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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Schulunterricht

815 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an Schulen gemeldet

17. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). 815 Kinder und Jugendliche aus dem ukrainischen Krisengebiet sind mit Stand vom gestrigen Mittwoch bisher an den rund 3.000 niedersächsischen Schulen aufgenommen worden. Das ist das Ergebnis einer ersten Abfrage, die das Niedersächsische Kultusministerium veranlasst hatte, um einen Überblick über die aktuelle Lage zu erhalten.

360 geflüchtete Kinder besuchen demnach Grundschulen, 448 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine wurden von weiterführenden Schulen gemeldet, zudem sieben Jugendliche von berufsbildenden Schulen. Die meisten ukrainischen Schülerinnen und Schüler wurden von Schulen aus der Region Hannover gemeldet (169), gefolgt von den Landkreisen Osnabrück(63), Göttingen (47), Diepholz (36) und Harburg (34). Hierbei handelt es sich nicht um alle in Niedersachsen angekommenen Kinder und Jugendliche, sondern um die bisher in den Schulen angemeldeten jungen Menschen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Es ist gut, dass wir uns einen Überblick erarbeiten. Wir fragen bis auf weiteres immer dienstags und freitags ab, um den Wochenverlauf und die Entwicklungen nach dem Wochenende zu erfassen. So lässt sich eine mögliche Dynamisierung der Lage mutmaßlich am besten antizipieren und eventuelle Handlungsbedarfe am ehesten identifizieren. Ich danke unseren Schulen für die unkomplizierte Aufnahme und Beschulung. Wir behalten die Lage im Blick und arbeiten an pragmatischer Unterstützung der Schulen.“

Pistorius besucht Ankunftszentrum Bramsche-Hesepe der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) – Boris Pistorius© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Pistorius besucht Ankunftszentrum Bramsche-Hesepe der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

16. März 2022/in Niedersachsen

BRAMSCHE-HESPEDE (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute das Ankunftszentrum Bramsche-Hesepe der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) besucht. Im Rahmen des Termins machte sich der Minister gemeinsam mit dem Behördenleiter der Landesaufnahmebehörde, Klaus Dierker, und dem Standortleiter des Ankunftszentrums, Hendrick Robbers, ein Bild von der Lage vor Ort. Außerdem sprach der Minister mit Menschen, die infolge des Angriffskrieges des russischen Präsidenten Putins aus der Ukraine nach Deutschland fliehen mussten, sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standortes.   

Im Anschluss an den Termin sagte Pistorius: „Mich hat sehr bewegt, was ich heute gesehen habe. Insbesondere, wie erschöpft und aufgerieben die Menschen sind, die hier ankommen. Man spürt förmlich, was sie hinter sich haben, aber auch wie erleichtert sie sind, erst einmal in Sicherheit zu sein – ohne zu wissen, was die Zukunft bringt. Ich muss hervorheben, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in den vergangenen Wochen geleistet haben. Das ist wirklich beeindruckend. Damit meine ich etwa die Bereitschaft, teils auch nach Dienstschluss wieder herzukommen, um überraschend angekommene Geflüchtete zu betreuen und zu versorgen, zu verpflegen und unterzubringen. Für dieses große und wichtige Engagement kann ich mich in dieser außergewöhnlichen Situation gar nicht oft genug bedanken. Wir haben zudem mit dem Standortleiter Hendrick Robbers und dem Leiter der LAB NI Klaus Dierker darüber gesprochen, was jetzt getan werden kann, um die Standorte der Landesaufnahmebehörde auf die weiteren möglichen Entwicklungen bestmöglich vorzubereiten.“

Bei normaler Auslastung können im Ankunftszentrum Bramsche-Hesepe der LAB NI 1.200 Menschen untergebracht werden. Die Kapazitäten wurden durch eine etwas engere Belegung und das Nutzen von Schulungsräumen und anderen geeigneten Gebäuden erweitert. Gleichzeitig laufen Planungen, damit auch kurzfristig noch einmal deutlich mehr Vertriebene aus der Ukraine dort und an den anderen Standorten der Landesaufnahmebehörde untergebracht werden können.

Niedersachsen richtet auf dem Messegelände Hannover in Halle 12 weitere Außenstelle der Landesaufnahmebehörde ein – Messehalle 13 Aufbau© Bernd Günther

Niedersachsen richtet auf dem Messegelände Hannover in Halle 12 weitere Außenstelle der Landesaufnahmebehörde ein

11. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „In diesen Zeiten müssen wir lageabhängig und schnell entscheiden. Ich gehe davon aus, dass wir als Land auch über die Hallen 12 und 13 hinaus noch weitere Kapazitäten zur Unterbringung der Menschen aus der Ukraine schaffen werden“

Neben der bereits seit gestern mit ca. 1.000 Plätzen betriebenen Halle 13 der Messe Hannover wird das Land Niedersachsen zukünftig auch die daneben liegende Halle 12 auf dem Messegelände als Außenstelle der Landesaufnahmebehörde betreiben. Die Kapazität von Halle 12 ist mit der von Halle 13 vergleichbar; diese ist seit gestern in Betrieb und noch nicht vollständig ausgelastet. Es ist aber absehbar, dass weitere Kapazitäten zur Unterbringung der Menschen aus der Ukraine benötigt werden. Das Land Niedersachsen hatte die Region Hannover – wie bereits zuvor bei Halle 13 – damit beauftragt, Halle 12 entsprechend für die Unterbringung der Menschen herzurichten und zukünftig gemeinsam mit dem Land zu betreiben.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „In diesen Zeiten müssen wir lageabhängig und schnell entscheiden. Ich gehe davon aus, dass wir als Land auch über die Hallen 12 und 13 hinaus noch weitere Kapazitäten zur Unterbringung der Menschen aus der Ukraine schaffen werden. Mein besonderer Dank gilt dabei der Region und insbesondere dem Regionspräsidenten Steffen Krach. Unsere Zusammenarbeit ist, genauso wie die mit der Landeshauptstadt, von großem Pragmatismus, hoher Professionalität und dem gemeinsamen Ziel geprägt, diese Menschen nach ihrem strapaziösen Weg aus dem furchtbaren Krieg zu uns nach Deutschland gut hier in Niedersachsen unterzubringen.“

Regionspräsident Steffen Krach: „Wir müssen alle in dieser Zeit schnell und flexibel agieren. In den vergangenen Tagen haben wir gute Strukturen aufgebaut, um handlungsfähig zu bleiben. Die Hilfsorganisationen leisten hier großartige Arbeit beim Aufbau, davon konnte ich mich gestern vor Ort überzeugen. Es ist klar, dass wir deutlich mehr Platz benötigen. Ich danke dem Innenminister für das Vertrauen, das er der Region Hannover entgegenbringt.“

Darüber hinaus wird das Land Niedersachsen insbesondere die ostdeutschen Ankunftsbahnhöfe dadurch entlasten, dass täglich einer der Züge, die über Warschau und Frankfurt (Oder) nach Berlin fahren, direkt von Warschau nach Hannover-Laatzen weitergeleitet werden. Über diese Strecke ab Warschau treffen bislang täglich acht Züge mit jeweils ca. 600 Geflüchteten aus der Ukraine in Berlin ein. Die Lage in Berlin ist inzwischen prekär. Die Flüchtlinge sollen am Drehkreuz Hannover-Laatzen mit dort bereitstehenden Bussen weiterverteilt werden.

Niedersachsen wird bundesweites Drehkreuz für Verteilung Vertriebener aus der Ukraine – BGPress 2698

Niedersachsen wird bundesweites Drehkreuz für Verteilung Vertriebener aus der Ukraine

9. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Wir entlasten damit auch besonders betroffene Regionen im Osten Deutschlands und richten für die aus der Ukraine vertriebenen Menschen weitere Unterkünfte in Niedersachsen ein.“

Das Land Niedersachsen wird – in Absprache mit dem Bund – zentrales Drehkreuz zur Verteilung von Vertriebenen aus der Ukraine auf die Bundesländer. Am heutigen Mittwoch (09.03.2022) besuchte der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, den Messebahnhof Hannover-Laatzen, der zukünftig als bundesweites Drehkreuz für die Weiterverteilung auf die anderen Bundesländer fungieren wird. Dabei wurde er begleitet von der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, dem Regionspräsidenten der Region Hannover, Steffen Krach und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Belit Onay. Ab dem morgigen Donnerstag sollen erste Sonderzüge dort ankommen. In unmittelbarer Nähe des Bahnhofs wird zusätzlich eine Außenstelle der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) eingerichtet.

Im Rahmen des Termins hat sich Pistorius auch die bereits von der Landeshauptstadt Hannover als Geflüchtetenunterkunft betriebene Messehalle 27 angesehen. Zudem besuchte der Innenminister die direkt daneben liegende Messehalle 13, die von morgen (09.03.2022) an als Außenstelle der LAB NI zur Aufnahme von aus der Ukraine vertriebenen Menschen betrieben werden wird. Das Land Niedersachsen hatte die Region Hannover zuvor damit beauftragt, diese Halle entsprechend für die Unterbringung der Menschen herzurichten und zukünftig gemeinsam mit dem Land zu betreiben.

Minister Pistorius: „Die Zugangszahlen der aus der Ukraine vertriebenen Menschen werden vermutlich drastisch steigen. Die bei uns ankommenden Menschen wurden durch den völkerrechtswidrigen Krieg über Nacht aus ihrem alten Leben gerissen. Sie haben schreckliche Tage hinter sich. Der Schmerz den sie erleiden müssen ist kaum vorstellbar. Vor allem kommen Frauen mit ihren Kindern, traumatisiert und völlig erschöpft. Es ist unsere zwingende humanitäre Pflicht, den Menschen aus der Ukraine schnell und unkompliziert Schutz zu bieten. Darum schaffen wir jetzt die Voraussetzungen, damit der zügige Transport und die Unterbringung dieser Menschen bestmöglich funktioniert. Mit dem in Absprache mit dem Bund eingerichteten Verteilungsdrehkreuz am Messebahnhof Hannover-Laatzen entlasten wir jetzt insbesondere Städte und Regionen im Osten Deutschlands, die keine Kapazitäten mehr zur Aufnahme haben. Und es wird bundesweit vermutlich nicht das letzte sein. Wir bauen gleichzeitig mit der neuen Außenstelle der Landesaufnahmebehörde auf dem Messegelände unsere Kapazitäten in einem ersten Schritt um rund 1.000 weitere Plätze aus. Das Land Niedersachsen übernimmt damit, wie schon bei der Flüchtlingssituation vor einigen Jahren, eine besondere Verantwortung bei der zentralen Verteilung der Vertriebenen. Und wir danken unseren Partnern aus Region und Stadt ganz besonders für die unkomplizierte Unterstützung.“

Die Migrationsbeauftragte Schröder-Köpf sagte: „Die geschaffenen Strukturen sind schnell und unbürokratisch entstanden. Ein Dank gilt hier der Landeshauptstadt sowie der Region Hannover und dem Land Niedersachsen.“

Regionspräsident Krach: „Wir stellen uns aktuell darauf ein, dass täglich mehrere hundert Menschen in Hannover ankommen. Nicht alle werden in Deutschland Familie haben, bei der sie unterkommen können. Der Messebahnhof in Laatzen diente schon in der Flüchtlingskrise 2015 / 2016 als Drehkreuz. Die Technische Einsatzleitung der Region Hannover hat in den letzten Tagen dafür gesorgt, dass der Bahnhof in dieser Funktion wieder einsetzbar ist. Dafür allen, die daran beteiligt waren und auch dem Innenministerium, mit dem wir hier eng kooperieren, vielen Dank.“

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Belit Onay, sagte: „Hannover ist solidarisch und zeigt Haltung gegenüber den Geflüchteten aus der Ukraine. Gemeinsam mit Land und Region setzen wir alles daran, ihnen das Ankommen so leicht wie möglich zu gestalten. Für viele Menschen aus der Ukraine wird Hannover der erste Eindruck von Deutschland sein: Die vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sorgen dafür, dass sie sich willkommen fühlen.“

  • Niedersachsen wird bundesweites Drehkreuz für Verteilung Vertriebener aus der Ukraine – BGPress 2706
    Innenminister Boris Pistorius besuchte heute (9. März) den Messebahnhof und die beiden Messehallen in Hannover für die Vertriebenen aus der Ukraine.(v.l. Innenminister Boris Pistorius, DRK-Vorstand Marlis Spieker-Kuhmann, Geschäftsführerin DRK-Soziale Dienste Gabriele Allgeier). © Bernd Günther
  • Niedersachsen wird bundesweites Drehkreuz für Verteilung Vertriebener aus der Ukraine – BGPress 2725
    Innenminister Boris Pistorius besuchte heute (9. März) den Messebahnhof und die beiden Messehallen in Hannover für die Vertriebenen aus der Ukraine.(v.l. Gabriele Allgeier, Doris Schröder-Köpf, Marlis Spieker-Kuhmann, Boris Pistorius). © Bernd Günther
  • Niedersachsen wird bundesweites Drehkreuz für Verteilung Vertriebener aus der Ukraine – BGPress 2604
    Ein Bus der Feuerwehr Hannover bingt von der Feuerwache 10 Geflüchtete zur Messehalle 27. © Bernd Günther
  • Niedersachsen wird bundesweites Drehkreuz für Verteilung Vertriebener aus der Ukraine – BGPress 2594
    Die Messehalle 13 ist vom DRK und der Feuerwehr als Außenstelle der LAB NI zur Aufnahme von aus der Ukraine vertriebenen Menschen in der Nacht aufgebaut worden. © Bernd Günther
  • Niedersachsen wird bundesweites Drehkreuz für Verteilung Vertriebener aus der Ukraine – BGPress 2628
    Innenminister Boris Pistorius besuchte im Beisein von der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, dem Regionspräsidenten der Region Hannover, Steffen Krach und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Belit Onay heute (9. März) den Messebahnhof und die beiden Messehallen 13 und 27 in Hannover für die Vertriebenen aus der Ukraine. Begleitet wurden sie vom Vorstand des DRK-Region Hannover e.V. Marlis Spieker-Kuhmann (li.). © Bernd Günther
Einrichtung eines Ukraine-Krisenstabes im Niedersächsischen Innenministerium – Boris Pistorius mf© Matthias Falk

Einrichtung eines Ukraine-Krisenstabes im Niedersächsischen Innenministerium

9. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Aufgrund der Berichterstattung am heutigen Tag möchten wir seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport feststellen: Das Kabinett der Landesregierung hat heute nicht die Einrichtung eines Krisenstabes beschlossen. Richtig ist vielmehr: Das Niedersächsische Innenministerium hat die Einrichtung eines entsprechenden Ukraine-Krisenstabes beschlossen.

Die erste Sitzung dieses Stabes ist an diesem Freitag im Innenministerium geplant. Zum Krisenstab gehören zunächst alle betroffenen Akteure des Innenministeriums wie Feuerwehr und Katastrophenschutz, die Ausländerabteilung oder die Polizei sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus anderen Ressorts werden dem Stab lageabhängig angehören. Hierzu hat das Kabinett die Staatssekretärsrunde gebeten, organisatorische Vorschläge zu machen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die jüngste Entwicklung der Zugangszahlen vertriebener Menschen aus der Ukraine ist höchst dynamisch. Wir stehen vor einer großen Aufgabe, die wir gemeinsam bewältigen werden. Aktuell planen wir darum unter anderem den weiteren Ausbau der Kapazitäten der Niedersächsischen Landesaufnahmebehörde. Auch wird das Land Niedersachsen, wie schon 2015 und 2016, eine besondere Verantwortung bei der zentralen Verteilung der Vertriebenen übernehmen. Die Gespräche mit dem Bund und den betroffenen Kommunen dazu laufen auf Hochtouren. In dieser historischen Situation brauchen wir zudem entsprechende Leitungs- und Kommunikationsstrukturen. Dafür brauchen wir einen entsprechend besetzten Stab in meinem Haus, wo wesentliche Entscheidung auf fundierter Grundlage sofort getroffen werden können.“

Aufziehen von Impfstoff

Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt landesweit ab Mitte März

8. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt in Niedersachsen am 16. März in Kraft. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens begrüßt den Schritt: „Wir haben es immer noch mit sehr hohen Infektionszahlen zu tun und das Corona-Virus wird uns auf längere Sicht erhalten bleiben. Daher ist es gut, dass besonders gefährdete Menschen, die in Heimen leben oder im Krankenhaus behandelt werden, durch die Impfpflicht zukünftig noch besser geschützt sind. Wir müssen die Zahl der Corona-Ausbrüche etwa in Pflegeheimen weiter verringern.“

Ab kommenden Freitag (11. März) kann das landesweite digitale Meldeportal „Mebi“ (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) von den Gesundheitsämtern freigeschaltet werden. Hierauf haben dann sowohl die Leitungen der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter Zugriff. In der vergangenen Woche hat das Sozialministerium den Kommunen einen Handlungsleitfaden übersandt, um ein einheitliches Vorgehen in Niedersachsen sicherzustellen.

Personalengpässe in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen erwartet die Ministerin nicht. Die Impfquote in diesem Bereich sei in Niedersachsen überdurchschnittlich hoch. „Ich freue mich, dass die weitaus überwiegende Zahl an Beschäftigen sehr verantwortlich mit dem Thema umgeht. Es wird also nur einen kleinen Teil geben, der ab Mitte März den Ämtern gemeldet werden muss“, so Behrens. Erhebungen im Januar hatten gezeigt, dass landesweit noch etwa 5 Prozent der Beschäftigten sowohl in der Pflege als auch in Kliniken ungeimpft waren. In Niedersachsen arbeiten rund 240.000 Menschen im Gesundheitswesen, davon rund 90.000 in der Pflege. „Wir werden Ende April Bilanz ziehen, wie viele Beschäftigte gemeldet wurden“, sagt die Ministerin.

Die Einrichtungen und Unternehmen sind ab 16. März verpflichtet, unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 Tagen, Mitarbeitende zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend oder unsicher ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen. Auch Arztpraxen und andere Selbständige sind meldepflichtig. Derzeit gilt als vollständig immunisiert, wer doppelt geimpft oder aber geimpft und genesen ist.

Die Gesundheitsämter fordern gemeldete Personen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Gleichzeitig wird den Einrichtungen empfohlen, die oder den Beschäftigten vorübergehend patientenfern einzusetzen. Wird kein Nachweis vorgelegt, kann eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung folgen. Das Zwangsgeld beläuft sich auf 1.500 Euro bei einer Vollzeittätigkeit. Des Weiteren kann – wiederum nach Anhörung und Androhung – ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die gemeldete Person verfügen.

Der Bundestag hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht durch Änderung des § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Dezember beschlossen, sie wurde vom Bundesrat einstimmig bestätigt. Im IfSG ist geregelt, welche Einrichtungen von der Impfpflicht betroffen sind (s. dazu auch die beigefügte Grafik). Weder die Vorschrift des IfSG noch etwaige Verwaltungsakte durch das Gesundheitsamt haben unmittelbare Wirkung auf das Beschäftigungsverhältnis der gemeldeten Person. Dieses besteht zunächst fort. Es liegt in der Hand der Arbeitgeber, ob weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen gezogen werden. Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Sozialministerium, den Landkreisen bzw. der Region Hannover und den kreisfreien Städten sowie den Kommunalen Spitzenverbänden.

 

Antikriegsdemo© Matthias Falk

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Antikriegsdemos ermöglichen

4. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Schülerinnen und Schülern, die an Veranstaltungen gegen den Angriffskrieg der russischen Föderation auf das Nachbarland Ukraine bzw. an Solidaritäts- und Friedenskundgebungen während der Schulzeit teilnehmen möchten, soll von den Schulen diese Möglichkeit eingeräumt werden, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt:

„Unzählige Schülerinnen und Schüler bewegt das Schicksal der Menschen in der Ukraine. Die Solidarität und das Mitgefühl sind groß und das möchten und das sollen Kinder und Jugendliche auch zeigen und Zeichen setzen: Gegen den Krieg, für den Frieden. Das ist unbedingt zu unterstützen. Mit der hinterhältigen Attacke auf einen Nachbarn hat der russische Präsident eine jahrzehntelange Phase des Friedens in Europa brutal beendet und eine Zeitenwende herbeigeführt.

Wenn junge Menschen sich dagegen wenden, Demonstrationen und Solidaritätskundgebungen organisieren oder daran teilnehmen, dann sind wir gut beraten, dies zu ermöglichen. Derart außergewöhnliche, gar historische Umstände rechtfertigen und erfordern auch, dass wir von gewöhnlichen und gewohnten Handhabungen abweichen können. Konkret: Wenn Schülerinnen und Schüler zur Unterrichtszeit an Demonstrationen, Solidaritätskundgebungen oder Friedensveranstaltungen teilnehmen möchten und dies bei den Schulleitungen beantragen, richte ich meine Bitte an die Schulen, dies nicht als Schulpflichtverletzung zu sanktionieren und die Teilnahme zu genehmigen. Wenn für die Schulen die Teilnahme nachvollziehbar und glaubhaft ist, dann kann auf die Feststellung eines unentschuldigten Fehlens verzichtet werden.

Die Kinder, Jugendlichen und Eltern sind aber darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an den Demonstrationen keine Schulveranstaltungen sind und die Schule insoweit keine Aufsichtspflicht hat. Schülerinnen und Schüler sind also während der Teilnahme an der Demonstration sowie auf dem Weg nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Personenschäden versichert. Auch Sachschäden werden nicht ersetzt.

In vielen Schulen werden Kundgebungen, Friedensveranstaltungen und Unterstützungsbekundungen für die Menschen in der Ukraine organisiert, im Unterricht wird die aktuelle Lage aufgegriffen und gemeinsam besprochen – das alles hat meine volle Rückendeckung und Unterstützung. Für dieses vielfältige Engagement bedanke ich mich sehr herzlich! Das ist Inhalt des Bildungsauftrages in Schule. Ich bitte die Schulen, so intensiv weiter zu machen, damit die Demokratie zu fördern und die Kinder und Jugendlichen in dieser aktuell sehr verstörenden Lage weiterhin zu unterstützen.

Update Corona-Verordnung

Der nächste Lockerungsschritt

3. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die 7-Tages Inzidenz der Neuinfizierten liegt heute bei 1111,7. Die Infektionslage in Niedersachsen bewegt sich derzeit auf einer Art Plateau mit zwischenzeitlich leichten Anstiegen und Rückgängen. Auch der Hospitalisierungswert stagniert bei plus/minus 10,4. 

Am (morgigen) Freitag, 4. März 2022, erfolgt nun der zweite Lockerungsschritt. Die vom 4. März 2022 bis einschließlich 19. März 2022 geltenden Regelungen ergeben sich aus der beigefügten Lesefassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die Änderungen zu der bis einschließlich heute geltenden Fassung sind gelb hinterlegt.

Hier eine Zusammenfassung der ab morgen geltenden Regelungen:

Kontaktregelungen:

  • Zusammenkünfte und Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig
  • Feierlichkeiten in der Gastronomie oder organisierte Veranstaltungen unterliegen den dortigen Regelungen (3G, Maske bis zum Sitzplatz)
  • Für Personen ohne Covid-Impfschutz (nicht geimpft) bzw. ohne Genesenen-Status gilt:
    Zusammenkünfte sind auf Personen aus dem eigenen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt.
    Nicht zusammen lebende Paare gelten dabei als ein Haushalt.
    Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet, unabhängig von den Haushalten.
    Begleitpersonen und Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.

Gastronomie:

  • 3G-Regel in der Innengastronomie
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen zugänglichen Bereichen bis zum Sitzplatz

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u. ä.

  • 2Gplus-Regel im Innen- und Außenbereich
  • Gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen und draußen bis zum Sitzplatz, daher auch beim Tanzen

Körpernahe Dienstleistungen

  • FFP2- Maskenpflicht in Innenräumen außer bei Behandlungen, bei denen das Gesicht unbedeckt bleiben muss

Einzelhandel

  • FFP2-Maskenpflicht drinnen
  • Keine Maske auf Wochenmärkten

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • 3G-Regel für Innenräume (ausgenommen Sanitäranlagen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Nutzung von Sportanlagen

  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 50 bis 2.000 Personen)

  • 3G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • keine Abstandsmaßnahmen

Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (mehr als 2.000 Personen bis 25.000)

  • 2G-Regel (drinnen/draußen)
  • FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz
  • Drinnen: Abstandsmaßnahmen bei sitzendem Publikum über Schachbrettbelegung der Sitzplätze, sofern durchgängig Maske getragen wird und keine Interaktion stattfindet entfällt die Schachbrettbelegung
  • Personenkapazität: drinnen bis 60 % (max. 6.000), draußen bis 75 % (max. 25.000)
  • Bei freiwilliger Beschränkung des Zutritts auf 2Gplus Kapazität drinnen 75 %, draußen 100 % (keine Personenobergrenzen)

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)

  • FFP2-Maskenpflicht

Besuche in Heimen und Einrichtungen

für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

  • nur mit negativem Testnachweis und FFP2-Maske
  • gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

  • ausgenommen von 2G- und 3G-Regel
  • keine Maske für Kinder unter 6 Jahren
  • einfache Maske (z. B. Stoffmaske) für Kinder unter 14 Jahren

Kindertagesstätte

  • Testnachweis (3 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren für Zutritt
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt
  • Keine Testnachweis für Kinder unter 3 Jahren

Schulbetrieb

  • Testnachweis an Schultagen (3 x pro Woche), (ausgenommen „Geboosterte“)
  • Bei Verdachtsfall in der Klasse jedes Kind in der Klasse (auch „Geboosterte“) an den folgenden fünf Schultagen täglich

Öffentlicher Personen- und Nahverkehr (incl. Bahnhöfe, Haltestellen etc.)

  • 3G-Regel
  • FFP2-Maske

Lesefassung der Corona-Verordnung ab dem 04.03.2022

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Aktualisierte Grafiken zur neuen Corona-Verordnung

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Spenden für die Ukraine-Hilfe des DRK – DRK Ukraine Hilfstransport

Spenden für die Ukraine-Hilfe des DRK

3. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an humanitärer Hilfe ist immens und wächst immer weiter. „Es ist großartig, wie schnell und engagiert die Menschen in Deutschland bereit sind zu helfen. Ihre Betroffenheit ist angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukraine groß und sie möchten die betroffenen Menschen unterstützen.

Dies trifft auf unzählige Privatpersonen, kleine und große Initiativen, Unternehmen und natürlich auch auf all unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzler zu. Auch wenn es für viele weniger persönlich und ungreifbarer erscheinen mag, sind Geldspenden tatsächlich in der gegenwärtigen Lage die beste und wirkungsvollste Art, um die humanitäre Hilfe im Ausland zu unterstützen“, sagt Hans Hartmann, Präsident des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

Damit die Hilfe tatsächlich ankommt, haben die Schwestergesellschaften in der Ukraine und den Nachbarländern das Deutsche Rote Kreuz sehr eindringlich darum gebeten, die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern vielmehr die humanitäre Arbeit vor Ort. Es bestehen seitens der Schwestergesellschaften momentan keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht zentral abgesprochener und nicht zentral angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangebote. Geldspenden sind gegenüber Sachspenden wesentlich effektiver: Ihr großer Vorteil ist, dass sie sehr flexibel eingesetzt werden können. Damit lässt sich die humanitäre Hilfe gezielter an die jeweiligen Bedarfslagen vor Ort anpassen. Dies ist absolut erforderlich in Situationen, die sich beständig ändern und höchst unvorhersehbar sind, wie aktuell in der Ukraine und ihren Nachbarländern.

Das Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin ist mit der Planung und Umsetzung der humanitären Auslandshilfe betraut. Es agiert dabei in enger und stetiger Koordination mit den Schwestergesellschaften in den verschiedenen Ländern sowie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC). Dadurch kann das humanitäre Engagement des DRK im Ausland so bedarfsorientiert und zielgenau wie möglich ausgerichtet werden. Angesichts der eskalierenden Gewalt weitet das DRK die Unterstützung seiner Schwestergesellschaften in der Ukraine und den Nachbarländern im Rahmen des Möglichen schrittweise aus. Dabei steht es fortlaufend in enger Abstimmung mit dem IKRK und der IFRC. Ein erster Hilfskonvoi des DRK ins polnische Lublin ist diese Woche gestartet mit 3.280 Feldbetten, 4.680 Isomatten und mehr als 750 Hygienepakete, die jeweils für die Versorgung eines fünfköpfigen Haushalts für einen Monat ausgelegt sind. Die insgesamt 88 Tonnen Hilfsgüter wurden am DRK-Logistikzentrum Schönefeld auf fünf LKW verladen. Ein Nothilfeexperte des DRK unterstützt die Schwestergesellschaft, das Polnische Rote Kreuz, beim Aufbau eines Logistikdrehkreuzes. Von dort aus können die Nothilfegüter dann an die betroffene Bevölkerung in der Ukraine als auch an geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in Polen verteilt werden.

„Gleichzeitig treffen immer mehr Vertriebene aus der Ukraine hier in Deutschland ein. Die Kommunen vor Ort sind im Austausch mit den dortigen DRK-Verbänden bezüglich notwendiger Hilfen. Das DRK in Niedersachsen hält zum Beispiel flächendeckend Kleiderkammern oder Kleidershops bereit. Wenn sich hier über das bestehende Angebot hinaus ein Bedarf an Sachspenden für die Ausstattung von Vertriebenen aus der Ukraine herausstellen sollte, wird sich das DRK vor Ort direkt gezielt an die Medien wenden”, so Hans Hartmann.

Das DRK bittet um Spenden für die betroffene Bevölkerung in der Ukraine:
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

Ausnahmeregelung Sonntagsfahrverbot

Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen

3. März 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Niedersächsische Verkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen, um den Transport von Hilfsgütern in die Ukraine zu beschleunigen.

Minister Dr. Bernd Althusmann: „Wir sind fassungslos, wenn wir die Bilder aus der Ukraine sehen, und wir können das unvorstellbare Leid der Bevölkerung nicht einmal erahnen. Es kommt jetzt auf schnelle Hilfe an. Um die Menschen, die teilweise nur mit dem Nötigsten auf der Flucht sind, zu versorgen, trägt auch Niedersachsen seinen Teil dazu bei, indem der länderübergreifende Transport von Hilfsgütern jederzeit sichergestellt wird.”

Wissenswert:

Die Ausnahmegenehmigung gilt ab 3. März für gewerbliche Beförderungen (und Leerfahrten) durch Lkw über 7,5 Tonnen, die der Unterstützung der in angrenzende Länder geflüchteten ukrainischen Bevölkerung dienen. Humanitäre Hilfsgut-Transporte von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen etc. waren bereits zuvor vom Sonntags- und Feiertagsverbot ausgenommen.

Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 26. Juni.

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