahre
1414
80+ Jahre
2898
keine Angaben
440
Verteilung nach Kommunen:
Kommune
Aktuelle Fallzahl
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
7-Tage-Inzidenz
Barsinghausen
42
685
74,3
Burgdorf
52
633
73,0
Burgwedel
25
367
33,8
Garbsen
177
2231
135,6
Gehrden
12
321
32,2
Hemmingen
34
393
117,5
Isernhagen
39
535
72,8
Laatzen
107
1300
133,4
Landeshauptstadt Hannover
1167
15.265
110,6
Langenhagen
134
1879
105,0
Lehrte
126
1329
146,6
Neustadt
89
904
97,2
Pattensen
15
282
59,9
Ronnenberg
51
631
76,5
Seelze
70
932
85,3
Sehnde
78
620
134,7
Springe
54
584
110,2
Uetze
37
409
87,5
Wedemark
98
615
155,3
Wennigsen
2
197
7,0
Wunstorf
125
736
170,7
Verteilung nach Geschlecht
Männer 48 Prozent
Frauen 52 Prozent
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
HANNOVER (PM). Zum Bedauern von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sind weitere Öffnungen im Bildungsbereich zur nächsten Woche nicht möglich. Hintergrund sind nach Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten. Dessen unbenommen bleibe das Ziel, im März wieder mehr Kindern Bildung und Betreuung anbieten zu können.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Leider sind wir keinen wirklichen Schritt weiter, sondern treten seit zwei Wochen auf der Stelle beim Infektionsgeschehen. Wenn man dann die diffuse Lage, die durch die Coronavirus-Mutationen entstanden ist, mit hinzunimmt ins Gesamtbild, ist leider sehr klar ersichtlich, dass wir auf dieser Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr machen können, als aktuell bereits läuft. Wir müssen die Lage weiter analysieren und im Blick behalten, damit wir unser Ziel, so schnell wie möglich wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Kitas und Schulen zu lassen, Anfang März umsetzen können. Unsere Planungen haben dabei sowohl den 1. März umfasst, aber auch spätere Zeitpunkte nicht ausgeschlossen. Wir stehen in den Startblöcken, aber die Pandemie lehrt, dass Unwägbarkeiten bleiben“, so der Kultusminister.
Es sei nach wie vor Planungsgrundlage, für eine Übergangsphase nach Ende des Lockdowns bei verbesserter Infektionslage möglichst alle Schulen im Wechselunterricht nach Szenario B laufen zu lassen. Für Kitas wäre das Szenario B, das normale Gruppengrößen aber eine Verbot des Durchmischens der Gruppen beinhaltet, in diesem Fall vorgesehen.
Tonne: „Damit hätten wir ein regelmäßiges Präsenzangebot für alle Kinder und Jugendliche. Das halte ich nach wie vor für enorm wichtig, denn die physischen und psychischen Belastungen werden immer größer. Der Lockdown dauert schon lang und die kontaktarme Zeit drückt natürlich auf die Gemüter. Die Kinder brauchen ihre Peergroup, ihre Freundinnen und Freunde, ihre Erzieherinnen und ihre Bezugspersonen, ob Kita-Fachkräfte, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter. Ich kann die Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, dass das noch nicht am 1. März sein kann. Diese Perspektivplanung bleibt bestehen und wir werden alles daransetzen, dass wir bereits im März wieder einen Schritt weiterkommen. Wir werden im Kontext der anstehenden Bund-Länder-Beratungen die Lagebewertung aktualisieren.“
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 22.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 401 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 22.02.2021
159.481 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Montag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 401 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 1,05 (0,95 – 1,15)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 13.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 4.108 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 142.964 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 89,6 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.107 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 865 Erwachsene auf Normalstationen, 236 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 143 Erwachsene beatmet werden, 14 davon auf einem ECMO-Platz. Sechs Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
159481
4108
142964
67,1
(+401*)
(+14*)
(+244*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1786
(+5)
1 430,4
53
42,4
34
Aurich
2084
1 098,6
63
33,2
39
Celle
2535
1 416,1
54
30,2
45
Cloppenburg
6973
4 085,4
182
106,6
127
Cuxhaven
2864
(+8)
1 446,2
108
54,5
113
(+1)
Diepholz
4413
(+13)
2 032,8
118
54,4
81
Emsland
7489
(+99)
2 290,5
379
115,9
135
(+2)
Friesland
1059
(+4)
1 072,9
35
35,5
29
Gifhorn
3653
2 069,4
70
39,7
144
Goslar
1635
1 199,6
53
38,9
84
Göttingen
5248
(+6)
1 609,6
129
39,6
190
Grafschaft Bentheim
3466
(+7)
2 526,9
81
59,1
90
Hameln-Pyrmont
2670
(+1)
1 797,4
68
45,8
67
Harburg
4192
(+3)
1 647,6
147
57,8
79
Heidekreis
2180
1 549,7
44
31,3
89
Helmstedt
1561
(+1)
1 709,8
66
72,3
55
Hildesheim
5885
(+1)
2 133,7
180
65,3
215
Holzminden
968
(+1)
1 373,9
30
42,6
49
(+1)
Leer
1995
(+18)
1 168,3
141
82,6
27
(+1)
Lüchow-Dannenberg
499
1 030,7
16
33,0
19
Lüneburg
1920
1 042,7
65
35,3
39
Nienburg (Weser)
2569
(+1)
2 116,3
114
93,9
113
(+5)
Northeim
1453
1 098,4
36
27,2
29
Oldenburg
3263
(+9)
2 492,9
52
39,7
103
Osnabrück
10760
(+49)
3 004,9
263
73,4
244
Osterholz
1778
1 560,6
62
54,4
51
Peine
3076
(+2)
2 281,9
159
118,0
83
(+2)
Rotenburg (Wümme)
2402
1 466,6
45
27,5
74
Schaumburg
2790
(+4)
1 767,8
88
55,8
44
Stade
2938
1 436,6
86
42,1
102
Uelzen
1387
(+1)
1 501,3
83
89,8
75
Vechta
5568
(+14)
3 898,8
172
120,4
75
Verden
2609
1 902,5
26
19,0
41
Wesermarsch
1933
(+29)
2 182,1
146
164,8
64
Wittmund
815
(+1)
1 431,7
19
33,4
28
Wolfenbüttel
1641
(+21)
1 371,8
69
57,7
65
Hannover, Region
30358
(+73)
2 623,6
1285
111,1
717
Braunschweig, Stadt
3741
(+1)
1 500,0
116
46,5
117
(+1)
Delmenhorst, Stadt
2219
2 861,0
27
34,8
53
Emden, Stadt
554
(+1)
1 109,9
11
22,0
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2462
(+3)
1 456,1
50
29,6
38
Osnabrück, Stadt
4454
(+17)
2 695,3
198
119,8
77
Salzgitter, Stadt
2510
(+1)
2 406,7
105
100,7
51
Wilhelmshaven, Stadt
1125
(+1)
1 478,5
45
59,1
39
(+1)
Wolfsburg, Stadt
2001
(+6)
1 608,9
27
21,7
69
Niedersachsen gesamt
159481
(+401)
1 995,1
5366
67,1
4108
(+14)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 22.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 30.562 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 27.285 Personen als genesen aufgeführt. 739 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2.538 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 110,9. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1584
10 – 19 Jahre
3212
20 – 29 Jahre
5320
30 – 39 Jahre
4683
40 – 49 Jahre
4322
50 – 59 Jahre
4344
60 – 69 Jahre
2347
70 – 79 Jahre
1409
80+ Jahre
2889
keine Angaben
452
Verteilung nach Kommunen:
Kommune
Aktuelle Fallzahl
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
7-Tage-Inzidenz
Barsinghausen
36
674
57,2
Burgdorf
59
632
92,0
Burgwedel
31
363
43,4
Garbsen
184
2221
148,2
Gehrden
15
319
32,2
Hemmingen
34
390
132,8
Isernhagen
35
528
76,9
Laatzen
109
1289
138,0
Landeshauptstadt Hannover
1160
15.117
111,7
Langenhagen
135
1869
121,1
Lehrte
124
1311
148,8
Neustadt
91
897
92,8
Pattensen
18
281
59,9
Ronnenberg
59
631
88,6
Seelze
69
924
76,8
Sehnde
80
615
172,5
Springe
53
580
103,5
Uetze
35
404
92,3
Wedemark
93
603
171,8
Wennigsen
4
197
7,0
Wunstorf
114
717
142,2
Verteilung nach Geschlecht
Männer 48 Prozent
Frauen 52 Prozent
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 20.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 871 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 20.02.2021
158.143 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Samstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 871 Fälle mehr als noch am Vortag. Insgesamt 4.086 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 141.899 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 89,7 Prozent.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
158143
4086
141899
64
(+871*)
(+28*)
(+915*)
Die Zahlen in Klammern geben die Veränderung zum Vortag an.
OLDENBURG (PM). Mit der Unterzeichnung des Konsortialvertrags ist Niedersachsen nun Teil des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität (HIFMB) der Universität Oldenburg ist nun ein Standort des meeres- und polarwissenschaftlichen Forschungsinstituts.
„Für Niedersachsen bedeutet die Aufnahme einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Stärkung und Erhöhung der Sichtbarkeit der niedersächsischen Meeresforschung“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Zugleich verbessert die Einbindung in eine große Wissenschaftsorganisation die Voraussetzungen für Spitzenforschung.“
Die Funktion mariner Ökosysteme hängt von der biologischen Vielfalt der Meere ab. Die Beantwortung der Kernfrage, wie stark und in welcher Form diese biologische Vielfalt auf die globale Klimaerwärmung und anthropogene Einflüsse reagiert, ist der wichtigste Forschungsschwerpunkt des Instituts in Oldenburg. „Mit ihrer Erforschung mariner Ökosysteme leisten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am HIFMB einen wichtigen Baustein zum Verständnis des Klimawandels“, so Thümler weiter.
Die Aufnahme Niedersachsens in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung des AWI ist verbunden mit zusätzlichen Fördergeldern in Höhe von rund 6 Millionen Euro jährlich.
HANNOVER (PM). Am morgigen Samstag, 13. Februar 2021, treten mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 12. Februar 2021 einige kleinere Erleichterungen in Kraft. Gleichzeitig wird aber die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und Testungen durchzuführen, ausgeweitet.
Wesentliche Lockerungen sind jedoch trotz der zurückgehenden Infektionszahlen leider noch nicht möglich. Grund sind die sich auch in Deutschland und in Niedersachsen ausbreitenden Virusmutationen. Insbesondere die britische und die südafrikanischen Mutanten sind weitaus aggressiver als das ursprüngliche Virus. Es wird befürchtet, dass mit ihnen eine erhöhte Infektiosität, schwerere Krankheitsverläufe und eventuell auch verminderte Reaktionen auf die vorhandenen Impfstoffe einhergehen.
Aus diesem Grund hat sich die Niedersächsische Landesregierung – nach Abstimmung auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und einer Diskussion im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags – entschieden, den bisherigen Lockdown zu verlängern. In Kraft bleiben insbesondere die strengen Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine Person), die breite Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und die Schließung weiter Teile des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen und der Gastronomie.
Hier ein Überblick über die aber dennoch vorgenommenen wesentlichen Änderungen:
Mit der Änderung in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Corona-Verordnung wird das Alter der von den Kontaktbeschränkungen ausgenommenen Kinder von bisher drei auf nunmehr sechs Jahre erhöht. Die Kontaktbeschränkungen belasten insbesondere Kinder und Familien stark. Die Anhebung der Altersgrenze reduziert diese Belastung ein wenig.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders
wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Medizinische Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. § 3 Absatz 3 Satz 3 enthält deshalb eine Ausweitung und Klarstellung zur Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Pflege von Personen beim Kontakt mit den zu versorgenden oder zu pflegenden Personen ist vom 13. Februar 2021 an verpflichtend eine medizinische Maske zu tragen. Deren erhöhter Schutzstandard soll auch in diesem sensiblen Bereich wirksam werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die bisher in § 9 Abs. 1 Satz 4 enthaltene Regelung, dass bei Veranstaltungen der Glaubensgemeinschaften nach § 9 Abs. 1 eine medizinische Maske zu tragen ist, als neue Nummer 4 eingefügt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.
Die neue Nummer 4 regelt zudem durch ihre Bezugnahme auf § 9 Abs. 2, dass die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch für durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse gilt, wenn die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden.
Um die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, betreuten Wohngemeinschaften etc. bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, werden nach Nummer 5 Besucherinnen und Besucher sowie näher beschriebene Dritte während ihres Aufenthaltes in der Einrichtung ebenfalls zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet.
Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zukünftig erlaubten beruflichen Fahrgemeinschaften sollen durch die in Nummer 6 geregelte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske vor einer Ansteckung bestmöglich geschützt werden.
In § 4 Abs. 1 ist nunmehr – ebenso wie in den übrigen Regelungen der Verordnung (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; § 3 Abs. 4 Nr. 4) – klargestellt, dass der Niedersächsische Landtag auch von der Pflicht zu einem Hygienekonzept freigestellt ist.
Die Änderung in § 6 ‚Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern‘ ist eine Folge der Anhebung der Altersgrenze für Kinder in § 2 Abs. 1 Satz 1.
In § 9 ‚Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen‘ hatte die bisherige Regelung in Absatz 1 mitunter zu der nicht intendierten Interpretation geführt, dass die Maßgaben der Sätze 3 bis 6 nur dann gelten, wenn Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können. Die textliche Änderung stellt in Satz 1 nunmehr klar, dass die Maßgaben der folgenden Sätze uneingeschränkt gelten. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.
Die Ausnahmen für die Rechtspflege sind nunmehr einheitlich und übereinstimmend in § 2 Abs. 3 Satz 2 geregelt. § 9 Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht mehr erforderlich und kann gestrichen werden.
In § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 9 wird die angekündigte Öffnung der Friseure in Aussicht gestellt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. März 2021 in Kraft. Die Schließung der Friseurbetriebe stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine extreme Belastung dar. Die Mehrzahl der Menschen schneidet sich nicht selbst die Haare und tut dies auch nicht bei anderen Personen ohne dafür ausgebildet zu sein. Diese Situation ruft auf längere Sicht bei vielen Menschen ein deutliches Gefühl des Ungepflegtseins hervor. Andere körpernahe Dienstleistungen betreffen nicht im gleichen Maße ein körperpflegerisches Grundbedürfnis und können regelmäßig selbst vorgenommen werden.
Die Änderung in § 10 Abs. 1 Satz 5 dient der Klarstellung, dass die Erbringung und Inanspruchnahme aller sexuellen Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG untersagt sind, unabhängig vom Ort der Erbringung und einer möglichen Erlaubnispflicht nach den §§ 12 ff. ProstSchG. Es handelt sich also lediglich um eine Klarstellung, dass Prostitution in jeder Form aufgrund des Infektionsrisikos derzeit verboten bleibt.
10 Abs. 1 b Satz 1 Nrn. 2, 3 und 19 nimmt zukünftig Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels von der Schließung aus. Die in den genannten Verkaufsstellen angebotenen Waren sind Güter des täglichen Bedarfs und die Öffnung der in der Regel kleinteilig aufgestellten Verkaufsstellen eröffnet voraussichtlich kein gravierend erhöhtes Infektionsrisiko. Damit können ab dem morgigen Samstag, 13. Februar 2021 Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck öffnen, also alle Geschäfte, deren Sortimentsschwerpunkt im Verkauf von Blumen und Pflanzen liegt. Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen ebenfalls verkauft werden. Es gelten die bekannten Regeln zu Randsortimenten sowie die bekannten Hygieneregeln, wie sie bereits im geöffneten Einzelhandel angewendet werden. Der Verkauf von Pflanzen und Blumen ist außerdem auch auf Wochenmärkten und im landwirtschaftlichen Direktverkauf sowie in Hofläden gestattet.
Die Ergänzung in § 10 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 10a führt dazu, dass im Autohandel wie auch im Zweiradhandel Probefahrten wieder erlaubt sind. Dabei gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin, sodass die Kundin oder der Kunde die Probefahrt mit einem Pkw nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts durchführen kann. Analog zu den Regeln für „Click&Collect“ müssen auch bei Probefahrten FFP2-Masken getragen werden. Außerdem müssen die Unternehmen in ihrem Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorsehen, die Menschenansammlungen vermeiden, etwa durch gestaffelte Zeitfenster.
Die in § 14 Abs. 2 Satz 1 genannten Beschäftigten und Personen in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie in Tagespflegeeinrichtungen sind verpflichtet, an jedem Tag, an dem sie in den Einrichtungen tätig sind, einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Es soll auch weiterhin sichergestellt werden, dass ein Eintragen des Coronavirus in die Einrichtungen so weit wie möglich ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Einrichtungen der Tagespflege, auch hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Einrichtungen. Bei diesem Personenkreis tritt noch hinzu, dass vielfältige Kontakte außerhalb der Tagespflege möglich sind, auch zu nichtgetesteten Personen.
Im ambulanten Setting gilt eine Pflicht zur Testung für die Personen, die in den entsprechenden Einrichtungen tätig sind (Beschäftigte, eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende), an drei Tagen in der Woche. Dieses führt nicht zu einer unvertretbaren Gefährdungslage, auch wenn die zu Pflegenden ebenso wie die Bewohnerinnen und Bewohner etwa in Heimen zu einer besonders vulnerablen Gruppe gehören.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dementsprechend wird für den in § 14 Abs. 2 Satz 1 der Corona-VO bezeichneten Personenkreis beim Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Gästen der Tagespflege und Pflegebedürftigen eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.
Künftig gelten die Bestimmungen zur Anmelde- und – bei entsprechender Inzidenz – Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Dritte, die diese Einrichtung betreten wollen, auch in Heimen für Menschen mit Behinderungen (§ 14 Abs. 3). Um den Bewohnerinnen und Bewohnern einen noch besseren Schutz zu gewährleisten, darf die dem nachzuweisenden negativen Testergebnis zugrundeliegende Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 künftig höchstens 36 statt zuvor 72 Stunden zurückliegen.
Während die Beschäftigten etwa in Heimen schon jetzt verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen haben, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben, galt dies bislang nicht für Personen, die die Einrichtung ausschließlich betreten, um dort nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege auszuüben (z. B. externe Physiotherapeutinnen oder -therapeuten). Um die Pflegebedürftigen auch adäquat zu schützen, wenn eine Tätigkeit im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege nicht von Beschäftigten, sondern von Dritten durchgeführt wird, sind diese Dritten künftig ebenfalls zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus verpflichtet, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben. Für diesen Personenkreis gilt dann auch die für die Beschäftigten der Einrichtungen bestehende Pflicht zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests unabhängig von der Inzidenz.
Aus dem ergänzten § 14 Abs. 5 ergibt sich, dass seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Begleitung Sterbender jederzeit zulässig bleibt.
Die Änderung in § 14 a der Corona-Verordnung führt dazu, dass die Abschlussklassen der Vorbereitungskurse für staatliche Schulabschlüsse im Zweiten Bildungsweg nicht mehr erfasst sind vom Verbot des Präsenzunterrichts. Die Erlangung von Schulabschlüssen, zum Beispiel für die Aufnahme einer anschließenden Berufsausbildung, ist von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Gruppengröße darf allerdings, analog zu den Regelungen für Lerngruppen an Schulen, in der Regel 16 Personen nicht überschreiten.
Der Präsenzunterricht sowie der sogenannte aufsuchende Unterricht im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung sind untersagt (§ 14a). Zulässig ist die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, sofern dabei das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden.
Eine Ausnahme liegt nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung nur dann vor, wenn ein Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf besteht. Dies kann zum Beispiel im Bereich von Angeboten der außerbetrieblichen Berufsausbildung, den nach SGB II und SGB III geförderten Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie den berufsbezogenen Zertifikatskursen der Fall sein.
Die Teilnahme an Integrations- und Berufssprachkursen hat hingegen keinen konkreten Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf und ist daher als Präsenzunterricht unzulässig. Weiterhin möglich sind Online-Weiterbildungsangebote.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 13. März 2021. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass nach dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 3. März 2021 eine weitere Verordnungsänderung auf den Weg gebracht wird. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive und abhängig vom Infektionsgeschehen ein Stück Planungssicherheit zu eröffnen, hatte das Land Niedersachsen einen Stufenplan erarbeitet, der derzeit breit diskutiert und weiterentwickelt wird. Diese Vorstellungen gehen ein in einen Arbeitsprozess zusammen mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zur Entwicklung weiterer Schritte einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe. Die Öffnungsstrategie wird von einer Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet. Das Leben soll – soweit infektiologisch vertretbar – schrittweise wieder mehr an Normalität gewinnen. Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben höchste Priorität. Dieser Bereich soll daher möglichst schon im März weiter geöffnet werden.
Änderungen in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung
Die Niedersächsische Quarantäneverordnung wird an die erhöhte Gefahr des Eintrags von Mutanten des Virus angepasst. Mit der Änderung soll ein weiterer Eintrag von Virusvarianten bei der Einreise vermindert werden.
Die Quarantäne dauert nun im Grundsatz immer 14 Tage. Der bisherige Absonderungszeitraum von 10 Tagen wird damit verlängert. Damit soll der mögliche Inkubationszeitraum abgesichert werden, der insgesamt bis zu 14 Tage betragen kann. Eine Verkürzung der Absonderungspflicht ist nur noch bei Einreisen aus (normalen) Risikogebieten möglich. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten können ihren Quarantänezeitraum hingegen nicht mehr verkürzen. Wer die Absonderungszeit nach der Einreise aus einem Risikogebiet verkürzen möchte, benötigt nun einen negativen PCR-Test. Diese Tests bieten eine höhere Sicherheit als die PoC-Antigen-Schnelltests in Bezug auf den Nachweis von Infektionen.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 11.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.079 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 11.02.2021
150.968 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Donnerstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.079 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,84 (0,80 – 0,89)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 05.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 3.696 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 133.991 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,8 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.213 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 946 Erwachsene auf Normalstationen, 266 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 175 Erwachsene beatmet werden, 18 davon auf einem ECMO-Platz. Ein Kind wird aktuell auf einer Normalstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
150968
3738
133991
65,3
(+1079*)
(+42*)
(+1406*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1704
(+10)
1 364,7
37
29,6
33
Aurich
1987
(+13)
1 047,5
60
31,6
35
Celle
2443
(+19)
1 364,7
84
46,9
43
Cloppenburg
6704
(+34)
3 927,8
166
97,3
114
(+6)
Cuxhaven
2692
(+10)
1 359,3
155
78,3
103
(+5)
Diepholz
4256
(+18)
1 960,5
102
47,0
81
Emsland
6927
(+62)
2 118,6
223
68,2
126
Friesland
1008
(+5)
1 021,2
25
25,3
29
Gifhorn
3535
(+12)
2 002,6
93
52,7
121
(+1)
Goslar
1543
(+17)
1 132,1
67
49,2
75
Göttingen
5048
(+11)
1 548,3
150
46,0
180
Grafschaft Bentheim
3347
(+41)
2 440,2
128
93,3
87
Hameln-Pyrmont
2576
(+15)
1 734,1
90
60,6
63
(+1)
Harburg
3964
(+37)
1 558,0
138
54,2
73
Heidekreis
2093
(+6)
1 487,8
30
21,3
88
(+1)
Helmstedt
1445
(+9)
1 582,7
75
82,1
52
Hildesheim
5594
(+45)
2 028,2
240
87,0
198
(+1)
Holzminden
918
(+13)
1 302,9
24
34,1
44
(+1)
Leer
1785
(+24)
1 045,4
106
62,1
25
Lüchow-Dannenberg
478
(+2)
987,4
17
35,1
17
Lüneburg
1807
981,3
37
20,1
37
Nienburg (Weser)
2392
(+41)
1 970,5
173
142,5
85
(+3)
Northeim
1383
(+6)
1 045,5
33
24,9
25
Oldenburg
3166
(+14)
2 418,8
56
42,8
101
(+2)
Osnabrück
10346
(+45)
2 889,3
212
59,2
238
(+1)
Osterholz
1692
(+12)
1 485,1
36
31,6
49
Peine
2839
(+16)
2 106,1
146
108,3
56
(+3)
Rotenburg (Wümme)
2337
(+4)
1 426,9
32
19,5
70
Schaumburg
2662
(+10)
1 686,7
74
46,9
39
Stade
2828
(+10)
1 382,8
52
25,4
93
Uelzen
1251
(+29)
1 354,1
120
129,9
52
(+4)
Vechta
5216
(+38)
3 652,3
262
183,5
66
Verden
2558
(+10)
1 865,3
25
18,2
38
Wesermarsch
1637
(+24)
1 848,0
146
164,8
47
Wittmund
788
(+2)
1 384,3
19
33,4
27
(+2)
Wolfenbüttel
1541
(+23)
1 288,2
59
49,3
52
Hannover, Region
28324
(+228)
2 447,8
1172
101,3
659
(+4)
Braunschweig, Stadt
3561
(+25)
1 427,8
118
47,3
99
(+1)
Delmenhorst, Stadt
2172
(+12)
2 800,4
47
60,6
49
(+2)
Emden, Stadt
536
(+2)
1 073,9
30
60,1
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2383
(+14)
1 409,4
63
37,3
37
(+2)
Osnabrück, Stadt
4149
(+23)
2 510,7
93
56,3
75
Salzgitter, Stadt
2359
(+45)
2 261,9
106
101,6
47
(+1)
Wilhelmshaven, Stadt
1023
(+14)
1 344,5
25
32,9
37
Wolfsburg, Stadt
1971
(+29)
1 584,8
70
56,3
67
(+1)
Niedersachsen gesamt
150968
(+1079)
1 888,6
5216
65,3
3738
(+42)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 11.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.494 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 25.374 Personen als genesen aufgeführt. 680 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2440 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 100,1. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1417
10 – 19 Jahre
2983
20 – 29 Jahre
4989
30 – 39 Jahre
4404
40 – 49 Jahre
4050
50 – 59 Jahre
4031
60 – 69 Jahre
2177
70 – 79 Jahre
1328
80+ Jahre
2699
keine Angaben
416
Verteilung nach Kommunen:
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 10.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 938 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 10.02.2021
149.889 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Mittwoch, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 938 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,90 (0,85 – 0,96)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 04.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 3.696 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 132.585 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,5 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.235 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 961 Erwachsene auf Normalstationen, 270 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 182 Erwachsene beatmet werden, 17 davon auf einem ECMO-Platz. Vier Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
149889
3696
132585
65,7
(+938*)
(+46*)
(+1124*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1694
(+6)
1 356,7
35
28,0
33
Aurich
1974
(+16)
1 040,6
63
33,2
35
Celle
2424
(+6)
1 354,1
94
52,5
43
(+1)
Cloppenburg
6670
(+17)
3 907,9
162
94,9
108
(+2)
Cuxhaven
2682
(+22)
1 354,3
177
89,4
98
(+4)
Diepholz
4238
(+21)
1 952,2
99
45,6
81
Emsland
6865
(+57)
2 099,7
196
59,9
126
Friesland
1003
(+2)
1 016,2
23
23,3
29
Gifhorn
3523
(+15)
1 995,8
92
52,1
120
(+1)
Goslar
1526
(+5)
1 119,7
77
56,5
75
Göttingen
5037
(+16)
1 544,9
171
52,4
180
(+4)
Grafschaft Bentheim
3306
(+19)
2 410,3
105
76,6
87
Hameln-Pyrmont
2561
(+21)
1 724,0
105
70,7
62
(+2)
Harburg
3927
(+29)
1 543,4
118
46,4
73
(+2)
Heidekreis
2087
(+5)
1 483,6
29
20,6
87
(+1)
Helmstedt
1436
(+17)
1 572,9
79
86,5
52
Hildesheim
5549
(+46)
2 011,8
244
88,5
197
(+1)
Holzminden
905
(+4)
1 284,5
31
44,0
43
Leer
1761
(+26)
1 031,3
89
52,1
25
(+1)
Lüchow-Dannenberg
476
(+4)
983,2
18
37,2
17
Lüneburg
1807
(+10)
981,3
50
27,2
37
Nienburg (Weser)
2351
(+29)
1 936,7
164
135,1
82
(+9)
Northeim
1377
(+6)
1 040,9
36
27,2
25
Oldenburg
3152
(+16)
2 408,1
49
37,4
99
(+3)
Osnabrück
10301
(+34)
2 876,7
218
60,9
237
(+2)
Osterholz
1680
(+7)
1 474,6
30
26,3
49
Peine
2823
(+26)
2 094,2
163
120,9
53
Rotenburg (Wümme)
2333
(+15)
1 424,5
45
27,5
70
Schaumburg
2652
(+13)
1 680,4
78
49,4
39
Stade
2818
(+9)
1 377,9
59
28,8
93
Uelzen
1222
(+25)
1 322,7
128
138,5
48
(+3)
Vechta
5178
(+54)
3 625,7
290
203,1
66
(+3)
Verden
2548
(+5)
1 858,1
30
21,9
38
(+1)
Wesermarsch
1613
(+43)
1 820,9
149
168,2
47
Wittmund
786
(+3)
1 380,7
28
49,2
25
Wolfenbüttel
1518
(+2)
1 269,0
59
49,3
52
(+1)
Hannover, Region
28096
(+201)
2 428,1
1166
100,8
655
(+4)
Braunschweig, Stadt
3536
(+17)
1 417,8
135
54,1
98
Delmenhorst, Stadt
2160
(+1)
2 785,0
43
55,4
47
Emden, Stadt
534
(+16)
1 069,9
29
58,1
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2369
(+13)
1 401,1
65
38,4
35
Osnabrück, Stadt
4126
(+14)
2 496,8
81
49,0
75
(+1)
Salzgitter, Stadt
2314
(+13)
2 218,8
73
70,0
46
Wilhelmshaven, Stadt
1009
(+5)
1 326,1
19
25,0
37
Wolfsburg, Stadt
1942
(+7)
1 561,5
56
45,0
66
Niedersachsen gesamt
149889
(+938)
1 875,1
5250
65,7
3696
(+46)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 10.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.211 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 25.138 Personen als genesen aufgeführt. 675 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2398 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 99,2. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1403
10 – 19 Jahre
2960
20 – 29 Jahre
4944
30 – 39 Jahre
4361
40 – 49 Jahre
4008
50 – 59 Jahre
3980
60 – 69 Jahre
2152
70 – 79 Jahre
1312
80+ Jahre
2677
keine Angaben
414
Verteilung nach Kommunen:
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
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