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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Innenministerin Daniela Behrens und Landesbranddirektor Dieter Rohrberg

Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022

18. September 2023/in Niedersachsen

Einsatzzahlen steigen deutlich – erstmals mehr als 130.000 Mitglieder bei Freiwilligen Feuerwehren

HANNOVER (PM). Behrens: „Gerade in diesen bewegten Zeiten, in der die Bürgerinnen und Bürger viele Unsicherheiten empfinden, ist es wichtig, sich auf einen funktionierenden Bevölkerungsschutz verlassen zu können. Ich bedanke mich bei den vielen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften für ihr Engagement.“

Zum zweiten Mal gibt das Land Niedersachsen in diesem Jahr eine Bilanz heraus, die neben dem aus der Vergangenheit bekannten Tätigkeitsbericht der Feuerwehren ebenfalls den Katastrophenschutz und erstmal ebenfalls den Rettungsdienst mit einbezieht. Den Bericht hat die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, heute (18.09.2023) vorgestellt.

Ministerin Behrens: „Der Bevölkerungsschutz muss sich in Zukunft neuen Herausforderungen stellen. Nur wenn alle staatlichen Ebenen von der Kommune über das Land bis zum Bund ihrer Verantwortung für den Bevölkerungsschutz nachkommen, können wir uns optimal auf die vielen unterschiedlichen Krisenszenarien einstellen und vorbereiten.“

Ein gutes Beispiel für eine solche ebenenübergreifende Zusammenarbeit sei der jährliche Bundeswarntag, der am vergangenen Donnerstag (14.09.2023) stattfand. Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen Jahren gemeinsam große Anstrengungen unternommen und in den Aufbau und in die Reaktivierung von Sirenensystemen in den Kommunen vor Ort investiert. Der Bundesweite Warntag am vergangenen Donnerstag habe gezeigt, dass bei den Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung seit dem ersten Warntag im Jahr 2020 deutliche Fortschritte erzielt werden konnten, so Behrens: „Nach dem, was wir aus den Kommunen und von Bürgerinnen und Bürgern seit Donnerstag zurückgemeldet bekommen haben, ist eine erste Bilanz für Niedersachsen positiv:

An vielen Orten im Land waren Sirenen zu hören und auch die Warnung mittels Cell Broadcast, also der direkten Übertragung der Warnungen auf die Mobiltelefone, hat flächendeckend und überwiegend sehr gut funktioniert. Der Bundesweite Warntag soll uns alle für den Ernstfall sensibilisieren und das ist am vergangenen Donnerstag nach unserer ersten Einschätzung ausgesprochen gut gelungen.“

Eine wichtige Säule zur Fortentwicklung des niedersächsischen Brand- und Katastrophenschutzes stellt die Modernisierung der Ausstattung dar. Neben den aktuell in der Auslieferung befindlichen Spezialfahrzeugen für die Vegetationsbrandbekämpfungseinheiten des Landes wurden aktuell Löschgruppenfahrzeuge für den Einsatz im Katastrophenschutz (LF-KatS) in Niedersachsen konzipiert.

Aktuell wurden 26 Stück durch das Land beschafft und werden niedersächsischen Kommunen zum Einsatz in den Kreisfeuerwehrbereitschaften überlassen. Finanzschwache Kommunen erhielten im Jahr 2022 Zuweisungen in Höhe von 16 Millionen Euro für den Bau von Feuerwehrhäusern oder die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.

Als weitere Säule soll die Nutzung der Digitalisierung die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben erleichtern. Beispiele hierfür sind digitale Lehrgangsangebote, und die Beschaffung einer einheitlichen Stabssoftware für die Arbeit in den Stäben des Katastrophenschutzes und den technischen Einsatzleitungen.

Um den vielfältigen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, müssen den Einsatzkräften auch die erforderlichen Aus- und Fortbildungen angeboten werden. Daher wird der Lehrbetrieb des Niedersächsischen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz ständig überprüft, weiterentwickelt und angepasst.

So wird aktuell an der Vereinfachung der Lehrgangsanmeldung, der Umsetzung digitaler Schulungsangebote mit der Software stud.ip, und Dezentralisierung der Aus- und Fortbildungsangebote gearbeitet.

Die wichtigsten Ergebnisse Jahresstatistik 2022 lauten zusammengefasst:

Positive Entwicklung der Mitgliederzahlen bei den Feuerwehren

Die Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen entwickeln sich weiterhin positiv und sind nochmals um 777 auf nun insgesamt 130.622 Einsatzkräfte angestiegen.

Auch der Frauen-Anteil in den Freiwilligen Feuerwehren Niedersachsens hat sich weiter erhöht, inzwischen gibt es 18.549 Feuerwehrfrauen (plus 797); das sind 14,2 Prozent aller Feuerwehr-Einsatzkräfte in Niedersachsen.

Die Mitgliederzahlen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren konnten nach einem moderaten, pandemiebedingten Rückgang 2020 und einem leichten Anstieg in 2021 wieder deutlich zulegen. So stieg die Mitgliederzahl in den Kinder- und Jugendfeuerwehren um beachtliche 2.809 auf 47.399.

Ministerin Behrens: „Die Maßnahmen zur Stärkung des Images der Feuerwehren und der Nachwuchsförderung zeigen Wirkung. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine ausgesprochen gute Nachricht! Ich freue mich dabei insbesondere über den Anstieg der Mitgliedszahlen im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Sie zeigen uns, dass wir in Niedersachsen alle Chancen haben, auch mittel- und langfristig viele engagierte Feuerwehrkameradinnen und -Kameraden im Einsatz zu haben.“

Deutlicher Anstieg der Einsatzzahlen

Insgesamt mussten die Feuerwehren im vergangenen Jahr zu 123.370 Einsätzen ausrücken. Das ist ein deutlicher Anstieg von 26.291 Einsätzen im Vergleich zum Jahr 2021. Dabei ist über alle Einsatzarten ein Anstieg zu beobachten. Leider ist auch die Zahl der böswilligen Alarmierungen nochmals deutlich auf insgesamt 650 gestiegen (2021: 406).

Ministerin Behrens stellt dazu fest: „Das ist besonders vor dem Hintergrund sehr bedauerlich, als dass es den schwindenden Respekt, die fehlende Anerkennung und eine zunehmende Ignoranz in Teilen der Bevölkerung gegenüber unseren Einsatzkräften zeigt. Das ist eine Entwicklung, die wir als Gesellschaft nicht hinnehmen dürfen und die wir alle gemeinsam stoppen müssen.“

Ad-hoc-Paket zur Stärkung des Katastrophenschutzes

Nach der Flutkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz und nach der sicherheitspolitischen Zeitenwende nach dem Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine im Frühjahr 2022 hat die Niedersächsische Landesregierung im April 2022 ein

Ad-hoc-Paket zur Stärkung des Katastrophenschutzes mit einem Investitionsvolumen von 40 Millionen Euro auf den Weg gebracht.

Der Schwerpunkt der Investitionen liegt auf diesen vier Bereichen:

  • der Aufbau dezentraler Materialvorhaltungen und technischen Stärkung der kommunalen Katastrophenschutzstäbe,
  • die Förderung der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Einsatzkräfte,
  • die Beschaffung von geländefähigen Einsatzfahrzeugen und Einsatzgeräten mit dem Fokus auf beeinträchtigte oder zerstörte Infrastruktur und
  • eine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung und Eigenvorsorge und Selbstschutz sowie zur Gewinnung neuer Einsatzkräfte.

Ausbau der Bevölkerungswarnung

Die Warnung der Bevölkerung fördert der Bund aufgrund seiner originären Zuständigkeit derzeit bundesweit mit 88 Millionen Euro. Die Niedersächsische Landesregierung den Betrag aus der Bundesförderung, der mit 8 Millionen Euro für Niedersachsen nicht ausreichend war, um ein entsprechendes Förderprogramm in Höhe von 10 Millionen Euro aufgestockt. Damit konnten insgesamt 1.355 Sirenenstandorte in Niedersachsen modernisiert oder neu errichtet werden.

Ergänzend zur Förderung von Sirenen- und Alarmanlagen werden aus dem Ad-hoc-Paket mobile Warn- und Durchsageeinrichtung bereitgestellt, um das Warnmittel-Portfolio in Niedersachsen zu erweitern.

Einführung von Telenotfallmedizin

Notärztliche Unterstützung aus der Leitstelle heraus – seit 2021 im Landkreis Goslar erfolgreich erprobt soll flächendeckend eingeführt werden. Alle Rettungsmittel in Niedersachsen sollen mit telenotfallmedizinischer Unterstützung versorgt werden.

Strukturelle Veränderungen im Ministerium für Inneres und Sport

Mit Wirkung vom 01.01.2024 werden die schon jetzt eng miteinander vernetzten Referate für den Brand- und Katastrophenschutz, den Rettungsdienst und die zivile Verteidigung in einer neuen, eigenständigen Abteilung zusammengeführt. Der Bevölkerungsschutz wird so auch organisatorisch aufgewertet.

Ministerin Behrens erklärt: „Gerade in diesen bewegten Zeiten, in der die Bürgerinnen und Bürger viele Unsicherheiten empfinden, ist es wichtig, sich auf einen funktionierenden Bevölkerungsschutz verlassen zu können. Ich bedanke mich bei den vielen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften für ihr Engagement.“

  • Daniela Behrens
    Die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens © Bernd Günther / BG-PRESS.de (Archivbild)
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071546
    Der Landesbranddirektor Dieter Rohrberg erläutert die Bilanz mit Einsicht in ein erfolgreiches Zahlenwerk für 2023 © Bernd Günther / BG-PRESSPHOTO.de
  • Innenministerin Daniela Behrens und Landesbranddirektor Dieter Rohrberg
    Die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens und der Landesbranddirektor Dieter Rohrberg tragen gemeinsam die Jahresbilanz 2022 vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071577
    Zur Ergänzung des Warnmittelmix stellt das Niedersächische Innenministerium die neue mobile Warn- und Durchsageeinrichtung vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071590
    Vorstellung des neuen Löschgruppenfahrzeuges für den Katastrophenschutz vom Typ Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4 © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071609
    Zur Ergänzung des Warnmittelmix stellt das Niedersächische Innenministerium die neue mobile Warn- und Durchsageeinrichtung vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071618
    Zur Ergänzung des Warnmittelmix stellt das Niedersächische Innenministerium die neue mobile Warn- und Durchsageeinrichtung vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071623
    Zur Ergänzung des Warnmittelmix stellt das Niedersächische Innenministerium die neue mobile Warn- und Durchsageeinrichtung vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • LF KatS
    Vorstellung des neuen Löschgruppenfahrzeuges für den Katastrophenschutz vom Typ Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4 © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071625
    Vorstellung des neuen Löschgruppenfahrzeuges für den Katastrophenschutz vom Typ Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4 © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Bilanz zum Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2022 – BGPress 1071626
    Vorstellung des neuen Löschgruppenfahrzeuges für den Katastrophenschutz vom Typ Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4 © Bernd Günther / BG-PRESS.de
Bundesweiter Warntag 2023 – Warntag Symbolbild

Bundesweiter Warntag 2023

11. September 2023/in Niedersachsen

Bund, Länder und Kommunen testen ihre Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle

BONN (PM). Am 14. September 2023 findet zum dritten Mal ein bundesweiter Test der vorhandenen Warnsysteme statt, um mögliche Verbesserungspotentiale zu identifizieren.

Erprobung verschiedener Warnmittel

Gegen 11 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eine Probewarnung aus. Diese wird an alle angeschlossenen Warnmultiplikatoren, zum Beispiel Rundfunksender und App-Server geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung an verschiedene Warnmittel, darunter Rundfunk- und Fernsehsender, Warn-Apps wie die vom BBK betriebene Warn-App NINA und insgesamt rund 6.600 digitale Anzeigetafeln. Diese transportieren die Warnung an die Bevölkerung.

Auch über den im letzten Jahr erstmals erprobten Warnkanal Cell Broadcast soll beim dritten Bundesweiten Warntag erneut eine Probewarnung versendet werden.

Alle Landkreise und Kommunen, die am Warntag teilnehmen, entscheiden selbst, ob sie zeitgleich auch ihre verfügbaren kommunalen Warnmittel wie Sirenen und Lautsprecherwagen auslösen.

Gegen 11.45 Uhr erfolgt über die Warnmittel und Endgeräte eine Entwarnung. Über Cell Broadcast wird aktuell noch keine Entwarnung versendet.

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Wir schauen auf einen erfolgreichen Warntag 2022 zurück. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass es 2023 wieder gut läuft. Dennoch haben wir den Warntag bewusst als Stresstest angelegt, um die Warnsysteme, die im Alltag störungsfrei laufen, auf Herz und Nieren zu prüfen. Beim Warntag geht es aber nicht nur um die Technik. Mit jedem Warntag lernen wir die Bedürfnisse der Bevölkerung und auch die Herausforderungen und notwendigen Stellschrauben der warnenden Stellen besser kennen, die für eine gute Warnung nötig sind. Wir freuen uns deshalb sehr, wenn sich auch in diesem Jahr wieder so viele Menschen wie möglich an der anschließenden Umfrage beteiligen und ihre Erfahrungen mit uns teilen. So können wir die Warnung gemeinsam besser machen.“

Umfrage startet mit Auslösung der Probewarnung

Über eine Online-Umfrage können Bürgerinnen und Bürger ab 11 Uhr am Warntag ihre Erfahrungen hinsichtlich der verschiedenen Warnkanäle teilen. Die Umfrage läuft bis zum 21. September 2023. Mit ihrem Feedback helfen teilnehmende Bürgerinnen und Bürger dabei, die Warnabläufe in Deutschland aktiv zu verbessern.

Die Teilnahme an der Umfrage ist online unter www.warntag-umfrage.de möglich.

Die Umfrageergebnisse werden wissenschaftlich ausgewertet. Gemeinsam mit der technischen Analyse des Warntages 2023 sind sie die Basis für die Vorbereitungen zum vierten Bundesweiten Warntag am 12. September 2024.

Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Bundesweiten Warntag in Abstimmung mit der kommunalen Ebene gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Polizeihubschrauber

Kooperation zwischen Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

25. August 2023/in Niedersachsen

Polizeien erweitern gemeinsam ihre Flotten um jeweils zwei hochmoderne Hubschrauber

HANNOVER (PM). Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern kaufen gemeinsam vier neue Polizeihubschrauber des Modells Airbus H145 – je zwei für jedes Bundesland. Der Zuschlag für die länderübergreifende Kooperation wurde jetzt an das Unternehmen Airbus erteilt.

Die gemeinsame Beschaffung erfolgt über das Logistikzentrum Niedersachsen (LZN), was Aufwand, Zeit und Geld spart. So konnte durch die Beschaffung beim LZN ein Preis von 42,7 Millionen Euro für die beiden niedersächsischen Hubschrauber erzielt werden. Ursprünglich veranschlagt waren im Landeshaushalt hingegen rund 46 Millionen Euro. Die beiden neuen Polizeihubschrauber werden voraussichtlich im Jahr 2026 einsatzfähig sein und eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Ressourcen der Polizei darstellen.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Mit einer Fläche von über 47.700 km2 ist der Einsatz von Polizeihubschraubern für die innere Sicherheit in Niedersachsen unabdingbar. Unsere Polizei leistet tagtäglich hochprofessionelle Arbeit. Sie benötigt dafür die bestmögliche Ausrüstung und Einsatzmittel – das gilt auf dem Land, auf dem Wasser und in der Luft. Um auch weiterhin die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit unserer Polizeihubschrauberstaffel zu gewährleisten, beschaffen wir gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern vier neue Hubschrauber der 4-Tonnen-Klasse – je zwei für jedes Bundesland. Ich freue mich, dass wir den Zuschlag für den Auftrag nun erteilen konnten. Das ist ein bedeutender Schritt, um unsere luftgestützte Überwachungs- und Einsatzkapazitäten weiter zu stärken. Unsere länderübergreifende Kooperation spart Geld, Aufwand, Zeit bei der Beschaffung und sorgt gleichzeitig für wichtige Synergieeffekte bei der späteren Wartung und Instandhaltung sowie bei der Ausbildung der Pilotinnen und Piloten.“

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung, Christian Pegel, sagt: „Die gemeinsame Beschaffung erspart uns, so wie wir es erhofft hatten, viel Geld. Wir sparen mehrere Millionen Euro im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung. Dafür bekommen wir hypermoderne Hubschrauber für unsere Polizei, die zudem bei Bedarf unsere Feuerwehren bei schwierigen Bränden aus der Luft unterstützen können.“

Im Rahmen der gemeinsamen Beschaffungskooperation haben beide Länder vier hochmoderne Polizeihubschrauber des Modells Airbus H145 erworben. Die neuen Hubschrauber werden eine bedeutende Rolle in der Verbrechensbekämpfung, der Rettungseinsätze, im Katastrophenschutz sowie in der Sicherung von Großveranstaltungen spielen.

Die neu erworbenen Hubschrauber, speziell für den Einsatz im polizeilichen Bereich konzipiert, bieten eine Reihe von technologischen Fortschritten und Funktionen, die die Einsatzmöglichkeiten der Polizei erheblich erweitern. Diese Hubschrauber der 4-Tonnen-Klasse zeichnen sich durch ihre hohe Wendigkeit und Reichweite, die fortschrittliche Sensorik sowie ihre Vielseitigkeit aus. Diese Vorteile ermöglichen es der Polizei, schnell auf die verschiedenste Einsatzlagen wie z. B. Verfolgungen und Suchaktionen reagieren zu können.

Zudem spielen die fortschrittlichen Hubschrauber eine wichtige Rolle bei der Brandbekämpfung. Die Hubschrauber können Wasser- oder Löschmitteltransporte durchführen, um die Feuerwehreinsätze aus der Luft zu unterstützen. Schwer zugängliche oder abgelegene Brandherde können so erreicht werden, wo herkömmliche Methoden möglicherweise eingeschränkt sind.

Die Entscheidung zur Anschaffung der Airbus H145 Polizeihubschrauber unterstreicht das Engagement von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiter zu verbessern. Die Zusammenarbeit bei dieser bedeutenden Investition verdeutlicht zudem die Vorteile einer länderübergreifenden Partnerschaft im Bereich der inneren Sicherheit.

Ministerin Behrens und Minister Pegel machen deutlich: „Diese Investition wird dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unseren Ländern zu erhöhen. Die Anschaffung der Airbus H145 Polizeihubschrauber markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer noch effektiveren Polizeiarbeit und einer besseren Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit.“

Löschflugzeug

Niedersächsische Löschflugzeuge unterstützen bei der Waldbrandbekämpfung in Griechenland

22. August 2023/in Niedersachsen

Unterstützung für die Waldbrände in Griechenland

Hannover (PM). Die niedersächsischen Löschflugzeuge der rescEU-Flotte sind heute (22.08.2023) um 07:40 Uhr von ihrer Mainbase am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg in Richtung Griechenland gestartet, um die griechischen Einsatzkräfte bei der Bekämpfung der verheerenden Waldbrände zu unterstützen.

Griechenland hat am gestrigen Montag (21.08.2023) über den Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union (UCPM) ein Hilfeleistungsersuchen gestellt und Löschflugzeuge des sogenannten AFFF-P Moduls (Aerial Fire Fighting – Planes) angefordert.

Am Nachmittag erreichte das Kompetenzzentrum Großschadenslagen im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport die Anfrage auf Luftunterstützung zur Bekämpfung der Vegetationsbrände in Griechenland. Nach fachlicher Prüfung konnte kurzfristig die angefragte Unterstützung zur Brandbekämpfung aus der Luft angeboten werden. Umgehend hat Griechenland das von Deutschland unterbreitete Angebot angenommen.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Selbstverständlich leisten wir unseren Beitrag und unterstützen Griechenland mit unseren Kapazitäten. Mit ihrer Löschwasserkapazität von über 3.000 Litern können unsere Flugzeuge einen wichtigen Beitrag leisten, um die verheerenden Vegetationsbrände auf dem griechischen Festland in den Griff zu bekommen. Dabei ist wichtig, dass auch in Niedersachsen der Brandschutz weiterhin sichergestellt ist. Nach wie vor stehen, neben den bodengebundenen Einsatzkräften, landeseigene Kapazitäten von Hubschraubern mit flexiblen Außenlastbehältern abrufbereit zur Verfügung.“

Nach Abstimmung zwischen Griechenland, dem Emergency Response Coordination Center (ERCC) der EU, dem Bund und anderen Staaten wurden durch Niedersachsen die zwei Löschflugzeuge nebst Crew und Verbindungspersonal des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) zur Verfügung gestellt. Auf dem Flug von Braunschweig ins Krisengebiet sind zwei Tankstopps in Österreich und Montenegro vorgesehen. Die zwei Piloten und ein Mechaniker werden gegen 17:00 Uhr unserer Zeit (18:00 Uhr Ortszeit) in Griechenland am militärischen Flugplatz Tatoi (in der Nähe der Hauptstadt Athen) erwartet. Dort treffen sie auf die übrige Crew sowie Bedienstete des NLBK.

Insgesamt unterstützt Niedersachsen mit einer Frau und sechs Männern den Einsatz gegen die Flammen auf dem griechischen Festland. Es ist derzeit eine Einsatzdauer von fünf Tagen geplant. Das genaue Einsatzgebiet wird erst nach Ankunft der Einsatzkräfte in Tatoi mit den örtlich zuständigen Einsatzleitungen bekannt gegeben.

Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Ralph Tiesler, sagt dazu: „Die grassierenden Wald- und Vegetationsbrände zeigen, wie wichtig die Erweiterung der Einsatzreserve durch die beiden Löschflugzeuge ist. Insofern bin ich dankbar, dass nun luftgebundene Unterstützung dank der Initiative des Bundes und des Landes Niedersachsen zum Einsatz kommen kann. Die zahlreichen Hilfeleistungsersuchen, die die Kolleginnen und Kollegen im GMLZ koordinieren, zeigen erneut, dass sich der europäische Katastrophenschutzmechanismus bewährt.“

Die Einsatzentscheidung über die Verlegung der Löschflugzeuge nach Griechenland erfolgte nach fachlicher Abwägung der Gefahrenlage innerhalb Niedersachsens bzw. Deutschlands. Aufgrund der Prognosen des Waldbrandgefahrenindex ist absehbar von keiner erhöhten Gefahr von Vegetationsbränden auszugehen.

Zum Hintergrund:

Die Brände in der Region Alexandroupolis-Feris sind nach aktuellen Angaben der griechischen Einsatzkräfte weiterhin nicht unter Kontrolle, mindesten zehn Dörfer wurden evakuiert. Aktuell sind landesweit derzeit mindestens 53 aktive Brände, insbesondere in der Region Böotien, auf der Insel Euböa sowie im Nationalpark „Dadia“, zu verzeichnen.

Für viereinhalb Monate sind in Niedersachsen Löschflugzeuge zur Unterstützung der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung im Gebiet der gesamten EU stationiert. Diese werden von der EU, dem Bund (BBK) und Niedersachsen finanziert.

Das Land Niedersachsen hat im Rahmen der rescEU-Transition-Förderperiode eine Dienstleistung zum Beitrag gegen Vegetationsbrände in Europa beauftragt. Der Erfüllungszeitraum erstreckt sich vom 19.06.2023 bis zum 31.10.2023 mit Option, auch für 2024 die Staffel in Niedersachsen zu stationieren.

Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) ist während der europaweiten Waldbrandsaison rund um die Uhr im Einsatz.

Das GMLZ unterstützt in den heißen Sommermonaten unter anderem in den Bereichen Lagemanagement und Ressourcenmanagement.

Zum Lagemanagement: Das GMLZ beobachtet fortlaufend die Lage und informiert die zuständigen Behörden bei Vegetationsbränden innerhalb und außerhalb Deutschlands. Hierbei können auch satellitenbildbasierte Informationsprodukte zur Fernerkundung beispielsweise über den Copernicus-Dienst für Katastrophen- und Krisenmanagement vermittelt werden.

Zum Ressourcenmanagement: Das GMLZ bearbeitet fortlaufend Hilfeersuchen der Bundesländer und aus dem Ausland. Außerdem vermittelt das Lagezentrum entsprechende Hilfsangebote wie beispielsweise Hubschrauber der Bundeswehr oder Bundespolizei weiter. Seit Mitte Juni 2023 ist neben der Vermittlung diverser Kapazitäten im Bereich Waldbrandbekämpfung nun erstmals auch die Vermittlung von in Deutschland stationierten Löschflugzeugen der EU für den länderübergreifenden oder internationalen Einsatz möglich.

Die Löschflugzeuge vom Typ AT802 verfügen über einen Löschwasservorrat von 3.100 Litern und können über die genormten Anschlüsse B-Storz (verwendet bei allen Feuerwehren Deutschlands) gefüllt werden. Das Gesamtgewicht des Flugzeugs beträgt ca. 7,2 to.

Obst

Obst und Gemüse für mehr als 220.000 Kinder

17. August 2023/in Niedersachsen

Schulprogramm geht in eine neue Runde

HANNOVER (PM). Vitamine für Niedersachsens Kinder: In insgesamt 1.261 Schulen und 827 Kitas können Kinder unterschiedlicher Altersklassen vom EU-Schulprogramm profitieren. So viele wie bisher noch nie (Vorjahr: 954 Schulen und 694 Kitas). Die Bildungseinrichtungen nehmen an den Programmkomponenten „Obst und Gemüse” oder „Milch” teil.

Niedersachsens Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Miriam Staudte: „Ich freue mich über das anhaltend hohe Interesse am Schulprogramm. Das Schulprogramm ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der Niedersächsischen Ernährungsstrategie mit dem Ziel, eine gesundheitsfördernde und nachhaltigere Ernährung im Land zu stärken. Erst kürzlich habe ich eine teilnehmende Grundschule besucht und mich mit Lehrkräften ausgetauscht: Die Kinder können einen verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln im Schulalltag integrieren, ernähren sich gesünder – und die gemeinsamen, vitaminreichen Obst- und Gemüse-Pausen stärken den Klassenverband und machen einfach Spaß.”

Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Eine ausgewogene und gesundheitsfördernde Ernährung ist für Kinder von großer Bedeutung. Eine Extraportion Obst und Gemüse oder ein Glas Milch gehören unbedingt dazu. Das EU-Schulprogramm leistet hier einen wichtigen Beitrag und ich freue mich sehr, dass wir unser Niedersächsisches Angebot im kommenden Jahr auf die Klassen 5 bis 6 der weiterführenden Schulen erweitern können. Dadurch können noch mehr Schülerinnen und Schüler in den Genuss von gesundem Obst und Gemüse kommen. Das ist eine gute Investition in die Gesundheit und nachhaltige Ernährung unserer Kinder.”

Das EU-Schulprogramm beinhaltet die Programmkomponenten „Obst und Gemüse” sowie „Milch”. Im Schuljahr 2023/24 nehmen insgesamt 1.261 Bildungseinrichtungen an der Programmkomponente „Obst und Gemüse” teil. Möglichst regional und saisonal erzeugtes Gemüse und Obst landet so auf den Tellern von rund 227.000 Kindern. Bei der Programmkomponente „Milch” machen insgesamt 1.061 Einrichtungen mit (davon sind 827 Kindertageseinrichtungen). Erreicht werden so rund 85.000 Kinder.

Wissenswert:

Zum Schuljahr 2017/18 wurde das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm mit dem EU-Schulmilchprogramm zum „EU-Schulprogramm” zusammengeführt. Seitdem wird das EU-Schulprogramm in Niedersachsen mit den beiden Programmkomponenten „Schulmilch” und „Schulobst und -gemüse” umgesetzt. Grundlage für die Förderung ist eine vom Land Niedersachsen bei der Kommission eingereichte Strategie für die Schuljahre 2023/2024 bis 2028/2029.

Zielgruppe des Schulprogramms in Niedersachsen sind Kinder in Kindertageseinrichtungen (im Alter von drei bis sechs Jahren) – nur Milch, Schulkindergärten, Grundschulen (Klassen 1-4), Förderschulen (Klassen 1-6), Landesbildungszentren (Klassen 1-6) sowie (erstmals) in weiterführenden Schulen (Klassen 5-6).

Innenministerin Daniela Behrens© Carl-Marcus Müller

Innenministerin Behrens besucht Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz am Standort Loy

16. August 2023/in Niedersachsen

Behrens: „Wir wollen die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die wichtige Arbeit der Feuerwehren in Niedersachsen gewährleisten und diese stetig verbessern.“

LOY (PM). Im Rahmen der Sommerreise der Niedersächsischen Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, stand am heutigen Tag (16.08.2023) der Standort in Loy des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz im Mittelpunkt.

Zu Beginn konnte der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Mirko Temmler in der modernen Übungshalle eine wetterunabhängige Übung im laufenden Lehrbetrieb zeigen.

Temmler: „Wir können hier im Rahmen unserer Ausbildung eine Übungslage zur Menschenrettung aus Wohngebäuden mit realistischer Übungsdarstellung demonstrieren.“

Ministerin Behrens: „Der Standort Loy des NLBK ist der älteste Schulungsstandort für Einsatzkräfte im Land Niedersachsen. Wir wollen die bestmöglichen Rahmenbedingungen für die wichtige Arbeit der Feuerwehren in Niedersachsen gewährleisten und diese stetig verbessern. Das betrifft auch und insbesondere den Bereich der Aus- und Fortbildung. In den vergangenen Jahren haben wir es geschafft, Loy zum modernsten Ausbildungsstandort des NLBK umzubauen. Ich konnte mich heute persönlich von der hohen Qualität der Feuerwehrausbildung überzeugen. Den steigenden Bedarf an Lehrgängen begegnen wir, indem wir auch zukünftig den Ausbau des Technik- und Trainingszentrums an den NLBK-Standorten in Celle-Scheuen und in Loy konsequent fortsetzen. Dafür werden wir die notwendigen Investitionsmittel und das erforderliche Personal zur Verfügung stellen und damit die Ausbildungskapazitäten weiter erhöhen.“

Im weiteren Rundgang über das Gelände konnte sich Innenministerin Behrens einen Einblick über den ältesten Schulstandort Deutschlands verschaffen, an dem seit dem Jahr 1930 Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden ausgebildet werden.

Bisher haben rund 145.000 Lehrgangsteilnehmende den Standort Loy besucht. Zurzeit sind es ca. 3.000 Teilnehmende im Jahr, die vor allem in einwöchigen Lehrgängen für die Feuerwehren sowie in speziellen Ausbildungsinhalten des Katastrophenschutzes geschult werden.

Einen weiteren Schwerpunkt des Besuches bildeten die bereits umgesetzten und laufenden Bauprojekte am Standort Loy. In den vergangenen Jahren wurden neben der Übungshalle bereits der Neubau eines Seminargebäudes mit modernen Lehrsälen inkl. einer zeitgemäßen Präsentationstechnik umgesetzt. Sowie der Neubau der Atemschutzwerkstatt, der Neubau von Umkleidemöglichkeiten für die Teilnehmenden mit einer zeitgemäßen Trennung von Privat- und Einsatzkleidung (sog. schwarz- weiß Trennung), der Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu modernen Büroarbeitsplätzen und die Brandschutzsanierung im Denkmal „Haus Osterberg“.

Aktuell wird der Neubau eines ergänzenden Bettenhauses geplant. Zurzeit können 80 Teilnehmende in Zwei- und Dreibettzimmern untergebracht werden. Mit dem neu geplanten Bettenhaus wird die Unterbringungssituation mit den 40 Einzelzimmern, davon zwei barrierefrei, an die Anforderungen einer modernen Erwachsenenbildungseinrichtung angepasst. Mit den vier integrierten und variabel einsetzbaren Seminarräumen werden die Möglichkeiten des Lehrbetriebs erweitert.

Die Bauarbeiten für das neue Bettenhaus sollen im Januar 2024 beginnen. Das Land Niedersachsen plant für diese Baumaßnahme ein Investitionsvolumen von ca. 6,5 Mio. Euro.

 

Long-Covid Niedersachsen

Long-Covid: neues Beratungsangebot startet in Niedersachsen

31. Juli 2023/in Niedersachsen, Gesundheit

Beratungshotline geht an den Start

HANNOVER (PM). Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie sind die gesundheitlichen Auswirkungen von Covid-19 für viele Menschen immer noch präsent. Mit Long- bzw. Post-Covid haben sich neue Erkrankungen entwickelt, die für die Betroffenen selbst ebenso wie für Medizin und Wissenschaft herausfordernd sind.

Damit Erkrankte, ihre Angehörigen und auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestmögliche Unterstützung erhalten, richtet die Landesregierung ab sofort gemeinsam mit der AOK Niedersachsen ein neues Beratungsangebot ein.

Ab morgen (Dienstag, den 1. August) geht unter der Telefonnummer 0511/120 2900 die Beratungshotline rund um Fragen zu Long-/Post-Covid sowie Post-Vac an den Start. Das Beratungstelefon ist montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 14 Uhr erreichbar.

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi stellte heute in Hannover gemeinsam mit der AOK Niedersachsen sowie der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) das neue Angebot vor:

„Für viele Menschen hält nach einer überstandenen Covid-19-Infektion der Leidensweg leider weiter an. Symptome wie Konzentrationsstörungen, chronische körperliche und geistige Erschöpfung bis hin zu Fatigue zählen ebenso wie beispielsweise Gelenk- und Muskelschmerzen zu den oft sehr in Dauer und Intensität schwankenden Symptomen von Long-oder Post-Covid. Wir haben in Niedersachsen unter anderen aus dem Long-Covid-Expertenrat heraus sukzessiv die ambulanten und stationären Versorgungsangebote ausgeweitet und forschen weiter, um diese Krankheit besser zu verstehen und den Menschen noch besser helfen zu können. Das Wichtigste ist erst einmal für die Betroffenen, dass sie mit ihren Beschwerden ernst genommen werden und wissen, wo sie Hilfe bekommen. Es gibt bereits eine Vielzahl an Angeboten, die aber oftmals – gerade für Menschen ohne eine Hausärztin oder einen Hausarzt – nicht leicht zu durchschauen sind. Genau hier setzt die neue Hotline an.“

Neben professionellem Rat rund um Long-Covid steht die Hotline auch Personen offen, die mit langfristigen Folgenwirkungen nach der Corona-Schutzimpfung, dem so genannten Post-Vac-Syndrom zu kämpfen haben. „Die Impfung hat viele Menschen vor einem schweren Covid-19-Verlauf bewahrt, Todesfälle verhindert und ganz entscheidend zum Ende der Pandemie beitragen. Leider haben aber einige Menschen nach der Impfung mit längerfristigen Nebenwirkungen zu tun. Auch hier werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungstelefons mit gutem Rat zur Seite stehen“, so der Minister.

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen: „Den betroffenen Menschen wollen wir mit der Hotline neben qualifizierten Informationen Orientierung und Perspektive geben, wie sie mit der Krankheit Long-Covid umgehen können. Hierfür sind erfahrene Beraterinnen und Berater der AOK Niedersachsen im Einsatz. Sie nehmen die Sorgen der Menschen ernst.“

Verlässliche Aussagen zur Anzahl der Betroffenen sind schwierig, Studien weisen eine große Bandbreite auf. Dr. Peter: „Wir haben unsere Arbeitsunfähigkeitsdaten seit Januar 2021 bis heute ausgewertet. Von 1,2 Millionen krankengeldberechtigten Mitgliedern waren 13.500 mit der Diagnose Long-Covid krankgeschrieben. Hochgerechnet auf alle Covid-Infizierten in Niedersachsen entspricht das einem Anteil von rund zwei Prozent. Die Erkrankung kommt in sehr unterschiedlicher Ausprägung vor. Ungefähr 95 Prozent der Betroffenen sind wieder arbeitsfähig und die Krankschreibungen dauern inzwischen durchschnittlich noch 15 Tage. Die Daten weisen aktuell aber auch 700 schwerer betroffene Fälle aus. Diesen Menschen muss und kann in der Regelversorgung geholfen werden. Hier ist eine gute Steuerung entscheidend – vom Hausarzt bis zur Spezialambulanz.“

Geschult wurden die Mitarbeitenden der Hotline von einem ärztlichen Team aus dem Institut für Allgemeinmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover. Für Prof. Dr. Nils Schneider, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin, ist das neue Angebot ein wichtiger Baustein im Hilfesystem. „Viele Menschen sind stark verunsichert. Das ist auch verständlich, denn Long-/Post-Covid ist ein komplexes Krankheitsbild sowohl in der Entstehung und Ausprägung als auch in der Versorgung. Die Vernetzung der einzelnen Versorgungsangebote spielt eine große Rolle. Da kann die neue Hotline die Informationen bündeln und gezielt weitergeben.“ Unter anderem werde es auch eine Kooperation mit der im September startenden virtuellen COVID-Rehabilitationsklinik (ViCoRek)) der MHH geben. In einem abgestuften System, so Schneider, seien die Hausärztinnen und Hausärzte die erste Anlaufstelle für die Diagnostik und Behandlung sowie für die Weichenstellung, ob eine Überweisung zu Facharztpraxen oder Spezialambulanzen erforderlich ist. Optimalerweise stehen Hausärztinnen und Hausärzte ihren Patienten kontinuierlich im gesamtem Krankheitsverlauf zur Seite. Professor Schneider ist es wichtig, Long-/Post-Covid ganzheitlich zu betrachten und das Zusammenspiel von körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren stärker in den Blick zu nehmen. In der Versorgung seien auch psychotherapeutische Maßnahmen sehr wichtig. „Sie können den Betroffenen helfen, die Krankheit zu bewältigen, und den Verlauf positiv beeinflussen,“ betont Schneider. <br>

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Hotline:

Wie und wann erreiche ich die Hotline?
Unter der Telefonnummer 0511 / 120 2900 von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.

Wer kann das Angebot nutzen?

Das Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Beratungsbedarf zu Long-/Post-Covid oder Post-Vac haben. Das können die Betroffenen selbst sein oder auch deren Angehörige, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das Angebot ist unabhängig von ihrer Krankenversicherung.

Was bietet die Beratungshotline?

Die Beratungshotline ist eine landesweit zentrale Anlaufstelle, um Informationen über das Erkrankungsbild zu geben, eine Beratung anzubieten und Ansprechstellen zu vermitteln. Betroffene und Interessierte erhalten Unterstützung, um einen Weg in das Versorgungssystem zu finden, um allgemeine Informationen zum Erkrankungsbild zu bekommen, um relevante Adressen und Kontakte zu erfahren und um konkrete Antworten auf individuelle Fragen zu erhalten. Die speziell geschulten Beraterinnen und Berater nehmen jedes Anliegen ernst, hören zu, bieten Unterstützung an und zeigen Perspektiven auf.

Was kann die Beratungshotline nicht?

Die Beraterinnen und Berater sind keine Ärztinnen und Ärzte, so dass eine medizinische Beratung und Diagnosestellung ausgeschlossen sind. Daher ersetzt die Beratungshotline keinesfalls einen ärztlichen Kontakt. Es ist keine Terminvermittlung zu Haus- und Fachärzten möglich, da hierfür die Terminservicestelle zuständig ist (Tel. 116 117). Bei konkreten sozialversicherungsrechtlichen Fragen hinsichtlich Krankengeldanspruch, Rehabilitations- und Rentenantragsstellung wird empfohlen, die eigene Krankenkasse zu kontaktieren. 

Hintergrundinformationen

Was bedeutet Long- bzw. Post Covid?

Als Long- bzw. Post-Covid bezeichnet man Langzeitfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Man spricht von Long-Covid, wenn die Symptome vier Wochen nach der Covid-19-Erkrankung noch bestehen oder neu auftreten.

Dauern die Symptome mehr als drei Monate nach Ende der Covid-19-Erkrankung an, handelt es sich um das Post-Covid-Syndrom.

Wie viel Fälle von Long- bzw. Post-Covid gibt es?

Es ist sehr schwer, eine verbindliche Zahl der Betroffenen zu benennen. Anfängliche Studien haben bis zu 40 Prozent der Corona-Infizierten als Long- bzw. Post-Covid-Betroffene vorhergesagt. Zwischenzeitlich wird von ca. 5 bis 10 Prozent der Infizierten ausgegangen, wobei die Symptome in sehr unterschiedlicher Ausprägung vorliegen. Seit Pandemiebeginn wurden in Niedersachsen rund 3,9 Millionen Infektionen an das RKI gemeldet. Die Zahl der betroffenen Niedersachsen könnte demnach zwischen 200.000 und 400.000 liegen, wobei ein Teil zwischenzeitlich genesen sein wird, da sich die Symptome von Long-/Post-Covid im Laufe der Zeit abschwächen. Der Anteil mit 5 Prozent bis 10 Prozent ist kein Widerspruch zu den vorgestellten AOK-Zahlen von 2 Prozent der infizierten krankengeldberechtigten Mitglieder. Hintergrund ist, dass es auch leichter Betroffene gibt, die nicht krankgeschrieben werden müssen.

Was bedeutet Post-Vac?

Für das als Post-Vac bezeichnete Long-Covid ähnliche Syndrom liegt bisher keine einheitliche Definition vor, zudem ist es noch nicht als eigenes Krankheitsbild anerkannt. Das Paul-Ehrlich Institut (PEI) erfasst in Deutschland Meldungen zu Impfschäden und wertet diese aus. Nach Angaben des PEI sind seit Beginn der Impfungen am 27. Dezember 2020 bis Mitte Mai 2023 1.547 Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand nach Covid-19-Impfung eingegangen. Dabei handelt es sich um Long-/Post-Covid-ähnliche gesundheitliche Einschränkungen bis hin zum chronischen Erschöpfungssyndrom (Chronic Fatigue Syndrome/Myalgische Enzephalomyelitis, CFS/ME), posturales Tachykardiesyndrom (POTS), einschließlich der Beschwerden, die als Post-exertional Malaise (PEM, Unwohlsein nach Belastung) oder Beschwerden, die als „Post-Vac“ bezeichnet werden.

NEF Rettungswache Alfeld

DRK-Rettungsdienst nimmt neues NEF in Alfeld in Dienst

28. Juli 2023/in Niedersachsen

Rettungsdienst in Alfeld stellt neues Notarzteinsatzfahrzeug gesegnet in den Dienst

ALFELD (PM). „Als Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) dient das neue Fahrzeug – wie sein in die Jahre gekommener Vorgänger – als schnelles Transportmittel für einen Notarzt“, berichtet Anton Verschaeren, Vorstandsvorsitzender des Roten Kreuzes in der Region Hannover, seinen Gästen bei der gestrigen Übergabe und Segnung des NEF in der DRK-Rettungswache Alfeld.

Ein NEF ist dabei ein reiner Notarzt-Zubringer und nicht für den Patiententransport vorgesehen. Im Einsatzfall ergänzen sich NEF und Rettungstransportwagen (RTW) und treffen sich am Einsatzort. Ihre Besatzungen werden dann vor Ort gemeinsam tätig. Dank dieses Systems kann der Notarzt schnell und flexibel agieren. Zudem ermöglicht es, vor allem im ländlichen Raum bei Alfeld, ein großes Gebiet abzudecken.

Evelin Wißmann, Erste Kreisrätin des Landkreises Hildesheim, übergibt symbolisch den Fahrzeugschlüssel an Janick Neher, Betriebsleiter der DRK-Rettungswache Alfeld, und findet anerkennende Worte: „Ich freue mich, dass wir das neue NEF in Betrieb nehmen − damit ist der Kreis Hildesheim gut aufgestellt“, und ergänzt: „Mit den Hilfsorganisationen, wie dem Roten Kreuz, haben wir ein Garant, dass es unseren Bürgern gut geht und dass jemand kommt, wenn Hilfe benötigt wird.“ Die Segnung würde gemeinschaftlich von Pastor Bernd Ulrich Rüter (Evangelisches Pfarramt Alfeld) und Pfarrer Dr. Wojciech Chodor (Katholisches Pfarramt Alfeld) durchgeführt. „Ich segne dich mit Weihwasser, damit ihr nie schneller fahrt als eure Schutzengel“, mit diesen Worten wurde das NEF in seinen Dienst entlassen.

Stationiert ist das neue 190 PS starke Einsatzfahrzeug mit Allradantrieb am Alfelder AMEOS Klinikum – und zwar rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. Denn der diensthabende Notarzt wird, wie auch in der Vergangenheit, vom AMEOS Klinikum Alfeld gestellt. Als Fahrer ist ein Notfallsanitäter der DRK-Rettungswache Alfeld eingesetzt. Dieser assistiert dem Notarzt an der Einsatzstelle. Da das vorherige NEF bereits über fünf Jahre alt ist, musste eine Neubeschaffung vorgenommen werden.

Das Einsatzgebiet erstreckt sich bis an die Landkreisgrenze, von Sarstedt bis Bockenem, und von der Stadt Alfeld bis Burgdorf. Teilweise geht es für den NEF bis zum Landkreis Holzminden sowie auch bis zum Südharz. In 24 Stunden fährt das Notarzteinsatzfahrzeug im Durchschnitt 2,5 Einsätze. Und seitdem das NEF im Dienst ist, wurde seine Besatzung bereits zu besonders „schönen“ Einsätzen gerufen, wie zum Beispiel zu einer spontanen Hausgeburt sowie zu einer Geburt in einem Rettungswagen.

Zur Grundausstattung eines NEF gehören neben einem Medikamenten-Rucksack mit 69 unterschiedlichen Medikamenten unter anderem ein EKG-Gerät, ein Beatmungsgerät, eine mechanische Reanimationshilfe sowie je ein Notfallrucksack für Erwachsene und für Kinder. Im Fall einer Großschadenslage ist auch ein Arbeitsplatz für die organisatorische Leitung enthalten.

Kurzinformation Rotkreuz-Rettungswache Alfeld:

Die Rettungswache Alfeld wurde 2006 gebaut. Aktuell sind hier vier Rettungswagen stationiert sowie ein NEF, das am AMEOS Klinikum in Alfeld steht. Insgesamt sind 52 Notfallsanitäter*innen und Rettungssanitäter*innen auf der Rotkreuz-Rettungswache tätig.

Jährlich beginnen drei neue Notfallsanitäter*innen ihre Ausbildung auf der Rettungswache, aktuell sind es sieben Auszubildende. Am 1. August beginnen drei weitere Notfallsanitäter*innen die Ausbildung.

Studierende Niedersachsen

Niedersachsen unterstützt Studierende mit einer Million Euro

14. Juli 2023/in Niedersachsen

Landesstipendium 2023 geht an 22 Hochschulen in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Land Niedersachsen stärkt auch in diesem Jahr die Bildungschancen besonders begabter junger Menschen mit schwierigen Start- und Rahmenbedingungen: So stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) zu Beginn des Wintersemesters 2023/24 eine Million Euro für die Förderung von Studierenden über das Landesstipendium Niedersachsen bereit.

„Mit den Landesstipendien fördern wir talentierte und engagierte junge Menschen, die einen erschwerten Zugang zu Hochschulbildung haben. Damit leisten wir als Land einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem“, so Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur Falko Mohrs. „Die Stipendien kommen beispielsweise Studierenden, die aus Nichtakademikerfamilien stammen, zugute. Auch junge Menschen aus kinderreichen Familien in angespannter finanzieller Situation sowie Studierende, die in Niedersachsen Zuflucht gefunden haben, können von dem Stipendienprogramm profitieren. Berücksichtigt werden auch soziale Aspekte wie herausragendes ehrenamtliches Engagement.“

Die Mittel gehen zunächst an 22 Hochschulen im Land, wobei sich sowohl staatliche Hochschulen als auch staatlich anerkannte private Hochschulen in Niedersachsen an der Vergabe beteiligen. Die Auswahlverfahren zur Vergabe der Stipendien werden von den Hochschulen in eigener Verantwortung durchgeführt. In der Regel werden Stipendien in Höhe von jeweils einmalig 500 Euro vergeben, damit möglichst viele Studierende ein Stipendium erhalten können.

Das „Landesstipendium Niedersachsen“ wird seit 2009 vergeben. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.891 Stipendien zuerkannt. Unterstützt wurden 1.199 Studierende nach dem Kriterium „bildungsferne Schichte/Studierende der ersten Generation“ und 197 Studierende nach dem Kriterium „fluchtbedingt schwierige Start- und Rahmenbedingungen“. Die restlichen Stipendien wurden nach den Kriterien Begabung und Engagement vergeben.

Zu den Möglichkeiten und Fristen zur Bewerbung informieren die Hochschulen über ihre jeweilige Website.

Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte wird noch attraktiver

12. Juli 2023/in Niedersachsen

Besonders Feuerwehrleute sowie Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes profitieren von Neuregelungen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen engagieren sich sehr viele Menschen ehrenamtlich – im Rettungswesen, im Sportverein, bei der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz. Dieses große Engagement wird vom Land unter anderem mit der Ehrenamtskarte gewürdigt. Diese bietet landesweit rund 2.500 Vergünstigungen, darunter beispielsweise Ermäßigungen im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern.

Aktuell gibt es rund 12.000 aktive Karteninhaberinnen und -inhaber. Diese Zahl dürfte sich durch die Anfang Juli in Kraft getretenen Neuregelungen noch erhöhen. Insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste wird ab sofort der Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert. Damit wollen das Land und die beteiligten Kommunen diesen herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl besonders würdigen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Engagierte in Freiwilligen Feuerwehren, im Katastrophenschutz und Rettungswesen übernehmen eine besondere Verantwortung und leisten einen herausragenden Dienst für die Gesellschaft – dem zollen Land und Kommunen besondere Anerkennung. Mein herzlicher Dank gilt allen Engagierten, die mit ihrem Einsatz das Zusammenleben in Niedersachsen bereichern. Herzlich bedanken möchte ich mich auch bei allen, die die Ehrenamtskarte unterstützen und damit das freiwillige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern anerkennen und würdigen.“

Die Neuregelungen im Einzelnen:

  1. Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst

Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

  1. Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre

Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss.

Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten.

  1. Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer

Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem FreiwilligenServer unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen.

Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.

Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte:

Was ist die Ehrenamtskarte?

Die niedersächsische Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2007 eingeführt, seit 2010 gilt sie länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. Derzeit beteiligen sich mehr als
70 Kommunen an der Ehrenamtskarte. Aktuell gibt es rund 12.000 Karteninhaberinnen und Karteninhaber.

Mit der Ehrenamtskarte können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Anspruch genommen werden.

Welche Vergünstigungen gibt es?
Von der Ehrenamtskarte profitieren die Engagierten in ganz Niedersachsen und Bremen von aktuell rund 2.500 Vergünstigungen, denn sie ist landesweit gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver.

Vor Ort sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte?

  • Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und die Engagierten wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Das Engagement wird in Niedersachsen ausgeübt oder die engagierte Person wohnt hier und ist außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.

Wie lange ist die Karte gültig?

Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.

Direktlink: Beantragung Ehrenamtskarte

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