Corona-Impfungen in Praxen nicht gerecht vergütet

HANNOVER (PM). „18 Euro für die Ausstellung des digitalen Impfpasses – 20 Euro für eine Corona-Impfung. Da passt die Relation nicht!“ Mit diesen Worten kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, das Missverhältnis der aktuellen Vergütungen in den beiden Bereichen.

„Bei der Corona-Impfung muss die Praxis den Impfstoff bestellen, ihn lagern und aufziehen. Der Termin mit den Bürgerinnen und Bürgern muss vereinbart werden. Die Impfaufklärung, die Beratung und die Impfung folgen. Dann muss die oder der Geimpfte in der Praxis nachbeobachtet und ein zweiter Termin vereinbart werden. Dafür gibt es aktuell 20 Euro. Das Ausfüllen von sechs Feldern in einem Online-Dokument für den Impfpass und der Ausdruck werden mit 18 Euro in Apotheken und später auch in Praxen vergütet. Dieses Missverhältnis bei der Honorierung der Leistungen ärgert unsere Mitglieder. Das Impfhonorar für spiegelt den Aufwand für die Praxen Praxen in keiner Weise wider. Eine getrennte Vergütung von 10 Euro für die die Impfaufklärung auf der einen Seite und von 20 Euro für die Impfung auf der anderen Seite, sind angemessen“, so der KVN-Vorsitzende.

Der KVN-Vorstand fordert daher eine höhere Bewertung der Corona-Impfungen. Der erhebliche organisatorische Mehraufwand für die Praxen und die gestiegenen Personalkosten aufgrund von Überstunden müssten entsprechend honoriert werden.

 

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