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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Aufziehen von Impfstoff

Corona-Sommer-Welle in Niedersachsen gebrochen

24. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Corona-Sommer-Welle ist auch in Niedersachsen gebrochen: Die Inzidenzwerte sinken, der Anteil der Menschen, die mit Corona im Krankenhaus behandelt werden müssen, aber auch die Auslastung im Intensivbereich nehmen kontinuierlich ab.

„Unsere derzeitigen Daten sind gut. Mit Blick auf die kältere Jahreszeit jedoch ist jeder und jede aufgerufen, mit Covid-19 Schutzimpfungen vorzusorgen. Alle können dem steigenden Infektionsrisiko im kommenden Herbst und Winter die Stirn bieten. Eine Impfung ist und bleibt das wirksamste Mittel. Wichtig ist dabei auch der Impfschutz bei Kindern und Jugendlichen“, betonte Gesundheitsministerin Behrens.

Die vergangenen Wochen haben eine hohe Zahl von Infizierten und damit von Genesenen ergeben, die laut Expertinnen und Experten noch ungefähr 6 -8 Wochen lang vor einer Neuinfektion geschützt sind. Dieser Schutz baue sich aber schnell wieder ab, so dass diese Menschen genau in der kälter werdenden Jahreszeit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. „Hier entstehen Immunitätslücken und diese gilt es durch Impfung zu schließen. Die STIKO hat mit ihrer ausführlichen Empfehlung noch einmal deutlich gemacht, dass Auffrischungsimpfungen nicht nur für ältere Menschen und Menschen mit chronischen Grunderkrankungen ein wichtiges und aktuelles Thema sind. Auch Schwangere oder Menschen, die berufsbedingt viele oder enge Kontakte haben, sollten sich impfen lassen. Beschäftigte z.B. im Gesundheitswesen, in der Pflege, in Kita und Schule sowie Einzelhandel sind ausdrücklich von der STIKO angesprochen. Fragen Sie Ihren Hausarzt oder wenden Sie sich an die Mobilen Impfteams in Ihrer Kommune“, appelliert Ministerin Behrens.

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Ländern einen an Omikron angepassten Impfstoff ab Herbst (voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober) in Aussicht gestellt. Dieser Impfstoff soll wie bisher sehr sicher einen schweren Krankheitsverlauf verhindern und zusätzlich die Abwehr gegen eine Infektion noch einmal deutlich verbessern. Gesundheitsministerin Behrens bittet allerdings insbesondere die Älteren, sich schon jetzt um eine weitere Impfung zu bemühen. Der Anteil der Über-80-Jährigen, die mit Corona im Krankenhaus behandelt werden, bleibt konstant. 77 Prozent aller Corona-Patientinnen und Patienten, die intensiv-medizinisch behandelt werden müssen, sind älter als 60 Jahre. „Eine vierte Impfung verhindert gerade bei den besonders gefährdeten Personengruppen zuverlässig schwere Krankheitsverläufe und kann Leben retten. Alle, die älter sind als 60 Jahre, sollten sich deshalb schon jetzt um eine zweite Auffrischungsimpfung kümmern und nicht auf die Zulassung der für den Herbst angekündigten Omikron-Impfstoffe warten“, so Behrens.

Bis heute wurden in Niedersachsen über 18,6 Millionen Impfungen durchgeführt. 77,7 Prozent der in Niedersachsen lebenden Menschen sind vollständig grundimmunisiert, 66,7 Prozent habe eine und 11,6 Prozent haben zwei Auffrischungsimpfungen erhalten. Damit liegt Niedersachsen über dem Bundesdurchschnitt. Ministerin Behrens: „Gleichwohl gilt es, die Impfquote weiter zu steigern und die vorhandene Impflücke bei den Auffrischungsimpfungen zu schließen. „Deswegen appelliere ich an alle Niedersächsinnen und Niedersachsen: Lassen Sie sich bitte impfen! Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!“

Aktuelle Empfehlung der STIKO vom 18.08.2022:

  1. Die STIKO ruft alle Ärztinnen und Ärzte auf, den COVID-19_Impfstatus ihrer Patientinnen und Patienten zu prüfen und Impflücken zu schließen.
  2. Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) für:·
    • Personen, die 60 Jahre und älter sind
    • Personen ab 5 Jahren, die ein erhöhtes Risiko schwerer Verläufe aufgrund von Grunderkrankungen oder einer Immundefizienz haben. Dazu zählen insbesondere:
      • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren, der Leber, des Darms
      • Chronische Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes
      • Chronische neurologische Erkrankungen und geistige Behinderungen
      • Tumorerkrankungen und
      • HIV Infektionen.
    • Bewohnerinnen und Betreute in Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere ältere und pflegebedürftige Personen
    • Schwangere, Stillende sowie deren Kontaktpersonen und Frauen im gebärfähigen Alter
    • Beschäftigte, die berufsbedingt enge oder zahlreiche Kontakte haben, insbesondere in:
      • Einrichtungen der Pflege, des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe
      • Gemeinschaftsunterkünften
      • Schule, KiTa, Einzelhandel
      • Unternehmen der KRITIS sowie in Schlüsselpositionen.

Daten zur Corona-Sommer-Welle in Niedersachsen

Juni 2022: Inzidenz in NI am 01.06.2022: 259,1 
Hospitalisierung 4,1
Intensivbetten 2,2
Juli 2022:  Inzidenz in NI am 01.07.2022 980,3
Hospitalisierung 10,8
Intensivbetten 3,4
August 2022: Inzidenz in NI am 01.08.2022: 586,8
Hospitalisierung 12,3
Intensivbetten 4,4%
Stand Heute: Inzidenz in NI am 24.08.2022: 316,8
Hospitalisierung 7,7
Intensivbetten 3,3%

 

Niedersachsen beschließt Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkasse beim Kauf von Flugtickets – Fliegen Vorauskasse

Niedersachsen beschließt Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkasse beim Kauf von Flugtickets

23. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkasse beim Kauf von Flugtickets beschlossen. Der Flugpreis soll künftig erst bei Antritt des Fluges fällig werden. Bislang ist es üblich, dass Reisende ihre Flugtickets bereits bei der Buchung und damit oft Monate im Voraus bezahlen müssen.

Diese Praxis benachteiligt die Fluggäste, da Flugausfälle fast immer zu Lasten der Reisenden gehen. Reisende müssen sich im Falle einer Stornierung mühsam und teilweise langwierig um eine Rückerstattung bemühen. Künftig müsste dann das Ticket erst beim Check-in bezahlt werden.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Allein in diesem Sommer sind bislang mehrere tausend Flüge gestrichen worden. Grund dafür sind Personalengpässe, die die Luftfahrtbranche selbst zu verantworten hat. Zu Beginn der Corona-Pandemie haben Airlines gar versucht, Kunden mit Gutscheinen anstatt Rückzahlungen abzuspeisen. Und bei Insolvenzen gehen Reisende in der Regel leer aus. Mit unserer Bundesratsinitiative setzen wir uns dafür ein, dass Vorkasse für Flugtickets schon bald der Vergangenheit angehört. Damit wollen wir den Verbraucherschutz für die Reisenden deutlich verbessern.“

In der Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, sich nicht nur für eine Anpassung des nationalen Rechts einzusetzen, sondern auch auf eine vergleichbare Regelung auf europäischer Ebene hinzuwirken.

Landesregierung senkt den eigenen Energieverbrauch weiter – Energiesparen

Landesregierung senkt den eigenen Energieverbrauch weiter

23. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, um den Energieverbrauch in seinen eigenen Liegenschaften und Gebäuden schnell und spürbar zu reduzieren. Damit soll auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit in der kommenden Herbst- und Wintersaison geleistet werden. Für die Umsetzung sind die jeweils hausverwaltenden Dienststellen verantwortlich.

Der für die Liegenschaften des Landes zuständige Finanzminister Reinhold Hilbers und Umwelt- und Energieminister Olaf Lies richten sich mit einem Appell zum Energiesparen an die Dienststellen und Beschäftigten in der Landesverwaltung.

Reinhold Hilbers: „Energie und Ressourcen zu schonen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Auch im beruflichen Umfeld ist Energiesparen wichtiger denn je. Wir werden als Land unseren Beitrag dazu leisten und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand angesichts einer drohenden Gasmangellage ausfüllen. Jede gesparte Kilowatt-Stunde zählt.“

„Das Land muss Vorbild sein und nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern Einsparungen einfordern“, ergänzte Umwelt- und Energieminister Olaf Lies: „Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass wir mit einer gesicherten Energieversorgung durch den Winter kommen und einen Beitrag gegen die stetig steigenden Energiekosten leisten. Die konkreten Maßnahmen, Ideen und Vorschläge, die wir als Landesregierung umsetzen, machen klar, dass jede und jeder einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen leisten kann und am Ende selbst davon profitiert.“

Um die Einsparziele zu forcieren und das Handeln landesseitig zu vereinheitlichen hat die Landesregierung im Einzelnen beschlossen:

1. Absenkung von Raumtemperaturen
Die Raumtemperaturen in allen Liegenschaften werden bis auf weiteres auf das gesetzlich geforderte Minimum abgesenkt. Für Büros bedeutet das aktuell eine Absenkung auf 20°C und für Flure auf 16°C. Auf Bundesebene wird aber zurzeit an einer Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen gearbeitet, die zu geringeren Mindesttemperaturen führen können.

2. Umstellung auf Kaltwasserbetrieb
In den Sanitärräumen wird auf Kaltwasserbetrieb umgestellt, soweit Warmwasser nicht zwingend notwendig beziehungsweise aus gesundheitlichen Aspekten erforderlich ist.

3. Abschaltung von Klimaanlagen
Klimaanlagen werden abgeschaltet, soweit der Betrieb nicht aus technischen oder arbeitsschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist. Bevorzugt sollen Sonnenschutzvorrichtungen oder andere kühlerer Räumlichkeiten genutzt und in den frühen Morgenstunden gelüftet werden.

4. Abschaltung von Innen- und Außenbeleuchtungen
Innen- und Außenbeleuchtungen werden abgeschaltet, soweit keine rechtlichen, arbeitsschutzrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Belange dem entgegenstehen

5. Hinweise zum sparsamen Umgang mit Energie am Arbeitsplatz
Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen gibt ergänzend mit einem Informationsblatt Empfehlungen zum Heizen und Stromverbrauch an die Hand, die sich am Arbeitsplatz ohne großen Aufwand umsetzen lassen.

Unabhängig von diesen sofort umsetzbaren Maßnahmen zum Abmildern der Auswirkungen der Energiekrise, hat die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Energieeffizienz der Landesliegenschaften eine besondere Bedeutung. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen haben bereits zu einem kontinuierlichen Rückgang des Energieverbrauchs geführt.  

4-Punkte-Plan „Klimaschutz jetzt!“

Um den Klimaschutz im Landesbau weiter voranzubringen, wurde der 4-Punkte-Plan „Klimaschutz jetzt!“ entwickelt, mit dem in landeseigenen Gebäuden bereits bis 2030 erhebliche zusätzliche Reduzierungen beim Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase erreicht werden. Der Finanzminister hebt dazu hervor, dass die Maßnahmen ohne zusätzliche Haushaltsmittel zeitnah wichtige Schritte in Richtung Treibhausgasneutralität bei Landesliegenschaften ermöglichen. „Mit den gegebenen technischen und personellen Ressourcen bringen wir wirksame und praktikable Lösungen auf den Weg“, so Hilbers.

Zur Umsetzung dieses 4-Punkte-Plans beschloss die Landesregierung im Einzelnen:

Effizientes Flächenmanagement

Voraussichtliche CO2-Reduktion: 2.600 t CO2/a

Das Land verfügt über rund 6,2 Millionen m² Nutzfläche, wovon sich rund 5,3 Millionen m² Nutzfläche im Landeseigentum befinden. Ein erheblicher Teil davon ist durch reine Verwaltungsnutzung gekennzeichnet. Neue Arbeitsmodelle wie „mobile working“, die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe ermöglichen eine deutlich effizientere Flächennutzung als dies bislang möglich war. Ziel ist es, bis 2030 eine Reduzierung der Büroflächen um 10 Prozent der Gesamtnutzfläche zu erreichen.

Da jeder Quadratmeter, der durch Landesbehörden genutzt wird, durchschnittlich etwa 156 kWh/a an Energieverbrauch ausweist, können ohne Qualitätsverlust erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Darüber hinaus werden durch diese Vorgehensweise auch endliche oder energieaufwändige Materialressourcen wie Zement, Sand, Gips etc. geschont. Die für die Anpassung der vorhandenen räumlichen Strukturen erforderlichen Investitionen verbessern zusätzlich die Gesamteffizienz des Gebäudebestandes.

Photovoltaikoffensive

Voraussichtliches CO2-Äquivalent von rund 5.650 t/a (bei rund 9 MWh/a je 10 MWp-Ausbau)

Aufgrund der Vielzahl geeigneter Dachflächen auf Landesgebäuden und dem damit verbundenen hohen Investitionsvolumen für die Errichtung von PV-Anlagen bietet sich die Beschaffung über Pacht-, Leasing- oder Contracting-Modelle an. Auf diesem Weg wird privates Kapital mobilisiert und mit erfahrenen Partnern zusammengearbeitet, die über die notwendigen Kapazitäten verfügen.

Für die Region Hannover ist bereits ein Vertrag mit der enercity AG über die umfassende Errichtung von PV-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden abgeschlossen worden. Eine Ausdehnung dieser Vorgehensweise auf ganz Niedersachsen ist vorgesehen.

Die richtigen Prioritäten setzen

Voraussichtliche CO2-Reduktion 450 t/a

Jährlich stellt das Land für große Neu-, Um- und Erweiterungsmaßnahmen rund 75 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden ganz überwiegend Neubaumaßnahmen realisiert. Prioritätensetzung heißt, zukünftig mehr Finanzmittel in die energetische Ertüchtigung von Gebäuden zu lenken.

Darüber hinaus wird künftig bei allen Neubaumaßnahmen und umfangreichen Modernisierungen des Landes der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern, zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme oder feste Biomasse angestrebt. Damit soll sichergestellt werden, dass zukünftig die Energieversorgung – sofern dies technisch möglich ist – überwiegend aus erneuerbaren Quellen erfolgt.

Der logische Sanierungsfahrplan

Voraussichtliche CO2-Reduktion (gegenüber unpriorisiertem Vorgehen): 3.800 t/a

Ergänzend dazu sollen die Investitionen nach dem Prinzip „worst first“ entsprechend den Energieeinsparpotenzialen sowie der CO2-Effizienz priorisiert werden. Über die vorliegenden Verbrauchsdaten der Gebäude kann ein Sanierungsfahrplan erarbeitet und im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel umgesetzt werden.

Dadurch wird vermieden, dass die begrenzten Ressourcen für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen gebunden werden, die nur begrenzte Auswirkungen auf die angestrebten Reduktionsziele haben. Ohne zusätzlichen administrativen Aufwand werden stets die effektivsten Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt.

Auf den gesamten deutschen Gebäudesektor entfallen 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen, 50 bis 60 Prozent des deutschen Abfallvolumens und rund 90 Prozent des Verbrauchs der inländischen mineralischen Rohstoffe.

Vor dem Hintergrund des steigenden CO2-Gehalts in der Atmosphäre, der damit verbundenen Klimaänderungen (Klimakrise) und der knapper werdenden Ressourcen (zum Beispiel Sand, Kies) ist der Weg zu mehr Nachhaltigkeit im Gebäudebereich zwingend.

„Mit der PV-Anlagen-Pflicht auf gewerblichen Neubauten haben wir als Landesregierung schon einen wichtigen Schritt getan, um unsere ehrgeizigen Klimaziele erreichen zu können“, so Umwelt- und Energieminister Olaf Lies. „Schließlich wollen wir 2040 unseren Energiebedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken. Darum müssen wir auch beim Thema Windenergie Tempo machen und den Ausbau von Windkraftanlagen auf See und an Land sehr schnell vorantreiben. Die Erneuerbaren sind die Antwort auf unsere bisherige Abhängigkeit von russischem Gas – und das Windrad damit ein Symbol für Frieden, Freiheit und Handlungsfähigkeit.“

Das Land Niedersachsen verfügt über rund 5.500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Darunter befinden sich rund 2.800 Gebäude, die im Energie- und Medienbericht des Landes detailliert erfasst werden, weil sie energetisch relevante Energieverbräuche aufweisen. Auch wenn diese landeseigenen Liegenschaften in Niedersachsen lediglich 0,15 Prozent des niedersächsischen CO2-Aufkommens im Gebäudesektor ausmachen, so kommt ihnen doch eine hohe exemplarische Bedeutung und eine Vorbildfunktion zu.

Sommertagung der niedersächsischen Stadionallianzen – Stadionsitze

Sommertagung der niedersächsischen Stadionallianzen

17. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am 16. und 17. August 2022 fand in Hannover die erste Sommertagung der niedersächsischen Stadionallianzen in Präsenz statt. Ca. 40 Teilnehmende aus den niedersächsischen Fußballstandorten Braunschweig, Hannover, Meppen, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg kamen zusammen, um die bisherigen Erfahrungen mit den im Dezember 2019 in Niedersachsen gebildeten Stadionallianzen zu bilanzieren und künftige Herausforderungen zu diskutieren.

Mit dabei waren Vereinsvertreter sowie Angehörige der Fanprojekte, der zuständigen Polizeiinspektionen und der Bundespolizei. Wissenschaftlich begleitet wurde das Treffen von Jonas Gabler („Kompetenzgruppe Fankulturen und Sportbezogene soziale Arbeit“ – KoFaS). Begleitet wurde die Tagung auch von Vertretern der Deutschen Fußball Liga (DFL).

Ein Schwerpunkt der Sommertagung war ein Rückblick auf den Sonderspielbetrieb aufgrund der Pandemie. Es wurde auch vereinbart, dass der Austausch gerade zu Fragen der Wegeführung, dem Einsatz von Dialogteams oder auch die gemeinsame Nachbereitung der Begegnungen weiter intensiviert wird.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Stadionallianzen werden allen etwas bringen – Fans, Vereinen und Polizei. Wir hatten bei der – Corona-bedingt jetzt ersten – Sommertagung endlich alle Akteure in Präsenz an einem Tisch. Bei den Stadionallianzen geht es darum, noch mehr Vertrauen untereinander aufzubauen und eine gemeinsame Zielvorstellung davon zu entwickeln, wie die Spiele idealerweise ablaufen sollten. Ich sehe eine große Chance darin, gemeinsam alle Abläufe kritisch zu betrachten und zukunftsweisende Strategien vor Ort weiter zu entwickeln. Fanprojekte beziehen wir bewusst mit ein, weil ihre Sicht gerade für einen friedlichen Ablauf der Spiele elementar ist. Natürlich geht es aber auch darum, die Aufwände für alle Beteiligten, also auch Polizei-Einsatzstunden, zu verringern. Alle Partner eint das Interesse, vor allem einen gewalt- und störungsfreien Spielablauf zu ermöglichen. Das geht nur gemeinsam und im Schulterschluss. Daran ändert sich auch nichts, wenn im Umfeld eines Spiels einmal nicht alles so läuft, wie es sich die Beteiligten vorstellen.“

Gasumlage ist weiterer Baustein bei der Belastung durch die steigenden Energiekosten – Gasflamme

Gasumlage ist weiterer Baustein bei der Belastung durch die steigenden Energiekosten

16. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Auf Gaskunden kommt im Herbst – neben den schon heute weiter steigenden Energiepreisen – mit der Gasumlage eine weitere Belastung zu. Die Höhe der dann greifenden Gasumlage wird bei 2,419 Cent/Kilowattstunde liegen.

Dazu sagt Niedersachsens Energieminister Olaf Lies:

„Ich bin weder glücklich noch zufrieden mit der Entscheidung. Ich hätte mir vom Bund eine bessere Lösung gewünscht und erhofft. Gut ist, dass die Gasumlage bei weitem nicht so hoch ausfällt wie vielfach befürchtet wurde. Ein Vier-Personen-Haushalt muss trotzdem deutlich tiefer in die Tasche greifen – und es ist noch gar nicht klar, wie tief. Darum hatte ich vergangene Woche schon gefordert, die Gasumlage auf zwei Cent pro Kilowattstunde zu deckeln – und zwar inklusive Mehrwertsteuer. Die Bundesregierung will zwar verhindern, dass sie fällig wird, aber dieser feste Wille allein reicht vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht aus, die mit Sorge und teilweise großen finanziellen Ängsten auf den Herbst und Winter blicken. Außerdem glaube ich, hier wird mit einer Umlage in den falschen Instrumentenkasten gegriffen: Erst wird den Menschen mehr Geld abverlangt, um sie dann später über das Wohngeld oder sonstige staatliche Leistungen wieder zu entlasten. Das ist der falsche Weg, finde ich. Eine Übernahme durch den Bund hätte vielen Menschen und Unternehmen geholfen. Die Mehrbelastung über den Bundeshaushalt abzudecken wäre das bessere Signal an die Menschen gewesen. Jetzt trägt sie nur der Gaskunde. Nur: Welche Mieterin, welcher Mieter kann sich schon aussuchen, womit die Wohnung geheizt wird? Darum müssen wir doch alles dafür tun, um die Belastungen einzugrenzen.“

Ministerpräsident Stephan Weil äußert sich wie folgt zu der Gasumlage:

„Die jetzt getroffene Entscheidung für eine Gasumlage ist bitter, aber leider notwendig. Andernfalls müssten am Ende die besonders betroffenen Energieunternehmen ihre Kundinnen und Kunden noch sehr viel stärker zur Kasse bitten. Eine Umlage auf alle Gaskunden ist dann schon fairer. Jetzt muss aber rasch dafür gesorgt werden, dass die Gasumlage zumindest nicht auch noch mit einer Mehrwertsteuer versehen wird. Falls die EU der Bundesrepublik insofern nicht die erbetene Ausnahme gewährt, müssten die Mehrwertsteuer-Einnahmen vollständig an Menschen mit niedrigen Einkommen zurückgegeben werden.

Gerade die Gasumlage zeigt noch einmal deutlich, dass wir schnell zu weiteren wirksamen Entlastungspaketen kommen müssen. Für Menschen mit kleinen Einkommen ist noch nicht genug getan worden. Das muss sich schnell  ändern.

Es gibt dazu auch durchaus Möglichkeiten. Wenn wir jetzt keine Notlage haben, wann dann? Und für eine Notlage sieht das Grundgesetz für den Bund Ausnahmen von der Schuldenbremse vor. Der Staat kann also zur Gegenfinanzierung dieser weiteren Entlastungen gesonderte Kredite aufnehmen und das sollte er meines Erachtens auch tun. Im Übrigen halte ich auch die Einführung einer Übergewinnsteuer für angezeigt. Wenn Italien und einige andere EU Länder längst eine Übergewinnsteuer haben und damit gute Erfahrungen machen, dann fragt man sich doch, warum  das in Deutschland nicht auch funktionieren soll.“

Niedersachsen unterstützt mit zwei Spezialfahrzeugen die Bekämpfung von Waldbränden in Südfrankreich – CCFM3000 cmm© Carl-Marcus Müller

Niedersachsen unterstützt mit zwei Spezialfahrzeugen die Bekämpfung von Waldbränden in Südfrankreich

11. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In der französischen Region Gironde wüten aktuell erneut verheerende Waldbrände. Aufgrund der sich zuspitzenden Lage unterstützt Niedersachsen die französischen Kräfte bei der Bekämpfung. In der vergangenen Nacht (11.08.2022) wurde eine speziell für solche Ereignisse EU-standardisierte Brandbekämpfungseinheit in Bonn zusammengezogen, an der auch zwei Spezialfahrzeuge und Personal aus Niedersachsen beteiligt sind.

Die niedersächsische Einheit besteht aus einem Führungsfahrzeug und zwei sogenannte CCFM 3000 Niedersachsen. Das sind speziell für derartige Einsatzlagen entwickelte Fahrzeuge, die erst im April dieses Jahres vom Land Niedersachsen an die niedersächsischen Feuerwehren übergeben wurden. Die Dauer des Einsatzes vor Ort ist zunächst für sieben Tage geplant.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Bilder der verheerenden Brände aus der Region um Bordeaux sind furchtbar. Natürlich unterstützen wir unsere französischen Nachbarn in so einer Situation insbesondere auch mit unseren speziell für solche Einsätze angeschafften Fahrzeugen. Dieser Sommer zeigt dramatisch, dass wir Wald- und Vegetationsbrände besser und effizienter mit einem gemeinsamen europäischen Ansatz bekämpfen können. Diese Einsätze werden infolge des Klimawandels immer häufiger werden. Die von mir seit Jahren geforderte – und auch im Rahmen des Koalitionsvertrages auf Bundesebene verhandelte – Stärkung von RescEU ist in diesem Zusammenhang ein essenzieller Baustein. Ich wünsche allen Kameradinnen und Kameraden viel Erfolg bei ihrem Einsatz und eine gesunde Heimkehr!“

Niedersachsen – Gemeinsam durch die Energiekrise – Gemeinsam durch die Energiekrise

Niedersachsen – Gemeinsam durch die Energiekrise

9. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine war eine Zäsur für uns alle. Die daraufhin erfolgten Sanktionen der EU waren und sind notwendig. Die Folgewirkungen des Krieges und der Sanktionen für unsere Bevölkerung und Unternehmen sind schwerwiegend. Wir stehen deshalb vor großen, vor allem sozialen aber gleichsam auch wirtschaftlichen Herausforderungen in Niedersachsen. Fast alle Lebensbereiche sind von den steigenden Energiepreisen und der anhaltend hohen Inflation betroffen.

Deswegen ist es ein starkes Zeichen, dass sich viele relevante gesellschaftliche Akteure wie die öffentliche Hand mit Land und Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Energieversorger und Sozialverbände zusammengefunden haben, um gemeinsam Lösungen für die Menschen in Niedersachsen umzusetzen. Ihnen gemeinsam ist das Ziel, alles zu unternehmen, damit die aktuelle Lage nicht zur Zerreißprobe für die Menschen in unserem Land wird. Niedersachsen steht zusammen und packt gemeinsam an. Wir setzen ein Zeichen des gemeinsamen Handelns und wollen gemeinsam durch die Energiekrise gehen.

1.      Soziale Notlagen abfedern

Spätestens mit der ab Oktober greifenden zusätzlichen Umlage für alle Haushalte auf Gas werden vor allem einkommensschwache Haushalte an finanzielle Grenzen stoßen. Die beteiligten Akteure sind sich darüber einig, dass gerade die wirtschaftlich Schwächsten in dieser Krise unterstützt werden müssen.

Einigkeit besteht bei den beteiligten Akteuren darüber, dass es hierzu vor allem weiterer wirksamer staatlicher Entlastungsmaßnahmen des Bundes bedarf, wozu unter anderem eine schnelle Anpassung des Regelsatzes zur Grundsicherung, der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Heizung, des Kindergeldes und des Wohngeldes, Energiekostenzuschüsse sowie die Streckung der EnSiG-Umlagen gehören. Darüber müssen aber vor allem auch Haushalte im unteren Einkommensbereich und von Nicht-Erwerbstätigen in den Blick genommen werden, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Denn die Energiepreissteigerungen treffen nicht nur Menschen hart, die finanziell kaum Spielraum haben, Rücklagen zu bilden, sondern auch Menschen aus der Mittelschicht werden die immensen Kosten nicht mehr alle zahlen können. So sollten beispielsweise Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende in die Zahlung des Energiegeldes einbezogen werden bzw. eine vergleichbare Leistung bekommen.

Neben dem Abfedern bestehender Notlagen gilt es zudem, das Entstehen weiterer sozialer Notlagen zu vermeiden. Die Sicherung von Arbeitsplätzen ist dafür wesentlich.

Alle Mieterinnen und Mieter werden angesichts der absehbaren Nachzahlungen bei den Nebenkosten dringend dazu aufgerufen, in den nächsten Monaten mit Gas und Strom umsichtig umzugehen und die Verbräuche zu reduzieren – auch wenn damit kleinere Komfortverluste verbunden sein sollten. Auf dieser Grundlage werden die Verbände der Wohnungswirtschaft ihrerseits so weit als möglich Wohnungskündigungen vermeiden, wenn Haushalte ihre Nachzahlungen nicht leisten können. Voraussetzung dafür seien aber eigene Sparbemühungen der einzelnen Mieterinnen und Mieter. Die Verbände der Wohnungswirt-schaft unterstützen hierbei auch durch entsprechende Beratung. Außerdem setzen die vdw-Mitgliedsunternehmen die energetische Sanierung ihrer Altbestände fort und werden die vorhandenen Heizanlagen vor dem kommenden Winter technisch optimieren und in Einzelfällen auch um wenige Grad herunterregulieren.

Die 500.000 ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer der LAG Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie Kirchen stehen zur Unterstützung und Beratung von Menschen in Notlagen zur Verfügung. Das können peer-to-peer-Beratungen, Unterstützung bei Energiechecks oder andere Hilfeleistungen sein.

Die beteiligten Akteure sind sich einig, dass bei Zahlungsschwierigkeiten die Einstellung von Gas- und Stromlieferungen und die Überschuldung betroffener Haushalte möglichst vermieden werden müssen. Die Energieversorger in Niedersachsen versuchen Lösungen zu finden, die eine Sperrung verhindern. Viele Stadtwerke und Versorger arbeiten dabei mit Schuldnerberatungen, karitativen Einrichtungen und den Jobcentern zusammen. Diese Unterstützung hilft den Betroffenen mehr als ein Moratorium und vermeidet den Aufwuchs von Forderungen, die schnell zur Schuldenfalle werden. Die niedersächsische Energiewirtschaft sagt zu, die bereits von ihr praktizierten Maßnahmen für bedürftige Haushalte fortzuführen und weiter zu intensivieren. Die Liquidität der Energieversorger muss dabei sichergestellt sein.

In Ergänzung und nachrangig zu Maßnahmen des Bundes kann die Einrichtung von Härtefallfonds ebenfalls dabei helfen, Strom- und Gassperren zu verhindern. Die Landesregierung ist bereit, sich auf der Basis von Konzepten der Kommunen und/ oder Energieversorger zu einem Drittel an den Kosten von lokalen Härtefallfonds zu beteiligen. Mit diesen Härtefallfonds sollen Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, subsidiär eine Unterstützung bekommen Hierzu ist landesseitig zunächst ein Betrag bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände sowie die Verbände der Energiewirtschaft in Niedersachsen sagen zu, das Ob und Wie in ihren Gremien zügig abschließend zu beraten. Die Landesförderung ist ein Angebot, die Fonds, ihr Volumen und die Administration bleiben eine Entscheidung vor Ort.

Die beteiligten Akteure sehen auch einen höheren Bedarf an Verbraucher- und Schuldnerberatungen. Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Kommunen und Land sagen zu, diese Angebote weiter zu unterstützen. Die Landesregierung beabsichtigt, ihre finanzielle Förderung für die soziale Schuldnerberatung sowie die Verbraucherberatung noch in diesem Jahr zu erhöhen.

Die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Lebensmitteln ist von herausragender Bedeutung. Die Versorgung mit Lebensmitteln ist angesichts des aktuell wachsenden Bedarfs für die zahlreichen in Niedersachsen vorhandenen Tafeln eine zunehmende Herausforderung. Die strukturelle Unterstützung und Stärkung der professionellen Arbeit der Tafeln wird derzeit von einer Reihe von Akteuren geprüft. Geplant wird daher eine stärkere Einbindung der Direktvermarkter in die Lieferkette der Tafeln. Die Tafeln beabsichtigen die Einrichtung von regionalen Verteilzentren. Die Landesregierung beabsichtigt, hierzu ihre finanzielle Förderung für die Tafeln noch in diesem Jahr zu erhöhen. Außerdem soll es landesseitig eine „Werbekampagne” zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bei den Tafeln geben und dabei auch die stärkere Einbindung von Freiwilligencentern und Jobcentern sowie weiterer Akteure in den Blick genommen werden.

2.      Energie sparen

Die beteiligten Akteure sind sich einig, dass durch ein geändertes und energiebewusstes Verhalten jeder und jedes Einzelnen in der Summe ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden muss. Die beteiligten Akteure haben rund 250 Vorschläge zusammengetragen und werden diese in ihrem Wirkungskreis vorantreiben. Die Vorschläge reichen von lebenspraktischen Hinweisen zum Lüften bis hin zu technischen Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen oder Dämmmaßnahmen an Fenstern, Türen und Gebäuden. Das Generieren von Einsparungen betrifft sowohl private Haushalte als auch Unternehmen.

Die beteiligten Akteure sind sich einig, dass einkommensschwache Haushalte einer besonderen Unterstützung bei der Realisierung von Energieeinsparmöglichkeiten brauchen. Die Energieberatung soll daher ausgebaut werden. Dazu gehören insbesondere Angebote wie Stromspar-Checks, Gebäude-Checks oder Beratungen zur Optimierung der Heizung. Dazu will jeder der beteiligten Akteure seinen Beitrag leisten. Die Landesregierung beabsichtigt, ihre finanzielle Förderung für die Energieberatung noch in diesem Jahr entsprechend zu erhöhen.

Zudem hat die Landesregierung für seine landeseigenen Liegenschaften bereits einen
4-Punkte-Plan vorgelegt. So soll durch effizientes Flächenmanagement die Flächennutzung um zehn Prozent bis 2030 reduziert werden. Landeseigene Dächer werden mit Photovoltaik erschlossen. Es wird mehr Geld eingesetzt für die energetische Ertüchtigung von Landesliegenschaften. Und Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Stand werden zuerst saniert. Die Beschäftigten sollen zudem einen Leitfaden mit Energiespartipps für den Arbeitsplatz an die Hand bekommen.

Notwendig sind zudem verbesserte Beratungs- und Förderangebote auch auf Bundesebene für Private und Unternehmen, die Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen oder betrieblichen Energieeffizienz durchführen oder die Energie- und Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umstellen wollen.

3.      Kampagne „Gemeinsam durch die Energiekrise”

Da der Informations- und Beratungsbedarf rasant wächst, haben die beteiligten Akteure sich auf eine gemeinsame Kampagne „Gemeinsam durch die Energiekrise” verständigt. Ziel dieser modular aufgebauten Kampagne ist es, die unterschiedlichsten Zielgruppen im Land zu erreichen. Dabei wird es über aktuelle Hinweise zum Energiesparen hinaus auch Informationen zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten, sozialen Hilfen oder Best-Practice-Beispielen geben. Logo und Slogan dienen als „Dach” für die Kommunikationsmaterialien. Die Zusammenführung erfolgt auf der Homepage des Landes, auf der die Energiespartipps für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiterführend erklärt und grafisch aufbereitet werden. Die Inhalte sollen barrierefrei zugänglich sein.


4.      Weitere unnötige Belastungen vermeiden

Die ohnehin schon belastete Situation für viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen darf nicht durch zusätzliche gesetzliche und administrative Hemmnisse verschärft werden. Die Landesregierung wird hierauf bei ihren Vorhaben einen besonderen Fokus legen und auch bei neuen Vorhaben des Bundes und der EU seine Möglichkeiten zur Einflussnahme nutzen.

KMU, insbesondere die Klein- und Kleinstunternehmen sowie die gemeinnützigen Vereine der Freien Wohlfahrtspflege, können im Energiebereich anders als Großabnehmer keine Preise aushandeln, zugleich aber die Preissteigerungen auch nicht weitergeben; Gaseinsparungen oder der Wechsel zu anderen Energieformen sind für einen Großteil der KMU (kurzfristig) kaum oder nur unter immensen wirtschaftlichen Einbußen möglich. Die Folgen der Energiekrise treffen auch sie deshalb ebenso wie die Privathaushalte massiv. Da die allermeisten KMU die Zugangsvoraussetzungen für die Sonderprogramme des Bundes indessen nicht erfüllen und damit von diesen nicht werden profitieren können, muss es auch für sie Hilfsprogramme geben, damit sie durch die Gaskrise nicht in Insolvenzen geraten, in deren Folge sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht länger beschäftigen können. Niedersachsen hat deshalb bereits eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um ein branchenoffenes und bundesweit wirkendes Förderprogramm für den Mittelstand aufzulegen. Bessert der Bund seine Hilfsprogramme dennoch nicht nach, kann es möglich sein, auch Klein- und Kleinstunternehmen bei den regionalen Härtefallfonds zu berücksichtigen.

Darüber hinaus wird das Land seine Kompetenzen im Vollzug des Steuerrechtes verstärkt nutzen. So können zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen die Finanzbehörden Maßnahmen treffen, wie die Herabsetzung der Vorauszahlungen, Stundungsregelungen, Verlängerung der Erklärungsfristen sowie den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Deren Anwendung wird das Finanzministerium möglichst einheitlich regeln.

Die Landesregierung will noch in diesem Jahr einen Energiehilfe-Notfallfonds von zunächst bis zu 100 Millionen Euro bereitstellen. Davon sollen bis zu 50 Millionen Euro für die Unterstützung lokaler Härtefallfonds sein.

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beschaffen gemeinsam vier neue Polizeihubschrauber – Polizeihubschrauber Niedersachsen© Bernd Günther

Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern beschaffen gemeinsam vier neue Polizeihubschrauber

9. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen gemeinsam vier neue Polizeihubschrauber kaufen – je zwei für jedes Bundesland. Die gemeinsame Beschaffung durch das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) spart Aufwand, Zeit und Geld. Am 1. August 2022 wurde die Ausschreibung auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Interessierte Unternehmen haben nun zunächst bis zum 1. September 2022 Zeit, ihre Teilnahmeanträge einzureichen.

Pistorius: „Durch die gemeinsame Beschaffung der Polizeihubschrauber sparen beide Länder Sach- und Personalkosten.”

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Unsere Polizei muss bestens für alle Einsätze ausgerüstet sein – das gilt nicht nur auf dem Land und auf dem Wasser, sondern auch in der Luft. Da das LZN bereits mit den Vorbereitungen der Hubschrauberbeschaffung für Niedersachsen begonnen hatte, macht es nur Sinn, die Beschaffung auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Die gemeinsame Beschaffung dieser vier Polizeihubschrauber spart erhebliche Sach- und Personalkosten und bietet weitere Synergieeffekte, die sich bei den späteren Wartungen und Instandhaltungen sowie bei der Ausbildung der Pilotinnen und Piloten zeigen werden. Möglicherweise müssen wir aufgrund der höheren Stückzahl der Hubschrauber auch weniger investieren.”

„Im Juni hat unser Bundesland mit dem Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen, zwei neue Polizeihubschrauber als Ersatz für die bisherigen zu beschaffen. Da die Ausstattung der Polizeihubschrauber beider Länder vergleichbar ist, lag es nahe, eine gemeinsame Beschaffung mit Niedersachsens Polizei zu initiieren. Den Vergabeprozess für beide Länder übernimmt das Logistik Zentrum Niedersachsen, da es bereits mit den Vorbereitungen der Hubschrauberbeschaffung für Niedersachsen begonnen hatte. Dies spart Zeit und Aufwand für die umfangreiche Vorbereitung der Ausschreibung und entlastet zudem unser Landesamt für innere Verwaltung von dieser Aufgabe”, ergänzt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel. Zum Zweck der gemeinsamen Beschaffung wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sowie vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern kürzlich eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Für beide Minister ist klar: „Größere Anschaffungen gemeinsam vorzunehmen, bietet immer auch immense Vorteile für beide Seiten. Darum wollen wir auch künftig, wann immer es Sinn macht, Kooperationen mit anderen Bundesländern bei unseren Beschaffungen nutzen.”

1 Mio. Euro aus dem Ad-hoc-Paket zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen – Antreten DRK© Bernd Günther / BG-PRESS.de

1 Mio. Euro aus dem Ad-hoc-Paket zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes in Niedersachsen

3. August 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Es ist wichtig, die Fähigkeiten der Hilfsorganisationen auszubauen und zu stärken, damit sie weiterhin ihren für uns so wichtigen Beitrag im Katastrophenschutz leisten können.“

Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) hat heute (03.08.2022) Förderbescheide an die sechs Landesverbände der Hilfsorganisationen übergeben. Die Förderungen werden im Rahmen der kurzfristigen Umsetzung des 40 Mio. Euro umfassenden Ad-hoc-Pakets für den Brand- und Katastrophenschutz gewährt. Bis 2024 wird damit der bisherige jährliche Mittelansatz um jeweils eine Million Euro verstärkt.

Dadurch werden die Ausstattung und die Ausbildung in den Verbänden unterstützt und verbessert.

Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Mit dieser zusätzlichen Unterstützung unserer Hilfsorganisationen aus dem 40. Mio. € Ad-hoc-Paket gehen wir wichtige Schritte, um den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz insgesamt zu stärken. Wir setzen damit einen deutlichen Schwerpunkt auf Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Übungen im Katastrophenschutz. Niedersachsen stellt sich damit noch besser für die kommenden Herausforderungen auf. Es ist wichtig, die Fähigkeiten der Hilfsorganisationen auszubauen und zu stärken, damit sie weiterhin ihren für uns so wichtigen Beitrag im Katastrophenschutz leisten können.“

„In den Hochzeiten der Pandemie mussten viele praktische Ausbildungen und Übungen wie zum Beispiel LKW-Führerscheine, Speziallehrgänge und Katastrophenschutzübungen zu Gunsten der Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit zurückgestellt werden. Dies gilt es nun nicht nur nachzuholen, sondern mit den geplanten Maßnahmen die Fläche deutlich zu stärken“, ergänzt Mirko Temmler, Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz.

Das von Minister Pistorius angeregte Ad-hoc-Paket im Umfang von 40 Mio. Euro umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Aufgabenwahrnehmung im Katastrophenschutz in Niedersachsen. Diese Mittel werden zusätzlich zu den aktuell knapp 18 Mio. Euro bereitgestellt, die regulär jährlich für den Katastrophenschutz eingeplant sind. Es beinhaltet zahlreiche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen verteilt auf die Jahre 2022 bis 2025.

Eine der vier Säulen des 40 Mio. Euro umfassenden Ad-hoc-Pakets betrifft die gezielte Aus- und Fortbildung der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz. Die Hilfsorganisationen wirken im Rahmen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes in den Einheiten auf kommunaler Ebene sowie in den Landeseinheiten. Hierfür erhalten die Hilfsorganisationen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 eine Verstärkung des bisherigen jährlichen Mittelansatzes von 436.000 Euro pro Jahr um jeweils eine Million Euro.

Die Förderanteile entfallen damit zusätzlich zur mittelfristigen Haushaltsplanung wie folgt und jährlich für 2022, 2023 und 2024 auf

– das Deutsche Rote Kreuz: 510.000 Euro

– den Arbeiter-Samariter-Bund: 122.500 Euro

– die Johanniter-Unfall-Hilfe: 122.500 Euro

– den Malteser Hilfsdienst: 122.500 Euro

– die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft: 122.500 Euro

Um diese Mittel schnellstmöglich umsetzen zu können, werden diese über die Gewährung von Zuwendungen für Ausstattung und Ausbildung von Katastrophenschutzeinheiten privater Träger verfügbar gemacht.

Ernteprojekt „GELBES BAND“ des ZEHN geht in die 3. Runde – Gelbes Band

Ernteprojekt „GELBES BAND“ des ZEHN geht in die 3. Runde

29. Juli 2022/in Niedersachsen

OLDENBURG (PM). Ab sofort heißt es wieder: Obstbäume gesucht und Obst retten! Ob im privaten Garten oder auf der Streuobstwiese im Ort – eigene Obstbäume können beim ZEHN registriert und mit einem Gelben Band gekennzeichnet werden. Ein Gelbes Band am Stamm signalisiert: Hier darf kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden.

Bereits in den vergangenen zwei Jahren war das Ernteprojekt ein voller Erfolg. Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN) koordiniert die Aktion nun bereits zum dritten Mal. Ab dem 15. Juni ist ganz Niedersachsen wieder aktiv gegen Lebensmittelverschwendung und rettet Obst vor dem Verderb.

Die Idee ist simpel: Immer wieder bleibt Obst ungenutzt unter Bäumen liegen oder Beeren an Sträuchern hängen. Manchen Privatpersonen wächst die Obsternte in puncto Zeit und Menge über den Kopf oder aber die Streuobstwiese im Ort wird nicht aufgesucht und abgeerntet. Mit einem Gelben Band wird hier Abhilfe geschaffen. Eigene Obstbäume können beim ZEHN registriert und in eine Landkarte eingetragen werden. Schon bekommen Obstbaumeigentümer*innen Gelbe Bänder und Informationsmaterialien vom ZEHN kostenfrei zugeschickt. Nun eine Schleife an den Baumstamm binden und schon ist klar: Hier dürfen alle ohne Rücksprache für den eigenen Bedarf Obst ernten. Ziel des Ernteprojekts ist es, gegen Lebensmittelverschwendung vorzugehen und Menschen für dieses Problem zu sensibilisieren. Denn: Lebensmittel sind zu wertvoll, um ungenutzt zu bleiben oder sogar im Müll zu landen. Wer selbst in die Obsternte einsteigt, erfährt viel über Lebensmittel. Wie wachsen sie, wann sind sie reif und wie kann ich sie gut lagern und schließlich zubereiten. Und auch ein Apfel mit einer kleinen Delle ist wertzuschätzen und macht sich als Saft, im Kuchen oder als Mus gut.

„Das Ernteprojekt hat sich in Niedersachsen bereits etabliert. Waren es im Jahr 2020 noch 1800 Gelbe Bänder an 70 Standorten, so konnten wir 2021 bereits 3300 Bänder an über 170 Standorte verteilen“, freut sich Maren Meyer, die das Projekt im ZEHN koordiniert. Auch Informationsmaterialien wurden begleitend zum Projekt gut angenommen, um thematisch einzusteigen. Auch in diesem Jahr können Saisonkalender, Fakten-Checks zu ausgewählten Themen und Rezeptkarten kostenlos bei der Registrierung bestellt werden.

„Besonders gefreut hat uns, dass sich im vergangenen Jahr viele Kommunen und Städte bei uns gemeldet haben. Sie haben eine große Vorbildfunktion und können mit Aufrufen, Aufmerksamkeit und Aktionstagen das Thema der Lebensmittelverschwendung ihren Bürgerinnen und Bürgern näherbringen“, so Maren Meyer. Um diese Aktionen zu unterstützen, plant das ZEHN das Ernteprojekt in diesem Jahr zu erweitern. Zum einen wird ein Aktionspaket für Kitas erarbeitet, um bei einem Ausflug auf die Streuobstwiese alles rund um den Apfel zu lernen. Zum anderen folgen Tools, mit dem die vor Ort gerettete Menge an Obst gemessen werden kann. Wie wird das geerntete Obst weiter genutzt? „Wir wollen es wissen! Wie viel und wie retten die Niedersächsinnen und Niedersachsen Obst tatsächlich? Dafür braucht es aber zunächst einmal ein großes Angebot von der Küste bis zum Harz“, so der Aufruf des ZEHN an alle interessierten Eigentümer*innen von Obstbäumen. Alle Informationen zum Ernteprojekt sowie ein Online-Teilnahmebogen zur Registrierung gibt es auf www.zehn-niedersachsen.de/gelbesband.

Hintergrund: Neben dem Schwerpunkt Lebensmittelwertschätzung setzt sich das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen auch für die Themen Ernährung, Hauswirtschaft und Alltagskompetenz ein. Im Jahr 2020 hat das ZEHN das Projekt „Gelbes Band“, das erstmals im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg durchgeführt wurde, nach Niedersachsen geholt. Mehr Infos zum Gelben Band gibt es unter www.zehn-niedersachsen.de/gelbesband.

Auch in der Landeshauptstadt bereitet man die Bäume vor

HANNOVER (PM). Rund 200 im öffentlichen Raum stehende städtische Obstbäume erhalten derzeit jeweils ein gelbes Band. Diese Markierung bedeutet, dass das Obst dieser Bäume gepflückt werden darf. Damit nimmt der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover, wie in den vergangenen beiden Jahren, auch 2022 an dem niedersachsenweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“ vom Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN) teil. Ziel der Aktion ist es, auf Lebensmittelverschwendung aufmerksam zu machen.

Die zuständigen Gärtner*innen des Bereichs Öffentliche Grünflächen werden voraussichtlich bis Ende der ersten Augustwoche die Markierung der Bäume beenden. Gekennzeichnet werden etwa diverse Apfelsorten, Birnen, Pflaumen, Kirschen oder Mirabellen. Die Bäume stehen unter anderem im Willy-Spahn-Park in Ahlem, im Hinüberschen Garten in Marienwerder und im Hermann-Löns-Park im Stadtteil Kleefeld. Eine detaillierte Standortkarte mit allen markierten Bäumen ist auf der Internetseite von ZEHN unter www.zehn-niedersachsen.de/gelbesband hinterlegt. Im Herbst 2022 werden die Bänder, die aus reißfestem Papier bestehen, von den Mitarbeiter*innen der Grünflächenbetriebe wieder entfernt.

Beim Ernten sollten die Pflücker*innen so vorsichtig vorgehen, dass die Äste nicht beschädigt werden. Zudem ist die Menge auf den Eigenverbrauch begrenzt.

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