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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

OVG Lüneburg

OVG setzt Regelung zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer lokalen Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 10 außer Vollzug

3. August 2021/in Niedersachsen

LÜNEBURG (PM). Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Kenntnis. Sie wird die nun außer Vollzug gesetzten Regelungen zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Eirichtungen sowie Shisha-Bars bei einer lokalen Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 10 im Rahmen der nächsten Verordnungsänderung zurücknehmen.

Das OVG hat heute in einer ersten Stellungnahme deutlich gemacht, dass generelle Betriebsschließungen unterhalb der Schwelle von 35 aus Sicht des Gerichtes im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nicht verhältnismäßig seien. Die Landesregierung wird die Begründung dieser Entscheidung genau analysieren. Unterhalb von 35 sieht die Verordnung keine weiteren Schließungen  – als die jetzt aufgehobenen –  vor. Gültigkeit in Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars behalten auch nach dem OVG-Urteil weitgehende Schutz- und Hygienemaßnahmen nach § 1 f Abs. 2 Corona-VO. Dazu zählen Testpflicht, Maskenpflicht, elektronische Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent. Die Landesregierung bittet die Besucherinnen und Besucher der nun wieder geöffneten Lokalitäten um Umsicht und Vorsicht und appelliert insbesondere an die jüngeren Niedersächsinnen und Niedersachsen, sich impfen zu lassen – um sich und andere zu schützen.

Die Entscheidung des OVG verdeutlicht die Notwendigkeit einer Anpassung der Corona-Verordnung an die geänderte Gefährdungslage aufgrund der gestiegenen Impfquote, insbesondere bei den von Covid -19 besonders gefährdeten Altersgruppen. Die Niedersächsische Landesregierung sieht diese Notwendigkeit ebenfalls und hat sich deshalb auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zeitnah stattfindet, um bei der Neubewertung möglichst zu bundeseinheitlichen Parametern zu kommen. Diese müssen aus Sicht der Landesregierung sowohl die Belastung des Gesundheitssystems als auch die Impfquote berücksichtigen. Insofern hat die Landesregierung die zuletzt geänderte Verordnung bereits als Übergangsregelung vorgesehen.

 

Verkürzte Intervalle für Erstimpfungen mit mRNA-Impfstoffen in den Impfzentren ab Mitte August – Impfen Symbol© Bernd Günther

Verkürzte Intervalle für Erstimpfungen mit mRNA-Impfstoffen in den Impfzentren ab Mitte August

3. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Gesundheitsministerium hat die niedersächsischen Impfzentren am Dienstag darüber informiert, dass das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung für die mRNA-Impfstoffe ab dem 16. August zunächst auf vier und ab dem 30. August auf drei Wochen verkürzt werden soll. Damit wird sichergestellt, dass die Impfzentren noch bis einschließlich 5. September Erstimpfungen mit diesen Impfstoffen durchführen können, bevor die Infrastruktur ab dem 1. Oktober auf mobile Impfzentren umgestellt wird.

Die Verkürzung der Intervalle gilt für die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna, Erstimpfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson sind auch über den 5. September hinaus möglich, da bei diesem Impfstoff eine Dosis zur vollständigen Immunisierung ausreicht. Dieser Impfstoff eignet sich daher auch besonders für niedrigschwellige dezentrale Impfangebote, die somit weiterhin angeboten werden.

„Ich appelliere an die Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bisher noch nicht dazu gekommen sind: Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich so schnell wie möglich impfen! Jede vollständige Impfung schützt Sie zuverlässig gegen schwere Krankheitsverläufe und sorgt dafür, dass wir als Gesellschaft alle miteinander in einen sichereren Herbst ohne weitere Lockdowns gehen können“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Der Bund habe zudem angekündigt, dass er plane, die Bürgertests ab Mitte Oktober dieses Jahres nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos anzubieten. „Sollten die Infektionszahlen im Herbst wieder stark ansteigen, könnten viele Bereiche des öffentlichen Lebens möglicherweise nur noch für Personen offengehalten werden, die geimpft, getestet oder genesen sind. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall die richtige Entscheidung“, so Behrens.

Eine der ersten Aufgaben der mobilen Impfzentren wird ab Oktober die Durchführung der Auffrischungsimpfungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe sein.

Daniela Behrens: „Diese Gruppe ist aufgrund ihrer Wohn- und Lebenssituation besonders gefährdet, schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar daran zu versterben. Gleichzeitig zeigen uns klinische Studien, dass gerade bei den Hochbetagten und Personen mit Immunschwäche nicht immer eine ausreichende Immunantwort gegen das Virus ausgebildet wird. Mit den Auffrischungsimpfungen sorgen wir in diesem besonders sensiblen Bereich noch einmal für zusätzliche Sicherheit.“

Das Land befindet sich derzeit in konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Organisation der mobilen Impfzentren, die die Impfungen in den Einrichtungen wie schon im vergangenen Winter in eigener Zuständigkeit durchführen können. „Wir haben im Winter bereits sehr gute Erfahrungen mit dieser dezentralen Organisationsstruktur gemacht und sind überzeugt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch die anstehenden Auffrischungsimpfungen gut handeln können“, so Ministerin Behrens.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens besucht niedrigschwelliges Impfangebot der Stadt Oldenburg – ImpfMobil der IHJO im Einsatz© Thomas Weber picture-weber

Gesundheitsministerin Daniela Behrens besucht niedrigschwelliges Impfangebot der Stadt Oldenburg

30. Juli 2021/in Niedersachsen

OLDENBURG (PM). Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, hat im Rahmen ihrer Sommerreise am Freitag eine Impfaktion der Stadt Oldenburg besucht, bei der am 30. und 31. Juli das ImpfMobil der Innovativen Hochschule Jade-Oldenburg (IHJO) zum Einsatz kommt.

Die Impfaktion im Stadtteil Dietrichsfeld findet in Kooperation zwischen dem Impfzentrum der Stadt Oldenburg, der IHJO und der aktiv & irma Verbrauchermarkt GmbH statt. Auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes konnten und können sich am Freitag und Samstag alle Interessierten ohne Voranmeldung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lassen. Dabei sind auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Einsatz, da im Quartier vor Ort viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte wohnen.

„Das ist genau die Art von niedrigschwelligem Angebot, die wir in dieser Phase der Impfkampagne brauchen“, lobte Ministerin Behrens die Organisation und das Engagement aller Beteiligten. „Wir müssen die unentschlossenen Bürgerinnen und Bürger und all diejenigen mit einem Impfangebot erreichen, die vielleicht keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben und für die der Weg zum Impfzentrum eine zu große Hürde ist.“

Insgesamt stellt das Impfzentrum Oldenburg 300 Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson für die Aktion zur Verfügung. Der Leiter des Impfzentrums, Andreas Schiefbahn, erklärt: „Sich jetzt impfen zu lassen, ist sehr einfach. Für Impfungen im Impfzentrum gibt es keine Wartelisten mehr. Um noch mehr Menschen in Oldenburg zu erreichen, starten wir nun Aktionen fürs dezentrale Impfen in den Stadtteilen ohne Anmeldung und Termin. Auch einer spontanen Entscheidung für eine Impfung steht somit nichts im Wege. Eine vorherige Registrierung ist nicht mehr notwendig.“

Dr. Julia Figura, Dezernentin für Finanzen, Bürgerdienste und Recht der Stadt Oldenburg, ergänzt: „Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor einer Corona-Infektion. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keinen Impftermin vereinbaren konnten oder einer Impfung eher kritisch gegenüberstehen, erhalten hier die Chance, sich beraten und im Anschluss direkt impfen zu lassen.“

Ein besonderes Highlight der Impfaktion in Oldenburg ist der Einsatz des ImpfMobils der IHJO: Das Innovation(s)Mobil der IHJO dient normalerweise als mobile Plattform des Wissenschaftstransfers. Es ist für wissenschaftliche Ausstellungen, Vorträge oder interaktiven und forschungsnahen Unterricht an Schulen oder außerschulischen Lernorten gedacht. Da die Corona-Pandemie seinen eigentlich vorgesehenen Einsatz erschwert hat, baute die IHJO in Kooperation mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit der Jade Hochschule das Innovation(s)Mobil zum ImpfMobil um. Mit dem ImpfMobil stehen zwei Impfstraßen zur Verfügung, die die Impfung von mindestens 120 Personen pro Tag unter Berücksichtigung der notwendigen Hygienemaßnahmen ermöglichen. Finanziert wird das Innovation(s)Mobil im Rahmen der IHJO durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Land Niedersachsen.

Prof. Dr. Hero Weber, Vizepräsident für Studium und Lehre der Jade Hochschule, erklärt: „Mit dem Science Truck verfolgt die Innovative Hochschule Jade-Oldenburg normalerweise das Ziel, wissenschaftliche Forschung direkt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen. Wir freuen uns, mit dem umgerüsteten ImpfMobil einen Beitrag zur aktuellen Impfkampagne leisten zu können.“

Gesundheitsministerin Behrens zeigte sich beeindruckt vom ImpfMobil: „Das ist ein wirklich tolles Projekt, das von großem Einfallsreichtum und dem Antrieb, ganz praktisch helfen zu wollen, geprägt ist. Ich hoffe, dass die Aktion in Oldenburg Schule macht und das ImpfMobil noch an vielen weiteren Orten zum Einsatz kommt. “

Geimpft sind wir stärker – Niedersachsen wirbt mit großangelegter Kampagne für die Corona-Impfung – Geimpft stärker© Bernd Günther

Geimpft sind wir stärker – Niedersachsen wirbt mit großangelegter Kampagne für die Corona-Impfung

27. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Unter dem Motto „Geimpft sind wir stärker! Darum: Impfen, Schützen, Testen“ startet die Landesregierung ab August eine großangelegte Kampagne für die Corona-Impfung. Sie zielt darauf ab, in neun Sprachen Unentschlossene über die Vorteile einer Impfung zu informieren und hierfür zu werben.

Die mit mehr als 3 Millionen Euro ausgestattete crossmediale Kampagne wird mit einer Webseite, über Zeitungs- und Social-Media-Anzeigen, mit Plakaten, Flyern und aufsuchenden Teams über die Corona-Impfung aufklären und dafür werben.

63,9 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen haben mittlerweile ihre erste Corona-Schutzimpfung erhalten. 49,1 Prozent sind bereits vollständig geimpft. „Angesichts der Infektionslage ist es uns wichtig, die Impfbereitschaft hoch zu halten und die Impfquote zu erhöhen. Jetzt ist die Zeit, in der wir all die Menschen für eine Impfung motivieren müssen, die bislang noch unschlüssig sind. Ausreichend Impfstoff haben wir jetzt“, sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens anlässlich der Vorstellung der neuen Werbe- und Informationskampagne der Landesregierung zur Corona-Schutzimpfung heute in Hannover. „Jede vollständig geimpfte Person trägt dazu bei, dass wir gesund bleiben, möglichst unbeschwert leben können und hoffentlich bald wieder zu mehr Normalität zurückkehren können. Jede Impfung schützt die betreffende Person vor einer schweren Erkrankung und gleichzeitig auch die gesamte Gesellschaft.“

Gerade mit Blick auf die noch einmal ansteckendere Delta-Variante des Corona-Virus sowie die wieder ansteigenden Infektionen müssen sich noch mehr Menschen impfen lassen, damit das Infektionsgeschehen unter Kontrolle bleibt. Nach allen Erkenntnissen schützt eine vollständige Impfung auch bei der Delta-Variante sehr gut davor, schwer zu erkranken. Außerdem wird das Risiko, sich zu infizieren und andere anzustecken, deutlich gesenkt.

Ministerin Behrens appelliert an die Menschen in Niedersachsen: “Lassen Sie sich bitte impfen. Und, ob Sie bereits geimpft oder noch nicht geimpft sind, nutzen Sie die kostenlosen Bürgertestungen und Selbsttests regelmäßig. Jede frühzeitig erkannte Infektion trägt dazu bei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Halten Sie sich weiter an die bekannten Regeln und schützen Sie sich und andere. Das Virus ist weiterhin eine große Gefahr und wird es leider sicher noch eine ganze Weile sein.“

Während mit 77,9 Prozent der über 60-jährigen große Teile der besonders gefährdeten Menschen vollständig geimpft sind, muss die Impfbeteiligung Jüngerer und von Menschen mittleren Alters mit aktuell rund 48 Prozent weiter zulegen. Denn von Neuinfektionen sind aktuell überwiegend diese Altersgruppen und besonders junge Erwachsene betroffen. „Deswegen wollen wir im ersten Schritt unserer Kampagne genau diesen Personenkreis erreichen. Die 20- bis 40-Jährigen sollen sich mehr mit dem Thema Impfen beschäftigen“, so die Gesundheitsministerin.

Rund ein Fünftel der in Niedersachsen lebenden Menschen hat einen Migrationshintergrund. Einige von ihnen sprechen die deutsche Sprache noch nicht so gut, und manche freuen sich, in ihrer Muttersprache angesprochen zu werden. Daniela Behrens: „Unsere Kampagne ist deshalb crossmedial, multikulturell und vielsprachig. Jeder Flyer, jede von uns belegte Werbefläche, jede Anzeige, jeder Beitrag in den sozialen Medien wird mehrsprachig produziert und ausgespielt.“ Neben Deutsch werden die Botschaften und Informationen in den Sprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch abgebildet.  Großflächenplakate werden beispielsweise zwei- oder viersprachig belegt.

Ab dem 2. August finden Interessierte die wichtigsten Informationen zur Impfung, zu Schutzmaßnahmen und Testungen auf der Homepage www.impfen-schuetzen-testen.de. Im Laufe des August werden die Inhalte neben den genannten Fremdsprachen auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache online sein.

Bei der Motivauswahl setzt die Landesregierung auf eine authentische Wort-Bildsprache. Alle Protagonistinnen und Protagonisten sind bereits geimpfte Niedersächsinnen und Niedersachsen. „Unsere Motive zeigen, dass ein sicheres und unbeschwertes Miteinander wieder möglich sein wird, wenn sich noch mehr Menschen als jetzt impfen lassen. Deswegen bitte ich jede Niedersächsin und jeden Niedersachsen, seien Sie ein Vorbild. Gemeinsam sind wir stark – geimpft sind wir stärker!“

 

Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung – Übergangsregelung CVO

Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

27. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit der heute veröffentlichten und am (morgigen) Mittwoch, 28.07.2021, in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen. Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft.

Es sollen damit noch stärker die Bereiche in den Blick genommen werden, die zuletzt nachweislich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Es soll gleichzeitig vermieden werden, dass bei weiter steigenden Inzidenzwerten auch Bereiche von stärkeren Einschränkungen betroffen sind, für die das nicht gilt.

Der landesweite Inzidenzwert liegt heute mit 15,5 auf einem vergleichsweisen niedrigen Niveau. Allerdings ist der Wert in den letzten Wochen insgesamt wieder kontinuierlich angestiegen und in einigen Regionen Niedersachsen sind Anstiege mit einem besorgniserregenden Tempo zu verzeichnen, womit Grenzwerte des Niedersächsischen Stufenplans im Eiltempo überschritten werden könnten. In zahlreichen Kommunen lässt sich der starke Anstieg auf wenige Bereiche zurückführen. Mit der Verordnungsänderung können dort künftig diejenigen Bereiche von Einschränkungen ausgenommen werden, die nicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben.

Die aktuelle Änderungsverordnung kann nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung nur eine Übergangsregelung sein. Auf Basis der Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz muss bei den kommenden Bund-Länder-Gesprächen eine Verständigung über neue Maßstäbe getroffen werden, die sowohl die Impfquote als auch die Krankenhausbelegung stärker mit in den Blick nimmt. Wichtig ist, dass die Maßstäbe fundiert und verlässlich, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Deutschland beim Impfen große Fortschritte gemacht hat: Derzeit ist eine Hälfte der Bevölkerung vollständig geimpft, die andere Hälfte allerdings ist noch nicht vollständig geimpft und damit nicht ausreichend gegen die Delta-Variante geschützt – zudem müssen auch diejenigen geschützt werden, die sich nicht gegen Corona impfen lassen können, darunter Kinder und Personen mit Erkrankungen, die keine Impfung zulassen.

In Niedersachsen haben mit Stand heute 64 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine erste Impfung, 49 Prozent bereits die zweite Impfung erhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung heute eine Kampagne vorgestellt, die ab Anfang August an vielen Stellen und auf unterschiedlichsten Kanälen für das Impfen werben wird. Die Landesregierung bittet alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, sich vollständig impfen zu lassen. Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass auch kurzfristig Termine vereinbart werden können. Wir befinden uns weiterhin in einem Wettlauf „Impfen gegen Delta-Variante“.

 

Die wesentlichen Veränderungen in der Corona-Verordnung betreffen zwei Punkte:

 

  1. Verschärfung in kritischen Bereichen

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts im Land zu einem Anstieg der Infektionen beigetragen und teilweise auch die Verfolgung von Infektionsketten erschwert haben, gelten in diesen Bereichen nun schärfere Maßgaben

Inzidenz unter 10:

Es gilt nun unter 10 (bislang Inzidenz 10 bis35) eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen sowie ein Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent, § 1 f Abs. 2.

Inzidenz über 10:

Die unter § 9 Abs. 5 genannten Einrichtungen, Diskotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeifen sind bei einer Inzidenz über 10 zu schließen

  1. Mehr Handlungsspielraum für Landkreise und kreisfreie Städte:

Die Landkreise und Kreisfreien Städte können im Rahmen ihrer zu erlassenen Allgemeinverfügung bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes Bereiche von schärferen Regeln ausnehmen, wenn die Überschreitung auf andere Bereiche zurückzuführen ist. Sprich: per Allgemeinverfügung können für bestimmte Bereiche die Regeln für einen niedrigeren Inzidenzwert verfügt werden, dies betrifft beispielsweise die Gastronomie, die Beherbergung, den Einzelhandel, den Amateursport und auch Kindertageseinrichtungen, weil dort durch regelmäßige Testungen das Infektionsgeschehen gut kontrolliert werden kann und Kindern möglichst weitere Einschränkungen erspart werden sollen.

Für Bereiche nach den §§ 6 bis 9 Abs. 4, §§ 9 a, 10, 10 b bis 12, 14 a und 16 bis 17 können künftig Schutzmaßnahmen eines niedrigeren Inzidenzwertes gelten:

  • 6       Religiöse Veranstaltungen
  • 6 a    Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen
  • 6 b    Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie von Kinos
  • 6 c    Großveranstaltungen
  • 6 d    Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft
  • 7       Gedenkstätten
  • 7 a    Zoos, Tierparks und botanische Gärten
  • 7 b    Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen
  • 7 c    Freizeitparks
  • 7 d    Touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten
  • 7 e    Seilbahnen
  • 7 f     Schwimmbäder, Saunen, Thermen
  • 7 g    Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • 8       Beherbergung
  • 9       Gastronomie sowie Bars und ähnliche Einrichtungen; dabei sind allerdings für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars (§ 9 Abs. 5) keine landkreisspezifischen Lockerungen möglich;
  • 9 a    Einzelhandel
  • 10     Messen, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen
  • 10 b  Körpernahe Dienstleistungen
  • 10 c  Prostitution
  • 11     Kindertagespflege, private Kinderbetreuung, Jugendfreizeiten
  • 12     Kindertageseinrichtungen
  • 14 a  Außerschulische Bildung, Erwachsenen- und Weiterbildung und berufliche Bildung in Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen
  • 16     Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen
  • 16 a  Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel
  • 17     Spitzen- und Profisport

Neben dem jetzt neuen zusätzlichen Handlungsspielraum der Kommunen bleibt der bisherige Handlungsrahmen nach § 1 a Absatz 2 Satz 3 weiterhin bestehen. Landkreise und Kreisfreie Städte können – wie bislang – auch aufgrund eines räumlich klar abgrenzbaren Bereichs der Infektionssteigerung insgesamt von einem Wechsel in die nächst höhere Stufe per Allgemeinverfügung absehen.

Ausgenommen:

Ausdrücklich ausgenommen vom erweiterten Handlungsrahmen sind die im ersten Teil der Verordnung von §1 bis §5a genannten Allgemeinen Vorschriften. Diese sollen weiterhin im ganzen Land gelten – dazu gehören ausdrücklich die Kontaktbeschränkungen, da private Zusammenkünfte weiterhin allgemein zum Anstieg der Infektionen beitragen.

Die Änderungsverordnung gilt wie die gesamte Corona-Verordnung formal bis zum 3. September 2021. Die Landesregierung strebt allerdings auf Basis der bereits oben angeführten Verständigung von Bund und Ländern eine frühere Anpassung an.

Lesefassung der Übergangsregelung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand 27.07.2021):

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Unwetterwarnung per Video

Der Deutsche Wetterdienst informiert über aufziehende Gewitter und lokalem Starkregen

24. Juli 2021/in Niedersachsen

Offenbach (red). Der Deutsche Wetterdienst informiert über aufziehende Gewitter mit zum Teil Starkregen in den Hochwasserregionen, am Alpenrand und auch in möglichen Teilen von Südniedersachsen.

Die Informationen gelten vom Samstag  )24.07.2021 14:30 Uhr) bis in den Sonntag (25.07.2021)

Cell Broadcast ist die Zukunft

Cell Broadcast soll das zukünftige Warnsystem bei Katastrophen verstärken

23. Juli 2021/in Panorama, Niedersachsen

HANNOVER (bg). Die Hochwasserkatastrophe im Rheinland hat es mehr als deutlich gezeigt. Warnungen, so z.B. vom Deutschen Wetterdienst oder über die Warnapps KATWARN und NINA, wurden zwar zum Teil frühzeitig ausgelöst, aber von vielen Bürger*innen nicht empfangen oder teilweise auch ignoriert. Nun soll das Warnsystem Cell Broadcast ab Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen.

Doch bei genauerem Hinsehen offenbaren sich beim jetzigen System einige Stolperfallen. So sind die derzeitigen Warnsysteme über Handy an die Installation von Drittprogrammen wie KATWARN oder NINA gebunden. Auch die Warnapp des Deutschen Wetterdienstes ist eine separate Anwendung auf dem Handy. Sollte das Handy stumm geschaltet sein, so wird die Warnung erst beim nächsten Mal auf dem Bildschirm angezeigt. In der Nacht kann dieses fatale Folgen des zu späten reagieren haben. Viele Menschen laden ihre Handys nachts in der Küche oder im Wohnzimmer. Sie wollen verständlicherweise beim Schlafen ihre Ruhe. Bei plötzlich eintretenden Gefahren wie Hochwasser gibt es dann ein böses Erwachen bei diesem Vorgehen.

Die Telekom befürwortet die Einführung eines SMS-Warnsystems in Deutschland. „Cell Broadcast, also die Warnung per SMS, muss ein Teil des Warnsystems sein. Wir können das System aufbauen“, schrieb Tim Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, auf der Social-Media-Plattform „LinkedIn“. An einer möglichen Ausschreibung des Bundes werde sich die Telekom selbstverständlich beteiligen. Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst zum Versenden von  SMS-ähnlichen Nachrichten an alle Mobiltelefone innerhalb einer Funkzelle oder einer Gruppe von Funkzellen im jeweiligen Mobilfunknetz. Die Einführung erfordert Vorsysteme. Es muss ein „Cell Broadcast Center“ implementiert werden, über das zielgerichtet der Versand von Warnmeldungen angestoßen wird. Zudem muss das System gegen Angriffe Dritter geschützt werden, um den Versand falscher Meldungen zu vermeiden.

Mit Hilfe von Cell Broadcast bekommen alle Besitzer eines Mobiltelefons in einem gefährdeten Gebiet automatisch eine Textnachricht, ohne dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder andere Behörden deren Nummern haben. Es gibt auch keine Rückmeldung der Handys über den Empfang der Alarmnachricht. Das System gilt als verlässlich und datenschutzrechtlich unbedenklich. Sicherlich wird man sich damit vor Milliardenschäden nicht schützen können. Aber es gilt Menschenleben durch frühzeitige Warnung zu retten. Andere Länder betreiben dieses System schon seit Jahren erfolgreich wie die Niederlande, Japan oder die USA.

Ein unbestreitbarer Vorteil ist die Alarmierung durch eine berechtigte Behörde an alle Personen mit Handy, die sich in den betroffenen Funkzellen befinden. Unabhängig von jeweiligen Netzanbieter und dem Einstellstatus des eigenen eingeschalteten Handys. Selbst bei Stummschaltung wird die Alarmierung mit einem Signalton ausgelöst und die Nachricht auf dem Handybildschirm sofort angezeigt.

Wie das Cell Broadcast funktioniert, zeigt eine Grafik der Telekom:

Wie funktioniert Cell Broadcast

Quelle: Deutsche Telekom

Katastrophenschützer sehen die freiwillige Nutzung von Warnapps mit Skepsis. So wurde NINA bisher nur von ca. 9 Millionen Bürger*innen installiert. Auch der Anteil der Sirenen ist von ursprünglich mehr als 80.000 auf knapp 15.000 in der Bundesrepublik zurück gegangen. Hintergrund war die zunehmende Ausrüstung der Feuerwehren mit digitalen Funkmeldeempfängern, die Einsatzkräfte „still“ alarmieren können. Zudem war auch die militärische Bedrohung durch den kalten Krieg erheblich gesunken, bei der die Bevökerung durch Sirenen gewarnt werden sollte.

Es muss also wieder auf eine Kombination von unterschiedlichen Warnsystemen gesetzt werden. Unabhängig von der Freiwilligkeit bei der Nutzung von Warnapps. So wäre eine Kombination von Cell Broadcast, Sirenenalarmierung und rechtzeitiger Vorabinformation über Warnapps, Rundfunk und Fernsehen wohl eine gute Kombination. Die EU hat die Umsetzung von Cell Broadcast mit einer Richtlinie schon im Dezember 2018 verbindlich bis spätestens Mitte 2022 gefordert.

So lautet der Artikel 110 in der RICHTLINIE (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018:

 

Artikel 110

Öffentliches Warnsystem

 

(1) Die Mitgliedstaaten stellen bis zum 21. Juni 2022 sicher, dass dort, wo öffentliche Systeme vorhanden sind, die vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen warnen, die Anbieter von mobilen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten den Endnutzern öffentliche Warnungen übermitteln.

(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten festlegen, dass öffentliche Warnungen über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung übertragen werden, sofern die Effektivität des öffentlichen Warnsystems in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, gleichwertig ist; dabei tragen sie den GEREK-Leitlinien weitest möglich Rechnung. Öffentliche Warnungen müssen von den Endnutzern leicht empfangen werden können.

Die Umsetzung in diesem Sinne erfolgte allerdings durch die Bundesregierung bislang nicht. Angesichts des Anschaffungspreises von 30 Millionen Euro laut der Telekom steht das in keinem Verhältnis zu den vielen Todesopfern, die alleine bei dem Hochwasser 2021 zu beklagen sind. Und die plötzliche Bereitschaft zur Umsetzung schein nur rein zufällig mit dem Termin der EU zur Umsetzung bis zum 21. Juni 2022 zu stehen. Da muss sich die Politik und alle Verantwortlichen kritische Fragen gefallen lassen.

Die Änderung des Klimas und dessen zum Teil fatale Folgen auch in Deutschland müssen hier zu einem erheblichen Umdenken in der Politik führen. Nicht nur zum Thema Warnung der Bevölkerung oder Klimaschutz. Das ganze Katastrophenschutzsystem in Deutschland wird sich in Zukunft anderen Herausforderungen stellen müssen. Die hunderttausende von ehrenamtlichen Katastrophenschützern sind jedenfalls bereit. Ist es ihre Ausrüstung, die notwendige Technik und vor allem die erforderliche notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit auch?

Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9897 2

Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet

21. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (bg). Das Land Rheinland-Pfalz hat heute beim Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Innenministeriums für das Hochwassergebiet im Raum Ahrweiler einen Betreuungsplatz 500 angefordert. Am späten Abend brachte der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Roten Kreuzes die erforderlichen Komponenten in Richtung Einsatzgebiet.

Auf dem Gelände des DRK-Landesverbandes Niedersachsen in Misburg wurden die notwendigen logistischen Maßnahmen eingeleitet. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Fachdienstbereitschaft und einige Helfer des DRK-Region Hannover halfen beim Beladen der LKW mit dem notwendigen Einsatzmaterial. Der Betreuungsplatz wird mit insgesamt 96 Einsatzkräften vom Deutschen Roten Kreuz betrieben. Er ist einer von insgesamt sechs Betreuungsplätzen 500 des Landes Niedersachsen, der von unterschiedlichen Hilfsorganisationen personell besetzt wird.

Der Betreuungsplatz ist für die Versorgung von maximal 500 Betroffenen in Katastrophengebieten materiell und personell ausgelegt. Alleine vom Standort in Hannover Misburg fahren 20 Einsatzkräfte mit zwei 7,5 Tonnen-LKW und einem 26 Tonnen-LKW mit Material ab. Hinzu kommen zwei VW-Busse und ein spezieller DRK-Reisebus.

Am Kamener Kreuz treffen sie dann auf die restlichen Teileinheiten aus den DRK-Kreisverbänden Osnabrück-Land, Grafschaft Bentheim, Göttingen-Northeim, Leer, Stade, Wesermünden, Harburg Land, Wolfenbüttel und Wolfsburg. Damit werden die Komponenten aus Hannover durch eine Führungsgruppe unter Leitung des Verbandsführers Jens Kasselmann, sieben Betreuungsgruppen, zwei Verpflegungsgruppen, einem Gerätewagen Sanität mit Arzt und einem Krankenwagen zur Eigensicherung ergänzt. Als Besonderheit wird auch eine Gruppe Psychosoziale Notfallversorgung mitgeführt, die sich um belastet Einsatzkräfte oder zu betreuende Personen mit speziell geschulten Kräften kümmern kann.

Gegen 4:00 Uhr wird dann der geschlossene Konvoi vom Kamener Kreuz in Richtung Ahrweiler zu seinem Einsatzort fahren. In Misburg ist der Einsatzstab des DRK-Landesverbandes Niedersachsen installiert worden und ab sofort während des Einsatzes rund um die Uhr besetzt.

Die Einsatzdauer ist vorerst unbestimmt. Sollte ein Personalwechsel nötig werden, so bleibt der aufgebaute Betreuungsplatz 500 vor Ort und wird nur durch Personal eines anderen Betreuungsplatzes aus Niedersachsen ausgetauscht. Die ersten 48 Stunden sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK auf eine autarke Versorgung eingerichtet. Der Abteilungsleiter der Abteilung II – Nationale Hilfsgesellschaften – beim DRK-Landesverband Niedersachsen, Daniel Schulte, war erfreut, dass diese Anforderung des Landes Niedersachsen trotz des kurzen Vorlaufs zeitnah umgesetzt werden kann. Das DRK hatte wegen der Hochwasserlage für ein Teil seiner Einsatzkräfte schon Voralarm ausgelöst.

  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9893
    Niedersachsen entsendet einen seiner sechs Betreuungssplatz 500 - Einheiten vom DRK Landesverband Niedersachsen ins Hochwassergebiet nach Ahrweiler. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9897
    Auf insgesamt drei große LKW verladen DRK Einsatzkräfte das benötigte Material für den Betreuungsplatz 500. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9902
    Hektische Treiben bei der Beladung der LKW beim DRK-Landesverband Niedersachsen in Misburg. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Hektische Treiben bei der Beladung der LKW beim DRK-Landesverband Niedersachsen in Misburg. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9911
    Der Einsatzstab des DRK Landesverbandes Niedersachsen in Hannover-Misburg ist jetzt rund um die Uhr besetzt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9917
    Mitten in der Nacht machen sich die Logistiker des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Material auf Richtung Einsatzgebiet. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
Letzter Schultag im Schuljahr 2020/2021 – Ferien

Letzter Schultag im Schuljahr 2020/2021

21. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Für rund 1,1 Millionen niedersächsische Schülerinnen und Schüler an den zirka 3.000 allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen beginnen am (morgigen) Donnerstag die Sommerferien. Das bedeutet zeitgleich für rund 88.000 Lehrkräfte sowie 40.000 weitere an Schulen beschäftigte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulverwaltungskräfte den Start in die unterrichtsfreie Zeit. Am Mittwoch, dem 1. September 2021, enden die Sommerferien, am Donnerstag, dem 2. September, ist dann der erste Schultag im kommenden Schuljahr 2021/2022.

Das zu Ende gehende Schuljahr 2020/2021 war stark geprägt von der Dynamik der Corona-Pandemie, die in ihren negativen Konsequenzen zu Lockdowns und damit zu deutlichen Einschränkungen des Präsenzunterrichtes geführt hatte. Viele Jahrgänge waren zwischen Dezember 2020 und Mai 2021 im reinen Distanzunterricht (Szenario C), an Grundschulen wurde bereits ab Mitte Januar Wechselunterricht (Szenario B) angeboten, die Abschlussjahrgänge folgten kurz darauf. Nahezu alle Schülerinnen und Schüler befinden sich seit dem 31. Mai 2021 im Präsenzunterricht in voller Klassenstärke nach Szenario A.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne zollt den Schülerinnen und Schülern Respekt für ihre Leistungen und dankt den Lehrkräften und weiteren Schulbeteiligten sowie den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen und den Personen in der Kindertagespflege für ihr hohes Engagement während eines strapaziösen Schul- und Kitajahres mit folgenden Worten:

„Die Schülerinnen und Schüler können ausgesprochen stolz sein auf ihre Leistungen. Das gilt ausdrücklich für die Abschlüsse und Zeugnisse, die unter ungewohnten und schwierigen Bedingungen erworben wurden. In unterschiedlichen Unterrichtsformaten und Szenarien haben die Schülerinnen und Schüler gelernt und bewertbare Leistungen erbracht. Das ist anders gewesen als jemals in den Jahren zuvor – anders heißt aber nicht weniger wert oder schlechter! Im Gegenteil sind die in diesem Schuljahr unter den außergewöhnlich schwierigen Bedingungen erbrachten Leistungen besonders beachtenswert und positiv zu würdigen. Wir alle tun gut daran, dies nach vorne zu stellen und zu betonen. Dabei dürfen wir alle nicht vergessen, dass die Kinder und Jugendlichen über die diversen Kontaktbeschränkungen einen enormen Beitrag bei der Eindämmung von SARS CoV-2 geleistet haben. Die Einschränkungen bei Kita und Schule, der Verzicht auf Treffen mit Freunden, Sport und Hobbys haben bei vielen Kindern und Jugendlichen Spuren hinterlassen. Jetzt ist die Gesellschaft in der Breite gefordert, Kinder und Jugendliche auf ihrem weiteren Weg intensiv zu begleiten und zu unterstützen. Über die Schule und insbesondere über das neue Programm Startklar in die Zukunft werden wir diesem Auftrag nachkommen.

Mein Dank gilt den 100.000 Menschen, die an unseren Schulen arbeiten. Den Bildungsauftrag zu verwirklichen und sich um jedes Kind individuell zu kümmern, war bereits vor der Corona-Pandemie eine ebenso wichtige wie anspruchsvolle Aufgabe. Dieses Schuljahr aber hat allen Beteiligten noch ungleich mehr abverlangt – organisatorisch, pädagogisch, didaktisch. Meiner Wahrnehmung nach wurde diese Herausforderung eindrucksvoll gelöst im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Auch nach vielen Rückmeldungen über Gespräche mit Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern, Briefe und Mails kann ich sagen, dass sich diese Mühen gelohnt haben: Die umsichtige Arbeit der Schulleitungen, das Engagement der Lehrkräfte, der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Schulverwaltungskräfte wird sehr wertgeschätzt und Schule über ihre Funktion als Bildungseinrichtung hinaus als sozialer Ort mehr denn je positiv wahrgenommen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis eines schwierigen Schuljahres und ist das Resultat des Einsatzes aller an Schule Beteiligten. Das gilt ausdrücklich auch für die gute Arbeit der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, die als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort den Schulen stets mit Rat und Tat zur Seite standen, wofür ich mich sehr herzlich bedanke.

Auch bei den Kitas stehen die Schließzeiten bevor und der Dank an die Schulbeschäftigten gilt nicht minder den Erzieherinnen und Erziehern, den Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und den Personen in der Kindertagespflege. Auch in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung wurde Herausragendes geleistet. Die Notbetreuungsangebote und das schnelle Umstellen auf den eingeschränkten Regelbetrieb waren für viele Eltern und vor allem für die kleinen Kinder ganz wichtige Schritte, die den Alltag entlastet haben und zur gedeihlichen Entwicklung beigetragen haben.

Nunmehr können, sollen und müssen alle Beteiligten eine Pause einlegen, abschalten und neue Kraft tanken. Die Sommerferien liegen recht spät in diesem Jahr und entsprechend lang war die Strecke. Ich wünsche allen Beteiligten einen schönen und erholsamen Sommer!“

Kurzbilanz und Ausblick:

Die Einschränkungen im Präsenzunterricht haben ein erhebliches Ausmaß an Distanz- und Wechselunterricht mit sich gebracht, was für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und die Erziehungsberechtigten eine Belastung und Herausforderung darstellte. Festzustellen war, dass der Distanzunterricht insgesamt deutlich besser funktionierte als noch in der ersten Lockdown-Phase. Die technische Ausstattung wurde sukzessive verbessert und sowohl auf Seiten der Lehrkräfte als auch von Schülerseite entwickelte sich ein routinierterer Umgang. Das aufgenommene Tempo beim Lernen mit digitalen Medien soll unabhängig von der Corona-Pandemie hochgehalten werden. Weitere Fortschritte bei der digitalen Infrastruktur, beim digitalen Lerncontent und bei den Fortbildungsangeboten stehen für das kommende Schuljahr 2021/2022 oben auf der Agenda.  Gleichwohl ist unumstritten, dass Distanzunterricht kein adäquater Ersatz für das gemeinsame Lernen in Präsenz sein konnte und sein kann.

Um die Sicherheit in Schule zu erhöhen und wieder mehr Präsenz zu ermöglichen, wurden daher Selbsttestungen nach den Osterferien zum festen Bestandteil des Schulalltags gemacht, seitdem besteht Selbsttestpflicht für Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal. Das Instrument Selbsttest hat sich bewährt: Das Land Niedersachsen hat seit Mitte April über 30 Millionen Tests-Kits an die Schulen geliefert. Ausgegeben wurden 23,5 Millionen Tests. Rund 8.000-mal schlugen die Tests in diesem Zeitraum positiv an – rund 3.000 PCR Bestätigungen ergaben sich hieraus, der Eintrag in Schulen und Familien konnte somit in relevanter Höhe verhindert werden.

Die Selbsttestungen werden im kommenden Schuljahr 2021/2022 weitergeführt. Auch die weiteren Sicherheitsmaßnahmen wie abgestufte Maskenpflichten, inzidenzbasierte Szenarienwechsel, Hygienepläne und Lüftungskonzepte ggf. mit technischer Unterstützung sollen für den Schulbereich weiterhin gelten. Das Impfen der Lehrkräfte wird weiter fortgesetzt, wobei bereits 80 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer über den doppelten Impfschutz verfügen. Es ist damit zu rechnen, dass nach den Sommerferien alle impfwilligen Lehrkräfte beide Impfungen erhalten haben werden.

Aber: Das Virus ist nicht weg, die Delta-Variante setzt sich immer mehr durch und ist insbesondere für die nicht geimpften Kinder und Jugendlichen eine potenzielle Gefahr. Vor diesem Hintergrund plant das Niedersächsische Kultusministerium dennoch weiterhin mit einem Start ins kommende Schuljahr auf der Basis von Präsenzunterricht nach Szenario A. Jeweils vier und zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn wird die dann aktuelle Lage gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt eingeschätzt. Alle können durch umsichtiges und vernunftgeleitetes Handeln in den kommenden Wochen einen Beitrag dazu leisten!

Rund 1.700 niedersächsische Kräfte von Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Polizei und DLRG in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Einsatz – Feuerwehrfahrzeuge

Rund 1.700 niedersächsische Kräfte von Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Polizei und DLRG in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Einsatz

19. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Dank an alle Einsatzkräfte, die mit ihrem Engagement zur Bewältigung dieser Katastrophe beitragen. Der Bund muss für ein einheitliches, zuverlässiges und flächendeckendes Warnsystem sorgen. Niedersachsen richtet deswegen eine ad-hoc-Arbeitsgruppe für mögliche Einsatzszenarien ein“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute Nachmittag zurückkehrende Einsatzkräfte der Feuerwehren der Region Hannover im Feuerwehrzentrum Neustadt am Rübenberge begrüßt und sich stellvertretend für alle Helferinnen und Helfer bei ihnen bedankt. Die ersten niedersächsischen Kräfte sind heute nach 48 Stunden Dauereinsatz zurückgekehrt.

In den von der Hochwasserkatastrophe besonders heftig betroffenen Krisengebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind aktuell (19.07.2021, 14:00 Uhr) insgesamt rund 1.700 niedersächsische Kräfte von Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Polizei und DLRG im Einsatz. Fünf Kräfte haben sich während des Einsatzes leicht verletzt, können aber weiterhin ihren Dienst versehen. Das Kompetenzzentrum Großschadenslagen (KomZ) im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, das im Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Celle den Einsatz der Kräfte koordiniert und organisiert, hat aktuell weitere Hilfsangebote an Rheinland-Pfalz unterbreitet.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „In solchen Ausnahmesituationen zeigt sich, wie wichtig die enge föderale und im besten Sinne des Wortes kameradschaftliche Zusammenarbeit im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz ist. Ich möchte mich bei allen, die sich auf den Weg gemacht haben oder noch machen werden, für das Geleistete bedanken! Solch außergewöhnliche Schadensereignisse können nur mit einem hohen Kräfte- und Mittelansatz bewältigt werden.

Aus diesem Grund bin ich sehr froh, dass wir mit Einheiten unseres leistungsfähigen niedersächsischen Brand- und Katastrophenschutzes in den Schadensgebieten einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten können. Wir werden die Lage genau analysieren, einschließlich möglicher Mängel oder Fehlentwicklungen, um auch in Zukunft in Niedersachsen für die wachsenden Herausforderungen bestmöglich aufgestellt zu sein. Ich werde dazu auch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe einrichten und alle betroffenen Ressorts sowie den Landesbeirat Katastrophenschutz kurzfristig einladen. Wir sind gut aufgestellt, aber der Klimawandel wird uns weiter herausfordern. Deshalb müssen uns die schlimmen Ereignisse – in diesem Ausmaß – auch eine Warnung sein, aus denen wir lernen müssen.“

Zur Debatte um unzureichende Warnungen durch den Bund sagt Pistorius: „Der Bund ist hier eindeutig in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass ein bundesweit funktionierendes, flächendeckendes Warnsystem wieder installiert wird. Wir müssen künftig aufgrund des Klimawandels vermehrt mit solchen extremen Wetter- und Katastrophenszenarien rechnen. Da wird der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht, wenn er lediglich eine Einmalzahlung von 90 Millionen Euro leistet. Wir brauchen ein einheitliches Warnsystem, das störungsresistent ist und auch dann funktioniert, wenn das Stromnetz zusammenbricht. Wir brauchen neben den digitalen Systemen auch wieder mehr Alarmsirenen – meinetwegen auf jedem Schuldach. Und wir brauchen eine Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung, die oft schlicht nicht mehr weiß, wie man sich in Gefahrensituationen verhält. Ich denke da sofort an Japan, wo jedes Kind bereits in der Schule lernt, was es bei einem Erdbeben oder einer Flut zu tun hat.“

Überblick über die aus Niedersachsen eingesetzten Kräfte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz:

Drei Amtshilfeersuchen aus Nordrhein-Westfalen sowie zwei Amtshilfeersuchen aus Rheinland-Pfalz wurden durch das Kompetenzzentrum Großschadenslagen bestätigt.

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit folgende Kräfte aus Niedersachsen eingesetzt:

  • Rhein-Erft-Kreis:
    • Landes-Wasserrettungszug West der Deutschen-Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), 59 Einsatzkräfte. Einsatzschwerpunkt war der Boots- und Tauchereinsatz zur Erkundung und Menschenrettung.

Dieser Einsatz wurde gestern beendet, die Einsatzkräfte befinden sich auf der Rückfahrt in die Heimatstandorte.

  • Eine Bereitschaftspolizeihundertschaft inklusive Polizeitauchern, 120 Einsatzkräfte. Einsatzschwerpunkt ist die Sicherung und Erkundung der Schadensgebiete.
  • Rhein-Sieg-Kreis:
    • Landes-Wasserrettungszug Nord der Deutschen-Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), 55 Einsatzkräfte. Einsatzschwerpunkt sind mittlerweile Pump- und Aufräumarbeiten.
  • Stadt Leverkusen:
    • Kreisfeuerwehrbereitschaft Landkreis Göttingen mit Hochleistungspumpen-System Braunschweig, ein Sanitätstrupp Johanniter Unfallhilfe Göttingen, 182 Kräfte.

Einsatzschwerpunkte: Pumpeneinsatz in Gebäuden (u. a. Keller, Tiefgaragen) und Gebäudekomplexen (ca. 300 Einsatzstellen) sowie Kontrolle von stromlosen Gebäuden.

Dieser Einsatz wurde gestern beendet, die Einsatzkräfte befinden sich auf der Heimfahrt in den Heimatstandort.

  • Stadt Euskirchen / Steinbachtalsperre:
    • Kreisfeuerwehrbereitschaft Region Hannover und Kreisfeuerwehrbereitschaft Landkreis Osnabrück mit Hochleistungspumpen-Systemen Hannover und Osnabrück, 389 Kräfte.

Einsatzschwerpunkte: Einsatz der Hochleistungspumpen (HFS) an der Steinbachtalsperre, Pumpeneinsatz im Stadtgebiet Euskirchen, Grundschutz für das Stadtgebiet Euskirchen.

Der Einsatz der KFB Landkreis Osnabrück wurde heute beendet, die Einsatzkräfte reisen heute noch ab.

Die KFB Region Hannover hat ihren Einsatz ebenfalls beendet und wird heute zurück erwartet.

  • Stadt Eschweiler:
    • Kreisfeuerwehrbereitschaft Landkreis Holzminden mit Hochleistungspumpen-System Emden, nebst Versorgungs- und Sanitätstrupps der Johanniter Unfallhilfe Holzminden und des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Weserbergland, 175 Kräfte. Einsatzschwerpunkt ist Unterstützung beim Pumpeinsatz (u. a. in einem Krankenhaus).

Der Einsatz wurde beendet, die Kräfte haben die Rückfahrt angetreten.

  • ein Verbindungsbeamter beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.

Dieser Einsatz wurde am Nachmittag des 18.07.2021 beendet.

  • ein Reisebus der zentralen Landeseinheit Personentransportraum, besetzt durch den Malteser Hilfsdienst Braunschweig, zwei Einsatzkräfte.

 

In Rheinland-Pfalz sind derzeit folgende Kräfte aus Niedersachsen eingesetzt:

  • Führungsstab ADD Tier in der BABZ in Ahrweiler:
    • eine Führungsgruppe Medizinische-Task-Force (FüGr-MTF), besetzt von Einsatzkräften des Deutschen Roten Kreuzes aus Oldenburg, acht Einsatzkräfte. Dieser Auftrag endete gestern, die Einheit erhält vor Ort einen neuen Auftrag.
    • zwei Verbindungsbeamte des MI und des NLBK bei der Technischen Einsatzleitung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Ahrweiler.
  • Landkreis Ahrweiler:
    • eine Bereitschaftspolizeihundertschaft sowie fünf Diensthundeführer/-innen mit Leichenspürhunden, 90 Einsatzkräfte. Einsatzschwerpunkt ist das Absuchen des Ahrmündungsgebietes den Rhein flussaufwärts in Richtung Ahrweiler.
    • ein Behandlungsplatz-50-Land (BHP-50-Land) der zentralen Landesvorhaltung Nds. zur Versorgung von 50 Patienten, bestehend aus Einheiten der Johanniter Unfallhilfe Südniedersachsen, 118 Einsatzkräfte. Einsatzschwerpunkt ist der Betrieb einer medizinischen Versorgungsstelle für Verletzte in Bad Neuenahr.
    • vier Führungsgruppen Medizinische-Task-Force (FüGr-MTF), besetzt von Einsatzkräften des Deutschen Roten Kreuzes aus Göttingen, Lüneburg und Osnabrück sowie des Malteser Hilfsdienstes aus Braunschweig, 25 Einsatzkräfte. Einsatzschwerpunkt ist die Erkundung des Schadensgebietes sowie die Koordinierung von Rettungsdienstmaßnahmen.
    • Kontingentführung (zwei Einsatzkräfte) durch das NLBK.

Alarmiert zum Eintreffen im Einsatzgebiet im Laufe des Tages:

  • Führungsunterstützungs-Stab mit Kräften der Berufsfeuerwehren Hildesheim, Wilhelmshaven, Cuxhaven, Osnabrück, Salzgitter, Wolfsburg sowie der Autorisierten Stelle Digitalfunk und des NLBK (18 Einsatzkräfte).
  • ein Hubschrauber der Polizeihubschrauberstaffel (sechs Einsatzkräfte).

Auf Anforderung des Landes Rheinland-Pfalz wurde für einen Einsatz vorbereitet:

  • ein Betreuungsplatz-500-Land (BTP-500-L) zur Unterbringung und Verpflegung von 500 Betroffenen oder Einsatzkräften, bestehend aus Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes, Landesverband Niedersachsen e.V., insgesamt rd. 200 Einsatzkräfte.

Ein Abruf dieser Kräfte steht derzeit noch aus.

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