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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Ruhiger Start mit viel Lust auf Schule – Schulklasse2

Ruhiger Start mit viel Lust auf Schule

20. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Nach ersten Rückmeldungen aus Schulen an die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) ist der Start nach den Osterferien ohne Auffälligkeiten und äußerst routiniert verlaufen. Die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler sei über die aktuell geltenden Regelungen informiert gewesen, wurde berichtet.

So sei der Testpflicht flächendeckend nachgekommen worden, lediglich in Einzelfällen hätte der Selbsttest vor Ort in der Schule nachgeholt werden müssen. Die zum heutigen Schulstart erforderlichen Tests wurden den Schülerinnen und Schülern in der Regel zu Beginn der Osterferien mitgegeben. Die Sicherheitsphase mit täglichen Tests stößt nach den Rückmeldungen auf viel Zustimmung.

Mit Blick auf das Ende der Maskenpflicht hieß es aus den Schulen, dass viele Schülerinnen und Schüler am heutigen Tage freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen hätten. Vor allem außerhalb der Unterrichtssituation unterwegs in den Schulgebäuden, auf Gängen und Wegen hin zu Fachräumen oder auf dem Schulhof, hätten viele Schülerinnen und Schüler die Maske aufgesetzt. Es lässt sich allerdings nicht seriös quantifizieren, wie viele der rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen MNB getragen hätten. Grundsätzlich scheint es sowohl Zustimmung wie auch Kritik am Ende der Maskenpflicht zu geben. Insbesondere für die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. den Primarbereich wird dieser Schritt als pädagogisch hilfreiche Maßnahme und wichtige Erleichterung gewertet, gleichwohl es auch Sorgen um den Infektions- und Gesundheitsschutz gibt.

Weiterhin wurde zurückgemeldet, dass ukrainische Schülerinnen und Schüler von den Schulgemeinschaften herzlich aufgenommen wurden und „sehr motiviert“ seien.

„Aus vielen Schulen ist zudem gemeldet worden, dass die Schülerinnen und Schüler mit viel Lust auf Schule aus den Ferien gekommen sind“, berichtet Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Das freut mich natürlich sehr, weil Freude an der Schule das Klassenklima und das Zusammengehörigkeitsgefühl ebenso fördert, wie sie die Lernmotivation und die Lernerfolge unterstützt. In diesem Sinne wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern weiterhin viel Spaß an der Schule, den Freundinnen und Freunden und dem gemeinsamen Lernen. Allen Jugendlichen, die in den nächsten Wochen und Monaten Abschlussprüfungen ablegen, drücke ich die Daumen und wünsche ihnen viel Glück und Erfolg.“

An Schulleitungen und Lehrkräfte gewandt erklärte der Kultusminister, er wisse, dass die nun folgende Wegstrecke hin zu den Sommerferien immer besonders arbeitsreich und herausfordernd sei. „Bereits jetzt möchte ich mich daher für die hohe Leistungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen Mitarbeitenden, der Leitungsteams und der Schulleitungen bedanken. Mit ihrem Engagement und Einsatz sichern und schaffen Sie Zukunftschancen und Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen. Und das in denkbar schwierigen Zeiten, da sich derzeit mit Corona und den Kriegsfolgen zwei Krisen überlappen und auf Schule einwirken. Wir werden bei der Beschulung der ukrainischen Geflüchteten weiterhin einen Kurs fahren, der ihnen viel Freiheiten lässt, um die Lage im Sinne der Kinder zu gestalten. Zudem werden wir weiterhin bürokratische Hürden wegräumen und unsere Unterstützung weiter hochfahren, im Sinne von mehr Geld für zusätzliches Personal.“

Schule startet morgen mit „Testphase" bis Ende April – Corona Test Symbolbild© BG-PRESS.de

Schule startet morgen mit „Testphase“ bis Ende April

19. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Schulbetrieb nach den Osterferien startet am morgigen Mittwoch mit einer intensiven „Testphase“: Vom 20.04.2022-29.04.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler zu Hause in dem bekannten Verfahren, bevor sie sich auf den Weg in die Schule machen. Das gilt auch für geimpfte, geboosterte und genesene Schülerinnen und Schüler.

Damit sollen Infektionen, die möglicherweise in den Ferien oder über die Osterfeiertage stattgefunden haben, aufgedeckt und Einträge in den Schulbetrieb verhindert werden. „Dieses engmaschige Vorgehen nach einer Zeit mit vielen Kontakten und weniger Tests ist vernünftig und hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt“, betont Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Und weiter: „In diesem Jahr konnten erfreulicherweise private Osterfeierlichkeiten stattfinden, was natürlich eine schöne Sache für Kinder, Eltern und Großeltern ist. Damit steigt aber natürlich auch die Wahrscheinlichkeit für Infektionen. Daher schöpfen wir das Maximum an Möglichkeiten aus, um einen Beitrag zur Eindämmung zu leisten und den Schulbetrieb zu schützen.“

Nach dem Ende der „Testphase“ ab dem 02.05.2022 sind keine Pflicht-Tests mehr vorgesehen, vielmehr werden freiwillige Angebote gemacht. Schülerinnen und Schüler können sich im Mai bis zu dreimal pro Schulwoche testen, die erforderlichen Testkapazitäten stellt weiterhin das Land zur Verfügung. Geplant ist zudem, dass bis Ende des Schuljahres bzw. bis zum 31.07.2022 ein freiwilliges Testangebot vorgehalten wird. Das gilt auch für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Mit Blick auf das Ende der Maskenpflicht weist Kultusminister Tonne darauf hin, dass die Mund-Nase-Bedeckung weiter getragen werden darf. „Wer sich selbst und andere schützen möchte, darf die Maske selbstverständlich weiterhin aufsetzen. Insbesondere in den ersten Tagen nach den Ferien halte ich das für einen nachvollziehbaren Schritt. Dass die Maske wirksam schützt, steht zweifelsfrei fest. Gleichwohl ist es wichtig und richtig, dass auch Normalität Einzug hält und zum Beispiel beim Thema Sprachbildung mehr möglich ist, aber auch die nonverbale Kommunikation und Mimik wieder eine stärkere Rolle spielen können. Unter dem Strich haben wir in Niedersachsen Sicherheit und Normalität gut ausbalanciert.“

Online-Wache der Niedersächsischen Polizei immer beliebter – Online Wache

Online-Wache der Niedersächsischen Polizei immer beliebter

13. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Unser Leben verlagert sich über Social Media, Onlineshopping und andere Dienstleistungen immer mehr ins Netz. Darum ist es gut, dass die Polizei dort ebenfalls präsent ist.“

Die Online-Wache der Polizei Niedersachsen wird immer häufiger zur Anzeige von Straftaten genutzt. Im vergangenen Jahr wurden rund 155.000 Vorgänge über die Online-Wache entgegengenommen. Das waren noch einmal rund 41.000 Vorgänge mehr als 2020 und entspricht pro Tag rund 425 Einträgen. Die meisten Anzeigen wurden wegen Betrugs oder auf Grund von Straftaten im Internet aufgegeben. Darüber hinaus wurden die Kategorien „Anzeige rund um das Fahrrad“, „Diebstahl“ und „Straftaten anderer Art“ häufig genutzt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Unser Leben verlagert sich über Social Media, Onlineshopping und andere Dienstleistungen immer mehr ins Netz. Darum ist es gut, dass die Polizei dort ebenfalls präsent ist und für die Bürgerinnen und Bürger auch im Internet da ist. Die aktuellen Zahlen belegen, dass die Angebote der Polizei Niedersachsen immer stärker genutzt werden.“

Die Online-Wache der Polizei Niedersachsen hat sich seit ihrer Einführung vor 15 Jahren immer stärker im Bewusstsein der niedersächsischen Bevölkerung etabliert. Das belegt auch die kontinuierlich steigende Anzahl an digitalen Eingaben: Während die Online-Wache ein Jahr nach Einführung (2008) in 8.300 Fällen genutzt wurde, waren es zehn Jahre später bereits 46.000 Eingaben. Im Jahr 2020 war eine Zunahme von mehr als 100 % im Vergleich zum Vorjahr (2019: 53.373 Eingaben) mit 113.597 Eingaben registriert worden. Damit verfügt die Polizei in ihrer Infrastruktur über ein komfortables und effizientes Tool, mit dem die Bürgerinnen und Bürger über das Internet, z.B. vom heimischen PC oder ihrem Smartphone aus, Hinweise geben und Straftaten (wie z. B. Betrug oder Diebstahl) anzeigen können.

Das Angebot der Onlinewache ist – wie bisher – unter www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de erreichbar.

Niedersächsische Absonderungsverordnung wird bis zum 30. April verlängert – Absonderungsverordnung2

Niedersächsische Absonderungsverordnung wird bis zum 30. April verlängert

12. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Absonderungsverordnung, nach der sich mit COVID-19 infizierte Personen in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation begeben müssen und frühestens nach sieben Tagen freitesten können, wird bis zum 30. April verlängert.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundes haben sich am Montag im Rahmen der GMK darauf verständigt, Veränderungen an den Regelungen für Isolation und Quarantäne erst auf Grundlage weiterer Beratungen der Fachebenen mit dem Robert-Koch-Institut und dem Expertenrat der Bundesregierung vorzunehmen, die zur nächsten GMK am 25. April abgeschlossen sein sollen.

„Bis dahin bleibt es zunächst dabei, dass sich alle, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, mindestens sieben Tage in Isolation begeben müssen. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Zeitraum dann ab Mai noch etwas verkürzen können“, erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Niedersachsen wird auf Grundlage eines GMK-Beschlusses zudem die Erstattung des Verdienstausfalls für alle, die sich aufgrund einer fehlenden Auffrischungsimpfung als Kontaktperson in Quarantäne begeben müssen, im Regelfall einstellen. Für Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder die Kinder in Isolation oder Quarantäne betreuen, erstattet das Land den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auch zukünftig den fortgezahlten Lohn.

Jede infizierte Person erhält weiterhin und grundsätzlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, vollkommen unabhängig vom Impfstatus.

„Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass der Verdienstausfall nicht zu erstatten ist, wenn eine Quarantäne hätte vermieden werden können. Die Ausnahmen von der Quarantäne als Kontaktperson sind ausgesprochen umfangreich. Jede und jeder kann sich schnell und unkompliziert impfen lassen und damit die Quarantäne vermeiden. Es ist deshalb folgerichtig, dass die Allgemeinheit hier nicht länger für den Verdienstausfall der Minderheit aufkommt, die sich nicht ein drittes Mal oder sogar überhaupt nicht impfen lassen möchte“, macht Gesundheitsministerin Behrens deutlich.

„Zahlreiche Studien zeigen uns, dass die dritte Impfung das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber auch das Risiko für eine Ansteckung und für die Weiterverbreitung des Virus deutlich senkt. Alle, die das bisher noch nicht getan haben, sollten dringend eines der vielen Impfangebote für die Auffrischungsimpfung wahrnehmen. Sowohl die Impfteams der Kommunen als auch die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen bereit“, so Behrens.

Insgesamt haben mit Stand vom Dienstag 63,7 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Mit dieser Quote liegt Niedersachsen im Ländervergleich auf Platz vier.

Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktperson sind nach der Absonderungs-Verordnung:

  • Alle Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben.
  • Alle Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder die aufgrund einer Kombination aus überstandener Infektion und Impfung als „geboostert“ gelten (siehe Anlage).
  • Alle Personen, die als genesen gelten. Also innerhalb der vergangenen 90 Tage nachweislich mit COVID infiziert waren, sofern der positive PCR-Test länger zurückliegt als 28 Tage.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder ab drei Jahren, die sich bei einem Infektionsfall in der Schule oder der Betreuungseinrichtung im Anschluss fünf Tage täglich im Rahmen des ABIT testen.

 

Weitere Informationen und Grafiken zu den Regelungen der Absonderung und Quarantäne:

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Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz über 40 Mio. Euro auf den Weg – Antreten DRK© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz über 40 Mio. Euro auf den Weg

6. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir den Katastrophenschutz in Niedersachsen deutlich besser für neue Herausforderungen aufstellen.“

Hilbers: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall hat für uns hohe Priorität. Der neuen Sicherheitslage begegnen wir mit dieser Umschichtung von Finanzmitteln.“

Der Überfall auf die Ukraine und die damit verbundene geänderte Sicherheitslage hat eine „Zeitenwende“ eingeleitet. Nicht nur im militärischen Bereich bedarf es eines Umdenkens. Auch im Katastrophen- und Zivilschutz sind wir gefordert. Darauf hat die Niedersächsische Landesregierung schnell und unbürokratisch reagiert.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat mit Finanzminister Reinhold Hilbers ein Ad-hoc-Paket im Umfang von 40 Mio. Euro für den Katastrophenschutz in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden zusätzlich zu den knapp 18 Mio. Euro bereitgestellt, die regulär jährlich für den Katastrophenschutz eingeplant sind.

Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz über 40 Mio. Euro auf den Weg – Notstromaggregat

Einweisung in einen Anhänger eines Notstromaggregats vom Katastophenschutz des Landes Niedersachsen © Bernd Günther

Mit den 40 Mio. Euro werden notwendige Investitionen ermöglicht und beschleunigt, beispielsweise in hochleistungsfähige Notstromaggregate (Netzersatzanlagen), Spezial­fahrzeuge oder in die Erweiterung von Betreuungskapazitäten (auch zur Notunterbringung). Ferner kann in die Trinkwassernotversorgung und mobile Sanitätseinrichtungen sowie moderne Kommunikationstechnologie wie Satellitentelefone investiert werden, die bei einem Zusammenbruch der herkömmlichen Kommunikationswege funktionsfähig sind. Daneben werden planerische und technische Maßnahmen umgesetzt, um Fähigkeiten, Meldewege und Abläufe des Zivil- und Katastrophenschutzes weiter an die Lage anzupassen, etwa die Reaktionsfähigkeit bei feindlichen Cyber-Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) oder bei einer Mangellage bei Treib- und Brennstoffen.

Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes angesichts der neuen Herausforderungen durch Klimawandel, Pandemie und die veränderte Bedrohungslage ist eine mittel- und langfristige Aufgabe. Das Ad-hoc-Paket ermöglicht die Finanzierung kurzfristiger und mittelfristiger Maßnahmen. Das Innenministerium setzt sich zudem zum Ziel, auch langfristig weitere wichtige Investitionen im Katastrophenschutz auf den Weg zu bringen.

In Ergänzung des von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Bundeswehr-Sonder­vermögens über 100 Mrd. Euro für die militärische Verteidigung muss der Bund ebenfalls seiner Verantwortung für die Zivile Verteidigung und den Zivilschutz stärker nachkommen. Nach der Sonder-IMK in Brüssel hatte Minister Pistorius daher bereits am 24.03.2022 einen Bund-Länder-Pakt für den Zivil- und Katastrophenschutz im Umfang von 10 Mrd. Euro gefordert. Mit dem Ad-hoc-Paket für den Katastrophenschutz geht Niedersachsen hier in Vorleistung.

Finanzminister Hilbers: „Zur Finanzierung des Ad-hoc-Pakets zum Katastrophenschutz stellt das Finanzministerium für das laufende Jahr Haushaltsmittel aus nicht ausgeschöpften Ausgabeermächtigungen des Jahres 2021 bereit. Hiervon stehen bis zu 15 Mio. Euro für das Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz zur Verfügung.“

Das im Haushaltsplan 2022 mit 10 Mio. Euro veranschlagte Sirenenprogramm wird wie geplant fortgeführt. Nach aktuellen Erkenntnissen wird aufgrund der Marktlage die Auslieferung der Sirenen jedoch erst in den Folgejahren möglich sein. Vor diesem Hintergrund wird die Finanzierung des Sirenenprogramms in den Jahren 2023 und 2024 mittels einer Verpflichtungsermächtigung sichergestellt. In der Folge stehen die für diesen Zweck in 2022 veranschlagten 10 Mio. Euro ebenfalls für das Paket zum Katastrophenschutz zur Verfügung.

Darüber hinaus stellt das Finanzministerium zusätzlich 15 Mio. Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben bereit. Hieraus sind Beschaffungen möglich, die mit längeren Lieferzeiten verbunden sind und erst in den Folgejahren kassenwirksam werden. Diese 15 Mio. Euro ergänzen das Paket zum Katastrophenschutz auf ein Gesamtpaket in Höhe von 40 Mio. Euro.

Innenminister Pistorius: „Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir den Katastrophenschutz in Niedersachsen deutlich besser für neue Herausforderungen aufstellen. Wir erleben bewegte Zeiten, die sich nachhaltig auf unsere Gesellschaft und auch auf unser Verhältnis zur inneren und äußeren Sicherheit auswirken werden. Die äußere Verteidigung durch die Bundeswehr und die innere Sicherheit der Bevölkerung sind zwei Seiten derselben Medaille. Darum ist dieses Paket ein wichtiges und entschlossenes Zeichen der Niedersächsischen Landesregierung in einer außergewöhnlichen Zeit.“

Finanzminister Hilbers: „Wir sind so gut gerüstet für die Zukunft: Die Verpflichtungsermächtigungen geben uns die nötige Flexibilität, um punktgenaue Verbesserungen und Verstärkungen im Katastrophenschutz zu ermöglichen.“

Der Landesverband Niedersachsen vom Deutsche Rote Kreuz äußerte sich gleich nach Bekanntgabe wie folgt:

„Wir begrüßen die heute vom Land beschlossenen Mittel für Investitionen in den Katastrophenschutz in Höhe von 40 Millionen Euro ganz außerordentlich. Dies ist ein großer und guter Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes in unserem Land. Bereits seit Jahren haben wir gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen auf die dringend nötige Aufstockung der Landesmittel für den Katastrophenschutz aufmerksam gemacht“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

„Ob Pan­demie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – die Finanzierung des Katastrophenschutzes muss den sich verändernden und wachsenden Anforde­rungen angepasst werden. Das betrifft nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden “, so Selbach weiter.  Das Land Niedersachsen hat zum Beispiel Materialien zur Errichtung des Betreuungsplatzes 500 Land beschafft. Eine Refinanzierung der Vorhaltekosten z.B. für die Fahrzeugunterbringung und -bewirtschaftung und Aufwendungen oder Verdienstausfälle für das eingesetzte Personal sind bislang leider nicht gewährleistet und geregelt.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes hat der DRK-Landesverband Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen darauf jüngst hingewiesen, ebenso wie auf die immer noch nicht im Gesetzesentwurf aufgenommene Helfergleichstellung:

„Es gibt eine faktische Ungleichbehandlung von freiwilli­gen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen ge­genüber denen der Freiwilligen Feuerwehren und dem THW. Das muss dringend geändert werden. Freiwilligen Feuerwehren wird nach Niedersächsischem Brand­schutzgesetz eine allumfassende Möglichkeit der beruf­lichen Freistellung sowohl für den Einsatzfall wie auch für Aus- und Fortbildungen und dienstliche Erfordernis­se ermöglicht. Eine solche Regelung findet sich bisher leider nicht im Niedersächsische Katastrophenschutz­gesetz und auch nicht im Novellierungsvorschlag wieder. Dies sollte dringend noch mit aufgenommen werden“, so Selbach weiter. Die gegenwärtige Freistellungsregelung durch die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite begrüßt der DRK-Vorstandsvorsitzende ausdrücklich. Damit kann zunächst sichergestellt werden, dass die dringend erforderlichen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen weiterhin bei der Aufnahme und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge unterstützen. Allerdings ist diese Regelung zeitlich begrenzt und führt zu keiner dauerhaften, rechtlich verankerten Gleichbehandlung.

Startklar zum Schwimmen

Erfolgreicher Start: 10 Millionen Euro für Schwimmkurse, Sport und Bewegung

4. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zehn Millionen Euro für mehr Bewegung, mehr Schwimmkurse und mehr gemeinsames Erleben für Kinder und Jugendliche. Das ist der Kern der Förder-Bausteine Schwimmen, Sport und Bewegung im Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“. Für die Umsetzung konnte Ministerin Daniela Behrens den LandesSportBund Niedersachsen (LSB), den Landesschwimmverband Niedersachsen (LSN) und den Landesverband Niedersachsen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) gewinnen, die mit gebündelten Kräften seit dem Start im letzten Quartal 2021 dieses Projekt erfolgreich auf den Weg gebracht haben.

„Für die Welt mit und nach Corona ist dieses umfangreiche Programm eine gute Antwort auf die Entbehrungen und Einschränkungen, die Kinder und Jugendliche in den vergangenen zwei Jahren erfahren mussten“, ist Ministerin Behrens überzeugt. „Ein großer Dank gilt allen Beteiligten dieser Kooperation für ihren großartigen Einsatz. Durch ein zahlreichen Kursangebot wird vielen Kindern und Jugendlichen ermöglicht, wieder mehr in Bewegung zu kommen und Schwimmen zu erlernen. Mit diesen vielfältigen Erlebnis- und Begegnungsmöglichkeiten kommt auch der Spaß und ein positives Lebensgefühl nicht zu kurz. Und das ist es, was unsere junge Generation jetzt so dringend braucht“, so Behrens weiter.

Vor dem Hintergrund der vergangenen Jahre und der Corona Pandemie ist vor allem die jüngste Generation gefährdet, unter großem Bewegungsmangel zu leiden. Viele überaus wichtige Angebote der Vereine fielen schlagartig weg und konnten nur schleppend wieder aufgenommen werden. Viele Schwimmbäder haben erst vor kurzem ihren Betrieb wieder aufgenommen, so dass es in vielen Regionen einen immensen Nachholbedarf gibt.

Reinhard Rawe, Vorstandsvorsitzender, LandesSportBund Niedersachsen betont: „Wir freuen uns, dass die Sportvereine in Niedersachsen schon jetzt fast 500 Anträge für Sport- und Bewegungscamps gestellt haben und so erneut die Wichtigkeit der Sportvereine für die Entwicklung von jungen Menschen unter Beweis stellen. Dies gilt auch für geförderten Schwimmkurse. Die Schwimmfähigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine umfassende soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.“

Im Rahmen des Aktionsprogramms werden sowohl (Anfänger-)Schwimmkurse als auch die Qualifizierung neuer Schwimmausbilder gefördert. Über die DLRG Niedersachsen wurden seit dem Start im Dezember 2021 239 Kurse (Seepferdchen und Bronzeabzeichen) bewilligt und teils auch schon erfolgreich durchgeführt. „Bis jetzt werden also rund 2.000 Schwimmanfänger ausgebildet“, betont Dr. Oliver Liersch, Landesverbandspräsident der DLRG Niedersachsen. Neben der Ausbildung der Schwimmanfänger sei aber auch die Qualifizierung der Ausbilder entscheidend: „Denn ohne Ausbilder gibt es auch keine Kurse! Deshalb freuen wir uns, dass auch dieser wichtige Punkt im Aktionsprogramm Berücksichtigung findet.“

Auch Wolfgang Hein, Präsident des Landesschwimmverbands Niedersachsen sieht in dem Projekt eine notwendige Investition in die Jugend: „Wir freuen uns darüber, dass das Projekt Startklar in die Zukunft bereits im vollen Gange ist. Die Nachfrage nach den Übungsleiter/in-Anfängerschwimmen (ÜLAS)- Ausbildungen ist bei unseren Mitgliedsvereinen so groß, dass wir die Wochenenden mehrfach besetzen müssen. Viele Schwimmvereine versuchen zusätzliche Schwimmkurse zu organisieren und brauchen dafür nicht nur ausreichend Wasserfläche, sondern auch genügend ausgebildete Übungsleiter. Mit unseren mittlerweile 31 durchgeführten ÜLAS Ausbildungen auf ganz Niedersachsen verteilt, konnten wir bereits 520 ÜLAS Zertifikate vergeben. Daneben ist es uns als LSN natürlich ein besonderes Anliegen, vor allem die Schwimmfähigkeit der Jüngsten nachhaltig positiv zu beeinflussen. Mit unseren bereits 250 Schwimmkursbewilligungen mit einem Förderumfang von ca. 180.000 Euro sind wir sehr gut gestartet. Dadurch erhoffen wir uns, einen Beitrag zu einem unfallfreien Badesommer leisten zu können. Startklar ist dabei ein großer und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.”

Gefördert wird auch die Qualifizierung von „Ausbildungshelfern“, Ausbildungsassistenten und Lehrscheininhabern – quasi vom Lehrling bis zum Prüfer. Bislang wurden 28 Qualifizierungen über die DLRG Niedersachsen bewilligt. „Wir sind also auf einem guten Weg“, fasst Liersch zusammen. Doch müssten auch genügend Flächen vorhanden sein, um Anfänger auszubilden und Ausbilder zu qualifizieren. Theoretisch könnten noch mehr Kurse angemeldet werden, dies scheitere aber an nicht vorhandenen Wasserzeiten. „Wir brauchen die Bäder in den Kommunen und hoffen auf großzügigere Auslegungen der Öffnungszeiten der Bäder im Sommer, wenn dies doch die einzige Zeit ist, wo wirklich in großem Umfang weitere Schwimmkurse stattfinden können“, so Liersch.

Über die Bausteine: Schwimmkurse in Bädern

Viele Kinder und Jugendliche konnten in den vergangenen Monaten das Schwimmen nicht erlernen. Schwimmen ist aber mehr als eine sportliche Fähigkeit. Schwimmen ist eine Überlebenstechnik, die zur Gestaltung gerade auch von Freizeitaktivitäten wichtig ist. Deshalb sollen möglichst viele junge Menschen die Schwimmfähigkeit erlangen können – durch viele Schwimmkurse im ganzen Land. Dieser Baustein wird mit insgesamt 3.950.000 Euro gefördert.

Spaß im Wasser – Mobile Angebote

Wenn das Kind nicht zum Wasser kommt, muss das Wasser zum Kind kommen… Vier Teams vom DLRG Landesverband Niedersachsen touren mit mobilen, großen und beheizbaren Wasserbecken durch das Land und machen dort Station, wo kleinere Kinder sind: in Kindertagesstätten und vielleicht auch mal auf dem Marktplatz bieten wir Spiel und Spaß im Nass. Wassergewöhnung vom Feinsten. Auch der LSN plant ein Projekt. Dieser Baustein wird mit insgesamt 1.050.000 Euro gefördert.

Sport und Bewegung

Lebensräumen und -perspektiven zurück erobern und soziale Interaktionen von jungen Menschen zu fördern, das ist das Ziel der Sport- und Bewegungscamps. Auf den Sportanlagen, Freiflächen und in Sporthallen werden von und mit Sportvereinen ein- oder mehrtägige Sport- & Bewegungs-Camps für die jungen Menschen konzipiert und angeboten. Wünschenswert ist die Kooperation mehrerer Sportvereine, damit Kinder & Jugendliche unterschiedliche Sportarten ausprobieren und erleben können. Gemeinschaft und Bewegung stehen dabei im Fokus, andere Kinder und Jugendliche kennenlernen, miteinander zu kommunizieren, miteinander viel Spaß zu haben. Dieser Baustein wird mit insgesamt 5.000.000 Euro gefördert.

Über das Programm „Startklar in die Zukunft“

Mit dem Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ unterstützt das Land Niedersachsen Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Pandemiefolgen. Grundfinanziert wird es mit 122 Millionen Euro aus Bundesmitteln, aufgestockt und erweitert wurde das Programm zusätzlich mit 100 Millionen Euro aus Landesmitteln. Auf die Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit entfallen insgesamt 25 Millionen Euro. Das Land fördert dabei die aktiven Begegnungen unter Gleichaltrigen, Stärkung und Bildung neuer Freizeit- und Aktivitätsräume sowie Aktivitäten in Sport, Kunst und Kultur. Kinder und Jugendliche sollen partizipieren, sich einbringen, mitmischen und mitentscheiden. Das Programm wurde in enger Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus Kultur, Sport und Jugend entwickelt und soll für möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich sein. Neben dem Niedersächsischen Landesjugendamt sind die Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V., der Landessportbund Niedersachsen e.V., der Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. und der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e.V. in der Verantwortung für die Umsetzung der Mittel.

DRK begrüßt Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite – BGP 2790© Bernd Günther / BG-PRESS.de

DRK begrüßt Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite

1. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Der längerfristige Einsatz unserer ehrenamtlichen DRK-Kräfte bei der Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge ist somit sichergestellt“ 

„Wir müssen leider davon ausgehen, dass der Krieg in der Ukraine noch andauern wird. Daher werden noch über eine längere Zeit Menschen aus der Ukraine zu uns fliehen, die Schutz, Unterkunft und Betreuung benötigen. Dafür ist der längerfristige Einsatz unserer ehrenamtlichen Kräfte dringend notwendig. Dies ist aber auf Dauer nur durch die Möglichkeit der beruflichen Freistellung durch den Arbeitgeber zu gewährleisten. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass der Niedersächsische Landtag und die Landesregierung unserer dringenden Forderung nachgekommen sind, dafür schnellstmöglich eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Dies ist heute durch die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite abschließend geschehen. Der längerfristige Einsatz unserer ehrenamtlichen DRK-Kräfte bei der Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge ist somit sichergestellt“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

Bis zum 15. Juli dieses Jahres haben nun auch die Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen gegenüber ihren Arbeitgebern den rechtlichen Anspruch, für ihren Einsatz freigestellt zu werden und die Arbeitgeber können die dafür entstehenden Lohnkosten geltend machen. Die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite war hierfür notwendig, weil die von den Hilfsorganisationen bereits seit Jahren geforderte Aufnahme einer entsprechenden Freistellungsregelung in das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz bisher nicht erfolgt ist. Die aktuelle Freistellungsregelung wirkt bis zum 15. Juli dieses Jahres. Bis dahin muss die gegenwärtige Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes abgeschlossen sein – und eine Gleichstellung mit den Helferinnen und Helfern der Feuerwehren und des THW vollzogen sein, gegenüber denen weiterhin eine faktische Ungleichbehandlung besteht.

„Rund 6.700 Ehrenamtliche Kräfte der DRK-Bereitschaften stehen in Niedersachsen für den Katastrophenfall bereit, viele von ihnen waren und sind während der Pandemiebekämpfung im Einsatz und auch jetzt wieder selbstverständlich mit großem Engagement für die Betreuung und Versorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. In zahlreichen niedersächsischen Kommunen unterstützen sie bereits seit Wochen den Aufbau und Betrieb von Notunterkünften“, so Selbach weiter und ergänzt: „Wir freuen uns über die heute von der Landesregierung geschaffene notwendige Freistellungsregelung ausdrücklich, möchten aber dennoch abermals darauf hinweisen, dass nach wie vor eine Aufstockung der Landesmittel für den Katastrophenschutz dringend notwendig ist.“ Ob Pan­demie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – die Finanzierung des Katastrophenschutzes müsse den sich verändernden und wachsenden Anforde­rungen angepasst werden. Das betreffe nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden. Das Land Niedersachsen hat zum Beispiel Materialien zur Errichtung des Betreuungsplatzes 500 Land beschafft. Eine Refinanzierung der Vorhaltekosten z.B. für die Fahrzeugunterbringung und -bewirtschaftung und Aufwendungen oder Verdienstausfälle für das eingesetzte Personal sind bislang leider nicht gewährleistet und geregelt.

Corona-Übergangsregeln laufen aus – Corona Übergangsregeln

Corona-Übergangsregeln laufen aus

1. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit dem (morgigen) Samstag, 2. April 2022, laufen die bisherigen Übergangsregeln zum Schutz vor dem Coronavirus aus. Entsprechend der engen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind von Sonntag, 3. April 2022 an nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich.

Dies ergibt sich aus der heute veröffentlichten neuen „Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)“. Diese Verordnung ist deutlich kürzer als ihre Vorgängerinnen, sie hat nur noch 14 Paragraphen. Mit der Verordnung wird die vom Bundesgesetzgeber in § 28 a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes eng gesteckte Ermächtigungsgrundlage vollständig ausgeschöpft.

Damit besteht vom kommenden Sonntag an in Niedersachsen eine offiziell vorgegebene Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nurmehr in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen. Das gleiche gilt für Obdachlosenunterkünfte, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern und für Justizvollzugsanstalten. Eine Maske muss zudem auch weiterhin getragen werden im öffentlichen Personenverkehr – dies ergibt sich für den Nahverkehr aus der Niedersächsischen Corona-Verordnung, für den Fernverkehr aus § 28 b Absatz 1 IfSG.

Vor dem Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten muss auch zukünftig ein negativer Test vorgelegt werden. Auch in Schulen und Kitas besteht weiterhin eine Testpflicht und zwar dreimal pro Woche.

In vielen Bereichen aber entfällt die staatlich vorgegebene Maskenpflicht, beispielsweise im Einzelhandel oder in Gaststätten. Und es gibt im Infektionsschutzgesetz und in der daraus abgeleiteten Niedersächsischen Corona-Verordnung keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr und auch keine Personenobergrenzen.

Individuelle Schutzmaßnahmen gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern nach § 28 Absatz 1 Satz 1 sowie die Schließung von Einrichtungen und Betrieben im Einzelfall nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 bleiben von alledem unberührt.

Über die heute verkündeten Schutzmaßnahmen hinausgehende Regelungen im Sinne des § 28a Absätze 1 und 2 IfSG, sind aktuell nicht anwendbar. Es besteht weder eine durch den Deutschen Bundestag festzustellende epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 IfSG noch derzeit im Land Niedersachsen eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Sinne des § 28a Abs. 8 Satz 2 IfSG (Hotspot-Regelung). Dies kann sich je nach Infektionsgeschehen kurzfristig ändern.

Vor dem Hintergrund der nur begrenzten rechtlichen Regelungsmöglichkeiten besteht in den nächsten Tagen und Wochen eine umso höhere Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen, sich selbst und die Mitmenschen zu schützen. Deshalb finden sich in § 1 Absatz 2 der neuen Corona-Verordnung allgemeine Verhaltensempfehlung:

„Allen Personen wird empfohlen, eigenverantwortlich

  • eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen zu tragen,
  • einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu ergreifen und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften.

§ 2 der Verordnung beschreibt die Einzelheiten der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, § 3 die Regeln zur Durchführung der Testungen.

Nach § 4 Absatz 1 der VO darf der Zutritt zu Krankenhäusern und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch Beschäftigte dieser Einrichtungen, ehrenamtlich tätige Personen sowie Besucherinnen und Besucher und Dritte nur erfolgen, wenn die Person einen Nachweis über eine negative Testung auf das Vorliegen des Coronavirus vorlegt.

§ 4 Absatz 2 Satz 1 begründet für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine qualifizierte Maskenpflicht, also medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus.

§ 5 enthält eine Aufzählung von weiteren medizinischen Einrichtungen, in denen eine Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen ist. Dies sind Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdienste.

Nach § 6 Absatz 1 haben in Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Tagespflege Beschäftigte sowie ehrenamtlich tätige Personen, Besucherinnen und Besucher und Dritte in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder gleichwertige medizinische Masken zu tragen. Diese Pflicht gilt nicht für die Gäste einer Tagespflegeeinrichtung, soweit alle anwesenden Gäste einen Impfnachweis gemäß § 22 a Abs. 1 IfSG, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis vorlegen.

Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen dürfen die genannten Einrichtungen und Unternehmen nur betreten und in diesen nur tätig werden, wenn sie negativ getestet sind und einen Testnachweis nach § 3 mit sich führen.

Nach § 7 gilt auch in der Kindertagesbetreuung weiterhin eine Testpflicht. Hier müssen sich Kinder ab 3 Jahren dreimal wöchentlich zu Hause vor dem Start in die Einrichtung zu Hause testen. (In Ausnahmefällen kann sich auch eine enge Bezugsperson aus dem Haushalt an Stelle des Kindes testen lassen).

Aus § 8 ergibt sich, dass nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler ohne Mund-Nase-Bedeckung in die Schule kommen können – sie müssen die Maske aber nicht weglassen. Es ist ausdrücklich möglich, weiterhin Maske zu tragen. Insbesondere nach den Ferien, in welchen oftmals eine Vielzahl von Kontakten und Reisetätigkeiten stattfinden, kann sich diese Schutzmaßnahme als sehr wirksam erweisen.

Mit Blick auf ebendiese besondere Lage nach den Ferien wird es zudem an den niedersächsischen Schulen zwischen dem 20. April 2022 (erster Schultag nach den Ferien) und dem 29. April 2022 erneut eine zusätzliche Testphase geben, in der sich alle Schülerinnen und Schüler täglich (an Unterrichtstagen) zu Hause auf eine Corona-Infektion testen. Ohne ein Negativ-Ergebnis darf die Schule nicht betreten werden.

§ 9 regelt die Details der Testpflicht in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Einrichtungen des Maßregelvollzugs, § 10 die für Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Spätaussiedlern, Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie von vollziehbar Ausreisepflichtigen.

Nach § 11 Satz 1 gilt für die Bewohnerinnen und Bewohner in Obdachlosenunterkünften sowie für die in den Einrichtungen beschäftigten Personen in Bezug auf gemeinschaftlich genutzte Flächen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus. § 11 Absatz 2 schreibt vor, dass für Bewohnerinnen und Bewohner mit akuten Erkältungssymptomen eine getrennte Unterbringung vorgesehen werden muss.

§ 12 begründet für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und sieht bei deren Ausgestaltung zum Teil Abweichungen zu § 2 der Verordnung vor. Für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die Verkehrsmittel des Personennahverkehrs nutzen, sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, Fahr- und Steuerpersonal, soweit durch deren Tätigkeit physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, besteht eine Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP 2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzes.

§ 13 stellt klar, dass Verstöße gegen die §§ 4 – 6 und 9 bis 12, jeweils auch in Verbindung mit den §§ 2 und 3 Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG darstellen. Diese können gemäß § 73 Abs. 2 IfSG mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Nach § 14 tritt die neue Corona-Verordnung am 3. April 2022 in Kraft und folgt damit der bisherigen Nds. Corona-Verordnung, die bis zum 2. April 2022 gilt. Das Außerkrafttreten der Verordnung wird unter Beachtung der Anforderungen des § 28 a Abs. 5 Satz 2 IfSG geregelt. Demnach sind Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 28 a Abs. 1 IfSG erlassen werden, mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen. Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung tritt mit Ablauf des 29. April 2022 außer Kraft. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 29. April 2022 bleibt jederzeit möglich.

Lesefassung der ab 3. April gültigen Corona-Verordnung

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Corona-Verordnung Kompakt

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Innenminister Pistorius stellt außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite fest – BGP 2783 2© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Innenminister Pistorius stellt außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite fest

1. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Dieser Schritt entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig dafür, dass sowohl die Kommunen als auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer Rechtssicherheit haben“

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche kurzfristig eine Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz beschlossen. Mit dieser wurde die Möglichkeit der Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite im Falle einer besonderen Flüchtlingssituation erweitert. Von dieser Möglichkeit hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute Gebrauch gemacht und gemäß §§ 20 Satz 1 Nr. 2, 27 a NKatSG das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite festgestellt.

Die Bewältigung der Auswirkungen durch Putins Angriffskrieg auf die Ukraine fordert insbesondere die Kommunen in Niedersachsen außerordentlich. Es ist klar absehbar, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden nach dem Aufnahmegesetz kurzfristige Herausforderungen ohne zusätzliche Unterstützung kaum bewältigen werden können. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere das Flüchtlingsmanagement und die Unterbringung der Kriegsvertriebenen aus der Ukraine.

Die erforderlichen Maßnahmen zum Transport sowie zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Kriegsvertriebenen und Flüchtlinge ist nur möglich, wenn die Kommunen durch die zuständigen Behörden, Einsatzkräfte und -mittel des Katastrophenschutzes unterstützt werden.

Um dies zu ermöglichen, hat Minister Pistorius das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite heute festgestellt: „Die Kommunen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bekommen dadurch ab sofort Rechtssicherheit hinsichtlich der Lohnfortzahlungen bei Abstellung von Ehrenamtlichen. Die Löhne werden dann durch die Katastrophenschutzbehörden erstattet.

Die Kommunen brauchen aktuell dringend zusätzliches Personal für die Aufgaben, die durch Betreuung, Unterbringung und Versorgung der Menschen aus der Ukraine anfallen. Viele Kommunen können das mit dem eigenen Personal nicht mehr bewerkstelligen. Darum jetzt dieser Schritt: Er entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig dafür, dass sowohl die Kommunen als auch die helfenden Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Rechtssicherheit haben. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, insbesondere den Kommunen und Katastrophenschutzorganisationen – aber auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die in diesen Zeiten eng zusammenstehen, um den Menschen aus der Ukraine zu helfen. Ich freue mich über die gelungene und zügige Umsetzung der Maßnahme und die Initiative der kommunalen Spitzenverbände, dieses Verfahren zu initiieren.“

Neue Fahrzeuge zur Vegetationsbrandbekämpfung – Feuerwehr Waldbrand cmm© Carl-Marcus Müller

Neue Fahrzeuge zur Vegetationsbrandbekämpfung

1. April 2022/in Niedersachsen

CELLE (PM). Pistorius: „Der Klimawandel wird uns vor völlig neue Herausforderungen bei der Bekämpfung von Vegetationsbränden stellen. Darum brauchen wir hochprofessionelles Gerät und Spezialfahrzeuge für unsere spezialisierten Landeseinheiten“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (1.4.2021) die ersten Fahrzeuge an die Landeseinheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung übergeben. Am Standort des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Celle-Scheuen übergab Minister Pistorius vier sog. CCFM 3000 „Niedersachsen“, drei Kommandowagen sowie einen Mannschaftslastwagen an die ersten drei Landeseinheiten. Das CCFM 3000 „Niedersachsen“ ist ein hochspezialisiertes Fahrzeug für die Bekämpfung von Vegetationsbränden, das auch auf die besonderen Herausforderungen im Rahmen von Einsätzen im europäischen Ausland – insbesondere auch in Südeuropa – abgestimmt ist.

Minister Pistorius: „Der Klimawandel stellt uns zukünftig vor völlig neue Herausforderungen im Katastrophenschutz und insbesondere bei der Bekämpfung von Vegetations- und Waldbränden. Für diese Aufgaben brauchen wir entsprechendes Gerät und natürlich auch hochprofessionelle Fahrzeuge, wie diejenigen, die wir heute an die Landeseinheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung übergeben werden. Mit diesen Einheiten sind wir zukünftig nicht nur in Niedersachsen wesentlich besser für den Ernstfall gerüstet. Diese Fahrzeuge sind sowohl für den Einsatz in Deutschland geeignet, als auch auf die Brandbekämpfung im EU-Ausland spezialisiert, wenn uns unsere Partner gerade in Südeuropa um Hilfe bitten.“

Insgesamt werden bis Ende 2024 vier sog. GFFF-V-Module in den mittel- und hochwaldbrandgefährdeten Gebieten (Landkreise Celle, Heidekreis, Gifhorn, Uelzen, Lüneburg und Lüchow-Dannenberg) sowie in den Harz-Landkreisen (Landkreise Göttingen und Goslar) stationiert.

Eine Neuerung ist hierbei, dass jeweils immer zwei Landkreise ein gemeinsames Modul im Auftrag des Landes bilden. Die Fahrzeuge können innerhalb der stationierten Landkreise eingesetzt werden, aber natürlich auch durch andere Katastrophenschutzbehörden angefordert werden.

Neben den Fahrzeugen werden die Einsatzkräfte der GFFF-V-Module mit spezieller persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet. Dazu gehören unter anderem Helm, Brille, Nackenschutz, Flammschutzhaube, Handschuhe, ein Sonnenschutzhut sowie jeweils eine Jacke und eine Hose, die speziell auf die Anforderungen der Vegetationsbrandbekämpfung angepasst sind. Zusätzlich zu dieser persönlichen Schutzausrüstung wird eine Reserve für mögliche längerfristige Einsätze im In- und Ausland eingerichtet.

Minister Pistorius weiter: „Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels sowie weiterer künftiger Herausforderungen werde ich mich auch in Zukunft dafür stark machen, den Brand- und Katastrophenschutz dauerhaft zu stärken. Aktuell befindet sich der Erlass zur Neu-Strukturierung der Kreisfeuerwehrbereitschaften in der Diskussion mit den zuständigen Verbänden, um die Einsatzbereitschaft in der Fläche in ganz Niedersachsen optimaler gestalten zu können. Darüber hinaus werden wir als Land in den Jahren 2022 – 2024 insgesamt 15,6 Mio. Euro zur Verfügung stellen, um die Umstrukturierung durch gebündelte Fahrzeugbeschaffungen weiter zu fördern.“

Zusammen mit den Feuerwehren, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen werden derzeit die notwendigen Maßnahmen zur Umstrukturierung sowie die Konzeptionierung erarbeitet. Ziel ist es einheitliche Strukturen und damit auch einheitliche Fähigkeiten zu schaffen. Angestrebt wird eine zentrale Beschaffung der Fahrzeuge durch das Land Niedersachsen.

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