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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Niedersachsen informiert zu seiner Impfkampagne in 10 Sprachen

Niedersachsen informiert weiter in zehn Sprachen über die Vorteile der Corona-Impfung

2. Mai 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch im Frühjahr und Sommer setzt Niedersachsen weiter auf Information, Aufklärung und leicht zugängliche Angebote für die Corona-Impfung. Die kommunalen Impfteams werden ihre niedrigschwelligen Impfangebote fortsetzen. Mit der Impfwerbe- und Informationskampagne sorgt die Landesregierung weiterhin dafür, dass die Menschen immer wieder in ihrem Lebensumfeld in unterschiedlichen Sprachen auf die Wichtigkeit der Impfung hingewiesen werden.

Von aufmerksamkeitsstarken Großflächen beispielsweise im Umfeld von Discountern oder Berufsbildenden Schulen, CityCards in der Gastronomie, Kinos oder Geschäften sowie Plakaten, Postkarten und Infoflyern in Familien- und Jugendzentren und einer gezielten Platzierung von Werbemitteln an und in Hochschulen und in den sozialen Medien sprechen sich Niedersächsinnen und Niedersachsen unter dem Motto „Geimpft ist sicher! Darum Impfen. Schützen. Testen.“ für die Impfung aus.

Aktuell liegt die Impfquote der vollständig Geimpften in Niedersachsen insgesamt bei über 77 Prozent. 86 Prozent sind es bei den Erwachsenen. Von den über 60-Jährigen sind 92 Prozent zweimal geimpft.

„Das zeigt“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens, „wie hoch das Vertrauen der Niedersächsinnen und Niedersachsen in die schützende Wirkung der Impfung ist. Und doch sind 760.000 Menschen, davon immerhin 200.000 der besonders gefährdeten über 60-Jährigen, gar nicht geimpft. Diese Menschen setzen sich – besonders die Älteren unter ihnen – einem hohen Risiko aus, schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar zu versterben. Wir müssen dranbleiben, weiter mit den Menschen sprechen, aufklären und werben. Mit dem Blick auf den Herbst zählt jede Impfung.“

Niedersachsen setzt neben der werblichen Ansprache weiter auf einfach erreichbare, niedrigschwellige Impfangebote in den Kommunen. „Die Impfteams der Kommunen sind neben den niedergelassenen Arztpraxen ein wichtiger Baustein im System. Ich danke den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Impfteams für ihren nun schon seit vielen Monaten andauernden Einsatz. Egal ob es Impfaktionen in Fußgängerzonen, in Schulen, Seniorenheimen, Freizeitheimen oder bei den Tafeln sind, die Kommunen sind kreativ unterwegs und leisten tagtäglich wichtige Überzeugungsarbeit. Deswegen unterstützen wir im Rahmen der Impfwerbekampagne die Kommunen mit individuellem Werbe- und Informationsmaterial. Dabei haben wir auch die geflüchteten Menschen im Blick und versorgen die Landesaufnahmestellen und andere Anlaufstellen mit mehrsprachigen Materialien.“

Ein zentraler Baustein ist die Mehrsprachigkeit der Werbekampagne. Mittlerweile informiert die Landesregierung auf der Internetseite www.impfen-schuetzen-testen.de in zehn unterschiedlichen Sprachen. Kurz nachdem die ersten Geflüchteten aus der Ukraine Niedersachsen erreicht hatten, wurde das bestehende Angebot um die ukrainische Sprache ausgeweitet.

Ministerin Behrens unterstreicht: „Wir sind eine bunte und vielfältige Gesellschaft in Niedersachsen. Rund ein Viertel der hier lebenden Menschen hat einen Migrationshintergrund. Für uns ist es daher selbstverständlich und gleichermaßen wichtig all diejenigen, die vielleicht noch nicht so gut Deutsch sprechen oder sich freuen, in ihrer Muttersprache angesprochen werden, zu erreichen. Zahlreiche positive Rückmeldungen, beispielsweise aus Migrationsberatungsstellen, bestätigen, dass wir damit eine wichtige Informationslücke schließen.“

Die Internetseite www.impfen-schuetzen-testen.de bietet neben den wichtigsten Basisinformationen und einer Niedersachsen-Landkarte mit einem Link auf die Impfangebote der Kommunen, einen umfassenden Downloadbereich in dem sowohl Flyer als auch Poster, Karten, Malblätter für Kinder selbst ausgedruckt und Fotos beispielsweise für die eigene Social-Media-Arbeit herunterladen werden können. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen, Verbände oder Vereine – teilen Sie unsere Informationsmaterialen. Helfen Sie dabei, dass sich noch mehr Niedersächsinnen und Niedersachsen impfen lassen. Wir müssen uns auf alle Szenarien für den Herbst vorbereiten. Und, soviel ist klar, die Impfung ist und bleibt unser bester Schutzschild gegen das Coronavirus.“

Am Donnerstag heißt es Daumen drücken! Die Impfwerbekampagne des Landes wurde in zwei Kategorien für den Deutschen Mediapreis nominiert, hat es auf die Shortlist des Preises geschafft und sich unter 150 Einreichungen den Platz unter den besten drei deutschen Kampagnen in den folgenden zwei Kategorien gesichert.

Regeln für Isolation und Quarantäne – Absonderungsverordnung2

Regeln für Isolation und Quarantäne

29. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Freitag die Niedersächsische Absonderungs-Verordnung unterschrieben, die am Samstag, dem 30. April, in Kraft treten wird. Der Großteil der bisher geltenden Regeln für die Isolation von Erkrankten und die Quarantäne von Kontaktpersonen wird damit zunächst verlängert. Die Verlängerung ist notwendig, da die Verordnung andernfalls zum Monatsende ausliefe.

Bis auf Weiteres gilt damit in Niedersachsen weiterhin die Pflicht, einen positiven Corona-Schnelltest mittels PCR-Testung zu bestätigen und sich im Falle einer Erkrankung in der Regel für 10 Tage in Isolation zu begeben. Eine Freitestung mittels POC-Antigentest bleibt bei Erwachsenen nach frühestens sieben, bei Kindern und Jugendlichen nach frühestens fünf Tagen möglich.

Enge Kontaktpersonen von Erkrankten müssen sich ebenfalls weiterhin in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktperson sind nach der Absonderungs-Verordnung weiterhin:

  • Alle Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben.
  • Alle Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder die aufgrund einer Kombination aus überstandener Infektion und Impfung als „geboostert“ gelten (siehe Anlage).
  • Alle Personen, die als frisch genesen gelten. Also innerhalb der vergangenen 90 Tage nachweislich mit COVID infiziert waren, sofern der positive PCR-Test länger zurückliegt als 28 Tage.

Hinzu kommen mit der aktuellen Verordnungsänderung:

  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sofern der Kontakt in der Schule oder Kita stattgefunden hat und keine Symptome auftreten.

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium für die kommende Woche eine Überarbeitung der Empfehlungen des RKI für die Regelungen zur Isolation und Quarantäne angekündigt, die eine Verkürzung der Isolationszeit auf 5 Tage und einen generellen Wegfall der Quarantäne für Kontaktpersonen enthalten sollen. „Sobald diese neuen Empfehlungen vorliegen, werden wir auch in Niedersachsen kurzfristig eine weitere Änderung unserer Absonderungs-Verordnung auf den Weg bringen“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Wir stehen dazu bereits in einem guten Kontakt mit den kommunalen Spitzenverbänden und gehen davon aus, dass die neuen Regelungen bereits Ende der kommenden Woche in Kraft treten können“, so Behrens. „Wir sind uns aber einig, dass die Entscheidung über Isolations- und Quarantänezeiten nur auf Basis einer wissenschaftlichen und medizinischen Einschätzung des zuständigen Robert-Koch-Instituts erfolgen sollten.“

Lesefassung Niedersächsische Absonderungs-Verordnung

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Absonderungs-Verordnung KOMPAKT

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Update Corona-Verordnung

Verlängerung der Geltungsdauer und kleine Änderungen in der Corona-Verordnung

28. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit der heute veröffentlichten und (in weiten Teilen) morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung wird die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung über Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 1. April 2022 verlängert bis zum 25. Mai 2022.

Die in der Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen bleiben im Wesentlichen unverändert erhalten. Aufgehoben werden lediglich die Testverpflichtungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und an Schulen (§§ 7 und 8 der Corona-Verordnung). Neu gefasst wird die Vorschrift zu den Ordnungswidrigkeiten (§ 13). Ziel ist eine Präzisierung und bessere Übersichtlichkeit der bußgeldbewehrten Tatbestände.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

  • In § 5 Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste wird zur generellen Maskenpflicht in diesen Bereichen ein klarstellender neuer Satz 4 angefügt: „Satz 1 gilt nicht, soweit die Maske für eine medizinisch notwendige Behandlung abgenommen werden muss.“ In den in Satz 1 abschließend aufgezählten Einrichtungen besteht also während einer medizinischen Behandlung keine FFP2-Maskenpflicht, wenn die Behandlung durch eine Maske erschwert würde.
  • Durch die Änderung in § 6 Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege wird klargestellt, dass auch Gäste einer Einrichtung der Tagespflege im Sinne des § 2 Abs. 7 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) grundsätzlich zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind, sofern sie nicht den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung vorlegen können.

Für die in § 7 geregelten Kindertageseinrichtungen entfallen die Testpflichten. (Der bisherige Absatz 3 wird einziger Absatz des § 7, ohne dass an dessen Regelungsinhalt eine Änderung eintritt.)

  • Die Regelungen in § 8 Schulen werden komplett aufgehoben, der Paragraph und damit die Testpflichten fallen ersatzlos weg. Aus Artikel 2 Satz 2 der Änderungsverordnung ergibt sich, dass die Streichung des § 8 erst am 2. Mai 2022 in Kraft tritt (während der Rest der Änderungs-Verordnung bereits am morgigen 29. April 2022 in Kraft tritt). Grund ist, dass die acht Tage der täglichen Testverpflichtung nach den Osterferien erst morgen zu Ende gehen.

Künftig muss also in Schule und Kitas nicht mehr getestet werden, aber natürlich darf getestet werden. Das Land stellt den Schülerinnen und Schülern sowie den Kindern in Betreuungseinrichtungen ab drei Jahren pro Kind und pro Woche drei Testkits für freiwillige Testungen zur Verfügung.

Die Maskenpflicht in den Schulen ist bekanntermaßen bereits durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes ausgelaufen. Sie darf von den Ländern eigenständig nur noch verfügt werden, wenn der Landtag einzelne Regionen oder das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt. Dafür lagen in Niedersachsen bislang die Voraussetzungen nicht vor. Es gilt jedoch auch weiterhin: Wer freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen möchte, kann dies sehr gerne tun.

  • Mit den in § 12 vorgenommenen Änderungen erfolgt eine Rückkehr zu der Regelung vor dem 1. April 2022 und damit eine Harmonisierung der Anforderungen an die Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr an die entsprechenden Regelungen des Bundes im Personenfernverkehr in § 28 b Abs. 1 IfSG. Nach § 12 Satz 1 gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Mitreisenden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und nicht mehr erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. (Insoweit erfolgt eine Angleichung an § 28 b Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 IfSG.) Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen jedoch nur eine einfache medizinische Maske tragen, Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet.
  • Neu gefasst wird die Regelung der Ordnungswidrigkeiten in § 13. Danach sind Verstöße gegen die §§ 4 bis 6 und 9 bis 12 der Corona-Verordnung jeweils auch in Verbindung mit den §§ 2 und 3 nach wie vor Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG. Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen sind die schon bislang bestehenden Bußgeldtatbestände aus Gründen der größeren Verständlichkeit und Transparenz weiter ausdifferenziert worden. Es wird detaillierter beschrieben, welches Verhalten bußgeldbewehrt ist.
  • In § 14 der Corona-Verordnung wird deren Inkrafttreten und das Außerkrafttreten geregelt. Die Änderungen treten mit Ausnahme der Streichung des § 8 am morgigen Freitag, 29. April 2022, in Kraft. Die Geltungsdauer der Verordnung wird um weitere vier Wochen verlängert, sie tritt nun mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Lesefassung der bis zum 25. Mai gültigen Corona-Verordnung (Änderungen in Gelb):

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Verleihung der Niedersächsischen Landesmedaille – Überreichung Wulf Weil cmm© Carl-Marcus Müller

Verleihung der Niedersächsischen Landesmedaille

27. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/cmm). Dem ehemaligen Niedersächsischen Ministerpräsidenten (2003 bis 2010), langjährigen Landtagsabgeordneten (1994 bis 2010) und ehemaligen Bundespräsidenten (2010 bis 2012) Christian Wulff wurde heute, am 27. April 2022, durch Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil, die Niedersächsische Landesmedaille verliehen. Die Medaille ist die höchste Auszeichnung, die das Land verleiht. 

Stephan Weil: „Christian Wulff hat sich mit seinem langjährigen und vielfältigen Engagement in den verschiedensten Bereichen um Niedersachsen und seine Menschen in herausragender Weise verdient gemacht. Ich erinnere beispielhaft an den von ihm mit großem Einsatz geführten Dialog der Religionen, an die von ihm initiierte IdeenExpo, die heute als die größte und erfolgreichste Technikschau für junge Menschen weit über die Landesgrenzen hinaus strahlt, und seinen Beitrag für die Erhaltung der Selbständigkeit von Volkswagen gegenüber Übernahmeplänen. Damit und mit vielen anderen Beispielen bleibt der Name von Christian Wulff verbunden.“

Symbolbild Kriminalpolizei

Schwerer Schlag gegen den international organisierten Rauschgifthandel

22. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). LKA-Vizepräsident Gründel: „Mit dem gestrigen Einsatz ist es gelungen, die Struktur einer international agieren Tätergruppierung zu zerschlagen, die aus der Region Hannover heraus Rauschgift über mehrere Kontinente vertrieben hat. Das zeigt: Polizeiarbeit macht an Grenzen nicht halt. Die jahrelangen guten Beziehungen des LKA zu internationalen Partnern sowie die beharrliche und akribische Ermittlungsarbeit haben dem organisierten Verbrechen einen schweren Schlag versetzt.“

Dem Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen ist am Mittwoch (20.04.22) unter Führung der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover gemeinsam mit anderen Sicherheitsbehörden ein Schlag gegen den international organisierten Rauschgifthandel gelungen. Vorausgegangen waren akribische und ausdauernde Ermittlungen der „Gemeinsamen Ermittlunsgruppe Rauschgift (GER)“, bestehend aus Ermittlerinnen und Ermittlern des LKA Niedersachsens und des Zollfahndungsamtes (ZFA) Hannover. Bei dem groß angelegten Polizeieinsatz wurden in Wohn- und Geschäftsobjekten in der Region Hannover, in Celle, Walsrode, Visselhövede, Liebenburg, Sarstedt, Wolfsburg, Meinersen und Achim sowie in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen 35 Durchsuchungsbeschlüsse sowie elf Haftbefehle vollstreckt.

Zudem stellten die Beamten zahlreiche Beweismittel sicher. Darunter befanden sich neben schriftlichen Unterlagen, digitale Beweisträger, kleinere Mengen Cannabis, eine Schusswaffe und auch Vermögenswerte in einer Höhe von 1.500.000 Euro. Zu den Vermögenswerten zählen Bargeld, zwei Pkw (Audi A5 & VW Golf), ein Motorrad (Harley-Davidson), hochwertige Uhren, eine Immobilie und diverse Bankkonten.

Zeitgleich schlugen die Ermittlerinnen und Ermittler in Belgien, den Niederlanden und aufgrund der Zeitverschiebung später auch in Paraguay zu.

Die Ergebnisse aus Belgien:

Die belgischen Beamtinnen und Beamten haben bei ihren Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahmen fünf Personen festgenommen. Diese sollten gestern noch dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Ergebnisse aus den Niederlanden:

Bislang wurden durch die niederländischen Behörden bei Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahmen drei Beschuldigte, zwei von ihnen wurden mit internationalem Haftbefehl gesucht, vorläufig festgenommen. Darüber hinaus konnten sie vier Wohnungen, einen Pkw (Audi Q7) und rund 4.000.000 Euro beschlagnahmen. Außerdem wurden zahlreiche Beweismittel, darunter Dokumente und Datenträger, sichergestellt.

Die Ergebnisse aus Paraguay:

Unter Sachleitung der Spezialabteilung zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft hat die SENAD (Secretaria Nacional Antidrogas) gestern in der Region Asuncion insgesamt sechs Objekte, darunter Firmen- und Geschäftsräume sowie Wohnungen, durchsucht und umfangreiche Beweismittel erhoben, welche die Bereitstellung und die Ausfuhr des Kokains durch die Gruppierung belegen. Die umfangreichen Ermittlungen hierzu dauern aktuell an. Durch die professionelle internationale Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der beteiligten Länder ist es gelungen, die verantwortlichen Personen zu ermitteln und die Gruppierung zu zerschlagen.

Den aktuell 14 Beschuldigten aus Deutschland, von denen elf gestern festgenommen wurden, wird vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung Betäubungsmittel im Tonnenbereich in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt zu haben. Die Beschuldigten unterschiedlicher Nationalitäten im Alter von 26 bis 57 Jahren haben zu großen Teilen bereits erhebliche Vorerkenntnisse in diesem Deliktbereich und teilweise schon längere Haftstrafen verbüßt.

Die international agierende Tätergruppierung war in Teilen bereits 2020 im Zusammenhang mit einem vorhergehenden Ermittlungskomplex in den Fokus der GER gerückt, der in Durchsuchungen und Festnahmen im März 2021 mündete. (Siehe auch, Link https://www.lka.polizei-nds.de/a/presse/pressemeldungen/internationaler-rauschgifthandel–20-festnahmen-115374.html vom 04.03.21). Danach organisierten sich die Täter aus der alten Struktur neu, vernetzten sich international und schufen neue Vertriebswege, die über mehrere Kontinente führten.

Nach einem Hinweis der europäischen Polizeibehörde Europol zu einer möglichen Nutzung eines kryptierten Messenger-Dienstes zur Planung und Durchführung der Einfuhr von Betäubungsmitteln konnten Rauschgiftermittlerinnen und -ermittler in Hannover, den Niederlanden und Belgien die zunächst anonym agierenden Täter nach und nach identifizieren und die Ermittlungen fokussieren.

Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Gruppierung grenzübergreifend agierte und Betäubungsmittel in einem erheblichen Umfang verschob. Über Länder Süd- und Mittelamerikas wurde Kokain in Containern im Bereich von mehreren Tonnen in Richtung Europa verschifft. Die Täterinnen und Täter tarnten die Drogen mithilfe von Waren. So nutzen sie unter anderem Spachtelmasse, Bananen und Kaffeelieferungen für die Drogenverschleierung.

Im Hintergrund wurde ein Geflecht aus Schein- und Briefkastenfirmen, eine Logistik bestehend aus Lagerhallen und Transportunternehmen sowie eine personelle Arbeitsstruktur aufgebaut.

„Das organisierte Verbrechen, insbesondere der Rauschgifthandel, stellt die Strafverfolgungsbehörden vor eine besondere Herausforderung. Diese Herausforderung nehmen wir an, um die international vernetzten Täter der Strafverfolgung zuzuführen“, sagt der Erste Staatsanwalt Oliver Eisenhauer von der Staatsanwaltschaft Hannover.

Zugute kam den Ermittlerinnen und Ermittlern, dass das LKA bereits seit Jahren gute internationale Beziehungen bei der Bekämpfung von Kriminalität pflegt. „Nicht nur Kriminelle sind gut vernetzt, auch die Polizeiarbeit macht nicht halt an Grenzen von Bundesländern, Ländern oder Kontinenten“, sagt LKA-Vizepräsident Gründel.

Die Ermittlerinnen und Ermittler der GER konnten im Zuge des Verfahrens auch einen 16-Tonnen-Kokainfund und der damit einhergehenden Beschlagnahme durch das Zollfahndungsamt Hamburg aufklären und es diesem Täterkreis zuordnen. Der Tätergruppierung aus dem Großraum Hannover können derzeit Kokaintransporte in einer Größenordnung von insgesamt mehr als 23 Tonnen zugeordnet werden, die diese in die Europäische Union eingeführt haben soll.

Bereits Mitte März 2022 wurden operative Maßnahmen durch die spanische Nationalpolizei umgesetzt, nachdem kurzfristige Erkenntnisse über eine Kokainlieferung erlangt werden konnten. In diesem Zuge konnte ein 43-jähriger Täter, der ursprünglich aus dem Raum Hannover stammt, und zwei weitere Komplizen festgenommen werden. Gegen sie lagen bereits europäische Haftbefehle vor. Die spanische Nationalpolizei konnte zusammen mit Beamten der GER mehrere hundert Kilogramm Kokain sowie 500.000 Euro Bargeld beschlagnahmen.

„Uns ist nicht nur ein empfindlicher Schlag gegen den internationalen Rauschgifthandel gelungen, sondern insbesondere, die Struktur der Organisation zu zerschlagen“, sagt Gründel. „Die Festnahmen betreffen nicht die „kleinen Fische“, sondern die Köpfe der Organisation.“

Darüber hinaus ist es heute in den frühen Morgenstunden gelungen, mithilfe der Dubai Police und Federal DEA in Dubai, den Hauptakteur der Organisation festzunehmen. Er befindet derzeit im Gewahrsam der Dubai Police. Ein Auslieferungsverfahren wird derzeit über die Staatsanwaltschaft Hannover angestrengt. Bei dem Hauptbeschuldigten handelt es sich um einen 39-jährigen gebürtigen Hannoveraner, der sich nach Dubai abgesetzt hatte.

Bei dem gestrigen Einsatz waren mehr als 600 Einsatzkräfte vom LKA Niedersachen, darunter auch Spezialeinheiten, des ZFA Hannover sowie Hamburg, der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen und weitere Polizeidirektionen beteiligt.

Ruhiger Start mit viel Lust auf Schule – Schulklasse2

Ruhiger Start mit viel Lust auf Schule

20. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Nach ersten Rückmeldungen aus Schulen an die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) ist der Start nach den Osterferien ohne Auffälligkeiten und äußerst routiniert verlaufen. Die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler sei über die aktuell geltenden Regelungen informiert gewesen, wurde berichtet.

So sei der Testpflicht flächendeckend nachgekommen worden, lediglich in Einzelfällen hätte der Selbsttest vor Ort in der Schule nachgeholt werden müssen. Die zum heutigen Schulstart erforderlichen Tests wurden den Schülerinnen und Schülern in der Regel zu Beginn der Osterferien mitgegeben. Die Sicherheitsphase mit täglichen Tests stößt nach den Rückmeldungen auf viel Zustimmung.

Mit Blick auf das Ende der Maskenpflicht hieß es aus den Schulen, dass viele Schülerinnen und Schüler am heutigen Tage freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen hätten. Vor allem außerhalb der Unterrichtssituation unterwegs in den Schulgebäuden, auf Gängen und Wegen hin zu Fachräumen oder auf dem Schulhof, hätten viele Schülerinnen und Schüler die Maske aufgesetzt. Es lässt sich allerdings nicht seriös quantifizieren, wie viele der rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen MNB getragen hätten. Grundsätzlich scheint es sowohl Zustimmung wie auch Kritik am Ende der Maskenpflicht zu geben. Insbesondere für die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. den Primarbereich wird dieser Schritt als pädagogisch hilfreiche Maßnahme und wichtige Erleichterung gewertet, gleichwohl es auch Sorgen um den Infektions- und Gesundheitsschutz gibt.

Weiterhin wurde zurückgemeldet, dass ukrainische Schülerinnen und Schüler von den Schulgemeinschaften herzlich aufgenommen wurden und „sehr motiviert“ seien.

„Aus vielen Schulen ist zudem gemeldet worden, dass die Schülerinnen und Schüler mit viel Lust auf Schule aus den Ferien gekommen sind“, berichtet Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Das freut mich natürlich sehr, weil Freude an der Schule das Klassenklima und das Zusammengehörigkeitsgefühl ebenso fördert, wie sie die Lernmotivation und die Lernerfolge unterstützt. In diesem Sinne wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern weiterhin viel Spaß an der Schule, den Freundinnen und Freunden und dem gemeinsamen Lernen. Allen Jugendlichen, die in den nächsten Wochen und Monaten Abschlussprüfungen ablegen, drücke ich die Daumen und wünsche ihnen viel Glück und Erfolg.“

An Schulleitungen und Lehrkräfte gewandt erklärte der Kultusminister, er wisse, dass die nun folgende Wegstrecke hin zu den Sommerferien immer besonders arbeitsreich und herausfordernd sei. „Bereits jetzt möchte ich mich daher für die hohe Leistungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen Mitarbeitenden, der Leitungsteams und der Schulleitungen bedanken. Mit ihrem Engagement und Einsatz sichern und schaffen Sie Zukunftschancen und Perspektiven für die Kinder und Jugendlichen. Und das in denkbar schwierigen Zeiten, da sich derzeit mit Corona und den Kriegsfolgen zwei Krisen überlappen und auf Schule einwirken. Wir werden bei der Beschulung der ukrainischen Geflüchteten weiterhin einen Kurs fahren, der ihnen viel Freiheiten lässt, um die Lage im Sinne der Kinder zu gestalten. Zudem werden wir weiterhin bürokratische Hürden wegräumen und unsere Unterstützung weiter hochfahren, im Sinne von mehr Geld für zusätzliches Personal.“

Schule startet morgen mit „Testphase" bis Ende April – Corona Test Symbolbild© BG-PRESS.de

Schule startet morgen mit „Testphase“ bis Ende April

19. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Schulbetrieb nach den Osterferien startet am morgigen Mittwoch mit einer intensiven „Testphase“: Vom 20.04.2022-29.04.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler zu Hause in dem bekannten Verfahren, bevor sie sich auf den Weg in die Schule machen. Das gilt auch für geimpfte, geboosterte und genesene Schülerinnen und Schüler.

Damit sollen Infektionen, die möglicherweise in den Ferien oder über die Osterfeiertage stattgefunden haben, aufgedeckt und Einträge in den Schulbetrieb verhindert werden. „Dieses engmaschige Vorgehen nach einer Zeit mit vielen Kontakten und weniger Tests ist vernünftig und hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt“, betont Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Und weiter: „In diesem Jahr konnten erfreulicherweise private Osterfeierlichkeiten stattfinden, was natürlich eine schöne Sache für Kinder, Eltern und Großeltern ist. Damit steigt aber natürlich auch die Wahrscheinlichkeit für Infektionen. Daher schöpfen wir das Maximum an Möglichkeiten aus, um einen Beitrag zur Eindämmung zu leisten und den Schulbetrieb zu schützen.“

Nach dem Ende der „Testphase“ ab dem 02.05.2022 sind keine Pflicht-Tests mehr vorgesehen, vielmehr werden freiwillige Angebote gemacht. Schülerinnen und Schüler können sich im Mai bis zu dreimal pro Schulwoche testen, die erforderlichen Testkapazitäten stellt weiterhin das Land zur Verfügung. Geplant ist zudem, dass bis Ende des Schuljahres bzw. bis zum 31.07.2022 ein freiwilliges Testangebot vorgehalten wird. Das gilt auch für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Mit Blick auf das Ende der Maskenpflicht weist Kultusminister Tonne darauf hin, dass die Mund-Nase-Bedeckung weiter getragen werden darf. „Wer sich selbst und andere schützen möchte, darf die Maske selbstverständlich weiterhin aufsetzen. Insbesondere in den ersten Tagen nach den Ferien halte ich das für einen nachvollziehbaren Schritt. Dass die Maske wirksam schützt, steht zweifelsfrei fest. Gleichwohl ist es wichtig und richtig, dass auch Normalität Einzug hält und zum Beispiel beim Thema Sprachbildung mehr möglich ist, aber auch die nonverbale Kommunikation und Mimik wieder eine stärkere Rolle spielen können. Unter dem Strich haben wir in Niedersachsen Sicherheit und Normalität gut ausbalanciert.“

Online-Wache der Niedersächsischen Polizei immer beliebter – Online Wache

Online-Wache der Niedersächsischen Polizei immer beliebter

13. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Unser Leben verlagert sich über Social Media, Onlineshopping und andere Dienstleistungen immer mehr ins Netz. Darum ist es gut, dass die Polizei dort ebenfalls präsent ist.“

Die Online-Wache der Polizei Niedersachsen wird immer häufiger zur Anzeige von Straftaten genutzt. Im vergangenen Jahr wurden rund 155.000 Vorgänge über die Online-Wache entgegengenommen. Das waren noch einmal rund 41.000 Vorgänge mehr als 2020 und entspricht pro Tag rund 425 Einträgen. Die meisten Anzeigen wurden wegen Betrugs oder auf Grund von Straftaten im Internet aufgegeben. Darüber hinaus wurden die Kategorien „Anzeige rund um das Fahrrad“, „Diebstahl“ und „Straftaten anderer Art“ häufig genutzt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Unser Leben verlagert sich über Social Media, Onlineshopping und andere Dienstleistungen immer mehr ins Netz. Darum ist es gut, dass die Polizei dort ebenfalls präsent ist und für die Bürgerinnen und Bürger auch im Internet da ist. Die aktuellen Zahlen belegen, dass die Angebote der Polizei Niedersachsen immer stärker genutzt werden.“

Die Online-Wache der Polizei Niedersachsen hat sich seit ihrer Einführung vor 15 Jahren immer stärker im Bewusstsein der niedersächsischen Bevölkerung etabliert. Das belegt auch die kontinuierlich steigende Anzahl an digitalen Eingaben: Während die Online-Wache ein Jahr nach Einführung (2008) in 8.300 Fällen genutzt wurde, waren es zehn Jahre später bereits 46.000 Eingaben. Im Jahr 2020 war eine Zunahme von mehr als 100 % im Vergleich zum Vorjahr (2019: 53.373 Eingaben) mit 113.597 Eingaben registriert worden. Damit verfügt die Polizei in ihrer Infrastruktur über ein komfortables und effizientes Tool, mit dem die Bürgerinnen und Bürger über das Internet, z.B. vom heimischen PC oder ihrem Smartphone aus, Hinweise geben und Straftaten (wie z. B. Betrug oder Diebstahl) anzeigen können.

Das Angebot der Onlinewache ist – wie bisher – unter www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de erreichbar.

Niedersächsische Absonderungsverordnung wird bis zum 30. April verlängert – Absonderungsverordnung2

Niedersächsische Absonderungsverordnung wird bis zum 30. April verlängert

12. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Absonderungsverordnung, nach der sich mit COVID-19 infizierte Personen in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation begeben müssen und frühestens nach sieben Tagen freitesten können, wird bis zum 30. April verlängert.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundes haben sich am Montag im Rahmen der GMK darauf verständigt, Veränderungen an den Regelungen für Isolation und Quarantäne erst auf Grundlage weiterer Beratungen der Fachebenen mit dem Robert-Koch-Institut und dem Expertenrat der Bundesregierung vorzunehmen, die zur nächsten GMK am 25. April abgeschlossen sein sollen.

„Bis dahin bleibt es zunächst dabei, dass sich alle, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, mindestens sieben Tage in Isolation begeben müssen. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Zeitraum dann ab Mai noch etwas verkürzen können“, erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Niedersachsen wird auf Grundlage eines GMK-Beschlusses zudem die Erstattung des Verdienstausfalls für alle, die sich aufgrund einer fehlenden Auffrischungsimpfung als Kontaktperson in Quarantäne begeben müssen, im Regelfall einstellen. Für Personen, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder die Kinder in Isolation oder Quarantäne betreuen, erstattet das Land den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auch zukünftig den fortgezahlten Lohn.

Jede infizierte Person erhält weiterhin und grundsätzlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, vollkommen unabhängig vom Impfstatus.

„Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass der Verdienstausfall nicht zu erstatten ist, wenn eine Quarantäne hätte vermieden werden können. Die Ausnahmen von der Quarantäne als Kontaktperson sind ausgesprochen umfangreich. Jede und jeder kann sich schnell und unkompliziert impfen lassen und damit die Quarantäne vermeiden. Es ist deshalb folgerichtig, dass die Allgemeinheit hier nicht länger für den Verdienstausfall der Minderheit aufkommt, die sich nicht ein drittes Mal oder sogar überhaupt nicht impfen lassen möchte“, macht Gesundheitsministerin Behrens deutlich.

„Zahlreiche Studien zeigen uns, dass die dritte Impfung das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs, aber auch das Risiko für eine Ansteckung und für die Weiterverbreitung des Virus deutlich senkt. Alle, die das bisher noch nicht getan haben, sollten dringend eines der vielen Impfangebote für die Auffrischungsimpfung wahrnehmen. Sowohl die Impfteams der Kommunen als auch die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen bereit“, so Behrens.

Insgesamt haben mit Stand vom Dienstag 63,7 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Mit dieser Quote liegt Niedersachsen im Ländervergleich auf Platz vier.

Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktperson sind nach der Absonderungs-Verordnung:

  • Alle Personen, die innerhalb der vergangenen 90 Tage eine zweite Impfung erhalten haben.
  • Alle Personen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben oder die aufgrund einer Kombination aus überstandener Infektion und Impfung als „geboostert“ gelten (siehe Anlage).
  • Alle Personen, die als genesen gelten. Also innerhalb der vergangenen 90 Tage nachweislich mit COVID infiziert waren, sofern der positive PCR-Test länger zurückliegt als 28 Tage.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder ab drei Jahren, die sich bei einem Infektionsfall in der Schule oder der Betreuungseinrichtung im Anschluss fünf Tage täglich im Rahmen des ABIT testen.

 

Weitere Informationen und Grafiken zu den Regelungen der Absonderung und Quarantäne:

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Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz über 40 Mio. Euro auf den Weg – Antreten DRK© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz über 40 Mio. Euro auf den Weg

6. April 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir den Katastrophenschutz in Niedersachsen deutlich besser für neue Herausforderungen aufstellen.“

Hilbers: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall hat für uns hohe Priorität. Der neuen Sicherheitslage begegnen wir mit dieser Umschichtung von Finanzmitteln.“

Der Überfall auf die Ukraine und die damit verbundene geänderte Sicherheitslage hat eine „Zeitenwende“ eingeleitet. Nicht nur im militärischen Bereich bedarf es eines Umdenkens. Auch im Katastrophen- und Zivilschutz sind wir gefordert. Darauf hat die Niedersächsische Landesregierung schnell und unbürokratisch reagiert.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat mit Finanzminister Reinhold Hilbers ein Ad-hoc-Paket im Umfang von 40 Mio. Euro für den Katastrophenschutz in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Diese Mittel werden zusätzlich zu den knapp 18 Mio. Euro bereitgestellt, die regulär jährlich für den Katastrophenschutz eingeplant sind.

Innen- und Finanzministerium bringen Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz über 40 Mio. Euro auf den Weg – Notstromaggregat

Einweisung in einen Anhänger eines Notstromaggregats vom Katastophenschutz des Landes Niedersachsen © Bernd Günther

Mit den 40 Mio. Euro werden notwendige Investitionen ermöglicht und beschleunigt, beispielsweise in hochleistungsfähige Notstromaggregate (Netzersatzanlagen), Spezial­fahrzeuge oder in die Erweiterung von Betreuungskapazitäten (auch zur Notunterbringung). Ferner kann in die Trinkwassernotversorgung und mobile Sanitätseinrichtungen sowie moderne Kommunikationstechnologie wie Satellitentelefone investiert werden, die bei einem Zusammenbruch der herkömmlichen Kommunikationswege funktionsfähig sind. Daneben werden planerische und technische Maßnahmen umgesetzt, um Fähigkeiten, Meldewege und Abläufe des Zivil- und Katastrophenschutzes weiter an die Lage anzupassen, etwa die Reaktionsfähigkeit bei feindlichen Cyber-Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) oder bei einer Mangellage bei Treib- und Brennstoffen.

Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes angesichts der neuen Herausforderungen durch Klimawandel, Pandemie und die veränderte Bedrohungslage ist eine mittel- und langfristige Aufgabe. Das Ad-hoc-Paket ermöglicht die Finanzierung kurzfristiger und mittelfristiger Maßnahmen. Das Innenministerium setzt sich zudem zum Ziel, auch langfristig weitere wichtige Investitionen im Katastrophenschutz auf den Weg zu bringen.

In Ergänzung des von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigten Bundeswehr-Sonder­vermögens über 100 Mrd. Euro für die militärische Verteidigung muss der Bund ebenfalls seiner Verantwortung für die Zivile Verteidigung und den Zivilschutz stärker nachkommen. Nach der Sonder-IMK in Brüssel hatte Minister Pistorius daher bereits am 24.03.2022 einen Bund-Länder-Pakt für den Zivil- und Katastrophenschutz im Umfang von 10 Mrd. Euro gefordert. Mit dem Ad-hoc-Paket für den Katastrophenschutz geht Niedersachsen hier in Vorleistung.

Finanzminister Hilbers: „Zur Finanzierung des Ad-hoc-Pakets zum Katastrophenschutz stellt das Finanzministerium für das laufende Jahr Haushaltsmittel aus nicht ausgeschöpften Ausgabeermächtigungen des Jahres 2021 bereit. Hiervon stehen bis zu 15 Mio. Euro für das Ad-hoc-Paket zum Katastrophenschutz zur Verfügung.“

Das im Haushaltsplan 2022 mit 10 Mio. Euro veranschlagte Sirenenprogramm wird wie geplant fortgeführt. Nach aktuellen Erkenntnissen wird aufgrund der Marktlage die Auslieferung der Sirenen jedoch erst in den Folgejahren möglich sein. Vor diesem Hintergrund wird die Finanzierung des Sirenenprogramms in den Jahren 2023 und 2024 mittels einer Verpflichtungsermächtigung sichergestellt. In der Folge stehen die für diesen Zweck in 2022 veranschlagten 10 Mio. Euro ebenfalls für das Paket zum Katastrophenschutz zur Verfügung.

Darüber hinaus stellt das Finanzministerium zusätzlich 15 Mio. Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen von überplanmäßigen Ausgaben bereit. Hieraus sind Beschaffungen möglich, die mit längeren Lieferzeiten verbunden sind und erst in den Folgejahren kassenwirksam werden. Diese 15 Mio. Euro ergänzen das Paket zum Katastrophenschutz auf ein Gesamtpaket in Höhe von 40 Mio. Euro.

Innenminister Pistorius: „Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir den Katastrophenschutz in Niedersachsen deutlich besser für neue Herausforderungen aufstellen. Wir erleben bewegte Zeiten, die sich nachhaltig auf unsere Gesellschaft und auch auf unser Verhältnis zur inneren und äußeren Sicherheit auswirken werden. Die äußere Verteidigung durch die Bundeswehr und die innere Sicherheit der Bevölkerung sind zwei Seiten derselben Medaille. Darum ist dieses Paket ein wichtiges und entschlossenes Zeichen der Niedersächsischen Landesregierung in einer außergewöhnlichen Zeit.“

Finanzminister Hilbers: „Wir sind so gut gerüstet für die Zukunft: Die Verpflichtungsermächtigungen geben uns die nötige Flexibilität, um punktgenaue Verbesserungen und Verstärkungen im Katastrophenschutz zu ermöglichen.“

Der Landesverband Niedersachsen vom Deutsche Rote Kreuz äußerte sich gleich nach Bekanntgabe wie folgt:

„Wir begrüßen die heute vom Land beschlossenen Mittel für Investitionen in den Katastrophenschutz in Höhe von 40 Millionen Euro ganz außerordentlich. Dies ist ein großer und guter Schritt auf dem Weg zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes in unserem Land. Bereits seit Jahren haben wir gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen auf die dringend nötige Aufstockung der Landesmittel für den Katastrophenschutz aufmerksam gemacht“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

„Ob Pan­demie, andere Bedrohungslagen wie Cyberangriffe oder terroristische Anschläge auf Einrichtungen der kritischen Infrastruktur – die Finanzierung des Katastrophenschutzes muss den sich verändernden und wachsenden Anforde­rungen angepasst werden. Das betrifft nicht nur Investitionen in den zum Teil sehr veralteten Fuhrpark, sondern ebenso Vorhaltekosten zum Beispiel für Landeseinheiten, die bei den Hilfsorganisationen stationiert sind und von ihnen einsatzbereit gehalten werden “, so Selbach weiter.  Das Land Niedersachsen hat zum Beispiel Materialien zur Errichtung des Betreuungsplatzes 500 Land beschafft. Eine Refinanzierung der Vorhaltekosten z.B. für die Fahrzeugunterbringung und -bewirtschaftung und Aufwendungen oder Verdienstausfälle für das eingesetzte Personal sind bislang leider nicht gewährleistet und geregelt.

In einer gemeinsamen Stellungnahme zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes hat der DRK-Landesverband Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen darauf jüngst hingewiesen, ebenso wie auf die immer noch nicht im Gesetzesentwurf aufgenommene Helfergleichstellung:

„Es gibt eine faktische Ungleichbehandlung von freiwilli­gen Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen ge­genüber denen der Freiwilligen Feuerwehren und dem THW. Das muss dringend geändert werden. Freiwilligen Feuerwehren wird nach Niedersächsischem Brand­schutzgesetz eine allumfassende Möglichkeit der beruf­lichen Freistellung sowohl für den Einsatzfall wie auch für Aus- und Fortbildungen und dienstliche Erfordernis­se ermöglicht. Eine solche Regelung findet sich bisher leider nicht im Niedersächsische Katastrophenschutz­gesetz und auch nicht im Novellierungsvorschlag wieder. Dies sollte dringend noch mit aufgenommen werden“, so Selbach weiter. Die gegenwärtige Freistellungsregelung durch die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite begrüßt der DRK-Vorstandsvorsitzende ausdrücklich. Damit kann zunächst sichergestellt werden, dass die dringend erforderlichen ehrenamtliche Kräfte der Hilfsorganisationen weiterhin bei der Aufnahme und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge unterstützen. Allerdings ist diese Regelung zeitlich begrenzt und führt zu keiner dauerhaften, rechtlich verankerten Gleichbehandlung.

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