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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Änderungen der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung – Absonderungsverordnung2

Änderungen der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung

2. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Eine kurze Zusammenfassung der drei wesentlichen Änderungen an der Absonderungs-Verordnung, die gemeinsam mit der geänderten Corona-Verordnung von heute (2. Februar 2022) in Kraft getreten sind:

  • Überarbeitung des § 2 Abs. 2 AbsV in Bezug auf die Ausnahmen von der Quarantäne für asymptomatische Kontaktpersonen – Hier erfolgte die Klarstellung, dass alle Personen, die vor weniger als 90 Tagen eine COVID-Infektion durchgemacht haben und genesen sind, als asymptomatische Kontaktperson von der Pflicht zur Quarantäne befreit sind. Damit sind die Ausnahmen von der Quarantäne für symptomlose Kontaktpersonen nun deckungsgleich mit den Ausnahmen von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
  • Der neu eingefügte § 2 Abs. 3 AbsV dient einer Klarstellung und Synchronisierung der Quarantäne-Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit den Regelungen des „Anlassbezogenen intensivierten Testens“ (ABIT) – Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines Kontaktes in der Schule Kontaktperson sind und asymptomatisch bleiben, müssen demnach nicht in Quarantäne, da täglich Tests durchgeführt werden. Diese Regelung wird von den niedersächsischen Gesundheitsämtern und Schulen bereits seit November 2021 angewandt und findet nun auch noch einmal ausdrücklich in der Absonderungs-Verordnung Berücksichtigung.
  • Der bisherige § 5 Abs. 1 S. 4 AbsV wurde gestrichen – Die Beendigung der Pflicht zur Isolierung bei Beschäftigen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe , die mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, kann nun nicht mehr ausschließlich durch eine PCR-Testung erfolgen, sondern ist nun grundsätzlich auch mit einem anerkannten PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung durch Dritte möglich. Damit setzt Niedersachsen Punkt 6 des Beschlusses der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundesregierung (MPK) vom 24. Januar 2022 in der Absonderungsverordnung um.

Eine grafische Übersicht über die Änderungen

 

Änderungen der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung – AbsonderungsVO 01

Grafik @ Land Niedersachsen

Änderungen der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung – AbsonderungsVO 02

Grafik @ Land Niedersachsen

Änderungen der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung – AbsonderungsVO 03

Grafik @ Land Niedersachsen

Änderungen der Niedersächsischen Absonderungs-Verordnung – AbsonderungsVO 04

Grafik @ Land Niedersachsen

Lesefassung der Niedersächsischen Corona-Absonderungs-Verordnung ab 02.02.2022 (Änderungen in Gelb)

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Die Landesregierung bleibt bei vorsichtigem Kurs – Stephan Weil MP Nds

Die Landesregierung bleibt bei vorsichtigem Kurs

2. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Nach einer Länderkonferenz vom heutigen Tage liegen Empfehlungen zur Durchführung von überregionalen Großveranstaltungen vor. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Empfehlungen ernsthaft geprüft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt in Niedersachsen für Großveranstaltungen eine Obergrenze von 500 Personen. Nach sorgfältiger Abwägung wird es dabei in Niedersachsen zunächst bleiben.

Die Landesregierung hat sich entschieden, ihren vorsichtigen Kurs weiter zu führen. Wir verzeichnen in Niedersachsen ebenso wie bundesweit nach wie vor deutlich ansteigende Infektionszahlen. Nach den derzeitigen Prognosen wird sich diese Entwicklung noch einige Wochen lang fortsetzen. Die Auswirkungen dieser steigenden Inzidenzen auf das niedersächsische Gesundheitswesen können noch nicht abschließend beurteilt werden. Insbesondere die Inzidenz bei den Über-60-jährigen liegt zwar derzeit noch deutlich unterhalb des Durchschnitts, es ist aber offen, ob das auch so bleiben wird.

Vor diesem Hintergrund gibt es aus der Wissenschaft die sehr klare Empfehlung, den bisherigen vorsichtigen Kurs fortzusetzen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Lockerungen abzusehen. Dementsprechend hat die Landesregierung mit ihrer neuen Corona-Verordnung vom gestrigen Tage die bisherigen Schutzmaßnahmen fortgeschrieben – einschließlich der Einschränkungen im Veranstaltungsbereich.

Die niedersächsische Landesregierung wird die Empfehlungen des heutigen Tages selbstverständlich intensiv prüfen, wenn weitere Änderungen der Corona-Verordnung anstehen. Damit ist nach der aktuellen Lage der Dinge nach der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler am 16. Februar zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt dürfte auch die weitere Infektionsentwicklung wesentlich besser abschätzbar sein, als das derzeit der Fall ist.

Die Landesregierung ist sich des Umstands bewusst, dass damit in den nächsten Wochen im Bereich des Profisports wie auch bei sonstigen Veranstaltungen in Niedersachsen schwierigere Bedingungen herrschen werden, als das in anderen Ländern der Fall sein dürfte. Sie bittet dafür um Verständnis. Für die Landesregierung ist vor allem entscheidend, dass kurz vor dem Höhepunkt einer Infektionswelle der dann mögliche Rückgang nicht gefährdet wird. Auch dies entspricht den Empfehlungen der Expertinnen und Experten.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir haben noch einmal sehr sorgfältig pro und contra von Lockerungen abgewogen. Sobald die weitere Entwicklung absehbar ist, werden wir sehr gerne auch in Niedersachsen Lockerungen realisieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist dies aber nicht der Fall, im Gegenteil, die Infektionszahlen steigen unvermindert an und wir müssen vorsichtig bleiben. Dafür bitte ich herzlich um Verständnis.“

Omikron: Gesundheitsschutz, Bildung und Betreuung auch im 2. Schulhalbjahr ermöglichen – Schulklasse2

Omikron: Gesundheitsschutz, Bildung und Betreuung auch im 2. Schulhalbjahr ermöglichen

2. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zum Start des zweiten Schulhalbjahrs 2021/2022 werden vor dem Hintergrund der Omikron-Variante des Coronavirus die Sicherheitsstandards an den Schulen in Niedersachsen erneut erhöht. Ab sofort müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler täglich zu Hause testen. Ausgenommen von der schulischen Testpflicht sind damit ausschließlich Kinder und Jugendliche mit einer Auffrischungsimpfung („Booster“ = 3. Impfung, auch beim Impfstoff Johnson&Johnson).

Die Schulen erhalten mit dem heutigen Tage weitere Handlungsrahmen, wie mit Omikron-spezifischen Problemlagen umzugehen ist. Dabei geht es um die Zusammenarbeit von Schulen mit den Gesundheitsämtern, eine präventive Handlungsanleitung für den Fall, dass sich an einer Schule die Testkapazitäten verringern, sowie die aktuellen Absonderungsregelungen (Quarantäne und Isolierung).

Ab dem 15. Februar 2022 müssen sich Kinder ab drei Jahre zudem dreimal pro Woche testen, bevor sie in den Kindergarten oder zur Kindertagespflege gehen können.

„Die Schule ist heute wieder im Präsenzbetrieb gestartet, wofür ich sehr dankbar bin. Trotz der Hochinzidenzlage halte ich das für ausdrücklich richtig“, sagte Niedersachsens Kultusminister Tonne. Tonne weiter: „Ich verstehe aber sehr gut, dass die hohen Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen auch für Verunsicherung sorgen und es Ängste bei Schülerinnen und Schülern ebenso wie bei Lehrerinnen und Lehrern gibt. Gleiches gilt für die Kita-Eltern und die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen.

Damit der Gesundheitsschutz der Kinder und des Personals weiterhin auf hohem Niveau erfolgt und die Kitas und Schulen offenbleiben können, legen wir regelmäßig bei der Sicherheit nach – so auch in dieser Phase der Pandemie.“

I.    Testpflicht im Kindergarten zum 15. Februar 2022

Nach dem freiwilligen Testangebot für Kinder im Kindergartenalter führt Niedersachsen zum 15. Februar 2022 eine Testpflicht ein: Dreimal pro Woche müssen sich die Kinder ab drei Jahren dann vor dem Kita-Besuch oder der Betreuung bei einer Tagespflegeperson auf das Coronavirus testen. Die Eltern werden weiterhin die Tests über ihre Einrichtung erhalten.

Minister Tonne erläutert: „Es handelt sich dabei um qualitätsgesicherte und kindgerechte PoC-Antigen-Tests zur Selbstanwendung, vorerst als Nasenabstrich. Wir haben aber alles in die Wege geleitet, um auch Lutsch- oder Lollitests als Ergänzung anbieten zu können. Alle durch das Land Niedersachsen beschafften Tests entsprechen den Anforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und damit der geforderten Sensitivität von mehr als 75%.“

Analog zum Schulbereich sollen die Tests vor dem Kita-Besuch zu Hause gemacht werden. Die Einrichtungen haben aber Spielraum, ggf. in der Einrichtung testen zu lassen. Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht testen kann oder das Procedere absolut nicht toleriert, haben wir die Möglichkeit der „Umfeldtestung“ vorgesehen: Anstelle des betreffenden Kindes kann sich dann das Elternteil, das das Kind in die Kita bringt, selbst testen und den Nachweis der Testung gegenüber der Einrichtungsleitung bzw. der Kindertagespflegeperson erbringen.

II.   Handlungsrahmen Schule/Gesundheitsamt unter Omikron

Die Zusammenarbeit von Schulen mit den Gesundheitsämtern ist eine spezielle Herausforderung und zwar seit Beginn der Pandemie. Damit verbunden ist für viele Schulleitungen immer auch die Frage, für was sie eigentlich zuständig sind und wo die Aufgaben der Gesundheitsämter liegen. Als schnellen Überblick für die Schulleitungen sind in diesem Handlungsrahmen die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst. So können Infektionsschutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur die zuständigen Gesundheitsbehörden treffen. Das bedeutet konkret, Distanzlernen muss behördlich angeordnet werden, ebenso Wechselunterricht („Szenario B“).

Das gilt auch für den Fall, dass in Schulen mehrere Infektionen auftreten. Wenn von einem Gesundheitsamt keine Rückmeldungen bei Schulen eingehen, dann müssen sich die Schulen unbedingt an ihr zuständiges Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) wenden. Gegebenenfalls kann dann im Sinne von Gefahrenabwehr die Präsenzpflicht aufgehoben werden, wenn sich ein Gesundheitsamt trotz mehrfacher und ernsthafter Bemühungen nicht zurückmeldet, und viele Infektionen oder eine unzureichende Testversorgung auftreten.

III. Handlungsrahmen bei nachhaltigen Störungen bei der Testversorgung

Das Land Niedersachsen hat ausreichend Testkapazitäten für die täglichen Schülertestungen im Umfang von landesweit rund 5,5 Millionen Tests pro Woche bestellt. Die Versorgung in den nächsten Wochen ist gesichert. Im Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) wird vorbildlich gearbeitet.

Dessen unbenommen können unvorhersehbare Personalausfälle bei den Zustellern oder Produktionsausfälle nicht final ausgeschlossen werden. Daher bekommen Schulleitungen Handlungsoptionen an die Hand, um in diesem Fall der Fälle Handlungssicherheit zu haben. Die Schritte reichen von der frühzeitigen Warnmeldung an das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) über das Aufbrauchen von Restbeständen und der Beschaffung von Tests von anderen Schulen, bis hin zur Reduzierung der Testintervalle. Zudem werden abgestuft Maßnahmen bei einer nachhaltigen Störung der Testversorgung aufgezeigt, die schulischerseits beim Aufheben der Präsenzpflicht endet. Stehen keine Tests zur Verfügung, sollen die örtlichen Gesundheitsämter die Schule am dritten Tag schließen. Eine Öffnung kann dann wieder stattfinden, wenn wieder ausreichend Tests in der Schule vorhanden sind.

IV.  Handreichung „Absonderung sowie Quarantäne- und Isolierungsdauern“

Wer nachweislich infiziert ist, muss 10 Tage in häusliche Isolation, kann sich aber nach sieben Tagen über PCR-Test oder zertifizierten Antigentest freitesten, wenn zuvor eine 48-stündige Symptomfreiheit festgestellt wird („Indexfall“).

Zudem gilt für die Frage Kontaktpersonen: Schülerinnen und Schüler gelten wegen der engmaschigen täglichen Testung aller Schülerinnen und Schüler (außer Geboosterte) und dem durchgängigen Tragen einer Maske mit mindestens OP-Standard nicht mehr als K 1-Personen. Sie müssen also nicht mehr in Quarantäne, es sei denn, ein Gesundheitsamt ordnet das wegen einer speziellen Fallkonstellation – in der Regel außerhalb der Schule – explizit an.

Der Kultusminister ordnet die Gesamtlage wie folgt ein und formuliert folgende Perspektive:

„Es liegen noch ein paar harte Wochen vor uns. Es ist vorerst noch mit mehr Infektionen zu rechnen. Wir alle wollen über den Omikron-Berg und das geht nur, wenn auch alle mitmachen, so strapaziös und nervenaufreibend das auch ist! Damit meine ich ausdrücklich die Erwachsenen, die sich zurückhalten und wenn noch nicht geschehen, impfen lassen sollten!

Wenn wir über den Berg sind, dann können wir und dann werden wir auch sehr zügig lockern und mehr alte Normalität umsetzen. Wir arbeiten an konkreten Exit-Plänen, was das Zurückfahren von Test- und Maskenpflichten anbelangt. Keine Einschränkung und Belastung soll länger laufen, als es die pandemische Lage erfordert. Wir wollen auch so schnell wie möglich wieder Klassenfahrten ermöglichen.“

Update Corona-Verordnung

„Wir sollten noch eine Zeit lang vorsichtig bleiben“ – erneute Verlängerung der Winterruhe

1. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Wir sollten noch eine Zeit lang vorsichtig sein,“ so unlängst MHH-Professor Tobias Welte. Welte verweist darauf, dass Deutschland und damit auch Niedersachsen hinter der Entwicklung in Großbritannien und Dänemark etwa vier Wochen zurück liege. Diese Länder hätten die Spitze der Infektionswelle mit der Omikron-Variante erreicht und seien bereits auf dem absteigenden Ast, bei uns gehe es noch aufwärts.

In der Tat – in Niedersachsen steigen zwei der drei aktuell maßgeblichen Werte kontinuierlich an: Die Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 in sieben Tagen liegt heute bei 949,9. Die Hospitalisierungsinzidenz ist von 4,4 Anfang Januar auf heute 8,6 angestiegen. Die nachstehende Grafik verdeutlicht den Verlauf.

„Wir sollten noch eine Zeit lang vorsichtig bleiben“ – erneute Verlängerung der Winterruhe – Hospitalisierung 01.02.2022

Hospitalisierung 01.02.2022 © Land Niedersachsen

Noch ist nicht absehbar, ob während der Omikron-Welle die Belastungsgrenzen des niedersächsischen Gesundheitswesens überschritten werden. Die maximale Infektionsbelastung wird für die zweite oder die dritte Februarwoche erwartet. Bis dahin werden die aktuellen Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Die „Winterruhe“ wird deshalb bis zum 23. Februar 2022 verlängert.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Viele Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus verlaufen vergleichsweise moderat, die Menschen haben einige Tage lang Grippesymptome. Dennoch gibt es eine zunehmende Zahl von Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Damit dies nicht zu einer Überforderung unserer Kliniken und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt, müssen wir auch weiterhin Vorsicht walten lassen. Es gilt zu verhindern, dass zu viele Menschen sich gleichzeitig infizieren beziehungsweise gleichzeitig behandlungsbedürftig werden. Ich hoffe, dass wir nach dem Peak Mitte/Ende Februar weniger Schutzmaßnahmen benötigen werden.“

Mit der heute verkündeten und morgen in Kraft tretenden Änderungsverordnung werden die Kontaktbeschränkungen, Nachweiserfordernisse und Maskenpflichten im Wesentlichen aufrechterhalten. Punktuelle Veränderungen gibt es in den folgenden Bereichen:

  • Weitere Ausnahmen von dem zusätzlichen Erfordernis, einen negativen Testnachweis vorzulegen (§7 Absatz 6 CoronaVO)

Die Pflicht zur ergänzenden Vorlage eines Nachweises über eine negative Testung gilt schon bislang nicht für Personen,

  • die zusätzlich zu einer Erst- und Zweitimpfung auch eine Boosterimpfung nachweisen können.

Zukünftig entfällt die Testpflicht auch für diejenigen, die nachweisen können, dass sie

    • immunisiert sind durch eine Impfung und eine Infektion mit dem Coronavirus,
    • frisch vollständig geimpft sind, also über einen vollständigen Impfschutz in Form von zwei Einzelimpfungen verfügen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt oder
    • den vollständigen Impfschutz (nur) durch vorherige Infektion erworben haben, wenn die dazu ergangene Testung mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.

Hintergrund dieser Änderung ist die Neubewertung des Nutzens und des Risikos der COVID-19-Impfung auf Basis der verfügbaren Daten durch die STIKO. Auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Dauer der Schutzwirkung vor einer Infektion mit der Omikron Variante des SARS-CoV-2-Virus wurde die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in Bezug auf den Geltungsstatus von Genesenen und Geimpften angepasst. Diese Anpassung wird jetzt mit der Änderung des § 7 Abs. 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung auch hinsichtlich der Ausnahmen von der Testpflicht umgesetzt. Die genannten Ausnahmen orientieren sich an den Maßgaben der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, den Kriterien des Paul-Ehrlich-Instituts, des RKI und des Bundesministeriums für Gesundheit.

  • 2Gplus für Mannschaftssport und 3G für Individualsport auf Außensportanlagen (§ 8 b Abs. 4 S. 5 sowie § 8 b Abs. 5 S. 5)

Nachdem das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 25. Januar 2022 die 2Gplus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte, erfolgt nunmehr eine Anpassung. Bei der Sportausübung unter freiem Himmel in den Warnstufen 2 und 3 genügt zukünftig für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports nutzen will, die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung, also die 3G-Regelung.

Der Begriff ‚Individualsport‘ ist dabei so zu verstehen, dass im Grundsatz die Ausübung des kontaktlosen Sports unter Einhaltung eines ständigen Abstandes von mindestens 1,5 Metern gegeben sein muss, denn nur so ist ein erhöhtes Infektionsrisiko weitestgehend miniminiert. Es gibt Sportarten oder Disziplinen, wie in der Leichtathletik, im Golfsport, im Tennis oder im Reitsport, bei denen genau dieser Abstand zwischen den Sportausübenden gut gewahrt werden kann. Hier reicht für die Sportlerinnen und Sportler daher zukünftig ein 3G-Nachweis. Wenn der Abstand nicht ständig gewahrt werden kann, beispielsweise im Tennis-Doppel oder bei größeren Lauf-/Golfgruppen, so gilt weiterhin die 2Gplus-Regelung.

Demgegenüber ist auch in ‚klassischen Mannschaftssportarten‘ wie Fußball, Basketball oder Handball ein kontaktloses, individuelles Training unter freiem Himmel unter 3G-Bedingungen möglich. Sofern der Mindestabstand hier ebenfalls permanent mindestens 1,5 Meter beträgt, beispielsweise bei Übungen zu zweit oder in Kleingruppen, kann auch in solchen Situationen die 3G-Regelung Anwendung finden. Ein Spielbetrieb in diesen Mannschaftssportarten funktioniert jedoch letztlich nicht mit sicherem durchgehendem Abstand, so dass es aufgrund der deutlich größeren Infektionsgefahr hier bei der 2Gplus-Regelung bleibt.

Bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen bleibt es ebenfalls aufgrund des signifikant höheren Infektionsrisikos bei der Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen nebst negativer Testung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sind davon ausgenommen.

  • Testpflicht auch in der Kinderbetreuung (§ 15)

Zum 15. Februar wird aus dem freiwilligen Testangebot für Kindergartenkinder eine verbindliche Testpflicht. Sie wird für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindertagesbetreuung eingeführt. Diese Testpflicht gilt auch für in Kindertagesbetreuung betreute Schulkinder in Ferienzeiten. Die verbindlichen Tests finden dreimal pro Woche statt und sollen die Sicherheit für Kinder, Eltern und Kita-Personal weiter erhöhen.

Entgegen anderslautender Gerüchte gibt es keine Testpflicht für Eltern von Kita-Kindern! Es kann jedoch in Einzelfällen eine im Haushalt des Kindes lebende volljährige Person anstelle des betreuten Kitakindes den Nachweis der dreimaligen Durchführung eines Tests je Woche erbringen, wenn bei dem Kind selber aufgrund seines Entwicklungsstandes kein Test durchgeführt werden kann. Dies gilt der Sicherstellung des Kindeswohls und der Sicherheit der anderen Kitakinder. Voraussetzung ist allerdings, dass die Undurchführbarkeit der Testung bei dem Kind selber durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist oder die Einrichtungsleitung sichere Kenntnis von der Undurchführbarkeit hat.

  • Verschärfung der täglichen Testpflicht im Schulbereich (§ 16 Absatz 3)

Von der täglichen Testpflicht im Schulbereich werden ab morgen nur noch Schülerinnen und Schüler ausgenommen, die nicht nur zweimal geimpft sind, sondern zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder die doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind. Bislang reichten zwei Impfungen aus.

Die Betroffenen sollen sich zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen – damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Die Tests werden weiterhin vom Land über die Schulen bereitgestellt.

  • Geltungsdauer (§ 23)

Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wird verlängert bis zum 23. Februar 2022.

Lesefassung Corona-Verordnung Niedersachsen ab dem 02. Februar 2022 (Änderungen in Gelb)

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Steigerung der Testkapazitäten – PCR Test1

Steigerung der Testkapazitäten

1. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundes sind sich einig, dass es bei der Analyse von PCR-Tests angesichts der hohen Auslastung der Laborkapazitäten zukünftig zu einer Priorisierung kommen solle. Das Bundesgesundheitsministerium wird dazu in den kommenden Tagen eine Anpassung der nationalen Teststrategie und der Bundestestverordnung vornehmen.

Mit der Änderung der Testverordnung soll unter anderem auch ermöglicht werden, dass Apotheken flächendeckend in die Analyse von PCR-Tests eingebunden werden.

Zur Erhöhung der PCR-Testkapazitäten in Niedersachsen bringt das Gesundheitsministerium deshalb als erstes Bundesland eine gezielte Förderrichtlinie für Apotheken auf den Weg: Damit können Apotheken 80 Prozent des Anschaffungspreises von PCR-Testgeräten als Förderung erhalten. Die maximale Fördersumme pro Apotheke beträgt 3.000 Euro. Insgesamt stellt das Land drei Millionen Euro bereit.

„Wir wollen kurzfristig das Potential für PCR-Testungen in den Apotheken in Niedersachsen heben, damit die Priorisierung bei der PCR-Analyse so selten wie möglich stattfinden muss und so viele Menschen wie möglich wohnort- und zeitnah einen PCR-Test erhalten können“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Der große Vorteil an diesem Ansatz ist, dass Apotheken flächendeckend im ganzen Land vorhanden sind und bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht großes Vertrauen genießen. Auf diese Weise muss keine neue Testinfrastruktur aufgebaut werden und die Versorgung mit PCR-Tests wird auch im ländlichen Raum massiv und langfristig verbessert“, so Behrens.

Die Apotheken können sofort in die Beschaffung der notwendigen Geräte einsteigen und erhalten die Förderung auf Antrag bei der NBank rückwirkend. Entsprechende Anträge müssen bis 31. März 2022 eingereicht werden.

Auch die KVN (Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen) hat sich zu der Steigerungsabsicht von PCR-Tests über Apotheken geäußert.

(PM). Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen machen PCR-Tests in Apotheken keinen Sinn. KVN-Vorstand: „Bürgerinnen und Bürger sollten sich dort testen lassen, wo sie auch versorgt werden.“

Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch und Dr. Jörg Berling, haben heute in Hannover mit Unverständnis auf die Ankündigung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung reagiert, die Anschaffung von PCR-Testausstattungen für Apotheken finanziell zu fördern.

„Bürgerinnen und Bürger sollten sich verlässlich mit einem PCR-Test dort testen lassen, wo sie bei einem möglicherweise positiven Ergebnis auch gut versorgt werden – nämlich in der Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch in Hannover.

„Zur Erhöhung der PCR-Testkapazitäten in Niedersachsen wären auch die Arztpraxen vor dem Hintergrund einer finanziellen Förderung bereit gewesen, PCR-Testgeräte anzuschaffen. Warum jetzt ein zusätzlicher Zugang für PCR-Tests aufgemacht wird, ist schwer verständlich“, so der stellvertretende KVN-Vorsitzende Dr. Jörg Berling.

Auch die ärztlichen Labore seien durchaus in der Lage gewesen, unter bestimmten Umstände ihre Testkapazitäten zu erhöhen.

Der PCR-Test gilt als Goldstandard zur Abklärung auf eine Infektion mit SARS-CoV2. Beim PCR-Test handelt es sich um ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren.

„Als weitere Absurdität in der Corona-Pandemie“, bezeichnete Barjenbruch die Förderrichtlinie. „Auf der einen Seite priorisiert die Politik in ihrer neuen Testverordnung die Durchführung der PCR-Testungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen und auf der anderen Seite sollen die Testkapazitäten durch Apotheker erhöht werden. Das passt nicht zusammen“, so der KVN-Chef.

Niedersachen eröffnet Warteliste für Termine mit Proteinimpfstoff von Novavax – Impfstoff Symbolbild

Niedersachen eröffnet Warteliste für Termine mit Proteinimpfstoff von Novavax

1. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort können sich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bisher noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, unter 0800/9988665 auf die Warteliste für einen Termin mit dem Impfstoff von Novavax setzen lassen.

Für den Abschluss der Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen nötig. Der Zweittermin wird vom Impfteam vor Ort individuell festgelegt.

Die erste Lieferung des Proteinimpfstoffs, der im Gegensatz zu den bisher eingesetzten Impfstoffen nicht auf Grundlage der mRNA- oder der Vektor-Technologie aufgebaut ist, wird für die achte Kalenderwoche erwartet und soll vom Bund direkt an die Länder geliefert werden. Er wird dann von den Impfteams der Kommunen angeboten.

„Wir erwarten für Niedersachsen in einem ersten Schritt rund 170.000 Impfdosen, im gesamten ersten Quartal könnten es nach Angaben des Bundes sogar bis zu eine Million Dosen werden“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Insbesondere die bisher noch ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ab dem 16. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, sollten sich so schnell wie möglich um einen Impftermin bemühen. Auch diejenigen, die den bisher eingesetzten mRNA- und Vektorimpfstoffen skeptisch gegenüberstehen, haben nun eine Alternative. Alle zugelassenen Impfstoffe sind sicher und schützen zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen.“

Personen, die sich bei der Impfhotline auf die Novavax-Warteliste setzen lassen, erhalten eine SMS mit einem Impftermin in der gewünschten Kommune, sobald der Impfstoff vor Ort zur Verfügung steht.

Wenn ein Impftermin nicht wahrgenommen werden kann, wird herzlich um einen Anruf bei der Hotline unter 0800/9988665 gebeten. Dort kann der Termin storniert und ein Ersatztermin vereinbart werden.

Weitere Informationen zur Schutzimpfung und den Impfangeboten in Niedersachsen finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de .

Tödliche Schüsse auf Polizeibeamte

Tödliche Schüsse auf zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

31. Januar 2022/in Niedersachsen, Polizei

HANNOVER / KUSEL (red). In der Nacht zu Montag wurden bei einer Verkehrskontrolle eine Polizeibeamtin (24) und ein Polizeibeamter (29) in Rheinland-Pfalz durch Schüsse tödlich verletzt. Die Polizei fahndete mit Hochdruck und unter massivem Personaleinsatz überregional. Ermittler hatten noch heute nach unseren Informationen zwei Tatverdächtige festgenommen. Bei den Fahndungsmaßnahmen wurden unter anderem auch Waffen sichergestellt. Ob es sich hierbei um die Tatwaffen handelt, ist nach derzeitigem Ermittlungsstand offen.

Uns hat diese Nachricht fassungslos gemacht. Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Angehörigen, Freunden, den Familien sowie den betroffenen Kolleg*innen der beiden Getöteten. In Gedanken sind wir bei allen eingesetzten Einsatzkräften.

Aus diesem Grund möchten wir aber auch daran erinnern, dass nicht nur Polizistinnen und Polizisten jeden Tag ihr Leben für unsere Sicherheit riskieren. Tausende von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften, hauptberuflich oder ehrenamtlich, sorgen jeden Tag für Sicherheit, Schutz und professionelle Hilfe in unseren Städten und in unserem gemeinsamen Umfeld.

Vermehrt kommt es leider immer häufiger zu Angriffen auf Einsatzkräfte. Die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr- und Rettungsdiensten werden dabei oftmals angepöbelt, bedroht, bespuckt, getreten, geschlagen oder wie im aktuellen Fall auf tragische Weise sogar getötet.

Die Angriffe auf Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräfte stellen Angriffe auf unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat und auf unsere Werte dar. Dieses ist leider nicht nur bei Demonstrationen der Fall, sondern es treten solche Situationen auch immer öfters im ganz alltäglichen Dienst auf. Sei es die Behinderung an einer Unfallstelle, bei einem Wohnungsbrand oder bei einer hilflosen Person auf offener Straße.

Daher möchten wir an dieser Stelle einmal mehr daran appellieren, Verständnis für den wirklich schweren Dienst gegenüber unseren Einsatzkräften zu zeigen. Viele von ihnen beginnen ihren Dienst schon mit einem mulmigen Gefühl, da diese Aggressionen fast schon zum täglichen Einsatzgeschäft gehören. Behindern Sie keine Löscharbeiten, Rettungsmaßnahmen oder notwendige Polizeieinsätze. Bleiben Sie von diesen Einsatzstellen fern und erleichtern sie so die wichtige Arbeit der Sicherheitsbehörden.

Eine interessante Beitragsergänzung zu diesem Thema „Solidarität mit Einsatzkräften“ kommt vom Hessischen Ministerium für Inneres und Sport unter folgendem Link: https://innen.hessen.de/Sicherheit/Schutzschleife

Ab Mittwoch tägliche Tests für alle außer geboosterte Schülerinnen und Schüler – Maskenpflicht Schule

Ab Mittwoch tägliche Tests für alle außer geboosterte Schülerinnen und Schüler

30. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit dem am 28, Januar endenden ersten Schulhalbjahr 2021/2022 erhalten die rund 1,1 Millionen Schülerinnen und Schüler an den rund 3.000 allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ihre Berichts- oder Notenzeugnisse und gehen in die kurzen Ferien, bis am Mittwoch, dem 2. Februar 2022, das zweite Schulhalbjahr beginnt. Erneut war das Schuljahr mitgeprägt von den Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus.

Aufgrund der hohen Infektiosität der Omikron-Variante gelten in den niedersächsischen Schulen sehr hohe Sicherheitsstandards mit durchgehender Maskenpflicht, täglichen Selbsttests, anlassbezogenen Intensivtestungen, sowie bisher freiwilligen Testangeboten für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und den geltenden Hygieneplänen.

Kultusminister Tonne bedankt sich bei dem Schulpersonal, den Fachkräften in der Kindertagesbetreuung, den Erziehungsberechtigten und insbesondere den Kindern und Jugendlichen für Engagement, Langmut und Durchhaltevermögen in der Pandemie. Es stünden noch ein paar harte Wochen bevor, die Perspektive sei aber positiv und werde sich in Richtung Normalität und weniger Einschränkungen entwickeln.

Nach dem Halbjahreswechsel wird das Sicherheitsnetz dahin gehend erneut enger gezogen, so dass sich dann auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler vor dem Weg in die Schule täglich zu Hause testen müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind ab kommendem Mittwoch dann noch Schülerinnen und Schüler mit Auffrischungsimpfung („Booster“). Der nochmals erhöhte Sicherheitsstandard ermöglicht es auch weiterhin, dass in der Regel nur die infizierte Person („Indexfall“) in Absonderung geht, aber nicht enge Kontaktpersonen („K1″). Die Schulen müssen daher keine Meldungen von Kontaktpersonen an die örtlichen Gesundheitsämter vornehmen, sondern zumeist ausschließlich die Indexfälle. Weitergehende Maßnahmen der Gesundheitsämter mit Blick auf konkrete Infektionslagen bleiben von diesem Grundsatz unberührt.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne zollt den rund 100.000 Schulleitungen, Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sozialpädagogischen Fachkräften Respekt und bedankt sich im Namen der Niedersächsischen Landesregierung für deren unermüdlichen Einsatz im Sinne der Kinder und Jugendlichen Grant Hendrik Tonne: „Sie haben ein weiteres Halbjahr unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen erfolgreich gestaltet. Es ist gelungen, Präsenzunterricht anzubieten und damit den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Normalität, gemeinsames Lernen und soziale Kontakte zu ermöglichen. Dafür bedanke ich mich und ich weiß, dass sich die Eltern und die Kinder und Jugendlichen diesem Dank anschließen. Wir alle wissen um die riesige Herausforderung, Schule in der Pandemie zu organisieren und Präsenzunterricht anzubieten. Wir alle wissen aber auch, wie gut das den Kindern und Jugendlichen tut. Wir bleiben daher auch nach den Zeugnisferien beim Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler.

Auch bei unseren Erzieherinnen und Erziehern, den Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und den Personen in der Kindertagespflege möchte ich mich herzlich bedanken. Sie fördern die Kleinsten, geben ihnen Halt und Orientierung, sind ganz wichtige Bezugspersonen bei der Entwicklung der Kinder zu eigenständigen Persönlichkeiten. Diese Arbeit kann nicht hoch genug gewürdigt werden, gerade in Zeiten, in denen Kontakte reduziert waren und sind.

Den Kindern und Jugendlichen gilt mein besonderer Dank, weil sie unglaublich gut mitziehen in dieser zähen Pandemie! Sie halten sich an viele Regeln, die das normale Kindsein und Jugendleben einschränken und verhindern. Sie übernehmen richtig viel Verantwortung in dieser schweren und nervigen Zeit – wir alle sind gut beraten, dies anzuerkennen und die Sorgen und Nöte der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen, in der Pandemie, aber auch darüber hinaus.  Es wird noch sehr viel gesellschaftliches und politisches Engagement bedürfen, den Kindern und Jugendlichen unerlässliche Kompensationsangebote zu machen.

Ich weiß, dass die aktuelle Lage mit sehr hohen Infektionszahlen auch und insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen viele Menschen sorgen. Diese Sorgen sind nachvollziehbar und berechtigt – ich teile sie! Es wird auch noch ein paar Wochen anstrengend und belastend bleiben. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir auch bald zu einer Verbesserung der Lage kommen werden. Die mittelfristige Perspektive ist gut! Wir alle müssen jetzt noch durchhalten, Kontakte auf das Notwendige beschränken, Homeoffice machen, die Impfangebote annehmen und die allgemeinen Regeln beachten. Es gilt auch weiterhin, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und die Gesundheit der Beschäftigten in Kitas und Schulen zu schützen. Dann haben wir die Chance, Omikron hinter uns zu lassen und wieder mehr gewohnte Normalität zu leben. In den Kitas und Schulen und in der gesamten Gesellschaft.“

OVG Lüneburg

OVG Lüneburg setzt 2G-Regel bei Sport im Freien außer Vollzug

25. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Dienstag die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Dem Gericht zufolge habe das Land mit der umfassenden Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Personen, die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenennachweis verfügen, die Grenzen der rechtlich zulässigen Pauschalierung überschritten.

Insbesondere die Beschränkung von Individualsportarten wie Tennis oder Golf sei nicht verhältnismäßig. Die Entscheidung eröffnet dabei ausdrücklich die Möglichkeit, die 2G-Regel zukünftig für die Ausübung von Mannschaftssportarten im Freien zu erlassen. Die Landesregierung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Sie wird die Begründung genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur anstehenden Verordnungsänderung einbeziehen.

Anzahl der Versammlungen an Montagen bleibt hoch – immer mehr Gegenprotest – BGPress 1900

Anzahl der Versammlungen an Montagen bleibt hoch – immer mehr Gegenprotest

25. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch am gestrigen Montag (24.01.2022) kam es in Niedersachsen wieder zu vielen versammlungsrechtlichen Aktionen, bei denen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie kritisch thematisiert wurden. Der überwiegende Anteil der versammlungsrechtlichen Aktionen verlief friedlich und störungsfrei.

Allerdings mussten aufgrund verschiedener Verstöße mehr als 470 Ordnungswidrigkeiten und 25 Strafverfahren – fast ausschließlich bei den Versammlungen, die sich kritisch mit den aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auseinandersetzten – eingeleitet werden.

Insgesamt nahmen etwa 14.450 Personen an 170 Versammlungen teil, auf denen sich die Teilnehmenden kritisch gegenüber den aktuellen Maßnahmen äußerten. Nur 31 dieser Versammlungen waren im Vorfeld angezeigt worden. Auch am gestrigen Montag war bei einigen Versammlungen eine aggressive Stimmung gegenüber den eingesetzten Polizistinnen und Polizisten zu verzeichnen. Zudem kam es zu insgesamt 12 Widerstandshandlungen, bei denen eine Polizistin und ein Polizist leicht verletzt wurden. Teilweise befanden sich erneut Rechtsextreme und Angehörige der Reichsbürgerszene unter den Teilnehmenden. Bei einigen Versammlungen musste ein Aufeinandertreffen mit Gegendemonstranten durch die Polizei verhindert werden.

Erneut gestiegen ist die Anzahl der Teilnehmenden an Protesten, die sich gegen Corona-Leugner, Impfgegner und sonstige Coronamaßnahmen-Kritiker wenden. Mit insgesamt etwa 6.200 Personen waren es noch einmal etwa 900 mehr als in der vergangenen Woche. Diese Gegenversammlungen waren fast alle im Vorfeld angezeigt worden und verliefen friedlich.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich habe kein Verständnis für die Vielzahl an Verstößen gegen die geltenden Regelungen bei den Corona-kritischen Versammlungen. Das ist reine Provokation. Insbesondere die weiter steil ansteigenden Inzidenzen sollten eigentlich für mehr Einsicht und Rücksichtnahme sorgen, aber das ist nicht der Fall! Dass es auch anders geht, zeigt das friedliche und gegenüber der Polizei meist kooperative Verhalten der Teilnehmenden von Veranstaltungen gegen Corona-Leugner und Impfgegner.“

Landespolizeipräsident Axel Brockmann: „Die Anzahl der Versammlungen, die von den Kritikern der aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durchgeführt werden, ist gleichbleibend hoch. Die Polizei Niedersachsen stellt sich auch für die kommenden Wochen auf eine hohe Anzahl von Versammlungen ein und wird weiterhin dafür Sorge tragen, dass Regeln eingehalten und Verstöße geahndet werden.“

Insgesamt waren landesweit wieder mehr als 3.550 Kräfte im Einsatz, darunter auch zwei Hundertschaften der Bundespolizei.

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