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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Unwetterwarnung per Video

Deutscher Wetterdienst warnt mit Video vor heranziehendem Sturm

20. Oktober 2021/in Niedersachsen

OFFENBACH (PM). Der Deutsche Wetterdienst warnt in einem aktuellen Video vor dem herannahenden Sturm über Deutschland.

DWD Diplom-Meteorologe Tobias Reinartz erläutert die bevorstehende Sturmlage (Stand: Mittwoch, 20.10.2021, 14 Uhr).

Corona in der kalten Jahreszeit: Niedersachsen gut vorbereitet auf Herbst und Winter – Impfung2

Corona in der kalten Jahreszeit: Niedersachsen gut vorbereitet auf Herbst und Winter

19. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In der wöchentlichen Corona-Landespressekonferenz am Dienstag haben die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens und der Präsident des Landesgesundheitsamtes (NLGA), Dr. Fabian Feil, einen Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung der Pandemie in den kommenden Wochen und Monaten gegeben und alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bisher noch keine COVID-Schutzimpfung in Anspruch genommen haben, eindringlich aufgerufen, dies so schnell wie möglich nachzuholen.

Niedersachsen weise eine im Bundesvergleich gute Impfquote auf, betonten Behrens und Feil. Mit Stand vom Dienstag sind rund 80,3 Prozent aller Niedersächsinnen und Niedersachsen über 12 Jahren mindestens einmal, rund 76,2 Prozent bereits vollständig geimpft. Insbesondere bei den Jüngeren gibt es noch vergleichsweise viele ungeimpfte Personen: In der Altersgruppe der 12 bis 17-Jährigen liegt die Quote der vollständig Geimpften bei 45,5 Prozent. in der Gruppe der 18-59-Jährigen liegt sie bei 73,4 Prozent. Von den Personen über 60 Jahren sind hingegen bereits 87,4 Prozent vollständig geimpft. Für Kinder unter 12 Jahren ist bisher noch kein Impfstoff zugelassen.

Die Modellierungen der Expertinnen und Experten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und anderen Infektiologinnen und Infektiologen rechnen für die kommenden Wochen und Monate trotz hoher Impfquoten mit einem Anstieg der Infektionszahlen. Insbesondere in der Gruppe der unter 59-Jährigen könnten sich laut RKI viele ungeimpfte Personen infizieren.

Der Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes, Dr. Fabian Feil, betont: „Corona wird uns weiter begleiten. Dadurch, dass die hochansteckende Delta-Variante des Virus mittlerweile für nahezu 100 Prozent der Infektionen im ganzen Bundesgebiet verantwortlich ist, gehen die Expertinnen und Experten nicht mehr davon aus, dass die sogenannte Herdenimmunität noch zu erreichen ist. Mit einer hohen Impfquote können wir die Gesamtzahl der Infektionen und insbesondere der schweren Krankheitsverläufe und Krankenhausaufenthalte drastisch reduzieren, ganz verhindern werden wir sie aber leider nicht. Insbesondere für die ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen steigt damit das Risiko einer schweren Erkrankung in den Herbst- und Wintermonaten ganz erheblich. Dieses Risiko steigt mit dem Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen.“

Das RKI habe bereits im Juli Modellrechnungen vorgestellt, die verdeutlichen, dass selbst bei einer Impfquote der über 12-Jährigen von über 75 Prozent davon auszugehen sei, dass die 7-Tage-Inzidenz bundesweit auf Werte jenseits der 100 ansteigen könnte. Dies könnte in der Folge auch dazu führen, dass sich die Zahl der Patientinnen und Patienten mit einer schweren COVID-Erkrankung in den Krankenhäusern erhöhe. „Jede Impfung hilft, diesen Anstieg möglichst gering zu halten. Wie hoch er in den kommenden Wochen und Monaten letztlich ausfallen wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht absehbar“, so Dr. Feil.

Gesundheitsministerin Behrens: „Nach den RKI-Modellierungen müssen 85% der 12- bis 59-Jährigen und 90% der Menschen ab 60 Jahren vollständig geimpft sein, um eine schwierige Situation im Herbst und Winter zu vermeiden. So weit sind wir heute noch nicht und deshalb bleiben wir einstweilen vorsichtig.“

Niedersachsen habe sich sehr frühzeitig dazu entschieden, in der Corona-Verordnung des Landes ein Ampelsystem zu verankern, das die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie insbesondere an der Belastung der Krankenhäuser ausrichte, so Behrens.

„Mit unserer Verordnung sind wir gut vorbereitet und das Grundprinzip unseres Handelns ist sehr klar: Je höher die Zahl der Neuinfektionen, aber vor allem der Krankenhauseinweisungen und der Belegung der Intensivkapazitäten, desto mehr Maßnahmen sind nötig, um die noch ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen vor einer Erkrankung zu schützen. Aus diesem Grund setzen wir in den Warnstufen 2 und 3 gerade in Innenräumen und dort, wo viele Menschen zusammenkommen, immer stärker auf das 2G-Modell.“

Einen allgemeinen Lockdown oder Maßnahmen, die auch geimpfte Personen betreffen, seien hingegen nicht vorgesehen, so die Ministerin. „Bei allen Debatten über diese Maßnahmen müssen wir uns klarmachen, dass es nicht darum geht, Ungeimpfte zu schikanieren. Vielmehr steigt für diese glücklicherweise immer kleiner werdende Gruppe bei höheren Infektionszahlen schlicht und ergreifend das Risiko einer Infektion mit dem Virus. Als Politik haben wir dann die Pflicht, auch diejenigen zu schützen, die den individuell besten Schutz für sich und andere weiterhin ablehnen.“

Die Ministerin ruft deshalb alle, die noch unentschlossen sind und sich bisher nicht zu einer Impfung haben durchringen können, auf: „Nutzen Sie bitte eines der vielen kostenlosen Impfangebote. Sie stehen in diesem Herbst und Winter vor einer ganz klaren Entscheidung: Entweder Sie schützen sich und andere mit einer Impfung vor einer schweren Atemwegserkrankung oder Sie werden sich mit einer sehr sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit dem Corona-Virus infizieren – mit all den negativen Konsequenzen, die das haben kann.“

Die aktuellen Zahlen des RKI-Impfquotenmonitorings  (klicken)

 

Impfungen

Corona-Impfungen in Praxen ziehen an

18. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Heute (18. Oktober) ist die neue 12. Aktualisierung der COVID-19Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) erschienen. Darin empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNAImpfstoff für Personen über 70 Jahre und für bestimmte Indikationsgruppen sowie eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff nach vorausgegangener Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen.

„Die niedersächsischen Kassenärztinnen und Kassenärzte stehen für diese jetzt offiziell empfohlenen Impfungen bereit“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, heute in Hannover.

Die Corona-Impfungen in den niedersächsischen Praxen ziehen insgesamt wieder an. In der vergangenen Woche wurden rund 83.000 Bürgerinnen und Bürgern geimpft. Das ist der bisherige Höchststand nach der Schließung der niedersächsischen Impfzentren. Darunter befanden sich bereits 5.900 Drittimpfungen. In den Vorwochen stagnierten die wöchentlichen Impfungen bei rund 65.000 Impfungen pro Woche.

„Die Corona-Impfungen laufen in den Praxen weiter und werden akzeptiert. Sie sind mittlerweile in den Alltag der ambulanten Regelversorgung übergegangen. Die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sind damit die tragende Säule des Impfgeschehens in Niedersachsen“, so Barjenbruch.

Darüber hinaus unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand die mobilen Impfteams in Niedersachsen.

Barjenbruchs Apell: „Nehmen Sie gleich zum nächsten Arztbesuch Ihren Impfausweis mit und lassen Sie sich impfen! Sowohl COVID-19- als auch Grippeimpfstoff ist ausreichend vorhanden. Die Kapazitäten sind also da, um noch mehr Menschen zu impfen. Denn nach wie vor gilt: Impfungen bieten einen wirksamen und sicheren Schutz gegen zahlreiche gefährliche Infektionskrankheiten.“

Anzeigetafel Flughafen Hannover

Am Flughafen Hannover erwartet Bundespolizei Urlauberansturm zu den Herbstferien

14. Oktober 2021/in Niedersachsen, Reisen

HANNOVER (ots). Die Bundespolizei rechnet zu Ferienbeginn in Niedersachsen mit einem großen Ansturm an Urlaubern, die über den Flughafen Hannover in wärmere Gefilde starten. Kurzfristige Urlaubsbuchungen könnten dazu führen, dass innerhalb weniger Stunden bis zu 6000 Flugreisende die Sicherheitskontrollen durchlaufen werden. Wartezeiten werden sich bei so einem Ansturm nicht vermeiden lassen, auch wenn alle Sicherheitspositionen besetzt sind. Auch baulich kommt der Sicherheitsbereich bei solch einer enormen Passagierzahl an seine Grenzen. Deshalb sollten Urlauber in der Regel drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein.

Um Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle zu verkürzen, gibt die Bundespolizeidirektion Hannover Urlaubern einige Tipps mit auf dem Weg, damit der Urlaub nicht gleich stressvoll beginnt. Eine Regel heißt, pro Passagier nur ein Handgepäck. Und dieses sollte richtig gepackt werden. Gefährliche Gegenstände wie Taschenmesser oder auch Feuerzeuge sowie Flüssigkeiten über 100 Milliliter gehören nicht ins Handgepäck, sondern in einen am “Check-In-Schalter” aufzugebenen Koffer. Weiterhin ist es auch wichtig die erforderlichen Dokumente frühzeitig griffbereit zu haben. Zu den Dokumenten gehört auch der Impfstatus. Die Bundespolizei hat auf ihrem Twitter-Kanal bpol_nord ein Video zur Sicherheitskontrolle veröffentlicht, auf der die Tipps noch einmal filmisch zu sehen sind.

Laut Thomas Gerbert, Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover, kommt es nach der Corona-Pandemie und der teilweisen Einstellung des Flugverkehrs immer wieder zu Szenen in der Sicherheitskontrolle, in der das Handgepäck nach der Durchleuchtung vom Sicherheitspersonal nochmals händisch durchsucht werden muss, weil gefährliche Gegenstände oder größere Behälter an Flüssigkeiten aufgefunden und dann entsorgt werden müssen. Thomas Gerbert: “Eine händische Kontrolle kostet viel Zeit und sorgt oftmals auch für ein Anschwellen von Warteschlangen. “Seit Anfang Oktober”, so Gerbert, “sind tonnenweise Flüssigkeiten und Gegenstände an der Sicherheitskontrolle entsorgt worden”.

Der Dienstleister des Sicherheitspersonals hat speziell zu den Herbstferien Personal aus anderen Standorten abgezogen und setzt dieses jetzt in Langenhagen ein, um den Ansturm an Reisenden am Flughafen zu bewältigen. Abschließend dazu noch einmal Thomas Gerbert: “Aufgrund der Passagierzahlen und der bestehenden Infrastruktur werden in bestimmten Zeitfenstern Wartezeiten nicht gänzlich vermeidbar sein. Allerdings ist die Bundespolizei nicht zuletzt durch die Task Force und die Absprachen mit den Partnern auf den anstehenden Reisverkehr vorbereitet”.

Symbolbild Feuerwehr

Brandschutzgesetz in Niedersachsen soll eine Änderung erfahren

12. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Hintergrund der angestrebten Novelle sind einerseits die Stärkung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren und der demografische Wandel. Andererseits machen auch veränderte Bedrohungslagen von kritischen Infrastrukturen oder die Herausforderungen der Digitalisierung eine grundsätzliche Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) notwendig.

Mit den beabsichtigten Änderungen im Brandschutzgesetz sollen die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ umgesetzt werden. Weitere Anpassungen sind nötig, damit das NBrandSchG zukünftig noch enger mit dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) abgestimmt ist.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Mit den angestrebten Änderungen wollen wir den Brandschutz in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen. Insbesondere werden wir für den Aufbau des ergänzenden überörtlichen Brandschutzes jährlich fünf Millionen Euro in einem dauerhaften Förder- und Investitionsprogramm für die niedersächsischen Feuerwehren bereitstellen. Ich bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten der Strukturkommission ‚Einsatzort Zukunft‘, die die nun vorliegenden Vorschläge erarbeitet hat.“

Eckpunke des Gesetzentwurfs:

  1. Zum Aufbau eines ergänzenden überörtlichen Brandschutzes wird die Feuerwehrbedarfsplanung für das Land Niedersachsen verpflichtend eingeführt. Die Landkreise können zukünftig Feuerwehrbedarfsplanungen optional, bezogen auf die jeweiligen Risiken, erstellen.
  2. Es wird ein Brandschutzbeirat etabliert, der das Land z. B. bei der Ausrichtung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung, berät.
  3. Die Freistellungsansprüche insbesondere für die Führungskräfte sowie für Betreuerinnen und Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehren werden erweitert.
  4. Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird eine mögliche Pflichtenkollision zur Schulpflicht aufgelöst sowie eine Freistellung für Studentinnen und Studenten klargestellt.
  5. Die Feuerwehren werden im Gesetz zukünftig aufgerufen, zu Gleichstellung und Inklusion zu stehen sowie die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) und die Strukturen dazu in den Feuerwehren weiter aufzubauen und zu fördern.
  6. Für die in den Feuerwehren geführten Kassen der Mitglieder „sog. Kameradschaftskassen“ werden rechtliche Grundlagen aufgenommen.
  7. Für den Fall, dass Führungsfunktionen auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene mangels geeigneter Bewerber nicht ehrenamtlich besetzt werden können, wird die Option aufgenommen, hauptamtliche Führungskräfte in bisher ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommene Funktionen einzusetzen.
  8. Es wird den Feuerwehren die Möglichkeit der Verkehrsregelung eingeräumt, wenn Polizei nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht und wenn der Rat der Gemeinde der Übernahme durch die Feuerwehr zugestimmt hat.
  9. Die Kompetenzen des/der Einsatzleiters/in werden angepasst, so dass künftig die Feuerwehr rechtssicher Maßnahmen treffen kann, wenn der/die Einsatzleiter/in nicht zum/zur Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt wurde.
  10. Die Anforderung, Einsatz und Unterstellung von Einheiten des Katastrophenschutzes werden für Großschadensereignisse außerhalb der im NKatSG vorgesehenen besonderen Ereignisse festgelegt.

 

Weihnachtsmärkte in 2021 können kommen

Herbst- und Weihnachtsmärkte und richtig große Veranstaltungen

8. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Die Blätter fallen, es wird langsam kühler und regnerischer – der Herbst ist da und auch Weihnachten lässt nicht mehr lange auf sich warten. Zu dieser jetzt anbrechenden dunkleren Jahreszeit gehört für viele auch der Besuch von Herbst- und Weihnachtsmärkten. Diese Märkte sollen trotz der noch andauernden Pandemie mit bestimmten Maßgaben ermöglicht werden.

Wer auf einem Weihnachtsmarkt Speisen oder Getränke (auch Glühwein ist möglich) zu sich nehmen oder ein Fahrgeschäft nutzen möchte, muss zuvor die vollständige Impfung, die Genesung oder eine aktuelle negative Testung nachweisen. Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren oder für Menschen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Wer auf einem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/oder etwas einkaufen möchte, benötigt – ebenso wie im Einzelhandel – keinen Nachweis.

In dem neu eingefügten und ab dem 8. Oktober 2021 in Kraft tretenden § 11 b (Herbstmärkte, Weihnachtsmärkte) wird in Absatz 4 geregelt, dass die Betreiberin oder der Betreiber des jeweiligen Marktes ein Hygienekonzept zu erstellen hat, in dem zu regeln ist, wie die für Verzehr und Fahrgeschäfte geltende 3G-Vorgabe sichergestellt werden soll.

Dies kann beispielsweise wie folgt geschehen:

  1. durch Umschließen des Geländes des Herbst- oder Weihnachtsmarkts mit Zugangskontrollen an zentralen Zugängen, also durch eine Umzäunung mit mehreren Ein- und Ausgängen oder
  2. durch unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnungen der berechtigten Personen vor der Entgegennahme jeglicher Bewirtungsleistung oder Leistung eines Fahrgeschäfts auf dem Herbst- oder Weihnachtsmarkt. Hierbei handelt es sich um die bereits diskutierte Bändchenregelung, möglich ist aber auch das Nutzen anderer Kennzeichen (Stempel etc.). Diese Kennzeichen können entweder an mehreren Stellen zentral ausgeben werden oder dezentral an den einzelnen Bewirtungsständen oder Fahrgeschäften.

Möglich sind aber auch

  1. dezentrale Überprüfungen der jeweiligen Nachweise durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber vor Erbringen der Bewirtungsleistungen oder der Leistungen eines Fahrgeschäfts. Bei dieser Variante ist es dann allerdings leider nicht möglich, dass eine Person für eine ganze Gruppe Getränke oder Speisen kauft. Hier muss dann jede und jeder Einzelne die eigene Berechtigung nachweisen.

In dem – zusammen mit dem Antrag auf gewerberechtliche Genehmigung des Herbst- oder Weihnachtsmarktes vorzulegenden – Hygienekonzept müssen außerdem Maßnahmen vorgesehen werden,

  • die die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern und
  • die die Abstände zwischen den Ständen auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten jeweils so festlegen, dass größere Personenansammlungen vermieden werden. Jeder Stand, einschließlich offener Buden und sonstiger Verkaufsstellen sowie Fahrgeschäfte, soll, so § 11 b Absatz 2 Sätze 2 und 3, zum nächsten Stand einen Mindestabstand von zwei Metern grundsätzlich einhalten, soweit sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften andere Mindestabstände ergeben. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann die zuständige Behörde geringere oder größere Mindestabstände vorsehen; Mindestabstände, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben (z.B. Fluchtwegeregelungen), bleiben unberührt.

Das Hygienekonzept muss darlegen, wie

  • Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insgesamt gilt, dass auf die jeweilige Art und Größe des Weihnachtsmarktes zugeschnittene Regelungen im Hygienekonzept mit den Kommunen verabredet werden können. So sollen flexible, zu der jeweiligen Situation vor Ort passende Handhabungen ermöglicht werden. Für nach bisherigem Recht erteilte Genehmigungen besteht Bestandsschutz.

Der neue § 11 b der Corona-Verordnung sieht weiter vor, dass

  • Bewirtungsleistungen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt nicht in allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen allseitig geschlossenen Räumen erbracht oder entgegengenommen werden dürfen. (§ 11b Absatz 2, Satz 1)
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss lediglich nur in allseitig geschlossenen (Verkaufs- oder Sanitär-) Räumen getragen werden, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. (§ 11b Absatz 3)

Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden.

Die Umsetzung des jeweiligen Hygienekonzeptes und das Einhalten der darin und ansonsten in § 11 b enthaltenen Vorgaben muss stichprobenartig von der zuständigen Behörde überprüft werden.

  • 11 b Absatz 7 ermöglicht eine fakultative 2G-Regelung, also eine Begrenzung von Bewirtungsleistungen und Nutzung von Fahrgeschäften nur auf vollständig geimpfte oder genesene Personen – unabhängig von der jeweiligen Warnstufe. Ab Warnstufe 3 gilt 2G verpflichtend.

Die auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt arbeitenden Personen müssen – soweit sie weder geimpft noch genesen sind – bei einer 3G-Regelung mindestens zweimal pro Woche negativ getestet werden. Bei 2G muss von diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich ein negativer Testnachweis vorgelegt und eine „FFP“- (oder vergleichbare) Maske getragen werden.

Auf zwei weitere, ebenfalls morgen in Kraft tretende Änderungen in der Corona-Verordnung soll ausdrücklich hingewiesen werden:

Durch die Änderung in § 11 Absatz 6 Satz 2 werden Großveranstaltungen auch über die bisherige Höchstbegrenzung von 25.000 Personen hinaus zulässig, wenn nur vollständig geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher eingelassen werden (= 2G).

Eine weitere Änderung gibt es in § 8 Absatz 6 und an mehreren anderen Stellen der Corona-Verordnung: bei Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, wird zukünftig der Nachweis eines beliebigen Testes im Sinne des § 7 als ausreichend anerkannt. Dies stellt eine Erleichterung gegenüber der bisherigen Rechtslage dar. Bislang wurde der Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verlangt. Ab morgen genügt auch der Nachweis eines Selbsttests unter Aufsicht gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.

Weltweiter Ausfall von Facebook, Instagram und Whatsapp

Weltweiter Ausfall und Fehler bei Facebook, Instagram und Whatsapp

4. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Aus bislang unbekannten Gründen sind die Internetdienste Facebook, Instagram und Whatsapp anscheinend weltweit gestört bzw. ausgefallen. Downloads der Seiten waren nicht mehr möglich.

Zehntausende Nutzer melden seit kurzem massive Ausfälle auf diversen Störungsplattformen. Für viele, vor allem junge Menschen, sind dieses in der heutigen Digitalisierung die wichtigsten Mitteilungs- und Kommunikationsplattformen. Da es zeitgleich zum Ausfall der drei Internetdienste gekommen ist, wird vermutet, dass ein massives technisches Problem vorliegt.

Laut Facebook arbeitet man mit Hochdruck an der Behebung der Probleme.

Am Dienstagmorgen liefen wieder alle drei Sozialmedia Plattformen. Im kalifornischen Santa Clara, dem Rechenzentrum von Facebook, mussten anscheinend nach ersten Informationen die Server von Hand gestartet werden. Während der Panne sind viele Nutzer auf die Konkurrenzplattform Twitter umgestiegen.

Pistorius lobt internationale polizeiliche Zusammenarbeit nach Schlag gegen organisierte Geldautomatensprenger – BGPress 6346 1

Pistorius lobt internationale polizeiliche Zusammenarbeit nach Schlag gegen organisierte Geldautomatensprenger

30. September 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Mit diesem Schlag ist es der Polizei unter Federführung einer Ermittlungsgruppe der Polizeidirektion Osnabrück in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in den Niederlanden und bei Europol gelungen, erstmals auch an die logistische und organisatorische Ebene dieser besonderen Form der Kriminalität heranzukommen“

Nach den am 28.09.2021 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Sprengungen von Geldautomaten (mehr hier: Bericht) lobt der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, insbesondere die erfolgreiche enge länderübergreifende Zusammenarbeit der nationalen Polizeibehörden. Pistorius sagt:

„Mit diesem Schlag ist es der Polizei unter Federführung einer Ermittlungsgruppe der Polizeidirektion Osnabrück in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen in den Niederlanden und Europol gelungen, erstmals auch an die logistische und organisatorische Ebene dieser besonderen Form der Kriminalität heranzukommen. Das ist ein großer Erfolg! Ich setze mich seit Jahren dafür ein, dass die Zusammenarbeit innerhalb der nationalen Polizeibehörden immer besser wird und wir Europol mittelfristig zu einer Art europäischem FBI ausbauen müssen, irgendwann auch mit operativen Befugnissen. Dieser Fall belegt, dass der europäische Ermittlungsansatz mit vernetzten Behörden, einheitlichen Standards beim Austausch relevanter Informationen und der starken EU-Agentur Europol ein wichtiger Weg der Kriminalitätsbekämpfung ist. Ich werde mich als Niedersächsischer Innenminister und Co-Vorsitzender des Europol-Kontrollgremiums weiter intensiv dafür einsetzten, dass Europol mehr Kompetenzen und Mittel erhält.“

Der niedersächsische Innenminister sagt weiter: „Ein Hauptgrund dafür, dass diese Taten vornehmlich in Deutschland von Tätern aus dem Ausland begangen werden, ist, dass die Geldautomaten in Deutschland im internationalen Vergleich schlechter geschützt sind. Hier Verbesserungen zu erreichen, wäre sehr lohnenswert. Entweder auf freiwilliger Basis oder, wie es im Ausland vielfach der Fall ist, indem die Banken auch in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Geldautomaten durch bessere Maßnahmen zu schützen. Die bislang eingesetzten einzelnen Maßnahmen an den Geldautomaten sind offenbar jedenfalls nicht ausreichend, um Gas- oder Sprengangriffe grundsätzlich zu verhindern oder wesentlich zu erschweren. Geldautomaten sind je nach Standort ganz unterschiedlich gefährdet. Daher benötigen wir individuelle und ganzheitliche Sicherheitskonzepte mit Maßnahmen, die an den jeweiligen Aufstellort angepasst sind.“

Notruf-App Nora gestartet© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Notruf-App „nora“ gestartet am 28. September 2021

29. September 2021/in Panorama, Niedersachsen

BERLIN (PM).  Seit gestern gibt es mit der Einführung der bundesweiten Notruf-App „nora“ erstmals die Möglichkeit, Notrufe an die Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei auch über eine weitgehend barrierefreie App abzusetzen. „Hierdurch werden vor allem Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen in die Lage versetzt, direkt und ähnlich wie in einem Messenging-Dienst mit der jeweils zuständigen Leitstelle in Kontakt zu treten.

Bislang war dies nur per Notruf-Fax oder über einen Gebärdendolmetschdienst möglich“, erklärt Carsten Schneider, stellvertretender Leiter von Feuerwehr und Rettungsdienst in Bonn, der das Projekt seit dem Start begleitet hatte. Er ist Mitglied in der Expertengruppe Leitstellen und Notrufe und im Fachausschuss „Leitstellen und Digitalisierung“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der AGBF-Bund.

Bei Auslösung eines Notrufes über „nora“ erfolgt zunächst die Ermittlung des Notfallortes, bevor über eine kurze und einfach gehaltene Abfrage festgestellt wird, welche Hilfe benötigt wird. Danach können Hilfesuchende über Chat mit der Leitstelle weitere Details klären und wichtige Hinweise erhalten. „Die Notruf-App verbessert die Situation vieler Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sehr, indem diese eine direkte Verbindung in die örtlich zuständigen Leitstellen und damit zu schneller Hilfe in Not bekommen“, so Schneider. „Mittel- und langfristig kann so aber auch für den Notruf der zunehmende Trend zu mehr digitaler Kommunikation aufgenommen werden. Wichtig ist deshalb, dass als nächster Schritt nach der Inbetriebnahme nun auch schnell die vollständige Integration in die Technik unserer Leitstellen erfolgt“, ordnet er die Entwicklung ein.

„Die App ist ein wichtiger Baustein zum einen für den möglichst barrierefreien Zugang zu Hilfe, zum anderen zur weiteren Digitalisierung der Leitstellen“, erklärt Dr. Christoph Weltecke, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Der für den Bereich Leitstellen und Digitalisierung zuständige Vizepräsident dankt allen Beteiligten für die Entwicklung der praxisgerechten App.

Wo kann ich die Notruf-App herunterladen

Die App-Notrufe werden in fast 300 Leitstellen angenommen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Hilfesuchende sofort und passgenau die richtige Hilfe bekommen können. Die App „nora“ ist kann in den Stores von Apple und Google kostenfrei heruntergeladen werden und nach einer kurzen Registrierung sofort eingesetzt werden.

Die Bundestagswahl 2021 - Die Ergebnisse – Bundestagswahl Gebäude© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Die Bundestagswahl 2021 – Die Ergebnisse

27. September 2021/in Politik, Niedersachsen

WIESBADEN (red/PM). Der Bundeswahlleiter hat am 27. September 2021 um 06:00 Uhr das vorläufige Ergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 bekannt gegeben.

Die Bundestagswahl 2021 - Die Ergebnisse – VorlEndergebniss

Vorläufiges Endergebnis Bundestagswahl 2021 Quelle: Bundeswahlleiter Grafik: © BG-PRESS.de

Bei einer Wahlbeteiligung von 76,6 Prozent (2017: 76,2 Prozent) haben die

Partei Zweitstimmenanteil
Bundestagswahl 2021 Bundestagswahl 2017
SPD 25,7 % 20,5 %
CDU 18,9 % 26,8 %
GRÜNE 14,8 % 8,9 %
FDP 11,5 % 10,7 %
AfD  10,3 % 12,6 %
CSU 5,2 % 6,2 %
DIE LINKE 4,9 % 9,2 %
SSW 0,1 % keine Teilnahme
Sonstige 8,6 % 5,0 %

aller gültigen Zweitstimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen beträgt bei der Bundestagswahl 2021 0,9 % (2017: 1,0 %), der Anteil der ungültigen Erststimmen 1,1 % (2017: 1,2 %).

Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) nimmt als Partei nationaler Minderheiten im Sinne des Bundeswahlgesetzes an der Sitzverteilung zum 20. Deutschen Bundestag teil. Nach § 6 Absatz 3 Satz 2 Bundeswahlgesetz findet die 5-Prozent-Klausel damit auf den SSW keine Anwendung.

Der Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz vorbehaltlich der sich aus dem Berechnungsverfahren nach § 6 Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Der neu gewählte Bundestag wird aus 735 Abgeordneten bestehen (2017: 709 Abgeordnete), und damit um 137 Sitze erhöht.

Im 20. Deutschen Bundestag werden nach dem vorläufigen amtlichen Wahlergebnis die folgenden Parteien mit den nachstehenden Mandatszahlen (einschließlich der erhöhten Sitzzahl) vertreten sein:

Partei Sitze nach Sitzberechnung
Bundestagswahl 2021 Bundestagswahl 2017
insgesamt darunter Wahlkreissitze insgesamt darunter Wahlkreissitze
SPD 206 121 153 59
CDU 151 98 200 185
GRÜNE 118 16 67 1
FDP 92 – 80 –
AfD 83 16 94 3
CSU 45 45 46 46
DIE LINKE 39 3 69 5
SSW 1 – – –

Die erhöhte Sitzzahl, die sich durch die Regelungen in § 6 Bundeswahlgesetz ergibt, verteilt sich nach dem vorläufigen Wahlergebnis wie folgt auf die Parteien:

Bundestagswahl 2021 Bundestagswahl 2017
Partei Erhöhung um … Sitze darunter unausgeglichene Überhänge Erhöhung um … Sitze
SPD 36 – 22
CDU 29 – 36
GRÜNE 24 – 10
FDP 16 – 15
AfD 14 – 11
CSU 11 3 7
DIE LINKE 7 – 10
SSW – – –

Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 für den Bund, die Länder und die einzelnen Wahlkreise sowie die vorläufig Gewählten in den Wahlkreisen und in den Ländern mit der Zahl der gewonnenen Landeslistensitze je Partei können im Internetangebot des Bundeswahlleiters abgerufen werden.

Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2021 voraussichtlich am Freitag, dem 15. Oktober 2021, in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin feststellen und bekannt geben.

 

 

 

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Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 24.10.2026 04:00–24.10.2026 18:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) anfangs aus südlicher, später aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
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Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 24.10.2026 04:00–24.10.2026 18:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) anfangs aus südlicher, später aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 23:45 Uhr
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Aktiv

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 23:45 Uhr
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