BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Game
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Kostenlose Corona-Tests ab Samstag – PCR Test1

Kostenlose Corona-Tests ab Samstag

13. November 2021/in Gesundheit, Niedersachsen

BERLIN (red). Die kostenlosen Corona-Bürgertests werden wieder eingeführt. Dieses gilt laut Bundesregierung ab Samstag (13. November 2021). Eine entsprechende Verordnung unterzeichnete Bundesgesundheitsminister Spahn. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat damit Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die dies regelt, tritt bereits am Samstag in Kraft. Damit hat dann jeder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstrich: „Impfen macht den entscheidenden Unterschied – das gilt auch weiterhin – aber es braucht Zeit, bis es seine volle Wirkung entfalten kann. Deswegen müssen wir in dieser Lage rasch wieder mehr testen. Dazu ist vereinbart, dass wir die kostenlosen Schnelltests wieder einführen.“

Vorhandene Teststellen können ihre Arbeit fortsetzen. Zusätzlich können weitere Testzentren von den Ländern beauftragt werden. Spahn erklärte, er gehe davon aus, dass ab kommender Woche nach und nach auch wieder das Testangebot vor Ort ausgebaut wird.

Katastrophenschutz Update© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Katastrophenschutz braucht dringend ein Update

12. November 2021/in Niedersachsen, Panorama

MÜNSTER (PM). Zur Bewältigung von Katastrophen wie nach dem Starkregen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen müssen die organisatorischen Strukturen in Deutschland künftig deutlich modifiziert werden. Auch muss das Führungssystem und dessen Ausstattung aktualisiert und internationalen Standards angepasst werden.

Das sind zwei der ersten Ergebnisse der mehr als 60-köpfigen Expertenkommission „Starkregen“, die von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) mit der Aufarbeitung des Gesamteinsatzes im Sommer beauftragt wurde. Der Expertenkommission gehören neben Angehörigen von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Bundeswehr, Polizei, Behörden und Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz und den Johannitern auch Wissenschaftler verschiedener Hochschulen an. In einer ersten Zusammenfassung haben die Kommissionsmitglieder 15 wichtige Punkte als Erkenntnisse aus dem Einsatzverlauf aufgelistet.

„Die Problematik zieht sich, wie die ersten Untersuchungen ergeben, quer durch alle Organisationen und über alle administrativen Ebenen hinweg“, sagt Dr. Ulrich Cimolino, Vorsitzender der Kommission und Branddirektor in Düsseldorf. „Eine detaillierte Umfrage unter allen Einsatzkräften gibt uns schon jetzt erste wertvolle Erkenntnisse.“ Fast 2.500 Helferinnen und Helfer haben an der Erhebung teilgenommen, mit deren Hilfe Schwachstellen analysiert und Verbesserungspotenzial identifiziert werden soll. „Eine weitere wichtige Erkenntnis: 90 Prozent der Einsatzkräfte kommen aus dem Ehrenamt“, berichtet Cimolino. „Obwohl Ausmaß und Komplexität solcher Lage nicht zum ersten Mal aufgetreten sind, waren es für die einzelnen Einsatzkräfte meistens unbekannte Ereignisse, die sie nur sehr selten – oder nie – erleben“, so Cimolino weiter. „Auch deshalb sind solche Ereignisse auch nur selten Gegenstand von Einsatzplanung und Ausbildung. Das aber hat sich jetzt als Fehler erwiesen.“

Laut Umfrage der Expertenkommission hatten rund zwei Drittel der Einsatzkräfte eine derartige Großschadenslage noch nie erlebt. Wer jedoch schon Erfahrungen mit ähnlichen Katastrophen hatte, bemängelte in der Befragung, dass es seit dem letzten Ereignis für die Einsatzkräfte keine durchgängige Verbesserung der Schwachstellen gegeben habe. Als vermutete Gründe wurden mangelnde Mittel und mangelndes Interesse der Politik angegeben. „Das Interesse ist nur temporär vorhanden und nach kurzer Zeit wieder in der Versenkung verschwunden“, lautete ein Argument.

Schlechte Noten bekamen bei den Einsatzkräften auch die Kommunikationsmittel und -möglichkeiten. Eine eher negative Rolle spielte dabei auch das oft nach kurzer Zeit und dann mitunter für viele Stunden oder mehrere Tage ausgefallene Digitalfunknetz der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Ebenso wurden eine mangelnde Geländegängigkeit mit nicht ausreichender Wasser-Durchfahrtsfähigkeit sowie teils unzureichende Motorisierung von Einsatzfahrzeugen auch des Katastrophenschutzes bemängelt. Dazu kommen immer mehr Probleme mit fehlender Wartungsfreundlichkeit und mangelnder Robustheit insbesondere moderner Fahrgestelle. Kritik gibt es auch am Einsatz der Hubschrauber. Dabei geht es unter anderem um die Verfügbarkeit, Leistungs- und Multirollenfähigkeit. Sowohl bei den Hubschraubern als auch bei den im Schnitt gut bewährten Drohnen müsse es nach Einschätzung der Aktiven Verbesserungen geben.

Neben den zahlreichen Schwachstellen bei dem Einsatz werden aber auch positive Aspekte genannt. Dazu gehört unter anderem die unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Hilfsorganisationen und vor allem mit den vielen privaten Helfern und Anwohnern. Allerdings müsse die Einbindung privater Helfer und Firmen noch deutlich optimiert werden.

„Wir werden die Ergebnisse und Erfahrungen in den kommenden Wochen und Monaten sorgfältig auswerten und die detaillierten Ergebnisse im kommenden Jahr präsentieren“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner. „Deutlich wird schon jetzt, dass viele Erkenntnisse nicht neu sind. Die Lehren der Vergangenheit wurden nur nicht oder zu wenig umgesetzt.“ Für ein echtes „Lessons Learnt“ gelte es, tragfähige Strukturen zu bilden und zu leben“, so Aschenbrenner. DFV-Präsident Karl-Heinz Banse sieht in der Arbeit der Expertenkommission eine wertvolle Unterstützung und Entscheidungsgrundlage auch für Entscheidungen in der Politik. „Wir haben die Fachleute in unseren Reihen, wir haben das Know-how – leider fehlt neben den technischen Mitteln häufig auch die politische Unterstützung. Sie darf nicht immer erst kommen, wenn etwas passiert ist“, so Banse.

Erste Ergebnisse aus der Befragung von Einsatzkräften

Fast 2.500 Einsatzkräfte haben die rund 60 Fragen zu ihren Erfahrungen, Problemen und Verbesserungsvorschlägen im Zusammenhang mit der Starkregenkatastrophe beantwortet. Die Auswertung zeigt, dass viele Erfahrungen nicht neu sind – die Lehren und Erkenntnisse wurden nur nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die ausführlichen Ergebnisse werden zur Jahresfachtagung der vfdb in Würzburg im Mai und zur INTERSCHUTZ/29. Deutscher Feuerwehrtag in Hannover im Juni 2022 erwartet. Für die zweite Jahreshälfte 2022 ist außerdem ein Buch zum Umgang mit dynamischen Schadenslagen am Beispiel der Starkregenlage aus dem Juli 2021 geplant.

Hier die 15 „Big Points“:

  1. 90 Prozent der Einsatzkräfte kamen aus dem Ehrenamt Das unterstreicht die Bedeutung ehrenamtlicher Strukturen für eine schnelle, flächendeckende und tief reichende Gefahrenabwehr in Deutschland und stellt die Bedeutung der Ehrenamtsförderung deutlich heraus.
  2. Das Führungssystem und die Führungsausstattung (insbesondere oberhalb der Ebene „Zug“) im operativen Bereich sind zu aktualisieren und internationalen Standards anzupassen.
  3. Ein Führungssystem im administrativen Bereich ist bis auf die Gemeindeebene zu etablieren (vgl. Nordrhein-Westfalen).
  4. Führung verlangt auf allen Ebenen ausreichend viel gut ausgebildetes und trainiertes Personal (auch im Hinblick auf Schichtfähigkeit).
  5. Die Einbindung und Steuerung von Spontanhelfern als auch privater Ressourcen ist zu realisieren und im Vorfeld zu planen und zu üben.
  6. Die technische Kommunikation ist zu härten und es sind Redundanzen zu schaffen. Sie ist dem Kommunikationsbedarf in Quantität (z.B. Datenvolumen) und Qualität (z.B. Messengerdienste) anzupassen.
  7. Die Medienarbeit ist – insbesondere für Feuerwehren und Hilfsorganisationen – zu optimieren.
  8. Die Fahrzeug- und Gerätetechnik ist zu erwartenden Schadenslagen (Überflutungen aber auch Waldbrand etc.) anzupassen, insbesondere in puncto:
    • Bessere Robustheit
    • Bessere Geländegängigkeit, -fähigkeit sowie Wat- bzw. Wasserdurchfahrtsfähigkeit
    • Bessere und mehr Boote und Wasserrettungskomponenten
    • Schmutzwasserpumpen
    • Geeignetere und mehr Persönliche Schutzausrüstung, etc.
  1. Die Versorgungs- und Durchhaltefähigkeit ist zu stärken, und die Konzepte zur Etablierung entsprechender Strukturen im Einsatzraum sind anzupassen.
  2. Der Einsatz von Luftfahrzeugen (inkl. Drohnen) ist einheitlich zu regeln und auszubilden. Es sind leistungsfähige Zivilschutzhubschrauber in ausreichender Anzahl zu beschaffen und vorzuhalten. Die Kostenfrage ist aufgrund häufig organisations- und bundeslandübergreifender Einsätze einheitlich zu klären.
  3. Die Ausbildung in der Abwehr dynamischer Lagen ist insbesondere für Führungskräfte zu verbessern. Einsatzkräfte sind intensiver auf spezifische Lagen (Wassergefahren, Waldbrand etc.) zu trainieren.
  4. Der Umgang mit Spenden muss konzeptionell geregelt und frühzeitig kommuniziert werden.
  5. Die Brandschutz-/Rettungsdienstbedarfsplanung ist auf eine allgemeine Gefahrenabwehrbedarfsplanung zu erweitern.
  6. Tragfähige Strukturen für ein echtes „Lessons Learnt“ sind zu bilden und zu leben.
  7. Erkannte Forschungs- und Innovationsbedarfe sind in zukünftigen Förderprogrammen zu berücksichtigen.
Symbolbild Kurznachrichten

Kurzzeitige Nicht-Erreichbarkeit der Notrufnummern 110 und 112 auch in Niedersachsen

11. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am frühen Morgen hat ein netzseitiger Ausfall bei dem Telekommunikationsdienstleiter Telekom zu einer Nichterreichbarkeit der Notrufnummern 110 und 112 im Bereich aller niedersächsischen Polizeidirektionen geführt. Die Störungen traten auch in anderen Bundesländern auf. Die Warnung wurde zudem über die Warndienste Katwarn und NINA durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eingestellt. Dies geschah, wie es bei dem Ausfall von Notrufnummern vorgesehen ist, mit der höchsten Gefahrenstufe.

Seit 07:13 Uhr sind Notrufe über die Notrufnummern 110 und 112 in Niedersachsen wieder funktionsfähig. Das Innenministerium steht in engem Austausch mit der Telekom, um Informationen zur Ursache zu erhalten und dahingehend Erkenntnisse zu erlangen, damit entsprechende Ausfälle zukünftig vermieden werden können.

Wenn die Notrufnummern ausfallen, sind die örtlichen Polizeidienststellen in der Regel auch über ihre Amtsnummern erreichbar. Außerdem besteht die Möglichkeit, z.B. Anzeigen über die Onlinewache der Polizei Niedersachsen (www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de) zu erstatten. Diese Mails werden unmittelbar den örtlich zuständigen Leitstellen in den jeweiligen Polizeibehörden zugeleitet. Darüber hinaus informieren die Polizeidienststellen die Öffentlichkeit in solchen Situationen über diverse Social-Media-Kanäle.

Umfangreiches Grafikpaket zur neuen Corona-Verordnung – Grafikpaket Corona Verordnung

Umfangreiches Grafikpaket zur neuen Corona-Verordnung

11. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Seit einiger Zeit gibt das Land Niedersachsen durch Unterstützung ihrer Kollegen aus Oldenburg leicht verständliche Grafiken zur jeweiligen Niedersächsischen Corona-Verordnung heraus. Die neuen Grafikpakete sind an die aktuelle Corona-Verordnung angepasst worden. Die Nutzung der Grafiken sind zur freien Verwendung freigegeben und erleichtern das Verständnis für Regelungen und die Auszeichnung von hinweispflichtigen Bereichen.

Grafikpaket zur Corona-Verordnung

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

Grafikpaket mit Hinweisschildern

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘! – Verordnung neu

Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘!

9. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Aufgrund der auch in Niedersachsen ansteigenden Infektionszahlen und des immer höheren Anteils von Corona-Patienten an den Krankenhaus- und Intensivstationsbelegungen nimmt das Land Niedersachsen erste deutliche Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen vor: Niedersachsen steigt schrittweise um auf ‚2G‘.

„Wir liegen heute bei einer Inzidenz von 103, einer Hospitalisierungsrate von 4,0 und einem Anteil von 6 Prozent mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Gesamtkapazität der Intensivstationen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Damit ist die Situation in Niedersachsen noch vergleichsweise gut. Aber wir müssen jetzt vorbeugenden Brandschutz betreiben! Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten. Es darf in keinem Fall zu einer Situation kommen, in der wir durch Engpässe auf unseren Intensivstationen doch wieder zu einem Lockdown gezwungen werden!“

Die Geltungsdauer der niedersächsischen Corona-Verordnung wird um vier Wochen verlängert, in einigen Bereichen werden strenge Begrenzungen des Zugangs nur auf vollständig geimpfte und genesene Personen vorgezogen auf die Warnstufe 1, Testvorgaben werden verschärft. Zeitnah sind weitere Verschärfungen wahrscheinlich – unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung in den nächsten Tagen und Wochen und der anstehenden Veränderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzrecht.

Die beigefügte, morgen (10. November 2021) formal in Kraft tretende Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung behält das bisherige System von sich, in drei Warnstufen steigernden Schutzmaßnahmen bei, sieht aber im Detail die folgenden, übermorgen (also am 11. November 2021) in Kraft tretenden Neuregelungen vor:

  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmenden erfolgt zukünftig die Zugangsbegrenzung auf vollständig geimpfte und genesene Personen bereits in Warnstufe 1, statt wie bislang in Warnstufe 3 (siehe § 10 Absatz 6).
  • Das gleiche gilt ab morgen bei den eigentlichen Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden (§ 11 Absatz 8): ‚2G‘ statt ‚3G mit PoC-Test‘ schon bei Warnstufe 1 (und nicht mehr wie bisher erst bei Warnstufe 3). Veranstaltungen haben sich in jüngster Zeit unter der Delta-Variante als besondere Verbreitungsorte erwiesen. Die in § 11 b zu findenden Regelungen für die Ende November beginnenden Weihnachtsmärkte sollen klarer beziehungsweise vor Ort jeweils individuell besser handhabbar werden: Klargestellt wird beispielsweise, dass die Vorgabe ‚3G‘ auch bei der „Entgegennahme“ von Bewirtungsleistungen gilt und nicht nur bei der „Erbringung“ derselben. Es muss also sichergestellt sein, dass nicht nur der- oder diejenige Person, die für alle Essen oder Getränke besorgt, geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist, sondern alle Personen, die dann gemeinsam essen und trinken. Sobald aber infolge einer, entweder unabhängig von den Warnstufen freiwillig festgelegten oder ab Warnstufe 3 obligatorischen, 2G-Regelung Bewirtungsleistungen und die Nutzung von Fahrgeschäften lediglich geimpften und genesenen Personen vorbehalten bleiben, sind diese von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und von den Abstandspflichten befreit. Auch hier gilt also: mehr Freiheiten bei mehr Sicherheit in ‚2G‘.
  • In § 8 Absatz 1 Satz 4, wird klargestellt, dass in Warnstufe 1 auch Personen, die nur im Außenbereich Sport getrieben haben, geimpft, genesen oder getestet sein müssen, wenn sie sich anschließend im Innenbereich einer Sportanlage duschen und umkleiden möchten.
  • Die ursprünglich in § 12 ins Auge gefassten Erleichterungen für Diskotheken und Shisha-Bars (wie beispielsweise ein Wegfall zwingender Kapazitätsbegrenzungen) werden NICHT vorgenommen. Ausdrücklich wird allen, diese Einrichtungen Betreibenden empfohlen, sich für das vielerorts bereits geplante fakultative ‚2G‘ schon vor und in Warnstufe 1 zu entscheiden.
  • Vor dem Hintergrund einiger Corona-Ausbrüche in Schlacht- und Zerlegebetrieben müssen sich dort beschäftigte, ungeimpfte Personen zwingend alle zwei Tage testen lassen (§ 13).
  • Eine tägliche Testpflicht gilt von morgen an für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Alten- und Pflegeheimen (§ 17).

Zu den aktuellen Änderungen der Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: „Auch Bundesländer, die – wie Niedersachsen – noch weniger betroffen sind als andere Länder, müssen sehr vorsichtig sein. Die Situation in Süd- und Ostdeutschland ist ein warnendes Beispiel. Durch höhere Impfquoten, strengere Schutzmaßnahmen und eine höhere Disziplin der Niedersächsinnen und Niedersachsen, für die ich sehr dankbar bin, sind wir noch in einer besseren Lage. Aber wir sehen sehr deutlich, dass auch bei uns mit den ungeimpften Menschen ein erhebliches Risikopotential verbunden ist. Die Ungeimpften erhöhen auch für die Geimpften die Gefahr, sich doch noch zu infizieren, die Zahl der Impfdurchbrüche steigt. Deswegen bauen wir jetzt eine Brandmauer und erhöhen sie sukzessive.“

Lesefassung der aktualisierten Niedersächsischen Coronaverordnung (Stand 09.11.2021) – gültig ab 11.11.2021 -:

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer gilt ab heute – Neuer Bussgeldkatalog

Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer gilt ab heute

9. November 2021/in Niedersachsen, Verkehr

BERLIN (red). Ab heute (9. November 2021) gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog und damit eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Geldstrafen, Punkte oder eines Fahrverbots für Verkehrsteilnehmer bei Verstößen.

Temposünder und Falschparker werden nun mit höheren Geldstrafen zur Kasse gebeten. Teilweise verdoppeln sich die Geldbußen. Die Fahrverbotsgrenzen bei Überschreitung der Geschwindigkeit bleiben aber unverändert. Mit der neuen Regelung verfolgt man das Ziel, Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr besser zu schützen.

Was ändert sich nun für die Verkehrsteilnehmer

Das Parken auf Geh- oder Radwegen

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.

Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 35 Euro vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

Was passiert beim Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem zukünftigen Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Parken auf Plätzen, die ausschließlich für E-Fahrzeuge oder Carsharing-PKW´s gedacht sind

Neu aufgenommen in den Bußgeldkatalog wurde das unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.

Das Parken oder Zustellen von gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird das Bußgeld auf bis zu 100 Euro erhöht.

Nichtbildung oder Nutzung einer Rettungsgasse wird richtig teuer

Für das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse werden künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Geh- oder Radwegen

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Auch Radfahrer werden bei Verstößen, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, mit Geldstrafen bis 100 Euro zur Kasse gebeten.

Autoposing und belästigendes Hin- und Herfahren wird teuer

Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

Geldstrafe für zu schnelle Fahren inner- oder außerorts für PKW´s bis 3,5t wird deutlich angehoben

Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Bußgeldreform bestehen. Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen gelten fortan folgende Bußgelder:

Innerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro plus 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Außerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro plus 2 Punkte und 2 Monat Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro plus 2 Punkte und 3 Monat Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t sowie Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen noch höhere Geldbußen und  nach dem neuen Bußgeldkatalog.

Hinzu kommen noch weitere Regelungen ab dem 9. November

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Daneben sieht der Bußgeldkatalog auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.


Eine gute verständliche Übersicht über den neuen Bußgeldkatalog ab 9. November 2021 gibt es auf www.bussgeldkatalog.org als PDF-Datei

 

Festakt zum 75. Geburtstag von Niedersachsen© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt

1. November 2021/in Niedersachsen

Hannover (red). Im Hannover Congress Centrum feierten heute rund 2.000 geladene Gäste und Prominente den 75. Geburtstag des Landes Niedersachsen. Zuvor fand ein Ökumenischer Gottesdienst in der hannoverschen Marktkirche statt.

An dem Festakt nahmen auch drei frühere niedersächsische Ministerpräsidenten teil. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff (CDU) und Gerhard Glogowski (SPD) feierten zusammen mit vielen Ministerinnen und Ministern der im Moment im Amt befindlichen Landesregierung im Kuppelsaal.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eröffnete mit einer Begrüßung die Veranstaltung: „Liebe Gäste, wir haben wahrlich Grund zum Feiern. Am Anfang unserer Landesgeschichte stehen ein verlorener Krieg, Millionen Tote, Millionen von Flüchtlingen, die kreuz und quer durch das Land geirrt sind. Es gab Zerstörung, wohin das Auge blicken konnte, und vor allem befand sich Deutschland auch auf dem moralischen Tiefpunkt seiner Geschichte. Am Anfang unserer Landesgeschichte stand auch Bergen-Belsen, bis heute das wohl wichtigste Symbol in Niedersachsen für unfassbare Verbrechen, die eben auch in unserer Heimat begangen worden sind.

Was für ein Wandel, den wir ein dreiviertel Jahrhundert später genießen können! Ein dreiviertel Jahrhundert in Frieden, in persönlicher und politischer Freiheit, mit – alles in allem stetig wachsendem Wohlstand. Vergleichen wir unser Leben heute mit dem in vielen anderen Regionen auf der Welt, dann können wir nur tief dankbar sein, meine ich.

75 Jahre Niedersachsen, das wollen wir heute feiern. Erwarten Sie aber bitte keine Grundsatzreden. Eine Ausnahme macht da vielleicht der Vortrag von Dr. Navid Kermani. Wir haben Herrn Dr. Kermani gebeten, den Blick über Niedersachsen hinaus auf die Rolle Deutschlands in der Welt zu richten. Lieber Dr. Kermani, wir freuen uns sehr auf Ihre Rede!“

Im Anschluss richtete Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD) einige Grußworte an die Anwesenden: „Eines sollten wir ganz besonders feiern: Die Gründung Niedersachsens war eine entscheidende Weichenstellung für den Weg unseres Landes in die Demokratie. Frieden, Freiheit, Vielfalt und Versöhnung – dafür ist die Demokratie in Niedersachsen seit 75 Jahren ein Garant!“

Als gekonnte Zwischeneinlage zeigte dann auf der Bühne das Showteam des „Feuerwerks der Turnkunst“ dem begeisterten Publikum einen kurzen Ausschnitt aus seiner Turnshow. Das Team setzt sich zum größten Teil aus ehemaligen Athleten des Niedersächsischen Turner-Bundes zusammen und trainiert 3-5 Mal wöchentlich für den großen Auftritt bei Europas erfolgreichster Turnshow.

  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6729
    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6731
    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6759
    Das Niedersächsische Jugendsinfonieorchester sorgte für die passende musikalische Untermalung. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6766
    Kim So-yeon und der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder beim Festakt © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6782
    Zu den Gästen beim Festakt zum 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen gehörten auch der ehem. Bundespäsidenten Christian Wulff und des ehem. Bundeskanzlers Gerhard Schröder statt © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6784
    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6795
    Der neue Regionspräsident Steffen Krach (li.) mit dem Oberbürgermeister von Hannover Belit Onay und dem Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und stellvertretender Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6811
    Mit einer Begrüßungsrede eröffnete der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil den Festakt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6834
    Visueller Rückblick auf 75 Jahre Niedersachsen musikalisch begleitet vom Niedersächsische Jugendsinfonieorchester. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6842
    Grußworte der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Gabriele Andretta © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6856
    Das Showteam des Feuerwerks der Turnkunst zeigte ihr Können auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6884
    Das Showteam des Feuerwerks der Turnkunst zeigte ihr Können auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6983
    Die Festrede zum 75. Jahrestag von Niedersachsen hielt der Schriftsteller Dr. habil. Navid Kermani © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6989
    Für die humorvolle Seite stand Dietmar Wischmeyer alias Günther der Treckerfahrer auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 7022
    Mit Dietmar Wischmeyer alias Günther der Treckerfahrer kam auch der niedersächsische Humor nicht zu kurz © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Die Festrede hielt der in Köln lebende freie Schriftsteller Dr. habil. Navid Kermani. Er ist habilitierter Orientalist und Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung. Dr. Kermani wurde schon mit vielen Preisen ausgezeichnet. Dazu zählte der Kleist-Preis, der Hölderlin-Preis, der Joseph-Breitbach-Preis sowie der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels.

In seiner Rede schlug er einen Bogen zwischen dem vor kurzem gescheiterten Militäreinsatz in Afghanistan und der militärischen Situation, die zur Entstehung von Niedersachsen vor 75 Jahren geführt hatte. Er mahnte die Verschlechterung für die Bevölkerung in Afghanistan an, vom Ende einer Mission, die nur rund 20 km entfernt auf dem Fliegerhorst Wunstorf vor kurzem ihr Ende fand. Dr. Kermani hierzu: „Auch die Gründung des Bundeslandes Niedersachsen am 1. November 1946 verdankt sich einem ausländischen Militäreinsatz und erfolgte durch eine Besatzungsmacht. Das heißt, wir feiern heute den phänomenalen Erfolg einer militärischen Intervention. Und wir sahen vor zwei Monaten zwanzig Kilometer entfernt das Ende einer spektakulär gescheiterten militärischen Intervention.“ Seine Worte und der gezogene Vergleich stimmten so manchen bei dem Festakt nachdenklich.

Als Ausgleich trat dann auf der Bühne Dietmar Wischmeyer auf, den die Niedersachsen eher als „Günther, der Treckerfahrer“ aus dem Rundfunk kennen. Seine typische Art zeigte – einen Niedersachsen kann einfach nichts aus der Ruhe bringen. Sein Vergleich, die Rheinländer wären zwar lustig, die Niedersachsen aber hätten Humor, löste bei den Zuschauern Beifall aus.

Den Abschluss des Festaktes bildete die vom Niedersächsischen Jugendsymphonieorchester gespielte Nationalhymne unter dem Dirigat von Stephan Zilias.

Kurzinfo Absonderung

Kurzinfo zur Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung – Kompakt –

1. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Die Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen (Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung) ist am 21. September 2021 in Kraft getreten.

Die Infektionszahlen steigen zurzeit weiter an und damit auch – insbesondere für ungeimpfte Personen – die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren. In solchen Fällen, aber auch bei einem bloßen Verdacht oder bei Kontakt mit infizierten Personen, greift die sogenannte Absonderungsverordnung. Zum besseren Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen hat ein Mitarbeiter der Staatskanzlei in Oldenburg in Zusammenarbeit mit den Fachleuten im Sozialministerium die Konstellationen grafisch aufbereitet.

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

 

Impfzentrum Wiedereröffnung ?

Wiedereröffnung der stationären Impfzentren?

1. November 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens äußert sich zur Forderung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zur Wiedereröffnung der stationären Impfzentren.

„Die neuesten, unabgestimmten Vorschläge des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers zu einer Wiedereröffnung der stationären Impfzentren empfinde ich als höchst irritierend. Es war schließlich der gleiche Minister, der die Finanzierung der Impfzentren und die Belieferung der Länder mit Impfstoff zum 30. September eingestellt hat. In Niedersachsen haben wir uns frühzeitig und sehr vehement dafür eingesetzt, dass es auch nach der Schließung der Impfzentren eine öffentliche Ergänzung zu den Impfungen im Regelsystem der Ärztinnen und Ärzte geben kann. Mit den mobilen Impfteams wurde in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in den vergangenen Wochen eine neue Struktur geschaffen, die bei Bedarf auch noch ausgebaut werden kann. Ich bin froh, dass wir diese mobilen Impfteams haben, sie werden in den kommenden Wochen und Monaten eine wichtige Rolle spielen. Im Fokus stehen dabei die Auffrischungsimpfungen in den Alten- und Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, aufsuchende Impfangebote an Schulen und Berufsschulen sowie niedrigschwellige, dezentrale Impfaktionen, bei denen auch Auffrischungsimpfungen durchgeführt werden können.

Die Hauptlast der Impfkampagne liegt nach der Schließung der großen Impfzentren aber bei den Praxen in Niedersachsen. Hier erwarte ich in den kommenden Wochen einen deutlichen Aufwuchs bei den durchgeführten Impfungen. Die Impfdynamik ist mir derzeit zu gering. Daher stehe ich in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), welche Maßnahmen es noch braucht, um sich unkompliziert erst- oder nachimpfen zu lassen.

Fest steht, dass sich sowohl die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch die mobilen Teams an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientieren. Die STIKO empfiehlt Auffrischungsimpfungen derzeit mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten für alle ab 70 sowie für Menschen mit Vorerkrankungen. Ich denke, die STIKO sollte darüber nachdenken, die Empfehlung für die Auffrischungsimpfung auch auf die 60 bis 69-Jährigen zu erweitern. In dieser Altersgruppe ist die Gefahr, im Falle einer Infektion einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf zu erleiden, viel größer als bei den darunter liegenden Jahrgängen. Man sollte mit der Analyse der vorliegenden Daten aus anderen Staaten nicht zu lange warten. Impfstoff ist in Niedersachsen und Deutschland genug da.“

 

Sommerzeit 2021 endet

Die Winterzeit naht – vorerst nur auf unseren Uhren

29. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Am kommenden Sonntag, dem 31. Oktober 2021, um 3:00 Uhr morgens, endet dieses Jahr in Deutschland die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Zu diesem Zeitpunkt wird die Uhr um eine Stunde auf Winterzeit zurückgestellt, das heißt auf 2:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ).

Die Zeitumstellung erfolgt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in weiteren Nachbarstaaten. Die Winterzeit gilt bis zur nächsten Zeitumstellung am 27. März 2022.

Für die EU-Mitgliedstaaten ist die Zeitumstellung durch europäische Regelungen vorgegeben.

Viele Uhren können inzwischen bei der Zeitumstellung auf ein Funksignal reagieren und stellen dann um 03:00 Uhr die Uhr vollautomatisch zurück. Man braucht sich um nichts zu kümmern. Aber es betrifft nicht jede Uhr und manchmal hat eine Funkuhr gerade bei der Zeitumstellung keinen Empfang. Deshalb sollte man vorsichtshalber die Uhren an einem Computer, im Fernsehen oder am Handy vergleichen und ggf. die Winterzeit von Hand einstellen.

 

Seite 46 von 79«‹4445464748›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite
Search Search

Neueste Beiträge

  • Wildwechsel im Herbst: Zeitumstellung erhöht Unfallrisiko 23. Oktober 2026
  • Eine Stunde zurück: Winterzeit 2026 beginnt am Wochenende 22. Oktober 2026
  • Laubbeseitigung Hannover: aha entfernt 3.500 Tonnen 22. Oktober 2026
  • Betriebsversammlung ÜSTRA Reisen: Busausfälle am Montag 22. Oktober 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Oktober 2026
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
« Sep.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Eigener RSS-Nachrichten Feeder

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Warnung – gültig ab 04:00 Uhr

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 24.10.2026 04:00–24.10.2026 18:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) anfangs aus südlicher, später aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 23:45 Uhr
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Aktiv

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 24.10.2026 04:00–24.10.2026 18:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) anfangs aus südlicher, später aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 23:45 Uhr
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Aktiv

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 23:45 Uhr
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN