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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Funkender Polizist am Streifenwagen

Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen 2G- und 3G-Regelungen in Niedersachsen

19. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Die geltenden Regelungen müssen kontrolliert werden, dabei wird die Polizei die kommunalen Behörden verlässlich unterstützen“

Die vierte Welle der Corona-Pandemie nimmt weiter Fahrt auf, die Infektionszahlen steigen auch in Niedersachsen an. Elementare Bausteine zur Eindämmung der Pandemie sind vor allem die jeweils geltenden 2G- und 3G-Regeln. Die niedersächsische Polizei hat den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen darum jetzt in einem Schreiben die Unterstützung bei den Kontrolltätigkeiten zur Einhaltung der Corona-Verordnung zugesichert. Die Polizei wird die Gesundheitsämter jeweils im Rahmen der Amtshilfe unterstützen. Die Gesundheitsbehörden können sich bei Bedarf unmittelbar an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen wenden und Absprachen zu Art und Schwerpunkten der notwendigen Kontrollen treffen. In zahlreichen niedersächsischen Städten, unter anderem in Braunschweig, Hannover und Osnabrück, laufen die gemeinsamen Kontrollen bereits an.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wir stehen an einem besonders schwierigen Punkte der Pandemie. Die Einhaltung der geltenden Regeln, gerade im Restaurant, den Kinos und Theatern oder auf den Weihnachtsmärkten ist jetzt elementar dafür, dass es uns gemeinsam gelingen kann, die vierte Welle zu brechen. Darum haben wir den Kommunen noch einmal angekündigt, dass wir die Kontrollen durch die Gesundheits- und Ordnungsbehörden durch die Polizei in Amtshilfe auch weiterhin mit hoher Priorität verlässlich unterstützen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger bitte ich darum, sich an die geltenden Regeln zu halten. Diese Regeln sollen niemanden gängeln oder einschränken, diese Regelungen sollen Ansteckungen mit einem im schlimmsten Fall tödlichen Virus verhindern und schwerste Folgen verhindern helfen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage in wenigen Wochen.“

Pistorius und BSI-Präsident Schönbohm unterzeichnen Kooperationsvereinbarung gegen Cyberangriffe – Cyberangriff

Pistorius und BSI-Präsident Schönbohm unterzeichnen Kooperationsvereinbarung gegen Cyberangriffe

17. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Im Rahmen des Cybersicherheitstags Niedersachsen 2021 in Hannover hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute (17.11.2021) gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, eine Kooperationsvereinbarung für bessere und engere Zusammenarbeit unterzeichnet. Es ist das erste Abkommen dieser Art zwischen dem BSI und einem Bundesland. Bereits im Jahr 2018 wurde eine gemeinsame Absichtserklärung zur vertieften Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem BSI unterzeichnet. Diese bereits bestehende vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit soll durch die verbindliche Kooperationsvereinbarung weiter gefestigt und fortlaufend ausgebaut werden. 

Minister Pistorius: „Cyberangriffe bedrohen uns als Gesellschaft – und das rund um die Uhr. Potentielle Opfer sind wir alle: Jede und jeder mit privatem Internetanschluss und netzfähigen Geräten, aber genauso Behörden, Unternehmen, Kliniken und kritische Infrastrukturen wie etwa Energieversorger. Attacken geschehen immer häufiger und sie werden immer komplexer. Wir müssen deshalb alle bedrohten Bereiche sukzessive besser, professioneller und engmaschiger schützen. Wir müssen zum Beispiel verhindern, dass nach Cyber- Angriffen keine dringend nötigen Operationen in Kliniken möglich sind. Oder, dass für gewisse Zeiträume keine Stromversorgung mehr gewährleistet werden kann. Das ist kein Science- Fiction – das hat es alles schon gegeben. Auch hier, bei uns in Europa!“

Ziel der heute unterzeichneten Vereinbarung ist es, die Cyber-Sicherheitsarchitektur durch eine verbesserte Bund-Länder-Zusammenarbeit auf allen Ebenen stetig zu verbessern. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 17.11.2021 Nr. 159/2021 Philipp Wedelich Pressestelle Lavesallee 6, 30169 Hannover Tel.: (0511) 120-6259 Fax: (0511) 120-6555 www.mi.niedersachsen.de E-Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de – 2 – Pistorius weiter: „Wir in Niedersachsen wollen – genauso wie das BSI – eine leistungsfähige und lernende, moderne Cyber-Sicherheitsarchitektur gewährleisten. Dafür es wichtig, die Bund-Länder-Zusammenarbeit weiter zu stärken. Denn die Bedrohungen aus dem Cyberraum machen weder an Landes- noch an internationalen Grenzen halt. Mit dieser Vereinbarung werden wir mit dem BSI noch enger zusammenrücken, uns stetig besser vernetzen und mehr voneinander lernen! Wir werden den Austausch und die Vernetzung auf allen Verwaltungsebenen weiter verbessern.“

Der Präsident des BSI, Arne Schönbohm, sagt: „Das Cyber- und Informationssicherheitsniveau in Deutschland insgesamt zu stärken und auf dem höchst möglichen Niveau zu halten, um Cyber-Bedrohung frühestmöglich zu erkennen und abzuwehren, kann nur im Team gelingen. Das Land Niedersachsen ist hier von Beginn an ein verlässlicher und bereichernder Partner. Die Weiterentwicklung der Grundlage unserer Zusammenarbeit von der Absichtserklärung zu einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung ist deshalb nur der folgerichtige Schritt. Schon jetzt profitieren beide Seiten durch den Austausch technischer Expertise und kurze Abstimmungswege. Diesen Weg werden wir u.a. durch Hospitationen und feste Austauschformate weiter vertiefen.“

In der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung wurden siebzehn Kooperationsfelder identifiziert. Um den gegenseitigen, engen Kontakt herstellen zu können, wurde etwa das Nationale Verbindungswesen als Ansprechstelle seitens des BSI benannt.

JUH Motorradstaffel© JUH LV Niedersachsen/Bremen

Motorradstaffeln der Johanniter gehen in die Winterpause

17. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Saison der Motorradstaffeln der Johanniter-Unfall-Hilfe des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen u. a. auf den Autobahnen mit dem Schwerpunkt der Stauhilfe ist beendet. In diesem Jahr sind die Einsatzzeiten und Einsatzzahlen im Vergleich zum vergangenen Jahre deutlich gestiegen. Die Steigerung ist auf den im vergangenen Jahr coronabedingt verkürzten Einsatzzeitraum zurückzuführen. Zudem sind in diesem Jahr Fahrer der Motorradstaffeln während der Flutkatastrophe in Ahrweiler eingesetzt worden. 

Die 68 Helfer der sieben Staffeln aus den Verbänden Ahlhorn, Aller-Leine, Bremen-Verden, Hildesheim, Northeim, Salzgitter und Hannover-Wasserturm haben 1.195 Mal Autofahrern in prekärer Lage geholfen, sind insgesamt 122.162 Kilometer gefahren und haben 3.804 Stunden ehrenamtlich geleistet. „Hinter uns liegt eine lange Saison“, sagt Thorsten Renken, Landesfachberater der Motorradstaffeln. „Nach einem Jahr durch Corona eingeschränkte Einsatzzeiten konnten wir in diesem Jahr wieder unsere gesamte Einsatzfähigkeit unter Beweis stellen“, sagt Renken.

Zu den besonderen Einsätzen zählte in diesem Jahr der im Rahmen der Fluthilfe in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Kradfahrenden begleiteten die Johanniter-Einsatzzüge, die bis zu 60 Fahrzeuge umfassten, während ihrer Anfahrt in das Überschwemmungsgebiet in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Sie sorgten für freie Kreuzungsbereiche und die Absicherung auf allen Straßen und Wegen. Im Zielgebiet unterstützten sie zudem die Einheiten im Bereich der Erkundung und im Meldewesen. Jetzt gehen die 68 Helfer der sieben Motorradstaffeln in die Winterpause um pünktlich zum Beginn der Osterferien 2022 wieder einsatzfähig zu sein.

Einsatzzahlen im vergangenen Jahr 2020: 91.936 gefahrene Kilometer, 2.873 ehrenamtlich geleistete Stunden und 746 Hilfeleistungen.

Polizei bereitet Booster-Impfkampagne für Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen vor – Polizei Boosterimpfung© Bernd Günther

Polizei bereitet Booster-Impfkampagne für Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen vor

16. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Polizistinnen und Polizisten haben jeden Tag viele und oft unvorhersehbare persönliche Kontakte. Darum sind sie als Angehörige der Polizei besonders gefährdet, sich mit COVID-19 anzustecken. Vor diesem Hintergrund hatten die Beschäftigten der Niedersächsischen Landespolizei bereits im Frühjahr und Sommer priorisierte Impfangebote erhalten, die auch in sehr großem Umfang wahrgenommen wurden. Auf Grund der aktuell wieder stark ansteigenden Infektionszahlen bereitet der Medizinische Dienst der Polizei Niedersachsen die Durchführung von Booster-Impfungen gegen das Coronavirus vor.

Den ca. 26.000 Beschäftigten der Polizei wird zeitnah das konkrete Angebot einer „Booster-Impfung“ gemacht werden. Die Impfungen könnten überwiegend regional an den Standorten der sechs Polizeidirektionen durch das betriebsärztliche Personal der Polizei Niedersachsen durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden derzeit Impfstraßen und Impfstationen in Braunschweig, Hannover, Hann. Münden, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück logistisch eingerichtet sowie eine Abfrage zur Impfbereitschaft des Personals durchgeführt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich hatte mich schon bei der Innenministerkonferenz in Berlin vor knapp einem Jahr nach den ersten Empfehlungen der STIKO erfolgreich dafür eingesetzt, Polizeibeamtinnen und –beamten wegen ihrer besonderen Gefährdungslage priorisiert ein Impfangebot zu machen. Angesichts der aktuellen, dramatischen Entwicklungen ist es dringend notwendig, den Angehörigen der Polizei Niedersachsen eine Auffrischung des Impfschutzes gegen das COVID 19-Virus zu ermöglichen, und zwar schnellstmöglich! Mir ist wichtig, dass die Angehörigen der Polizei in Niedersachsen so gut wie möglich geschützt ihren Aufgaben nachgehen können. Dazu gehört, neben den üblichen Hygienevoraussetzungen wie Masken oder Handschuhen, kurzfristig auch die Booster-Impfung. Wir sind dazu in enger Abstimmung mit dem zuständigen Sozialministerium und sind zuversichtlich, unseren Polizeikräften kurzfristig über den medizinischen Dienst der Polizei ein entsprechendes Impfangebot machen zu können.“

Symbolbild Störungen im Bahnverkehr

erixx und metronom: Störungen am Bahnhof Uelzen

16. November 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Auf der Strecke des erixx zwischen Uelzen – Wieren gibt es derzeit Bauarbeiten an den Gleisen. Bei diesen Bauarbeiten wurde ein Erdkabel stark beschädigt.

Dies hat leider deutliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr von und nach Uelzen:

erixx:

  • Zwischen Uelzen – Wieren (RB47) können keine Züge fahren. Ersatzweise fahren Busse.
    Aufgrund der abweichenden Fahrzeiten der Busse werden in Uelzen keine Anschlüsse erreicht.

metronom/Uelzen:

  • In Uelzen können die Bahnsteige 301, 302 und 303 nicht genutzt werden
  • Die Züge des metronom von und nach Hamburg, sowie von und nach Hannover (Linie RE3) fahren auf den Bahnsteigen 101, 102 und 103.
  • Dadurch kommt es in beide Richtrungen zu Verspätungen

Die Reparatur der Schäden dauert voraussichtlich bis Donnerstag, 18.11.2021 vormittags.

Kostenlose Corona-Tests ab Samstag – PCR Test1

Kostenlose Corona-Tests ab Samstag

13. November 2021/in Gesundheit, Niedersachsen

BERLIN (red). Die kostenlosen Corona-Bürgertests werden wieder eingeführt. Dieses gilt laut Bundesregierung ab Samstag (13. November 2021). Eine entsprechende Verordnung unterzeichnete Bundesgesundheitsminister Spahn. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat damit Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dies regelt, tritt bereits am Samstag in Kraft. Damit hat dann jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstrich: „Impfen macht den entscheidenden Unterschied – das gilt auch weiterhin – aber es braucht Zeit, bis es seine volle Wirkung entfalten kann. Deswegen müssen wir in dieser Lage rasch wieder mehr testen. Dazu ist vereinbart, dass wir die kostenlosen Schnelltests wieder einführen.“

Vorhandene Teststellen können ihre Arbeit fortsetzen. Zusätzlich können weitere Testzentren von den Ländern beauftragt werden. Spahn erklärte, er gehe davon aus, dass ab kommender Woche nach und nach auch wieder das Testangebot vor Ort ausgebaut wird.

Katastrophenschutz Update© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Katastrophenschutz braucht dringend ein Update

12. November 2021/in Niedersachsen, Panorama

MÜNSTER (PM). Zur Bewältigung von Katastrophen wie nach dem Starkregen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen müssen die organisatorischen Strukturen in Deutschland künftig deutlich modifiziert werden. Auch muss das Führungssystem und dessen Ausstattung aktualisiert und internationalen Standards angepasst werden.

Das sind zwei der ersten Ergebnisse der mehr als 60-köpfigen Expertenkommission „Starkregen“, die von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) mit der Aufarbeitung des Gesamteinsatzes im Sommer beauftragt wurde. Der Expertenkommission gehören neben Angehörigen von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Bundeswehr, Polizei, Behörden und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und den Johannitern auch Wissenschaftler verschiedener Hochschulen an. In einer ersten Zusammenfassung haben die Kommissionsmitglieder 15 wichtige Punkte als Erkenntnisse aus dem Einsatzverlauf aufgelistet.

„Die Problematik zieht sich, wie die ersten Untersuchungen ergeben, quer durch alle Organisationen und über alle administrativen Ebenen hinweg“, sagt Dr. Ulrich Cimolino, Vorsitzender der Kommission und Branddirektor in Düsseldorf. „Eine detaillierte Umfrage unter allen Einsatzkräften gibt uns schon jetzt erste wertvolle Erkenntnisse.“ Fast 2.500 Helferinnen und Helfer haben an der Erhebung teilgenommen, mit deren Hilfe Schwachstellen analysiert und Verbesserungspotenzial identifiziert werden soll. „Eine weitere wichtige Erkenntnis: 90 Prozent der Einsatzkräfte kommen aus dem Ehrenamt“, berichtet Cimolino. „Obwohl Ausmaß und Komplexität solcher Lage nicht zum ersten Mal aufgetreten sind, waren es für die einzelnen Einsatzkräfte meistens unbekannte Ereignisse, die sie nur sehr selten – oder nie – erleben“, so Cimolino weiter. „Auch deshalb sind solche Ereignisse auch nur selten Gegenstand von Einsatzplanung und Ausbildung. Das aber hat sich jetzt als Fehler erwiesen.“

Laut Umfrage der Expertenkommission hatten rund zwei Drittel der Einsatzkräfte eine derartige Großschadenslage noch nie erlebt. Wer jedoch schon Erfahrungen mit ähnlichen Katastrophen hatte, bemängelte in der Befragung, dass es seit dem letzten Ereignis für die Einsatzkräfte keine durchgängige Verbesserung der Schwachstellen gegeben habe. Als vermutete Gründe wurden mangelnde Mittel und mangelndes Interesse der Politik angegeben. „Das Interesse ist nur temporär vorhanden und nach kurzer Zeit wieder in der Versenkung verschwunden“, lautete ein Argument.

Schlechte Noten bekamen bei den Einsatzkräften auch die Kommunikationsmittel und -möglichkeiten. Eine eher negative Rolle spielte dabei auch das oft nach kurzer Zeit und dann mitunter für viele Stunden oder mehrere Tage ausgefallene Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Ebenso wurden eine mangelnde Geländegängigkeit mit nicht ausreichender Wasser-Durchfahrtsfähigkeit sowie teils unzureichende Motorisierung von Einsatzfahrzeugen auch des Katastrophenschutzes bemängelt. Dazu kommen immer mehr Probleme mit fehlender Wartungsfreundlichkeit und mangelnder Robustheit insbesondere moderner Fahrgestelle. Kritik gibt es auch am Einsatz der Hubschrauber. Dabei geht es unter anderem um die Verfügbarkeit, Leistungs- und Multirollenfähigkeit. Sowohl bei den Hubschraubern als auch bei den im Schnitt gut bewährten Drohnen müsse es nach Einschätzung der Aktiven Verbesserungen geben.

Neben den zahlreichen Schwachstellen bei dem Einsatz werden aber auch positive Aspekte genannt. Dazu gehört unter anderem die unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Hilfsorganisationen und vor allem mit den vielen privaten Helfern und Anwohnern. Allerdings müsse die Einbindung privater Helfer und Firmen noch deutlich optimiert werden.

„Wir werden die Ergebnisse und Erfahrungen in den kommenden Wochen und Monaten sorgfältig auswerten und die detaillierten Ergebnisse im kommenden Jahr präsentieren“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner. „Deutlich wird schon jetzt, dass viele Erkenntnisse nicht neu sind. Die Lehren der Vergangenheit wurden nur nicht oder zu wenig umgesetzt.“ Für ein echtes „Lessons Learnt“ gelte es, tragfähige Strukturen zu bilden und zu leben“, so Aschenbrenner. DFV-Präsident Karl-Heinz Banse sieht in der Arbeit der Expertenkommission eine wertvolle Unterstützung und Entscheidungsgrundlage auch für Entscheidungen in der Politik. „Wir haben die Fachleute in unseren Reihen, wir haben das Know-how – leider fehlt neben den technischen Mitteln häufig auch die politische Unterstützung. Sie darf nicht immer erst kommen, wenn etwas passiert ist“, so Banse.

Erste Ergebnisse aus der Befragung von Einsatzkräften

Fast 2.500 Einsatzkräfte haben die rund 60 Fragen zu ihren Erfahrungen, Problemen und Verbesserungsvorschlägen im Zusammenhang mit der Starkregenkatastrophe beantwortet. Die Auswertung zeigt, dass viele Erfahrungen nicht neu sind – die Lehren und Erkenntnisse wurden nur nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die ausführlichen Ergebnisse werden zur Jahresfachtagung der vfdb in Würzburg im Mai und zur INTERSCHUTZ/29. Deutscher Feuerwehrtag in Hannover im Juni 2022 erwartet. Für die zweite Jahreshälfte 2022 ist außerdem ein Buch zum Umgang mit dynamischen Schadenslagen am Beispiel der Starkregenlage aus dem Juli 2021 geplant.

Hier die 15 „Big Points“:

  1. 90 Prozent der Einsatzkräfte kamen aus dem Ehrenamt Das unterstreicht die Bedeutung ehrenamtlicher Strukturen für eine schnelle, flächendeckende und tief reichende Gefahrenabwehr in Deutschland und stellt die Bedeutung der Ehrenamtsförderung deutlich heraus.
  2. Das Führungssystem und die Führungsausstattung (insbesondere oberhalb der Ebene „Zug“) im operativen Bereich sind zu aktualisieren und internationalen Standards anzupassen.
  3. Ein Führungssystem im administrativen Bereich ist bis auf die Gemeindeebene zu etablieren (vgl. Nordrhein-Westfalen).
  4. Führung verlangt auf allen Ebenen ausreichend viel gut ausgebildetes und trainiertes Personal (auch im Hinblick auf Schichtfähigkeit).
  5. Die Einbindung und Steuerung von Spontanhelfern als auch privater Ressourcen ist zu realisieren und im Vorfeld zu planen und zu üben.
  6. Die technische Kommunikation ist zu härten und es sind Redundanzen zu schaffen. Sie ist dem Kommunikationsbedarf in Quantität (z.B. Datenvolumen) und Qualität (z.B. Messengerdienste) anzupassen.
  7. Die Medienarbeit ist – insbesondere für Feuerwehren und Hilfsorganisationen – zu optimieren.
  8. Die Fahrzeug- und Gerätetechnik ist zu erwartenden Schadenslagen (Überflutungen aber auch Waldbrand etc.) anzupassen, insbesondere in puncto:
    • Bessere Robustheit
    • Bessere Geländegängigkeit, -fähigkeit sowie Wat- bzw. Wasserdurchfahrtsfähigkeit
    • Bessere und mehr Boote und Wasserrettungskomponenten
    • Schmutzwasserpumpen
    • Geeignetere und mehr Persönliche Schutzausrüstung, etc.
  1. Die Versorgungs- und Durchhaltefähigkeit ist zu stärken, und die Konzepte zur Etablierung entsprechender Strukturen im Einsatzraum sind anzupassen.
  2. Der Einsatz von Luftfahrzeugen (inkl. Drohnen) ist einheitlich zu regeln und auszubilden. Es sind leistungsfähige Zivilschutzhubschrauber in ausreichender Anzahl zu beschaffen und vorzuhalten. Die Kostenfrage ist aufgrund häufig organisations- und bundeslandübergreifender Einsätze einheitlich zu klären.
  3. Die Ausbildung in der Abwehr dynamischer Lagen ist insbesondere für Führungskräfte zu verbessern. Einsatzkräfte sind intensiver auf spezifische Lagen (Wassergefahren, Waldbrand etc.) zu trainieren.
  4. Der Umgang mit Spenden muss konzeptionell geregelt und frühzeitig kommuniziert werden.
  5. Die Brandschutz-/Rettungsdienstbedarfsplanung ist auf eine allgemeine Gefahrenabwehrbedarfsplanung zu erweitern.
  6. Tragfähige Strukturen für ein echtes „Lessons Learnt“ sind zu bilden und zu leben.
  7. Erkannte Forschungs- und Innovationsbedarfe sind in zukünftigen Förderprogrammen zu berücksichtigen.
Symbolbild Kurznachrichten

Kurzzeitige Nicht-Erreichbarkeit der Notrufnummern 110 und 112 auch in Niedersachsen

11. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am frühen Morgen hat ein netzseitiger Ausfall bei dem Telekommunikationsdienstleiter Telekom zu einer Nichterreichbarkeit der Notrufnummern 110 und 112 im Bereich aller niedersächsischen Polizeidirektionen geführt. Die Störungen traten auch in anderen Bundesländern auf. Die Warnung wurde zudem über die Warndienste Katwarn und NINA durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eingestellt. Dies geschah, wie es bei dem Ausfall von Notrufnummern vorgesehen ist, mit der höchsten Gefahrenstufe.

Seit 07:13 Uhr sind Notrufe über die Notrufnummern 110 und 112 in Niedersachsen wieder funktionsfähig. Das Innenministerium steht in engem Austausch mit der Telekom, um Informationen zur Ursache zu erhalten und dahingehend Erkenntnisse zu erlangen, damit entsprechende Ausfälle zukünftig vermieden werden können.

Wenn die Notrufnummern ausfallen, sind die örtlichen Polizeidienststellen in der Regel auch über ihre Amtsnummern erreichbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, z.B. Anzeigen über die Onlinewache der Polizei Niedersachsen (www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de) zu erstatten. Diese Mails werden unmittelbar den örtlich zuständigen Leitstellen in den jeweiligen Polizeibehörden zugeleitet. Darüber hinaus informieren die Polizeidienststellen die Öffentlichkeit in solchen Situationen über diverse Social-Media-Kanäle.

Umfangreiches Grafikpaket zur neuen Corona-Verordnung – Grafikpaket Corona Verordnung

Umfangreiches Grafikpaket zur neuen Corona-Verordnung

11. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Seit einiger Zeit gibt das Land Niedersachsen durch Unterstützung ihrer Kollegen aus Oldenburg leicht verständliche Grafiken zur jeweiligen Niedersächsischen Corona-Verordnung heraus. Die neuen Grafikpakete sind an die aktuelle Corona-Verordnung angepasst worden. Die Nutzung der Grafiken sind zur freien Verwendung freigegeben und erleichtern das Verständnis für Regelungen und die Auszeichnung von hinweispflichtigen Bereichen.

Grafikpaket zur Corona-Verordnung

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Grafikpaket mit Hinweisschildern

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Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘! – Verordnung neu

Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘!

9. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Aufgrund der auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und des immer höheren Anteils von Corona-Patienten an den Krankenhaus- und Intensivstationsbelegungen nimmt das Land Niedersachsen erste deutliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen vor: Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘.

„Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Damit ist die Situation in Niedersachsen noch vergleichsweise gut. Aber wir müssen jetzt vorbeugenden Brandschutz betreiben! Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten. Es darf in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der wir durch Engpässe auf unseren Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werden!“

Die Geltungsdauer der niedersächsischen Corona-Verordnung wird um vier Wochen verlängert, in einigen Bereichen werden strenge Begrenzungen des Zugangs nur auf vollständig geimpfte und genesene Personen vorgezogen auf die Warnstufe 1, Testvorgaben werden verschärft. Zeitnah sind weitere Verschärfungen wahrscheinlich – unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung in den nächsten Tagen und Wochen und der anstehenden Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzrecht.

Die beigefügte, morgen (10. November 2021) formal in Kraft tretende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung behält das bisherige System von sich, in drei Warnstufen steigernden Schutzmaßnahmen bei, sieht aber im Detail die folgenden, übermorgen (also am 11. November 2021) in Kraft tretenden Neuregelungen vor:

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmenden erfolgt zukünftig die Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in Warnstufe 1, statt wie bislang in Warnstufe 3 (siehe § 10 Absatz 6).
  • Das gleiche gilt ab morgen bei den eigentlichen Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden (§ 11 Absatz 8): ‚2G‘ statt ‚3G mit PoC-Test‘ schon bei Warnstufe 1 (und nicht mehr wie bisher erst bei Warnstufe 3). Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen. Die in § 11 b zu findenden Regelungen für die Ende November beginnenden Weihnachtsmärkte sollen klarer beziehungsweise vor Ort jeweils individuell besser handhabbar werden: Klargestellt wird beispielsweise, dass die Vorgabe ‚3G‘ auch bei der „Entgegennahme“ von Bewirtungsleistungen gilt und nicht nur bei der „Erbringung“ derselben. Es muss also sichergestellt sein, dass nicht nur der- oder diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken. Sobald aber infolge einer, entweder unabhängig von den Warnstufen freiwillig festgelegten oder ab Warnstufe 3 obligatorischen, 2G-Regelung Bewirtungsleistungen und die Nutzung von Fahrgeschäften lediglich geimpften und genesenen Personen vorbehalten bleiben, sind diese von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und von den Abstandspflichten befreit. Auch hier gilt also: mehr Freiheiten bei mehr Sicherheit in ‚2G‘.
  • In § 8 Absatz 1 Satz 4, wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten.
  • Die ursprünglich in § 12 ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars (wie beispielsweise ein Wegfall zwingender Kapazitätsbegrenzungen) werden NICHT vorgenommen. Ausdrücklich wird allen, diese Einrichtungen Betreibenden empfohlen, sich für das vielerorts bereits geplante fakultative ‚2G‘ schon vor und in Warnstufe 1 zu entscheiden.
  • Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen (§ 13).
  • Eine tägliche Testpflicht gilt von morgen an für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen (§ 17).

Zu den aktuellen Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch Bundesländer, die – wie Niedersachsen – noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage. Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive.“

Lesefassung der aktualisierten Niedersächsischen Coronaverordnung (Stand 09.11.2021) – gültig ab 11.11.2021 -:

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