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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Einsatz in den Hochwasserregionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz abgeschlossen – BGPress 9897 2

Einsatz in den Hochwasserregionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz abgeschlossen

20. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Minister Pistorius: „Dieser Einsatz hat wieder einmal die funktionierende Solidarität innerhalb der Bundesländer bewiesen. Die niedersächsischen Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes haben in den Schadensgebieten direkte und schnelle Hilfe geleistet“

Nach den schweren Hochwasserereignissen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat das Land Niedersachsen insgesamt 2.548 Einsatzkräfte in die betroffenen Gebiete entsandt. Seit dem 15.07.2021 wurden insgesamt vier Amtshilfeersuchen aus Nordrhein-Westfalen sowie 18 Amtshilfeersuchen aus Rheinland-Pfalz durch das Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bearbeitet. Bereits gestern (19. August 2021) sind alle Einheiten an ihre Standorte zurückgekehrt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich bedanke mich im Namen der gesamten Landesregierung ausdrücklich bei allen niedersächsischen Einsatzkräften. Sie haben durch ihren Einsatz und mit hohem persönlichen Engagement sowie unter enormen Belastungen den Menschen in den betroffenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in einer historischen Ausnahmesituation und in höchster Not geholfen. Solche außergewöhnlichen Katastrophen und Schadensereignisse können nur länderübergreifend und mit einem hohen Kräfte- und Mitteleinsatz bewältigt werden. Der leistungsfähige Brand- und Katastrophenschutz in Niedersachsen ist zur Stelle, wenn es darum geht, in Schadengebieten direkte Hilfe zu leisten, auch über diesen längeren Zeitraum. Den neun dabei leicht verletzten Einsatzkräften wünsche ich gute Besserung und eine schnelle Genesung.“

Seit über einem Monat hatte das Land Niedersachsen verschiedenste Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes, der autorisierten Stelle Digitalfunk sowie der Polizei entsandt, um die Einsatzkräfte vor Ort zu unterstützen. Minister Pistorius hatte die Unterstützung Niedersachsens direkt seinen Amtskollegen in beiden Ländern zugesagt. In Nordrhein-Westfalen waren unter anderem Kreisfeuerwehrbereitschaften und Hochleistungspumpensysteme (HFS), Wasserrettungszüge sowie Polizeikräfte inklusive Tauchern und technischen Einheiten im Einsatz. Hauptaufgaben waren die Sicherung und Erkundung der Schadensgebiete, die Stellung des brandschutztechnischen Grundschutzes sowie Pumpeneinsätze in Gebäuden und an der Steinbachtalsperre. Hier waren bis zum 19.07.2021 insgesamt 999 Einsatzkräfte aus Niedersachsen im Einsatz.

In Rheinland-Pfalz lag der Einsatzschwerpunkt für die niedersächsischen Kräfte auf der medizinischen Versorgung und der Führungsunterstützung. Hierzu wurden unter anderem Führungsgruppen der Medizinischen Task Force (MTF), ein Behandlungsplatz 50 (BHP 50), ein Betreuungsplatz 500 (BTP 500) sowie Führungskräfte der Berufsfeuerwehren als Stabs- und Führungsunterstützung entsandt. Zusätzlich war die Polizei mit Kräften der Bereitschaftspolizei, Leichenspürhunden, einem Hubschrauber und einer mobilen Basisstation für den Digitalfunk der Einsatzkräfte im Einsatz. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit vor Ort wurden regelmäßige Personalwechsel der Einheiten vorgenommen. Insgesamt waren in Rheinland-Pfalz 1.549 Einsatzkräfte im Einsatz.

Bedauerlicherweise haben sich acht Einsatzkräfte aus Niedersachsen im Einsatzverlauf leichte Verletzungen zugezogen, konnten aber weiterhin ihren Einsatzdienst versehen. Während der Rückverlegung des BTP 500 Land Niedersachsen aus Ahrweiler an den Heimatstandort in Niedersachsen kam es zu einem Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn A2 zwischen einem LKW des Marschverbandes und einem PKW. Hierbei wurde eine weitere Einsatzkraft des DRK verletzt und in ein Krankenhaus zur Behandlung verbracht. Das geladene Material konnte mit Hilfe der vor Ort tätigen Feuerwehr, sowie der Kräfte des DRK geborgen und an den Heimatstandort verbracht werden.

Die Einsatzkräfte in den Schadensgebieten setzten sich aus

  • örtlichen Einheiten der Berufs- und der freiwilligen Feuerwehren, der Hilfsorganisationen Arbeiter Samariter Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) sowie aus
  • Beamten und Mitarbeitern des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI), des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK), Polizeikräften der zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) sowie der autorisierten Stelle Digitalfunk (ASDN)

zusammen. Koordiniert wurde der Einsatz der niedersächsischen Kräfte durch eine besondere Aufbauorganisation (BAO) des Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem NLBK.

Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1195 2© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen

19. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (ots). Wie wichtig eine verlässliche und gleichermaßen redundante Kommunikation unter Nutzung unterschiedlicher Kanäle und Technologien ist, die auch in Katastrophenfällen funktioniert, hat nicht zuletzt das Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gezeigt.

Um die Kommunikation von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) gerade in Ausnahmesituationen effektiv zu unterstützen, testet die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) bereits seit Jahren moderne Anwendungsmöglichkeiten der Satellitenkommunikationstechnik. Die ZPD hat diese Technologien seit August 2019 im Rahmen des Entwicklungsprojekts „BOS@Satcom“ gemeinsam mit der Deutschen Raumfahrtagentur im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und Partnern aus der Industrie vorangetrieben.

Im Fokus der partnerschaftlichen Betrachtung: Möglichkeiten einer zusätzlichen satellitengestützten Infrastruktur sowohl aus technischer als auch fachlicher Sicht. Im Rahmen einer Abschlusspräsentation (offizielles Projektende) heute (19. August 2021) in Hannover stellten die Projektpartnerinnen und -partner eindrucksvoll unter Beweis, dass sich in Ergänzung zu den heute genutzten Kommunikationsinfrastrukturen auch mithilfe von satellitengestützten ad hoc-Netzen eine wertvolle Redundanz zu den bestehenden Netzen des Digitalfunks BOS und kommerzieller Mobilfunknetze für die BOS schaffen lässt. Dieser Ansatz ist bislang bundesweit einmalig.

„Die ZPD verfügt bereits über eine langjährige Erfahrung in Einsätzen unter Nutzung von Satellitentechnik. So verfügt die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) als Fachdienststelle aktuell über eine Satellitenkopfstelle zum Empfang von Videobildern. Hierzu wurde bereits 2020 ein Anhänger mit Satellitentechnik ausgestattet, um mobil Daten in die ZPD übertragen zu können. Darüber hinaus betreibt die ASDN eine mobile Basisstation mit Satellitenanbindung (bundesweit verfügbar: 10 Anlagen), die ad hoc einsatzfähig ist und beispielsweise bei Störungen oder Ausfällen in das Digitalfunknetz der BOS integriert werden kann und dadurch etwaige Kommunikationslücken schließt. Ebenso kann das Netz bei einem großen Bedarf um weitere Kapazitäten ergänzt werden“, sagte Polizeipräsidentin Christiana Berg heute in Hannover.

Der Digitalfunk BOS gewährleistet seit Jahren verlässlich eine hochverfügbare Sprachkommunikation für die Nutzerinnen und Nutzer in den BOS. Zunehmend spielt aber auch in diesem Bereich die flexible Nutzung breitbandiger Kommunikation, z. B. über Tablet oder Smartphone, eine immer größere Rolle.

Die heute genutzte mobile Breitbandkommunikation greift dabei ausschließlich auf die öffentlich verfügbare Infrastruktur (Mobilfunknetze) kommerzieller Netzbetreiber zurück. Der Ausbau hinsichtlich der Flächenabdeckung und der verfügbaren Band-breite weist in einem Flächenland wie Niedersachsen zum Teil gravierende Lücken auf, die auch durch den 5G-Ausbau nicht geschlossen werden können. Damit kann die Einsatzfähigkeit, die zunehmend auch von der Nutzbarkeit der mobilen Kommunikationsmittel abhängt, nicht immer und nicht überall gewährleistet werden.

  • Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1209
    Im Rahmen einer Abschlusspräsentation stellte heute die Polizeipräsidentin Christiana Berg (2.v.l.) gemeinsam mit DLR Vorstand Dr. Walther Pelzer (li.) die Ergebnisse der Zusammenarbeit vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1195
    Einige Fahrzeuge von Polizei und Katastrophenschutz sind schon mit der Satellitentechnik ausgerüstet. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1199
    Einige Fahrzeuge von Polizei und Katastrophenschutz sind schon mit der Satellitentechnik ausgerüstet. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1200
    Einige Fahrzeuge von Polizei und Katastrophenschutz sind schon mit der Satellitentechnik ausgerüstet. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1201
    Einige Fahrzeuge von Polizei und Katastrophenschutz sind schon mit der Satellitentechnik ausgerüstet. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1202
    Bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal wurde die ausgefallene terristische Kommunikationstechnik durch modernste Satellitenkommunikation zur Überbrückung ersetzt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Handlungsfähigkeit nicht nur in Extremlagen sicherstellen – BGPress 1205
    Bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal wurde die ausgefallene terristische Kommunikationstechnik durch modernste Satellitenkommunikation zur Überbrückung ersetzt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Auch um Abhängigkeiten von kommerziell betriebenen Netzen zu reduzieren, kann die Satellitenkommunikationstechnik für die Polizei und damit auch analog für die BOS eine wichtige Unterstützung zu jeder Zeit und an jedem Ort im Flächenland Niedersachsen bieten. Durch die Ausstattung von „Mobilen Wachen“ und Einsatz-Containern sowie von ausgewählten Kraftfahrzeugen (z. B. mobile Einsatzleitstellen-Kfz) mit Satellitentechnik lässt sich so innerhalb kurzer Zeit ein vollfunktionsfähiges breitbandiges Kommunikationsnetz (Sprach- und Datenkommunikation) errichten und nutzen. Die vielversprechenden ersten Ergebnisse des Projekts „BOS@Satcom“ bieten schon jetzt Anknüpfungspunkte an das Projekt „Katastrophenschutz Notfallnetz Niedersachsen“, kurz „KaNN“, das mit Hochdruck im Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) vorangetrieben wird: den Aufbau eines funktionierenden Notfallnetzes auf Basis von Satellitentechnik zur Notfallkommunikation für die Katastrophenschutzstäbe des Landes und der Kommunen. Dazu sagte der Nieder-sächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, im Vorfeld: „Sowohl die Polizei als auch der Katastrophenschutz müssen in Extremlagen handlungsfähig bleiben, eine funktionierende Kommunikation ist dafür die Grundvoraussetzung. Dass nun beide Institutionen ihre Expertisen in die intensive Prüfung zur Möglichkeit eines stufenförmigen Ausbaus der technischen Infrastruktur zur Satellitenkommunikation in Niedersachsen einbringen, freut mich daher sehr. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dieser geballten Expertise einen großen Schritt vorankommen, um die neuen Herausforderungen im Krisenmanagement meistern zu können. Da wir künftig mit zunehmenden Extremwetterlagen rechnen müssen, ist dieses Projekt elementar für unsere Krisenbewältigung. Daher bedanke ich mich jetzt schon einmal bei allen Beteiligten, die das Projekt und dessen Vorbereitungen bereits seit 2019 so vorausschauend vorantreiben.“

„In Krisensituationen, bei Großschadensereignissen und für die ‚Wahrung der inneren Sicherheit kann die Satellitenkommunikation eine wichtige logistische Funktion erfüllen“, betonte Dr. Walther Pelzer, Vorstand der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR. „Dies gilt insbesondere in Situationen, wo ad-hoc keine ausreichende terrestrische Infrastruktur besteht oder diese zerstört wurde, wie zum Beispiel bei der verheerenden Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW vor einem Monat. Ein wichtiger nächster Schritt wäre daher, diese neuartige Kommunikationsinfrastruktur auf weitere BOS-Einsatzkräfte und andere Bundesländer auszuweiten. Insofern freue ich mich über die enge Kooperation in diesem Projekt und die Aussicht auf eine künftig noch intensivere Zusammenarbeit. Denn neben dem Ausbau von Glasfasernetzen und terrestrischen Mobilfunknetzen sehe ich in der Integration der Satellitenkommunikation in die terrestrische Infrastruktur einen wesentlichen Baustein, um quantitativ und qualitativ einen Schritt nach vorne zu gehen und mehr Kommunikationsverbindungen zu ermöglichen.“

Die Satellitenkommunikation liefert bereits heute Rundfunk- und Fernsehprogramme sowie multimediale Dienste – inklusive Internet – über Satellit in alle Welt. Dabei werden die herkömmlichen geostationären Satelliten, die sich kontinuierlich über einem festen Punkt auf der Erde befinden, immer häufiger durch neuartige Megakonstellationen ergänzt. Diese Konstellationen, wie beispielsweise Starlink oder One Web, bestehen aus mehreren tausend umlaufenden Satelliten und erhöhen damit die derzeitigen Kommunikationskapazitäten um ein Vielfaches. Daher wird die Satellitenkommunikation in Zukunft zusätzlich zum Ausbau von Glasfaserverbindungen und terrestrischen Mobilfunknetzen in terrestrische Infrastruktur integriert sein. So wird diese Technologie einen wachsenden Anteil an Kommunikationsverbindungen insgesamt übernehmen.

„In den niedersächsischen Projekten der ZPD und des NLBK geht es unter dem Strich also nicht darum, die heute von den BOS genutzten Kommunikationsinfrastrukturen zu ersetzen, sondern um eine sinnvolle und satellitengestützt-breitbandtaugliche Alternative zu ergänzen. Mit anderen Worten: Die Erfahrungen aus polizeilichen Großeinsätzen und Katastrophen haben uns gelehrt, dass belastbare Kommunikationsstrukturen das A und O für eine erfolgreiche Einsatzbewältigung darstellen. Um auch künftigen Herausforderungen wirkungsvoll begegnen zu können, werden wir im Schulterschluss BOS-übergreifend weiter intensiv an den wichtigen Aspekten der Krisenvorsorge und des -managements arbeiten“, so Christiana Berg abschließend.

 

Johanniter aus Niedersachsen und Bremen beenden Einsatz in Ahrweiler – Hochwassereinsatz JUH Lena Mucha

Johanniter aus Niedersachsen und Bremen beenden Einsatz in Ahrweiler

18. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM).  Die ersten 125 Johanniter des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen waren vor vier Wochen in das Hochwassergebiet nach Bad Neuenahr-Ahrweiler gefahren, um in dem stark zerstörten Landstrich die medizinische Grundversorgung wiederherzustellen. Nach rund 70.000 Helferstunden beenden die Johanniter vor Ort jetzt ihren Einsatz.

„Nach vier Wochen ist ein Teil der medizinischen Infrastruktur wieder intakt und läuft den Umständen entsprechend wieder in geordneten Bahnen“, sagt Benjamin Häselbarth, Bereichsleiter Sondereinsatzdienste im Ortsverband Hannover-Wasserturm, der für den Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe den Großeinsatz mit organisiert hatte. Im Einsatzzeitraum wurden mehr als 6000 medizinische Behandlungen durchgeführt.

In den vergangenen 30 Tagen konnten die Johanniter aus Niedersachsen und Bremen immer wieder neue Kräfte in das Einsatzgebiet schicken. In Hochzeiten waren in Ahrweiler rund 140 Freiwillige gleichzeitig im Einsatz. „Bei einem Einsatz dieser Größe ist die Herausforderung, die Helfenden nach 96 Stunden Dauereinsatz durch ausgeruhte Bevölkerungsschützer abzulösen“, sagt Häselbarth. Eine solche Aufgabe sei nur mit einer Vielzahl ausgebildeter ehrenamtlicher und hauptamtlicher Helferinnen und Helfer aus vielen Johanniter-Ortsverbänden zu stemmen.

Neben einer großen Personaldecke ist eine ineinandergreifende Logistik ein entscheidender Faktor, damit ein derartiger Großeinsatz in einem Gebiet mit fast komplett zerstörter Infrastruktur gelingen kann.

So mussten Medizinprodukte zur Patientenversorgung und zudem für die Unterbringung und die Versorgung der eigenen Kräfte Material wie Feldbetten, Stromgeneratoren und Zelte in das Zielgebiet transportiert werden. Der erste Konvoi zu Beginn des Einsatzes umfasste eine personelle Stärke von 125 Helfenden mit 45 Einsatzfahrzeugen. Im Abstand von drei bis vier Tagen folgten weitere Konvois mit ausgeruhten Kräften und Material. Für die Logistik und den Transport von Einsatzpersonal sind die Fahrzeuge in den vergangenen 30 Tagen mehr als 250.000 Kilometer bewegt worden. Neben der körperlichen war die psychische Belastung der Einsatzkräfte in Ahrweiler hoch. „Während und nach dem Einsatz begleiten unsere Spezialisten von der Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) unsere Einsatzkräfte, damit diese, die teils dramatischen Eindrücke gut, verarbeiten können“, sagt Häselbarth und fügt hinzu, dass ein solcher Einsatz einen schon an die Belastungsgrenze bringen könne.

An dem Großeinsatz haben sich Kräfte aus den Johanniter-Regionalverbänden Weser-Ems, Bremen-Verden, Niedersachsen Mitte, Harz-Heide, Südniedersachsen und Harburg beteiligt.

„Wir danken allen Helfenden, die sich in den vergangenen vier Wochen den großen Herausforderungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler gestellt und mit aller Kraft eingesetzt haben“, sagt Hannes Wendler, Mitglied im Landesvorstand der Johanniter in Niedersachsen und Bremen. „Nicht zuletzt zeigt dieser Einsatz die große Bedeutung eines gut funktionierenden Bevölkerungsschutzes – sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich getragen. Deshalb ist es notwendig, die Strukturen des Bevölkerungsschutzes auch zukünftig mit ausreichend Material und Ausrüstung auszustatten“, sagt Wendler. Ein weiterer Dank gehe an die vielen Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Johanniter-Bevölkerungsschützer unkompliziert für den Einsatz in Ahrweiler freigestellt haben.

In der Akutphase des Fluteinsatzes haben die Johanniter einen Behandlungsplatz 50 zur ersten medizinischen Notfallversorgung in das Krisengebiet geschickt. Im Laufe der ersten Woche wurden die mobilen Behandlungsplätze in stationäre gewandelt und die hausärztliche Notfallversorgung Stück für Stück wieder aufgebaut. Zudem wurde durch eine Medizinische Task Force der Johanniter aus Niedersachsen und Bremen der zeitweilig stark eingeschränkte Rettungsdienst reorganisiert und die Versorgung und Unterbringung von Menschen, die ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben, gewährleistet.

STIKO empfiehlt Corona-Impfung ab 12 Jahren ohne Einschränkungen – Impfstoff Symbolbild

STIKO empfiehlt Corona-Impfung ab 12 Jahren ohne Einschränkungen

16. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Heute hat die ständige Impfkommission des Bundes (STIKO) ihre Empfehlungen für eine Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren aktualisiert. Demnach überwiege auf Basis der aktuell vorliegenden quantitativen Daten nach Ansicht der STIKO nun auch bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankung der Nutzen die Risiken der Impfung. Deshalb wird ihnen die Impfung von der STIKO ebenfalls empfohlen.

In Niedersachsen haben Familien bereits seit Mitte Juni in 36 Impfzentren die Möglichkeit einer Schutzimpfung für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren. Mit einer Impfquote von 30,6 Prozent an Erstimpfungen und 14,4 Prozent an Zweitimpfungen liegt Niedersachsen im Ländervergleich oben. Die jetzt uneingeschränkte STIKO-Empfehlung ist aus Sicht von Kultusminister Grant Hendrik Tonne und Gesundheitsministerin Daniela Behrens ein wichtiger Meilenstein in der Impfkampagne.

Hierzu Kultusminister Tonne: „Die neue Stiko-Empfehlung belegt, dass wir in Niedersachsen richtig gehandelt haben, den Jugendlichen sehr frühzeitig freiwillige Impfangebote zu ermöglichen. Sie gibt zudem Rückenwind für die Umsetzung unserer Planungen für vermehrte freiwillige Impfangebote an die Jugendlichen im schulischen Bereich. Rund um den Schulstart möchten wir weitere freiwillige Angebote machen, damit Jugendliche vor dem Coronavirus bestmöglich geschützt sind, ein Leben in größtmöglicher Normalität verbringen können und ein weiterer Beitrag zur Absicherung von Präsenzunterricht erreicht wird.“

Gesundheitsministerin Behrens betont: „Das Interesse von Familien in Niedersachsen ist seit Beginn unseres Angebotes für Schülerinnen und Schüler in den Impfzentren groß. Mit Biontech und Moderna stehen zwei Impfstoffe für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zur Verfügung. Die STIKO empfiehlt sie jetzt uneingeschränkt. Die STIKO-Empfehlung unterstreicht jetzt endlich die Einstufung der Europäischen Arzneimittelagentur, dass die schützende Wirkung der Impfung überwiegt. Wenn wir gut durch die vierte Welle kommen wollen, müssen wir die Impfquote in allen Altersgruppen steigern. Ich bin optimistisch, dass die Nachfrage in der Altersgruppe 12 bis 17 Jahre jetzt noch einmal deutlich steigen wird. Letztendlich ist und bleibt die Impfung ein Angebot und ist eine Entscheidung in der Familie.“

Interessierte Eltern haben bereits jetzt die Möglichkeit, einen Termin in 36 kommunalen Impfzentren für eine Impfung ihrer Kinder zu vereinbaren. Daneben planen aktuell einige Impfzentren konkrete weitere Angebote in der 35. Kalenderwoche für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. Die genauen Termine und Impforte werden rechtzeitig im Internet bekanntgegeben. Nach der Sommerpause wird mit der neuen Empfehlung der STIKO sicherlich auch die Impfkampagne bei niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzten weiter an Fahrt aufnehmen.

Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten – BGPress 1178 2© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten

16. August 2021/in Polizei, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Eine gute Ausrüstung ist die Grundvoraussetzung für gute Arbeit. Mit mehr als 40 Millionen Euro machen wir unsere Polizei weiter fit für die Herausforderungen der Zukunft“

Die Polizei Niedersachsen wird mit neuen Elektro-Fahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen, Uniformteilen und Kommunikationsmitteln ausgestattet. Bei einem Pressetermin in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) in Hannover hat der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, heute (16. August 2021) gemeinsam mit der Polizeipräsidentin der ZPD, Christiana Berg, die neuen Anschaffungen präsentiert. Vorgestellt wurde auch das gemeinschaftliche Vorhaben der ZPD Niedersachsen und dem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK), eine zentrale Satellitenkommunikationsinfrastruktur für die Polizei Niedersachsen und den niedersächsischen Katastrophenschutz aufzubauen.

Minister Pistorius: „Durch erneute Investitionen in Millionenhöhe in die gesamte Ausrüstung können wir unsere Polizistinnen und Polizisten noch besser und vor allem noch sicherer ausstatten. Die Bedrohungslagen werden komplexer, das spiegelt sich auch in der Ausstattung wider. Je sicherer die Polizei unterwegs ist, umso sicherer sind die Bürgerinnen und Bürger. Da dürfen wir nicht am falschen Ende sparen.“

Satellitenkommunikation

Wie wichtig ein Kommunikationskanal ist, der auch in Katastrophenfällen funktioniert, hat das Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gezeigt. Die ZPD hat bereits frühzeitig die Möglichkeiten der Satellitenkommunikationstechnik für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erkannt.

So wurde bereits im August 2019 mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und Partnern aus der Industrie im Rahmen des Pilotprojektes „BOS@Satcom“ die Möglichkeit einer zusätzlichen satellitengestützten Infrastruktur aus technischer und fachlicher Sicht geprüft. In Ergänzung zu den heute genutzten Kommunikationsmitteln, wie den bestehenden Netzen des Digitalfunks BOS und kommerzieller Mobilfunknetze, lässt sich hierdurch ein weiterer Kanal für die BOS nutzen. So sollen Abhängigkeiten von kommerziellen Mobilfunknetzen auch im Katastrophenfall reduziert werden.

Für die Polizei – und damit auch analog für die BOS – kann die Satellitenkommunikationstechnik eine wichtige Unterstützung zu jeder Zeit und an jedem Ort im Flächenland Niedersachsen bieten. Durch die Ausstattung von „Mobilen Wachen“ und Einsatzcontainern sowie von ausgewählten Kraftfahrzeugen (z.B. mobile Einsatzleitstellen-Kfz) mit Satellitentechnik lässt sich so innerhalb kurzer Zeit ein voll funktionsfähiges, breitbandiges Kommunikationsnetz (Sprach- und Datenkommunikation) errichten und nutzen.

Das NLBK verfolgt mit seinem Projekt „Katastrophenschutz Notfallnetz Niedersachsen“ den Aufbau eines auf Satellitentechnik basierenden Netzes, das die Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzstäben des Landes und den Kommunen sicherstellt.

Minister Pistorius: „Die Polizei Niedersachsen und das NLBK prüfen aktuell intensiv die Möglichkeit, die Satellitenkommunikationstechnik gemeinsam auszubauen und zu nutzen. Wir sind also auch für den Katastrophenfall gut aufgestellt. Sowohl die Polizei als auch der Katastrophenschutz müssen besonders in Extremlagen handlungsfähig bleiben, deshalb begrüße ich dieses Vorhaben außerordentlich.“

  • Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten – BGPress 1074
    Ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes Niedersachsen mit neuster Satellitenkommunikationstechnik. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten – BGPress 1077
    Ein Streifenwagen mit Dachausrüstung zur unabhängigen Satellitenkommunikation. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Ein Einsatzleitwagen der Feuerwehr mit Ausrüstung zur Satellitenkommunikation. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Mit den neuen E-Autos der Polizei Niedersachsen setzt man auf E-Mobilität. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Auch die Container für die Mobile Polizeiwache läßt sich in Zukunft mit Satellitenkommunikation ausrüsten. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten – BGPress 1178
    Innenminster Boris Pistorius zeigte sich begeistert, dass nun alle niedersächsischen Polizeibeamten die neuen ballistischen Schutzhelme erhalten. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten – BGPress 1096
    Die neuen ballistischen Schutzhelme mit ballistischem Visier gehören in Zukunft zur Standardausrüstung der niedersächsischen Polizei. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten – BGPress 1158
    Ein Polizeibeamter mit dem neuen ballistischen Schutzhelm und Visier. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Satellitenkommunikation, E-Autos, ballistische Schutzhelme und Splitterschutzwesten – BGPress 1188
    Gemeinsam stellten die Polizeipäsidentin Christiana Berg und Innenminister Boris Pistorius einige wichtige Neuerungen im Technikbereich der Polizei vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Erneuerung des Fuhrparks durch E-Mobilität und alternative Antriebe

Die Polizei des Landes Niedersachsen setzt bei der sukzessiven Erneuerung des Fuhrparks weiter konsequent auf E-Mobilität und alternative Antriebe. Allein die Zahl der rein elektrisch betriebenen Polizeifahrzeuge wird sich von aktuell etwa 100 auf über 300 mehr als verdreifachen, die Zahl der teilelektrischen (Hybrid-) Fahrzeuge von 165 auf über 340 mehr als verdoppeln. Bei dem Termin in der ZPD wurden sechs Fahrzeuge mit Elektroantrieb präsentiert.

Minister Pistorius: „Mit diesen modernen, effizienten und umweltfreundlichen Autos setzen wir den Weg der Modernisierung konsequent fort. Ein Streifenwagen muss unter Höchstbelastung funktionieren, er muss schnell und zuverlässig sein, egal ob bei Hitze oder Kälte – die bisherigen E-Autos haben in dieser Hinsicht nicht enttäuscht. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, für dieses Projekt im Nachtragshaushalt Mittel zu gewinnen.“

Im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 wurden Beschlüsse mit einem Gesamtvolumen von 8,4 Milliarden Euro unter anderem zur ökologischen Erneuerung des Fuhrparks auf den Weg gebracht. Für die Polizei Niedersachsen bedeutet dies, dass unter Ausschöpfung eines zugewiesenen Budgets in Höhe von 37,5 Millionen Euro bereits erste Fahrzeuge an die Behörden übergeben wurden. Dadurch konnten zumeist dieselbetriebene ältere Fahrzeuge der Emissionsklassen 1 bis 4 des polizeilichen Fuhrparks durch moderne elektrisch betriebene, Plug-in-Hybrid- und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren der Emissionsklasse Euro 6 ersetzt werden.

Ballistische Schutzhelme

Nach ballistischen Plattenträgern der Schutzklasse 4 verfügt die Polizei Niedersachsen nun auch flächendeckend über ballistische Schutzhelme (Stückzahl: rund 7.000 im Wert von etwa 7,2 Millionen Euro). Sie befinden sich griffbereit in den mehr als 1.000 Streifenwagen sowie in der persönlichen Ausstattung der SEK-Angehörigen, der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten sowie den taktischen Zügen der Bereitschaftspolizei.

Minister Pistorius: „Anders als bei der Ausstattung manch anderer Bundesländer und des Bundes sind alle Schutzhelme mit ballistischen Visieren ausgestattet. Mit Blick auf die wichtige Sicherheit unserer Beamtinnen und Beamten dürfen wir nicht am falschen Ende sparen.“

Splitterschutzbrillen, LED-Taschenlampen und nachhaltige Uniformen

Zur zeitgemäßen Schutzausstattung der Polizei Niedersachsen gehören nun auch robuste Splitterschutzbrillen und weitere Ergänzungen der persönlichen Ausstattung. Dazu zählen unter anderem deutlich kleinere, dafür aber umso lichtstärkere LED-Taschenlampen sowie moderne Holster für die Dienstwaffe SFP 9. Davon profitieren alle Beamtinnen und Beamten, insbesondere im Einsatz- und Streifendienst.

Technische Innovationen gibt es auch bei der Polizeibekleidung – hier stehen Zweckmäßigkeit, Funktionalität, Tragekomfort, Verschleißanfälligkeit und Praxistauglichkeit im Vordergrund. Bei der Entwicklung und Produktion wird zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit gelegt.

Minister Pistorius: „Während in der Vergangenheit die Kaufentscheidung maßgeblich von Trageversuchen bestimmt wurde, setzen wir inzwischen früh auf die Beteiligung von Textilingenieurinnen und -ingenieuren sowie auf die Fachexpertise in der Bekleidungswirtschaft und der Wissenschaft. Mit anderen Worten: Wir kaufen nicht mehr in jedem Fall direkt von der Stange, sondern wirken bereits intensiv in der Phase der Entwicklung mit, wenn es darum geht, Einsatzbekleidung des täglichen Bedarfs weiter zu optimieren.“

Aktuelle Neuerungen sind dabei eine neue Einsatzhose, ein funktionales Langarmshirt sowie ein sogenannter Troyer (Schlupfpullover) als Bestandteile der Oberbekleidung – ergänzend zur bisherigen Uniform der Polizei Niedersachsen.

Minister Pistorius: „Nicht zuletzt die Sicherheit und das Erscheinungsbild unserer Kolleginnen und Kollegen wird mit diesen gezielten Investitionen maßgeblich verbessert. Gleichzeitig sind die Investitionen auch ein bewusstes Zeichen von Wertschätzung für diejenigen, die sich tagtäglich für die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen engagieren. Und davon profitieren letztlich alle Bürgerinnen und Bürger.“

 

Neue Strategie in der Pandemiebewältigung – Niedersachsen Pandemie

Neue Strategie in der Pandemiebewältigung

11. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen ist bei der Corona-Schutzimpfung gut vorangekommen: Mittlerweile sind mehr als 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal geimpft, mehr als 55 Prozent sind vollständig geimpft. Das Impftempo hat zuletzt jedoch deutlich nachgelassen. Mit einer großangelegten Werbekampagne in neun Sprachen sowie mit mobilen Impfangeboten wird in Niedersachsen alles darangesetzt, Unentschlossene oder auch Bequeme für eine Impfung zu gewinnen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin werben eindringlich dafür, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger zügig impfen lassen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir müssen ungeimpfte Menschen davon überzeugen, dass eine Impfung der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist. Wer sich impft, schützt damit aber auch andere und trägt mit dazu bei, dass wir angesichts des hochansteckenden Deltavirus zu mehr Normalität zurückkehren können. Viele geimpfte Menschen tragen dazu bei, dass auch bei höheren Inzidenzen keine unmittelbare Überlastung des Gesundheitswesens droht. Deshalb können vor allem für geimpfte Personen zahlreiche Einschränkungen zurückgenommen werden. Dazu zählt unter anderem, dass für Gimpfte eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist, beispielsweise auch bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet.“

Wer nicht geimpft ist, muss sich dagegen absehbar regelmäßig testen lassen. Bund und Länder haben sich drauf verständigt, dass künftig eine erweitere Testpflicht auf Basis der 3G-Regel bestehen soll.

„Ich halte die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) grundsätzlich für richtig und sinnvoll“, so Weil. „Der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen – also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen – deutlich erhöht. Wer das kostenlose Impfangebot ablehnt, kann durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Er muss dann allerdings ab dem 11. Oktober 2021 den Test selbst bezahlen – diesen Mehraufwand für Ungeimpfte halte ich ausdrücklich für vertretbar.“

Die 3G-Regel soll laut MPK-Beschluss ab einer Inzidenz über 35 oder nach einem vergleichbaren erweiterten Indikatorensystem eines Landes in folgenden Bereichen gelten: für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern sowie von Alten- und Pflegeheimen, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Sport im Innenbereich (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sporthallen) sowie in Beherbergungsbetrieben.

Neben Geimpften und Genesenen sind von der Testflicht Kinder unter sechs Jahren sowie regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler ausgenommen. Die Testkosten werden weiterhin übernommen für Personen, die sich nicht impfen lassen können beziehungsweise für die keine Impfempfehlung vorliegt.

Für Bereiche mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen (Großveranstaltungen, Diskos, Clubs) sollen mit den Gesundheitsämtern abgestimmte Hygienekonzepte gelten. Länder und Kommunen können weitere einschränkende Regelungen vornehmen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

„Der Bund hat zugesagt, die Überbrückungshilfe zu verlängern. Dies halte ich für ausgesprochen wichtig, damit besonders von Einschränkungen betroffene Betriebe – vom Clubbetreiber bis zur gesamten Veranstaltungsbranche – weitere finanzielle Unterstützung erhalten können. Darüber hinaus muss auch das Kurzarbeitergeld verlängert werden – dafür werden wir uns einsetzen,“ sagt Weil.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin sind sich darüber einig, dass vor dem Hintergrund der hochansteckenden Delta-Variante weiterhin Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung notwendig sind, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu zählen Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV.

„Jeder und jede von uns ist gefordert, jetzt nicht nachlässig zu werden und auch mit kleinen Mitteln weiterhin zum Infektionsschutz beizutragen“, so Ministerpräsident Weil.

In vielen Punkten folgt der MPK-Beschluss dem von Niedersachsen angestrebten Kurs, beispielsweise bezüglich der Basisschutzmaßnahmen, der 3G-Regel und kostenpflichtiger Tests für Ungeimpfte. In einem wesentlichen Punkt konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden.

„Ich bedauere es sehr“, so Ministerpräsident Weil, „dass es keine gemeinsame Verständigung auf neue Parameter zur Lagebewertung gibt, die neben der Inzidenz auch den Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung stärker berücksichtigen. Niedersachsen hält dies für geboten und hat das auch in einer Protokollnotiz zum Beschluss klar zum Ausdruck gebracht.“

Zum weiteren Schutz wird Niedersachsen zum Schulbeginn Schülerinnen und Schüler täglich testen und im Herbst mit den Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen beginnen.

Niedersachsen wird die einzelnen Beschlüsse noch im August mit einer neuen Verordnung auf den Weg bringen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das wichtigste Instrument gegen die Pandemie lautet: Impfen schützt! Ich bitte alle ungeimpften Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen, schützen Sie sich damit selbst, aber auch viele andere, insbesondere diejenigen, die sich nicht impfen lassen können und tragen Sie zu wieder mehr Normalität in unserem Alltag bei!“

Protokollnotiz Niedersachsen:

„Niedersachsen hält einen neuen Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung für die Zukunft für geboten.“

Bewältigung Hochwasserkatastrophe:

Darüber hinaus haben Bund und Länder Vereinbarungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen wird sich selbstverständlich an der Wiederaufbauhilfe beteiligen. Bei einer Katastrophe solchen Ausmaßes ist die Hilfe des Bundes und aller Länder gefordert. Auch Niedersachsen wird beträchtliche Summen beisteuern – die Menschen in den betroffenen Gebieten können auf unsere Unterstützung zählen.“

Corona-Impfung: Neues Impfintervall für Genesene – Impfen Symbol© Bernd Günther

Corona-Impfung: Neues Impfintervall für Genesene

10. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort können sich Personen bereits vier Wochen nach einer überstandenen Corona-Infektion gegen das Corona-Virus impfen lassen. Sie gelten mit nur einer Impfung als vollständig immunisiert und geschützt. Die Ständige Impfkommission (StiKo) hat ihre bisherige Empfehlung für einen Abstand von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt.

Wer eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht hat, gilt als offiziell genesen, wenn die Infektion durch PCR-Test nachgewiesen, mindestens 28 Tage und längstens sechs Monate zurückliegt. Nach aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Immunität bis zu sechs Monate nach der Erkrankung besteht.

Hierzu Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz: „Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, ist vorübergehend vor einer Neuerkrankung geschützt. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante, bitte ich genesene Menschen darum, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Ausreichend Impfstoff gibt es bei uns. Die Boosterimpfung trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.“

Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, sollen die zweite Impfung in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und sechs Monaten nach dem Ende der Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Für diese Personen gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte. Für Menschen, die eine Infektion vor mehr als sechs Monaten durchgemacht haben und danach einmal geimpft wurden, gilt dasselbe.

Impftermine in den kommunalen Impfzentren können unter www.impfportal-niedersachsen.de und telefonisch unter 0800 9988665 vereinbart werden.

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021 – Videoschaltkonferenz Bundeskanzlerin

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021

10. August 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM). Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen in einigen Regionen unseres Landes sind eine Katastrophe von nationalem Ausmaß. Die Zahl der Todesopfer ist erschütternd, die Schäden sind immens. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder drücken den Opfern der Hochwasserkatastrophe ihr Mitgefühl aus und bedanken sich bei allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz, der noch schlimmere Auswirkungen abwenden konnte. Niemand kann eine solche Situation allein bewältigen. Der Bund wird die Länder umfangreich bei ihren Soforthilfeprogrammen unterstützen und steht zudem bereit, sich in den nächsten Monaten und Jahren am Wiederaufbau finanziell zu beteiligen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

  1. Bereits am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Die Soforthilfen dienen der Überbrückung von Notlagen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft und Kommunen. Konkret wird sich der Bund an den bewilligten Soforthilfen der Länder zunächst in Höhe von 400 Millionen Euro beteiligen. Eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht vorgesehen. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund und den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021 gezeichnet.Die Bundesregierung hat am 4. August 2021 darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Oktober 2021 beschlossen.
  2. Die Bundesregierung hat den Ländern zudem zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am erforderlichen Wiederaufbau ebenfalls zu Hälfte finanziell zu beteiligen und die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherzustellen.
    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren für die anschließende Aufbauhilfe die Einrichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd. Euro. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder i. H. v. 28 Mrd. € werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Die Beteiligung der Ländergesamtheit erfolgt über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre.Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen.
  3. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die zuständigen Bundesressorts und die betroffenen Länder, die notwendigen untergesetzlichen Regelungen (insbesondere Verordnung und Verwaltungsvereinbarungen) unverzüglich zu erarbeiten, abzustimmen und abzuschließen. Angesichts der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung und der zwangsläufig zeitlich nachgelagerten verwaltungsmäßigen Aufarbeitung wird hierbei auch eine Ausnahme vom Grundsatz der vorherigen Bewilligung von Maßnahmen erfolgen.
  4. Der Bund und die Länder verzichten auf die Erstattung der Kosten für ihre jeweiligen Einsatzkräfte durch die betroffenen Länder und Kommunen.
  5. Bund und Länder streben im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und Finanzverantwortung Maßnahmen zur Verbesserung der dezentralen Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall an. Dazu gehört insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Mio. € für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt werden. Den jeweiligen Ländern liegen entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zur Unterzeichnung bereits vor. Zusätzlich soll das CellBroadcasting System eingeführt werden, mit dem künftig auch die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel dazu werden zeitnah die Mobilfunkmasten in Deutschland technisch angepasst.
  6. Die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Justizministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zu prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für  Elementarschäden“ aktualisiert werden sollte.

Nachdem im Frühjahr die Infektionszahlen gesunken sind und sich im Sommer auf niedrigem Niveau befunden haben, steigen diese in den letzten Wochen wieder an. Wie sich die Infektionszahlen entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. Deshalb werben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder dafür, dass alle Bürger sich nun zügig impfen lassen. Genug Impfstoff ist inzwischen vorrätig. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, ist inzwischen erfüllt.

Dass eine sehr hohe Impfquote erforderlich ist, liegt insbesondere daran, dass die inzwischen in Deutschland vorherrschende Virusvariante „Delta“ nochmal erheblich ansteckender ist, als die bisherigen Virusvarianten. Gut ist allerdings, dass die Impfstoffe auch gegen diese Variante eine hohe Wirksamkeit aufweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

  1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht geschehen, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen. Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als sehr sicher und gegen die in Deutschland derzeit vorherrschende Delta-Variante als wirksam erwiesen. Niedrigschwellige, zielgruppenbezogene und aufsuchende Angebote sollen den Zugang zur Impfung erleichtern. Bund und Länder fordern die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten. Die Impf-Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August werden umgesetzt.
  2. Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus.  Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen ist[1]. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen[2]. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  3. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
  4. Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.Tests sollen Voraussetzung sein für:a.  Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
    b. Zugang zur Innengastronomie
    c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder  Sportveranstaltungen) in Innenräumen
    d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
    f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

    Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

    Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.

  5. Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen und haben den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit im Alltag gegeben. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt. Daher wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  6. Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin ergänzend zur 3G-Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist. Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.
  7. Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen nach Punkt 6 berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
  8. Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
  9. Bund und Länder sind sich einig, dass die seit wenigen Wochen tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens ist.  So kann in Zukunft schnell und präzise abgeschätzt werden, in welchem Umfang das Neuinfektionsgeschehen noch immer angesichts der wachsenden Immunität in der Bevölkerung zu schweren Verläufen führt und damit sowohl für die Betroffenen als auch für die Belastung des Gesundheitssystems eine Gefahr darstellt. Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
  10. Die oben genannten Maßnahmen und deren situationsgerechte Anpassung in den Herbst und Wintermonaten beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und – chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen. Vor diesem Hintergrund bitten sie den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

Protokollerklärungen:

NI: Niedersachsen hält einen neuen Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung für die Zukunft für geboten.

TH: Die Erteilung von Unterricht in Präsenz und das Offenhalten von Schulen haben höchste Priorität. Auf die Bedeutung des entsprechenden Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom  5. August 2021 wird verwiesen. Darüber hinaus äußert Thüringen die Erwartung, dass der Bund zur Verfügung stehende Mittel unbürokratisch nutzt, um den Schulträgern und Kindergartenträgern zügig die Beschaffung von Luftfilteranlagen für Schulen und Kindergärten zu ermöglichen.

[1] eine Auffrischimpfung bei Genesenen ist nach 6 Monaten erforderlich (nach 4 Wochen bereits möglich)

[2] Rechtliche Vorgaben und Schutzkonzepte für medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichten sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe können zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen abweichende Vorgaben enthalten. Siehe hierzu die jeweiligen Empfehlungen des RKI. Vorgaben die zum Schutz vor möglichen neuen Virusvarianten dienen, bei denen die Wirksamkeit der Impfung unklar oder ungenügend ist, können ebenfalls abweichen.

Symbolbild Kurznachrichten

metronom, enno und erixx sind nicht vom angekündigten Streik betroffen

10. August 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Der angekündigte Streik der GDL betrifft die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften.

Dementsprechend sind metronom, enno und erixx daran nicht beteiligt; unsere Mitarbeiter sind auch weiterhin gerne für Sie da.

Das heißt, alle Züge des metronom, erixx und enno werden weitgehend planmäßig fahren.

Sollten sich die Mitarbeiter auf den Stellwerken der DB, den DB-Leitstellen, Bahnhöfen und anderen Einrichtungen der Infrastruktur (Schienen, Oberleitungen, Signale etc.) an dem Streik beteiligen, kann dies jedoch auch Einfluss auf die Fahrten des metronom, enno und erixx haben. Bitte informieren Sie sich daher tagesaktuell in der elektronischen Fahrplanauskunft, z.B. der Website oder App.

Land gibt 3,4 Mio. Euro für die Digitalisierung der Erwachsenenbildung – Digitalisierung

Land gibt 3,4 Mio. Euro für die Digitalisierung der Erwachsenenbildung

6. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit 3,4 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur jetzt die Digitalisierung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. 400.000 Euro werden für den Breitbandanschluss von Einrichtungen im ländlichen Raum bereitgestellt, 1,6 Millionen Euro stehen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung und weitere 1,4 Millionen Euro sollen die Entwicklung digitaler Bildungsformate ermöglichen. Die Mittel stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus dem Sondervermögen Digitalisierung bereit.

„Die Digitalisierung verändert nicht nur das berufliche, sondern auch das gesellschaftliche Leben“, so Niedersachsens Staatssekretärin für Wissenschaft und Kultur Sabine Johannsen. „Nicht zuletzt die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig digitale Grundkenntnisse sind. Um die Menschen bei diesen Veränderungen zu unterstützen, brauchen wir entsprechende Bildungsangebote in ganz Niedersachsen. Eine moderne, gut ausgestattete Erwachsenenbildung ist dafür eine wichtige Voraussetzung.“

Der niedersächsische Digitalminister Bernd Althusmann fügt hinzu: „Nicht nur leistungsfähige Netze und moderne Geräte sind der Schlüssel zu einer gelingenden Digitalisierung, sondern vor allem Köpfe. Unser Ziel ist, in den kommenden Monaten allen Niedersächsinnen und Niedersachsen ein Bildungsangebot zu machen, damit sie sich im digitalen Alltag gut orientieren können.“

Neben Investitionen in technische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartboards können auch Studios zur Aufnahme von Podcasts, Lehrvideos oder Webinaren finanziert werden. Auch die Entwicklung von Lernapps oder digitalen Selbstlerneinheiten, mit denen Menschen jederzeit und von überall aus an Onlinekursen teilnehmen können, wird gefördert „Das hebt die Erwachsenenbildung in Niedersachsen auf ein neues Niveau und ermöglicht innovative Formen des ortsunabhängigen, asynchronen Lernens“, so Johannsen. Diese Förderprogramme seien nur ein erster Schritt. Weitere Investitionen und der Aufbau eines Digital Campus Niedersachsen, der verschiedene Angebote bündelt und eigene Bildungsangebote vorhält, sind bereits in Vorbereitung.

Die Mittel konnten und können von den öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) beantragt werden: Zum Antrag

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