Böllerwürfe und Sachbeschädigungen: Polizei bilanziert Einsatz in Hannover
Neben überwiegend friedlichen Feiern und Protesten registrierte die Polizei Angriffe, Brände und gefährliche Pyrotechnik.
HANNOVER (redu) – Selbst gebaute Spreng- und Brandvorrichtungen, Böllerwürfe auf Einsatzkräfte und zahlreiche Sachbeschädigungen haben den Halloween-Einsatz Hannover geprägt. Die Polizei begleitete am Samstag, 31. Oktober 2026, außerdem fünf Versammlungen. Ein Beamter wurde leicht verletzt, insgesamt leitete die Behörde 31 Verfahren ein.
Nach Angaben der Polizei blieb der überwiegende Teil der Bevölkerung beim Feiern und bei der Wahrnehmung des Versammlungsrechts friedlich. Dennoch waren die Einsatzkräfte im Stadtgebiet bis tief in die Nacht gefordert.
Beim Halloween-Einsatz Hannover entdeckten Polizeikräfte in Ricklingen mehrfach selbst gebaute Spreng- und Brandvorrichtungen. Darunter waren nach Behördenangaben mit Benzin und Pyrotechnik präparierte Flaschen. Zwei Jugendliche wurden als Beschuldigte ermittelt.

Benzinbombe mit Pyrozündung © Polizeidirektion Hannover
Gesamteinsatzleiter Polizeidirektor Tobias Giesbert warnte vor der Lebensgefahr solcher Vorrichtungen. Bei einer Zündung oder einem Treffer seien schwerste bis tödliche Verletzungen möglich gewesen. Im Laufe des Abends registrierte die Polizei in Ricklingen außerdem wiederholt Böller und vermummte Gruppen.
Böllerwürfe, Brände und beschädigte Fahrzeuge
In der Vogelsbergstraße wurden Einsatzkräfte nach Polizeiangaben gezielt mit Böllern beworfen. In Vahrenheide brannten mehrere Container, in Misburg ein Wohnmobil. Die Polizei sicherte die Löscharbeiten der Berufsfeuerwehr ab.
An der Haltestelle Alte Heide beschädigten Unbekannte die Straßenbeleuchtung. Bei der anschließenden Kontrolle einer etwa 30 Personen starken Gruppe leisteten einige Personen nach Angaben der Polizei Widerstand. Während der Datenaufnahme besprühten Jugendliche einen Funkstreifenwagen mit Farbe.
Nach einem weiteren Containerbrand in der Leipziger/Dresdener Straße nahm die Polizei gegen 23:00 Uhr drei jugendliche Tatverdächtige vorläufig fest. An der Noltemeyerbrücke trafen Einsatzkräfte auf sechs bis sieben Jugendliche, die laut Mitteilung zuvor Fahrradschlösser geknackt und Fahrräder in den Mittellandkanal geworfen hatten.
In der Gronostraße hatten Unbekannte einen Kleinstwagen auf das Dach gedreht. Ein Abschleppfahrzeug musste hinzugezogen werden. Eine gemeldete Gruppe von rund 100 Personen mit Fackeln auf dem Mühlenberger Markt traf die Polizei dagegen nicht mehr an.
Nachdem in Ronnenberg Kinder mit Böllern beworfen worden waren, unterstützten weitere Kräfte das dortige Polizeikommissariat. Ein Beschuldigter wurde festgenommen, mehrere verbotene Böller wurden sichergestellt.
In Laatzen beschädigten Jugendliche nach Polizeiangaben mehrere geparkte Autos auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums. In der Marktstraße warfen Unbekannte einen Feuerlöscher auf ein fahrendes Taxi. Aus dem Bereich der Pappelallee wurden Gruppen böllernder Jugendlicher gemeldet.
In der Innenstadt war der späte Nachmittag zunächst ruhig verlaufen. Später brachen zwei mutmaßlich jugendliche Täter in ein Bekleidungsgeschäft an der Karmarschstraße ein und entkamen mit Kleidung. In der späten Nacht waren dort nur noch wenige Menschen unterwegs.
Fünf Versammlungen und 31 Verfahren
Den Schwerpunkt der Versammlungslagen bildete der Aufzug „Gen Z regelt: Jugendprotest gegen Militarisierung“ mit bis zu 5.800 Teilnehmenden. Wegen verdeckter Gesichter verzögerte sich der Start am Ernst-August-Platz. Auch unterwegs musste die Polizei nach eigenen Angaben mehrfach wegen Vermummungen sowie gezündeter Nebeltöpfe und Pyrotechnik eingreifen und den Aufzug kurzzeitig stoppen.
In der Innenstadt kontrollierten Einsatzkräfte zudem mehrere Gruppen aus dem Umfeld einer Biker-Gruppierung. Insgesamt stellte die Polizei etwa 30 bis 50 Personen mit einheitlichen weißen Armbinden und einer markanten Aufschrift fest. Nach einer Gefährderansprache wurden die Armbinden abgelegt.
Als der Aufzug einen Pub am Steintor passierte, vor dem weitere Angehörige der Gruppierung standen, trennte die Polizei beide Gruppen mit Streifenwagen und einer Polizeikette. Zu Störungen des Aufzugs kam es dabei nach Behördenangaben nicht.
Nach dem Ende der Versammlung auf dem Klagesmarkt wurden zwei Beamte mit Böllern beworfen. Einer erlitt leichte Verletzungen, blieb aber dienstfähig. Die Tatverdächtigen waren zunächst unbekannt. Gegen die Versammlungsleitung leitete die Polizei wegen einer aus ihrer Sicht unzureichenden Ordnerzahl ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Eine weitere Versammlung mit 50 Personen führte von der Lutherkirche zum Küchengarten und verlief störungsfrei. Am Klagesmarkt versammelten sich gegen 17:20 Uhr nochmals 33 ehemalige Teilnehmende des Jugendprotests für etwa fünf Minuten.
Eine nicht angezeigte Versammlung „Menschenrechte im Iran“ mit fünf bis zehn Personen am Kröpcke musste nach Polizeiangaben durchgehend geschützt werden. Unbekannte versuchten, eine Flagge zu stehlen; zwei Jugendliche beleidigten einen Teilnehmer. Gegen die Versammlungsleitung wurde wegen der fehlenden Anzeige ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Neun Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren hielten am Abend eine störungsfreie Mahnwache gegenüber dem Polizeikommissariat Mitte ab. Anlass war die Inobhutnahme eines zehnjährigen Kindes, das laut Polizei am Steintor einen Sprengkörper gegen Einsatzkräfte geworfen hatte.
Positiv bewertete die Behörde die Arbeit ihrer Konfliktmanager, die kleinere Störungen kommunikativ lösen konnten. Das Präventionsangebot „Gaming-Koffer“ erreichte insgesamt rund 150 Jugendliche; bis zu 50 nutzten es gleichzeitig.
In der vorläufigen Einsatzbilanz verzeichnete die Polizei 189 Personendurchsuchungen, 43 Gefährderansprachen und 16 Sicherstellungen beziehungsweise Beschlagnahmen. Einsatzkräfte setzten 55-mal körperliche Gewalt durch Schieben ein und nahmen fünf Fesselungen vor.
Die insgesamt 31 Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren umfassen zehn Verstöße gegen das Waffengesetz, sechs gegen die Sprengstoffverordnung, fünf Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz, zwei Widerstandshandlungen, einen tätlichen Angriff auf Einsatzkräfte, zwei Sachbeschädigungen und fünf sonstige Straftaten.











