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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Niedersachen eröffnet Warteliste für Termine mit Proteinimpfstoff von Novavax – Impfstoff Symbolbild

Niedersachen eröffnet Warteliste für Termine mit Proteinimpfstoff von Novavax

1. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort können sich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bisher noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, unter 0800/9988665 auf die Warteliste für einen Termin mit dem Impfstoff von Novavax setzen lassen.

Für den Abschluss der Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen nötig. Der Zweittermin wird vom Impfteam vor Ort individuell festgelegt.

Die erste Lieferung des Proteinimpfstoffs, der im Gegensatz zu den bisher eingesetzten Impfstoffen nicht auf Grundlage der mRNA- oder der Vektor-Technologie aufgebaut ist, wird für die achte Kalenderwoche erwartet und soll vom Bund direkt an die Länder geliefert werden. Er wird dann von den Impfteams der Kommunen angeboten.

„Wir erwarten für Niedersachsen in einem ersten Schritt rund 170.000 Impfdosen, im gesamten ersten Quartal könnten es nach Angaben des Bundes sogar bis zu eine Million Dosen werden“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Insbesondere die bisher noch ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ab dem 16. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, sollten sich so schnell wie möglich um einen Impftermin bemühen. Auch diejenigen, die den bisher eingesetzten mRNA- und Vektorimpfstoffen skeptisch gegenüberstehen, haben nun eine Alternative. Alle zugelassenen Impfstoffe sind sicher und schützen zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen.“

Personen, die sich bei der Impfhotline auf die Novavax-Warteliste setzen lassen, erhalten eine SMS mit einem Impftermin in der gewünschten Kommune, sobald der Impfstoff vor Ort zur Verfügung steht.

Wenn ein Impftermin nicht wahrgenommen werden kann, wird herzlich um einen Anruf bei der Hotline unter 0800/9988665 gebeten. Dort kann der Termin storniert und ein Ersatztermin vereinbart werden.

Weitere Informationen zur Schutzimpfung und den Impfangeboten in Niedersachsen finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de .

Tödliche Schüsse auf Polizeibeamte

Tödliche Schüsse auf zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

31. Januar 2022/in Niedersachsen, Polizei

HANNOVER / KUSEL (red). In der Nacht zu Montag wurden bei einer Verkehrskontrolle eine Polizeibeamtin (24) und ein Polizeibeamter (29) in Rheinland-Pfalz durch Schüsse tödlich verletzt. Die Polizei fahndete mit Hochdruck und unter massivem Personaleinsatz überregional. Ermittler hatten noch heute nach unseren Informationen zwei Tatverdächtige festgenommen. Bei den Fahndungsmaßnahmen wurden unter anderem auch Waffen sichergestellt. Ob es sich hierbei um die Tatwaffen handelt, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand offen.

Uns hat diese Nachricht fassungslos gemacht. Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Angehörigen, Freunden, den Familien sowie den betroffenen Kolleg*innen der beiden Getöteten. In Gedanken sind wir bei allen eingesetzten Einsatzkräften.

Aus diesem Grund möchten wir aber auch daran erinnern, dass nicht nur Polizistinnen und Polizisten jeden Tag ihr Leben für unsere Sicherheit riskieren. Tausende von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften, hauptberuflich oder ehrenamtlich, sorgen jeden Tag für Sicherheit, Schutz und professionelle Hilfe in unseren Städten und in unserem gemeinsamen Umfeld.

Vermehrt kommt es leider immer häufiger zu Angriffen auf Einsatzkräfte. Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr- und Rettungsdiensten werden dabei oftmals angepöbelt, bedroht, bespuckt, getreten, geschlagen oder wie im aktuellen Fall auf tragische Weise sogar getötet.

Die Angriffe auf Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte stellen Angriffe auf unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte dar. Dieses ist leider nicht nur bei Demonstrationen der Fall, sondern es treten solche Situationen auch immer öfters im ganz alltäglichen Dienst auf. Sei es die Behinderung an einer Unfallstelle, bei einem Wohnungsbrand oder bei einer hilflosen Person auf offener Straße.

Daher möchten wir an dieser Stelle einmal mehr daran appellieren, Verständnis für den wirklich schweren Dienst gegenüber unseren Einsatzkräften zu zeigen. Viele von ihnen beginnen ihren Dienst schon mit einem mulmigen Gefühl, da diese Aggressionen fast schon zum täglichen Einsatzgeschäft gehören. Behindern Sie keine Löscharbeiten, Rettungsmaßnahmen oder notwendige Polizeieinsätze. Bleiben Sie von diesen Einsatzstellen fern und erleichtern sie so die wichtige Arbeit der Sicherheitsbehörden.

Eine interessante Beitragsergänzung zu diesem Thema „Solidarität mit Einsatzkräften“ kommt vom Hessischen Ministerium für Inneres und Sport unter folgendem Link: https://innen.hessen.de/Sicherheit/Schutzschleife

Ab Mittwoch tägliche Tests für alle außer geboosterte Schülerinnen und Schüler – Maskenpflicht Schule

Ab Mittwoch tägliche Tests für alle außer geboosterte Schülerinnen und Schüler

30. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit dem am 28, Januar endenden ersten Schulhalbjahr 2021/2022 erhalten die rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an den rund 3.000 allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ihre Berichts- oder Notenzeugnisse und gehen in die kurzen Ferien, bis am Mittwoch, dem 2. Februar 2022, das zweite Schulhalbjahr beginnt. Erneut war das Schuljahr mitgeprägt von den Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus.

Aufgrund der hohen Infektiosität der Omikron-Variante gelten in den niedersächsischen Schulen sehr hohe Sicherheitsstandards mit durchgehender Maskenpflicht, täglichen Selbsttests, anlassbezogenen Intensivtestungen, sowie bisher freiwilligen Testangeboten für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und den geltenden Hygieneplänen.

Kultusminister Tonne bedankt sich bei dem Schulpersonal, den Fachkräften in der Kindertagesbetreuung, den Erziehungsberechtigten und insbesondere den Kindern und Jugendlichen für Engagement, Langmut und Durchhaltevermögen in der Pandemie. Es stünden noch ein paar harte Wochen bevor, die Perspektive sei aber positiv und werde sich in Richtung Normalität und weniger Einschränkungen entwickeln.

Nach dem Halbjahreswechsel wird das Sicherheitsnetz dahin gehend erneut enger gezogen, so dass sich dann auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler vor dem Weg in die Schule täglich zu Hause testen müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind ab kommendem Mittwoch dann noch Schülerinnen und Schüler mit Auffrischungsimpfung („Booster“). Der nochmals erhöhte Sicherheitsstandard ermöglicht es auch weiterhin, dass in der Regel nur die infizierte Person („Indexfall“) in Absonderung geht, aber nicht enge Kontaktpersonen („K1″). Die Schulen müssen daher keine Meldungen von Kontaktpersonen an die örtlichen Gesundheitsämter vornehmen, sondern zumeist ausschließlich die Indexfälle. Weitergehende Maßnahmen der Gesundheitsämter mit Blick auf konkrete Infektionslagen bleiben von diesem Grundsatz unberührt.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne zollt den rund 100.000 Schulleitungen, Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sozialpädagogischen Fachkräften Respekt und bedankt sich im Namen der Niedersächsischen Landesregierung für deren unermüdlichen Einsatz im Sinne der Kinder und Jugendlichen Grant Hendrik Tonne: „Sie haben ein weiteres Halbjahr unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen erfolgreich gestaltet. Es ist gelungen, Präsenzunterricht anzubieten und damit den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Normalität, gemeinsames Lernen und soziale Kontakte zu ermöglichen. Dafür bedanke ich mich und ich weiß, dass sich die Eltern und die Kinder und Jugendlichen diesem Dank anschließen. Wir alle wissen um die riesige Herausforderung, Schule in der Pandemie zu organisieren und Präsenzunterricht anzubieten. Wir alle wissen aber auch, wie gut das den Kindern und Jugendlichen tut. Wir bleiben daher auch nach den Zeugnisferien beim Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler.

Auch bei unseren Erzieherinnen und Erziehern, den Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und den Personen in der Kindertagespflege möchte ich mich herzlich bedanken. Sie fördern die Kleinsten, geben ihnen Halt und Orientierung, sind ganz wichtige Bezugspersonen bei der Entwicklung der Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten. Diese Arbeit kann nicht hoch genug gewürdigt werden, gerade in Zeiten, in denen Kontakte reduziert waren und sind.

Den Kindern und Jugendlichen gilt mein besonderer Dank, weil sie unglaublich gut mitziehen in dieser zähen Pandemie! Sie halten sich an viele Regeln, die das normale Kindsein und Jugendleben einschränken und verhindern. Sie übernehmen richtig viel Verantwortung in dieser schweren und nervigen Zeit – wir alle sind gut beraten, dies anzuerkennen und die Sorgen und Nöte der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen, in der Pandemie, aber auch darüber hinaus.  Es wird noch sehr viel gesellschaftliches und politisches Engagement bedürfen, den Kindern und Jugendlichen unerlässliche Kompensationsangebote zu machen.

Ich weiß, dass die aktuelle Lage mit sehr hohen Infektionszahlen auch und insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen viele Menschen sorgen. Diese Sorgen sind nachvollziehbar und berechtigt – ich teile sie! Es wird auch noch ein paar Wochen anstrengend und belastend bleiben. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir auch bald zu einer Verbesserung der Lage kommen werden. Die mittelfristige Perspektive ist gut! Wir alle müssen jetzt noch durchhalten, Kontakte auf das Notwendige beschränken, Homeoffice machen, die Impfangebote annehmen und die allgemeinen Regeln beachten. Es gilt auch weiterhin, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und die Gesundheit der Beschäftigten in Kitas und Schulen zu schützen. Dann haben wir die Chance, Omikron hinter uns zu lassen und wieder mehr gewohnte Normalität zu leben. In den Kitas und Schulen und in der gesamten Gesellschaft.“

OVG Lüneburg

OVG Lüneburg setzt 2G-Regel bei Sport im Freien außer Vollzug

25. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Dem Gericht zufolge habe das Land mit der umfassenden Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Personen, die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenennachweis verfügen, die Grenzen der rechtlich zulässigen Pauschalierung überschritten.

Insbesondere die Beschränkung von Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei nicht verhältnismäßig. Die Entscheidung eröffnet dabei ausdrücklich die Möglichkeit, die 2G-Regel zukünftig für die Ausübung von Mannschaftssportarten im Freien zu erlassen. Die Landesregierung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Sie wird die Begründung genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur anstehenden Verordnungsänderung einbeziehen.

Anzahl der Versammlungen an Montagen bleibt hoch – immer mehr Gegenprotest – BGPress 1900

Anzahl der Versammlungen an Montagen bleibt hoch – immer mehr Gegenprotest

25. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch am gestrigen Montag (24.01.2022) kam es in Niedersachsen wieder zu vielen versammlungsrechtlichen Aktionen, bei denen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie kritisch thematisiert wurden. Der überwiegende Anteil der versammlungsrechtlichen Aktionen verlief friedlich und störungsfrei.

Allerdings mussten aufgrund verschiedener Verstöße mehr als 470 Ordnungswidrigkeiten und 25 Strafverfahren – fast ausschließlich bei den Versammlungen, die sich kritisch mit den aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auseinandersetzten – eingeleitet werden.

Insgesamt nahmen etwa 14.450 Personen an 170 Versammlungen teil, auf denen sich die Teilnehmenden kritisch gegenüber den aktuellen Maßnahmen äußerten. Nur 31 dieser Versammlungen waren im Vorfeld angezeigt worden. Auch am gestrigen Montag war bei einigen Versammlungen eine aggressive Stimmung gegenüber den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten zu verzeichnen. Zudem kam es zu insgesamt 12 Widerstandshandlungen, bei denen eine Polizistin und ein Polizist leicht verletzt wurden. Teilweise befanden sich erneut Rechtsextreme und Angehörige der Reichsbürgerszene unter den Teilnehmenden. Bei einigen Versammlungen musste ein Aufeinandertreffen mit Gegendemonstranten durch die Polizei verhindert werden.

Erneut gestiegen ist die Anzahl der Teilnehmenden an Protesten, die sich gegen Corona-Leugner, Impfgegner und sonstige Coronamaßnahmen-Kritiker wenden. Mit insgesamt etwa 6.200 Personen waren es noch einmal etwa 900 mehr als in der vergangenen Woche. Diese Gegenversammlungen waren fast alle im Vorfeld angezeigt worden und verliefen friedlich.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich habe kein Verständnis für die Vielzahl an Verstößen gegen die geltenden Regelungen bei den Corona-kritischen Versammlungen. Das ist reine Provokation. Insbesondere die weiter steil ansteigenden Inzidenzen sollten eigentlich für mehr Einsicht und Rücksichtnahme sorgen, aber das ist nicht der Fall! Dass es auch anders geht, zeigt das friedliche und gegenüber der Polizei meist kooperative Verhalten der Teilnehmenden von Veranstaltungen gegen Corona-Leugner und Impfgegner.“

Landespolizeipräsident Axel Brockmann: „Die Anzahl der Versammlungen, die von den Kritikern der aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durchgeführt werden, ist gleichbleibend hoch. Die Polizei Niedersachsen stellt sich auch für die kommenden Wochen auf eine hohe Anzahl von Versammlungen ein und wird weiterhin dafür Sorge tragen, dass Regeln eingehalten und Verstöße geahndet werden.“

Insgesamt waren landesweit wieder mehr als 3.550 Kräfte im Einsatz, darunter auch zwei Hundertschaften der Bundespolizei.

Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf – Landesgartenschau 2026

Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf

25. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Kabinett hat am (25.01.2022) Dienstag die Vergabe der Landesgartenschau 2026 nach Bad Nenndorf beschlossen. Die Stadt hat sich mit einem schlüssigen Konzept in einem Kopf-an-Kopf-Rennen gegen die Mitbewerberin Bad Bevensen durchgesetzt. Die Konzeption ist fachlich überzeugend und stimmt mit den Qualitätskriterien überein, die an niedersächsische Landesgartenschauen gestellt werden.

Der Kurort Bad Nenndorf verfügt mit seinem sehenswerten Kurpark mit historischen Bauten und einem über 200 Jahre alten Baumbestand über eine hervorragende Ausgangssituation und großes Potential zur Durchführung der Landesgartenschau. Ministerpräsident Stephan Weil weist darauf hin, dass Landesgartenschauen große Potentiale zum Nutzen für die jeweilige Region und für ganz Niedersachsen mobilisieren könnten. Dies werde sicher auch der Gartenschau in Bad Nenndorf gelingen.

Ministerin Barbara Otte-Kinast liegt die Landesgartenschau besonders am Herzen: „Gartenkultur bringt die Menschen zusammen. Der Garten ist ein sozialer und natürlicher Raum, in dem sich Mensch und Natur begegnen und aufeinander wirken. Die Landesgartenschau zeigt die vielfältigsten Gestaltungsmöglichkeiten solcher Begegnungen, stets vereint mit dem einzigartigen Charakter der gastgebenden Stadt.“

Mit der Landesgartenschau in Bad Nenndorf besteht die Chance, die Erfolgsgeschichte niedersächsischer Landesgartenschauen auch im Jahr 2026 fortzuschreiben.

Winterruhe geht in die dritte Runde – b117

Winterruhe geht in die dritte Runde

24. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Winterruhe in Niedersachsen geht in die dritte Runde. Seit Mitte Dezember gilt im gesamten Land die Warnstufe drei, das wird auch in den nächsten Wochen weiter notwendig bleiben.

Die Zahl der mit Omikron infizierten Menschen steigt auch in Niedersachsen nach wie vor. Heute sind es fast 690 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in sieben Tagen, ein baldiges landesweites Überschreiten der 1.000er-Grenze ist zu befürchten.

Auch das Omikron-Virus kann zu Krankenhauseinweisungen und in Einzelfällen zum Tod führen. Und selbst sogenannte ‚moderate‘ Verläufe sind oft mit hohem Fieber und tagelangen schweren Kopfschmerzen verbunden.

Die Zahl der wegen einer COVID-Infektion auf den Normalstationen der niedersächsischen Krankenhäuser aufgenommenen Patientinnen und Patienten wächst stetig an. Wenn die Fallzahlen, wie von Expertinnen und Experten vorhergesagt, in den nächsten Wochen um das vier- bis sechsfache steigen, dann werden auch hier deutlich mehr Menschen im Krankenhaus sein. Das wäre dann die Folge der schieren Zahl von Neuinfektionen – auch wenn Omikron zu weniger schweren Erkrankungen führt. Gleichzeitig führen im Krankenhaus- und Pflegebereich Personalausfälle aufgrund von Corona-Infektionen bereits jetzt zu Engpässen.

Winterruhe geht in die dritte Runde – Infektionen NDS 24.01.2022

Diagramm © Land Niedersachsen

Auf der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz bestand deshalb Einigkeit dahingehend, dass Verschärfungen noch nicht notwendig sind, Lockerungen aber aktuell nicht verantwortet werden können.

Dazu Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir befinden uns inmitten einer harten Infektionswelle, die noch längst nicht abgeklungen ist. Bis dahin aber müssen wir die aktuellen Schutzmaßnahmen noch eine Zeit lang aufrechterhalten und geduldig und vorsichtig bleiben. Wir dürfen die Omikron-Variante nicht unterschätzen. Wir müssen uns alle weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll verhalten, um uns und andere zu schützen und um damit auch das Klinikpersonal zu entlasten sowie Schulen und Kitas offen zu halten. Wir haben es seit nunmehr zwei Jahren mit vielen Anstrengungen und Einschränkungen gemeinsam geschafft, das Virus in Niedersachsen vergleichsweise im Griff zu behalten – diesen hart erarbeiteten Erfolg dürfen wir jetzt nicht aufs Spiel setzen.“

Niedersachsen wird auch weiterhin intensiv für eine flächendeckende Impfung der Bürgerinnen und Bürger werben und kontinuierlich niedrigschwellige Impfangebote unterbreiten. „Die aktuelle Corona-Welle“, so Weil, „wird nur dann die letzte sein, wenn wir nicht nur beim Boostern, sondern auch bei den Erst- und Zweitimpfungen noch mal einen deutlichen Schritt nach vorne machen können. Nur wenn wir eine sehr hohe Impfquote vorweisen können, haben wir eine gute Chance, dass wir im nächsten Herbst und Winter nicht erneut das gesellschaftliche Leben herunterfahren müssen.“

Die hohe Zahl der Neuinfektionen bundesweit und die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests machen eine Priorisierung erforderlich. Der Verdacht einer Covid-19-Infektion soll zukünftig vordringlich in zwei Konstellationen durch einen PCR-Test abgeklärt werden:

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, in Arztpraxen, in der Pflege etc. sollen PCR-getestet werden, damit die Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner gegen Corona-Infektionen geschützt werden.
  2. Außerdem sollen Risikopatientinnen und -patienten PCR-getestet werden, um eine frühzeitige Behandlung, ggfs. eine antivirale Therapie zu ermöglichen.

Eine Veränderung soll es bei dem späteren Freitesten von an Omikron erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe geben: auch für sie gilt zukünftig, dass nach sieben Tagen die Isolation bei 48 Stunden Symptomfreiheit durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest beendet werden kann.

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder – Kanzleramt Beschluss

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

24. Januar 2022/in Niedersachsen, Politik

BERLIN (red). Bei der Videokonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde heute ein neuer Beschluss gefasst. Laut Olaf Scholz ist es angesichts der ständig ansteigenden Infektionszahlen mit täglich über 100.000 Neuerkrankungen nicht die Zeit, über Lockerungen nachzudenken. Eine Verschärfung der Maßnahmen ist aer noch nicht notwendig.

Der Expertenrat weisst auf eine regional stark variable Dynamik hin. Er erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionzahlen. Regional könnten 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden.

Im einzelnen sind folgende 13 Punkte, die in der beigefügten Lesefassung des Beschlusses umfangreicher aufgeführt sind, besprochen worden:

  • Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen
  • Öffnungsperspektive
  • Überregionale Großveranstaltungen
  • Impfen
  • Testen
  • Quarantäne und Isolation
  • Genesenen- und Impfstatus
  • Kontaktnachverfolgung
  • Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Kritische Infrastruktur
  • Digitalisierung
  • Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld
  • Nächste Zusammenkunft

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. Januar 2022:

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Bundesweite Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich gilt ab dem 15. März – Krankenpflege Impfen

Bundesweite Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich gilt ab dem 15. März

21. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wer im Gesundheits- und Pflegebereich arbeitet, trägt eine besonders hohe Verantwortung. Meine herzliche Bitte an die noch Unschlüssigen: lassen Sie sich jetzt impfen. Schützen Sie sich und die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit Anvertrauten.“

Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem 15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Mit dem vom Bundestag im Dezember beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer COVID-19Infektion geschützt werden.

Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Mehrzahl der von der Impfpflicht betroffenen rund 240.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen ist bereits geimpft. Und doch wissen wir aus den Einrichtungen, dass ein kleiner Anteil noch keinen vollständigen Impfschutz hat. All diejenigen bitte ich herzlich, lassen Sie sich jetzt impfen, damit Sie mit zwei Impfdosen bis zum 15. März einen vollständigen Impfschutz vorweisen können. Zwei mal 30 Minuten Zeit für einen Impftermin sind ein gutes Invest in Ihre eigene Gesundheit und den Schutz derjenigen, die Ihnen in Ihrer täglichen Arbeit anvertraut sind. Denn Hochbetagte und Pflegebedürftige sowie Menschen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, im schlimmsten Fall tödliche COVID-19Krankheitsverläufe.“

Das Infektionsschutzgesetz regelt, dass alle Personen impfverpflichtet sind, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Das bedeutet, dass neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT betroffen sind, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist. Dies ist unabhängig von der Art der Beschäftigung oder Selbstständigkeit.

Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz. Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung befindet sich derzeit in der Abstimmung aller Beteiligten auf Bund- und Länderebene.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum Schutz der betreuten Personen und zum eigenen Schutz kann nur durch eine sehr hohe Impfquote in diesen Berufen erzielt werden. Wir hoffen, dass der voraussichtlich Ende Februar in Deutschland ausgelieferte Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax die Menschen überzeugt, die den hochwirksamen mNRA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. Wir rechnen mit rund 180.000 Dosen für Niedersachsen. Den Impfstoff werden die kommunalen Impfteams dann zunächst prioritär für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegebereichen vorhalten.“

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, sind von der Impfpflicht befreit, wenn sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem die medizinische Kontraindikation konkret und nachvollziehbar attestiert ist. Für diese Personen besteht die tägliche Testpflicht fort. Genesene Personen unterfallen ebenfalls nicht der Impfpflicht.

Sollte ein Impfnachweis oder ein Genesenennachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit aufgrund Zeitablaufs verlieren, ist ein neuer Nachweis spätestens einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorzulegen.

Für wen gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht genau?

Der Nachweispflicht unterliegen nach § 20 a IfSG Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische
  • Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdienste
  • sozialpädiatrische Zentren nach § 119 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  • medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und Dienste der beruflichen Rehabilitation
  • Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Elften Buches Sozialgesetzbuch tätig werden
  • Personen, die in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und
  • Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig sind
  • Personen, die in ambulanten Pflegediensten und weiteren Unternehmen, die den in §20 a IfSG Nummer 2 genannten Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen im ambulanten Bereich anbieten, tätig sind.

Zu diesen Unternehmen gehören insbesondere:

  • ambulante Pflegeeinrichtungen gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie Einzelpersonen gemäß § 77 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • Unternehmen, die Assistenzleistungen nach § 78 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen
  • Unternehmen, die Leistungen der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und § 46 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Frühförderungsverordnung oder heilpädagogische Leistungen nach § 79 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen
  • Beförderungsdienste, die für die genannten Einrichtungen dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen befördern oder die Leistungen nach § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbringen, und − Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen beschäftigen.
Johnsson

Bund ändert Regeln für Personen, die mit Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden

17. Januar 2022/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert.

Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.

Somit ist nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten. Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden herzlich gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G+.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Auffrischungsimpfung nach drei Monaten unbedingt Gebrauch und nutzen Sie eines der zahlreichen Impfangebote im ganzen Land. Es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung und viele kommunale Impfteams haben kurzfristig freie Termine oder Impfangebote ohne Termin im Angebot. Je mehr Menschen wir in diesen Tagen mit einer Impfung erreichen können, desto besser werden wir als Gesellschaft durch die nächsten Wochen kommen und desto geringer wird die Belastung für unser Gesundheitssystem ausfallen.“

Die maßgeblichen Kriterien für den Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut unter: www.pei.de/impfstoffe/covid-19.

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