Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz über 40 Mio. Euro auf den Weg

HANNOVER (PM). Pistorius: „Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir den Katastrophenschutz in Niedersachsen deutlich besser für neue Herausforderungen aufstellen.“

Hilbers: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall hat für uns hohe Priorität. Der neuen Sicherheitslage begegnen wir mit dieser Umschichtung von Finanzmitteln.“

Der Überfall auf die Ukraine und die damit verbundene geänderte Sicherheitslage hat eine „Zeitenwende“ eingeleitet. Nicht nur im militärischen Bereich bedarf es eines Umdenkens. Auch im Katastrophen- und Zivilschutz sind wir gefordert. Darauf hat die Niedersächsische Landesregierung schnell und unbürokratisch reagiert.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat mit Finanzminister Reinhold Hilbers ein Ad-hoc-Paket im Umfang von 40 Mio. Euro für den Katastrophenschutz in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden zusätzlich zu den knapp 18 Mio. Euro bereitgestellt, die regulär jährlich für den Katastrophenschutz eingeplant sind.

Einweisung in einen Anhänger eines Notstromaggregats vom Katastophenschutz des Landes Niedersachsen © Bernd Günther

Mit den 40 Mio. Euro werden notwendige Investitionen ermöglicht und beschleunigt, beispielsweise in hochleistungsfähige Notstromaggregate (Netzersatzanlagen), Spezial­fahrzeuge oder in die Erweiterung von Betreuungskapazitäten (auch zur Notunterbringung). Ferner kann in die Trinkwassernotversorgung und mobile Sanitätseinrichtungen sowie moderne Kommunikationstechnologie wie Satellitentelefone investiert werden, die bei einem Zusammenbruch der herkömmlichen Kommunikationswege funktionsfähig sind. Daneben werden planerische und technische Maßnahmen umgesetzt, um Fähigkeiten, Meldewege und Abläufe des Zivil- und Katastrophenschutzes weiter an die Lage anzupassen, etwa die Reaktionsfähigkeit bei feindlichen Cyber-Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) oder bei einer Mangellage bei Treib- und Brennstoffen.

Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes angesichts der neuen Herausforderungen durch Klimawandel, Pandemie und die veränderte Bedrohungslage ist eine mittel- und langfristige Aufgabe. Das Ad-hoc-Paket ermöglicht die Finanzierung kurzfristiger und mittelfristiger Maßnahmen. Das Innenministerium setzt sich zudem zum Ziel, auch langfristig weitere wichtige Investitionen im Katastrophenschutz auf den Weg zu bringen.

In Ergänzung des von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Bundeswehr-Sonder­vermögens über 100 Mrd. Euro für die militärische Verteidigung muss der Bund ebenfalls seiner Verantwortung für die Zivile Verteidigung und den Zivilschutz stärker nachkommen. Nach der Sonder-IMK in Brüssel hatte Minister Pistorius daher bereits am 24.03.2022 einen Bund-Länder-Pakt für den Zivil- und Katastrophenschutz im Umfang von 10 Mrd. Euro gefordert. Mit dem Ad-hoc-Paket für den Katastrophenschutz geht Niedersachsen hier in Vorleistung.

Finanzminister Hilbers: „Zur Finanzierung des Ad-hoc-Pakets zum Katastrophenschutz stellt das Finanzministerium für das laufende Jahr Haushaltsmittel aus nicht ausgeschöpften Ausgabeermächtigungen des Jahres 2021 bereit. Hiervon stehen bis zu 15 Mio. Euro für das Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz zur Verfügung.“

Das im Haushaltsplan 2022 mit 10 Mio. Euro veranschlagte Sirenenprogramm wird wie geplant fortgeführt. Nach aktuellen Erkenntnissen wird aufgrund der Marktlage die Auslieferung der Sirenen jedoch erst in den Folgejahren möglich sein. Vor diesem Hintergrund wird die Finanzierung des Sirenenprogramms in den Jahren 2023 und 2024 mittels einer Verpflichtungsermächtigung sichergestellt. In der Folge stehen die für diesen Zweck in 2022 veranschlagten 10 Mio. Euro ebenfalls für das Paket zum Katastrophenschutz zur Verfügung.

Darüber hinaus stellt das Finanzministerium zusätzlich 15 Mio. Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben bereit. Hieraus sind Beschaffungen möglich, die mit längeren Lieferzeiten verbunden sind und erst in den Folgejahren kassenwirksam werden. Diese 15 Mio. Euro ergänzen das Paket zum Katastrophenschutz auf ein Gesamtpaket in Höhe von 40 Mio. Euro.

Innenminister Pistorius: „Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir den Katastrophenschutz in Niedersachsen deutlich besser für neue Herausforderungen aufstellen. Wir erleben bewegte Zeiten, die sich nachhaltig auf unsere Gesellschaft und auch auf unser Verhältnis zur inneren und äußeren Sicherheit auswirken werden. Die äußere Verteidigung durch die Bundeswehr und die innere Sicherheit der Bevölkerung sind zwei Seiten derselben Medaille. Darum ist dieses Paket ein wichtiges und entschlossenes Zeichen der Niedersächsischen Landesregierung in einer außergewöhnlichen Zeit.“

Finanzminister Hilbers: „Wir sind so gut gerüstet für die Zukunft: Die Verpflichtungsermächtigungen geben uns die nötige Flexibilität, um punktgenaue Verbesserungen und Verstärkungen im Katastrophenschutz zu ermöglichen.“

Der Landesverband Niedersachsen vom Deutsche Rote Kreuz äußerte sich gleich nach Bekanntgabe wie folgt:

„Wir begrüßen die heute vom Land beschlossenen Mittel für Investitionen in den Katastrophenschutz in Höhe von 40 Millionen Euro ganz außerordentlich. Dies ist ein großer und guter Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes in unserem Land. Bereits seit Jahren haben wir gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen auf die dringend nötige Aufstockung der Landesmittel für den Katastrophenschutz aufmerksam gemacht“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

„Ob Pan­demie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – die Finanzierung des Katastrophenschutzes muss den sich verändernden und wachsenden Anforde­rungen angepasst werden. Das betrifft nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden “, so Selbach weiter.  Das Land Niedersachsen hat zum Beispiel Materialien zur Errichtung des Betreuungsplatzes 500 Land beschafft. Eine Refinanzierung der Vorhaltekosten z.B. für die Fahrzeugunterbringung und -bewirtschaftung und Aufwendungen oder Verdienstausfälle für das eingesetzte Personal sind bislang leider nicht gewährleistet und geregelt.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes hat der DRK-Landesverband Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen darauf jüngst hingewiesen, ebenso wie auf die immer noch nicht im Gesetzesentwurf aufgenommene Helfergleichstellung:

„Es gibt eine faktische Ungleichbehandlung von freiwilli­gen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen ge­genüber denen der Freiwilligen Feuerwehren und dem THW. Das muss dringend geändert werden. Freiwilligen Feuerwehren wird nach Niedersächsischem Brand­schutzgesetz eine allumfassende Möglichkeit der beruf­lichen Freistellung sowohl für den Einsatzfall wie auch für Aus- und Fortbildungen und dienstliche Erfordernis­se ermöglicht. Eine solche Regelung findet sich bisher leider nicht im Niedersächsische Katastrophenschutz­gesetz und auch nicht im Novellierungsvorschlag wieder. Dies sollte dringend noch mit aufgenommen werden“, so Selbach weiter. Die gegenwärtige Freistellungsregelung durch die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite begrüßt der DRK-Vorstandsvorsitzende ausdrücklich. Damit kann zunächst sichergestellt werden, dass die dringend erforderlichen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen weiterhin bei der Aufnahme und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge unterstützen. Allerdings ist diese Regelung zeitlich begrenzt und führt zu keiner dauerhaften, rechtlich verankerten Gleichbehandlung.

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