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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Suchtberatung jetzt in Niedersachsen auch digital möglich – Suchtberatung

Suchtberatung jetzt in Niedersachsen auch digital möglich

17. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort ist eine kostenfreie und professionelle Suchtberatung für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige in Niedersachsen auch auf digitalem Weg möglich. Die digitale Beratungsplattform „DigiSucht“ startet zum 17.10.2022 bundesweit unter dem Internetlink www.suchtberatung.digital.

Ziel von „DigiSucht“ ist es, zusätzliche digitale Kommunikationsmöglichkeiten für Ratsuchende anzubieten. Die Vorteile liegen in der einfachen Überbrückung von Entfernungen und dem niedrigschwelligen Zugang. Die Ratsuchenden können ausschließlich das digitale Angebot nutzen oder es mit der persönlichen Beratung vor Ort ergänzen. Dabei helfen zusätzliche digitale Tools (bspw. Konsumtagebuch, Motivationswaage), um den Beratungsprozess zu optimieren.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt das Projekt und hat die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) mit der Koordination des DigiSucht-Projekts beauftragt. Sozialministerin Daniela Behrens: „Wir wollen mit dem neuen Angebot den nachgewiesenen hohen Wirkungsgrad der ambulanten Suchtberatung ausweiten und unsere Beratungsstellen durch die Nutzung moderner Technologien zukunftsweisend aufstellen. Ich freue mich, dass wir durch Lerntools und per Videochats insbesondere junge Menschen besser erreichen können. Allen Ratsuchenden in Stadt oder Land steht nun – auch in Kombination analoger und digitaler Beratung – ein schnelles, unkompliziertes und dennoch qualifiziertes Angebot zur Verfügung.“

Derzeit erproben vier Modellberatungsstellen in Osnabrück, Delmenhorst, Braunschweig und Hannover die Beratungsplattform und nehmen Anfragen entgegen. Ratsuchende können sich auf der DigiSucht-Plattform www.suchtberatung.digital mit ihrem Anliegen in einem geschützten und anonymen Rahmen an qualifizierte Suchtberaterinnen und Suchtberater wenden. Die Einwahl ist direkt über den Internetbrowser auf allen üblichen Endgeräten möglich. Es wird keine App oder anderweitige Software benötigt. Der Geschäftsführer der NLS Michael Cuypers betont: „Ein wichtiges Anliegen ist die schnelle Ausweitung der Digitalisierung der Suchtberatung bei möglichst vielen der 75 Beratungsstellen in Niedersachsen ab dem kommenden Jahr.“

Hintergrund zur DigiSucht-Plattform:

DigiSucht ist ein Projekt zur Entwicklung und Implementierung einer digitalen Suchtberatungsplattform, das seit 2020 durch die delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten entwickelt wurde. Konzept und Umsetzung werden von der delphi GmbH bundesweit fachlich mit allen Trägern von Suchtberatungsstellen sowie allen Bundesländern abgestimmt. Das Projekt wird bis September 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert. Eine Weiterfinanzierung durch das Land Niedersachsen ist ab 2023 geplant.

Steigende COVID-Infektionszahlen und mehr Hospitalisierungen in der Herbstwelle – Zweite Welle

Steigende COVID-Infektionszahlen und mehr Hospitalisierungen in der Herbstwelle

11. Oktober 2022/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Zahl der COVID-19-Infektionen ist in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen: Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für Niedersachsen beträgt 863,6 und hat sich damit innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt (4. Oktober: 376,3).

Auch in den niedersächsischen Krankenhäusern werden zunehmend mehr Patientinnen und Patienten mit einer COVID-Infektion aufgenommen. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz ist seit Ende September von 9,4 auf 14,7 pro 100.000 Einwohner gestiegen. Mit Stand von Dienstag, den 11. Oktober sind zudem 4,3 Prozent der Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt, Ende September waren es noch 3 Prozent.

Damit liegen die maßgeblichen Indikatoren zur Bewertung der Pandemielage noch unter den im Corona-Stufenplan der Landesregierung festgelegten Schwellenwerten. Dieser sieht eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab einer gleichzeitigen Überschreitung des Wertes der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15 und einer Belegung der Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten von mehr als 10 Prozent vor.

„Die Herbstwelle ist in vollem Gange und der Infektionsdruck in der Bevölkerung aktuell ausgesprochen hoch“, erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Auch wenn wir derzeit noch ein Stück weit von der Warnstufe 1 entfernt sind, nehmen wir die aktuelle Entwicklung der Lage ausgesprochen ernst. In Niedersachsen sind wir mit unserem Stufenplan gut auf alle denkbaren Szenarien vorbereitet. Wenn wir aufgrund der Zahlen aus den Krankenhäusern in die Warnstufe 1 gehen müssen, wird vor allem die Maske in Innenräumen das angemessene Mittel sein.“

Nach aktuellen Daten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) und des RKI liegt das Durchschnittsalter bei den Neuinfektionen derzeit bei rund 48 Jahren. Mehr als 70 Prozent der COVID-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen sind älter als 60 Jahre und nur 19,7 Prozent der COVID-Intensivpatienten haben bereits eine dritte oder vierte Impfung erhalten.

„Diese Zahlen machen deutlich: Insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen besteht in der aktuellen Lage nach wie vor die ernste Gefahr einer schweren COVID-Erkrankung“, warnt Ministerin Behrens: „Ich rufe alle Niedersächsinnen und Niedersachsen auf: Überprüfen Sie ihren Impfstatus und nehmen Sie falls noch nicht geschehen bitte unbedingt die Angebote für die erste und zweite Auffrischungsimpfung in Anspruch! Es gibt ausreichend Impfstoff und Termine in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie bei den kommunalen Impfteams.“

Nach wie vor gehen mehr als 95 Prozent der Neuinfektionen in Niedersachsen auf die Omikron-Subvariante BA.5 zurück. Für alle Auffrischungsimpfungen werden mittlerweile flächendeckend die an diese Omikron-Variante angepassten Impfstoffe angeboten. Die Zahl der COVID-Schutzimpfungen in Niedersachsen hat sich in den vergangenen Wochen von rund 20.000 in KW 37 auf rund 44.000 in KW 40 mehr als verdoppelt.

Weitere Informationen zur Impfung und der aktuellen Corona-Lage finden Sie unter www.niedersachsen.de/Coronavirus sowie unter www.impfen-schuetzen-testen.de.

Land legt Sirenen-Förderprogramm für 2023 und 2024 auf – Sirene

Land legt Sirenen-Förderprogramm für 2023 und 2024 auf

10. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Land Niedersachsen startet ein eigenes Sirenen-Förderprogramm im Umfang von 10 Millionen Euro. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen jeweils fünf Millionen Euro für die Förderung von Sirenen zur Verfügung.

Mit dem Programm werden in 22 Katastrophenschutzbehörden insgesamt 773 Sirenenstandorte gefördert. Die Förderung erfolgt über die Sirenenförderrichtlinie des Landes Niedersachsen und stockt das vom Bund aufgelegte Förderprogramm für die Jahre 2021/2022 deutlich auf. Aus dem Bundesprogramm standen bislang lediglich acht Millionen Euro für das Land Niedersachsen zur Verfügung.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Flutkatastrophe im Ahrtal, verheerende Waldbrände, der Krieg in der Ukraine und weitere Ereignisse der vergangenen Monate haben deutlich gemacht, dass wir gut daran tun, in unsere Warninfrastruktur zu investieren. Das funktioniert deutlich besser und zuverlässiger, wenn neben den digitalen Möglichkeiten, zum Beispiel über Apps, auch die klassischen Warnmittel wieder verstärkt zum Einsatz kommen. Das fordere ich seit Jahren. Die ‚Weckfunktion’ – insbesondere nachts, wenn das Smartphone vielleicht lautlos geschaltet ist – kann letztlich nur durch die Sirene erfüllt werden. Mit dem Ende des Kalten Krieges in den 90er Jahren wurde das Sirenennetz in Deutschland durch den Bund in den Folgejahren nachvollziehbarer Weise nach und nach abgebaut. In Anbetracht der heute veränderten Sicherheitslage, sehe ich in erster Linie den Bund in der Verantwortung und der Zuständigkeit ein bundesweites Sirenennetz aufzubauen. Die bislang zur Verfügung gestellten Bundesmittel reichen allerdings bei Weitem nicht aus. Um jetzt aber keine wertvolle Zeit zu verlieren, war es mir wichtig, die Initiative zu ergreifen und mit Unterstützung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil ein landeseigenes Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 10 Mio. Euro für die kommenden beiden Jahre aufzulegen.”

Wissenswert

Der Bund hatte sich seit 1992 aus der Finanzierung flächendeckender Bestandssirenen zurückgezogen und stattdessen das modulare Warnsystem (MoWaS) entwickelt. Hier sind unter anderem Lagezentren, Rundfunkanstalten, mobile Endgeräte wie Smartphones und noch bestehende Sirenen angebunden. Das vom Bund für die Jahre 2021 und 2022 kurzfristig aufgelegte Sirenen-Förderprogramm in Höhe von insgesamt 88 Mio. Euro bundesweit – nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel” davon 8 Mio. Euro für Niedersachsen – ist für einen flächendeckenden Ausbau der Warninfrastruktur nicht ausreichend.

Insgesamt konnten aus Bundesmitteln im Jahr 2021 in acht Katastrophenschutzbehörden 300 Sirenenstandorte mit einem Volumen von 3.946.039 Euro und im Jahr 2022 in weiteren 18 Katastrophenschutzbehörden 323 Sirenenstandorte mit einem Volumen von 4.133.945 Euro gefördert werden.

Die Ausgestaltung der niedersächsischen Förderrichtlinie erfolgt entsprechend der Förderung des Bundes. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Förderung der technischen Ausrüstung der kommunalen Warninfrastruktur (Sirenenanlagen) und zur Verbesserung der gesamten flächendeckenden Warninfrastruktur in Niedersachsen gewährt.

Landtagswahl am 9. Oktober 2022 - vorläufiges amtliches Endergebnis – Landtagswahlen Endergebnis

Landtagswahl am 9. Oktober 2022 – vorläufiges amtliches Endergebnis

10. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Die Niedersächsische Landeswahlleiterin Ulrike Sachs hat der Wahlorganisation und ihren rd. 82.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Land Niedersachsen ihre Anerkennung für die vorbildliche organisatorische Vorbereitung und Abwicklung der Landtagswahl ausgesprochen.

Das erste Wahlergebnis lag um 19:48 Uhr in der Ergebniszentrale der Landeswahlleiterin vor. Es wurde aus dem Wahlkreis 35 – Bad Pyrmont – gemeldet. Nach der Kontrolle der Ergebnisse konnte um 23:23 Uhr das „Vorläufige amtliche Endergebnis“ der Landtagswahl in Niedersachsen vorgelegt werden.

Weitere detailliertere Auswertungen finden Sie unter https://wahlen.statistik.niedersachsen.de/

Landtagswahl am 9. Oktober 2022 - vorläufiges amtliches Endergebnis – 2022 10 10 10 33 56

Vorläufiges Endergebnis der Landtagswahlen und Sitzverteilung © Landeswahlleiterin Niedersachsen

Übersicht über die vorläufigen Endergebnisse der Landtagswahl in Niedersachsen

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Landtagswahl am 9. Oktober 2022 – Niedersachsen hat gewählt© Bernd Günther

Landtagswahl am 9. Oktober 2022

9. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Die Landeswahlleiterin Ulrike Sachs teilte unmittelbar nach Schließung der rund 8.031 Wahllokale mit, dass die heutige Landtagswahl in Niedersachsen weitestgehend reibungslos verlaufen sei. Nach einer Umfrage der Landeswahlleitung um 16:30 Uhr lag die Wahlbeteiligung in den Urnenwahllokalen bei 48,30 % (2017: 53,38 %).

Es sei aber zu erwarten, dass die Wahlbeteiligung insgesamt unter Berücksichtigung der Anzahl von Briefwahlanträgen im Vergleich zu der Landtagswahl 2017 in etwa gleich ausfallen werde.

Gleichzeitig nahm die Landeswahlleiterin die Gelegenheit wahr, bereits jetzt den rund 82.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren Einsatz zu danken.

Nach Schließung der Wahllokale haben die Wahlvorstände inzwischen mit der Auszählung der Stimmzettel begonnen. Die ersten Ergebnisse in den Wahlkreisen werden nach den Erfahrungen der letzten Landtagswahl gegen 20:00 Uhr erwartet.

Landtagswahl am 9. Oktober 2022 – 2022 10 09 22 27 48

Auszählungsstand bei 72 von 87 Wahlkreisen bei der Niedersachsen-Wahl 2022

Der amtierende Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) geht als klare Wahlsieger vor dem CDU-Spitzenkandidat Bernd Althusmann nach 72 von 87 Wahlkreisen hervor. Laut Statistik (22:25 Uhr) kommt zurzeit die SPD auf 33,5 Prozent (-3,5). Gefolgt von der CDU mit 28,6 Prozent (-5,7). Als drittstärkste Partei folgen die Grünen mit 14,1 Prozent (+5,7). Die AfD erreicht 11,1 Prozent (+5,0). Die Linke verpasst mit 2,7 Prozent (-1,8) den Einzug in den Niedersächsischen Landtag. Auch die FDP würde mit nur 4,7 Prozent (-2,7) nicht den Wiedereinzug in den Landtag schaffen. Die Sonstigen kommen auf 5,4 Prozent (+2,7).

 

Landtagswahl am 9. Oktober 2022 – BGPress 5266

Für das Ergebnis zur Landtagswahl in Niedersachsen werden die ersten Stimmzettel ab 18:00 Uhr ausgezählt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Niedersachsen wählt – Landtagswahl© Bernd Günther

Niedersachsen wählt

9. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Niedersachsen Bürgerinnen und Bürger sind heute zur Wahl des neuen Landtags aufgerufen. Das bedeutet, dass mehr als 6 Millionen Wählerinnen und Wähler dazu aufgerufen sind, am heutigen Sonntag ihre Stimme über die künftige Zusammensetzung des niedersächsischen Landtags abzugeben.

Die derzeitige Wahlbeteiligung laut Landeswahlleiterin (Stand 16:30 Uhr Urnenwahl) liegt bei 48,3 % (2017 53,8 %). Das zeigt eine fast gleiche Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Landtagswahl, die am Ende der Wahl bei 63,1 % lag.

Heute Vormittag gaben schon der jetzige Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil, sowie auch der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Belit Onay, in ihrem jeweils zuständigen Wahlbezirk ihre Stimmen ab. In den Wahllokalen waren schon am Sonntagvormittag zahlreiche Wählerinnen und Wähler ihrer Pflicht nachgekommen.

Die Bürgerinnen und Bürger können zwischen 08:00 und 18:00 Uhr ihre zuständigen Wahllokale aufsuchen.

  • Niedersachsen wählt – BGP 5222
    Ministerpräsident Stephan Weil gab am Vormittag in seinem Wahlbezirk seine Stimmen zur Landtagswahl ab © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen wählt – BGP 5206
    Der Oberbürgermeister von Hannover Belit Onay gab schon am frühen morgen seine Stimme ab. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen wählt – BGP 5213
    Die Wahlräume stehen den Bürgerinnen und Bürger von 08:00 - 18:00 Uhr zur Stimmenabgabe bereit © Bernd Günther / BG-PRESS.de
Nach Sabotage: Bahnverkehr im Raum Norddeutschland normalisiert sich weiter – ICE3Neo Deutsche Bahn AG Volker Emersleben

Nach Sabotage: Bahnverkehr im Raum Norddeutschland normalisiert sich weiter

8. Oktober 2022/in Niedersachsen

BERLIN (PM/red). Aufgrund von Sabotage an Kabeln, die für den Zugverkehr unverzichtbar sind, musste die Deutsche Bahn den Zugverkehr im Norden heute Vormittag für knapp drei Stunden einstellen.

Die zuständigen Sicherheitsbehörden haben die Ermittlungen aufgenommen.

Das Zugfunksystem war in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ausgefallen.

Reisende, die ihre Reise aufgrund der Auswirkungen der Zugfunkstörung verschieben wollen, können ihr bereits gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich sieben Tage nach Störungsende flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Wir bitten Reisende weiterhin, sich in den digitalen Auskunftsmedien, im DB Navigator oder auf bahn.de sowie über die telefonische Kundenhotline T: 030 2970, vorab über ihre Verbindungen zu informieren.

 

Metronom

Zugverkehr im Norden startet wieder

8. Oktober 2022/in Niedersachsen

UELZEN (PM/red). Laut metronom ist konnte die technische Störung am GSM-R (Zugfunk) behoben werden. Der Zugverkehr läuft aktuell wieder an. Durch den Rückstau der Züge ist aber weiterhin mit Verspätungen und Zugausfällen zu rechnen.

Fahrgäste werden gebeten, sich über die elektronische Fahrplanauskunft beispielsweise auf den Webseiten von metronom, enno und erixx, in der FahrPlaner-App oder den Apps von metronom und enno über ihre Verbindungen zu informieren.

Auf den Seiten der Deutschen Bahn (Stand 08.10.2022 10:52 Uhr) waren noch keine Informationen über die Behebung der Störung zu erkennen. Lediglich auf Twitter gab es innerhalb eines Störungstextes eine Info zum Ende der Störung.

Aktuell kein Zugverkehr in Norddeutschland – Zugausfall

Aktuell kein Zugverkehr in Norddeutschland

8. Oktober 2022/in Niedersachsen, Reisen

UELZEN (PM/red). Aufgrund einer technischen Störung am GSM-R (Zugfunk) an allen Strecken ist im Raum Norddeutschland derzeit kein Zugverkehr möglich. Betroffen sind auch metronom, enno und erixx. Alle Verbindungen fallen bis auf Weiteres aus.

Bitte beachten Sie, dass die Zugausfälle in den elektronischen Auskunftsmedien nicht angezeigt werden. Fahrgäste sollten sich nach Möglichkeit über unsere Webseiten informieren. Eine Prognose der DB Netz AG, wann der Zugverkehr wieder aufgenommen werden kann, gibt es zurzeit nicht. Wir informieren Sie wieder, wenn die Störung behoben ist.

Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:

  • Es gibt derzeit keine Reisemöglichkeiten mit dem Fernverkehr von/nach Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in/aus Richtung Kassel-Wilhelmshöhe, Berlin und NRW
  • Auch der ICE-Verkehr zwischen Berlin, Hannover und NRW ist eingestellt.
  • Im internationalen Zugverkehr gibt es folgende Einschränkungen:
  • IC-Züge von/nach Berlin Richtung Amsterdam fallen komplett aus.
  • IC-Züge von/nach Kopenhagen bzw. Aarhus enden/beginnen in Padborg.

Betroffen sind laut unseren Informationen alle ICE- sowie IC- und EC-Züge in Norddeutschland. Wie lange der Ausfall anhält, ist nicht bekannt. Die Deutsche Bahn war für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar.

Update Corona-Verordnung

Neue Corona-Verordnung für Basisschutz

3. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Es wird kühler, die Menschen halten sich wieder mehr in geschlossenen Räumen auf, die Gefahr der Übertragung des Coronavirus wird größer. Noch aber halten sich die Infektionszahlen in Niedersachsen im Rahmen, noch müssen nur wenige Menschen mit einer Covid-19-Infektion im Krankenhaus oder gar auf der Intensivstation behandelt werden.

Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Corona-Verordnung werden deshalb zunächst nur Basisschutzmaßnahmen geregelt. Sie ergänzen die sich direkt aus § 28 b Abs. 1 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ergebenden bundesrechtlichen Maßgaben, teilweise werden auch Ausnahmen davon normiert. An sich gezogen und selbst geregelt hat der Bund die folgenden Bereiche: den öffentlichen Personenfernverkehr, Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.

Die meisten Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung sind Folgen der vom Bund vorgenommenen Umnummerierung des Infektionsschutzgesetzes, also reine Rechtstechnik.

Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen:

Das Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske (oder einer Maske eines vergleichbaren Schutzniveaus) sowie einen negativen Testnachweis für alle Personen vor, die die folgenden Gesundheitseinrichtungen betreten wollen: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen. Landesrechtlich können jedoch Ausnahmen festgelegt werden.

Während das Bundesrecht für die in diesen Einrichtungen tätigen Personen, mindestens dreimal pro Kalenderwoche einen negativen Testnachweis vorschreibt, reichen in Niedersachsen zwei negative Tests pro Woche, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Die Testung kann auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.

Bisher schrieb die Niedersächsische Corona-Verordnung den Betreiberinnen und Betreibern von Pflegeheimen und allen Einrichtungen, die in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen fallen, zusätzlich vor, ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept zu erstellen. Damit war sichergestellt, dass Besucherinnen und Besucher sich auch vor Ort testen lassen konnten, beispielsweise dann, wenn öffentliche Teststationen für Angehörige und Freunde nur schwer erreichbar waren.

Infolge der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene kann dieser Bereich zukünftig nicht mehr im Rahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt werden. Das Niedersächsische Sozialministerium wird deshalb alle Gesundheitsämter anweisen, zeitnah eine Allgemeinverfügung auf den Weg zu bringen, die den Betreiberinnen und Betreibern vorschreibt, dass sie auch weiterhin Testangebote für Besucherinnen und Besucher vorhalten müssen. Der entsprechende Erlass befindet sich bereits in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden.

Ganz ausgenommen von der Testpflicht werden in der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

1. Begleitpersonen, also Personen, die eine in den in Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen behandelte, betreute oder gepflegte Person begleiten und diese Einrichtungen und Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten,

2. Personen, die die Einrichtung oder das Unternehmen im Rahmen eines Notfalleinsatzes oder aus anderen Gründen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten, und

3. sowie in Krankenhäusern Personen, die eine Patientin oder einen Patienten seelsorgerisch oder sterbebegleitend betreuen.

Unverändert bleiben zur Sicherung des Systems der frühkindlichen Bildung die Qualifikationserfordernisse für pädagogische Kräfte ausgesetzt, sofern ein Träger einer Kindertageseinrichtung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ausfallende pädagogische Kräfte nicht durch geeignete pädagogische Kräfte ersetzen kann.

In Justizvollzugsanstalten, Abschiebehaft- und Maßregelvollzugseinrichtungenbesteht die Gefahr des Einbringens der Virusinfektion unter anderem durch neu in die Einrichtungen aufgenommene Personen. Neben der räumlichen Trennung während der ersten 14 Tage nach der Erstaufnahme ist daher ein Test auf das Vorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich, um eine unbemerkte Ausbreitung der Virusinfektion zu verhindern.

Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz verpflichtet, eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Eine medizinische Maske reicht im Fernverkehr für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und vierzehnten Lebensjahr sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal aus.

In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Passagiere ab sechs Jahren (nur) eine medizinische Maske tragen. Das gilt auch für das Kontroll- und Servicepersonal sowie das Fahr- und Steuerpersonal. Mit dieser Regelung folgt Niedersachsen der Linie fast aller anderen Bundesländer. Empfohlen wird jedoch auch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske.

Corona-Verordnungen müssen nun nicht mehr auf 4 Wochen befristet werden; die entsprechende Sollvorschrift im IfSG ist entfallen. Für die neue Niedersächsische Corona-Verordnung ist daher kein Außerkrafttretensdatum mehr vorgesehen. Sobald sich die Zahl der wegen Corona in den Normal- oder Intensivstationen der Krankenhäuser aufgenommenen Patientinnen und Patienten deutlich erhöht oder aber die Zahl der Infizierten zu gravierenden Engpässen in wichtigen Infrastrukturbereichen führen sollte, würde die Landesregierung über eine Verordnungsänderung stärkere Maßnahmen ergreifen.

103-Anlage – Corona-Verordnung ab 01-10-2022

103-Anlage – Corona-Verordnung Online-Verkuendung

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