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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer gilt ab heute – Neuer Bussgeldkatalog

Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer gilt ab heute

9. November 2021/in Niedersachsen, Verkehr

BERLIN (red). Ab heute (9. November 2021) gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog und damit eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Geldstrafen, Punkte oder eines Fahrverbots für Verkehrsteilnehmer bei Verstößen.

Temposünder und Falschparker werden nun mit höheren Geldstrafen zur Kasse gebeten. Teilweise verdoppeln sich die Geldbußen. Die Fahrverbotsgrenzen bei Überschreitung der Geschwindigkeit bleiben aber unverändert. Mit der neuen Regelung verfolgt man das Ziel, Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr besser zu schützen.

Was ändert sich nun für die Verkehrsteilnehmer

Das Parken auf Geh- oder Radwegen

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.

Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 35 Euro vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

Was passiert beim Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem zukünftigen Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Parken auf Plätzen, die ausschließlich für E-Fahrzeuge oder Carsharing-PKW´s gedacht sind

Neu aufgenommen in den Bußgeldkatalog wurde das unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.

Das Parken oder Zustellen von gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird das Bußgeld auf bis zu 100 Euro erhöht.

Nichtbildung oder Nutzung einer Rettungsgasse wird richtig teuer

Für das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse werden künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Geh- oder Radwegen

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Auch Radfahrer werden bei Verstößen, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, mit Geldstrafen bis 100 Euro zur Kasse gebeten.

Autoposing und belästigendes Hin- und Herfahren wird teuer

Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

Geldstrafe für zu schnelle Fahren inner- oder außerorts für PKW´s bis 3,5t wird deutlich angehoben

Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Bußgeldreform bestehen. Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen gelten fortan folgende Bußgelder:

Innerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro plus 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Außerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro plus 2 Punkte und 2 Monat Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro plus 2 Punkte und 3 Monat Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t sowie Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen noch höhere Geldbußen und  nach dem neuen Bußgeldkatalog.

Hinzu kommen noch weitere Regelungen ab dem 9. November

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Daneben sieht der Bußgeldkatalog auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.


Eine gute verständliche Übersicht über den neuen Bußgeldkatalog ab 9. November 2021 gibt es auf www.bussgeldkatalog.org als PDF-Datei

 

Festakt zum 75. Geburtstag von Niedersachsen© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt

1. November 2021/in Niedersachsen

Hannover (red). Im Hannover Congress Centrum feierten heute rund 2.000 geladene Gäste und Prominente den 75. Geburtstag des Landes Niedersachsen. Zuvor fand ein Ökumenischer Gottesdienst in der hannoverschen Marktkirche statt.

An dem Festakt nahmen auch drei frühere niedersächsische Ministerpräsidenten teil. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff (CDU) und Gerhard Glogowski (SPD) feierten zusammen mit vielen Ministerinnen und Ministern der im Moment im Amt befindlichen Landesregierung im Kuppelsaal.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eröffnete mit einer Begrüßung die Veranstaltung: „Liebe Gäste, wir haben wahrlich Grund zum Feiern. Am Anfang unserer Landesgeschichte stehen ein verlorener Krieg, Millionen Tote, Millionen von Flüchtlingen, die kreuz und quer durch das Land geirrt sind. Es gab Zerstörung, wohin das Auge blicken konnte, und vor allem befand sich Deutschland auch auf dem moralischen Tiefpunkt seiner Geschichte. Am Anfang unserer Landesgeschichte stand auch Bergen-Belsen, bis heute das wohl wichtigste Symbol in Niedersachsen für unfassbare Verbrechen, die eben auch in unserer Heimat begangen worden sind.

Was für ein Wandel, den wir ein dreiviertel Jahrhundert später genießen können! Ein dreiviertel Jahrhundert in Frieden, in persönlicher und politischer Freiheit, mit – alles in allem stetig wachsendem Wohlstand. Vergleichen wir unser Leben heute mit dem in vielen anderen Regionen auf der Welt, dann können wir nur tief dankbar sein, meine ich.

75 Jahre Niedersachsen, das wollen wir heute feiern. Erwarten Sie aber bitte keine Grundsatzreden. Eine Ausnahme macht da vielleicht der Vortrag von Dr. Navid Kermani. Wir haben Herrn Dr. Kermani gebeten, den Blick über Niedersachsen hinaus auf die Rolle Deutschlands in der Welt zu richten. Lieber Dr. Kermani, wir freuen uns sehr auf Ihre Rede!“

Im Anschluss richtete Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD) einige Grußworte an die Anwesenden: „Eines sollten wir ganz besonders feiern: Die Gründung Niedersachsens war eine entscheidende Weichenstellung für den Weg unseres Landes in die Demokratie. Frieden, Freiheit, Vielfalt und Versöhnung – dafür ist die Demokratie in Niedersachsen seit 75 Jahren ein Garant!“

Als gekonnte Zwischeneinlage zeigte dann auf der Bühne das Showteam des „Feuerwerks der Turnkunst“ dem begeisterten Publikum einen kurzen Ausschnitt aus seiner Turnshow. Das Team setzt sich zum größten Teil aus ehemaligen Athleten des Niedersächsischen Turner-Bundes zusammen und trainiert 3-5 Mal wöchentlich für den großen Auftritt bei Europas erfolgreichster Turnshow.

  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6729
    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Das Niedersächsische Jugendsinfonieorchester sorgte für die passende musikalische Untermalung. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Kim So-yeon und der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder beim Festakt © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Zu den Gästen beim Festakt zum 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen gehörten auch der ehem. Bundespäsidenten Christian Wulff und des ehem. Bundeskanzlers Gerhard Schröder statt © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Der neue Regionspräsident Steffen Krach (li.) mit dem Oberbürgermeister von Hannover Belit Onay und dem Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und stellvertretender Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Mit einer Begrüßungsrede eröffnete der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil den Festakt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Visueller Rückblick auf 75 Jahre Niedersachsen musikalisch begleitet vom Niedersächsische Jugendsinfonieorchester. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Grußworte der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Gabriele Andretta © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Das Showteam des Feuerwerks der Turnkunst zeigte ihr Können auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Das Showteam des Feuerwerks der Turnkunst zeigte ihr Können auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Die Festrede zum 75. Jahrestag von Niedersachsen hielt der Schriftsteller Dr. habil. Navid Kermani © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Für die humorvolle Seite stand Dietmar Wischmeyer alias Günther der Treckerfahrer auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Mit Dietmar Wischmeyer alias Günther der Treckerfahrer kam auch der niedersächsische Humor nicht zu kurz © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Die Festrede hielt der in Köln lebende freie Schriftsteller Dr. habil. Navid Kermani. Er ist habilitierter Orientalist und Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung. Dr. Kermani wurde schon mit vielen Preisen ausgezeichnet. Dazu zählte der Kleist-Preis, der Hölderlin-Preis, der Joseph-Breitbach-Preis sowie der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels.

In seiner Rede schlug er einen Bogen zwischen dem vor kurzem gescheiterten Militäreinsatz in Afghanistan und der militärischen Situation, die zur Entstehung von Niedersachsen vor 75 Jahren geführt hatte. Er mahnte die Verschlechterung für die Bevölkerung in Afghanistan an, vom Ende einer Mission, die nur rund 20 km entfernt auf dem Fliegerhorst Wunstorf vor kurzem ihr Ende fand. Dr. Kermani hierzu: „Auch die Gründung des Bundeslandes Niedersachsen am 1. November 1946 verdankt sich einem ausländischen Militäreinsatz und erfolgte durch eine Besatzungsmacht. Das heißt, wir feiern heute den phänomenalen Erfolg einer militärischen Intervention. Und wir sahen vor zwei Monaten zwanzig Kilometer entfernt das Ende einer spektakulär gescheiterten militärischen Intervention.“ Seine Worte und der gezogene Vergleich stimmten so manchen bei dem Festakt nachdenklich.

Als Ausgleich trat dann auf der Bühne Dietmar Wischmeyer auf, den die Niedersachsen eher als „Günther, der Treckerfahrer“ aus dem Rundfunk kennen. Seine typische Art zeigte – einen Niedersachsen kann einfach nichts aus der Ruhe bringen. Sein Vergleich, die Rheinländer wären zwar lustig, die Niedersachsen aber hätten Humor, löste bei den Zuschauern Beifall aus.

Den Abschluss des Festaktes bildete die vom Niedersächsischen Jugendsymphonieorchester gespielte Nationalhymne unter dem Dirigat von Stephan Zilias.

Kurzinfo Absonderung

Kurzinfo zur Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung – Kompakt –

1. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Die Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung) ist am 21. September 2021 in Kraft getreten.

Die Infektionszahlen steigen zurzeit weiter an und damit auch – insbesondere für ungeimpfte Personen – die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren. In solchen Fällen, aber auch bei einem bloßen Verdacht oder bei Kontakt mit infizierten Personen, greift die sogenannte Absonderungsverordnung. Zum besseren Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen hat ein Mitarbeiter der Staatskanzlei in Oldenburg in Zusammenarbeit mit den Fachleuten im Sozialministerium die Konstellationen grafisch aufbereitet.

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Impfzentrum Wiedereröffnung ?

Wiedereröffnung der stationären Impfzentren?

1. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens äußert sich zur Forderung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zur Wiedereröffnung der stationären Impfzentren.

„Die neuesten, unabgestimmten Vorschläge des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers zu einer Wiedereröffnung der stationären Impfzentren empfinde ich als höchst irritierend. Es war schließlich der gleiche Minister, der die Finanzierung der Impfzentren und die Belieferung der Länder mit Impfstoff zum 30. September eingestellt hat. In Niedersachsen haben wir uns frühzeitig und sehr vehement dafür eingesetzt, dass es auch nach der Schließung der Impfzentren eine öffentliche Ergänzung zu den Impfungen im Regelsystem der Ärztinnen und Ärzte geben kann. Mit den mobilen Impfteams wurde in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in den vergangenen Wochen eine neue Struktur geschaffen, die bei Bedarf auch noch ausgebaut werden kann. Ich bin froh, dass wir diese mobilen Impfteams haben, sie werden in den kommenden Wochen und Monaten eine wichtige Rolle spielen. Im Fokus stehen dabei die Auffrischungsimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, aufsuchende Impfangebote an Schulen und Berufsschulen sowie niedrigschwellige, dezentrale Impfaktionen, bei denen auch Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden können.

Die Hauptlast der Impfkampagne liegt nach der Schließung der großen Impfzentren aber bei den Praxen in Niedersachsen. Hier erwarte ich in den kommenden Wochen einen deutlichen Aufwuchs bei den durchgeführten Impfungen. Die Impfdynamik ist mir derzeit zu gering. Daher stehe ich in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), welche Maßnahmen es noch braucht, um sich unkompliziert erst- oder nachimpfen zu lassen.

Fest steht, dass sich sowohl die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch die mobilen Teams an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientieren. Die STIKO empfiehlt Auffrischungsimpfungen derzeit mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten für alle ab 70 sowie für Menschen mit Vorerkrankungen. Ich denke, die STIKO sollte darüber nachdenken, die Empfehlung für die Auffrischungsimpfung auch auf die 60 bis 69-Jährigen zu erweitern. In dieser Altersgruppe ist die Gefahr, im Falle einer Infektion einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf zu erleiden, viel größer als bei den darunter liegenden Jahrgängen. Man sollte mit der Analyse der vorliegenden Daten aus anderen Staaten nicht zu lange warten. Impfstoff ist in Niedersachsen und Deutschland genug da.“

 

Sommerzeit 2021 endet

Die Winterzeit naht – vorerst nur auf unseren Uhren

29. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Am kommenden Sonntag, dem 31. Oktober 2021, um 3:00 Uhr morgens, endet dieses Jahr in Deutschland die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Zu diesem Zeitpunkt wird die Uhr um eine Stunde auf Winterzeit zurückgestellt, das heißt auf 2:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ).

Die Zeitumstellung erfolgt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in weiteren Nachbarstaaten. Die Winterzeit gilt bis zur nächsten Zeitumstellung am 27. März 2022.

Für die EU-Mitgliedstaaten ist die Zeitumstellung durch europäische Regelungen vorgegeben.

Viele Uhren können inzwischen bei der Zeitumstellung auf ein Funksignal reagieren und stellen dann um 03:00 Uhr die Uhr vollautomatisch zurück. Man braucht sich um nichts zu kümmern. Aber es betrifft nicht jede Uhr und manchmal hat eine Funkuhr gerade bei der Zeitumstellung keinen Empfang. Deshalb sollte man vorsichtshalber die Uhren an einem Computer, im Fernsehen oder am Handy vergleichen und ggf. die Winterzeit von Hand einstellen.

 

Unwetterwarnung per Video

Deutscher Wetterdienst warnt mit Video vor heranziehendem Sturm

20. Oktober 2021/in Niedersachsen

OFFENBACH (PM). Der Deutsche Wetterdienst warnt in einem aktuellen Video vor dem herannahenden Sturm über Deutschland.

DWD Diplom-Meteorologe Tobias Reinartz erläutert die bevorstehende Sturmlage (Stand: Mittwoch, 20.10.2021, 14 Uhr).

Corona in der kalten Jahreszeit: Niedersachsen gut vorbereitet auf Herbst und Winter – Impfung2

Corona in der kalten Jahreszeit: Niedersachsen gut vorbereitet auf Herbst und Winter

19. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In der wöchentlichen Corona-Landespressekonferenz am Dienstag haben die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens und der Präsident des Landesgesundheitsamtes (NLGA), Dr. Fabian Feil, einen Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung der Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten gegeben und alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bisher noch keine COVID-Schutzimpfung in Anspruch genommen haben, eindringlich aufgerufen, dies so schnell wie möglich nachzuholen.

Niedersachsen weise eine im Bundesvergleich gute Impfquote auf, betonten Behrens und Feil. Mit Stand vom Dienstag sind rund 80,3 Prozent aller Niedersächsinnen und Niedersachsen über 12 Jahren mindestens einmal, rund 76,2 Prozent bereits vollständig geimpft. Insbesondere bei den Jüngeren gibt es noch vergleichsweise viele ungeimpfte Personen: In der Altersgruppe der 12 bis 17-Jährigen liegt die Quote der vollständig Geimpften bei 45,5 Prozent. in der Gruppe der 18-59-Jährigen liegt sie bei 73,4 Prozent. Von den Personen über 60 Jahren sind hingegen bereits 87,4 Prozent vollständig geimpft. Für Kinder unter 12 Jahren ist bisher noch kein Impfstoff zugelassen.

Die Modellierungen der Expertinnen und Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und anderen Infektiologinnen und Infektiologen rechnen für die kommenden Wochen und Monate trotz hoher Impfquoten mit einem Anstieg der Infektionszahlen. Insbesondere in der Gruppe der unter 59-Jährigen könnten sich laut RKI viele ungeimpfte Personen infizieren.

Der Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, Dr. Fabian Feil, betont: „Corona wird uns weiter begleiten. Dadurch, dass die hochansteckende Delta-Variante des Virus mittlerweile für nahezu 100 Prozent der Infektionen im ganzen Bundesgebiet verantwortlich ist, gehen die Expertinnen und Experten nicht mehr davon aus, dass die sogenannte Herdenimmunität noch zu erreichen ist. Mit einer hohen Impfquote können wir die Gesamtzahl der Infektionen und insbesondere der schweren Krankheitsverläufe und Krankenhausaufenthalte drastisch reduzieren, ganz verhindern werden wir sie aber leider nicht. Insbesondere für die ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen steigt damit das Risiko einer schweren Erkrankung in den Herbst- und Wintermonaten ganz erheblich. Dieses Risiko steigt mit dem Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen.“

Das RKI habe bereits im Juli Modellrechnungen vorgestellt, die verdeutlichen, dass selbst bei einer Impfquote der über 12-Jährigen von über 75 Prozent davon auszugehen sei, dass die 7-Tage-Inzidenz bundesweit auf Werte jenseits der 100 ansteigen könnte. Dies könnte in der Folge auch dazu führen, dass sich die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer schweren COVID-Erkrankung in den Krankenhäusern erhöhe. „Jede Impfung hilft, diesen Anstieg möglichst gering zu halten. Wie hoch er in den kommenden Wochen und Monaten letztlich ausfallen wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht absehbar“, so Dr. Feil.

Gesundheitsministerin Behrens: „Nach den RKI-Modellierungen müssen 85% der 12- bis 59-Jährigen und 90% der Menschen ab 60 Jahren vollständig geimpft sein, um eine schwierige Situation im Herbst und Winter zu vermeiden. So weit sind wir heute noch nicht und deshalb bleiben wir einstweilen vorsichtig.“

Niedersachsen habe sich sehr frühzeitig dazu entschieden, in der Corona-Verordnung des Landes ein Ampelsystem zu verankern, das die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie insbesondere an der Belastung der Krankenhäuser ausrichte, so Behrens.

„Mit unserer Verordnung sind wir gut vorbereitet und das Grundprinzip unseres Handelns ist sehr klar: Je höher die Zahl der Neuinfektionen, aber vor allem der Krankenhauseinweisungen und der Belegung der Intensivkapazitäten, desto mehr Maßnahmen sind nötig, um die noch ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen vor einer Erkrankung zu schützen. Aus diesem Grund setzen wir in den Warnstufen 2 und 3 gerade in Innenräumen und dort, wo viele Menschen zusammenkommen, immer stärker auf das 2G-Modell.“

Einen allgemeinen Lockdown oder Maßnahmen, die auch geimpfte Personen betreffen, seien hingegen nicht vorgesehen, so die Ministerin. „Bei allen Debatten über diese Maßnahmen müssen wir uns klarmachen, dass es nicht darum geht, Ungeimpfte zu schikanieren. Vielmehr steigt für diese glücklicherweise immer kleiner werdende Gruppe bei höheren Infektionszahlen schlicht und ergreifend das Risiko einer Infektion mit dem Virus. Als Politik haben wir dann die Pflicht, auch diejenigen zu schützen, die den individuell besten Schutz für sich und andere weiterhin ablehnen.“

Die Ministerin ruft deshalb alle, die noch unentschlossen sind und sich bisher nicht zu einer Impfung haben durchringen können, auf: „Nutzen Sie bitte eines der vielen kostenlosen Impfangebote. Sie stehen in diesem Herbst und Winter vor einer ganz klaren Entscheidung: Entweder Sie schützen sich und andere mit einer Impfung vor einer schweren Atemwegserkrankung oder Sie werden sich mit einer sehr sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit dem Corona-Virus infizieren – mit all den negativen Konsequenzen, die das haben kann.“

Die aktuellen Zahlen des RKI-Impfquotenmonitorings  (klicken)

 

Impfungen

Corona-Impfungen in Praxen ziehen an

18. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Heute (18. Oktober) ist die neue 12. Aktualisierung der COVID-19Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) erschienen. Darin empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNAImpfstoff für Personen über 70 Jahre und für bestimmte Indikationsgruppen sowie eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff nach vorausgegangener Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen.

„Die niedersächsischen Kassenärztinnen und Kassenärzte stehen für diese jetzt offiziell empfohlenen Impfungen bereit“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, heute in Hannover.

Die Corona-Impfungen in den niedersächsischen Praxen ziehen insgesamt wieder an. In der vergangenen Woche wurden rund 83.000 Bürgerinnen und Bürgern geimpft. Das ist der bisherige Höchststand nach der Schließung der niedersächsischen Impfzentren. Darunter befanden sich bereits 5.900 Drittimpfungen. In den Vorwochen stagnierten die wöchentlichen Impfungen bei rund 65.000 Impfungen pro Woche.

„Die Corona-Impfungen laufen in den Praxen weiter und werden akzeptiert. Sie sind mittlerweile in den Alltag der ambulanten Regelversorgung übergegangen. Die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sind damit die tragende Säule des Impfgeschehens in Niedersachsen“, so Barjenbruch.

Darüber hinaus unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand die mobilen Impfteams in Niedersachsen.

Barjenbruchs Apell: „Nehmen Sie gleich zum nächsten Arztbesuch Ihren Impfausweis mit und lassen Sie sich impfen! Sowohl COVID-19- als auch Grippeimpfstoff ist ausreichend vorhanden. Die Kapazitäten sind also da, um noch mehr Menschen zu impfen. Denn nach wie vor gilt: Impfungen bieten einen wirksamen und sicheren Schutz gegen zahlreiche gefährliche Infektionskrankheiten.“

Anzeigetafel Flughafen Hannover

Am Flughafen Hannover erwartet Bundespolizei Urlauberansturm zu den Herbstferien

14. Oktober 2021/in Niedersachsen, Reisen

HANNOVER (ots). Die Bundespolizei rechnet zu Ferienbeginn in Niedersachsen mit einem großen Ansturm an Urlaubern, die über den Flughafen Hannover in wärmere Gefilde starten. Kurzfristige Urlaubsbuchungen könnten dazu führen, dass innerhalb weniger Stunden bis zu 6000 Flugreisende die Sicherheitskontrollen durchlaufen werden. Wartezeiten werden sich bei so einem Ansturm nicht vermeiden lassen, auch wenn alle Sicherheitspositionen besetzt sind. Auch baulich kommt der Sicherheitsbereich bei solch einer enormen Passagierzahl an seine Grenzen. Deshalb sollten Urlauber in der Regel drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein.

Um Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle zu verkürzen, gibt die Bundespolizeidirektion Hannover Urlaubern einige Tipps mit auf dem Weg, damit der Urlaub nicht gleich stressvoll beginnt. Eine Regel heißt, pro Passagier nur ein Handgepäck. Und dieses sollte richtig gepackt werden. Gefährliche Gegenstände wie Taschenmesser oder auch Feuerzeuge sowie Flüssigkeiten über 100 Milliliter gehören nicht ins Handgepäck, sondern in einen am “Check-In-Schalter” aufzugebenen Koffer. Weiterhin ist es auch wichtig die erforderlichen Dokumente frühzeitig griffbereit zu haben. Zu den Dokumenten gehört auch der Impfstatus. Die Bundespolizei hat auf ihrem Twitter-Kanal bpol_nord ein Video zur Sicherheitskontrolle veröffentlicht, auf der die Tipps noch einmal filmisch zu sehen sind.

Laut Thomas Gerbert, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover, kommt es nach der Corona-Pandemie und der teilweisen Einstellung des Flugverkehrs immer wieder zu Szenen in der Sicherheitskontrolle, in der das Handgepäck nach der Durchleuchtung vom Sicherheitspersonal nochmals händisch durchsucht werden muss, weil gefährliche Gegenstände oder größere Behälter an Flüssigkeiten aufgefunden und dann entsorgt werden müssen. Thomas Gerbert: “Eine händische Kontrolle kostet viel Zeit und sorgt oftmals auch für ein Anschwellen von Warteschlangen. “Seit Anfang Oktober”, so Gerbert, “sind tonnenweise Flüssigkeiten und Gegenstände an der Sicherheitskontrolle entsorgt worden”.

Der Dienstleister des Sicherheitspersonals hat speziell zu den Herbstferien Personal aus anderen Standorten abgezogen und setzt dieses jetzt in Langenhagen ein, um den Ansturm an Reisenden am Flughafen zu bewältigen. Abschließend dazu noch einmal Thomas Gerbert: “Aufgrund der Passagierzahlen und der bestehenden Infrastruktur werden in bestimmten Zeitfenstern Wartezeiten nicht gänzlich vermeidbar sein. Allerdings ist die Bundespolizei nicht zuletzt durch die Task Force und die Absprachen mit den Partnern auf den anstehenden Reisverkehr vorbereitet”.

Symbolbild Feuerwehr

Brandschutzgesetz in Niedersachsen soll eine Änderung erfahren

12. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Hintergrund der angestrebten Novelle sind einerseits die Stärkung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren und der demografische Wandel. Andererseits machen auch veränderte Bedrohungslagen von kritischen Infrastrukturen oder die Herausforderungen der Digitalisierung eine grundsätzliche Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) notwendig.

Mit den beabsichtigten Änderungen im Brandschutzgesetz sollen die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ umgesetzt werden. Weitere Anpassungen sind nötig, damit das NBrandSchG zukünftig noch enger mit dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) abgestimmt ist.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Mit den angestrebten Änderungen wollen wir den Brandschutz in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen. Insbesondere werden wir für den Aufbau des ergänzenden überörtlichen Brandschutzes jährlich fünf Millionen Euro in einem dauerhaften Förder- und Investitionsprogramm für die niedersächsischen Feuerwehren bereitstellen. Ich bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten der Strukturkommission ‚Einsatzort Zukunft‘, die die nun vorliegenden Vorschläge erarbeitet hat.“

Eckpunke des Gesetzentwurfs:

  1. Zum Aufbau eines ergänzenden überörtlichen Brandschutzes wird die Feuerwehrbedarfsplanung für das Land Niedersachsen verpflichtend eingeführt. Die Landkreise können zukünftig Feuerwehrbedarfsplanungen optional, bezogen auf die jeweiligen Risiken, erstellen.
  2. Es wird ein Brandschutzbeirat etabliert, der das Land z. B. bei der Ausrichtung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung, berät.
  3. Die Freistellungsansprüche insbesondere für die Führungskräfte sowie für Betreuerinnen und Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehren werden erweitert.
  4. Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird eine mögliche Pflichtenkollision zur Schulpflicht aufgelöst sowie eine Freistellung für Studentinnen und Studenten klargestellt.
  5. Die Feuerwehren werden im Gesetz zukünftig aufgerufen, zu Gleichstellung und Inklusion zu stehen sowie die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) und die Strukturen dazu in den Feuerwehren weiter aufzubauen und zu fördern.
  6. Für die in den Feuerwehren geführten Kassen der Mitglieder „sog. Kameradschaftskassen“ werden rechtliche Grundlagen aufgenommen.
  7. Für den Fall, dass Führungsfunktionen auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene mangels geeigneter Bewerber nicht ehrenamtlich besetzt werden können, wird die Option aufgenommen, hauptamtliche Führungskräfte in bisher ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommene Funktionen einzusetzen.
  8. Es wird den Feuerwehren die Möglichkeit der Verkehrsregelung eingeräumt, wenn Polizei nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht und wenn der Rat der Gemeinde der Übernahme durch die Feuerwehr zugestimmt hat.
  9. Die Kompetenzen des/der Einsatzleiters/in werden angepasst, so dass künftig die Feuerwehr rechtssicher Maßnahmen treffen kann, wenn der/die Einsatzleiter/in nicht zum/zur Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt wurde.
  10. Die Anforderung, Einsatz und Unterstellung von Einheiten des Katastrophenschutzes werden für Großschadensereignisse außerhalb der im NKatSG vorgesehenen besonderen Ereignisse festgelegt.

 

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