BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Impfen

Land empfiehlt Auffrischungsimpfungen für Jugendliche zwischen 12 und 17

6. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die Impfteams der kommunalen Gesundheitsämter mit einem Erlass am Donnerstag erneut auf die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren hingewiesen.

Eine dritte Impfung dient dem Schutz der Jugendlichen und sollte auch für diese Altersgruppe mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfung möglich sein, wenn die Jugendlichen und ihre Eltern das wünschen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Aus unserer Sicht besteht absolut kein Anlass, Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine Auffrischungsimpfung zu verwehren. Angesichts der rapiden Ausbreitung der Omikron-Variante bin ich im Gegenteil davon überzeugt, dass wir so vielen Niedersächsinnen und Niedersachsen wie möglich eine Auffrischungsimpfung anbieten sollten. Es zeichnet sich immer mehr ab, dass wir drei Impfungen brauchen, um möglichst gut vor Omikron geschützt zu sein. Dies gilt für die Erwachsenen ebenso wie für die Jugendlichen.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungsimpfungen derzeit für Personen ab 18 Jahren. Viele Ärztinnen und Ärzte orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO. Das Land hat keine Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte anzuweisen, auch Jugendlichen eine Auffrischungsimpfung anzubieten. „Diese Freiheit der Ärztinnen und Ärzte ist selbstverständlich zu akzeptieren. Jugendliche und ihre Eltern, die sich für eine Auffrischungsimpfung entscheiden, sollten sich deshalb bei Ihrer Hausarztpraxis oder ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt informieren, ob es vor Ort Impfangebote für sie gibt“, so Ministerin Behrens

Stand heute haben laut des Impfquotenmonitorings des RKI bereits 44,7 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das entspricht einem Anteil von mehr als 61 Prozent der Personen mit einer Grundimmunisierung durch eine abgeschlossene Impfserie. Niedersachsen liegt mit Blick auf die Auffrischungsimpfungen auf Platz 2 im Vergleich der Bundesländer.

In der Altersgruppe der 12-17-Jährigen haben bereits 8,8 Prozent eine Auffrischungsimpfung erhalten, dies bedeutet Platz 3 im Ländervergleich.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte bieten Impftermine über das Impfportal des Landes unterwww.impfportal-niedersachsen.de an. Weitere Informationen zur COVID-Schutzimpfung und den Impfangeboten der Kommunen finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de .

Pflegegesetz-Novelle: Wichtiger Meilenstein für gute Pflege in Kraft getreten – Pflegegesetz Novelle

Pflegegesetz-Novelle: Wichtiger Meilenstein für gute Pflege in Kraft getreten

6. Januar 2022/in Niedersachsen

Ministerin Daniela Behrens: „Bessere Rahmenbedingungen kommen den Pflegediensten, den Beschäftigen in der Pflege aber natürlich auch den Menschen, die in der Pflege versorgt werden, zugute“

HANNOVER (PM). Mit der kürzlich in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes bringt das Land erhebliche Verbesserungen für eine gute Pflege auf den Weg und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni.

Ministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Es ist und bleibt ein wichtiges Ziel, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Nur so können wir auch zukünftig noch eine gute und verlässliche pflegerische Versorgung sicherstellen. Denn der Fachkräftemangel in der Pflege macht sich immer stärker bemerkbar. Die Zahlung tarifgerechter Löhne ist dabei ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.“

Für eine bessere Entlohnung von Pflegekräften sorgt künftig eine Tariftreueregelung im Niedersächsischen Pflegegesetz. Diese knüpft dabei an die bestehende Tariftreueregelung des Bundes an, die mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz in das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs integriert wurde. „Durch Synchronisierung der Landes- und Bundesregelung stellen wir sicher, dass ab dem 1. September 2022 nur dann die Investitionskostenförderung gewährt wird, wenn Träger von Pflegeeinrichtungen die bundesweiten Vorgaben zur tariflichen Entlohnung erfüllen“, so die Sozialministerin.

Auch im ambulanten Bereich wird die Investitionskostenförderung künftig grundsätzlich nur noch für niedersächsische Pflegebedürftige gewährt, Aufwendungen für Grundstücke werden in die Investitionskostenförderung einbezogen und es wird eine Berichtspflicht zur Förderung für die Förderbehörden eingeführt.

Nun besteht zudem die gesetzliche Grundlage in Niedersachsen eine unabhängige Beschwerdestelle Pflege aufzubauen, die im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt wird. An diese können sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände oder Fehlentwicklungen kann so besser entgegengewirkt werden.

Zur Verbesserung der Versorgungslage mit Kurzzeitpflegeplätzen im Land werden noch vorhandene Kapazitätsreserven in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Kurzzeitpflege mobilisiert. Ganz konkret werden Kosten von verlässlich bereitgestellten Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 01.04.2022 übernommen. „Wir wollen den vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Hierfür stehen 5,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, betont Ministerin Behrens.

Die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen erhalten konsequente Anpassungen mit der Gesetzesänderung: Der Landespflegebericht, die örtlichen Pflegeberichte und örtlichen Pflegekonferenzen werden untereinander sowie mit der Pflegestatistik Niedersachsen besser verzahnt. Zudem sind der Landespflegebericht und die örtlichen Pflegeberichte alle vier Jahre zu erstellen und örtliche Pflegekonferenzen mindestens alle zwei Jahre durchzuführen.

Ministerin Daniela Behrens hierzu: „Hierdurch werden wir regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten sowie die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranbringen. Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein.“

„Offene Schulen haben auch bei Omikron höchste Priorität" – Maskenpflicht Schule

„Offene Schulen haben auch bei Omikron höchste Priorität“

5. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben die Länder am heutigen Mittwoch einen deutlichen Beschluss für offene Schulen und Präsenzunterricht auch unter Omikron-Bedingungen gefällt.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßt diese klare Positionierung und das geschlossene Vorgehen der Länder. Der niedersächsische Weg, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler unter weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen wie auch für die Schulbeschäftigten anzubieten, finde sich in dem Beschluss eins zu eins wieder. Der Kultusminister betont, dass der Unterricht am kommenden Montag, dem 10. Januar 2022, in diesem Sinne, wie vor den Weihnachtsferien geplant, starten wird.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Wir haben heute in großem Einvernehmen den Wert von offenen Schulen und Präsenzunterricht betont. Das gilt ausdrücklich auch unter den noch diffusen und wahrscheinlich erschwerten Bedingungen einer Dominanz der Omikron-Variante. Wir sind mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentenkasten aus intensiven Testungen, wirksamen Maskenpflichten, umfassenden Hygienekonzepten und Lüftungsregeln sowie insbesondere den Impfangeboten deutlich besser aufgestellt, als zu Beginn des letzten Jahres. Zugleich ist die hohe Bedeutung der Schulen für eine gute Entwicklung der Kinder und Jugendlichen für ihren Bildungserfolg, aber nicht minder für ihre psycho-soziale Entwicklung, so unübersehbar, dass Einschränkungen in diesem Bereich immer nur als Ultima Ratio in Frage kommen dürfen.

Alle gesellschaftlichen und politischen Anstrengungen müssen auf das Wohl und die Zukunft der Kinder und Jugendlichen gerichtet werden, daher müssen die Schulen im Grundsatz offenbleiben. Für Kinder und Jugendliche sind Schulen „Kritische Infrastruktur“ und „systemrelevant“ – für sie muss der Schulbetrieb auch bei hohen Infektionszahlen abgesichert werden. Daher ist es notwendig, die Boosterimpfungen für Lehrkräfte weiter voran zu treiben und die Quarantäneregeln mindestens für Lehrerinnen und Lehrer mit Drittimpfung deutlich zu verkürzen. Zudem ist es richtig, weiter Impfungen für Kinder und Jugendliche anzubieten.

Wir als Niedersachsen können uns mit dem heutigen Beschluss sehr gut identifizieren, denn bei uns gilt: Offene Schulen haben höchste Priorität, auch unter Omikron.

In diesem Sinne nehmen wir in Niedersachsen am Montag den Schulbetrieb in Präsenz auf höchstem Sicherheitsniveau wieder auf, so wie vor Weihnachten kommuniziert:

Alle Kinder und Jugendlichen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, testen sich zu Hause negativ und gehen dann in den Präsenzunterricht. Für das Schulpersonal gilt 3G, alle Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal tragen auch im Unterricht mindestens OP-Masken, die Hygiene- und Lüftungspläne werden konsequent umgesetzt, das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT), welches bei einem positiven Selbsttest für die gesamte Lerngruppe inklusive Geimpfter und Genesener fünftägige Testungen vorsieht, wird ein wichtiger Baustein bleiben. Zudem bleibt es bei dem freiwilligen Testangebot für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Nach der ersten Woche kehren wir dann in das bewährte Intervall von drei Tests pro Woche zurück. Unsere Lehrkräfte sind geimpft und sehr viele auch geboostert, das gilt auch für immer mehr Kinder und Jugendliche. Diese Quote wird weiter ansteigen und damit die Sicherheit zusätzlich erhöht. Damit ist kein gesellschaftlicher Bereich so streng geregelt und zugleich so gut aufgestellt wie Schule. Ich plädiere dafür, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen und appelliere an alle, eine verantwortungsvolle politische und gesellschaftliche Debatte zu führen, die auch bei steigenden Inzidenzen auf reflexhafte Forderungen nach Schulschließungen verzichtet!

Gleichwohl gilt: Wir wissen um die Unwägbarkeiten der Pandemie und insbesondere die Unsicherheit durch Omikron. Daher behalten wir die Lage im Fokus und tauschen uns fachlich sehr eng mit dem Landesgesundheitsamt aus. Wir nehmen Omikron nicht auf die leichte Schulter – weitere Nachschärfungen zum ab Montag geltenden Regelwerk können daher folgen mit dem Ziel, den Präsenzunterricht weiter zu schützen! Das wird die weitere Entwicklung zeigen.

Wir haben uns als Gesamtgesellschaft verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Schulen und Kitas offenbleiben, damit die Kinder nicht erneut die Hauptlast tragen müssen. Diese Pflicht einzulösen, sollte nun unsere vornehmste Aufgabe sein, wohlwissend, dass die Pandemie eine hohe Dynamik entfachen, Unwägbarkeiten mit sich bringen und es letzte Gewissheiten nicht geben kann.“

Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder einigen sich auf Leitlinie bei Quarantäne – Quarantäne2

Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder einigen sich auf Leitlinie bei Quarantäne

5. Januar 2022/in Niedersachsen

BERLIN / HANNOVER (PM). Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder hat heute Leitlinien zum Umgang mit Isolation und Quarantäne beschlossen.

Die GMK empfiehlt der MPK angesichts der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante folgende Leitlinien zum Umgang mit Infizierten und engen Kontaktpersonen:

  1. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
  2. Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen.
  1. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
  2. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen.
  3. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Mit dem Vorschlag zum Umgang mit den Regeln für Isolation und Quarantäne reagieren wir auf die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante, die in Niedersachsen bereits vorherrschend ist und die Infektionszahlen in die Höhe treibt. Wir müssen verhindern, dass zentrale Bereiche unserer kritischen Infrastruktur aufgrund eines hohen Krankenstandes oder Quarantäneanordnungen ausfallen. Gleichzeitig gilt es, eine ungebremste Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Der Verzicht auf die verpflichtende Quarantäne für geboosterte und erneut genesene Kontaktpersonen von erkrankten Personen ist vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse vertretbar. In der Praxis sollten sich Betroffene möglichst täglich testen und beim ersten Auftreten von Symptomen sofort isolieren. Insgesamt wird es besonders in der Omikron-Welle auf ein hohes Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger ankommen. Sich und andere zu schützen, muss weiterhin das Ziel für alle sein.“

Konsequentes Vorgehen der Polizei im Umgang mit Montags-Versammlungen – Boris Pistorius© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Konsequentes Vorgehen der Polizei im Umgang mit Montags-Versammlungen

4. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Wir werden bis auf weiteres an unserem eingeschlagenen Kurs festhalten und Verstöße gegen Auflagen niedrigschwellig und konsequent verfolgen“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die unteren Versammlungsbehörden am 30.12.2021 aufgefordert, aufgrund der zunehmenden nicht angezeigten Versammlungen, diese bereits im Vorfeld durch eine Allgemeinverfügung zu beschränken. Dadurch sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Demonstrationen insbesondere verpflichtet werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Vor allem die größeren Kommunen und die Polizeidirektion Hannover, wo viele nicht angezeigte Versammlungen stattfinden, haben schnell reagiert und bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Die anderen unteren Versammlungsbehörden bereiten entsprechende Verfügungen vor.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, äußert sich am (heutigen) Dienstag zu den Einsatzlagen: „Ich möchte mich heute vor allem bei den eingesetzten Kräften bedanken. Diese Einsätze sind immer sehr belastend und kräftezehrend. Natürlich bedanke ich mich auch bei allen, die sich an die Regeln halten, damit die Meinungsfreiheit stärken und die Polizei entlasten. Gleichzeitig sehen wir, dass sich der harte Kern der Teilnehmenden an den Aktionen zunehmend unkooperativ verhält. Es wird bewusst auf das Tragen von Masken verzichtet, es wird kein Abstand eingehalten und es werden keine Ausweisdokumente mitgeführt. Das ist kein Protest, sondern reine Provokation. Der Staat soll gezielt bloßgestellt werden. Hier wird von wenigen Menschen persönlicher Frust auf dem Rücken unserer Polizistinnen und Polizisten abgebaut. Wir werden bis auf weiteres an unserem eingeschlagenen Kurs festhalten und Verstöße gegen Auflagen niedrigschwellig und konsequent verfolgen. Zum Schutz der vielen vernünftig Menschen, die sich an die gemeinsamen, notwendigen Regeln halten.“

Landespolizeipräsident Axel Brockmann: „Mit den Ankündigungen der letzten Woche sowie dem Erlass der Allgemeinverfügungen durch die Versammlungsbehörden haben wir bereits ein deutliches Signal an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen ausgesendet: Die Polizei sichert auf der einen Seite die legitime Wahrnehmung des Versammlungsrechts jeder Person in Deutschland. Gleichzeitig schreitet sie jedoch konsequent ein, wenn einzelne Teilnehmende sich über das Recht und den Rechtstaat stellen, indem sie bewusst die Regeln des Versammlungsrechts brechen oder ignorieren. Am gestrigen Tag liefen einzelne Veranstaltungen störungsfrei und friedlich ab – so, wie es in einem Rechtstaat sein sollte und wo Menschen von ihrem Recht auf Versammlung Gebrauchen machen! Zugleich wurden jedoch auf einer Vielzahl von Versammlungen zahlreiche Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet, teilweise Teilnahmeausschlüsse verfügt oder andere Maßnahmen getroffen. In einigen Fällen wurden sogar die eingesetzten Polizeikräfte tätlich angegriffen. Und das alles nur, weil Teilnehmende der Auffassung waren, sich nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen. Hierfür habe ich überhaupt kein Verständnis.“

Am gestrigen Tag (03.01.2022) hat die Polizei Niedersachsen mit einem starken personellen Einsatz 117 Versammlungen in Niedersachsen begleitet, bei denen die aktuellen politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kritisch thematisiert wurden. An den Versammlungen haben insgesamt etwa 14.400 Personen teilgenommen. Insgesamt waren fast 1.600 Polizeikräfte im Einsatz. Unterstützt wurden die örtlichen Polizistinnen und Polizisten hierbei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei Niedersachsen sowie der Bundespolizei.

Insgesamt verlief der Großteil der Versammlungen ohne größere Störungen. Bei einigen Versammlungen kam es aber zu Übergriffen durch Einzelpersonen auf die eingesetzten Kräfte. In Braunschweig wurden beispielsweise Polizistinnen und Polizisten mit Faustschlägen und auch Flaschenwürfen attackiert. In Hannover kam es zu zwei tätlichen Angriffen und drei Widerstandshandlungen. In Papenburg griff eine Person einen Polizeibeamten mit einem Faustschlag an und biss anschließend noch zwei weitere Einsatzkräften in den Finger.

Insgesamt wurden am gestrigen Tage im Rahmen der Begleitung der Versammlungen 38 Straftaten, 746 Ordnungswidrigkeiten mit Corona-Bezug und 383 Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz eingeleitet.

Bereits am vergangenen Wochenende hat die Polizei bei anhaltend hartnäckigen Weigerungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und sogar Einzelteilnehmerausschlüssen durchgeführt. Es wurden zudem Platzverweise ausgesprochen und in einem Fall eine Versammlung gänzlich aufgelöst.

Der überwiegende Teil der Versammlungen wird durch Akteure über Foren und Gruppen in Sozialen Medien gesteuert. Dort werden Hinweise gegeben, wie das Versammlungsrecht unterlaufen werden kann und es wird u.a. gezielt dazu aufgerufen, als Teilnehmer einer Versammlung keine Ausweispapiere mit sich zu führen, um eine Identitätsfeststellung durch die Polizei zu erschweren.

Der Niedersächsische Landespolizeipräsident Axel Brockmann erläutert: „Die Polizei wird auch zukünftig gegen diese klaren Rechtsverstöße auf Versammlungen vorgehen und entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Bei über 100 Versammlungen zeitgleich landesweit kann dies natürlich nicht flächendeckend mit gleich starken Kräften und gleicher

Intensität geschehen. Daher werden Schwerpunkte vor allem dort gesetzt, wo es wiederholt zu aggressivem Auftreten und zu Übergriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kam und dies auch zukünftig zu erwarten ist. Und wir werden auch die hinter diesen Aktionen stehenden Rädelsführer und treibenden Kräfte namhaft machen – egal, ob sie auf der Straße oder in den digitalen Netzwerken agieren.“

Brockmann betont weiter: „Proteste und Versammlungen in Niedersachsen sind und bleiben ein legitimes Mittel der Meinungsäußerung. Allerdings müssen die geltenden Regeln und Beschränkungen eingehalten werden. Das unverantwortliche Verhalten einer Minderheit von Gegnern der Corona-Maßnahmen ist nicht zu dulden. Ich appelliere an all jene, die inhaltlich gegen politische Entscheidungen protestieren wollen, ihre Versammlungen ordnungsgemäß anzuzeigen und die jeweils geltenden Regeln einzuhalten. All diejenigen, die bewusst die Regeln brechen oder sogar die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten oder auch Unbeteiligte angreifen, verurteile ich aufs Schärfste! Verstöße werden konsequent geahndet.“

Neujahrsansprache von Ministerpräsident Stephan Weil – MP Weil Niedersächsische StaatskanzleiHolger Hollemann

Neujahrsansprache von Ministerpräsident Stephan Weil

1. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In seiner Neujahrsansprache hat sich heute Ministerpräsident Stephan Weil an die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen gewendet:

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

ich wünsche Ihnen ein gutes Neues Jahr 2022. Ich wünsche Ihnen und uns gemeinsam ein friedliches und ein gesundes Jahr.

Viele von uns haben das vergangene Jahr als ziemlich anstrengend in Erinnerung. Niedersachsen ist in diesem Jahr fünfundsiebzig Jahre alt geworden. Abgesehen von den ersten, schwierigen Jahren des Wiederaufbaus hatte unser Land noch nie eine solche Krise zu bewältigen, wie wir sie jetzt seit fast zwei Jahre erleben. Das Virus hält uns unverändert in Atem.

Daran gemessen ist es keine Selbstverständlichkeit, wenn ich sagen kann: Bis hierhin haben wir es in Niedersachsen gemeinsam alles in allem recht gut gemacht. Die im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands niedrigeren Infektionszahlen, niedrigeren Todeszahlen und höheren Impfquoten sprechen eine deutliche Sprache.

Dafür möchte ich mich bei Ihnen herzlich bedanken. Vor allem natürlich zuerst bei denjenigen, die jetzt schon so lange Zeit Tag für Tag auf den Intensivstationen um das Leben ihrer Patientinnen und Patienten ringen. Und bei denjenigen, die in den Gesundheitsämtern unermüdlich arbeiten, bei denjenigen, die die Impfkampagne überhaupt erst möglich machen und bei vielen anderen mehr.

Bedanken möchte ich mich aber auch bei der großen Mehrheit unserer Bevölkerung, bei Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, die Tag für Tag Vorsicht und Zurückhaltung üben, die sich an die Regeln halten und die viel Gemeinsinn beweisen. Eine gute Portion norddeutsche Gelassenheit, eigene Einsicht und viel Gemeinsinn – das hat uns bis hierhin sehr geholfen.

Ich weiß aber auch, dass viele Menschen von der Pandemie hart getroffen wurden insbesondere auch durch politische Entscheidungen, die wir im Rahmen der Pandemiebekämpfung treffen mussten. Diese Entscheidungen sind uns allesamt nicht leichtgefallen. Und wir kennen die belastenden Folgen in den Familien, in den Schulen und Kindertagesstätten, in wichtigen Teilen der Wirtschaft, in der Kultur und etlichen anderen Bereichen. Und dennoch waren diese Entscheidungen notwendig, damit wir die Kontrolle über die Pandemie in Niedersachsen behalten. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Gelassenheit, Einsicht, Gemeinsinn – das ist die Haltung, mit der wir es in Niedersachsen bis hierhin eigentlich ganz gut gemacht haben und die wir auch im nächsten Jahr brauchen werden.

Gleich am Anfang des Jahres erwartet uns eine besondere Bewährungsprobe. Die OmikronVariante ist noch einmal deutlich ansteckender als die Virusformen, die wir bisher kennen. In vielen europäischen Ländern verzeichnet man bereits stark ansteigende Infektionszahlen.

„Da stoan wi nu vör, da mutt wi nu dör!“, sagt man in Ostfriesland. Auf gut hochdeutsch: Da stehen wir jetzt davor, da müssen wir durch. Das bringt die Sache aus meiner Sicht gut auf den Punkt.

Und was ist zu tun? Zum einen: Wir müssen gerade in den nächsten Wochen noch einmal ganz besondere Vorsicht und Zurückhaltung üben, und zwar gerade dann, wenn wir nicht wieder öffentliche Angebote, Schulen und Kitas und vieles andere einschränken wollen. Und zum anderen: Wir sind dem Virus nach wie vor nicht schutzlos ausgeliefert. Je mehr von uns geimpft sind, desto sicherer sind wir alle.

Und deswegen ein besonderes Wort an alle ungeimpften Menschen in Niedersachsen: Warum auch immer Sie sich bislang nicht haben impfen lassen – bitte tun Sie es jetzt! Schützen Sie sich selbst, schützen Sie Ihre Familien. Aber helfen Sie auch mit, dass unser Gesundheitswesen funktionsfähig bleibt.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

nein, sorgenfrei gehen wir nicht in das Neue Jahr, aber ich jedenfalls auch mit sehr viel Zuversicht. Ich vertraue auf die Tugenden, die wir bis jetzt in Niedersachsen gezeigt haben: Gelassenheit, Einsicht und Gemeinsinn. Wir werden sie auch in diesem Jahr beweisen, davon bin ich überzeugt.

Helfen wir zusammen mit, dass 2022 das Jahr wird, in dem die Pandemie ihren Schrecken verliert. Das Jahr, in dem wir endlich wieder den Kopf wieder frei bekommen, um uns anderen wichtigen Aufgaben zuzuwenden, wie zum Beispiel dem Klimaschutz. Das Jahr, in dem wir endlich wieder unser normales Leben beginnen können.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein gutes Neues Jahr 2022! Machen Sie’s gut!

Kurz vor Abschaltung des Kernkraftwerks Grohnde – Kernkraftwerk Grohnde© Ulrich Stamm

Kurz vor Abschaltung des Kernkraftwerks Grohnde

31. Dezember 2021/in Niedersachsen

GROHNDE (red / PM). Drei von den sechs in Deutschland betriebenen Atomkraftwerken werden heute Nacht pünktlich zum Jahreswechsel abgeschaltet. Hierzu zählen die Atomkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf. Das niedersächsische Atomkraftwerk Grohnde an der Weser war fast 37 Jahre in Betrieb und hat mehr als 400 Milliarden Kilowattstunden in seiner Zeit erzeugt. Diese Leistung ist weltweit einzigartig. In der gleichen Zeit kam es zu einer Einsparung von mehr als 400 Millionen Tonnen CO2 

Das Kernkraftwerk Grohnde (KWG) wird am 31. Dezember 2021 endgültig seinen Betrieb einstellen. Diese bevorstehende Abschaltung nahm der Niedersächsische Umwelt- und Energieminister, Olaf Lies, heute zum Anlass, das Kraftwerk zu besuchen. Er besichtigte die Anlage und wandte sich im Rahmen einer Online-Ansprache an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dazu sagt Olaf Lies, Niedersächsischer Umwelt- und Energieminister: „Wenn das Kraftwerk hier in Grohnde Ende des Monats seinen Leistungsbetrieb einstellt, geht in der Region eine Ära zu Ende. Ich habe größten Respekt vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlage, die teilweise bereits viele Jahrzehnte hier Dienst tun, täglich für den sicheren Betrieb der Anlage sorgen und größte Identifikation mit dem Standort haben. Mit einigen von ihnen hatte ich heute die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Dass diese letzten Tage ganz sicher nicht leicht sind, wurde mir heute in den Gesprächen noch einmal sehr deutlich. Der Atomausstieg war eine politische Entscheidung – und auch eine richtige. Ungeachtet dessen ist das eine großartige Leistung, die die Kolleginnen und Kollegen hier immer noch täglich erbringen.

Und auch ein weiterer Punkt ist wichtig: Mit dem Ende des Regelbetriebes beginnt nun die Phase des Rückbaus. Hier sind wir als Land Niedersachsen in der Pflicht, den flüssigen Ablauf aller Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, rechtzeitig für die entsprechenden Lagerungs- und Deponierungskapazitäten zu sorgen und den Rückbau des Kraftwerks zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. Das ist ein hoch komplexes Unterfangen. Diesen Weg werden wir nun weiter mit dem Unternehmen PreussenElektra gemeinsam gehen.“

Dr. Guido Knott, Vorsitzender der Geschäftsführung, betonte: „Die Wertschätzung, die der Minister der Kraftwerksmannschaft mit seinem Besuch entgegenbringt, freut uns sehr. Sie ist ein wichtiges Zeichen, denn die Kolleginnen und Kollegen im KWG haben mit viel Herzblut und persönlichem Einsatz teils über Jahrzehnte hinweg dafür gesorgt, dass hier Spitzenleistungen erbracht wurden, die weltweit einzigartig sind.“

Anlagenleiter Michael Bongartz ergänzt: „Am Silvesterabend werden wir in aller Ruhe das Kraftwerk herunterfahren und die Stromerzeugung beenden. Für uns Kraftwerker ist das ein trauriger Moment, denn die Anlage ist in einem sehr guten Zustand. Wir haben unseren Auftrag, für eine sichere und verlässliche Stromversorgung zu sorgen, mit großer Leidenschaft erfüllt. Diese Aufgabe müssen nun andere übernehmen. In den letzten fast 37 Jahren haben wir in Grohnde mehr Strom erzeugt als jedes andere Kraftwerk auf der Welt. Für diese Leistung genießt die KWG-Mannschaft weltweit hohes Ansehen.“

Das Kraftwerk an der Weser bricht alle Rekorde

Die Erfolgsgeschichte des KWG beginnt mit der ersten Netzsynchronisation am 5. September 1984: Seitdem war der Druckwasserreaktor insgesamt acht Mal Weltmeister in der Jahresstromerzeugung und stellte dabei zwei Mal einen Weltrekord auf. Das Kraftwerk wies eine durchschnittliche Verfügbarkeit von gut 91 Prozent auf – auch das ein Spitzenwert im internationalen Vergleich. Ein weiterer Rekord kam im Februar 2020 mit der Erzeugung der 400-milliardsten Kilowattstunde hinzu. Bis heute gibt es weltweit keinen einzigen Kraftwerksblock, der mehr Strom erzeugt hat.

Darüber hinaus wurden in den vergangenen gut 37 Jahren durch den Betrieb des Kernkraftwerks Grohnde über 400 Millionen Tonnen CO2 eingespart, die bei einer Verstromung durch Kohle- und Gaskraftwerke stattdessen entstanden wären.

Einheitliches und konsequentes Vorgehen der Polizei im Umgang mit Zusammenkünften gegen Corona-Maßnahmen – BGPress 1900

Einheitliches und konsequentes Vorgehen der Polizei im Umgang mit Zusammenkünften gegen Corona-Maßnahmen

30. Dezember 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Ich habe genau wie die ganz große Mehrheit der Bevölkerung keinerlei Verständnis für diese Form von Protest. Die Polizei wird konsequent und niedrigschwellig eingreifen. Mein Dank gilt unseren eingesetzten Kräften.“

Durch Aufrufe in sozialen Medien wird an vielen Orten in Niedersachsen zu Versammlungen gegen die erforderlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufgerufen. Dabei werden diese Zusammenkünfte entgegen aller Regeln des Versammlungsrechtes durchgeführt, insbesondere werden diese bei den zuständigen Versammlungsbehörden bewusst nicht angezeigt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, erklärt hierzu: „Bei diesen Veranstaltungen geht es ganz offensichtlich nur um eins: Das hohe Gute der Versammlungsfreiheit zu missbrauchen, um den Staat, und seine Vertreter zu verhöhnen und alle staatlichen Regeln zu missachten. Das nehmen wir nicht hin. Die Polizei wird Verstöße gegen Auflagen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot niedrigschwellig verfolgen. Alle Personen, die sich dieser Form von Protest anschließen, müssen wissen, dass es sich bei diesen Aktionen um Versammlungen handelt – insbesondere, wenn diese beispielsweise über Telegram angekündigt wurden. Wer sein Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen möchte, was jedem unbenommen ist, hat sich an die Regeln zu halten. Wer dagegen verstößt, muss, auch zum Schutz aller anderen, mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Ich habe genau wie die ganz große Mehrheit der Bevölkerung keinerlei Verständnis für diese Form von Protest – noch dazu in dieser ohnehin schweren Zeit. Ich danke allen Kräften ausdrücklich für ihren Einsatz! Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Gesundheit und trotz aller Umstände einen guten Rutsch in das neue Jahr. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei allen Angehörigen unserer Einsatzkräfte bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten für ihr Verständnis und ihre Unterstützung. Gerade jetzt werden sie zusätzlich von Sorgen geplagt.“

Die Polizeibehörden und das Landespolizeipräsidium nehmen eine fortlaufende Bewertung der aktuellen Lageentwicklungen vor und richten ihre Maßnahmen darauf aus. Es werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um konsequent gegen das Umgehen des Versammlungsrechtes bei gleichzeitiger Missachtung der Hygieneregeln vorzugehen.

Grundsätzlich gilt, Eskalationen im Zusammenhang mit Versammlungen zu vermeiden. Das polizeiliche Einschreiten wird mit der gebotenen Intensität unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Im Zusammenhang mit der großen Zahl der zumeist nicht angezeigten Versammlungen in Niedersachsen ist zu beobachteten, dass sich viele Teilnehmende bewusst an keine Regeln halten und die Anordnungen der Polizei missachten. Sie gefährden mit diesem verantwortungslosen Verhalten nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch den weit überwiegenden Rest der Bevölkerung.

Um hier Klarheit zu schaffen, wird das Innenministerium die Versammlungsbehörden auffordern, Beschränkungen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht für Versammlungen per Allgemeinverfügung zu regeln.

Verstöße werden – unabhängig davon, ob Beschränkungen durch Allgemeinverfügung, schriftlichen Bescheid oder mündlich vor Ort angeordnet werden – als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das gilt auch für die Missachtung der Anzeigepflicht für Versammlungen, für die die Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden können. Es drohen Bußgelder von bis zu 3.000 €. Dies kann und wird auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die Vielzahl der Verstöße gegen Versammlungsbeschränkungen bzw. einhergehender Straftaten per Video festgehalten werden.

Landespolizeipräsident Axel Brockmann: „Die Polizei nimmt den gewichtigen Auftrag, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zu schützen, mit großem Einsatz und aus voller Überzeugung wahr. Umso wichtiger ist es aber, dass dieses hohe Gut der Versammlungsfreiheit nicht missbraucht oder unterminiert wird. Deshalb wird die Polizei Niedersachsen die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, friedlich Demonstrierenden die die Auflagen beachten ihr Recht zu gewähren. All denen, die versuchen, im Schutz der Versammlungsfreiheit andere zu bedrohen oder anzugreifen – unter anderem unsere Polizeikräfte als Vertreter des Staates – werden wir konsequent entgegentreten.“

„Die Polizei wird ihre Einsatzkonzepte danach ausrichten, dass die erteilten Beschränkungen auch tatsächlich durchgesetzt werden. Wir werden der Verfolgung von Verstößen eine hohe Bedeutung zumessen, auch wenn uns bewusst ist, dass das in einem Flächenland wie Niedersachsen die Polizei vor große Herausforderungen stellt“, so Brockmann weiter.

Bilanz des zweiten Corona-Jahres – Omikron-Variante breitet sich aus – Omikron versus Delta

Bilanz des zweiten Corona-Jahres – Omikron-Variante breitet sich aus

30. Dezember 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zum Ende des zweiten Corona-Jahres zieht das Land eine nüchterne, aber im Vergleich zu anderen Ländern doch unterm Strich positive Bilanz. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben sich 440.376 Menschen mit dem Corona-Virus infiziert. 6.814 Menschen sind leider an den Folgen des Virus verstorben, 4045 allein in 2021. Niedersachsen weist die zweit-niedrigste Inzidenz deutschlandweit aus.

Die derzeitigen 7-Tages-Inzidenzen (144,8 in Niedersachsen und 207 in ganz Deutschland) geben jedoch nicht den aktuellen Infektionsstand wieder. Belastbare Zahlen wird es voraussichtlich in der nächsten Woche geben. Die Impfungen, allen voran die Booster-Impfungen, gehen gut voran. Niedersachsen gehört mit insgesamt 14.772.843 durchgeführten Impfungen und einer Erstimpfquote von 75,8 Prozent, einer Zweitimpfquote von 72,2 Prozent und 41,4 Prozent geboosterten Menschen im bundesweiten Vergleich zu den Spitzenreitern.

Aktuell wird die Omikron-Variante in 27,9 Prozent der Proben mittels Sequenzierung/Target-PCR nachgewiesen. In der vorherigen Woche lag der Anteil bei 8,2 Prozent. Das Land bereitet sich auf einen weiteren steilen Anstieg der Infektionszahlen vor – noch ist nicht absehbar, wie die Auswirkungen auf die Krankenhausbelegung und in den kritischen Infrastrukturen sein werden.

„Damit die kritische Infrastruktur leistungsfähig bleibt und die Krankenhäuser weiterhin alle Patientinnen und Patienten gut behandeln können, werden wir versuchen, den Anstieg der Infektionszahlen weiter einzudämmen und die Ausbreitung von Omikron mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu verlangsamen. Die bis zum 15. Januar 2022 verlängerte Weihnachtsruhe ist hierfür ein wichtiger Schritt. Ob bundesweit weitere Maßnahmen notwendig sind, werden die nächsten Tage zeigen. Heute sehen die gemeldeten Infektionszahlen und die 7-Tages-Inzindenz moderat aus. Doch der Schein darf uns nicht trügen. Über die Feiertage gehen die Menschen in der Regel seltener zum Arzt, so dass auch weniger Infektionen gemeldet werden. Ab der kommenden Woche wird das Bild wieder klarer sein“, betont der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Gesundheits-staatssekretär Heiger Scholz anlässlich der letzten Corona-Landespressekonferenz in diesem Jahr heute in Hannover.

Angesichts der sich auch in Niedersachsen ausbreitenden Omikron-Variante mahnt der Leiter des Landesgesundheitsamts, Dr. Fabian Feil, weiter zur Vorsicht. „Omikron wird im Januar das Infektionsgeschehen beherrschen. Die Virusvariante ist deutlich ansteckender als die Deltavariante. Erkenntnisse aus den USA oder UK lassen uns aber vorsichtig optimistisch sein, da die Erkrankungen weniger schwer verlaufen. Dennoch wird die zu erwartende große Anzahl der Infektionsfälle alle, die im Gesundheitssystem arbeiten, erneut vor eine große Herausforderung stellen. Es gilt daher umso mehr: Es kommt auf jede und jeden an, sich impfen zu lassen, die AHA+L-Regeln zu beachten und die Kontakte zu reduzieren, um die Pandemie zu bewältigen.“

Das RKI arbeitet aktuell an neuen Empfehlungen zu Quarantäneregelungen. „Damit wir bis zu den angekündigten Maßnahmen auf Bundesebene handlungsfähig sind, haben wir die Gesundheitsämter in die Lage versetzt zu handeln, falls die Zahlen aufgrund der Omikron-Variante sprunghaft steigen sollten. Wir haben eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die das Kontaktmanagement und Quarantäneanordnungen mit Blick auf die Aufrechterhaltung der KRITIS in den Blick nimmt“, so Dr. Fabian Feil.

Die Handlungsempfehlung enthält Hinweise zur Fokussierung des Kontaktmanagements auf den Schutz der vulnerablen Gruppen, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen und zur Anpassung von Absonderungs- und Quarantäneanforderungen zur Aufrechterhaltung der Kernbereiche der Kritischen Infrastruktur.

Erste Studienergebnisse weisen darauf hin, dass der Impfschutz gegen die Omikron-Variante rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken können. Nach erfolgter Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) mit den derzeit verfügbaren mRNA Impfstoffen zeigen verschiedene Studien einen deutlich besseren Immunschutz. 

Damit bleibt die Impfung, neben einer Reduzierung der Kontakte und dem Einhalten der bekannten Regeln, das wirkungsvollste und wichtigste Mittel. Um künftig mit den Herausforderungen des Virus zurechtzukommen, müssen die Erstimpfungen weiter vorangebracht werden. Nach aktueller Einschätzung der Wissenschaft braucht es dafür rund 90 Prozent vollständig geimpfter Erwachsener. Stand heute sind 83,3 Prozent der Erwachsenen in Niedersachsen vollständig geimpft.

„Neben dem hohen Engagement der impfenden Akteurinnen und Akteure setzt die Landesregierung auf die seit August laufende Impfwerbe- und Informationskampagne ‚Geimpft sind wir stärker! Darum Impfen. Schützen. Testen.‘,“ so Krisenstabsleiter Heiger Scholz. „Wir wollen mit einem Mix an digitalen und klassischen Medien alle impfberechtigen Menschen ansprechen, besonders diejenigen, die sich eher nicht über klassische Medien wie Zeitung, Funk und Fernsehen auf dem Laufenden halten. Wir informieren über unsere Internetseite impfen-schuetzen-testen.de über die wichtigsten Fakten in neun Sprachen. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal unter den Bundesländern. Dass wir damit erfolgreich sind, zeigen die Zahlen unserer Kampagne.“

Bis Ende November hat jeder Erwachsene im Durchschnitt 25 bis 29 Mal die Kampagne gesehen. Bei den Jugendlichen waren es sogar 32 bis 37 Kampagnenkontakte. Insgesamt konnten 192 Millionen Kampagnenkontakte verzeichnet werden. Angesichts der aktuellen Entwicklungen wird die Kampagne zum Frühjahr 2022 verlängert. Ursprünglich war die Kampagne bis Ende 2021 aufgelegt.

Auf der Internetseite www.impfen-schuetzen-testen.de sind alle Materialen der Kampagne als Download zum Ausdrucken oder Teilen in den Sozialen Medien verfügbar. Heiger Scholz: „Helfen Sie bitte mit, die wichtige Botschaft ins Land zu tragen und verbreiten Sie die Informationen über Ihre Kanäle. Damit helfen Sie aktiv, noch mehr Menschen zu erreichen.“

Für das neue Jahr wünscht der Krisenstabsleiter: „Bleiben Sie vor allen Dingen gesund und zuversichtlich. Und, so schwer es auch sein mag, bleiben Sie bitte weiter wachsam und diszipliniert. Wir brauchen den guten Willen von jeder und jedem, um möglichst unbeschadet durch die mit Sicherheit noch einmal harten nächsten Wochen zu kommen.“

 

Update Corona-Verordnung

Hoffentlich letzte Änderung der Corona-Verordnung in 2021

23. Dezember 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Omikron wird kommen und sich auch in Niedersachsen ausbreiten, da ist sich die Fachwelt einig. Aber je länger wir die nächste Welle hinauszögern können, umso besser. Es gilt jetzt, möglichst viele Menschen mit einer Auffrischimpfung zu versorgen, bevor die Omikron-Infektionen steil ansteigen.

Aus diesem Grund weitet die niedersächsische Landesregierung die Weihnachts- und Neujahrsruhe mit der heutigen Änderung der Corona-Verordnung zeitlich aus: Sie gilt nach dem geänderten § 3 Absatz 5 der Corona-Verordnung vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 15. Januar 2022.

Außerdem werden die Kontaktbeschränkungen für private Feiern und Zusammenkünfte ab dem 27. Dezember 2021 (ebenfalls bis zum 15. Januar 2022) deutlich verschärft: Nach Weihnachten, genauer ab dem 27. Dezember 2021 dürfen auch in Niedersachsen nur noch zehn Personen bei privaten Feiern oder Zusammenkünften zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet, ebenso wenig Betreuungspersonen.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Eine wesentliche Neuerung kommt durch die heutige Änderung der Corona Verordnung zu der bereits seit Mitte Dezember beschlossenen Weihnachts- und Neujahrsruhe in Niedersachsen hinzu: Die Zahl der Menschen, die auch wenn sie geimpft sind, zusammen kommen dürfen, muss künftig auf zehn begrenzt sein. Das ist notwendig, weil wir sehen, dass Omikron auch in Deutschland angekommen ist. Wir wissen, dass größere Gruppen auch mit größeren Risiken verbunden sind und gerade bei der Omikron-Variante gilt das in besonderer Weise. Diese Variante ist bekanntlich um ein Vielfaches ansteckender als alles, was wir bislang an Virusvarianten kennengelernt haben. Das bedeutet insbesondere, dass größere Silvesterfeiern in diesem Jahr in Niedersachsen nicht stattfinden dürfen. Das tut mir ausgesprochen leid und ich weiß, dass viele sich darauf gefreut hatten, endlich wieder einmal ausgelassen mit vielen Freunden und Bekannten zu feiern. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger für diese Maßnahme um Verständnis. Ich glaube, viele Menschen in unserem Land teilen den Wunsch, dass wir im Januar nicht in eine allzu schlimme Phase der Pandemie hineinkommen bzw. eine solche Phase zumindest zeitlich noch hinauszögern sollten. Dafür müssen wir am Jahresende alle gemeinsam noch einmal sehr viel Disziplin zeigen.“

Gesundheitsministerin Daniela Behrens ergänzt: „Auch in diesem Jahr stehen wir vor einem Weihnachtsfest und einem Jahreswechsel unter Pandemiebedingungen. Die verschärften Kontaktbeschränkungen, die wir mit der Verordnung festlegen, sind vor dem Hintergrund der zu erwartenden Omikron-Welle leider unvermeidlich. Bisher sind wir in Niedersachsen vergleichsweise gut durch diese Pandemie gekommen, weil sich die überwältigende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen sehr verantwortungsvoll und solidarisch verhält. Wenn wir diesen Zusammenhalt auch in den kommenden Tagen und Wochen zeigen, werden wir auch die kommenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen können.“

Insgesamt gelten damit von Heiligabend an für drei Wochen die folgenden Regeln der Warnstufe 3

  • Ungeimpfte unterliegen strengen Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur mit den Personen des eigenen Haushalts plus zwei Personen eines (einzigen) weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.
  • Private Feiern und Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen sind am 24., 25. und 26. Dezember 2021 nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 bzw. 50 Personen mitgerechnet. Vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 15. Januar 2022 wird die Zahl der geimpften und genesenen Personen, die sich privat treffen oder miteinander feiern dürfen, auf zehn begrenzt. Hierbei zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit, ebenso wenig notwendige Begleit- oder Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit. Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich wegen medizinischer Kontraindikation oder wegen der Teilnahme an einer Studie nicht geimpft werden können, können trotz fehlender Impfung teilnehmen, werden aber mitgezählt. Übrigens: Eine private Feier oder eine private Zusammenkunft bleibt auch dann nach § 7 a Absatz 4 auf bis zu 10 Personen begrenzt, wenn diese Feier in einer angemieteten Räumlichkeit oder einer Gaststätte o.ä. stattfindet!
  • Auch sonstige Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 15. Januar 2022 sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind (Ausnahmen von der Testverpflichtung nur bei geboosterten Menschen oder bei vollständig Geimpften mit anschließender Durchbruchsinfektion und Genesung von derselben sowie bei einer nur 70-prozentigen Auslastung). Auf all diesen Veranstaltungen muss Abstand gehalten und eine FFP2-Maske getragen werden – auch im Sitzen!
  • Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 verboten (also auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 15. Januar 2022), ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sowie Messen. Die Grenze 500 Personen gilt drinnen wie draußen!
  • In der Gastronomie gilt generell, dass nur geimpfte und genesene Personen mit negativem Test Zutritt haben, Ausnahmen wie oben bei Veranstaltungen.
  • Das gleiche gilt für Beherbergungen, hier kommen zwei weitere negative Tests pro Woche hinzu.
  • Auch auf Sportanlagen greift die 2G-plus Regel mit den bekannten Ausnahmen für Geboosterte und Menschen mit Durchbruchsinfektionen nach vollständiger Impfung bzw. bei Kapazitätsbegrenzungen: 10 qm pro Person.
  • Weihnachtsmärkte müssen ab dem 24. Dezember 2021 bis zum 15. Januar 2022 schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken.
  • Im gesamten Einzelhandel gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Körpernahe Dienstleitungen gilt 3G, also geimpft, genesen oder negativ getestet aber mit FFP2-Maske!
  • Im ÖPNV bleibt es auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 15. Januar 2022 bei 3G und FFP2-Masken-Pflicht.

Die wesentlichen Regelungen in einer Schnellübersicht

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

Die aktuelle Corona-Verordnung ab dem 27. Dezember 2021 in der Lesefassung

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Seite 39 von 77«‹3738394041›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Sechs Jahre BG-PRESS: Vom Informationsportal zur regionalen Nachrichtenplattform 15. Mai 2026
  • Saubere City: aha verstärkt Reinigung in Hannovers Innenstadt 15. Mai 2026
  • Feuerwehr Kaltenweide bei Moorrettung und Gartenhausbrand im Einsatz 15. Mai 2026
  • KLATSCHMOHN Festival bringt inklusives Theater nach Hannover 15. Mai 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Mai 2026
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
« Apr.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN