BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Game
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

COVID-19-Impfzertifikate können ausschließlich für Impfungen ausgestellt werden – Digitales Impfzertifikat

COVID-19-Impfzertifikate können ausschließlich für Impfungen ausgestellt werden

12. Januar 2022/in Gesundheit, Niedersachsen

BERLIN (PM). Immer häufiger werden Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, sagt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands. “Die COVID-19-Zertifikate erleichtern größtenteils die Nachweiskontrollen im Alltag. Aber je komplexer die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Immunisierung werden, desto aufwändiger werden die Kontrollen der Nachweise. Der Unmut der Patientinnen und Patienten ist dann oft groß. Das ist zwar verständlich, liegt aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams.“

Derzeit gelten in vielen Bereichen, etwa in Gaststätten, die 2G-Plus Regelungen. Wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit „geboostert“ ist, muss im Gegensatz zu anderen Personen keinen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Ob auch eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang nicht einheitlich geregelt, kann aber prinzipiell mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden. Dittrich: „Eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen ist für diejenigen schwierig, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden. Bei ihnen zeigen die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an. Wichtig ist, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“

Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen stellen digitale COVID-19-Zertifikate aus. Dabei müssen die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zertifikate interoperabel sind. Auf den Impfzertifikaten werden das Impfdatum, der Impfstoff und die persönlichen Daten des Geimpften vermerkt. Zusätzlich wird die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen vermerkt, also zum Beispiel 3 von 3. Dittrich: „Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen.“

Nach den Ausstellungsregeln führen ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten. So wird eine dritte Impfung nach Abschluss einer Grundimmunisierung mit 2 Injektionen eines COVID-19-Impfstoffs als Impfung 3 von 3 eingetragen. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, z. B. der Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen, erhalten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2. Eine Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion hingegen kann nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändert eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt.

Omikron: Schulfahrten werden bis Osterferien 2022 abgesagt – Ausflug

Omikron: Schulfahrten werden bis Osterferien 2022 abgesagt

11. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage rund um die Omikronvariante des Coronavirus werden Klassenfahrten in Niedersachsen bis zu den Osterferien abgesagt. Eine entsprechende Rundverfügung ist über die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung den rund 3.000 öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Studienseminaren sowie Tagesbildungsstätten im Land zugegangen.

Der Zeitraum, an dem mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtung untersagt sind, wird damit vom 31. Januar 2022 bis zum Beginn der Osterferien am 04.April 2022 verlängert. Möglich bleiben eintägige Schulausflüge, wenn nach Abwägung der Schule der pädagogische Nutzen das Risiko durch das aktuelle Infektionsgeschehen überwiegt und den Ausflug damit vertretbar erscheinen lässt. Austauschfahrten und andere Auslandsmobilitäten sind ebenfalls bis zu den Osterferien 2022 von der Untersagung umfasst.

„Es ist bedauerlich, dass wir erneut an dem Punkt sind, dass Schulfahrten abgesagt oder in der Planung verschoben werden müssen. Für die Schulleitungen und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern ist es aber zentral, Klarheit zu haben“, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Die Infektionsdynamik ließe Reisen und Fahrten nur in sehr begrenztem Umfang und mit Augenmaß zu. Insbesondere mehrtägige Fahrten, die naturgemäß auch Übernachtungen erforderlich machen, seien aktuell nicht angezeigt. Tonne: „Wir müssen in der derzeitigen Lage Prioritäten setzen und Priorität hat der Präsenzunterricht. Gleichwohl lassen wir mit dem gewählten Weg Spielräume für Tagesausflüge, um die Möglichkeit des außerschulischen Lernens aufrecht zu erhalten.“

Wegen erwarteter Personalausfälle durch Omikron – Arbeitszeit

Wegen erwarteter Personalausfälle durch Omikron

11. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Infektionszahlen in Niedersachsen steigen aufgrund der zunehmenden Verbreitung der Omikronvariante weiter an. Die 7-Tage-Inzidenz liegt Stand Dienstag bei einem landesweiten Höchstwert von 322,4. Nach den Daten des Landesgesundheitsamtes gehen mittlerweile mehr als 85 Prozent aller Infektionsfälle auf die Omikronvariante zurück. Angesichts der vor diesem Hintergrund zu erwartenden schwierigen Personalsituation im Bereich der kritischen Infrastruktur, bringt das Niedersächsische Sozialministerium eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes auf den Weg.

Diese ermöglicht in Arbeitsbereichen, die besonders mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfrontiert sind und zur kritischen Infrastruktur gehören, Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden in einzelnen Wochen.

Die maximal mögliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden bleibt dabei unberührt. Die Allgemeinverfügung wird am 12.Januar 2022 in Kraft treten und ist bis zum 10. April 2022 befristet.

In der Praxis werden auf diese Weise beispielsweise Mehrschichtensysteme oder „Arbeitsblöcke“ ermöglicht. Entsprechende Instrumente können insbesondere dann erforderlich werden, wenn es zu COVID-19-Ausbrüchen in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus kommt und sich Pflegepersonal oder Ärztinnen und Ärzte in Quarantäne begeben müssen.

Die Allgemeinverfügung kann von Einrichtungen wie Not- und Rettungsdiensten, Testzentren oder Energie- und Wasserversorgungsbetrieben, aber auch von Betrieben in den Bereichen Fleisch, Milch, Mehl und Backwaren, Zucker, Futtermittel sowie im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Lebens- und Futtermittellogistik in Anspruch genommen werden. Bedingung für Betriebe in den Bereichen Fleisch, Milch, Mehl und Backwaren, Zucker, Futtermittel sowie im Lebensmitteleinzelhandel einschließlich der Lebens- und Futtermittellogistik ist, dass das Infektionsgeschehen in einem Betrieb nachweislich eine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot und/oder von der täglichen Höchstarbeitszeit erforderlich macht.

Die Anordnung von Mehrarbeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage bleibt dabei auch weiterhin mitbestimmungspflichtig, das heißt, in den Betrieben sind die betrieblichen Interessenvertretungen hierzu anzuhören und einzubinden, sodass die Interessen der Beschäftigten auf diesem Wege gewahrt bleiben.

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, einen rechtlichen Rahmen für zeitlich befristete und flexible Lösungen zur Bewältigung Corona-Pandemie zu schaffen. Wenn jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die geleistete Mehrarbeit wie bisher auch auszugleichen.

Ministerin Behrens: „Wir wissen um die besondere körperliche und auch psychische Belastung für viele Beschäftigte nach fast zwei Jahren Pandemie, die wir außerordentlich bedauern. Im Durchschnitt darf deshalb auch weiterhin innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen keinesfalls mehr als acht Stunden werktäglich gearbeitet werden. Mindestens 15 Sonntage müssen im Jahr 2022 beschäftigungsfrei bleiben. Wir hoffen, dass die Flexibilisierungsmöglichkeiten der Allgemeinverfügung nur in möglichst wenigen Fällen in Anspruch genommen werden müssen. Gleichzeitig wollen wir auf schwierige Situationen so gut wie möglich vorbereitet sein. Mit der ebenfalls bevorstehenden Änderung der Quarantäneregeln im Sinne des MPK-Beschlusses vom vergangenen Freitag werden wir noch in dieser Woche einen weiteren Beitrag dazu leisten, die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur für die Gesellschaft auch in der Omikronwelle bei hohen Infektionszahlen zu erhalten.“

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Versammlungen durch Polizei kontrolliert

Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen in Niedersachen am gestrigen Montag

11. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (pm). 186 Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen in Niedersachen am gestrigen Montag – 9 verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte, oft unkooperatives Verhalten – immer mehr friedliche Gegenveranstaltungen – mehr als 700 Ordnungswidrigkeiten-verfahren sowie weitere Strafverfahren eingeleitet.

Pistorius: „Jede und jeder darf in Niedersachsen demonstrieren, aber dafür gibt es sehr klare Regeln. Wenn diese nicht befolgt werden, schließt die Polizei Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus und löst Versammlungen in letzter Konsequenz auf. Ich begrüße ausdrücklich das friedliche und kooperative Verhalten der meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der immer zahlreicheren Demonstrationen, die sich gegen die Corona-kritischen Versammlungen richten“

Am gestrigen Montag, dem 10.01.2022, fanden in Niedersachsen 186 versammlungsrechtliche Aktionen statt, die sich kritisch mit den aktuellen Maßnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auseinandersetzten. Lediglich 30 dieser Versammlungen waren im Vorfeld bei den Niedersächsischen Versammlungsbehörden angezeigt worden. Etwa 14.250 Personen nahmen an diesen Corona-kritischen Versammlungen teil. Etwa 4.350 Personen beteiligten sich gestern an den 37 Versammlungen, die sich ausdrücklich gegen die Inhalte der Corona-kritischen Demonstrationen richteten.

Es sind dabei gestern 772 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Zudem wurden 53 Strafverfahren im Rahmen der Versammlungen eingeleitet, davon 23 wegen Widerstandshandlungen gegen die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten. Die Polizei Niedersachsen war mit insgesamt 3.631 Kräften im Einsatz. Darunter befanden sich auch zwei Hundertschaften der Bundespolizei.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den sehr oft unangemeldeten Versammlungen zeigen sich zunehmend unkooperativ gegenüber der Polizei. Auf Grund der Verstöße gegen das Versammlungsrecht und der Widerstandshandlungen gegen Polizistinnen und Polizisten wurden viele Ordnungswidrigkeitenverfahren und sogar Strafverfahren eingeleitet. Es wurden bei mehreren Versammlungen sogar verbotene Gegenstände wie Messer, Pfefferspray, Schlagschutzhandschuhe und Pyrotechnik gefunden. Das hat dann wirklich nichts mehr mit einfachem Protest zu tun. Während der Versammlungen am Montag sind auch neun Kolleginnen und Kollegen der Polizei, zum Glück nicht schwer, verletzt worden. Das verurteile ich aufs Schärfste! Wir beobachten die zunehmende Gewaltbereitschaft und schreiten konsequent ein, wenn Linien überschritten werden. Allen Teilnehmenden an den Veranstaltungen muss klar sein, wem sie sich hier im Zweifel anschließen. Daher appelliere ich an Sie alle: Melden Sie Ihre Kundgebungen an und stimmen sich mit den Versammlungsbehörden ab, dann haben Sie alle Möglichkeiten, Ihre Meinung kund zu tun. Alles andere ist reine Provokation und steht außerhalb unseres Rechts.“

Landespolizeipräsident Axel Brockmann sagt: „Auch an diesem Montag hat die Polizei Niedersachsen erneut ein deutliches Signal an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen gesendet. Nach wie vor steht es den Bürgerinnen und Bürgern zu, von ihrem Recht auf Versammlung Gebrauch zu machen und friedlich zu demonstrieren. Allen anderen Personen, die sich über das Recht und den Rechtsstaat stellen, indem sie bewusst die Regeln des Versammlungsrechts brechen, werden wir weiterhin konsequent entgegentreten. Deswegen freut es mich, dass es den Polizeibehörden bereits gelingt, die während der Versammlungen gefertigten Videoaufnahmen auszuwerten und somit auch nach Einsatzende Identifizierungen von bislang unbekannt gebliebenen Personen möglich sind und entsprechende Verfahren eingeleitet werden können.“

Landespolizeipräsident Brockmann weiter: „Die Anzahl der Gegenversammlungen ist gestern und am vergangenen Wochenende erneut angestiegen. Immer mehr Personen sprechen sich ausdrücklich gegen die Corona Versammlungen und deren Aussagen aus. Sie halten sich weit überwiegend an die Auflagen wie Maskenpflicht und Abstände. Es ist erfreulich, dass der Gegenprotest überwiegend friedlich und regelkonform stattfindet. Das soll auch so bleiben, um nicht unnötig zusätzliche Polizeikräfte einsetzen zu müssen. Die Polizei nimmt ihren Auftrag, Versammlungen zu schützen und für die regelkonforme Durchführung zu sorgen, neutral und unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung der jeweiligen Versammlung wahr. Vereinzelt kommt es aber auch bei diesen Versammlungen zu aufgeheizten Gemütern und Provokationen der Gegenseite. Auch hier appelliere ich an die Teilnehmenden: Verhalten Sie sich bitte friedlich und lassen Sie sich nicht provozieren oder anheizen.“

Bundeseinheitliche Maßnahmen gegen Omikron – neue Quarantäneregeln – Bundeskanzleramt

Bundeseinheitliche Maßnahmen gegen Omikron – neue Quarantäneregeln

7. Januar 2022/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit der Virus-Variante Omikron steigt kontinuierlich an, das gilt für Deutschland und – wenn auch leicht abgeschwächt – für Niedersachsen.

„Dabei zeichnet sich“, so Ministerpräsident Stephan Weil, „zweierlei ab: Zum einen ist Omikron bekanntlich wesentlich ansteckender als vorangegangene Virusmutationen, zum anderen scheinen die Krankheitsverläufe im Durchschnitt allerdings milder zu sein. Noch nicht abschließend beantwortet werden kann die Frage, ob unter diesen Bedingungen die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens dauerhaft gewährleistet sein wird. Unsicherheiten gib es in Deutschland zudem wegen des Durchschnittsalters unserer Bevölkerung und wegen der nach wie vor bestehenden Impflücke. Sicher ist jedoch, dass insbesondere ungeimpfte Menschen in den nächsten Wochen einem deutlich erhöhten Risiko einer Corona-Infektion ausgesetzt sind.“

Aus alledem zieht der Ministerpräsident Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen in Niedersachsen: „Die in Niedersachsen bereits sehr früh getroffenen Schutzmaßnahmen können derzeit nicht zurückgenommen werden. Wir alle tun gut daran, die mit Omikron einhergehende Gefahr sehr ernst zu nehmen. Wir müssen in den nächsten Wochen alles dafür tun, dass die Zahl der sich neu mit Omikron infizierenden Menschen unter Kontrolle bleibt. Dafür müssen intensiv weiter Auffrischungsimpfungen verabreicht und die Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden. Wir müssen sehr vorsichtig sein.“

Die Landesregierung wird zeitnah über die sich aus den heutigen Beschlüssen ergebenden Änderungsbedarfe für die Corona-Verordnung beraten. Da die in Niedersachsen bereits aktuell geltenden Regelungen (sog. Weihnachts- und Neujahrsruhe) den MPK-Beschlüssen entsprechen, sind grundlegende Veränderungen nicht zu erwarten.

Die im Rahmen der MPK mit der Bundesregierung geeinigte Weiterentwicklung der Quarantäneregelungen wird von Ministerpräsident Weil begrüßt: „Es ist nach allem, was wir über Omikron gelernt haben, richtig, Kontaktpersonen von Infizierten, die vollständig geimpft und geboostert sind, nicht mehr unter Quarantäne zu stellen. Alle anderen können sich nach sieben Tagen freitesten. Eine pragmatische Lösung! Wir alle haben ein großes Interesse daran, dass insbesondere die kritische Infrastruktur in Niedersachsen auch in den nächsten Wochen weiter funktioniert.“

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022 (Beschluss)

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Impfen

Land empfiehlt Auffrischungsimpfungen für Jugendliche zwischen 12 und 17

6. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat die Impfteams der kommunalen Gesundheitsämter mit einem Erlass am Donnerstag erneut auf die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren hingewiesen.

Eine dritte Impfung dient dem Schutz der Jugendlichen und sollte auch für diese Altersgruppe mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfung möglich sein, wenn die Jugendlichen und ihre Eltern das wünschen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Aus unserer Sicht besteht absolut kein Anlass, Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren eine Auffrischungsimpfung zu verwehren. Angesichts der rapiden Ausbreitung der Omikron-Variante bin ich im Gegenteil davon überzeugt, dass wir so vielen Niedersächsinnen und Niedersachsen wie möglich eine Auffrischungsimpfung anbieten sollten. Es zeichnet sich immer mehr ab, dass wir drei Impfungen brauchen, um möglichst gut vor Omikron geschützt zu sein. Dies gilt für die Erwachsenen ebenso wie für die Jugendlichen.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungsimpfungen derzeit für Personen ab 18 Jahren. Viele Ärztinnen und Ärzte orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO. Das Land hat keine Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte anzuweisen, auch Jugendlichen eine Auffrischungsimpfung anzubieten. „Diese Freiheit der Ärztinnen und Ärzte ist selbstverständlich zu akzeptieren. Jugendliche und ihre Eltern, die sich für eine Auffrischungsimpfung entscheiden, sollten sich deshalb bei Ihrer Hausarztpraxis oder ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt informieren, ob es vor Ort Impfangebote für sie gibt“, so Ministerin Behrens

Stand heute haben laut des Impfquotenmonitorings des RKI bereits 44,7 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Das entspricht einem Anteil von mehr als 61 Prozent der Personen mit einer Grundimmunisierung durch eine abgeschlossene Impfserie. Niedersachsen liegt mit Blick auf die Auffrischungsimpfungen auf Platz 2 im Vergleich der Bundesländer.

In der Altersgruppe der 12-17-Jährigen haben bereits 8,8 Prozent eine Auffrischungsimpfung erhalten, dies bedeutet Platz 3 im Ländervergleich.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte bieten Impftermine über das Impfportal des Landes unterwww.impfportal-niedersachsen.de an. Weitere Informationen zur COVID-Schutzimpfung und den Impfangeboten der Kommunen finden Sie unter www.impfen-schuetzen-testen.de .

Pflegegesetz-Novelle: Wichtiger Meilenstein für gute Pflege in Kraft getreten – Pflegegesetz Novelle

Pflegegesetz-Novelle: Wichtiger Meilenstein für gute Pflege in Kraft getreten

6. Januar 2022/in Niedersachsen

Ministerin Daniela Behrens: „Bessere Rahmenbedingungen kommen den Pflegediensten, den Beschäftigen in der Pflege aber natürlich auch den Menschen, die in der Pflege versorgt werden, zugute“

HANNOVER (PM). Mit der kürzlich in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes bringt das Land erhebliche Verbesserungen für eine gute Pflege auf den Weg und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni.

Ministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Es ist und bleibt ein wichtiges Ziel, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Nur so können wir auch zukünftig noch eine gute und verlässliche pflegerische Versorgung sicherstellen. Denn der Fachkräftemangel in der Pflege macht sich immer stärker bemerkbar. Die Zahlung tarifgerechter Löhne ist dabei ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.“

Für eine bessere Entlohnung von Pflegekräften sorgt künftig eine Tariftreueregelung im Niedersächsischen Pflegegesetz. Diese knüpft dabei an die bestehende Tariftreueregelung des Bundes an, die mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz in das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs integriert wurde. „Durch Synchronisierung der Landes- und Bundesregelung stellen wir sicher, dass ab dem 1. September 2022 nur dann die Investitionskostenförderung gewährt wird, wenn Träger von Pflegeeinrichtungen die bundesweiten Vorgaben zur tariflichen Entlohnung erfüllen“, so die Sozialministerin.

Auch im ambulanten Bereich wird die Investitionskostenförderung künftig grundsätzlich nur noch für niedersächsische Pflegebedürftige gewährt, Aufwendungen für Grundstücke werden in die Investitionskostenförderung einbezogen und es wird eine Berichtspflicht zur Förderung für die Förderbehörden eingeführt.

Nun besteht zudem die gesetzliche Grundlage in Niedersachsen eine unabhängige Beschwerdestelle Pflege aufzubauen, die im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt wird. An diese können sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände oder Fehlentwicklungen kann so besser entgegengewirkt werden.

Zur Verbesserung der Versorgungslage mit Kurzzeitpflegeplätzen im Land werden noch vorhandene Kapazitätsreserven in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Kurzzeitpflege mobilisiert. Ganz konkret werden Kosten von verlässlich bereitgestellten Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 01.04.2022 übernommen. „Wir wollen den vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Hierfür stehen 5,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, betont Ministerin Behrens.

Die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen erhalten konsequente Anpassungen mit der Gesetzesänderung: Der Landespflegebericht, die örtlichen Pflegeberichte und örtlichen Pflegekonferenzen werden untereinander sowie mit der Pflegestatistik Niedersachsen besser verzahnt. Zudem sind der Landespflegebericht und die örtlichen Pflegeberichte alle vier Jahre zu erstellen und örtliche Pflegekonferenzen mindestens alle zwei Jahre durchzuführen.

Ministerin Daniela Behrens hierzu: „Hierdurch werden wir regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten sowie die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranbringen. Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein.“

„Offene Schulen haben auch bei Omikron höchste Priorität" – Maskenpflicht Schule

„Offene Schulen haben auch bei Omikron höchste Priorität“

5. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben die Länder am heutigen Mittwoch einen deutlichen Beschluss für offene Schulen und Präsenzunterricht auch unter Omikron-Bedingungen gefällt.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßt diese klare Positionierung und das geschlossene Vorgehen der Länder. Der niedersächsische Weg, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler unter weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen wie auch für die Schulbeschäftigten anzubieten, finde sich in dem Beschluss eins zu eins wieder. Der Kultusminister betont, dass der Unterricht am kommenden Montag, dem 10. Januar 2022, in diesem Sinne, wie vor den Weihnachtsferien geplant, starten wird.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Wir haben heute in großem Einvernehmen den Wert von offenen Schulen und Präsenzunterricht betont. Das gilt ausdrücklich auch unter den noch diffusen und wahrscheinlich erschwerten Bedingungen einer Dominanz der Omikron-Variante. Wir sind mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentenkasten aus intensiven Testungen, wirksamen Maskenpflichten, umfassenden Hygienekonzepten und Lüftungsregeln sowie insbesondere den Impfangeboten deutlich besser aufgestellt, als zu Beginn des letzten Jahres. Zugleich ist die hohe Bedeutung der Schulen für eine gute Entwicklung der Kinder und Jugendlichen für ihren Bildungserfolg, aber nicht minder für ihre psycho-soziale Entwicklung, so unübersehbar, dass Einschränkungen in diesem Bereich immer nur als Ultima Ratio in Frage kommen dürfen.

Alle gesellschaftlichen und politischen Anstrengungen müssen auf das Wohl und die Zukunft der Kinder und Jugendlichen gerichtet werden, daher müssen die Schulen im Grundsatz offenbleiben. Für Kinder und Jugendliche sind Schulen „Kritische Infrastruktur“ und „systemrelevant“ – für sie muss der Schulbetrieb auch bei hohen Infektionszahlen abgesichert werden. Daher ist es notwendig, die Boosterimpfungen für Lehrkräfte weiter voran zu treiben und die Quarantäneregeln mindestens für Lehrerinnen und Lehrer mit Drittimpfung deutlich zu verkürzen. Zudem ist es richtig, weiter Impfungen für Kinder und Jugendliche anzubieten.

Wir als Niedersachsen können uns mit dem heutigen Beschluss sehr gut identifizieren, denn bei uns gilt: Offene Schulen haben höchste Priorität, auch unter Omikron.

In diesem Sinne nehmen wir in Niedersachsen am Montag den Schulbetrieb in Präsenz auf höchstem Sicherheitsniveau wieder auf, so wie vor Weihnachten kommuniziert:

Alle Kinder und Jugendlichen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, testen sich zu Hause negativ und gehen dann in den Präsenzunterricht. Für das Schulpersonal gilt 3G, alle Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal tragen auch im Unterricht mindestens OP-Masken, die Hygiene- und Lüftungspläne werden konsequent umgesetzt, das anlassbezogene Intensivtesten (ABIT), welches bei einem positiven Selbsttest für die gesamte Lerngruppe inklusive Geimpfter und Genesener fünftägige Testungen vorsieht, wird ein wichtiger Baustein bleiben. Zudem bleibt es bei dem freiwilligen Testangebot für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler. Nach der ersten Woche kehren wir dann in das bewährte Intervall von drei Tests pro Woche zurück. Unsere Lehrkräfte sind geimpft und sehr viele auch geboostert, das gilt auch für immer mehr Kinder und Jugendliche. Diese Quote wird weiter ansteigen und damit die Sicherheit zusätzlich erhöht. Damit ist kein gesellschaftlicher Bereich so streng geregelt und zugleich so gut aufgestellt wie Schule. Ich plädiere dafür, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen und appelliere an alle, eine verantwortungsvolle politische und gesellschaftliche Debatte zu führen, die auch bei steigenden Inzidenzen auf reflexhafte Forderungen nach Schulschließungen verzichtet!

Gleichwohl gilt: Wir wissen um die Unwägbarkeiten der Pandemie und insbesondere die Unsicherheit durch Omikron. Daher behalten wir die Lage im Fokus und tauschen uns fachlich sehr eng mit dem Landesgesundheitsamt aus. Wir nehmen Omikron nicht auf die leichte Schulter – weitere Nachschärfungen zum ab Montag geltenden Regelwerk können daher folgen mit dem Ziel, den Präsenzunterricht weiter zu schützen! Das wird die weitere Entwicklung zeigen.

Wir haben uns als Gesamtgesellschaft verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Schulen und Kitas offenbleiben, damit die Kinder nicht erneut die Hauptlast tragen müssen. Diese Pflicht einzulösen, sollte nun unsere vornehmste Aufgabe sein, wohlwissend, dass die Pandemie eine hohe Dynamik entfachen, Unwägbarkeiten mit sich bringen und es letzte Gewissheiten nicht geben kann.“

Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder einigen sich auf Leitlinie bei Quarantäne – Quarantäne2

Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder einigen sich auf Leitlinie bei Quarantäne

5. Januar 2022/in Niedersachsen

BERLIN / HANNOVER (PM). Die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -Minister der Länder hat heute Leitlinien zum Umgang mit Isolation und Quarantäne beschlossen.

Die GMK empfiehlt der MPK angesichts der schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante folgende Leitlinien zum Umgang mit Infizierten und engen Kontaktpersonen:

  1. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Isolation zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
  2. Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen.
  1. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
  2. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen.
  3. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Mit dem Vorschlag zum Umgang mit den Regeln für Isolation und Quarantäne reagieren wir auf die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante, die in Niedersachsen bereits vorherrschend ist und die Infektionszahlen in die Höhe treibt. Wir müssen verhindern, dass zentrale Bereiche unserer kritischen Infrastruktur aufgrund eines hohen Krankenstandes oder Quarantäneanordnungen ausfallen. Gleichzeitig gilt es, eine ungebremste Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Der Verzicht auf die verpflichtende Quarantäne für geboosterte und erneut genesene Kontaktpersonen von erkrankten Personen ist vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse vertretbar. In der Praxis sollten sich Betroffene möglichst täglich testen und beim ersten Auftreten von Symptomen sofort isolieren. Insgesamt wird es besonders in der Omikron-Welle auf ein hohes Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger ankommen. Sich und andere zu schützen, muss weiterhin das Ziel für alle sein.“

Konsequentes Vorgehen der Polizei im Umgang mit Montags-Versammlungen – Boris Pistorius© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Konsequentes Vorgehen der Polizei im Umgang mit Montags-Versammlungen

4. Januar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Wir werden bis auf weiteres an unserem eingeschlagenen Kurs festhalten und Verstöße gegen Auflagen niedrigschwellig und konsequent verfolgen“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die unteren Versammlungsbehörden am 30.12.2021 aufgefordert, aufgrund der zunehmenden nicht angezeigten Versammlungen, diese bereits im Vorfeld durch eine Allgemeinverfügung zu beschränken. Dadurch sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Demonstrationen insbesondere verpflichtet werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Vor allem die größeren Kommunen und die Polizeidirektion Hannover, wo viele nicht angezeigte Versammlungen stattfinden, haben schnell reagiert und bereits Allgemeinverfügungen erlassen. Die anderen unteren Versammlungsbehörden bereiten entsprechende Verfügungen vor.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, äußert sich am (heutigen) Dienstag zu den Einsatzlagen: „Ich möchte mich heute vor allem bei den eingesetzten Kräften bedanken. Diese Einsätze sind immer sehr belastend und kräftezehrend. Natürlich bedanke ich mich auch bei allen, die sich an die Regeln halten, damit die Meinungsfreiheit stärken und die Polizei entlasten. Gleichzeitig sehen wir, dass sich der harte Kern der Teilnehmenden an den Aktionen zunehmend unkooperativ verhält. Es wird bewusst auf das Tragen von Masken verzichtet, es wird kein Abstand eingehalten und es werden keine Ausweisdokumente mitgeführt. Das ist kein Protest, sondern reine Provokation. Der Staat soll gezielt bloßgestellt werden. Hier wird von wenigen Menschen persönlicher Frust auf dem Rücken unserer Polizistinnen und Polizisten abgebaut. Wir werden bis auf weiteres an unserem eingeschlagenen Kurs festhalten und Verstöße gegen Auflagen niedrigschwellig und konsequent verfolgen. Zum Schutz der vielen vernünftig Menschen, die sich an die gemeinsamen, notwendigen Regeln halten.“

Landespolizeipräsident Axel Brockmann: „Mit den Ankündigungen der letzten Woche sowie dem Erlass der Allgemeinverfügungen durch die Versammlungsbehörden haben wir bereits ein deutliches Signal an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen ausgesendet: Die Polizei sichert auf der einen Seite die legitime Wahrnehmung des Versammlungsrechts jeder Person in Deutschland. Gleichzeitig schreitet sie jedoch konsequent ein, wenn einzelne Teilnehmende sich über das Recht und den Rechtstaat stellen, indem sie bewusst die Regeln des Versammlungsrechts brechen oder ignorieren. Am gestrigen Tag liefen einzelne Veranstaltungen störungsfrei und friedlich ab – so, wie es in einem Rechtstaat sein sollte und wo Menschen von ihrem Recht auf Versammlung Gebrauchen machen! Zugleich wurden jedoch auf einer Vielzahl von Versammlungen zahlreiche Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet, teilweise Teilnahmeausschlüsse verfügt oder andere Maßnahmen getroffen. In einigen Fällen wurden sogar die eingesetzten Polizeikräfte tätlich angegriffen. Und das alles nur, weil Teilnehmende der Auffassung waren, sich nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen. Hierfür habe ich überhaupt kein Verständnis.“

Am gestrigen Tag (03.01.2022) hat die Polizei Niedersachsen mit einem starken personellen Einsatz 117 Versammlungen in Niedersachsen begleitet, bei denen die aktuellen politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kritisch thematisiert wurden. An den Versammlungen haben insgesamt etwa 14.400 Personen teilgenommen. Insgesamt waren fast 1.600 Polizeikräfte im Einsatz. Unterstützt wurden die örtlichen Polizistinnen und Polizisten hierbei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei Niedersachsen sowie der Bundespolizei.

Insgesamt verlief der Großteil der Versammlungen ohne größere Störungen. Bei einigen Versammlungen kam es aber zu Übergriffen durch Einzelpersonen auf die eingesetzten Kräfte. In Braunschweig wurden beispielsweise Polizistinnen und Polizisten mit Faustschlägen und auch Flaschenwürfen attackiert. In Hannover kam es zu zwei tätlichen Angriffen und drei Widerstandshandlungen. In Papenburg griff eine Person einen Polizeibeamten mit einem Faustschlag an und biss anschließend noch zwei weitere Einsatzkräften in den Finger.

Insgesamt wurden am gestrigen Tage im Rahmen der Begleitung der Versammlungen 38 Straftaten, 746 Ordnungswidrigkeiten mit Corona-Bezug und 383 Ordnungswidrigkeiten nach dem Versammlungsgesetz eingeleitet.

Bereits am vergangenen Wochenende hat die Polizei bei anhaltend hartnäckigen Weigerungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und sogar Einzelteilnehmerausschlüssen durchgeführt. Es wurden zudem Platzverweise ausgesprochen und in einem Fall eine Versammlung gänzlich aufgelöst.

Der überwiegende Teil der Versammlungen wird durch Akteure über Foren und Gruppen in Sozialen Medien gesteuert. Dort werden Hinweise gegeben, wie das Versammlungsrecht unterlaufen werden kann und es wird u.a. gezielt dazu aufgerufen, als Teilnehmer einer Versammlung keine Ausweispapiere mit sich zu führen, um eine Identitätsfeststellung durch die Polizei zu erschweren.

Der Niedersächsische Landespolizeipräsident Axel Brockmann erläutert: „Die Polizei wird auch zukünftig gegen diese klaren Rechtsverstöße auf Versammlungen vorgehen und entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Bei über 100 Versammlungen zeitgleich landesweit kann dies natürlich nicht flächendeckend mit gleich starken Kräften und gleicher

Intensität geschehen. Daher werden Schwerpunkte vor allem dort gesetzt, wo es wiederholt zu aggressivem Auftreten und zu Übergriffen auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte durch Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer kam und dies auch zukünftig zu erwarten ist. Und wir werden auch die hinter diesen Aktionen stehenden Rädelsführer und treibenden Kräfte namhaft machen – egal, ob sie auf der Straße oder in den digitalen Netzwerken agieren.“

Brockmann betont weiter: „Proteste und Versammlungen in Niedersachsen sind und bleiben ein legitimes Mittel der Meinungsäußerung. Allerdings müssen die geltenden Regeln und Beschränkungen eingehalten werden. Das unverantwortliche Verhalten einer Minderheit von Gegnern der Corona-Maßnahmen ist nicht zu dulden. Ich appelliere an all jene, die inhaltlich gegen politische Entscheidungen protestieren wollen, ihre Versammlungen ordnungsgemäß anzuzeigen und die jeweils geltenden Regeln einzuhalten. All diejenigen, die bewusst die Regeln brechen oder sogar die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten oder auch Unbeteiligte angreifen, verurteile ich aufs Schärfste! Verstöße werden konsequent geahndet.“

Seite 41 von 79«‹3940414243›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Brand Sportparkhotel Empelde: Dach vollständig eingestürzt 17. Oktober 2026
  • Kellerbrand Südstadt: Drei Bewohner im Krankenhaus 16. Oktober 2026
  • Dachstuhlbrand in Osterwald-Unterende macht Wohnhaus unbewohnbar 14. Oktober 2026
  • Reform Notfallversorgung: Rettungsorganisationen fordern Nachbesserungen 13. Oktober 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Oktober 2026
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
« Sep.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Eigener RSS-Nachrichten Feeder

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN