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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Videokonferenz zwischen Bund und Ländern und zum weiteren Vorgehen in der Pandemie – Stephan Weil MP Nds

Videokonferenz zwischen Bund und Ländern und zum weiteren Vorgehen in der Pandemie

30. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die heutige Videokonferenz zwischen Bund und Ländern hat zwar keine konkreten Beschlüsse hervorgebracht, sie hat jedoch gezeigt, dass alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und sowohl die amtierende wie auch die zukünftige Bundesregierung sich in wesentlichen Punkten im Grundsatz einig sind.

Dazu gehört insbesondere die gemeinsame Überzeugung, dass sich Deutschland in einer ernsten und in einigen Gebieten dramatischen Phase der Corona-Pandemie befindet.

Gemeinsam bekräftigt haben heute alle Beteiligen, dass jetzt sehr zeitnah nicht nur möglichst viele noch anstehende Erst- und Zweitimpfungen vorgenommen werden müssen, sondern dass bis zum Jahresende 30 Millionen Menschen in Deutschland eine Auffrischungsimpfung erhalten sollen. Niedersachsen hat bislang knapp eine Million Menschen mit einer Booster-Impfung versorgt.

Ministerpräsident Stephan Weil war sehr erfreut, auch in dieser Runde den festen Willen zu hören, dass der Kreis der zur Mitwirkung an den Impfungen Berechtigten deutlich erweitert werden soll: „Das Impftempo kann noch einmal erneut deutlich erhöht werden, wenn nach einer entsprechenden Änderung des Sozialgesetzbuches Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker etc. mit in das Impfen einbezogen werden. Das ist eine große Chance. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass konstant genug Impfstoff geliefert wird.“

Die Bundesregierung hat ihre Planungen für einen Krisenstab erläutert. Eine enge Beteiligung der Länder ist vorgesehen. Dazu Stephan Weil: „Insgesamt handelt es sich dabei um einen sehr vernünftigen Vorschlag, der die Koordination der operativen Aufgaben zwischen Bund und Ländern sicherlich noch einmal stark verbessern wird.“

Der Ministerpräsident weiter: „Wir haben uns auch über das in den nächsten Wochen auf Ebene des Bundes und der Länder erforderliche Regelwerk ausgetauscht. Es hat dabei eine sehr große gemeinsame Schnittmenge gegeben. Einig war man sich beispielsweise hinsichtlich der dringenden Notwendigkeit von strengen Kontaktbeschränkungen insbesondere für ungeimpfte Personen, aber auch hinsichtlich von 2G im Einzelhandel. Auch der feste Wille, die Besucherzahlen bei Fußballspielen stark einzugrenzen, wurde von allen Seiten geäußert. In diesem Punkt sind wir noch nicht ganz zu Ende gekommen mit der konkreten Planung. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass es dazu kurzfristig eine gemeinsame Ansage geben wird.“

Abschließend sieht Ministerpräsident Stephan Weil das Land Niedersachsen auf einem guten Weg: „Einige der heute zwischen Bund und Ländern erörterten Maßnahmen finden sich bereits in unserer Verordnung, alle anderen haben wir heute im Kabinett für die nächste Corona-Verordnung bereits konkret ins Auge gefasst. Niedersachsen geht insofern wieder einmal voraus und bleibt besonders vorsichtig. Dabei werden wir alles dafür tun, dass die von den Maßnahmen betroffenen Einrichtungen und Betriebe eine angemessene Entschädigung für die erlittenen oder noch zu befürchtenden Umsatzeinbußen erhalten.“

Erster Verdachtsfall der Omikron-Variante in Niedersachsen – Sequenzierung

Erster Verdachtsfall der Omikron-Variante in Niedersachsen

29. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Nach einem Aufenthalt in Südafrika besteht bei einer männlichen Person aus dem Landkreis Wolfenbüttel der begründete Verdacht, dass sie mit der Omikron-Variante des Coronavirus infiziert sein könnte. Derzeit befindet sich die Person in Isolation. Laboruntersuchungen beim Landesgesundheitsamt (NLGA) werden im Laufe der Woche Klarheit bringen, ob es sich in diesem Fall um die neuartige Variante des Virus handelt.

Nach einem Aufenthalt in Südafrika in der vergangenen Woche traten bei dem Mann Erkältungssymptome auf. Sowohl ein vor Ort durchgeführter Antigenschnelltest als auch ein am Landesgesundheitsamt analysierter PCR-Test haben eine Infektion mit SarsCov 2 bestätigt. Ob es sich dabei um die Omikron-Variante handelt, ermittelt das Landesgesundheitsamt nun mithilfe des Sequenzierverfahrens, das eine genaue Bestimmung der Virus-DNA ermöglicht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Laufe der Woche vorliegen. Im Falle der Bestätigung des Verdachts wird das Ergebnis an das Robert-Koch-Institut (RKI) übersandt, das mit den Daten eine deutschlandweite Surveillance der zirkulierenden Virenstämme durchführt.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Die Omikron-Variante ist höchstwahrscheinlich auch in Niedersachsen angekommen. Zunächst einmal wünsche ich dem Betroffenen von Herzen eine schnelle Genesung und bin sehr froh, dass es sich derzeit um einen vergleichsweise leichten Krankheitsverlauf handelt. Das Auftreten dieser neuen Variante beunruhigt uns, gerade weil wir aus heutiger Sicht noch nicht genug über sie wissen. Es ist deshalb wichtig, dass wir mit auftretenden Verdachtsfällen sehr umsichtig und gewissenhaft umgehen. Angesichts der Tatsache, dass Omikron noch ansteckender sein könnte als die Delta-Variante ist von entscheidender Bedeutung, dass wir die Impflücke so schnell wie möglich schließen und die Auffrischungsimpfungen weiter vorantreiben. Die deutlich gestiegenen Impfzahlen der vergangenen Tage und Wochen zeigen, dass wir dabei auf dem richtigen Weg sind und wir diesen jetzt konsequent weitergehen müssen.“

Dr. Fabian Feil, Präsident des NLGA, erklärt zu dem Verdachtsfall: „Seit der Rückkehr aus Südafrika hatte die Person nur Kontakt im häuslichen Umfeld. Alle im Haushalt wohnenden Personen befinden sich derzeit in Isolation, weshalb weitere Infektionen durch Kontakt mit dem Verdachtsfall extrem unwahrscheinlich sind. Der Fall zeigt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in Niedersachsen sehr gut aufgestellt und sensibilisiert ist, um auch in unvorhergesehenen Situationen handlungsschnell und proaktiv zu agieren.“ Südafrika wurde am vergangenen Freitag neben sieben weiteren afrikanischen Ländern durch das RKI als Virusvariantengebiet eingestuft, wodurch bundesweit verschärfte Einreiseregeln gelten.

Auf lange Sicht werde es laut Dr. Feil allerdings praktisch unmöglich sein, den Eintrag einer ansteckenderen Virusvariante zu verhindern: „Bereits bei der Alpha- und Delta-Variante wurde deutlich, dass sich ansteckendere Varianten des Virus auch über Ländergrenzen hinweg durchsetzen. Sollten sich die Befürchtungen bestätigen, dass die Omikron-Linie mit der wissenschaftlichen Bezeichnung B.1.1.529 deutlich infektiöser ist als die Delta-Variante, wird sie sich auch bei uns in den nächsten Monaten durchsetzen. Es gilt daher umso mehr: Es kommt auf jede und jeden an, sich impfen zu lassen, die AHA+L-Regeln zu beachten und die Kontakte zu reduzieren, um die Pandemie zu bewältigen.“

Polizei Niedersachsen startet die Auffrischungsimpfungen ("Booster-Impfungen") landesweit – Impfen Symbol© Bernd Günther

Polizei Niedersachsen startet die Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfungen“) landesweit

29. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Im Rahmen einer konzertierten Aktion starten heute (29. November 2021) am Standort der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) die sogenannten Booster-Impfungen für die rund 25.000 Beschäftigen der Polizei Niedersachsen. Bereits im Vorgriff auf eine mögliche Empfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) für eine COVID-19-Auffrischungsimpfung für alle Personen ab 18 Jahren nahm der Medizinische Dienst in der ZPD dazu entsprechende Planungen auf. Dabei können Verantwortliche sowohl auf die funktionierende Infrastruktur als auch auf die bewährten Abläufe aus März dieses Jahres zurückgreifen.

„Die bundesweiten Infektionszahlen erreichen täglich neue Rekordstände, die Belegung der Intensivbetten entwickelt sich dramatisch und auch darum ist es wichtig, dass bereits geimpfte Bürgerinnen und Bürger eine Auffrischungsimpfung bekommen. Auch vor diesem Hintergrund bieten wir allen Angehörigen der Polizei Niedersachsen die dritte Impfung an. Daneben steht es natürlich jeder und jedem Angehörigen der Polizei frei, die Impfung auch in einer Hausarztpraxis oder im Rahmen anderer Impfangebote auffrischen zu lassen. Ich danke den Verantwortlichen der ZPD für die wieder einmal exzellente Vorbereitung dieser großangelegten Impfaktion.“, sagte Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zum Auftakt der Impfaktion in Hannover.

„Die vierte Corona-Welle trifft uns gerade mit voller Wucht, weil viel zu viele Menschen gar nicht geimpft sind. Das bringt auch unsere Einsatzkräfte in Gefahr. Ich fordere auch deshalb alle noch nicht geimpften Menschen auf, dies zu tun.“, so der Minister weiter.

Nach Angaben von Polizeipräsidentin Christiana Berg sollen alle in der Polizei Niedersachsen insbesondere von „kurzen Wegen“ profitieren: „Wir betreiben ab sofort mindestens sechs eigene Impfstandorte an den Behördensitzen in Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig und Göttingen. Darüber hinaus sind weitere Standorte und auch mobile Angebote konkret in Planung. Wie bereits zuvor, integrieren wir unser Impfangebot soweit möglich unter Vermeidung größerer Wartezeiten in die jeweiligen Abläufe vor Ort. Das bietet einen echten Mehrwert für die Organisation“, betonte die Behördenleiterin.

Die medizinische Verantwortung für die Impfkampagne trägt die Leiterin des Medizinischen Dienstes in der ZPD, Dr. Jutta Schinz. Sie und ihr Team zeigen sich gut vorbereitet: „Wir sind darauf vorbereitet, pro Tag bis zu 500 Kolleginnen und Kollegen impfen zu können – so alles rund läuft, sogar noch einige mehr. Als Grundlage nutzen wir vorbereitete Listen mit den Impfwilligen, die uns die Polizeibehörden übermitteln. Vor dem Hintergrund der individuellen Daten der Zweitimpfung, wird die Impfaktion bis voraussichtlich Februar 2022 andauern“, erklärte die Medizinerin. Die Anzahl der gesamten Auffrischungsimpfungen bis dahin lasse sich jedoch schwer voraussehen: „Unser Impfangebot ergänzt die bereits vorhandenen und genutzten Alternativen. Insofern steht für uns an erster Stelle, dass möglichst viele von der Booster-Impfung auch Gebrauch machen!“

Symbolbild Kurznachrichten

Klarstellung zur Feststellung eines landesweiten Katastrophenfalles

26. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen möchten wir Sie aus Sicht des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zum Thema der „Feststellung eines landesweiten Katastrophenfalles“ informieren:

Das nds. Katastrophenschutzgesetz sieht im § 27 a eine Regelung vor, die es ermöglicht den Katastrophenfall oder auch ein Außergewöhnliches Ereignis landesweit festzustellen, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 NGöGD festgestellt ist. Die epidemische Lage von nationaler Tragweiter ist bekanntlich am gestrigen Tage ausgelaufen. Eine Feststellung einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 NGöGD liegt aktuell nicht vor.

Ungeachtet dessen böte die Feststellung einer landesweiten Katastrophenlage aktuell keinen einsatztaktischen Mehrwert. Zunächst ist festzuhalten, dass die Pandemie eine Gesundheitslage ist. Dafür stehen die Gesundheitsdienste, wie ÖGD, Krankenhäuser usw. in der Verantwortung. In Überlast- oder Sondersituationen werden aus anderen Bereichen jederzeit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. So unterstützt der Katastrophenschutz Niedersachsen seit Anbeginn der Pandemie die zu veranlassenden Hilfsmaßnahmen. Transportlogistik für Pandemieschutzartikel, zentrale Logistik über das Zentrallager Katastrophenschutz sowie die Beschaffung und Verteilung von Schnelltests für Niedersachsen laufen seitdem auch ohne landesweiten Katastrophenfall. Für den Bereich des Aufbaus und des operativen Betriebes der Impfzentren wurde das außergewöhnliche Ereignis von landesweiter Tragweite festgestellt und damit die erforderliche Unterstützungsleistung jederzeit und erfolgreich sichergestellt. Eine zentrale landesweite Leitung im Katastrophenschutz neben dem Verantwortungsbereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes in einem bestehenden Weisungsverhältnis zwischen Ministerium und Gesundheitsämtern erscheint im Lichte der aktuellen Lage nicht angezeigt. Einsatzmittel des Katastrophenschutzes können keine Intensivstationen, Intensivrettungswagen oder ähnliches substituieren.

Aktuell gibt es keine Anforderungen, die einen Einsatz der nds. Katastrophenschutzfähigkeiten erfordern würden. Die Pandemielage wird im Kompetenzzentrum Großschadenslagen in enger Zusammenarbeit mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium täglich gesichtet und aufgearbeitet. Sollte sich eine Situation entwickeln, die andere Einsatzanforderungen stellt, wird die Landesregierung die erforderlichen Schritte einleiten. Die Lage in Niedersachsen ist dabei aktuell sicherlich auch nicht mit der Situation in Bayern oder Sachsen vergleichbar.

DRK fordert sofortige Änderung des Katastrophenschutz-Gesetzes – BGPress 4162© Bernd Günther / BG-PRESS.de

DRK fordert sofortige Änderung des Katastrophenschutz-Gesetzes

26. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Seit Jahren fordern wir, dass die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, wie das Rote Kreuz, bei der Freistellung und Finanzierung der Freistellungskosten mit denen der Feuerwehr oder des THW gleichgestellt werden. Dies ist umso wichtiger, weil mit dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite die derzeitige Ausnahmeregelung (Voralarm) in Bezug auf die Freistellung für unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer ausläuft.

Wir fordern dringend, dass diese Ausnahmeregelung, die die notwendige Voraussetzung für die Helferfreistellung ist, jetzt ins Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz regelhaft aufgenommen wird. Dann ist das Land mit Unterstützung der Hilfsorganisationen in jeder Lage sofort handlungsfähig“, erklärt Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen.

Anders als bei Feuerwehr und THW können die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutz-Gesetz erst bei einem offiziellen Katastrophenfall, den das Land ausrufen muss, ohne Probleme für den Einsatz freigestellt werden. Durch die epidemische Lage von nationaler Tragweite wurde eine Ausnahmeregelung im Katastrophenschutzgesetz aufgenommen, die während der Pandemie diese Gleichstellung ermöglicht hat. Endet die epidemische Lage von nationaler Tragweite, fällt auch diese Ausnahmeregelung weg, was erheblichen Einfluss auf die Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Kräfte der Hilfsorganisationen hat.

Erfolgreicher Schlag der Hildesheimer Polizei gegen Impfpassfälscher – Impfpassfälscher

Erfolgreicher Schlag der Hildesheimer Polizei gegen Impfpassfälscher

25. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Erfolgreicher Schlag gegen organisierte Impfpassfälscher: Die Polizeiinspektion Hildesheim hat heute (24.11.2021) einen breiten Schlag gegen eine überregional agierende Bande von Kriminellen durchgeführt. Die Maßnahmen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim richteten sich gegen fünf Beschuldigte, die bandenmäßig im großen Stil Impfzertifikate gefälscht und veräußert haben sollen. Insgesamt wurden durch rund 300 Polizeibeamtinnen und -beamte 24 Objekte in Niedersachsen und Hessen durchsucht.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Allen Beteiligten an den intensiven und vor allem erfolgreichen Ermittlungen spreche ich meinen ausdrücklichen Dank aus. Dieser Sachverhalt zeigt, dass kriminelle Gruppen viel Geld damit verdienen wollen, das Leben und den Gesundheitsschutz anderer aufs Spiel zu setzen. Es ist außerdem völlig inakzeptabel, dass sich Impfunwillige über illegalen Online-Handel mit falschen Impfpässen versorgen und damit Infektionsschutzmaßnahmen unterlaufen. Die Fälschenden wie die Abnehmenden sollten wissen, dass das strafrechtliche Folgen nach sich zieht.“

Durch den Ermittlungserfolg konnten in großem Umfang Beweismittel beschlagnahmt werden, die auch auf weitere Straftaten wie Waffen- und Drogendelikte hindeuten.

Pistorius weiter: „Niemand soll glauben, dass sich der digitale Absatzmarkt für Fälschungen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzieht. Die Einrichtung der Ständigen Ermittlungsgruppen für komplexe kriminelle Strukturen innerhalb der Flächenbehörden der Polizei in Niedersachsen, kurz SEG KKS, war die richtige Weichenstellung. Zugleich macht mich die Dreistigkeit dieser Täter fassungslos. Gerade vor dem Hintergrund täglich steigender Infektionszahlen und immer mehr Toter im Zusammenhang mit Corona.“

Intensivverlegung

Das „Kleeblatt“ ist aktiv

25. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit dem Auslösen der Planungsstufe „rot“ in den Kliniken der sog. Kleeblätter Süd und Ost wurde gestern (24.11.2021) der bundesweit zwischen Bund und Ländern abgestimmte „Kleeblatt“-Mechanismus aktiviert. Die Verlegung von aktuell über 50 an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten, davon bis zu 30 aus Bayern (Kleeblattbereich Süd), 8 aus Thüringen sowie 14 aus Sachsen (Kleeblattbereich Ost), hat damit begonnen.

Für die Aufnahme dieser Personen haben sich Krankenhäuser in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland angeboten.

Die Patientinnen und Patienten wurden am gestrigen Tag unter medizinischen und ärztlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Verlegung von weiteren 25 bis 30 Patientinnen und Patienten aus Bayern sind für die kommenden Tage bereits angekündigt. Erste Verlegungen dieses bisher größten Intensivverlegungseinsatzes in Deutschland werden voraussichtlich noch heute (25.11.2021) nach der Kontaktaufnahme zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Kliniken erfolgen.

Für das Kleeblatt Nord bedeutet dies, dass nach der Zuweisung von 8 Patientinnen und Patienten aus Thüringen am gestrigen Tage, weitere Planungen für die Aufnahme von zunächst 13 weiteren Patientinnen und Patienten anstehen. Eine weitere Verteilung wird auch noch am heutigen Abend stattfinden. Die 8 Patientinnen und Patienten aus Thüringen werden aktuell alle in niedersächsischen Kliniken aufgenommen und in die Regionen Hannover/Hildesheim und Ostniedersachsen transportiert. Alle diese Personen sind Covid-Intensivpatienten. Die 13 weiteren Patientinnen und Patienten werden auf die Bundesländer Schleswig-Holstein (4), Hamburg (5) und Mecklenburg-Vorpommern (4) verteilt. Auch hier handelt es sich alleinig um Covid-Intensivpatienten. Die Verlegung erfolgt sobald als möglich und wird zwischen der abgebenden und der aufnehmen Klinik direkt abgesprochen, sobald die Zuteilung der Patienten durch die „Kleeblatt“-Konferenz und Rückkoppelung mit den Kliniken erfolgt ist.

Zum Hintergrund des „Kleeblatt“-Systems:

Das Ziel ist, mit dem sog. „Kleeblatt“-System eine zeitnahe Verlegung zu gewährleisten, bei der nicht nur die logistischen Aspekte bedacht werden, sondern vor allem auch das Wohl und damit das Krankheitsbild der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht. So prüfen erfahrene Ärztinnen und Ärzte aus der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin am Robert Koch-Institut gemeinsam mit den behandelnden Klinikärzten, ob, wie und wohin die Patientinnen und Patienten am zielführendsten und unter Berücksichtigung der Prognosen in den aufnehmenden Regionen verlegt werden. Dieses Verfahren ist vorbildgebend. Aktuell werden die Verlegungen von den Single Points of Contact (SPoC) der vier Kleeblattbereiche sowie den abgebenden mit den aufnehmen Ländern geplant und veranlasst. Auch in den kommenden Tagen finden weitere Einsatzbesprechungen zu weiteren anstehenden Verlegungen statt. Die Zahl der Verlegungen kann sich damit immer wieder – auch kurzfristig – verändern.

Soweit hierfür länderübergreifende Transportkapazitäten notwendig werden, steht das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des Bundes und der Länder beim BBK bereit. Von dort aus erfolgt die länderübergreifende Abstimmung unter anderem mit der Bundeswehr, Luftrettungsunternehmen und Sonderfahrzeugen zum Intensivtransport.

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – Warnstufe 1 24Nov

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus

24. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Land Niedersachsen hat seit dem 24. November 2021 das Erreichen der Warnstufe 1 nach den Definitionen festgestellt. Somit gelten die in der Corona-Verordnung festgelegten Maßnahmen gemäß der Überschreitung der Warnstufe 1.

Gleichzeitig hat das Land wieder die Grafiken zur Hilfestellung bei den einzelnen Maßnahmen angepasst und heute freigegeben.

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 keine Warnstufe

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 Warnstufe 0

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 Warnstufe 1

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 Warnstufe 2

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 01 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 02 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 03 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 04 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 05 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 06 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 07 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 08 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 09 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 10 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 11 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 12 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 13 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 14 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 15 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 16 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 17 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 18 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 19

Update Corona-Verordnung

Niedersachsen verschärft deutlich die Corona-Verordnung zum 24. November

23. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!

Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.

Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“

Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.

Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:

  • Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
  • In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen.

Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.

Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.

Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.

  • In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.

In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!

Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.

  • In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
  • Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
  • In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen.  Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.

Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.

Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“

Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen

Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.

Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.

Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“

Lesefassung Niedersächsische Corona-Verordnung (Stand 23.11.2021 mit Änderungen in ROT):

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Änderungen der Warnstufen und Anpassung ab dem 24.11.2021 (Änderungen in GRÜN):

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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen" – Maskenpflicht Schule

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen“

23. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV-2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.

Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.

Präsenz sichern, Gesundheit schützen – das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.“

Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:

I.    Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:

Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen“ zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.

Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.

II.   Testungen plus „ABIT“ – weniger Quarantäne notwendig:

Das Testkonzept – dreimal in der Schulwoche zu Hause – wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens“ (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden – Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.

III. 3G am Arbeitsplatz:

Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G – das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.

Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.

Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.

Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.

IV.  Klassenfahrten und Ausflüge:

Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

V.  Schulveranstaltungen:

Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.

Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.

Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!“

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