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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Niedersachsen wählt – Landtagswahl© Bernd Günther

Niedersachsen wählt

9. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Niedersachsen Bürgerinnen und Bürger sind heute zur Wahl des neuen Landtags aufgerufen. Das bedeutet, dass mehr als 6 Millionen Wählerinnen und Wähler dazu aufgerufen sind, am heutigen Sonntag ihre Stimme über die künftige Zusammensetzung des niedersächsischen Landtags abzugeben.

Die derzeitige Wahlbeteiligung laut Landeswahlleiterin (Stand 16:30 Uhr Urnenwahl) liegt bei 48,3 % (2017 53,8 %). Das zeigt eine fast gleiche Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Landtagswahl, die am Ende der Wahl bei 63,1 % lag.

Heute Vormittag gaben schon der jetzige Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil, sowie auch der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Belit Onay, in ihrem jeweils zuständigen Wahlbezirk ihre Stimmen ab. In den Wahllokalen waren schon am Sonntagvormittag zahlreiche Wählerinnen und Wähler ihrer Pflicht nachgekommen.

Die Bürgerinnen und Bürger können zwischen 08:00 und 18:00 Uhr ihre zuständigen Wahllokale aufsuchen.

  • Niedersachsen wählt – BGP 5222
    Ministerpräsident Stephan Weil gab am Vormittag in seinem Wahlbezirk seine Stimmen zur Landtagswahl ab © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen wählt – BGP 5206
    Der Oberbürgermeister von Hannover Belit Onay gab schon am frühen morgen seine Stimme ab. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen wählt – BGP 5213
    Die Wahlräume stehen den Bürgerinnen und Bürger von 08:00 - 18:00 Uhr zur Stimmenabgabe bereit © Bernd Günther / BG-PRESS.de
Nach Sabotage: Bahnverkehr im Raum Norddeutschland normalisiert sich weiter – ICE3Neo Deutsche Bahn AG Volker Emersleben

Nach Sabotage: Bahnverkehr im Raum Norddeutschland normalisiert sich weiter

8. Oktober 2022/in Niedersachsen

BERLIN (PM/red). Aufgrund von Sabotage an Kabeln, die für den Zugverkehr unverzichtbar sind, musste die Deutsche Bahn den Zugverkehr im Norden heute Vormittag für knapp drei Stunden einstellen.

Die zuständigen Sicherheitsbehörden haben die Ermittlungen aufgenommen.

Das Zugfunksystem war in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ausgefallen.

Reisende, die ihre Reise aufgrund der Auswirkungen der Zugfunkstörung verschieben wollen, können ihr bereits gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich sieben Tage nach Störungsende flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Wir bitten Reisende weiterhin, sich in den digitalen Auskunftsmedien, im DB Navigator oder auf bahn.de sowie über die telefonische Kundenhotline T: 030 2970, vorab über ihre Verbindungen zu informieren.

 

Metronom

Zugverkehr im Norden startet wieder

8. Oktober 2022/in Niedersachsen

UELZEN (PM/red). Laut metronom ist konnte die technische Störung am GSM-R (Zugfunk) behoben werden. Der Zugverkehr läuft aktuell wieder an. Durch den Rückstau der Züge ist aber weiterhin mit Verspätungen und Zugausfällen zu rechnen.

Fahrgäste werden gebeten, sich über die elektronische Fahrplanauskunft beispielsweise auf den Webseiten von metronom, enno und erixx, in der FahrPlaner-App oder den Apps von metronom und enno über ihre Verbindungen zu informieren.

Auf den Seiten der Deutschen Bahn (Stand 08.10.2022 10:52 Uhr) waren noch keine Informationen über die Behebung der Störung zu erkennen. Lediglich auf Twitter gab es innerhalb eines Störungstextes eine Info zum Ende der Störung.

Aktuell kein Zugverkehr in Norddeutschland – Zugausfall

Aktuell kein Zugverkehr in Norddeutschland

8. Oktober 2022/in Niedersachsen, Reisen

UELZEN (PM/red). Aufgrund einer technischen Störung am GSM-R (Zugfunk) an allen Strecken ist im Raum Norddeutschland derzeit kein Zugverkehr möglich. Betroffen sind auch metronom, enno und erixx. Alle Verbindungen fallen bis auf Weiteres aus.

Bitte beachten Sie, dass die Zugausfälle in den elektronischen Auskunftsmedien nicht angezeigt werden. Fahrgäste sollten sich nach Möglichkeit über unsere Webseiten informieren. Eine Prognose der DB Netz AG, wann der Zugverkehr wieder aufgenommen werden kann, gibt es zurzeit nicht. Wir informieren Sie wieder, wenn die Störung behoben ist.

Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:

  • Es gibt derzeit keine Reisemöglichkeiten mit dem Fernverkehr von/nach Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in/aus Richtung Kassel-Wilhelmshöhe, Berlin und NRW
  • Auch der ICE-Verkehr zwischen Berlin, Hannover und NRW ist eingestellt.
  • Im internationalen Zugverkehr gibt es folgende Einschränkungen:
  • IC-Züge von/nach Berlin Richtung Amsterdam fallen komplett aus.
  • IC-Züge von/nach Kopenhagen bzw. Aarhus enden/beginnen in Padborg.

Betroffen sind laut unseren Informationen alle ICE- sowie IC- und EC-Züge in Norddeutschland. Wie lange der Ausfall anhält, ist nicht bekannt. Die Deutsche Bahn war für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar.

Update Corona-Verordnung

Neue Corona-Verordnung für Basisschutz

3. Oktober 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Es wird kühler, die Menschen halten sich wieder mehr in geschlossenen Räumen auf, die Gefahr der Übertragung des Coronavirus wird größer. Noch aber halten sich die Infektionszahlen in Niedersachsen im Rahmen, noch müssen nur wenige Menschen mit einer Covid-19-Infektion im Krankenhaus oder gar auf der Intensivstation behandelt werden.

Mit der am 1. Oktober 2022 in Kraft getretenen Corona-Verordnung werden deshalb zunächst nur Basisschutzmaßnahmen geregelt. Sie ergänzen die sich direkt aus § 28 b Abs. 1 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ergebenden bundesrechtlichen Maßgaben, teilweise werden auch Ausnahmen davon normiert. An sich gezogen und selbst geregelt hat der Bund die folgenden Bereiche: den öffentlichen Personenfernverkehr, Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.

Die meisten Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung sind Folgen der vom Bund vorgenommenen Umnummerierung des Infektionsschutzgesetzes, also reine Rechtstechnik.

Die wesentlichen Regelungen im Einzelnen:

Das Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske (oder einer Maske eines vergleichbaren Schutzniveaus) sowie einen negativen Testnachweis für alle Personen vor, die die folgenden Gesundheitseinrichtungen betreten wollen: Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen. Landesrechtlich können jedoch Ausnahmen festgelegt werden.

Während das Bundesrecht für die in diesen Einrichtungen tätigen Personen, mindestens dreimal pro Kalenderwoche einen negativen Testnachweis vorschreibt, reichen in Niedersachsen zwei negative Tests pro Woche, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Die Testung kann auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen.

Bisher schrieb die Niedersächsische Corona-Verordnung den Betreiberinnen und Betreibern von Pflegeheimen und allen Einrichtungen, die in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen fallen, zusätzlich vor, ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept zu erstellen. Damit war sichergestellt, dass Besucherinnen und Besucher sich auch vor Ort testen lassen konnten, beispielsweise dann, wenn öffentliche Teststationen für Angehörige und Freunde nur schwer erreichbar waren.

Infolge der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene kann dieser Bereich zukünftig nicht mehr im Rahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung geregelt werden. Das Niedersächsische Sozialministerium wird deshalb alle Gesundheitsämter anweisen, zeitnah eine Allgemeinverfügung auf den Weg zu bringen, die den Betreiberinnen und Betreibern vorschreibt, dass sie auch weiterhin Testangebote für Besucherinnen und Besucher vorhalten müssen. Der entsprechende Erlass befindet sich bereits in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden.

Ganz ausgenommen von der Testpflicht werden in der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

1. Begleitpersonen, also Personen, die eine in den in Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen behandelte, betreute oder gepflegte Person begleiten und diese Einrichtungen und Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten,

2. Personen, die die Einrichtung oder das Unternehmen im Rahmen eines Notfalleinsatzes oder aus anderen Gründen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten, und

3. sowie in Krankenhäusern Personen, die eine Patientin oder einen Patienten seelsorgerisch oder sterbebegleitend betreuen.

Unverändert bleiben zur Sicherung des Systems der frühkindlichen Bildung die Qualifikationserfordernisse für pädagogische Kräfte ausgesetzt, sofern ein Träger einer Kindertageseinrichtung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ausfallende pädagogische Kräfte nicht durch geeignete pädagogische Kräfte ersetzen kann.

In Justizvollzugsanstalten, Abschiebehaft- und Maßregelvollzugseinrichtungenbesteht die Gefahr des Einbringens der Virusinfektion unter anderem durch neu in die Einrichtungen aufgenommene Personen. Neben der räumlichen Trennung während der ersten 14 Tage nach der Erstaufnahme ist daher ein Test auf das Vorliegen des Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich, um eine unbemerkte Ausbreitung der Virusinfektion zu verhindern.

Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz verpflichtet, eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Eine medizinische Maske reicht im Fernverkehr für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und vierzehnten Lebensjahr sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal aus.

In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Passagiere ab sechs Jahren (nur) eine medizinische Maske tragen. Das gilt auch für das Kontroll- und Servicepersonal sowie das Fahr- und Steuerpersonal. Mit dieser Regelung folgt Niedersachsen der Linie fast aller anderen Bundesländer. Empfohlen wird jedoch auch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske.

Corona-Verordnungen müssen nun nicht mehr auf 4 Wochen befristet werden; die entsprechende Sollvorschrift im IfSG ist entfallen. Für die neue Niedersächsische Corona-Verordnung ist daher kein Außerkrafttretensdatum mehr vorgesehen. Sobald sich die Zahl der wegen Corona in den Normal- oder Intensivstationen der Krankenhäuser aufgenommenen Patientinnen und Patienten deutlich erhöht oder aber die Zahl der Infizierten zu gravierenden Engpässen in wichtigen Infrastrukturbereichen führen sollte, würde die Landesregierung über eine Verordnungsänderung stärkere Maßnahmen ergreifen.

103-Anlage – Corona-Verordnung ab 01-10-2022

103-Anlage – Corona-Verordnung Online-Verkuendung

Für Umwelt und Gesundheit – Niedersachsen tritt in die Pedale – Radfahren pb

Für Umwelt und Gesundheit – Niedersachsen tritt in die Pedale

23. September 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit 18.202 Radfahrenden nahmen in diesem Jahr über 5.000 Personen mehr als in 2021 an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ (MdRzA) teil. Die Niedersachsen waren aufgerufen, vom 1. Mai bis zum 31. August aufzusatteln.

Wer an mindestens 20 Tagen den Arbeitsweg mit dem Fahrrad bestritt und die erfüllte Strecke online in den Aktionskalender eintrug, hatte die Chance auf attraktive Einzel- und Teampreise rund ums Radfahren. Die eigene Fitness und die Umwelt siegten in jedem Fall. Insgesamt sparten die Teilnehmenden im Aktionszeitraum auf einer Strecke von 7.359.758 km 1.448,40 Tonnen CO² gegenüber dem Auto ein.

Gemeinsam mit dem ADFC und unter der Schirmherrschaft der niedersächsischen Sozialministerin rief die AOK Niedersachsen „Mit dem Rad zur Arbeit“ vor 18 Jahren ins Leben.

Ministerin Daniela Behrens resümiert: „Die Aktion, Menschen zu ermuntern, den Arbeitsweg mit dem Fahrrad zurückzulegen, ist in diesem Jahr erfolgreicher denn je. Radfahren begeistert viele und vereint ganz einfach zwei Komponenten: es unterstützt den Erhalt der eigenen Gesundheit, das kann physisch genauso sein wie psychisch, und ist ökologisch betrachtet eine gute Alternative zu Auto, Bus und Bahn.“

Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen, erläutert:

„18.202 Radfahrbegeisterte haben in diesem Sommer nicht nur ihren Arbeitsweg per Rad zurückgelegt, sondern auch etwas für die persönliche Fitness getan. Die Gründe sind überzeugend:  Radfahren ist umweltfreundlich, fördert die Gesundheit und bringt oft eine Zeitersparnis mit sich. Zudem werden Radelnde bei längeren Strecken ab 30 Minuten belohnt. Der Körper schüttet Glückshormone aus.“

Volker Czech, stellvertretender Landesvorsitzender des ADFC, ergänzt:

„Der ADFC unterstützt die Aktion auch im Rahmen seiner Aktionen zur Verkehrswende. Jeder Kilometer, der mit dem Rad zurückgelegt wird, ist nicht nur ein Gewinn für die eigene Fitness, sondern auch ein wichtiger Beitrag für mehr Klima- und Umweltschutz.“ 

Um im Home-Office fit zu bleiben, zählten auch in diesem Jahr wieder Fahrten, die rund um die Arbeitszeit gemacht wurden. Nicht nur einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten sich beteiligen. Auch komplette Unternehmen machten mit oder konnten sich für den Sonderwettbewerb „Fahrradaktiver Betrieb“ qualifizieren. Die Teilnahme war für alle Berufstätigen kostenfrei.

Neben dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützen der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Unternehmerverbände Niedersachsen die sportliche Aktion.

Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter – Corona Fahrplan pb bgp

Corona-Fahrplan für den Herbst und Winter

20. September 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am (heutigen) Dienstag die Planungen der Landesregierung für die Corona-Schutzmaßnahmen im kommenden Herbst und Winter vorgestellt.

Basisschutz 

Der Corona-Fahrplan der Landesregierung sieht zunächst vor, dass die derzeit gültigen Basisschutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung – wie insbesondere die Maskenpflicht im ÖPNV – im Grundsatz aufrechterhalten bleiben. Im ÖPNV soll allerdings mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung eine medizinische Maske ausreichen. Dies ist die Tendenz in fast allen anderen Bundesländern, im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung schließt Niedersachsen sich an. In Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. muss auch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Es besteht eine Testpflicht, die allerdings bei geimpften bzw. genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf zweimal pro Woche reduziert werden kann.

Diese Regelungen für den Basisschutz wurden bereits in einen Verordnungs-Entwurf überführt, der in Kürze mit dem Landtag sowie den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden soll.

„Nach dem Abflachen der Sommerwelle befinden wir uns derzeit in einer Situation, die von einem gewissen Grundrauschen bei den Infektionen und einer vergleichsweise unkritischen Situation in den Krankenhäusern geprägt ist“, erklärt Ministerin Daniela Behrens.

Die Expertinnen und Experten aber sind sich weitgehend einig, dass die Infektionszahlen in den kommenden Wochen und Monaten steigen werden. Gründe dafür sind die Verlagerung von Aktivitäten in die Innenräume und die Saisonalität des Virus.

Behrens: „Wie hoch diese Welle ausfallen wird, ist noch nicht absehbar. Niedersachsen wird jedoch mit dem heute vorgestellten Fahrplan auf alle Szenarien vorbereitet sein.“ Insgesamt blicke sie angesichts einer hohen Grundimmunität in der Bevölkerung, dank einer hohen Impfquote, der Verfügbarkeit angepasster Impfstoffe und wirksamer Medikamente sowie der weiterhin vorherrschenden und vergleichsweise milden Omikron-Variante BA.5 optimistisch auf den kommenden Herbst, so Behrens.

Höhere Belastung des Gesundheitssystems und „Winterreifen-Szenario“ – Stufe 1

Bei einer deutlichen Verschärfung der Lage, die sich in einer schwierigen Situation in den niedersächsischen Krankenhäusern ausdrücken würde, sind in Stufe 1 des als Anlage beigefügten Stufenplans schärfere Schutzmaßnahmen geplant.

Die Schwellenwerte sollen dabei bei einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mehr als 15 und einer gleichzeitigen Auslastung der Intensivkapazitäten mit COVID-Patientinnen und -Patienten von mehr als 10 Prozent liegen. Angesichts der weitgehenden Entkoppelung der 7-Tage-Inzidenz von der Belastung der Krankenhäuser aufgrund schwerer Krankheitsverläufe ist sie als Indikator zukünftig nicht mehr per se maßgeblich für Verschärfungen der Schutzmaßnahmen.

Allerdings bleibt die 7-Tage-Inzidenz weiter von Bedeutung, um die Entwicklung des generellen Infektionsdrucks in der Bevölkerung zu messen. Bei einer sehr hohen Viruslast kann es zu größeren Personalausfällen und damit zu einer übermäßigen Belastung der Kritischen Infrastruktur kommen.

In Stufe 1 soll zusätzlich zu den Basisschutzmaßnahmen eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen gelten. Diese Pflicht gilt auch in der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen im Innenbereich. Setzen Betriebe auf tagesaktuelle Tests als Zugangsbeschränkung, unabhängig vom Impfstatus, sind Ausnahmen von der Maskenpflicht möglich.

Eine Maskenpflicht gilt in Stufe 1 auch für die Beschäftigten an Schulen, um das Personal zu schützen und den Präsenzunterricht abzusichern.

Ministerin Behrens: „Nach heutigem Stand wird es dazu vornehmlich dann kommen, wenn neue Varianten des Virus auftauchen, die schwerere Verläufe nach sich ziehen als die bisher vorherrschende Omikron-Variante BA.5. Das Maskentragen wird dann in vielen Situationen die Antwort sein.“

Massive Belastung des Gesundheitssystems und „Schneeketten-Szenario“ – Stufe 2

Bei einer sich abzeichnenden extremen Belastung der Krankenhäuser ist für die meisten zusätzlichen Maßnahmen der Stufe 2 nach dem IfSG ein Landtagsbeschluss zur „Feststellung einer konkreten Gefahr“ erforderlich. Die Landesregierung würde den Landtag in dieser Situation um die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens bitten.

Die Grenzwerte für Stufe 2 liegen höher als sie bisher im Pandemieverlauf in Niedersachsen erreicht wurden (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz mehr als 20, Intensivbettenauslastung mit COVID-Patientinnen und -Patienten höher als 15 Prozent).

In der Stufe 2 soll die FFP2-Maske in Innenräumen verpflichtend eingeführt werden. Auch bei Veranstaltungen draußen gilt dann eine FFP2-Maskenpflicht, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 müssten dann wieder eine Maske im Unterricht tragen und sie hätten die Pflicht, sich pro Woche zwei Corona-Schnelltests zu unterziehen. In öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie der Gastronomie und bei Veranstaltungen sind in diesem Szenario zudem verpflichtende Hygienekonzepte und Abstandsgebote vorgesehen.

„Dies ist das mit Abstand unwahrscheinlichste Szenario, aber wir müssen auch darauf Antworten haben, falls es wider Erwarten eintritt“, so Gesundheitsministerin Behrens.

Indikatoren und Personalausfall

Neben den dargestellten Grenzwerten im Krankenhausbereich bleibt die Inzidenz grundsätzlich weiter von Bedeutung, um die Entwicklung des generellen Infektionsdrucks in der Bevölkerung zu messen.

Die Erfahrungen mit der Frühjahrswelle und der Sommerwelle belegen, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz jenseits der 2.000 eine Anpassung der Maßnahmen geprüft werden sollte. Mit Blick auf Personalausfälle muss dann eine wegen der hohen Viruslast drohende übermäßige Belastung der Kritischen Infrastruktur verhindert werden.

Der mögliche Personalausfall ist in allen Szenarien und insbesondere im Bereich der Krankenhäuser ein wichtiger Faktor. Die maximale angenommene Kapazität der Intensivstationen wird bei der Berechnung des Indikators „Intensivbetten“ vor diesem Hintergrund von 2.350 auf 2.285 Betten reduziert.

Ministerin Behrens: „Sehr wahrscheinlich werden in den kommenden Wochen und Monaten viele Niedersächsinnen und Niedersachsen an COVID erkranken und vorübergehend bei der Arbeit fehlen. Unternehmen, Behörden und Einrichtungen sollten sich dort, wo das möglich ist, mit klaren Vertretungsregeln und möglichst großzügigen Homeoffice-Regelungen darauf einstellen. Darüber hinaus kann sich jede und jeder im Herbst und Winter selbst schützen, indem sie oder er in risikoreichen Situationen eine FFP2-Maske trägt, auch wenn die Belastung des Gesundheitssystems noch keine allgemeine Maskenpflicht rechtfertigt. Die Maske ist ein sehr gutes Mittel, um sich vor einer Infektion zu schützen.“

COVID-Schutzimpfungen

Insgesamt weist Niederachsen in allen Bereichen überdurchschnittliche Impfquoten auf: Grundimmunisiert sind 77,8 Prozent der Bevölkerung, die 1. Auffrischungsimpfung haben 66,8 Prozent erhalten und 12,3 Prozent sind bereits ein viertes Mal geimpft.

Derzeit sind 145 Impfteams in den Kommunen im Einsatz. Bei Bedarf kann diese Zahl kurzfristig weiter aufgestockt werden. Auch die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen für die Auffrischungsimpfungen bereit.

Darüber hinaus gibt es ausreichend Impfstoff. Der an die Varianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoff soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits in der kommenden Woche auch in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Die STIKO empfiehlt vor einer vierten Impfung grundsätzlich einen Abstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis (Infektion oder Impfung).

„Durch die vielen Infektionen in der Sommerwelle ist diese Frist für viele Niedersächsinnen und Niedersachsen noch gar nicht abgelaufen“, so Behrens. „Ich erwarte daher weder Engpässe beim Impfstoff noch bei den Impfterminen.“

Bei den Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 sei die Quote für die vierte Impfung mit 34,7 Prozent bereits vergleichsweise gut. „Diese gilt es in den kommenden Wochen weiter zu verbessern. Nehmen Sie die zweite Auffrischungsimpfung bitte unbedingt in Anspruch und schützen Sie sich vor einem schweren Krankheitsverlauf!“

Stufenplan für Herbst und Winter

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Hilfe in der Energiekrise – gaszaehler

Hilfe in der Energiekrise

18. September 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierenden Preissteigerungen bei Energie und Dingen des täglichen Bedarfs sorgen dafür, dass sich die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen deutlich verschlechtert.

Mit Beginn der Heizperiode und der Erhöhung von Abschlagszahlungen für Strom und Gas ist zu erwarten, dass sich dieser Trend noch verstärkt.

Die Niedersächsische Landesregierung hat vor diesem Hintergrund auf Betreiben von Ministerpräsident Stephan Weil bereits im Sommer Maßnahmen identifiziert und beschlossen, um die Niedersächsinnen und Niedersachsen in dieser schwierigen Lage bestmöglich zu unterstützen.

Ein Teil dieser Vereinbarung aus dem August war die Stärkung der insgesamt 69 sozialen Schuldnerberatungen in ganz Niedersachsen. Das Land wird seine Förderung im laufenden Jahr von rund 650.000 auf bis zu 1,5 Million Euro erhöhen. Diese Beratungsstellen befinden sich in der Regel in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, in privater Trägerschaft oder von Gemeinden, Städten und Landkreisen.

„Ich freue mich sehr, dass wir hier in vergleichsweiser kurzer Zeit eine Lösung gefunden haben und dieses zusätzliche Geld noch im laufenden Jahr aus Toto-Lotto-Mitteln bereitstellen können. Gerade für Familien und Einzelpersonen, denen das Wasser in finanzieller Hinsicht buchstäblich bis zum Hals steht, sind die sozialen Schuldnerberatungsstellen ein wichtiger Anlaufpunkt und mit ihrer Expertise ungemein wertvoll“, erklärt Sozialministerin Daniela Behrens zur erhöhten Förderung. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes sei zudem geplant, die zusätzliche Unterstützung auch für das kommende Jahr zu verstetigen.

Marco Brunotte, Vorsitzender der LAG der Freien Wohlfahrtspflege Niedersachsen e. V. erklärt: „Wir begrüßen den Ausbau der Förderung der Schuldnerberatungsstellen durch das Land Niedersachsen sehr. Der Beratungsbedarf in unseren Schuldnerberatungsstellen nimmt momentan kontinuierlich zu. Das schnelle Handeln von Ministerin Behrens und ihrem Haus ist ein wichtiges Signal an die betroffenen Menschen, dass ihnen geholfen wird und sie mit ihren Problemlagen nicht alleine gelassen werden. Wir gehen nicht von einer kurzen Krise aus, deswegen ist die Verstetigung der Förderung ein klares Bekenntnis zu einer handlungsfähigen Beratungs- und Unterstützungsstruktur.“

Das Land habe daher ein erhebliches Interesse daran, dass die bestehenden sozialen Schuldnerberatungsstellen personell gestärkt werden, um ihr Angebot ausbauen zu können. So könne der spezifische Beratungsbedarf, der sich abzeichnet, aufgefangen werden, erklärt Ministerin Behrens: „Wir wollen sicherstellen, dass allen Ratsuchenden schon dann Hilfe und Unterstützung angeboten werden kann, wenn die Verschuldungssituation noch nicht eingetreten ist, aber bereits droht. Die Schuldnerberatungen können helfen, das Schlimmste zu verhindern.“

Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln fördert das Land deshalb zusätzliche Personalkapazitäten für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater in einem Umfang von bis zu 0,5 Stellen (EG 11) per bestehender Beratungsstelle. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung zu 100 Prozent bzw. 95 Prozent bei Beratungsstellen in kommunaler Trägerschaft. Mit Hilfe der Förderung können auch bereits bestehende Teilzeitstellen aufgestockt oder Verwaltungskräfte zur Schaffung von zusätzlicher Beratungskapazitäten eingesetzt werden. Die Beantragung und Bewilligung der Förderung erfolgen über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen in eine schwierigen finanziellen Situation befinden und eine Überschuldung fürchten, können unter www.meine-schulden.de/beratungsstellen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.

Weitere Informationen zu Hilfe du Unterstützung in der aktuellen Krise finden Sie unterwww.niedersachsen.de/energiekrise .

 

Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle – Übergabe KatS Celle1 cmm© Carl-Marcus Müller

Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle

16. September 2022/in Niedersachsen

CELLE (PM). Pistorius: „Das Land hat für diese Fahrzeuge mehr als 2,8 Mio. € investiert, um die Ausstattung im Katastrophenschutz auf ein neues Niveau zu bringen und ich darf an dieser Stelle festhalten: Da kommt noch mehr!“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (16.09.2022) im Rahmen eines Besuchs des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) 18 Einsatzfahrzeuge im Gesamtwert von mehr als 2,8 Mio. € für den Katastrophenschutz Niedersachsen übergeben bzw. in den Dienst gestellt. Die Fahrzeuge sind Teil einer entsprechenden Notfallvorbereitung auf einen möglichen nuklearen Unglücksfall. Außerdem bedankte sich Pistorius bei den Einsatzkräften für ihre Bereitschaft, die Löscharbeiten der vergangenen Monate in ganz Deutschland und auch im europäischen Ausland zu unterstützen.

Minister Pistorius: „Für diese und auch andere ähnlich gelagerte Einsätze brauchen die Feuerwehren und Hilfsorganisationen robustes und modernes Gerät. Darum freue ich mich, dass ich heute zu diesen Zwecken Fahrzeuge für mehr als 2,8 Mio. Euro übergeben kann. Wir werden zukünftig deutlich mehr Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz in Niedersachsen benötigen. Ich halte zukünftig – zusätzlich zu den bereits bestehenden Ansätzen – weitere Mittel in Höhe von mindestens 20 Mio. € im Haushalt des Innenministeriums für notwendig. Diese Mittel müssen Investitionskosten und laufende Kosten abbilden. Außerdem brauchen wir schlichtweg mehr Personal – auch das wird viel Geld kosten. Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, um die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen weiter auszubauen. Niedersächsische Einsatzkräfte und vor allem auch ehrenamtliche Helfende und Feuerwehrleute sind immer bereit, sofort zu helfen – das hat auch dieser außergewöhnliche Sommer mit vielen Einsätzen, insbesondere außerhalb Niedersachsens, belegt.

Unsere Feuerwehrfrauen und -männer waren in Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im europäischen Ausland an den erfolgreichen Löscharbeiten beteiligt. Diesen Einsatzkräften gilt unser Dank! In Frankreich kamen zudem auch zwei der für Niedersachsen neu konzipierten und erst vor kurzem in den Dienst gestellten Löschfahrzeuge CCFM 3000 zum Einsatz.“

In den Gefahrenregionen werden diese Einsatzfahrzeuge auf örtlicher Ebene vor allem bei der sicheren Verlastung und dem Transport für Material der Notfallstationen zum Einsatz kommen. Diese Notfallstationen dienen im Rahmen eines bundesweit abgestimmten Einsatzkonzeptes als Anlaufpunkt der Bevölkerung bei einem kerntechnischen Unfall. Sie ermöglichen insbesondere die Nachweisführung, ob es zu einer radioaktiven Kontamination gekommen ist bzw. wie hoch diese ist sowie der Dekontamination, also der Entfernung strahlender Partikel und Anhaftungen. Das dafür erforderliche Material wurde den Kommunen vom Land bereits zur Verfügung gestellt. Die neuen Transportkomponenten sind u. a. für Einsätze in unwegsamem Gelände und bei zerstörter Straßeninfrastruktur geeignet. Die personelle Besetzung der Einheiten erfolgt sowohl mit hauptamtlichem Personal des NLBK als auch mit Personal von Hilfsorganisationen und Feuerwehr.

„An dieser Stelle darf ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie Teil des Bevölkerungsschutzes bei diesem ganz besonderen Einsatzszenario sind! Unsere Konzepte zur Neuausrichtung des Katastrophenschutzes mit dem Aufbau zentraler Landeseinheiten, Ergänzung der kommunalen Ausstattung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen sind zielführend und schließen Lücken in unserem System“, so Minister Pistorius weiter.

  • Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle – Übergabe KatS Celle5 cmm
    Übergabe von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz in Celle © Carl-Marcus Müller
  • Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle – Übergabe KatS Celle2 cmm
    Übergabe von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz in Celle © Carl-Marcus Müller
  • Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle – Übergabe KatS Celle3 cmm
    Übergabe von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz in Celle © Carl-Marcus Müller
  • Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle – Übergabe KatS Celle4 cmm
    Übergabe von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz in Celle © Carl-Marcus Müller
  • Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle – Übergabe KatS Celle6 cmm
    Übergabe von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz in Celle © Carl-Marcus Müller
  • Innenminister Pistorius besucht Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz in Celle – Übergabe KatS Celle7 cmm
    Übergabe von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz in Celle © Carl-Marcus Müller
A-IMK mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Hannover – Faeser Pistorius mf© Matthias Falk

A-IMK mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser in Hannover

13. September 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am heutigen Dienstag (13.09.2022) haben sich die Minister und Senatoren der SPD-geführten Innenressorts der Länder gemeinsam mit der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, im Rahmen einer A-Innenministerkonferenz (A-IMK) in Hannover getroffen. Auf der Tagesordnung standen aktuelle innenpolitische Entwicklungen und Herausforderungen.

Dazu der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport und Sprecher der SPD-geführten Innenressorts, Boris Pistorius: „Wir als A-Länder und auch das SPD-geführte Bundesinnenministerium stehen für eine zielgerichtete, differenzierte Innenpolitik, die sich immer an den Bedürfnissen und Sorgen der Menschen orientiert. Wir wollen pragmatische Lösungen für aktuelle Herausforderungen finden – fern von jeglichem Populismus.“

Erfahrungen aus Vegetationsbränden umsetzen – mehr Bevölkerungsschutz

Auf der Konferenz wurde diskutiert, welche weiteren Konsequenzen man – gerade angesichts des verheerenden Großbrands im Nationalpark Harz – aus der deutlich gestiegenen Gefahr von Wald- und Vegetationsbränden ziehen muss. Insbesondere ging es darum, wie der Bevölkerungs- und Katstrophenschutz gezielt gestärkt werden kann. Die Ressortchefs sind sich einig, dass insbesondere die Investitionen in geländefähige Fahrzeuge und andere innovative Konzepte zur modernen Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung konsequent fortgesetzt werden müssen.

Pistorius: „Ich habe mir in der vergangenen Woche selbst ein Bild von den schweren Waldbränden im Harz gemacht und habe dabei auch die Pilotinnen und Piloten der Löschflugzeuge aus Italien getroffen, denen ich für ihre großartige Unterstützung sehr dankbar bin. Das aufgrund des Klimawandels enorm gestiegene Risiko von Waldbränden macht es erforderlich, dass wir zukünftig auch in Deutschland Löschflugzeuge brauchen, um Waldbrände noch besser und zielgerichteter bekämpfen zu können.

Ohne die italienischen Flugzeuge wäre die Bekämpfung des Feuers am Brocken sehr viel schwieriger geworden. Eingebettet werden sollten diese Maßnahmen in das europäische RescEU-Verfahren, das derzeit durch die Europäische Kommission weiterentwickelt wird. In der Konferenz waren wir uns einig, dass auch Deutschland hier zeitnah einen wesentlichen Beitrag leisten muss, denn die heißeren Temperaturen bei trockenerer Vegetation wird auch in den kommenden Jahren immer mehr heftige Wald- und Vegetationsbrände zur Folge haben.“

Konsens herrschte auf der A-IMK auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, den Bevölkerungsschutz strukturell erheblich zu stärken. Pistorius: „Die von Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte ´Zeitenwende´ erfordert nicht nur einerseits eine Investitionsoffensive für die Bundeswehr, sondern damit einhergehend auch eine entsprechende Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes. Wir als A-Länder sind uns dabei mit der Bundesinnenministerin einig, dass dafür deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen müssen. Auf der Frühjahrs-IMK in Würzburg gab es bereits eine Verständigung dahingehend, dass in den kommenden Jahren hierfür mindestens 10 Mrd. € zusätzlich benötigt werden. Angesichts der angespannten finanziellen Haushaltlage wird es in den kommenden Wochen also darum gehen, im weiteren parlamentarischen Verfahren zusätzliche Bundeshaushaltsmittel zu verankern.“

Blick auf mögliche Entwicklungen bei Energieknappheit im Herbst und Winter

Ein weiteres Thema war, wie sich eine Energieknappheit und deutlich höhere Lebenshaltungskosten in den kommenden Monaten auf die Lage der inneren Sicherheit auswirken könnten. Die A-Innenminister und -senatoren betonten, dass die Sicherheitsbehörden die Lage – auch in den sozialen Netzwerken – sehr aufmerksam beobachten und potenzielle Radikalisierungen innerhalb der Protestszene sehr genau im Blick haben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Friedlicher Protest gehört zur Demokratie. Legitimer demokratischer Protest darf nicht von Extremisten gekapert werden. Deshalb ist eine klare Abgrenzung gegenüber Demokratiefeinden wichtig. Mit ihnen sollte sich niemand gemein machen. Bisher gibt es noch keine Anzeichen für flächendeckende staatsfeindliche Proteste, aber wir beobachten extremistische Mobilisierungsversuche sehr genau.“

Faeser betont zudem die Bedeutung der Entlastungspakete für den sozialen Frieden in Deutschland: „Es ist verantwortungslos, die Ängste der Menschen zu befeuern, die von den stark steigenden Preisen besonders hart getroffen werden. Verantwortungsvolle Sozialpolitik ist die Voraussetzung, um unsere Gesellschaft gerade jetzt zusammenzuhalten. Mit unserem sehr umfassenden dritten Entlastungspaket unterstützen wir vor allem Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen. Damit schützen wir auch den sozialen Frieden. Sicherheit ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Darin sind wir sozialdemokratischen Innenministerinnen und Innenminister sehr einig.“

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei Cybersicherheit

Außerdem haben sich die A-Innenminister und -senatoren mit Bundeinnenministerin Nancy Faeser auf der Konferenz für eine Intensivierung der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich Cybersicherheit verständigt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll hier eine Schlüsselrolle einnehmen. Hinsichtlich konkreter Maßnahmen gibt es einen entsprechenden Austausch zwischen dem BMI und den Bundesländern.

Das in der kommenden Woche erwartete Urteil des EuGH zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung war ein weiterer Diskussionspunkt auf der A-IMK. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont dazu: „Es ist erschütternd, dass 2021 im Jahresdurchschnitt jeden Tag 49 Kinder in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Kinder zu schützen hat für mich als Bundesinnenministerin und für unsere Ermittlungsbehörden höchste Priorität. Kein Täter darf sich sicher fühlen vor Strafverfolgung. Wir brauchen einen maximalen Ermittlungsdruck. Die Speicherung der Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich. Wir müssen Netzwerke aufdecken und in den schlimmsten Fällen andauernde Missbrauchstaten stoppen können. Mir ist wichtig, dass wir die rechtlichen Spielräume nutzen, die wir für eine konsequente Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten haben.“

Anerkennung und Wertschätzung der Polizei

Die A-Innenminister und -senatoren besprachen zudem die Frage einer angemessenen Anerkennung und Wertschätzung für die außergewöhnliche Arbeit der Polizistinnen und Polizisten sowie der Feuerwehrfrauen und -männer.

Pistorius: „Gerade in krisenbelasteten Zeiten zeigt sich, dass wir uns uneingeschränkt auf die Frauen und Männer bei der Polizei und der Feuerwehr verlassen können. Sie geben alles für unsere Sicherheit, dafür sind wir ihnen sehr dankbar. Darum müssen wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei und der Feuerwehr die Wertschätzung und Anerkennung zuteilwerden lassen, die sie verdienen. Für Niedersachsen ist es mein Ziel, in den kommenden Jahren die Ruhegehaltsfähigkeit für die Polizei und Feuerwehrzulagen einzuführen. Gleichzeitig möchte ich eine Erschwerniszulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich Kinderpornographie ermitteln und sich kaum zu ertragende Bilder und Videos anschauen müssen, einführen. Menschen, die diese Arbeit auf sich nehmen, verdienen unsere größtmögliche Unterstützung – auch durch finanzielle Anerkennung!“

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