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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Tag der Niedersachsen 10.06. – 12.06.2022 – Tag der Niedersachsen cmm© Carl-Marcus Müller

Tag der Niedersachsen 10.06. – 12.06.2022

13. Mai 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am (heutigen) Freitag stellten der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil und Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay im Landesmuseum Hannover die Planungen für den 37. Tag der Niedersachsen (10.-12. Juni) vor. Nachdem der ursprüngliche Termin im letzten Jahr coronabedingt nicht stattfinden konnte, möchten nun dieses Jahr zahlreiche Vereine, Verbände und Institutionen aus ganz Niedersachsen ihre Arbeit einem großen Publikum präsentieren.

Vor allem die Vereine, Verbände, die Künstlerinnen und Künstler und insbesondere die ehrenamtlich engagierten Menschen geben dem „Tag der Niedersachsen“ ein besonderes und jeweils auch regional geprägtes Gesicht. Bei dem Fest präsentieren die Mitwirkenden die kulturelle Vielfalt des Landes und stellen sie einem großen Publikum vor. Die Veranstaltung soll ein Ort der Begegnung sein, für Einheimische und Gäste aus allen Teilen der Welt.

Nach einer kurzen Begrüßung durch die Direktorin des Landesmuseums, Prof. Dr. Katja Lembke, erläuterten Weil und Onay einige Eckpunkte der dreitägigen Veranstaltung in der Landeshauptstadt. Über 400.000 Besucherinnen und Besucher werden erwartet. Rund
250 Aussteller auf neun Themenmeilen präsentieren ihre Arbeit, sieben Bühnen sorgen für Unterhaltung und Information. (Genauere Bezeichnung am Ende der PI) Auch ein Trachten- und Festumzug „Umzug der Vielfalt“ mit 80 Gruppen aus ganz Niedersachsen ist mit dabei.

Dazu erklärte der Ministerpräsident: „Ich freue mich auf den Tag der Niedersachsen in Hannover. Es ist gut das wir nach den vielen Corona Monaten wieder das vielfältige Leben unseres Bundeslandes sehen und genießen können. Niedersachsen hat viel zu bieten in seinen Regionen und das zeigen wir vom Harz bis an das Meer in unserer Landeshauptstadt. Deswegen erwartet die Besucherinnen und Besucher ein attraktives Programm und wir freuen uns über viele Niedersächsinnen und Niedersachsen die sich von ihrem Land begeistern lassen.“

Oberbürgermeister Onay ergänzte: „Unter dem Motto „Stadt.Land.Fest“ feiert Hannover endlich den Geburtstag des Landes Niedersachsen nach. Es ist eine tolle Gelegenheit, Hannover als Landeshauptstadt zu präsentieren – eine Stadt, die Herausforderungen unserer Zeit meistert, neue Wege wagt und dadurch auch Vorbildfunktion übernimmt. Im Rahmen einer Ausstellung schauen wir auf 76 Jahre voller Ereignisse und Geschichten aus Hannovers Vergangenheit zurück und werfen gleichzeitig mit vielen Angeboten hannoverscher Vereine und Institutionen einen Blick in die Gegenwart und Zukunft der Stadt. Ich freue mich sehr auf viele Besucherinnen und Besuchern sowie auf Gäste aus ganz Niedersachsen und auf ein buntes Fest.“

Die Stadt Hannover bietet den Besucherinnen und Besuchern ein vielfältiges Programm unter dem Motto „Stadt.Land.Fest“ und bespielt unter anderem weite Teile des Maschparks. Das Herzstück der sogenannten Meile der Landeshauptstadt Hannover ist die Open-Air-Ausstellung des Historischen Museums mit dem Titel „Hannover – Hauptstadt für Niedersachsen“. Sie knüpft an die Ausstellung „75 Jahre Niedersachsen“, die 2021 im Bürgersaal des Neuen Rathauses gezeigt wurde an. Der Fokus der Ausstellung liegt auf wirkmächtigen Ereignissen, die die Stadt nachhaltig geprägt haben und die für das Zusammenleben und Zusammenwirken der Hannoveranerinnen und Hannoveraner stehen.

Das Historische Museum hat bei der Entwicklung der Outdoor-Ausstellung aus seinem reichen Quellenfundus geschöpft: „Themen, Ereignisse und Entwicklungen der Stadtgeschichte einzuordnen und zu bewerten, der DNA Hannovers nachzuspüren, das gehört zu den Aufgaben unseres Geschichtsmuseums – nicht zuletzt mit den 2,5 Millionen Fotos im Bildarchiv unseres Hauses,“ so Direktor Thomas Schwark.

Hannover und seine Stadtverwaltung sind für die Menschen da – spielerisch, bunt, informativ: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erklärt, wie Baumschutz in einer Großstadt funktioniert, wie sich unser Grundwasser in Zeiten des Klimawandels verhält und wie Hochbeete klimafreundlich bepflanzt werden können.

Beim Fachbereich Jugend und Familie stehen vor allem Aktivitäten zum Mitmachen auf dem Programm. Darüber hinaus warten im Maschpark ein Märchenzelt, Hüpfburgen und ein riesiger historischer Stadtplan, der mit Bobbycars erkundet werden kann.

Auch die Stadtentwässerung gibt einen spannenden Einblick in ihre Arbeit, die sich meist im hannoverschen Untergrund abspielt. Die hannoversche Feuerwehr ist mit Rat, Tat und schwerem Gerät auf der Technik- und Blaulichtmeile zu finden.

Zusammen mit dem Freundeskreis Hannover präsentiert die Landeshauptstadt auf der Rückseite des Neuen Rathauses eine Bühne und nimmt alle Besucherinnen und Besucher mit auf eine Zeitreise. Auf dem Programm stehen bewegende Gespräche mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern Hannovers, Poetry Slams und natürlich viel Musik – unter anderem dabei sind Brazzo Brazzone, SPAX sowie Egon und die Treckerfahrer, Hannovers beliebteste Band für Kinder.

Unter www.hannover.de/Tag-der-Niedersachsen finden Sie eine Webseite mit vertiefenden Informationen (Aussteller-, sowie Lagepläne, Bühnenprogramm, Anfahrtsskizzen etc.).


Meilen:

1. Sportmeile

2. Landesmeile (mit Auftritten aller Ministerien und ihrer nachgeordneten Behörden)

3. Blaulicht- und Technikmeile (die trotz der hohen Belastung durch die Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine dabei sind)

4. Meile der Kirchen und Religionsgemeinschaften (erstmals nicht nur eine Kirchenmeile, sondern eine Meile der Kirchen und Religionsgemeinschaften)

5. Natur- und Umweltmeile

6. Info- und Erlebnismeile (u.a. mit den Zelten der beiden Bündnisse „Niedersachsen packt an“ und „Niedersachsen hält zusammen“)

7. Tourismusmeile (u.a. mit den ehemaligen Ausrichterstädten)

8. Meile der Landeshauptstadt Hannover

9. Wirtschafts- und Innovationsmeile (mit Unternehmen und Einrichtungen der Wissenschaft)


Bühnen
:

1. NDR in Kooperation mit dem Landesmusikrat

2. Antenne Niedersachsen in Kooperation mit dem LandesSportBund Niedersachsen und den Kirchen in Niedersachsen

3. Landestrachtenverband Niedersachsen (tagsüber), RADIO 21 (abends)

4. Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung mit „Baustelle Zukunft“

5. Landestrachtenverband Niedersachsen

6. Landeshauptstadt Hannover und Freundeskreis Hannover e. V.

7. Niedersächsischer Landtag

Bundesweiter Rauchmeldertag – Rauchmelder© Bernd Günther

Bundesweiter Rauchmeldertag

12. Mai 2022/in Niedersachsen

Der Fokus des diesjährigen bundesweiten Rauchmeldertages liegt auf der erhöhten Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus und deren Verhalten im Brandfall. Initiiert wird dieser Tag durch das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS). Das ISF ist eine Institution der Versicherer.

Unterstützt wird die diesjährige Kampagne durch die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb), dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV), dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, dem Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) sowie dem Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. Auch die Feuerwehr Hannover schließt sich der Unterstützung des Rauchmeldertages an und bittet deshalb darum, über diesen Tag in den in und um Hannover herum ansässigen Medien zu berichten.

Am Freitag, den 13.04.2022, findet wieder der bundesweite Rauchmeldertag statt. Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ nimmt in diesem Jahr den Tag zum Anlass, um mit einer neuen Landingpage und einem Video auf die erhöhte Brandgefahr durch Lithium- Ionen-Akkus hinzuweisen. Ob Notebook, Smartphone, Akkusauger oder Spielgeräte wie Hover-Boards – in immer mehr Alltagsgegenständen stecken die brandgefährlichen Lithium-Ionen-Akkus. Sie versorgen Motoren und Geräte mit elektrischem Strom und sind immer öfter die Ursache für gefährliche Brände im eigenen Zuhause.

Fallzahlen von Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus steigen

Wie das ISF berichtet, steigt die Zahl der durch Lithium-Ionen-Akkus verursachten Brände fortlaufend an. Zu Bränden kommt es dabei insbesondere durch technische Mängel aber auch durch unsachgemäße Handhabung. Dazu herrscht nach Ansicht der Fachleute dringender Aufklärungsbedarf. Auch die Feuerwehr Hannover vertritt diese Ansicht.

Auf der neuen Landingpage Rauchmelder-Lebensretter.de informiert „Rauchmelder retten Leben“ mit einem vom ISF erstellten Video über die erhöhten Brandgefahren durch Lithium-Ionen-Akkus im Haushalt und gibt den Verbrauchern wertvolle Hinweise zur Vermeidung von Bränden.

Das eBook „120 Sek – Was tun wenn’s brennt?“

Wenn es brennt und der Rauchmelder Alarm schlägt, bleiben den Betroffenen lediglich 120 Sekunden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen. Das und wie im Falle eines plötzlichen Brandes gehandelt werden muss, wissen die wenigsten Menschen. Interessierte können sich dazu kostenlos das eBook „120 Sek. – Was tun wenn’s brennt?“ mit wichtigen Hinweisen zum richtigen Verhalten im Brandfall herunterladen.

Schülerwettbewerb startet am Rauchmeldertag, Freitag, 13.Mai 2022

Der bundesweite Schülerwettbewerb „120 Sekunden um zu überleben“ ist Teil einer Kampagne zur Brandschutzaufklärung der Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Gemeinsam mit dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) wurde dieser Wettbewerb im Jahr 2019 ins Leben gerufen und findet nunmehr 2022 zum zweiten Mal statt. Die öffentlichen Versicherer haben wiederum die Schirmherrschaft übernommen und ein Preisgeld in Höhe von 10.000,- Euro gestiftet. Auf der Webseite www.120sek.de sind für Lehrer, Schüler und Feuerwehren alle Informationen für den aktuellen Wettbewerb zu finden.

Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1405 2© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag

10. Mai 2022/in Niedersachsen

PEINE (PM).  Das schottische Kulturfest in Peine war ein großer Erfolg: Am 22. Highland Gathering erfreuten sich 25.000 nationale und internationale Besucher. Die Clans und Pipe-Bands kamen aus Österreich, Belgien, Holland und verschiedenen Städten in Deutschland. Einige Besucher sogar aus Schottland.

Während im Peiner Stadtpark die Highland Games stattfanden, nutzten zahlreiche Gäste den verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt für einen entspannten Einkaufsbummel. Begleitet wurde der verkaufsoffene Sonntag ebenfalls von einem schottischen Musikprogramm und Aktivitäten für Kinder.

„Wir sind alle sehr glücklich über den Verlauf des 22. Highland Gatherings. Die Besucher kamen von überall her, um das schottische Kulturfest erleben zu können. Sie waren glücklich, endlich mal wieder etwas erleben zu können und Teil dieser besonderen Veranstaltung zu sein“, freut sich Anja Barlen-Herbig, Geschäftsführerin der Peine Marketing GmbH. Das Stadtmarketing hat das Highland Gathering gemeinsam mit dem Scottish Culture Club Peine organisiert. „Das Wetter, die gute Laune und das außergewöhnliche Programm waren ein herrlicher Dreiklang, der allen lange in Erinnerung bleiben wird. Die Stimmung im Stadtpark war durchweg positiv. Selbst als es zwischenzeitlich mal zu Schlangen an Kassen oder Gastronomieständen kam, waren die Gäste geduldig und verständnisvoll – sie genossen das besondere Flair, das schöne Erlebnis und die schottische Kultur.“

Die Besucher verteilten sich im gesamten Stadtpark, viele hatten sich Picknickdecken mitgebracht und lauschten unter schattigen Bäumen den Proben der Pipe-Bands, andere verfolgten die Musik- und Tanzvorführungen oder die Highland Games, bei denen Baumstämme geworfen wurden und Teams beim Tauziehen gegeneinander antraten. Am Samstag wurde bis tief in die Nacht gefeiert und getanzt beim großen Ceilidh – dem Open-Air-Konzert mit der schottischen Band „The Assassenachs“.

  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 0763
    Owl Town Dancers Peine © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 0926
    Rince Samhain - Traditioneller Irischer Tanzsport Braunschweig e.V. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1125
    Rince Samhain - Traditioneller Irischer Tanzsport Braunschweig e.V. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1244
    Rince Samhain - Traditioneller Irischer Tanzsport Braunschweig e.V. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1267
    Side by Side - Schottisch Tanzen © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 0709
    Die begehrten Pokale für die Wettbewerbe beim Highland Gathering in Peine © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1315
    Beatrix Pipe Band © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1340
    The Owl Town Pipe & Drum Band © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1369
    The Owl Town Pipe & Drum Band
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1378
    The Owl Town Pipe & Drum Band © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1405
    The Owl Town Pipe & Drum Band © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Highland Gathering 2022 mit verkaufsoffenem Sonntag – BGPress 1427
    The Owl Town Pipe & Drum Band © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Eine positive Bilanz zogen auch die Aussteller und Gastronomen – unter dem Ansturm der Besucher klingelten die Kassen. Bierwagen waren ausverkauft, ein Anbieter von Spezialitäten berichtete vom besten Umsatz seit Jahrzehnten. Entspannt war die Lage auch beim DRK und dem Sicherheitsdienst GfW. „Es gab nur kleinere Vorkommnisse wie wetterbedingten Kreislaufprobleme, die behandelt werden mussten, sowie drei Platzverweise aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum“, berichtet Noreen Klöpper, Veranstaltungsleitung bei Peine Marketing. „Alles in allem lief es sehr reibungslos – alle sind hier ein sehr gut eingespieltes Team, das seit vielen Jahren zusammenarbeitet. Es macht große Freude, das Highland Gathering zu organisieren.“

Erfolgreich war auch der verkaufsoffene Sonntag in der Innenstadt, den Peine Marketing in Zusammenarbeit mit der Kaufmannsgilde zu Peine organsierte. Mit einem Musikprogramm und Kinderaktionen wurde auch hier die schottische Kultur gefeiert. Schon ab Mittag war die Innenstadt sehr belebt. Besucher pendelten zwischen dem Veranstaltungsgelände Stadtpark und der Innenstadt. „Für uns war es eine Premiere, die Verbindung zu schaffen zwischen Stadtpark und Innenstadt – und sie ist gelungen. Die Besucher der Innenstadt genossen den sonnigen Einkaufsbummel, saßen in den Cafés und erfreuten sich an den Auftritten der Musiker und den Kulturangeboten, die entlang der Fußgängerzone geboten wurden“, so Anja Barlen-Herbig.

Zufrieden waren auch die beiden Gästeführerinnen der Peine Marketing, die am Sonntagnachmittag erstmals eine Erlebnisführung zur schottischen Kultur in Peine anboten – und der Frage nachgingen „Wie kamen die Schotten eigentlich nach Peine?“ Mehrere Besucher sind aus Braunschweig angereist, um daran teilzunehmen. Sie waren erstaunt, wieviel die Stadt Peine zu bieten hat, von dem sie nichts wussten. Ihre Erlebnisse wollen sie weitergeben.

„Wir alle freuen uns jetzt schon auf das 23. Highland Gathering 2023!“, so das Fazit von Anja Barlen-Herbig.

 

Niedersachsen setzt Empfehlungen des Bundes mit neuer Absonderungs-Verordnung um – Absonderungsverordnung2

Niedersachsen setzt Empfehlungen des Bundes mit neuer Absonderungs-Verordnung um

6. Mai 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am Samstag, dem 7. Mai, tritt in Niedersachsen eine Änderung der Absonderungs-Verordnung in Kraft. Die Landesregierung setzt damit die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Institutes zu den Regeln für Isolation und Quarantäne um.

Die Isolationsdauer für nachweislich positiv getestete Personen wird im Regelfall zukünftig auf fünf Tage verkürzt, sofern die Betroffenen mit Ablauf der Frist mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. „Darüber hinaus empfehlen wir allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden“, erklärt Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Damit gehen Sie auf Nummer sicher und schützen Ihre Mitmenschen vor einer unbemerkten Ansteckung.“

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe bleibt für die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach Ende der Isolation nach fünf Tagen neben der Symptomfreiheit die Vorlage eines negativen Testergebnisses (POC-Schnelltest oder PCR-Test) verpflichtend. Dieser Testnachweis ist der Arbeitsstelle vor Dienstantritt vorzulegen. „In diesen besonders sensiblen Bereichen ist es geboten, die Schutzanforderungen hochzuhalten, um Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige zu schützen“, so Behrens.

Die Pflicht zur Quarantäne für enge Kontaktpersonen wird im Zuge der Verordnungsänderung aufgehoben. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, sich für fünf Tage selbst zu testen und die eigenen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten, die enge Kontaktpersonen geworden sind, besteht die Pflicht, sich täglich vor Dienstantritt bis zum fünften Tag zu testen. Ministerin Daniela Behrens: „Angesichts unserer guten Impfquote, den vergleichsweise milden Krankheitsverläufen durch die Omikron-Varianten und der damit verbundenen Entlastung des Gesundheitssystems können wir diese Anpassungen im Umgang mit COVID in der derzeitigen Lage gut vertreten.“

Ungeachtet der neuen Regelungen hält Niedersachsen weiterhin daran fest, dass positive Antigentestergebnisse mittels PCR-Testung betätigt werden müssen. Die Absonderungs-Verordnung enthält darüber hinaus nun auch eine Pflicht für die Anbieter von Teststellen, positiv getestete Personen über die Pflicht zur Absonderung und der Durchführung einer PCR-Testung zu informieren.

Die geänderten Regeln gelten von Samstag an auch für Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Isolation oder Quarantäne befinden.

Lesefassung der ab 09.05.2022 gültigen Absonderungs-Verordnung sowie die KOMPAKT-Version:

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Weniger als fünf Prozent Nicht-Geimpfte im Gesundheitswesen – Krankenpflege Impfen

Weniger als fünf Prozent Nicht-Geimpfte im Gesundheitswesen

6. Mai 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Nur etwa 4,6 Prozent der Beschäftigten in niedersächsischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Einrichtungen sind bisher unzureichend oder gar nicht gegen Corona geimpft. Eine erste Auswertung der Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestätigt damit die Annahmen der Landeregierung über eine insgesamt sehr hohe Impfbereitschaft in diesem besonders sensiblen Bereich.

Insgesamt wurden durch die Arbeitgebenden bisher ca. 15.390 Beschäftigte an die Gesundheitsämter gemeldet, deren Impfstatus am Stichtag 15. März unzureichend oder unklar war oder deren Impf- bzw. Genesenennachweise zweifelhaft waren.

Nach erster Prüfung und Nachfrage der Gesundheitsämter bei den Betroffenen haben sich aber bereits 28 Prozent der Fälle erledigt, indem etwa die Impfnachweise nachgereicht wurden oder Meldungen sich als fehlerhaft erwiesen. Somit gelten rund 11.000 Beschäftigte derzeit als nicht vollständig geimpft. In Niedersachsen arbeiten rund 240.000 Menschen in den von der Impfpflicht betroffenen Bereichen, etwa 90.000 davon in der Pflege.

„Das Ergebnis zeigt deutlich, dass die Beschäftigten, die in ihrer täglichen Arbeit mit schutzbedürftigen Menschen zu tun haben, sehr verantwortungsvoll mit dem Impfschutz gegen Corona umgehen. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich“, sagt Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens zur vorläufigen Auswertung der Meldungen. „Es ist ein sehr guter Wert, wenn weniger als fünf Prozent der Mitarbeitenden im medizinischen und pflegerischen Bereich unzureichend geimpft sind.“

Seit dem 15. März 2022 gilt bundesweit eine Corona-Impfpflicht für Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Arztpraxen. Den niedersächsischen Gesundheitsämtern und den Einrichtungen wurde von der Landesregierung dafür eigens ein digitales Meldeportal zur Verfügung gestellt (www.mebi-niedersachsen.de). Insgesamt gaben bisher 4.357 Einrichtungen oder Unternehmen dort Meldungen ab. Die meisten Meldungen kamen aus dem Bereich der Krankenhäuser und Kliniken (32,8 %), gefolgt von den stationären Pflegeeinrichtungen (26,7 %) und den ambulanten Einrichtungen (16,1 %).

Bezogen auf die Landkreise stammen die meisten Fälle aus der Region Hannover (2.390), gefolgt vom Landkreis Göttingen (1.600), dem Landkreis Hildesheim (539) sowie der Stadt Braunschweig (517). Die Gesundheitsämter von Stadt und Landkreis Osnabrück, Landkreis Harburg, Landkreis Hameln-Pyrmont sowie Landkreis Leer setzen die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit einem eigenen Meldeportal um.

Bei zwei Drittel der zunächst gemeldeten Fälle (66,8 %) wurde den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt, bei etwa 10,5 % der gemeldeten Personen war der Impfstatus oder der Nachweis unzureichend. Bei gut 3 % der Fälle war der Nachweis abgelaufen, bei 2,7 % das ärztliche Attest über eine medizinische Kontraindikation unzureichend oder zweifelhaft. Die meisten gemeldeten Personen waren zwischen 50 und 59 Jahre alt (24,9 %), gefolgt von der Gruppe der 30- bis 39-jährigen (22,7 %).

Derzeit läuft bei den Gesundheitsämtern die Überprüfung der gemeldeten Fälle. Wenn möglich, sollen unzureichend geimpfte Beschäftigte patientenfern eingesetzt werden. Die betreffenden Personen werden zunächst angehört und aufgefordert, entsprechende Nachweise oder qualifizierte Atteste nachzureichen. Gut 9.000 Personen wurden aufgefordert, die fehlenden Impfungen nachzuholen. Bei 193 Personen erfolgte bereits eine weitere Aufforderung unter Androhung eines Bußgeldes, in 35 Fällen direkt eine Meldung an zuständige Ermittlungsorgane. Es liegt in der Hand des oder der Arbeitgebenden, ob Beschäftigte freigestellt werden oder weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen.

 

„Wir setzen die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Niedersachsen konsequent um“, so Ministerin Behrens. „Die Gesundheitsbehörden sind gehalten, jedem einzelnen Fall nachzugehen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Die Impfung der Beschäftigten in der Pflege und in den Krankenhäusern dient nicht nur dem eigenen Schutz, sondern auch dem Schutz der Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftigen. Zudem gilt es, durch eine möglichst hohe Impfquote die ausreichende Versorgung von kranken oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung zu sichern.“

Niedersachsen informiert zu seiner Impfkampagne in 10 Sprachen

Niedersachsen informiert weiter in zehn Sprachen über die Vorteile der Corona-Impfung

2. Mai 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch im Frühjahr und Sommer setzt Niedersachsen weiter auf Information, Aufklärung und leicht zugängliche Angebote für die Corona-Impfung. Die kommunalen Impfteams werden ihre niedrigschwelligen Impfangebote fortsetzen. Mit der Impfwerbe- und Informationskampagne sorgt die Landesregierung weiterhin dafür, dass die Menschen immer wieder in ihrem Lebensumfeld in unterschiedlichen Sprachen auf die Wichtigkeit der Impfung hingewiesen werden.

Von aufmerksamkeitsstarken Großflächen beispielsweise im Umfeld von Discountern oder Berufsbildenden Schulen, CityCards in der Gastronomie, Kinos oder Geschäften sowie Plakaten, Postkarten und Infoflyern in Familien- und Jugendzentren und einer gezielten Platzierung von Werbemitteln an und in Hochschulen und in den sozialen Medien sprechen sich Niedersächsinnen und Niedersachsen unter dem Motto „Geimpft ist sicher! Darum Impfen. Schützen. Testen.“ für die Impfung aus.

Aktuell liegt die Impfquote der vollständig Geimpften in Niedersachsen insgesamt bei über 77 Prozent. 86 Prozent sind es bei den Erwachsenen. Von den über 60-Jährigen sind 92 Prozent zweimal geimpft.

„Das zeigt“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens, „wie hoch das Vertrauen der Niedersächsinnen und Niedersachsen in die schützende Wirkung der Impfung ist. Und doch sind 760.000 Menschen, davon immerhin 200.000 der besonders gefährdeten über 60-Jährigen, gar nicht geimpft. Diese Menschen setzen sich – besonders die Älteren unter ihnen – einem hohen Risiko aus, schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar zu versterben. Wir müssen dranbleiben, weiter mit den Menschen sprechen, aufklären und werben. Mit dem Blick auf den Herbst zählt jede Impfung.“

Niedersachsen setzt neben der werblichen Ansprache weiter auf einfach erreichbare, niedrigschwellige Impfangebote in den Kommunen. „Die Impfteams der Kommunen sind neben den niedergelassenen Arztpraxen ein wichtiger Baustein im System. Ich danke den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Impfteams für ihren nun schon seit vielen Monaten andauernden Einsatz. Egal ob es Impfaktionen in Fußgängerzonen, in Schulen, Seniorenheimen, Freizeitheimen oder bei den Tafeln sind, die Kommunen sind kreativ unterwegs und leisten tagtäglich wichtige Überzeugungsarbeit. Deswegen unterstützen wir im Rahmen der Impfwerbekampagne die Kommunen mit individuellem Werbe- und Informationsmaterial. Dabei haben wir auch die geflüchteten Menschen im Blick und versorgen die Landesaufnahmestellen und andere Anlaufstellen mit mehrsprachigen Materialien.“

Ein zentraler Baustein ist die Mehrsprachigkeit der Werbekampagne. Mittlerweile informiert die Landesregierung auf der Internetseite www.impfen-schuetzen-testen.de in zehn unterschiedlichen Sprachen. Kurz nachdem die ersten Geflüchteten aus der Ukraine Niedersachsen erreicht hatten, wurde das bestehende Angebot um die ukrainische Sprache ausgeweitet.

Ministerin Behrens unterstreicht: „Wir sind eine bunte und vielfältige Gesellschaft in Niedersachsen. Rund ein Viertel der hier lebenden Menschen hat einen Migrationshintergrund. Für uns ist es daher selbstverständlich und gleichermaßen wichtig all diejenigen, die vielleicht noch nicht so gut Deutsch sprechen oder sich freuen, in ihrer Muttersprache angesprochen werden, zu erreichen. Zahlreiche positive Rückmeldungen, beispielsweise aus Migrationsberatungsstellen, bestätigen, dass wir damit eine wichtige Informationslücke schließen.“

Die Internetseite www.impfen-schuetzen-testen.de bietet neben den wichtigsten Basisinformationen und einer Niedersachsen-Landkarte mit einem Link auf die Impfangebote der Kommunen, einen umfassenden Downloadbereich in dem sowohl Flyer als auch Poster, Karten, Malblätter für Kinder selbst ausgedruckt und Fotos beispielsweise für die eigene Social-Media-Arbeit herunterladen werden können. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen, Verbände oder Vereine – teilen Sie unsere Informationsmaterialen. Helfen Sie dabei, dass sich noch mehr Niedersächsinnen und Niedersachsen impfen lassen. Wir müssen uns auf alle Szenarien für den Herbst vorbereiten. Und, soviel ist klar, die Impfung ist und bleibt unser bester Schutzschild gegen das Coronavirus.“

Am Donnerstag heißt es Daumen drücken! Die Impfwerbekampagne des Landes wurde in zwei Kategorien für den Deutschen Mediapreis nominiert, hat es auf die Shortlist des Preises geschafft und sich unter 150 Einreichungen den Platz unter den besten drei deutschen Kampagnen in den folgenden zwei Kategorien gesichert.

Regeln für Isolation und Quarantäne – Absonderungsverordnung2

Regeln für Isolation und Quarantäne

29. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Freitag die Niedersächsische Absonderungs-Verordnung unterschrieben, die am Samstag, dem 30. April, in Kraft treten wird. Der Großteil der bisher geltenden Regeln für die Isolation von Erkrankten und die Quarantäne von Kontaktpersonen wird damit zunächst verlängert. Die Verlängerung ist notwendig, da die Verordnung andernfalls zum Monatsende ausliefe.

Bis auf Weiteres gilt damit in Niedersachsen weiterhin die Pflicht, einen positiven Corona-Schnelltest mittels PCR-Testung zu bestätigen und sich im Falle einer Erkrankung in der Regel für 10 Tage in Isolation zu begeben. Eine Freitestung mittels POC-Antigentest bleibt bei Erwachsenen nach frühestens sieben, bei Kindern und Jugendlichen nach frühestens fünf Tagen möglich.

Enge Kontaktpersonen von Erkrankten müssen sich ebenfalls weiterhin in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktperson sind nach der Absonderungs-Verordnung weiterhin:

  • Alle Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben.
  • Alle Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder die aufgrund einer Kombination aus überstandener Infektion und Impfung als „geboostert“ gelten (siehe Anlage).
  • Alle Personen, die als frisch genesen gelten. Also innerhalb der vergangenen 90 Tage nachweislich mit COVID infiziert waren, sofern der positive PCR-Test länger zurückliegt als 28 Tage.

Hinzu kommen mit der aktuellen Verordnungsänderung:

  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sofern der Kontakt in der Schule oder Kita stattgefunden hat und keine Symptome auftreten.

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium für die kommende Woche eine Überarbeitung der Empfehlungen des RKI für die Regelungen zur Isolation und Quarantäne angekündigt, die eine Verkürzung der Isolationszeit auf 5 Tage und einen generellen Wegfall der Quarantäne für Kontaktpersonen enthalten sollen. „Sobald diese neuen Empfehlungen vorliegen, werden wir auch in Niedersachsen kurzfristig eine weitere Änderung unserer Absonderungs-Verordnung auf den Weg bringen“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Wir stehen dazu bereits in einem guten Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden und gehen davon aus, dass die neuen Regelungen bereits Ende der kommenden Woche in Kraft treten können“, so Behrens. „Wir sind uns aber einig, dass die Entscheidung über Isolations- und Quarantänezeiten nur auf Basis einer wissenschaftlichen und medizinischen Einschätzung des zuständigen Robert-Koch-Instituts erfolgen sollten.“

Lesefassung Niedersächsische Absonderungs-Verordnung

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Absonderungs-Verordnung KOMPAKT

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Update Corona-Verordnung

Verlängerung der Geltungsdauer und kleine Änderungen in der Corona-Verordnung

28. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit der heute veröffentlichten und (in weiten Teilen) morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 1. April 2022 verlängert bis zum 25. Mai 2022.

Die in der Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen bleiben im Wesentlichen unverändert erhalten. Aufgehoben werden lediglich die Testverpflichtungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Schulen (§§ 7 und 8 der Corona-Verordnung). Neu gefasst wird die Vorschrift zu den Ordnungswidrigkeiten (§ 13). Ziel ist eine Präzisierung und bessere Übersichtlichkeit der bußgeldbewehrten Tatbestände.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

  • In § 5 Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste wird zur generellen Maskenpflicht in diesen Bereichen ein klarstellender neuer Satz 4 angefügt: „Satz 1 gilt nicht, soweit die Maske für eine medizinisch notwendige Behandlung abgenommen werden muss.“ In den in Satz 1 abschließend aufgezählten Einrichtungen besteht also während einer medizinischen Behandlung keine FFP2-Maskenpflicht, wenn die Behandlung durch eine Maske erschwert würde.
  • Durch die Änderung in § 6 Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege wird klargestellt, dass auch Gäste einer Einrichtung der Tagespflege im Sinne des § 2 Abs. 7 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) grundsätzlich zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind, sofern sie nicht den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung vorlegen können.

Für die in § 7 geregelten Kindertageseinrichtungen entfallen die Testpflichten. (Der bisherige Absatz 3 wird einziger Absatz des § 7, ohne dass an dessen Regelungsinhalt eine Änderung eintritt.)

  • Die Regelungen in § 8 Schulen werden komplett aufgehoben, der Paragraph und damit die Testpflichten fallen ersatzlos weg. Aus Artikel 2 Satz 2 der Änderungsverordnung ergibt sich, dass die Streichung des § 8 erst am 2. Mai 2022 in Kraft tritt (während der Rest der Änderungs-Verordnung bereits am morgigen 29. April 2022 in Kraft tritt). Grund ist, dass die acht Tage der täglichen Testverpflichtung nach den Osterferien erst morgen zu Ende gehen.

Künftig muss also in Schule und Kitas nicht mehr getestet werden, aber natürlich darf getestet werden. Das Land stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Kindern in Betreuungseinrichtungen ab drei Jahren pro Kind und pro Woche drei Testkits für freiwillige Testungen zur Verfügung.

Die Maskenpflicht in den Schulen ist bekanntermaßen bereits durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes ausgelaufen. Sie darf von den Ländern eigenständig nur noch verfügt werden, wenn der Landtag einzelne Regionen oder das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt. Dafür lagen in Niedersachsen bislang die Voraussetzungen nicht vor. Es gilt jedoch auch weiterhin: Wer freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen möchte, kann dies sehr gerne tun.

  • Mit den in § 12 vorgenommenen Änderungen erfolgt eine Rückkehr zu der Regelung vor dem 1. April 2022 und damit eine Harmonisierung der Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr an die entsprechenden Regelungen des Bundes im Personenfernverkehr in § 28 b Abs. 1 IfSG. Nach § 12 Satz 1 gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Mitreisenden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und nicht mehr erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. (Insoweit erfolgt eine Angleichung an § 28 b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 IfSG.) Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen jedoch nur eine einfache medizinische Maske tragen, Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet.
  • Neu gefasst wird die Regelung der Ordnungswidrigkeiten in § 13. Danach sind Verstöße gegen die §§ 4 bis 6 und 9 bis 12 der Corona-Verordnung jeweils auch in Verbindung mit den §§ 2 und 3 nach wie vor Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG. Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen sind die schon bislang bestehenden Bußgeldtatbestände aus Gründen der größeren Verständlichkeit und Transparenz weiter ausdifferenziert worden. Es wird detaillierter beschrieben, welches Verhalten bußgeldbewehrt ist.
  • In § 14 der Corona-Verordnung wird deren Inkrafttreten und das Außerkrafttreten geregelt. Die Änderungen treten mit Ausnahme der Streichung des § 8 am morgigen Freitag, 29. April 2022, in Kraft. Die Geltungsdauer der Verordnung wird um weitere vier Wochen verlängert, sie tritt nun mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Lesefassung der bis zum 25. Mai gültigen Corona-Verordnung (Änderungen in Gelb):

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Verleihung der Niedersächsischen Landesmedaille – Überreichung Wulf Weil cmm© Carl-Marcus Müller

Verleihung der Niedersächsischen Landesmedaille

27. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/cmm). Dem ehemaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten (2003 bis 2010), langjährigen Landtagsabgeordneten (1994 bis 2010) und ehemaligen Bundespräsidenten (2010 bis 2012) Christian Wulff wurde heute, am 27. April 2022, durch Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil, die Niedersächsische Landesmedaille verliehen. Die Medaille ist die höchste Auszeichnung, die das Land verleiht. 

Stephan Weil: „Christian Wulff hat sich mit seinem langjährigen und vielfältigen Engagement in den verschiedensten Bereichen um Niedersachsen und seine Menschen in herausragender Weise verdient gemacht. Ich erinnere beispielhaft an den von ihm mit großem Einsatz geführten Dialog der Religionen, an die von ihm initiierte IdeenExpo, die heute als die größte und erfolgreichste Technikschau für junge Menschen weit über die Landesgrenzen hinaus strahlt, und seinen Beitrag für die Erhaltung der Selbständigkeit von Volkswagen gegenüber Übernahmeplänen. Damit und mit vielen anderen Beispielen bleibt der Name von Christian Wulff verbunden.“

Symbolbild Kriminalpolizei

Schwerer Schlag gegen den international organisierten Rauschgifthandel

22. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). LKA-Vizepräsident Gründel: „Mit dem gestrigen Einsatz ist es gelungen, die Struktur einer international agieren Tätergruppierung zu zerschlagen, die aus der Region Hannover heraus Rauschgift über mehrere Kontinente vertrieben hat. Das zeigt: Polizeiarbeit macht an Grenzen nicht halt. Die jahrelangen guten Beziehungen des LKA zu internationalen Partnern sowie die beharrliche und akribische Ermittlungsarbeit haben dem organisierten Verbrechen einen schweren Schlag versetzt.“

Dem Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen ist am Mittwoch (20.04.22) unter Führung der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden ein Schlag gegen den international organisierten Rauschgifthandel gelungen. Vorausgegangen waren akribische und ausdauernde Ermittlungen der „Gemeinsamen Ermittlunsgruppe Rauschgift (GER)“, bestehend aus Ermittlerinnen und Ermittlern des LKA Niedersachsens und des Zollfahndungsamtes (ZFA) Hannover. Bei dem groß angelegten Polizeieinsatz wurden in Wohn- und Geschäftsobjekten in der Region Hannover, in Celle, Walsrode, Visselhövede, Liebenburg, Sarstedt, Wolfsburg, Meinersen und Achim sowie in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 35 Durchsuchungsbeschlüsse sowie elf Haftbefehle vollstreckt.

Zudem stellten die Beamten zahlreiche Beweismittel sicher. Darunter befanden sich neben schriftlichen Unterlagen, digitale Beweisträger, kleinere Mengen Cannabis, eine Schusswaffe und auch Vermögenswerte in einer Höhe von 1.500.000 Euro. Zu den Vermögenswerten zählen Bargeld, zwei Pkw (Audi A5 & VW Golf), ein Motorrad (Harley-Davidson), hochwertige Uhren, eine Immobilie und diverse Bankkonten.

Zeitgleich schlugen die Ermittlerinnen und Ermittler in Belgien, den Niederlanden und aufgrund der Zeitverschiebung später auch in Paraguay zu.

Die Ergebnisse aus Belgien:

Die belgischen Beamtinnen und Beamten haben bei ihren Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahmen fünf Personen festgenommen. Diese sollten gestern noch dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Ergebnisse aus den Niederlanden:

Bislang wurden durch die niederländischen Behörden bei Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahmen drei Beschuldigte, zwei von ihnen wurden mit internationalem Haftbefehl gesucht, vorläufig festgenommen. Darüber hinaus konnten sie vier Wohnungen, einen Pkw (Audi Q7) und rund 4.000.000 Euro beschlagnahmen. Außerdem wurden zahlreiche Beweismittel, darunter Dokumente und Datenträger, sichergestellt.

Die Ergebnisse aus Paraguay:

Unter Sachleitung der Spezialabteilung zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft hat die SENAD (Secretaria Nacional Antidrogas) gestern in der Region Asuncion insgesamt sechs Objekte, darunter Firmen- und Geschäftsräume sowie Wohnungen, durchsucht und umfangreiche Beweismittel erhoben, welche die Bereitstellung und die Ausfuhr des Kokains durch die Gruppierung belegen. Die umfangreichen Ermittlungen hierzu dauern aktuell an. Durch die professionelle internationale Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der beteiligten Länder ist es gelungen, die verantwortlichen Personen zu ermitteln und die Gruppierung zu zerschlagen.

Den aktuell 14 Beschuldigten aus Deutschland, von denen elf gestern festgenommen wurden, wird vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung Betäubungsmittel im Tonnenbereich in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben. Die Beschuldigten unterschiedlicher Nationalitäten im Alter von 26 bis 57 Jahren haben zu großen Teilen bereits erhebliche Vorerkenntnisse in diesem Deliktbereich und teilweise schon längere Haftstrafen verbüßt.

Die international agierende Tätergruppierung war in Teilen bereits 2020 im Zusammenhang mit einem vorhergehenden Ermittlungskomplex in den Fokus der GER gerückt, der in Durchsuchungen und Festnahmen im März 2021 mündete. (Siehe auch, Link https://www.lka.polizei-nds.de/a/presse/pressemeldungen/internationaler-rauschgifthandel–20-festnahmen-115374.html vom 04.03.21). Danach organisierten sich die Täter aus der alten Struktur neu, vernetzten sich international und schufen neue Vertriebswege, die über mehrere Kontinente führten.

Nach einem Hinweis der europäischen Polizeibehörde Europol zu einer möglichen Nutzung eines kryptierten Messenger-Dienstes zur Planung und Durchführung der Einfuhr von Betäubungsmitteln konnten Rauschgiftermittlerinnen und -ermittler in Hannover, den Niederlanden und Belgien die zunächst anonym agierenden Täter nach und nach identifizieren und die Ermittlungen fokussieren.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Gruppierung grenzübergreifend agierte und Betäubungsmittel in einem erheblichen Umfang verschob. Über Länder Süd- und Mittelamerikas wurde Kokain in Containern im Bereich von mehreren Tonnen in Richtung Europa verschifft. Die Täterinnen und Täter tarnten die Drogen mithilfe von Waren. So nutzen sie unter anderem Spachtelmasse, Bananen und Kaffeelieferungen für die Drogenverschleierung.

Im Hintergrund wurde ein Geflecht aus Schein- und Briefkastenfirmen, eine Logistik bestehend aus Lagerhallen und Transportunternehmen sowie eine personelle Arbeitsstruktur aufgebaut.

„Das organisierte Verbrechen, insbesondere der Rauschgifthandel, stellt die Strafverfolgungsbehörden vor eine besondere Herausforderung. Diese Herausforderung nehmen wir an, um die international vernetzten Täter der Strafverfolgung zuzuführen“, sagt der Erste Staatsanwalt Oliver Eisenhauer von der Staatsanwaltschaft Hannover.

Zugute kam den Ermittlerinnen und Ermittlern, dass das LKA bereits seit Jahren gute internationale Beziehungen bei der Bekämpfung von Kriminalität pflegt. „Nicht nur Kriminelle sind gut vernetzt, auch die Polizeiarbeit macht nicht halt an Grenzen von Bundesländern, Ländern oder Kontinenten“, sagt LKA-Vizepräsident Gründel.

Die Ermittlerinnen und Ermittler der GER konnten im Zuge des Verfahrens auch einen 16-Tonnen-Kokainfund und der damit einhergehenden Beschlagnahme durch das Zollfahndungsamt Hamburg aufklären und es diesem Täterkreis zuordnen. Der Tätergruppierung aus dem Großraum Hannover können derzeit Kokaintransporte in einer Größenordnung von insgesamt mehr als 23 Tonnen zugeordnet werden, die diese in die Europäische Union eingeführt haben soll.

Bereits Mitte März 2022 wurden operative Maßnahmen durch die spanische Nationalpolizei umgesetzt, nachdem kurzfristige Erkenntnisse über eine Kokainlieferung erlangt werden konnten. In diesem Zuge konnte ein 43-jähriger Täter, der ursprünglich aus dem Raum Hannover stammt, und zwei weitere Komplizen festgenommen werden. Gegen sie lagen bereits europäische Haftbefehle vor. Die spanische Nationalpolizei konnte zusammen mit Beamten der GER mehrere hundert Kilogramm Kokain sowie 500.000 Euro Bargeld beschlagnahmen.

„Uns ist nicht nur ein empfindlicher Schlag gegen den internationalen Rauschgifthandel gelungen, sondern insbesondere, die Struktur der Organisation zu zerschlagen“, sagt Gründel. „Die Festnahmen betreffen nicht die „kleinen Fische“, sondern die Köpfe der Organisation.“

Darüber hinaus ist es heute in den frühen Morgenstunden gelungen, mithilfe der Dubai Police und Federal DEA in Dubai, den Hauptakteur der Organisation festzunehmen. Er befindet derzeit im Gewahrsam der Dubai Police. Ein Auslieferungsverfahren wird derzeit über die Staatsanwaltschaft Hannover angestrengt. Bei dem Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen 39-jährigen gebürtigen Hannoveraner, der sich nach Dubai abgesetzt hatte.

Bei dem gestrigen Einsatz waren mehr als 600 Einsatzkräfte vom LKA Niedersachen, darunter auch Spezialeinheiten, des ZFA Hannover sowie Hamburg, der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen und weitere Polizeidirektionen beteiligt.

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