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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

„Führungs- und Einsatzmittelworkshop“ der niedersächsischen Polizei-Fahrradstaffeln – Einsatzmittel Workshop

„Führungs- und Einsatzmittelworkshop“ der niedersächsischen Polizei-Fahrradstaffeln

2. September 2022/in Niedersachsen

OSNABRÜCK (PM). Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (01.09.2022) in Osnabrück den inzwischen sechsten Workshop der Polizei Niedersachsen zum Thema „Optimierung der Ausstattung der fahrradfahrenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten“ besucht. Dabei hat sich Pistorius in Osnabrück mit den Teilnehmenden über die Möglichkeiten ausgetauscht, die niedersächsischen Fahrradstaffeln noch besser für die Einsätze auf zwei Rädern auszurüsten.

An den seit 2016 regelmäßig stattfindenden Workshops nehmen Beamtinnen und Beamte aus allen Polizeibehörden des Landes teil. Am aktuellen Workshop sind daneben auch Beamtinnen und Beamte aus Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beteiligt. Niedersachsen setzt bereits seit Jahren bei der Beschaffung von sogenannten Führungs- und Einsatzmitteln der Polizei verstärkt auf die fachliche Beratung und Expertise von Mitarbeitenden. Diese Form der Einbeziehung der Polizeibeamtinnen und -beamten in die Beschaffungsentscheidungen ist bundesweit einzigartig.

Minister Pistorius sagt: „Auf ihren modernen und robusten Fahrrädern sind die Polizeibeamtinnen und -beamten immer ansprechbar und im Ernstfall sehr schnell vor Ort. Aber natürlich entwickeln wir die Ausrüstung und die Fahrräder fortlaufend fort, insbesondere bei unseren Workshops. Wir setzen natürlich auf die Expertise derjenigen, die es aus der täglichen Praxis am besten wissen: die Beamtinnen und Beamten, die jeden Tag auf ihren Fahrrädern sitzen. Ich bin selbst begeisterter Fahrradfahrer und könnte selbst am besten beurteilen, was bei meinem Fahrrad verändert werden muss, und was neu angeschafft werden müsste – wobei bei den Fahrradstaffeln natürlich noch viele weitere polizeispezifische Dinge bedacht werden müssen. Diese Form der Einbindung der Polizeibasis ist bundesweit einmalig, wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.“

Ziel des heutigen Workshops war es, eine aufeinander abgestimmte Gesamtkollektion für die Polizeikräfte auf dem Fahrrad zu entwickeln. So müssen die Eigenschaften der Kleidung, etwa Wetterfestigkeit oder Robustheit, auch sinnvoll sein, wenn es in den Einsatz geht. Der Workshop fand im Rahmen einer 21 km langen Fahrradtour durch Stadt und Landkreis Osnabrück statt. Dabei probierten die Polizistinnen und Polizisten verschiedene Helme, Brillen und Rucksäcke aus. Die Ergebnisse werden schließlich evaluiert, damit die Staffeln auch in Zukunft optimal ausgerüstet sind.

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen baut ihre Kapazitäten weiter kurzfristig um bis zu 1.400 Plätze aus – BGP 2790© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen baut ihre Kapazitäten weiter kurzfristig um bis zu 1.400 Plätze aus

1. September 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Angesichts des anhaltenden Zugangs von Vertriebenen aus der Ukraine und auch insgesamt erhöhter Zugänge von geflüchteten Menschen nach Niedersachsen wird die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ihre Kapazitäten kurzfristig deutlich erweitern.

Hierfür wird in den kommenden Tagen zunächst die ehemalige Bundesgrenzschutz-Kaserne in Bad Bodenteich ertüchtigt. Dieser Standort wurde bereits 2015/16 für die Unterbringung von geflüchteten Menschen genutzt und dient seitdem als eine Reserveliegenschaft der LAB NI. Darüber hinaus gibt es aktuell intensive Planungen, kurzfristig nennenswerte Kapazitäten an weiteren Standorten zu schaffen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir müssen vor dem Winter darauf vorbereitet sein, dass weiter und möglicherweise mehr Menschen zu uns kommen. Wir werden unsere Kapazitäten kurzfristig mit bis zu 1.400 weiteren Erstaufnahmeplätzen in der ehemaligen Kaserne Bad Bodenteich und an weiteren Standorten erweitern. Die Aufnahme insbesondere der Vertriebenen aus der Ukraine ist sowohl für das Land, als auch für die Kommunen sehr herausfordernd, auch vor dem Hintergrund des überall angespannten Wohnungsmarktes. Darum werden wir die Vorläufe der Verteilung und weitere Parameter kurzfristig neu planen. Auch für die Kommunen gilt natürlich, dass sie ihre Kapazitäten zur Unterbringung jetzt noch einmal erweitern müssen.“

Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine am 24.02.2022 hat Niedersachsen mehr als 100.000 Vertriebene aus der Ukraine aufgenommen. Niedersachsen ist damit nach dem Königsteiner Schlüssel eines der Bundesländer mit der höchsten Aufnahmequote Schutzsuchender aus der Ukraine. Bereits zwei Wochen nach Kriegsbeginn hatte Niedersachsen auf Initiative von Innenminister Pistorius am Messebahnhof Hannover-Laatzen ein zentrales Drehkreuz (HUB Laatzen) eingerichtet, um die Verteilung von Vertriebenen aus der Ukraine auf andere Bundesländer zentral zu unterstützen. Inzwischen ist neben dem Standort in Berlin nur noch der HUB Laatzen in Betrieb.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat die LAB NI immer weitergehende Vorkehrungen getroffen, um die Aufnahmefähigkeit der eigenen Einrichtungen sicherzustellen. Neben dem Betrieb des Bundesdrehkreuzes auf dem Messegelände in Laatzen, wurden in den Liegenschaften z.B. Funktionsräume und Hallen mit Betten ausgestattet. Zudem wurde die ehemalige Pommernkaserne in Fürstenau vom Land angemietet, um die Kapazitäten der LAB NI zu erhöhen.

Update Corona-Verordnung

Niedersächsischen Corona-Verordnung mit minimalen Änderungen

31. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Sommerwelle ist glücklicherweise abgeflacht, die Zahl der mit Corona im Krankenhaus oder gar auf der Intensivstation zu behandelnden Fälle ist aktuell vergleichsweise niedrig, viele Krankheitsverläufe sind moderat. Aber es bleibt dabei: Corona ist keine Grippe, tagtäglich sterben Menschen an einer COVID-19-Infektion, viele haben lange unter Nachwirkungen zu leiden.

Aus diesen Gründen hält die Niedersächsische Landesregierung die bisherigen Basis-Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten.

Mit der beigefügten, am morgigen 31. August 2022 in Kraft tretenden Änderungsverordnung erfolgt deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 30. September 2022. Inhaltlich ändert sich kaum etwas, es handelt sich eher um formale Änderungen.

Diese finden sich in den folgenden Bereichen:

§ 3 Absatz 1 Testung – Aktualisierung einer Fundstelle für die jüngste Änderung der bundesrechtlichen Testverordnung (Ziffer 2) sowie eine Änderung der Angabe der Website für gelistete Selbsttests und Anpassung an den Wortlaut der Absonderungsverordnung (Ziffer 3)

Anpassung des § 4 Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – Konkretisierung der Regelungen über Testverpflichtungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (nur in Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt)

§ 6 Ergänzung der Überschrift ‚Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege‘ um die Worte ‚ambulante Pflegedienste‘ zur leichteren Orientierung

§ 13 Ordnungswidrigkeiten Folgeänderungen zu den Änderungen in § 4.

§ 14 Verlängerung des Geltungsdatums der Verordnung bis zum 30. September 2022.

Die aktuelle Corona-Verordnung (Leseversion – Änderungen gelb markiert)

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Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil besuchte die Panzerlehrbrigade 9 in Munster – Besuch Panzerlehrbrigade 9 mf© Matthias Falk

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil besuchte die Panzerlehrbrigade 9 in Munster

26. August 2022/in Niedersachsen
MUNSTER (mf). Vorgestern (24.08.2022) besuchte Ministerpräsident Stephan Weil die Panzerlehrbrigade 9 in Munster. Nach der Begrüßung durch den Kommandeur Oberst Lutz Kuhn trug sich der Ministerpräsident in das Gästebuch ein und erhielt Informationen über die Panzerlehrbrigade 9.
Die zur 1. Panzerdivision gehörende Panzerlehrbrigade 9 führt sieben Bataillone und ist in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stationiert. Sie wurde 1958 aufgestellt. Der Stab der Brigade befindet sich in Munster. In der Brigade dienen rund 5.600 Soldatinnen und Soldaten. Zur Brigade gehören sieben Bataillone an fünf Orten in zwei Bundesländern. Die Panzerlehrbrigade 9 zählt zu den panzerstarken Kampfverbänden des Heeres.
In einem nichtöffentlichen Gespräch, wurde sich zu aktuellen Handlungsfeldern und infrastrukturellen Herausforderungen ausgetauscht.
Im Anschluss wurde dem Ministerpräsidenten, in einem Static Display, die Gefechtsfahrzeuge:
  • „Fennek“ (Aufklärungsfahrzeug)
  • Schützenpanzer „Puma“
  • Gepanzertes Transport-Kraftfahrzeug „Boxer“
  • Schützenpanzer „Puma“
  • Kampfpanzer „Leopard“ 2A7V
  • Transportpanzer „Fuchs“
  • MAN Multi (ungepanzert)
  • MAN Multi A4FSA (gepanzert)
vorgestellt und die Fähigkeiten der Panzerlehrbrigade 9 präsentiert und erläutert.
Die niedersächsische Heeresbrigade, mit einer Stärke von rund 5.500 Frauen und Männern ist befähigt, multinationale Landoperationen bei friedenserhaltenden oder friedenserzwingenden Einsätzen der Bundeswehr durchzuführen. Sie unterstützt darüber hinaus die Ausbildung des Führungsnachwuchses der Bundeswehr des gesamten Heeres und im Speziellen der gepanzerten Kampftruppen durch Lehrvorführungen auf den nahegelegenen Übungsplätzen Munster und Bergen. Als sichtbares Zeichen der Anerkennung verlieh Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1987 dem Großverband das Ärmelband „Panzerlehrbrigade 9″. Im November 2021 wurde durch den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil der Namenszusatz „Niedersachsen“ für die enge Verbundenheit zum Bundesland Niedersachsen verliehen. Derzeit sind knapp 250 Soldatinnen und Soldaten der Brigade für die NATO-Mission enhanced Vigilance Activity (eVA) in der Slowakei eingesetzt. Im Jahr 2023 stellt die Panzerlehrbrigade 9 „, Niedersachsen“ ein umfangreiches Kontingent für die „,United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission“
(MINUSMA) und die „,European Union Training Mission“ (EUTM) in Mali, Afrika.
Stundenplan in der Schule

Neues Schuljahr beginnt in Präsenz, mit freiwilligen Testungen und ohne zusätzliche Einschränkungen

24. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsens Schulen starten morgen in das neue Schuljahr 2022/2023. Mit Blick auf die weiter sinkenden Inzidenzen und eine niedrige Hospitalisierungsrate gestaltet sich die Situation entspannter als im vergangenen Jahr. Für die Schulen bedeutet dies die Fortsetzung des bewährten und nur in leichter Form veränderten Verfahrens.

So wird an den ersten fünf Schultagen (also bis Mittwoch, den 31.08.2022) das Testangebot mit freiwilligen Tests intensiviert. Anschließend gilt wieder das bisherige Verfahren mit bis zu zwei freiwilligen Testangeboten je Woche für alle Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und Beschäftigten.

„Zusammenfassend können wir sagen, dass das neue Schuljahr in Präsenz, mit freiwilligen Testungen und ohne zusätzliche Einschränkungen beginnt“, so Kultusminister Tonne. „Die Infektionslage erfordert derzeit keine weiteren Eingriffe in den Schulbetrieb. Ich empfehle aber, vom freiwilligen Testangebot Gebrauch zu machen. Einerseits decken wir damit Infektionen auf, die möglicherweise während der letzten Ferientage stattgefunden haben, und verhindern damit ihren Eintrag in die Schule. Andererseits bieten wir Schülerinnen, Schülern, Eltern und Lehrkräften, die aus unterschiedlichen Gründen besonders vorsichtig sein wollen oder müssen, einen angemessen hohen Schutz.“

Die Tests werden nach wie vor vom Land zur Verfügung gestellt und nach Bedarf über die Schulen verteilt. Getestet wird freiwillig zu Hause vor dem Weg in die Schule. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht. Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden. Auch sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Hier gilt weiterhin die Faustregel 20-5-20 – also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.

Die Corona-Maßnahmen (in Schulen) im Überblick:

  • Intensivierte Testphase zum Schulstart:
  • Freiwilliges Testen zu Hause an den ersten fünf Schultagen bis einschließlich Mittwoch, 31. August.
  • Freiwilliges Testen im Anschluss:
  • Bis Jahresende erhalten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte weiterhin bis zu zwei Tests pro Woche, um sich freiwillig zu testen.
  • Bei nachweislich positivem Test bleiben die Betroffenen zu Hause. Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf von 5 Tagen. Es wird empfohlen, sich wiederholt selbst zu testen und sich zu „isolieren“ bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.
  • Kontaktpersonen – zum Beispiel Mitschülerinnen und Mitschüler als unmittelbare Sitznachbarn – müssen nicht zu Hause bleiben, ihnen wird aber empfohlen, sich an fünf Tagen freiwillig zu testen.
  • Maske:
  • Eine Maskenpflicht in den Schulen gibt es nicht. Freiwillig kann und darf eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Lüften:
  • Die Räume werden weiterhin regelmäßig gelüftet, wenn es möglich ist. Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 – in den Pausen und etwa alle 20 Minuten für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung.
  • Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sollten weiter beachtet werden. Dazu zählen Händehygiene, Abstand und abgedecktes Niesen und Husten.

 

Aufziehen von Impfstoff

Corona-Sommer-Welle in Niedersachsen gebrochen

24. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Corona-Sommer-Welle ist auch in Niedersachsen gebrochen: Die Inzidenzwerte sinken, der Anteil der Menschen, die mit Corona im Krankenhaus behandelt werden müssen, aber auch die Auslastung im Intensivbereich nehmen kontinuierlich ab.

„Unsere derzeitigen Daten sind gut. Mit Blick auf die kältere Jahreszeit jedoch ist jeder und jede aufgerufen, mit Covid-19 Schutzimpfungen vorzusorgen. Alle können dem steigenden Infektionsrisiko im kommenden Herbst und Winter die Stirn bieten. Eine Impfung ist und bleibt das wirksamste Mittel. Wichtig ist dabei auch der Impfschutz bei Kindern und Jugendlichen“, betonte Gesundheitsministerin Behrens.

Die vergangenen Wochen haben eine hohe Zahl von Infizierten und damit von Genesenen ergeben, die laut Expertinnen und Experten noch ungefähr 6 -8 Wochen lang vor einer Neuinfektion geschützt sind. Dieser Schutz baue sich aber schnell wieder ab, so dass diese Menschen genau in der kälter werdenden Jahreszeit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. „Hier entstehen Immunitätslücken und diese gilt es durch Impfung zu schließen. Die STIKO hat mit ihrer ausführlichen Empfehlung noch einmal deutlich gemacht, dass Auffrischungsimpfungen nicht nur für ältere Menschen und Menschen mit chronischen Grunderkrankungen ein wichtiges und aktuelles Thema sind. Auch Schwangere oder Menschen, die berufsbedingt viele oder enge Kontakte haben, sollten sich impfen lassen. Beschäftigte z.B. im Gesundheitswesen, in der Pflege, in Kita und Schule sowie Einzelhandel sind ausdrücklich von der STIKO angesprochen. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder wenden Sie sich an die Mobilen Impfteams in Ihrer Kommune“, appelliert Ministerin Behrens.

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern einen an Omikron angepassten Impfstoff ab Herbst (voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober) in Aussicht gestellt. Dieser Impfstoff soll wie bisher sehr sicher einen schweren Krankheitsverlauf verhindern und zusätzlich die Abwehr gegen eine Infektion noch einmal deutlich verbessern. Gesundheitsministerin Behrens bittet allerdings insbesondere die Älteren, sich schon jetzt um eine weitere Impfung zu bemühen. Der Anteil der Über-80-Jährigen, die mit Corona im Krankenhaus behandelt werden, bleibt konstant. 77 Prozent aller Corona-Patientinnen und Patienten, die intensiv-medizinisch behandelt werden müssen, sind älter als 60 Jahre. „Eine vierte Impfung verhindert gerade bei den besonders gefährdeten Personengruppen zuverlässig schwere Krankheitsverläufe und kann Leben retten. Alle, die älter sind als 60 Jahre, sollten sich deshalb schon jetzt um eine zweite Auffrischungsimpfung kümmern und nicht auf die Zulassung der für den Herbst angekündigten Omikron-Impfstoffe warten“, so Behrens.

Bis heute wurden in Niedersachsen über 18,6 Millionen Impfungen durchgeführt. 77,7 Prozent der in Niedersachsen lebenden Menschen sind vollständig grundimmunisiert, 66,7 Prozent habe eine und 11,6 Prozent haben zwei Auffrischungsimpfungen erhalten. Damit liegt Niedersachsen über dem Bundesdurchschnitt. Ministerin Behrens: „Gleichwohl gilt es, die Impfquote weiter zu steigern und die vorhandene Impflücke bei den Auffrischungsimpfungen zu schließen. „Deswegen appelliere ich an alle Niedersächsinnen und Niedersachsen: Lassen Sie sich bitte impfen! Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!“

Aktuelle Empfehlung der STIKO vom 18.08.2022:

  1. Die STIKO ruft alle Ärztinnen und Ärzte auf, den COVID-19_Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten zu prüfen und Impflücken zu schließen.
  2. Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) für:·
    • Personen, die 60 Jahre und älter sind
    • Personen ab 5 Jahren, die ein erhöhtes Risiko schwerer Verläufe aufgrund von Grunderkrankungen oder einer Immundefizienz haben. Dazu zählen insbesondere:
      • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren, der Leber, des Darms
      • Chronische Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes
      • Chronische neurologische Erkrankungen und geistige Behinderungen
      • Tumorerkrankungen und
      • HIV Infektionen.
    • Bewohnerinnen und Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere ältere und pflegebedürftige Personen
    • Schwangere, Stillende sowie deren Kontaktpersonen und Frauen im gebärfähigen Alter
    • Beschäftigte, die berufsbedingt enge oder zahlreiche Kontakte haben, insbesondere in:
      • Einrichtungen der Pflege, des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe
      • Gemeinschaftsunterkünften
      • Schule, KiTa, Einzelhandel
      • Unternehmen der KRITIS sowie in Schlüsselpositionen.

Daten zur Corona-Sommer-Welle in Niedersachsen

Juni 2022: Inzidenz in NI am 01.06.2022: 259,1 
Hospitalisierung 4,1
Intensivbetten 2,2
Juli 2022:  Inzidenz in NI am 01.07.2022 980,3
Hospitalisierung 10,8
Intensivbetten 3,4
August 2022: Inzidenz in NI am 01.08.2022: 586,8
Hospitalisierung 12,3
Intensivbetten 4,4%
Stand Heute: Inzidenz in NI am 24.08.2022: 316,8
Hospitalisierung 7,7
Intensivbetten 3,3%

 

Niedersachsen beschließt Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkasse beim Kauf von Flugtickets – Fliegen Vorauskasse

Niedersachsen beschließt Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkasse beim Kauf von Flugtickets

23. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkasse beim Kauf von Flugtickets beschlossen. Der Flugpreis soll künftig erst bei Antritt des Fluges fällig werden. Bislang ist es üblich, dass Reisende ihre Flugtickets bereits bei der Buchung und damit oft Monate im Voraus bezahlen müssen.

Diese Praxis benachteiligt die Fluggäste, da Flugausfälle fast immer zu Lasten der Reisenden gehen. Reisende müssen sich im Falle einer Stornierung mühsam und teilweise langwierig um eine Rückerstattung bemühen. Künftig müsste dann das Ticket erst beim Check-in bezahlt werden.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Allein in diesem Sommer sind bislang mehrere tausend Flüge gestrichen worden. Grund dafür sind Personalengpässe, die die Luftfahrtbranche selbst zu verantworten hat. Zu Beginn der Corona-Pandemie haben Airlines gar versucht, Kunden mit Gutscheinen anstatt Rückzahlungen abzuspeisen. Und bei Insolvenzen gehen Reisende in der Regel leer aus. Mit unserer Bundesratsinitiative setzen wir uns dafür ein, dass Vorkasse für Flugtickets schon bald der Vergangenheit angehört. Damit wollen wir den Verbraucherschutz für die Reisenden deutlich verbessern.“

In der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, sich nicht nur für eine Anpassung des nationalen Rechts einzusetzen, sondern auch auf eine vergleichbare Regelung auf europäischer Ebene hinzuwirken.

Landesregierung senkt den eigenen Energieverbrauch weiter – Energiesparen

Landesregierung senkt den eigenen Energieverbrauch weiter

23. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch in seinen eigenen Liegenschaften und Gebäuden schnell und spürbar zu reduzieren. Damit soll auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit in der kommenden Herbst- und Wintersaison geleistet werden. Für die Umsetzung sind die jeweils hausverwaltenden Dienststellen verantwortlich.

Der für die Liegenschaften des Landes zuständige Finanzminister Reinhold Hilbers und Umwelt- und Energieminister Olaf Lies richten sich mit einem Appell zum Energiesparen an die Dienststellen und Beschäftigten in der Landesverwaltung.

Reinhold Hilbers: „Energie und Ressourcen zu schonen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Auch im beruflichen Umfeld ist Energiesparen wichtiger denn je. Wir werden als Land unseren Beitrag dazu leisten und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand angesichts einer drohenden Gasmangellage ausfüllen. Jede gesparte Kilowatt-Stunde zählt.“

„Das Land muss Vorbild sein und nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern Einsparungen einfordern“, ergänzte Umwelt- und Energieminister Olaf Lies: „Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass wir mit einer gesicherten Energieversorgung durch den Winter kommen und einen Beitrag gegen die stetig steigenden Energiekosten leisten. Die konkreten Maßnahmen, Ideen und Vorschläge, die wir als Landesregierung umsetzen, machen klar, dass jede und jeder einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen leisten kann und am Ende selbst davon profitiert.“

Um die Einsparziele zu forcieren und das Handeln landesseitig zu vereinheitlichen hat die Landesregierung im Einzelnen beschlossen:

1. Absenkung von Raumtemperaturen
Die Raumtemperaturen in allen Liegenschaften werden bis auf weiteres auf das gesetzlich geforderte Minimum abgesenkt. Für Büros bedeutet das aktuell eine Absenkung auf 20°C und für Flure auf 16°C. Auf Bundesebene wird aber zurzeit an einer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gearbeitet, die zu geringeren Mindesttemperaturen führen können.

2. Umstellung auf Kaltwasserbetrieb
In den Sanitärräumen wird auf Kaltwasserbetrieb umgestellt, soweit Warmwasser nicht zwingend notwendig beziehungsweise aus gesundheitlichen Aspekten erforderlich ist.

3. Abschaltung von Klimaanlagen
Klimaanlagen werden abgeschaltet, soweit der Betrieb nicht aus technischen oder arbeitsschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist. Bevorzugt sollen Sonnenschutzvorrichtungen oder andere kühlerer Räumlichkeiten genutzt und in den frühen Morgenstunden gelüftet werden.

4. Abschaltung von Innen- und Außenbeleuchtungen
Innen- und Außenbeleuchtungen werden abgeschaltet, soweit keine rechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Belange dem entgegenstehen

5. Hinweise zum sparsamen Umgang mit Energie am Arbeitsplatz
Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen gibt ergänzend mit einem Informationsblatt Empfehlungen zum Heizen und Stromverbrauch an die Hand, die sich am Arbeitsplatz ohne großen Aufwand umsetzen lassen.

Unabhängig von diesen sofort umsetzbaren Maßnahmen zum Abmildern der Auswirkungen der Energiekrise, hat die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Energieeffizienz der Landesliegenschaften eine besondere Bedeutung. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen haben bereits zu einem kontinuierlichen Rückgang des Energieverbrauchs geführt.  

4-Punkte-Plan „Klimaschutz jetzt!“

Um den Klimaschutz im Landesbau weiter voranzubringen, wurde der 4-Punkte-Plan „Klimaschutz jetzt!“ entwickelt, mit dem in landeseigenen Gebäuden bereits bis 2030 erhebliche zusätzliche Reduzierungen beim Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase erreicht werden. Der Finanzminister hebt dazu hervor, dass die Maßnahmen ohne zusätzliche Haushaltsmittel zeitnah wichtige Schritte in Richtung Treibhausgasneutralität bei Landesliegenschaften ermöglichen. „Mit den gegebenen technischen und personellen Ressourcen bringen wir wirksame und praktikable Lösungen auf den Weg“, so Hilbers.

Zur Umsetzung dieses 4-Punkte-Plans beschloss die Landesregierung im Einzelnen:

Effizientes Flächenmanagement

Voraussichtliche CO2-Reduktion: 2.600 t CO2/a

Das Land verfügt über rund 6,2 Millionen m² Nutzfläche, wovon sich rund 5,3 Millionen m² Nutzfläche im Landeseigentum befinden. Ein erheblicher Teil davon ist durch reine Verwaltungsnutzung gekennzeichnet. Neue Arbeitsmodelle wie „mobile working“, die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe ermöglichen eine deutlich effizientere Flächennutzung als dies bislang möglich war. Ziel ist es, bis 2030 eine Reduzierung der Büroflächen um 10 Prozent der Gesamtnutzfläche zu erreichen.

Da jeder Quadratmeter, der durch Landesbehörden genutzt wird, durchschnittlich etwa 156 kWh/a an Energieverbrauch ausweist, können ohne Qualitätsverlust erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Darüber hinaus werden durch diese Vorgehensweise auch endliche oder energieaufwändige Materialressourcen wie Zement, Sand, Gips etc. geschont. Die für die Anpassung der vorhandenen räumlichen Strukturen erforderlichen Investitionen verbessern zusätzlich die Gesamteffizienz des Gebäudebestandes.

Photovoltaikoffensive

Voraussichtliches CO2-Äquivalent von rund 5.650 t/a (bei rund 9 MWh/a je 10 MWp-Ausbau)

Aufgrund der Vielzahl geeigneter Dachflächen auf Landesgebäuden und dem damit verbundenen hohen Investitionsvolumen für die Errichtung von PV-Anlagen bietet sich die Beschaffung über Pacht-, Leasing- oder Contracting-Modelle an. Auf diesem Weg wird privates Kapital mobilisiert und mit erfahrenen Partnern zusammengearbeitet, die über die notwendigen Kapazitäten verfügen.

Für die Region Hannover ist bereits ein Vertrag mit der enercity AG über die umfassende Errichtung von PV-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden abgeschlossen worden. Eine Ausdehnung dieser Vorgehensweise auf ganz Niedersachsen ist vorgesehen.

Die richtigen Prioritäten setzen

Voraussichtliche CO2-Reduktion 450 t/a

Jährlich stellt das Land für große Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen rund 75 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden ganz überwiegend Neubaumaßnahmen realisiert. Prioritätensetzung heißt, zukünftig mehr Finanzmittel in die energetische Ertüchtigung von Gebäuden zu lenken.

Darüber hinaus wird künftig bei allen Neubaumaßnahmen und umfangreichen Modernisierungen des Landes der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder feste Biomasse angestrebt. Damit soll sichergestellt werden, dass zukünftig die Energieversorgung – sofern dies technisch möglich ist – überwiegend aus erneuerbaren Quellen erfolgt.

Der logische Sanierungsfahrplan

Voraussichtliche CO2-Reduktion (gegenüber unpriorisiertem Vorgehen): 3.800 t/a

Ergänzend dazu sollen die Investitionen nach dem Prinzip „worst first“ entsprechend den Energieeinsparpotenzialen sowie der CO2-Effizienz priorisiert werden. Über die vorliegenden Verbrauchsdaten der Gebäude kann ein Sanierungsfahrplan erarbeitet und im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel umgesetzt werden.

Dadurch wird vermieden, dass die begrenzten Ressourcen für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen gebunden werden, die nur begrenzte Auswirkungen auf die angestrebten Reduktionsziele haben. Ohne zusätzlichen administrativen Aufwand werden stets die effektivsten Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt.

Auf den gesamten deutschen Gebäudesektor entfallen 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen, 50 bis 60 Prozent des deutschen Abfallvolumens und rund 90 Prozent des Verbrauchs der inländischen mineralischen Rohstoffe.

Vor dem Hintergrund des steigenden CO2-Gehalts in der Atmosphäre, der damit verbundenen Klimaänderungen (Klimakrise) und der knapper werdenden Ressourcen (zum Beispiel Sand, Kies) ist der Weg zu mehr Nachhaltigkeit im Gebäudebereich zwingend.

„Mit der PV-Anlagen-Pflicht auf gewerblichen Neubauten haben wir als Landesregierung schon einen wichtigen Schritt getan, um unsere ehrgeizigen Klimaziele erreichen zu können“, so Umwelt- und Energieminister Olaf Lies. „Schließlich wollen wir 2040 unseren Energiebedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken. Darum müssen wir auch beim Thema Windenergie Tempo machen und den Ausbau von Windkraftanlagen auf See und an Land sehr schnell vorantreiben. Die Erneuerbaren sind die Antwort auf unsere bisherige Abhängigkeit von russischem Gas – und das Windrad damit ein Symbol für Frieden, Freiheit und Handlungsfähigkeit.“

Das Land Niedersachsen verfügt über rund 5.500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Darunter befinden sich rund 2.800 Gebäude, die im Energie- und Medienbericht des Landes detailliert erfasst werden, weil sie energetisch relevante Energieverbräuche aufweisen. Auch wenn diese landeseigenen Liegenschaften in Niedersachsen lediglich 0,15 Prozent des niedersächsischen CO2-Aufkommens im Gebäudesektor ausmachen, so kommt ihnen doch eine hohe exemplarische Bedeutung und eine Vorbildfunktion zu.

Sommertagung der niedersächsischen Stadionallianzen – Stadionsitze

Sommertagung der niedersächsischen Stadionallianzen

17. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am 16. und 17. August 2022 fand in Hannover die erste Sommertagung der niedersächsischen Stadionallianzen in Präsenz statt. Ca. 40 Teilnehmende aus den niedersächsischen Fußballstandorten Braunschweig, Hannover, Meppen, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg kamen zusammen, um die bisherigen Erfahrungen mit den im Dezember 2019 in Niedersachsen gebildeten Stadionallianzen zu bilanzieren und künftige Herausforderungen zu diskutieren.

Mit dabei waren Vereinsvertreter sowie Angehörige der Fanprojekte, der zuständigen Polizeiinspektionen und der Bundespolizei. Wissenschaftlich begleitet wurde das Treffen von Jonas Gabler („Kompetenzgruppe Fankulturen und Sportbezogene soziale Arbeit“ – KoFaS). Begleitet wurde die Tagung auch von Vertretern der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Ein Schwerpunkt der Sommertagung war ein Rückblick auf den Sonderspielbetrieb aufgrund der Pandemie. Es wurde auch vereinbart, dass der Austausch gerade zu Fragen der Wegeführung, dem Einsatz von Dialogteams oder auch die gemeinsame Nachbereitung der Begegnungen weiter intensiviert wird.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Stadionallianzen werden allen etwas bringen – Fans, Vereinen und Polizei. Wir hatten bei der – Corona-bedingt jetzt ersten – Sommertagung endlich alle Akteure in Präsenz an einem Tisch. Bei den Stadionallianzen geht es darum, noch mehr Vertrauen untereinander aufzubauen und eine gemeinsame Zielvorstellung davon zu entwickeln, wie die Spiele idealerweise ablaufen sollten. Ich sehe eine große Chance darin, gemeinsam alle Abläufe kritisch zu betrachten und zukunftsweisende Strategien vor Ort weiter zu entwickeln. Fanprojekte beziehen wir bewusst mit ein, weil ihre Sicht gerade für einen friedlichen Ablauf der Spiele elementar ist. Natürlich geht es aber auch darum, die Aufwände für alle Beteiligten, also auch Polizei-Einsatzstunden, zu verringern. Alle Partner eint das Interesse, vor allem einen gewalt- und störungsfreien Spielablauf zu ermöglichen. Das geht nur gemeinsam und im Schulterschluss. Daran ändert sich auch nichts, wenn im Umfeld eines Spiels einmal nicht alles so läuft, wie es sich die Beteiligten vorstellen.“

Gasumlage ist weiterer Baustein bei der Belastung durch die steigenden Energiekosten – Gasflamme

Gasumlage ist weiterer Baustein bei der Belastung durch die steigenden Energiekosten

16. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Auf Gaskunden kommt im Herbst – neben den schon heute weiter steigenden Energiepreisen – mit der Gasumlage eine weitere Belastung zu. Die Höhe der dann greifenden Gasumlage wird bei 2,419 Cent/Kilowattstunde liegen.

Dazu sagt Niedersachsens Energieminister Olaf Lies:

„Ich bin weder glücklich noch zufrieden mit der Entscheidung. Ich hätte mir vom Bund eine bessere Lösung gewünscht und erhofft. Gut ist, dass die Gasumlage bei weitem nicht so hoch ausfällt wie vielfach befürchtet wurde. Ein Vier-Personen-Haushalt muss trotzdem deutlich tiefer in die Tasche greifen – und es ist noch gar nicht klar, wie tief. Darum hatte ich vergangene Woche schon gefordert, die Gasumlage auf zwei Cent pro Kilowattstunde zu deckeln – und zwar inklusive Mehrwertsteuer. Die Bundesregierung will zwar verhindern, dass sie fällig wird, aber dieser feste Wille allein reicht vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht aus, die mit Sorge und teilweise großen finanziellen Ängsten auf den Herbst und Winter blicken. Außerdem glaube ich, hier wird mit einer Umlage in den falschen Instrumentenkasten gegriffen: Erst wird den Menschen mehr Geld abverlangt, um sie dann später über das Wohngeld oder sonstige staatliche Leistungen wieder zu entlasten. Das ist der falsche Weg, finde ich. Eine Übernahme durch den Bund hätte vielen Menschen und Unternehmen geholfen. Die Mehrbelastung über den Bundeshaushalt abzudecken wäre das bessere Signal an die Menschen gewesen. Jetzt trägt sie nur der Gaskunde. Nur: Welche Mieterin, welcher Mieter kann sich schon aussuchen, womit die Wohnung geheizt wird? Darum müssen wir doch alles dafür tun, um die Belastungen einzugrenzen.“

Ministerpräsident Stephan Weil äußert sich wie folgt zu der Gasumlage:

„Die jetzt getroffene Entscheidung für eine Gasumlage ist bitter, aber leider notwendig. Andernfalls müssten am Ende die besonders betroffenen Energieunternehmen ihre Kundinnen und Kunden noch sehr viel stärker zur Kasse bitten. Eine Umlage auf alle Gaskunden ist dann schon fairer. Jetzt muss aber rasch dafür gesorgt werden, dass die Gasumlage zumindest nicht auch noch mit einer Mehrwertsteuer versehen wird. Falls die EU der Bundesrepublik insofern nicht die erbetene Ausnahme gewährt, müssten die Mehrwertsteuer-Einnahmen vollständig an Menschen mit niedrigen Einkommen zurückgegeben werden.

Gerade die Gasumlage zeigt noch einmal deutlich, dass wir schnell zu weiteren wirksamen Entlastungspaketen kommen müssen. Für Menschen mit kleinen Einkommen ist noch nicht genug getan worden. Das muss sich schnell  ändern.

Es gibt dazu auch durchaus Möglichkeiten. Wenn wir jetzt keine Notlage haben, wann dann? Und für eine Notlage sieht das Grundgesetz für den Bund Ausnahmen von der Schuldenbremse vor. Der Staat kann also zur Gegenfinanzierung dieser weiteren Entlastungen gesonderte Kredite aufnehmen und das sollte er meines Erachtens auch tun. Im Übrigen halte ich auch die Einführung einer Übergewinnsteuer für angezeigt. Wenn Italien und einige andere EU Länder längst eine Übergewinnsteuer haben und damit gute Erfahrungen machen, dann fragt man sich doch, warum  das in Deutschland nicht auch funktionieren soll.“

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