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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Erfolgreicher Schlag der Hildesheimer Polizei gegen Impfpassfälscher – Impfpassfälscher

Erfolgreicher Schlag der Hildesheimer Polizei gegen Impfpassfälscher

25. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Erfolgreicher Schlag gegen organisierte Impfpassfälscher: Die Polizeiinspektion Hildesheim hat heute (24.11.2021) einen breiten Schlag gegen eine überregional agierende Bande von Kriminellen durchgeführt. Die Maßnahmen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim richteten sich gegen fünf Beschuldigte, die bandenmäßig im großen Stil Impfzertifikate gefälscht und veräußert haben sollen. Insgesamt wurden durch rund 300 Polizeibeamtinnen und -beamte 24 Objekte in Niedersachsen und Hessen durchsucht.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Allen Beteiligten an den intensiven und vor allem erfolgreichen Ermittlungen spreche ich meinen ausdrücklichen Dank aus. Dieser Sachverhalt zeigt, dass kriminelle Gruppen viel Geld damit verdienen wollen, das Leben und den Gesundheitsschutz anderer aufs Spiel zu setzen. Es ist außerdem völlig inakzeptabel, dass sich Impfunwillige über illegalen Online-Handel mit falschen Impfpässen versorgen und damit Infektionsschutzmaßnahmen unterlaufen. Die Fälschenden wie die Abnehmenden sollten wissen, dass das strafrechtliche Folgen nach sich zieht.“

Durch den Ermittlungserfolg konnten in großem Umfang Beweismittel beschlagnahmt werden, die auch auf weitere Straftaten wie Waffen- und Drogendelikte hindeuten.

Pistorius weiter: „Niemand soll glauben, dass sich der digitale Absatzmarkt für Fälschungen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzieht. Die Einrichtung der Ständigen Ermittlungsgruppen für komplexe kriminelle Strukturen innerhalb der Flächenbehörden der Polizei in Niedersachsen, kurz SEG KKS, war die richtige Weichenstellung. Zugleich macht mich die Dreistigkeit dieser Täter fassungslos. Gerade vor dem Hintergrund täglich steigender Infektionszahlen und immer mehr Toter im Zusammenhang mit Corona.“

Intensivverlegung

Das „Kleeblatt“ ist aktiv

25. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit dem Auslösen der Planungsstufe „rot“ in den Kliniken der sog. Kleeblätter Süd und Ost wurde gestern (24.11.2021) der bundesweit zwischen Bund und Ländern abgestimmte „Kleeblatt“-Mechanismus aktiviert. Die Verlegung von aktuell über 50 an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten, davon bis zu 30 aus Bayern (Kleeblattbereich Süd), 8 aus Thüringen sowie 14 aus Sachsen (Kleeblattbereich Ost), hat damit begonnen.

Für die Aufnahme dieser Personen haben sich Krankenhäuser in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland angeboten.

Die Patientinnen und Patienten wurden am gestrigen Tag unter medizinischen und ärztlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Die Verlegung von weiteren 25 bis 30 Patientinnen und Patienten aus Bayern sind für die kommenden Tage bereits angekündigt. Erste Verlegungen dieses bisher größten Intensivverlegungseinsatzes in Deutschland werden voraussichtlich noch heute (25.11.2021) nach der Kontaktaufnahme zwischen den abgebenden und den aufnehmenden Kliniken erfolgen.

Für das Kleeblatt Nord bedeutet dies, dass nach der Zuweisung von 8 Patientinnen und Patienten aus Thüringen am gestrigen Tage, weitere Planungen für die Aufnahme von zunächst 13 weiteren Patientinnen und Patienten anstehen. Eine weitere Verteilung wird auch noch am heutigen Abend stattfinden. Die 8 Patientinnen und Patienten aus Thüringen werden aktuell alle in niedersächsischen Kliniken aufgenommen und in die Regionen Hannover/Hildesheim und Ostniedersachsen transportiert. Alle diese Personen sind Covid-Intensivpatienten. Die 13 weiteren Patientinnen und Patienten werden auf die Bundesländer Schleswig-Holstein (4), Hamburg (5) und Mecklenburg-Vorpommern (4) verteilt. Auch hier handelt es sich alleinig um Covid-Intensivpatienten. Die Verlegung erfolgt sobald als möglich und wird zwischen der abgebenden und der aufnehmen Klinik direkt abgesprochen, sobald die Zuteilung der Patienten durch die „Kleeblatt“-Konferenz und Rückkoppelung mit den Kliniken erfolgt ist.

Zum Hintergrund des „Kleeblatt“-Systems:

Das Ziel ist, mit dem sog. „Kleeblatt“-System eine zeitnahe Verlegung zu gewährleisten, bei der nicht nur die logistischen Aspekte bedacht werden, sondern vor allem auch das Wohl und damit das Krankheitsbild der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt steht. So prüfen erfahrene Ärztinnen und Ärzte aus der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin am Robert Koch-Institut gemeinsam mit den behandelnden Klinikärzten, ob, wie und wohin die Patientinnen und Patienten am zielführendsten und unter Berücksichtigung der Prognosen in den aufnehmenden Regionen verlegt werden. Dieses Verfahren ist vorbildgebend. Aktuell werden die Verlegungen von den Single Points of Contact (SPoC) der vier Kleeblattbereiche sowie den abgebenden mit den aufnehmen Ländern geplant und veranlasst. Auch in den kommenden Tagen finden weitere Einsatzbesprechungen zu weiteren anstehenden Verlegungen statt. Die Zahl der Verlegungen kann sich damit immer wieder – auch kurzfristig – verändern.

Soweit hierfür länderübergreifende Transportkapazitäten notwendig werden, steht das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des Bundes und der Länder beim BBK bereit. Von dort aus erfolgt die länderübergreifende Abstimmung unter anderem mit der Bundeswehr, Luftrettungsunternehmen und Sonderfahrzeugen zum Intensivtransport.

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – Warnstufe 1 24Nov

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus

24. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Land Niedersachsen hat seit dem 24. November 2021 das Erreichen der Warnstufe 1 nach den Definitionen festgestellt. Somit gelten die in der Corona-Verordnung festgelegten Maßnahmen gemäß der Überschreitung der Warnstufe 1.

Gleichzeitig hat das Land wieder die Grafiken zur Hilfestellung bei den einzelnen Maßnahmen angepasst und heute freigegeben.

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 keine Warnstufe

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 Warnstufe 0

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 Warnstufe 1

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – 2021 11 24 C VO DIN A4 Warnstufe 2

© Land Niedersachsen

Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 01 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 02 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 03 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 04 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 05 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 06 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 07 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 08 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 09 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 10 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 11 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 12 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 13 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 14 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 15 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 16 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 17 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 18 Niedersachsen löst am 24. November die Warnstufe 1 nach den neuen Grenzwerten aus – C VO 24.11. kompakt 19

Update Corona-Verordnung

Niedersachsen verschärft deutlich die Corona-Verordnung zum 24. November

23. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!

Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7-Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.

Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“

Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.

Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:

  • Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
  • In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen.

Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.

Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.

Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.

  • In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.

In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!

Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.

  • In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
  • Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
  • In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen.  Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.

Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.

Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“

Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen

Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.

Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.

Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“

Lesefassung Niedersächsische Corona-Verordnung (Stand 23.11.2021 mit Änderungen in ROT):

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Änderungen der Warnstufen und Anpassung ab dem 24.11.2021 (Änderungen in GRÜN):

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Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen" – Maskenpflicht Schule

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Präsenz sichern, Gesundheit schützen“

23. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen gelten ab morgen (Mittwoch, 24.11.2021) weitere Maßnahmen zum Schutz des Schul- und Kitabetriebes vor dem Coronavirus SARS-CoV-2. Unter anderem werden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht am Platz auf die Schuljahrgänge 1 und 2 ausgedehnt, mehrtägige Schulfahrten bis Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022 untersagt und die 3G-Regeln für Schulbeschäftigte eingeführt, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte.

Kultusminister Tonne: „Die Pandemie entwickelt sich äußerst dynamisch und geht zwangsläufig auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorbei. Hier haben wir auch aufgrund der bisher fehlenden Impfmöglichkeiten für die unter 12-Jährigen hohe Inzidenzen. Die allgemein schwierige Lage wirkt sich daher indirekt auch auf das System Schule aus. Wir verstärken den Schutzwall erneut, damit die Kinder und Jugendlichen weiterhin in die Schulen und Kitas gehen können.

Präsenz sichern, Gesundheit schützen – das ist die aktuelle Aufgabe angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens. Mit dem heute vorgelegten Maßnahmenkatalog setzen wir wirksame Maßnahmen um, damit dies weiterhin gelingt. Landesweite Schul- und Kitaschließungen soll es weiterhin nicht geben.“

Folgende Schutzmaßnahmen gelten neu zusätzlich ab Mittwoch, 24.11.2021:

I.    Mund-Nasen-Bedeckung auch für Klassen 1 und 2:

Auch für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 gilt die Maskenpflicht in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Weiterhin gilt, dass in den Schulgebäuden die Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, aber während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht die Maske abgelegt werden kann. Auf die regelmäßigen „Maskenpausen“ zirka alle 20 Minuten ist zu achten. Je jünger die Kinder, desto mehr Pausen sind vorzunehmen.

Es gelten grundsätzlich weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln und regelmäßiges Lüften.

II.   Testungen plus „ABIT“ – weniger Quarantäne notwendig:

Das Testkonzept – dreimal in der Schulwoche zu Hause – wird um den Baustein des „anlassbezogenen Intensivtestens“ (ABIT) ergänzt. Bei einem Infektionsverdacht testen sich alle in der Lerngruppe – auch vollständig Geimpfte und Genesene – fünf Schultage hintereinander. Diese Folge kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall durch einen negativen PCR-Test nicht bestätigt. Damit wird „Testen statt Quarantäne“ zum Regelvorgehen. Schulische Kontaktpersonen der Infizierten müssen fortan nicht mehr ermittelt und in Quarantäne geschickt werden – Anschärfungen durch die Gesundheitsämter sind nach wie vor im Einzelfall möglich. Dieses Vorgehen ist mit dem Landesgesundheitsamt abgestimmt.

III. 3G am Arbeitsplatz:

Für alle Beschäftigten gilt ab morgen am Arbeitsplatz 3G – das gesamte Schulpersonal muss nachweislich geimpft oder genesen oder getestet sein. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, die Nachweispflicht ist im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt.

Nicht geimpftes oder genesenes Personal muss sich täglich testen. Zwei Tests stellt der Arbeitgeber für Testungen in der Schule unter Aufsicht. Drei Tests pro Woche müssen vom Personal eigenverantwortlich beigebracht werden, beispielsweise über Nachweise aus einem Testzentrum oder einer Apotheke.

Die Schulleitungen können für die Kontrolle zuständige Personen benennen. Geimpfte und Getestete können sich freiwillig anlassbezogen testen, soweit die Kapazitäten in der Schule es zulassen.

Auch bei den Kindertageseinrichtungen gilt 3G. Bei Abfragen und Kontrollen sind hier die Träger als Arbeitgeber in der Verantwortung.

IV.  Klassenfahrten und Ausflüge:

Mehrtägige Schulfahrten im Sinne des Schulfahrtenerlasses ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und auch bei mehrtägigen Fahrten ist eine kurzfristige Stornierungsfrist (1 Woche) vorzusehen. Vor der Durchführung der Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.

V.  Schulveranstaltungen:

Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter.

Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.

Kultusminister Tonne: „Wir passen das Regelwerk der pandemischen Lage an und unternehmen große Anstrengungen, den Schulbetrieb in Präsenz für die Schülerinnen und Schüler zu sichern. Damit einher gehen durchaus neue Verfahren, die sich erst einspielen müssen und eine weitere Herausforderung für die Schulen darstellen. Dafür gilt es Nachsicht aufzubringen. Kita und Schule sicherzustellen ist auch in der 4. Welle eine Herkulesaufgabe. Meinem Respekt können sich die Schulleitungen und Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte ebenso sicher sein wie meiner Unterstützung. Allen ist klar, dass es zur Sicherung des Präsenzbetriebes großer Anstrengungen bedarf. Diese Anstrengungen sind aber zwingend notwendig: Mehr denn je geht es um die Kinder und Jugendlichen!“

Funkender Polizist am Streifenwagen

Kontrollen zur Einhaltung der aktuellen 2G- und 3G-Regelungen in Niedersachsen

19. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Die geltenden Regelungen müssen kontrolliert werden, dabei wird die Polizei die kommunalen Behörden verlässlich unterstützen“

Die vierte Welle der Corona-Pandemie nimmt weiter Fahrt auf, die Infektionszahlen steigen auch in Niedersachsen an. Elementare Bausteine zur Eindämmung der Pandemie sind vor allem die jeweils geltenden 2G- und 3G-Regeln. Die niedersächsische Polizei hat den kommunalen Spitzenverbänden in Niedersachsen darum jetzt in einem Schreiben die Unterstützung bei den Kontrolltätigkeiten zur Einhaltung der Corona-Verordnung zugesichert. Die Polizei wird die Gesundheitsämter jeweils im Rahmen der Amtshilfe unterstützen. Die Gesundheitsbehörden können sich bei Bedarf unmittelbar an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen wenden und Absprachen zu Art und Schwerpunkten der notwendigen Kontrollen treffen. In zahlreichen niedersächsischen Städten, unter anderem in Braunschweig, Hannover und Osnabrück, laufen die gemeinsamen Kontrollen bereits an.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wir stehen an einem besonders schwierigen Punkte der Pandemie. Die Einhaltung der geltenden Regeln, gerade im Restaurant, den Kinos und Theatern oder auf den Weihnachtsmärkten ist jetzt elementar dafür, dass es uns gemeinsam gelingen kann, die vierte Welle zu brechen. Darum haben wir den Kommunen noch einmal angekündigt, dass wir die Kontrollen durch die Gesundheits- und Ordnungsbehörden durch die Polizei in Amtshilfe auch weiterhin mit hoher Priorität verlässlich unterstützen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger bitte ich darum, sich an die geltenden Regeln zu halten. Diese Regeln sollen niemanden gängeln oder einschränken, diese Regelungen sollen Ansteckungen mit einem im schlimmsten Fall tödlichen Virus verhindern und schwerste Folgen verhindern helfen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage in wenigen Wochen.“

Pistorius und BSI-Präsident Schönbohm unterzeichnen Kooperationsvereinbarung gegen Cyberangriffe – Cyberangriff

Pistorius und BSI-Präsident Schönbohm unterzeichnen Kooperationsvereinbarung gegen Cyberangriffe

17. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Im Rahmen des Cybersicherheitstags Niedersachsen 2021 in Hannover hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute (17.11.2021) gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, eine Kooperationsvereinbarung für bessere und engere Zusammenarbeit unterzeichnet. Es ist das erste Abkommen dieser Art zwischen dem BSI und einem Bundesland. Bereits im Jahr 2018 wurde eine gemeinsame Absichtserklärung zur vertieften Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem BSI unterzeichnet. Diese bereits bestehende vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit soll durch die verbindliche Kooperationsvereinbarung weiter gefestigt und fortlaufend ausgebaut werden. 

Minister Pistorius: „Cyberangriffe bedrohen uns als Gesellschaft – und das rund um die Uhr. Potentielle Opfer sind wir alle: Jede und jeder mit privatem Internetanschluss und netzfähigen Geräten, aber genauso Behörden, Unternehmen, Kliniken und kritische Infrastrukturen wie etwa Energieversorger. Attacken geschehen immer häufiger und sie werden immer komplexer. Wir müssen deshalb alle bedrohten Bereiche sukzessive besser, professioneller und engmaschiger schützen. Wir müssen zum Beispiel verhindern, dass nach Cyber- Angriffen keine dringend nötigen Operationen in Kliniken möglich sind. Oder, dass für gewisse Zeiträume keine Stromversorgung mehr gewährleistet werden kann. Das ist kein Science- Fiction – das hat es alles schon gegeben. Auch hier, bei uns in Europa!“

Ziel der heute unterzeichneten Vereinbarung ist es, die Cyber-Sicherheitsarchitektur durch eine verbesserte Bund-Länder-Zusammenarbeit auf allen Ebenen stetig zu verbessern. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 17.11.2021 Nr. 159/2021 Philipp Wedelich Pressestelle Lavesallee 6, 30169 Hannover Tel.: (0511) 120-6259 Fax: (0511) 120-6555 www.mi.niedersachsen.de E-Mail: – 2 – Pistorius weiter: „Wir in Niedersachsen wollen – genauso wie das BSI – eine leistungsfähige und lernende, moderne Cyber-Sicherheitsarchitektur gewährleisten. Dafür es wichtig, die Bund-Länder-Zusammenarbeit weiter zu stärken. Denn die Bedrohungen aus dem Cyberraum machen weder an Landes- noch an internationalen Grenzen halt. Mit dieser Vereinbarung werden wir mit dem BSI noch enger zusammenrücken, uns stetig besser vernetzen und mehr voneinander lernen! Wir werden den Austausch und die Vernetzung auf allen Verwaltungsebenen weiter verbessern.“

Der Präsident des BSI, Arne Schönbohm, sagt: „Das Cyber- und Informationssicherheitsniveau in Deutschland insgesamt zu stärken und auf dem höchst möglichen Niveau zu halten, um Cyber-Bedrohung frühestmöglich zu erkennen und abzuwehren, kann nur im Team gelingen. Das Land Niedersachsen ist hier von Beginn an ein verlässlicher und bereichernder Partner. Die Weiterentwicklung der Grundlage unserer Zusammenarbeit von der Absichtserklärung zu einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung ist deshalb nur der folgerichtige Schritt. Schon jetzt profitieren beide Seiten durch den Austausch technischer Expertise und kurze Abstimmungswege. Diesen Weg werden wir u.a. durch Hospitationen und feste Austauschformate weiter vertiefen.“

In der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung wurden siebzehn Kooperationsfelder identifiziert. Um den gegenseitigen, engen Kontakt herstellen zu können, wurde etwa das Nationale Verbindungswesen als Ansprechstelle seitens des BSI benannt.

JUH Motorradstaffel© JUH LV Niedersachsen/Bremen

Motorradstaffeln der Johanniter gehen in die Winterpause

17. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Saison der Motorradstaffeln der Johanniter-Unfall-Hilfe des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen u. a. auf den Autobahnen mit dem Schwerpunkt der Stauhilfe ist beendet. In diesem Jahr sind die Einsatzzeiten und Einsatzzahlen im Vergleich zum vergangenen Jahre deutlich gestiegen. Die Steigerung ist auf den im vergangenen Jahr coronabedingt verkürzten Einsatzzeitraum zurückzuführen. Zudem sind in diesem Jahr Fahrer der Motorradstaffeln während der Flutkatastrophe in Ahrweiler eingesetzt worden. 

Die 68 Helfer der sieben Staffeln aus den Verbänden Ahlhorn, Aller-Leine, Bremen-Verden, Hildesheim, Northeim, Salzgitter und Hannover-Wasserturm haben 1.195 Mal Autofahrern in prekärer Lage geholfen, sind insgesamt 122.162 Kilometer gefahren und haben 3.804 Stunden ehrenamtlich geleistet. „Hinter uns liegt eine lange Saison“, sagt Thorsten Renken, Landesfachberater der Motorradstaffeln. „Nach einem Jahr durch Corona eingeschränkte Einsatzzeiten konnten wir in diesem Jahr wieder unsere gesamte Einsatzfähigkeit unter Beweis stellen“, sagt Renken.

Zu den besonderen Einsätzen zählte in diesem Jahr der im Rahmen der Fluthilfe in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Kradfahrenden begleiteten die Johanniter-Einsatzzüge, die bis zu 60 Fahrzeuge umfassten, während ihrer Anfahrt in das Überschwemmungsgebiet in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Sie sorgten für freie Kreuzungsbereiche und die Absicherung auf allen Straßen und Wegen. Im Zielgebiet unterstützten sie zudem die Einheiten im Bereich der Erkundung und im Meldewesen. Jetzt gehen die 68 Helfer der sieben Motorradstaffeln in die Winterpause um pünktlich zum Beginn der Osterferien 2022 wieder einsatzfähig zu sein.

Einsatzzahlen im vergangenen Jahr 2020: 91.936 gefahrene Kilometer, 2.873 ehrenamtlich geleistete Stunden und 746 Hilfeleistungen.

Polizei bereitet Booster-Impfkampagne für Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen vor – Polizei Boosterimpfung© Bernd Günther

Polizei bereitet Booster-Impfkampagne für Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen vor

16. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Polizistinnen und Polizisten haben jeden Tag viele und oft unvorhersehbare persönliche Kontakte. Darum sind sie als Angehörige der Polizei besonders gefährdet, sich mit COVID-19 anzustecken. Vor diesem Hintergrund hatten die Beschäftigten der Niedersächsischen Landespolizei bereits im Frühjahr und Sommer priorisierte Impfangebote erhalten, die auch in sehr großem Umfang wahrgenommen wurden. Auf Grund der aktuell wieder stark ansteigenden Infektionszahlen bereitet der Medizinische Dienst der Polizei Niedersachsen die Durchführung von Booster-Impfungen gegen das Coronavirus vor.

Den ca. 26.000 Beschäftigten der Polizei wird zeitnah das konkrete Angebot einer „Booster-Impfung“ gemacht werden. Die Impfungen könnten überwiegend regional an den Standorten der sechs Polizeidirektionen durch das betriebsärztliche Personal der Polizei Niedersachsen durchgeführt werden. Zu diesem Zweck werden derzeit Impfstraßen und Impfstationen in Braunschweig, Hannover, Hann. Münden, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück logistisch eingerichtet sowie eine Abfrage zur Impfbereitschaft des Personals durchgeführt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich hatte mich schon bei der Innenministerkonferenz in Berlin vor knapp einem Jahr nach den ersten Empfehlungen der STIKO erfolgreich dafür eingesetzt, Polizeibeamtinnen und –beamten wegen ihrer besonderen Gefährdungslage priorisiert ein Impfangebot zu machen. Angesichts der aktuellen, dramatischen Entwicklungen ist es dringend notwendig, den Angehörigen der Polizei Niedersachsen eine Auffrischung des Impfschutzes gegen das COVID 19-Virus zu ermöglichen, und zwar schnellstmöglich! Mir ist wichtig, dass die Angehörigen der Polizei in Niedersachsen so gut wie möglich geschützt ihren Aufgaben nachgehen können. Dazu gehört, neben den üblichen Hygienevoraussetzungen wie Masken oder Handschuhen, kurzfristig auch die Booster-Impfung. Wir sind dazu in enger Abstimmung mit dem zuständigen Sozialministerium und sind zuversichtlich, unseren Polizeikräften kurzfristig über den medizinischen Dienst der Polizei ein entsprechendes Impfangebot machen zu können.“

Symbolbild Störungen im Bahnverkehr

erixx und metronom: Störungen am Bahnhof Uelzen

16. November 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Auf der Strecke des erixx zwischen Uelzen – Wieren gibt es derzeit Bauarbeiten an den Gleisen. Bei diesen Bauarbeiten wurde ein Erdkabel stark beschädigt.

Dies hat leider deutliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr von und nach Uelzen:

erixx:

  • Zwischen Uelzen – Wieren (RB47) können keine Züge fahren. Ersatzweise fahren Busse.
    Aufgrund der abweichenden Fahrzeiten der Busse werden in Uelzen keine Anschlüsse erreicht.

metronom/Uelzen:

  • In Uelzen können die Bahnsteige 301, 302 und 303 nicht genutzt werden
  • Die Züge des metronom von und nach Hamburg, sowie von und nach Hannover (Linie RE3) fahren auf den Bahnsteigen 101, 102 und 103.
  • Dadurch kommt es in beide Richtrungen zu Verspätungen

Die Reparatur der Schäden dauert voraussichtlich bis Donnerstag, 18.11.2021 vormittags.

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Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
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