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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Vorstellung des ersten gemeinsamen Lagebildes von Polizei und Justiz zur Clankriminalität 2020 in Niedersachsen – Symbolbild Clankriminalität

Vorstellung des ersten gemeinsamen Lagebildes von Polizei und Justiz zur Clankriminalität 2020 in Niedersachsen

19. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Wer unsere Gesetze ignoriert und die Allgemeinheit sowie Angehörige der Sicherheitsbehörden provoziert und angreift, muss mit einer entsprechenden Reaktion rechnen“

Havliza: „Wir werden die Clankriminalität konsequent verfolgen und bekämpfen – mit den neuen Strukturen sind wir dafür gut aufgestellt“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und die Niedersächsische Justizministerin, Barbara Havliza, haben heute (19.07.2021) das erste gemeinsame Lagebild von Polizei und Justiz zur Clankriminalität in Niedersachsen vorgestellt

Pistorius: „Niedersachsen war das erste Bundesland mit einem dezidierten polizeilichen Lagebild zur Clankriminalität. Wir kennen die regionalen Schwerpunkte, wir wissen, was passiert und wir greifen konsequent ein, wie schon die Beispiele Visselhövede, Peine und Bramsche in den vergangenen Monaten belegt haben. Wir sind immer präsent, auch niedrigschwellig mit den entsprechenden Maßnahmen, die die Machenschaften von Clankriminellen schwerer machen. Konsequent und ausdauernd! Wir lassen nicht zu, dass unsere Gesetze ignoriert werden. Allen Versuchen, hier vermeintlich rechtsfreie Zonen zu schaffen, treten wir entschieden und mit allen zur Verfügung stehenden polizeilichen Mitteln entgegen. Wir packen da an, wo es den Kriminellen am meisten wehtut. Die laufend intensivierten Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung und die konsequente Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte sind dabei wichtige Mittel der Polizei. Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt im Kampf gegen die Clankriminalität ist zudem die noch engere Vernetzung mit der Justiz, wie das heute vorgelegte gemeinsame Lagebild belegt.“

Havliza: „Mitglieder von Clans missachten und negieren unsere Rechtsordnung in perfider Weise. Sie wollen den Eindruck erwecken, sie stünden über dem Recht. Das gefährdet das Vertrauen der rechtschaffenden Bevölkerung in unseren Rechtsstaat und seine funktionierenden Institutionen. Und das darf nicht geschehen. Entscheidend für den Ermittlungserfolg ist, dass die Ermittler die Strukturen eines Clans genau aufklären und dann kennen. Nur so lassen sich Straftaten in den richtigen Zusammenhang einordnen, denn dieses Geflecht ist vielfach durch eine dichte Vernetzung der Beschuldigten gekennzeichnet. Das ermöglicht ihnen arbeitsteiliges Vorgehen. Deshalb dürfen die grundlegenden Strukturen nicht im Dunkeln bleiben. Das ist die Grundlage für entschlossenes und erfolgreiches Handeln. Gute Ermittlungsergebnisse setzen deshalb eine besonders enge und langfristige Arbeit zwischen den Staatsanwaltschaften und der Polizei voraus. Dafür haben wir in Niedersachsen beste Voraussetzungen geschaffen. Mit der Zentralstelle „Organisierte Kriminalität“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle (ZOK) stellen wir nicht nur die landesweite Koordination sicher, sondern gewährleisten auch die bundesweite und internationale Vernetzung.“

Wesentliche Inhalte des Lagebildes 2020

Die Clankriminalität stellt die Strafverfolgungsbehörden anhaltend vor große Herausforderungen, auch wenn sie statistisch weniger als ein halbes Prozent der polizeilich erfassten Kriminalität ausmacht. Der Clankriminalität werden nach einer zwischen Justiz und Polizei abgestimmten Definition sämtliche Fälle – von kleineren Ordnungswidrigkeiten bis hin zur organisierten Kriminalität – zugeordnet, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu werden die Fälle bei der Polizei im Vorgangsbearbeitungssystem entsprechend markiert, damit sie dann fortlaufend gezielt ausgewertet werden können.

Grundlage der polizeilichen Erfassung für dieses Lagebild ist ein zweiteiliges Begriffsverständnis, wonach der Clan eine durch verwandtschaftliche Beziehungen und eine gemeinsame ethnische Herkunft verbundene Gruppe ist. Die kriminelle Clanstruktur ist ein durch ergänzende Indikatoren geprägter Clan. Diese Indikatoren umfassen unter anderem

  • das Ausleben eines stark überhöhten familiären Ehrbegriffs und das innerfamiliäre Sanktionieren von Verstößen gegen diesen Ehrbegriff,
  • das Voranstellen von familieninternen, oft im Gewohnheitsrecht verwurzelten Normen über das Gesetz und die Verfassung,
  • ein hohes Maß an Gewaltbereitschaft, welche durch ein hohes Mobilisierungspotential gestützt wird,
  • das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen unter Ausnutzung clanimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotentiale,
  • eine mangelnde Integrationsbereitschaft, die mitunter Aspekte einer Ghettoisierung bis hin zur inneren Abschottung enthält und ein bewusstes oder generelles Ablehnen der allgemeinen Rechtsordnung erkennen lässt und
  • eine den Rechtsstaat umgehende oder unterlaufende Paralleljustiz.

Es handelt sich um Strukturen, in denen neben der Begehung von Straftaten das Verursachen von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch ein familiäres Netzwerk geduldet, gefördert oder geprägt wird.

Insgesamt 1.951 Fälle wurden im Jahr 2020 der Clankriminalität zugeordnet. Verglichen mit der gesamten Polizeilichen Kriminalstatistik ergibt dies für die Clankriminalität einen prozentualen Anteil von 0,39 Prozent. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit machen dabei den überwiegenden Teil der Gesamtfälle der Clankriminalität aus.

1.886 Personen wurden als Tatverdächtige oder Beschuldigte erfasst. Davon waren 85 Prozent männlich und mehr als 40 Prozent in einem Alter von unter 25 Jahren.

Die Tatverdächtigen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit (ca. 71 Prozent) wurden auch überwiegend in Deutschland geboren (ca. 76 Prozent). In Bezug auf die Herkunft dominieren neben der Bundesrepublik Deutschland die Staaten Türkei und Libanon.

Insgesamt wurden Vermögenswerte in Höhe von 946.000 Euro vorläufig gesichert.

Die Tatorte verteilen sich – in unterschiedlicher Ausprägung – nahezu über das gesamte Flächenland Niedersachsen und zwar sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten. Eine dauerhafte Konzentration an bestimmten Orten ist nicht festzustellen. Sogenannte Hot Spots wie in anderen Bundesländern gibt es nicht.

Der Präsident des Niedersächsischen Landeskriminalamtes, Friedo de Vries, sagt: „Die Bedeutung des Phänomens Clankriminalität lässt sich nicht allein an den Zahlen ablesen. Diese spiegeln nicht die Intensität wieder, mit der sich die Polizei Niedersachsen dem Phänomen widmen muss. Eine verhältnismäßig geringe Zahl von Fällen bindet in der Lagebewältigung Ressourcen im hohen Maße. Die eigenen Regeln werden Gesetzen vorangestellt, gerichtliche Beschlüsse nicht akzeptiert oder Selbstjustiz ausgeübt. Hinter einzelnen Straftaten stehen oftmals dutzende eingesetzte Polizeikräfte. Das Provozieren massiver Eskalationen bei nichtigen Anlässen oder sogenannte Tumultlagen stellen nicht nur die Polizei, sondern auch das gesellschaftliche Umfeld immer wieder vor Herausforderungen.“

Entwicklung des Lagebildes von 2013 bis heute

Das aktuelle Lagebild zur Clankriminalität für das Jahr 2020 gewährt seit dem Berichtsjahr 2019 öffentlich einen umfangreichen Einblick in die verschiedenen Ausprägungen der Clankriminalität sowie der behördlichen Maßnahmen und Bewertungen. Niedersachsen hatte – als eines der ersten Bundesländer – einen Schwerpunkt in der Bekämpfung der Clankriminalität gesetzt und bereits seit 2013 interne Lagebilder erstellen lassen.

Landespolizeipräsident Axel Brockmann ordnet das Phänomen Clankriminalität in Niedersachsen weiter ein: „Jeder, der meint, das „Recht auf der Straße“ für sich beanspruchen zu können, wird feststellen: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wir stehen Gefährdern, Straftätern und Unruhestiftern erforderlichenfalls auf den Füßen. Diese Vorgehensweise ist nicht neu. Wir werden unsere Maßnahmenkonzepte weiterhin konsequent umsetzen, wenn es sein muss noch intensiver und in noch höherer Sichtbarkeit. Bei einigen kriminellen Clanangehörigen ist es wichtig – das zeigen die bisherigen Erfahrungen – Stärke zu demonstrieren und unmissverständlich aufzuzeigen, wer das Sagen hat. Dies wirkt sich letztlich auch deeskalierend auf die jeweilige Einsatzsituation aus.

Da die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen Polizei und Justiz vor große Herausforderungen stellt und seit Jahren einen landesweiten Schwerpunkt in der Aufgabenwahrnehmung bildet, hat die „Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen“ vom 01.03.2018, die landesweit einheitliche Standards definiert und auf einen ganzheitlichen und niedrigschwelligen Ansatz abzielt, ein wichtiges Instrument geschaffen.

Das bedeutet, dass alle mit der Bekämpfung des Phänomens befassten Institutionen auf der Basis einer einheitlichen Definition von Clankriminalität arbeiten. Polizei und Staatsanwaltschaft wirken intensiv zusammen. Dazu dient auch die seit November 2020 gültige gemeinsame

„Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“, die eine noch engere phänomenbezogene Zusammenarbeit etabliert.

Havliza: „Die einheitliche Landesrahmenkonzeption und die gemeinsame Richtlinie über die Zusammenarbeit sind wichtige Bausteine, um konsequent und erfolgreich auf die vielen Erscheinungsformen der Clankriminalität reagieren zu können. Das ist wichtig, denn Clanstrukturen finden sich im städtischen wie im ländlichen Raum. Und Clan-Kriminalität beginnt nicht erst ab der Schwelle zur Organisierten Kriminalität sondern deutlich darunter. Das Ziel ist daher, dass konsequente Strafverfolgung auch dort einsetzt. Wenn leichtere und kleinere Delikte nicht strikt geahndet werden, ermutigt das zu schwerer Kriminalität. Hier ist die enge Vernetzung von Polizei und Staatsanwaltschaft der zentrale Baustein. Diesen Weg werden wir konsequent weitergehen. Bei den Folgen für die Täter geht es darüber hinaus nicht nur um Strafe im klassischen Sinn. Nachhaltige Bekämpfung der Clankriminalität heißt auch Vermögenssicherung und Vermögensabschöpfung. Verbrechen darf sich niemals lohnen.“

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Clankriminalität: die Einschränkung der Mobilität. Hochwertige Kraftfahrzeuge stellen bei kriminellen Clanangehörigen ein wichtiges Statussymbol dar. Neben der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (z. B. Einziehung von Kraftfahrzeugen) stellen deshalb auch fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ein wirksames Mittel bei der Bekämpfung der Clankriminalität dar.

Auch Finanzermittlungen sollen noch stärker in den Fokus rücken. Hierzu wird derzeit im Innenministerium eine Landesrahmenkonzeption entwickelt mit der Zielsetzung, die Vermögensabschöpfung im Bereich herausragender krimineller Akteure und Strukturen weiter zu stärken.

Pistorius dazu: „Dabei nehmen wir auch intensiv die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Finanzkriminalität in den Blick. So spielen beispielsweise Kryptowerte bereits heute eine erhebliche Rolle bei der Geldwäsche. Tatverdächtige können diese Kryptowährungen innerhalb von Sekunden weltweit transferieren und damit dem Zugriff der Ermittlungsbehörden entziehen. Darauf reagieren wir sowohl im Bereich der Ermittlungsarbeit als auch im Bereich der Gesetzgebung – insbesondere zur Geldwäsche. Wir tun das, was Kriminellen neben der Einschränkung ihrer Mobilität am meisten wehtut: Ihnen das Geld und die Vermögenswerte wegnehmen, die sie illegal erlangt haben.“

Ein weiterer Hebel im Kampf gegen Clankriminalität ist die Prüfung von Abschiebungen.

Pistorius: „Wenn die Täter massiv gegen geltendes Recht verstoßen und gleichzeitig einen Aufenthaltsstatus haben, schöpfen wir alle Mittel des Aufenthaltsrechts in jedem Einzelfall aus, um den Aufenthalt hier zu beenden! Das Innenministerium hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die im Zusammenwirken mit den Sicherheitsbehörden die Ausländerämter beraten und unterstützen soll“, so Pistorius weiter. „Es ist wichtig und notwendig, dass wir die Bekämpfung der Clankriminalität mit 150 zusätzlichen Ermittlerinnen und Ermittler und der Einrichtung von sogenannten Ständigen Ermittlungsgruppen in allen Polizeiinspektionen weiter stärken und intensivieren.“

Weitere Einsatzkräfte aus Niedersachsen auf dem Weg in die Hochwassergebiete – Überschwemmung Symbolbild

Weitere Einsatzkräfte aus Niedersachsen auf dem Weg in die Hochwassergebiete

17. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz werden die Rettungs-, Aufräum- und Bergungsarbeiten fortgesetzt. Dabei werden die Rettungskräfte seit dem späten Donnerstagabend auch von niedersächsischen Einsatzkräften unterstützt. Zwei Landeseinsatzzüge Wasserrettung der DLRG mit insgesamt 110 Personen sind im Rhein-Erft-Kreis eingetroffen. Die Einheiten verfügen über Spezialfahrzeuge u.a. mit Ladekran sowie Rettungsboote mit niedrigem Tiefgang, die speziell für den Einsatz bei Hochwasserlagen geeignet sind. Einsatzschwerpunkt soll die Personenrettung mittels Booten sein.

Im Laufe des heutigen Tages werden außerdem acht Kreisfeuerwehrbereitschaften (KFB) aus den Landkreisen Göttingen, Grafschaft Bentheim, Holzminden, Osnabrück, Schaumburg, Verden, Diepholz und der Region Hannover in die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Köln entsandt sowie vier Hochleistungspumpen zur Verfügung gestellt. Aufgabe dieser Einheiten wird die Wasserförderung mit Pumpen sein. Eine KFB besteht aus ca. 100 Einsatzkräften der Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Es werden also etwa 800 Feuerwehrleute im Einsatz sein. Dazu kommen noch 80 weitere Einsatzkräfte für die Hochleistungspumpen-Systeme. Zur Unterstützung des Krisenstabes in NRW wird eine Verbindungsperson des Landes Niedersachsen entsandt.

Auch die Polizei Niedersachsen unterstützt das Land NRW im Rahmen der aktuellen Einsätze im Katastrophengebiet. Im Wesentlichen werden die Beamtinnen und Beamte etwa zur Verhinderung von Plünderungen in den von Evakuierungen und Stromausfällen betroffenen Gebieten mit dem Schwerpunkt Rhein-Erft-Kreis zum Einsatz kommen. Auch Kräfte der Technischen Einsatzeinheit werden mit vier Schlauchbooten im Einsatz sein.

Zudem wurde dem Land NRW Unterstützung der Wasserschutzpolizei Oldenburg angeboten. Bis Montag werden aus Niedersachsen damit zunächst 100 Beamtinnen und Beamte der Polizei im Einsatz sein. Insgesamt sind also aus Niedersachsen am Wochenende 1.100 Kräfte von DLRG, Feuerwehr und Polizei im Einsatz.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Diese Hochwasserlage ist eine dramatische Herausforderung für alle Betroffenen. Dass so viele Tote zu beklagen sind und noch immer zahlreiche Menschen vermisst werden, ist eine Tragödie. Meine Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien. Ich danke gleichzeitig allen Einsatzkräften, die sich aus Niedersachsen so schnell auf den Weg gemacht haben, und wünsche ihnen für ihren wichtigen Auftrag alles erdenklich Gute. Es ist gut, dass wir in dieser akuten Situation am Wochenende mit rund 1.100 Kräften aus Niedersachsen die Einsätze in unserem Nachbarland unterstützen können. Wir werden auch weiterhin unsere Unterstützung anbieten und bereithalten. Die aktuelle Lage zeigt leider, dass der Katastrophenschutz in Zukunft eine noch stärkere Bedeutung bekommen wird, weil derartige Wetterphänomene zunehmen werden. Es wird allerdings auch deutlich, dass wir schon heute strukturell sehr gut aufgestellt sind und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern hervorragend klappt.“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat bereits gestern in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) eine besondere Aufbauorganisation (BAO) geschaffen. Diese Organisation wird parallel zu dem noch laufenden Pandemieeinsatz des Kompetenzzentrums Großschadenslagen als eigene Stabsorganisation betrieben. Ziel ist es, die betroffenen Bundesländer mit Material und Einheiten aus Niedersachsen für angeforderte Bedarfe sehr kurzfristig zu unterstützen.

Die BAO koordiniert den gesamten Einsatz niedersächsischer Einheiten in anderen Bundesländern. Dazu zählt neben der Auswahl und Alarmierung der einzusetzenden Kräfte auch die enge Kommunikation mit den Behörden in den anderen Bundesländern. Damit wird der koordinierte Einsatz im Rahmen der überörtlichen Hilfe realisiert.

Neue Regelungen für Großveranstaltungen – Bühnenveranstaltung CVO

Neue Regelungen für Großveranstaltungen

16. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM) Mit der heute veröffentlichten und morgen in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden zunächst nur kleinere, teilweise auch nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die Inzidenzen steigen bedauerlicherweise vielerorts in Niedersachsen wieder, sie befinden sich aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Die tendenziell infektionssteigernd wirkende Urlaubszeit steht jedoch erst noch bevor.

Gleichzeitig hat es in den letzten Wochen einen deutlichen Impffortschritt gegeben. Inzwischen sind rund 43 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen vollständig und rund 62 Prozent einmal geimpft. Für einen guten Impfschutz – insbesondere gegen die Delta-Variante – ist jedoch eine vollständige Impfung (zwei Impfdosen plus 14 Tage) notwendig. Und in der Altersgruppe der 12- bis 18-jährigen nimmt die Impfdynamik infolge der misslichen Stiko-Empfehlung bedauerlicherweise erst jetzt langsam Fahrt auf, für die 0- bis 12-jährigen gibt es noch keinen Impfstoff. Die Corona-Gefahren sind also noch keineswegs gebannt, es gilt weiterhin vorsichtig zu bleiben und besonnen vorzugehen.

Hier eine Übersicht über die wesentlichen, jetzt in der CoronaVerordnung vorgenommenen Änderungen:

  • Bei den Veränderungen in § 1 b der VO handelt es sich um Streichungen von obsolet gewordenen Übergangsregelungen.
  • Vor dem Hintergrund der in § 6 c neu eingefügten Regelung für Großveranstaltungen (dazu unten) wird klargestellt, dass die Vorschriften des § 1 d nur für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelten, an denen höchstens 5.000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen.
  • Durch die Änderungen in § 1 f und in § 5 wird noch einmal betont, dass eine Kontaktdatennachverfolgung im Sinne von § 5 in der Gastronomie auch in Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgen muss, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei nicht mehr als 10 liegt. Diese Verpflichtung zur Datenerhebung gilt sowohl für Gastronomiebetriebe als auch für Clubs und Diskotheken.
  • In § 1 g wird neu geregelt, dass neben den Besucherinnen und Besuchern von Wochenmärkten in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen mit einer Inzidenz von nicht mehr als 10, auch Verkäuferinnen und Verkäufer auf Wochenmärkten keine Masken mehr tragen müssen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Märkte war schon mit der letzten Verordnungsänderung aufgehoben worden.
  • Mit den Änderungen in § 3 der Corona-VO wird zum einen geregelt, dass Besucherinnen und Besucher von Großveranstaltungen im Sinne des neu eingefügten § 6 c verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen. Die Streichung in § 3 Absatz 1 ist letztlich eine Folgeänderung zu den Veränderungen in der Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes. Vor dem Hintergrund der niedrigen Inzidenzen und der steigenden Impfquote erscheint es vertretbar, auch auf die landesrechtlichen Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckung im Bereich der Arbeits- und Betriebsstätten zu verzichten. Was bleibt, ist die sich aus § 3 Abs. 1 Ziffer 1 ergebende Maskenpflicht für Menschen, die Tätigkeiten und Dienstleistungen ausüben, die eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m naturgemäß erfordern, wie zum Beispiel köpernahe Dienstleistungen. Mit der Streichung in § 3 Abs. 4 wird der Verzicht auf die Maskenpflicht auch auf musikalischen Kleingruppenunterricht im Sinne des § 14 a Abs. 2 erstreckt.
  • In §§ 6 a Absatz 3 und 6 b Absätze 2 und 3 der Corona-VO werden Erleichterungen für die Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie für Theater- Kino- und ähnliche Veranstaltungen vorgenommen. Die Belüftung der Räumlichkeiten kann zukünftig nicht nur durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr vorgenommen werden, sondern auch durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung. Hierdurch soll die Durchführung von Veranstaltungen auch für Veranstaltungsstätten, die nicht über eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr verfügen, ermöglicht werden.
  • In Abstimmung mit den anderen Bundesländern wird in § 6 c eine neue Regelung für die Durchführung von Großveranstaltungen eingefügt. Vor dem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen werden die bisherigen Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in diesem Bereich gelockert.

Aus § 6 c Satz 1 folgt, dass die Durchführung von Großveranstaltungen für mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher nur in Landkreisen und kreisfreien Städten möglich ist, in denen die 7-Tage-Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt. Notwendig ist ein entsprechender Antrag mit einem qualifizierten Hygienekonzept und eine Zulassung durch die zuständigen Behörden. Ein Widerrufsvorbehalt sichert ein etwaiges Absagen der Veranstaltung ab, falls die Infektionszahlen in Niedersachsen erneut steigen sollten.

Großveranstaltungen können sowohl mit sitzendem als auch mit (zeitweise) stehendem Publikum durchgeführt werden – und zwar sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Die besonderen Voraussetzungen, die dabei erfüllt werden müssen, ergeben sich aus den Sätzen 2 bis 9 des § 6 c.

So regelt § 6 c Satz 2 dass der erforderliche Mindestabstand von 1,5 m zwischen Besucherinnen und Besuchern eingehalten werden muss. Dies gilt bei einer Inzidenz bis einschließlich 10 bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, nicht für Kleingruppen bis zu 25 Personen, bei Open-Air-Veranstaltungen darf in Gruppen von bis zu 50 Personen auf den Mindestabstand verzichtet werden.

Bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 gilt das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 1 Satz 5 und 6 nicht für Kleingruppen mit höchstens 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten. Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Bei der Ermittlung der zulässigen Zahl von Personen, zwischen denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden muss, werden vollständig geimpfte Personen und genesene Personen im Sinne des § 5 a Abs. 2 und 3 nicht eingerechnet.

Die Einhaltung des Abstandsgebots kann nach § 6 c Nummer 1 Buchstabe a beispielsweise durch die Zuweisung eines festen Sitzplatzes für jede Besucherin und jeden Besucher erfolgen. Nach Buchstabe b ist auch eine Schachbrettbelegung der Sitzplätze möglich. Dabei genügt eine Besetzung mit je einem freien Sitz rechts und links und reihenweise versetzten freien Plätzen. Ein weiteres Element zur Sicherstellung der Einhaltung des erforderlichen Abstandsgebots im Rahmen des Hygienekonzepts wird in Buchstabe c beschrieben, wonach die Veranstalterin oder der Veranstalter Maßnahmen zur Lenkung und Aufteilung der Besucherströme beim Zugang, während der Veranstaltungspausen und beim Verlassen der Veranstaltung treffen können. Es sind auch andere Regelungen zur Sicherstellung der Einhaltung des Abstandgebotes denkbar. Die Aufzählung in Nummer 1 Buchstabe a bis c ist nur beispielhaft und nicht abschließend.

Nach § 6 c 1 Satz 4 sind die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher zu dokumentieren, personalisierte Tickets sind ausreichend.

Eine Testpflicht beziehungsweise Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ergibt sich aus § 6 c Satz 5. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind von der Verpflichtung zur Testung ausgenommen.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist nach § 6 c Satz 6 ein gesondertes Lüftungskonzept erforderlich, um eine ausreichende Luftzirkulation zu gewährleisten und so die Ansammlung von Aerosolen zu verhindern. Möglich ist dies durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr oder durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung.

Großveranstaltungen dürfen aus infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten nach § 6 c Satz 7 nicht mit mehr als 25.000 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Um einer zu hohen Auslastung der Veranstaltungsstätten und Veranstaltungsorte und damit der Gefahr, dass die notwendigen Abstände nicht konsequent eingehalten werden können, entgegenzuwirken, wird zudem geregelt, dass die Zahl der Besucherinnen und Besucher 50 Prozent der Personenkapazität der gesamten Einrichtung nicht überschreiten darf.

  • Die Aufzählung in § 11 (Kindertagespflege, private Kinderbetreuung, Jugendfreizeiten) wird um die Durchführung von Betreuungsangeboten von Kindern und Jugendlichen in Zeltlagern ergänzt. Damit wird klargestellt, dass einmalig oder auch regelmäßig stattfindende Betreuungsangebote für Gruppen von Kindern und Jugendlichen in Zeltlagern zu den Einrichtungen im Sinne des § 11 Abs.4 zählen.
  • Mit der Änderung in § 13 Absatz 7 wird der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan „Corona Schule“ vom 16.07.2021 für die Schulen verbindlich.
  • In § 14 Abs. 2 Satz 1 am Ende wird jetzt allgemein auf die Vorgaben in § 5 a Abs. 1 verwiesen. Daraus folgt, dass es den Beschäftigten ermöglicht wird, die Testpflicht auch mittels eines Selbsttests (Test zur Eigenanwendung) nach § 5 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zu erfüllen. Die Grenze für die Testpflicht für die Besucherinnen und Besucher von Heimen wird von einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 auf eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 abgesenkt. Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Niedersachsen erscheint es sachgerecht, die Besucherinnen und Besucher bereits bei einer solchen niedrigeren 7-Tage-Inzidenz zu testen, um die besonders schutzbedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen weiterhin vor Infektionen zu schützen. Auch das Testangebot für die Besucherinnen und Besucher kann von nun an sowohl mit PoC-Antigen-Tests als auch mit einem Test zur Eigenanwendung erfüllt werden.
  • Ausdrücklich hingewiesen sei noch auf eine Änderung in § 14 Abs. 6 Satz 2: Soweit alle anwesenden Gäste einer Tagespflegeeinrichtung einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, gilt das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für diesen Personenkreis nicht mehr.

Die Änderungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung treten am (morgigen) 16. Juli 2021 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 3. September 2021 außer Kraft.

Damit wird die Geltungsdauer der Verordnung diesmal nicht nur um vier, sondern um sieben Wochen verlängert. Nach § 28 a Abs. 5 Satz 2 IfSG sind Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 und § 28 a Abs. 1 IfSG erlassen werden, zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen, sie kann aber verlängert werden. Diese Regelung des § 28 a Absatz 5 IfSG soll sicherstellen, dass die mit den Schutzmaßnahmen verbundenen Grundrechtseingriffe in Anbetracht des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens verhältnismäßig sind. Das ist in Niedersachsen der Fall. Die Corona-Verordnung sieht für die unterschiedlichen Inzidenzstufen jeweils eigene, in ihrer Eingriffsintensität abgestufte Schutzmaßnahmen vor. Deshalb ist hier auch eine Verlängerung um sieben Wochen gerechtfertigt. Im Übrigen wird die Landesregierung das Infektionsgeschehen weiterhin permanent beobachten und die Verordnung gegebenenfalls auch vor dem formalen Außerkrafttretenszeitpunkt anpassen. Mit der längeren Geltungsdauer wird den Betroffenen mehr Planungssicherheit gegeben.

Lesefassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand 16.07.2021):

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Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 6968 2© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN)

14. Juli 2021/in Niedersachsen, Polizei

HANNOVER (ots). Pistorius: „Pünktlich zum Jubiläum bringen wir die Beschaffung von zwei neuen Hubschraubern auf den Weg. Bekenntnis zur Hubschrauberstaffel.“

Sie fliegen jährlich regelmäßig weit mehr als 1.000 Einsätze und erreichen jeden Ort in Niedersachsen binnen 30 Minuten – wenn es darauf ankommt manchmal auch ein wenig schneller. Die Kernaufgabe des Teams der PHuStN mit ihrem fliegenden Personal und den wichtigen Verwaltungs-, Service- und Wartungskräften am Boden ist auch nach 50 Jahren immer noch dieselbe: die Suche nach vermissten Personen und die Fahndung nach gesuchten Straftäterinnen und -tätern. Die sogenannte Missionsausstattung, bestehend aus zeitgemäßer Technik wie moderne Kamera- nebst Bildübertragungstechnik, leuchtstarken Suchscheinwerfern und hochsensiblen Wärmebildkameras sorgt inzwischen dafür, dass die Helikopter weitere Vorteile aus der Luft für den polizeilichen Einsatz am Boden generieren.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte in seiner Rede: „Die Polizeihubschrauberstaffel leistet einen enorm wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen. Ich freue mich, dass wir pünktlich zum Jubiläum die Beschaffung von zwei neuen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse auf den Weg gebracht haben. Die Landesregierung sendet mit ihrem Haushaltsentwurf damit ein klares Bekenntnis zur Hubschrauberstaffel aus und setzt einen wichtigen Teil der Koalitionsvereinbarung um. Mit diesen größeren Maschinen, die zwei ältere Modelle der 3-Tonnen-Klasse ersetzen, können zum Beispiel Einsatzeinheiten des SEK transportiert werden. Besonders in Terrorlagen sind wir zukünftig noch schneller und flexibler vor Ort. Zuletzt wurden 2015 neue Hubschrauber beschafft. Auch diese sollen dann in einem weiteren Schritt ausgetauscht werden. Fest steht: Die seit Jahrzehnten an zwei Standorten mit professionellen Personal nebst Technik gut aufgestellte Polizeihubschrauberstaffel ist unersetzlich und ein wichtiger Bestandteil der niedersächsischen Polizei.“

Im Rahmen von Kooperationen zwischen Niedersachsen, Hamburg sowie der Bundespolizei ist es seit 2012 gelungen, Effektivität und Effizienz der technisch wie auch taktisch hochwertigen Einsatzmittel spürbar zu optimieren. „Diese etablierte gemeinsame Nutzung der Polizeihubschrauber ist gerade vor dem Hintergrund der Kosten eine Win-win-Situation!“, betonte Boris Pistorius.

Aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Jahren gibt es neben den eigentlichen Kernaufgaben der PHuStN nun eine weitere Herausforderung: die wirksame Bekämpfung von Bränden aus der Luft. Auf Grundlage des 2020 ins Leben gerufenen niedersächsischen „Aktionsplan zur Waldbrandbekämpfung“ wurde erstmals die Ausrüstung eines außenlastfähigen Hubschraubers der PHuStN mit einem Lasthaken und Außenlastbehälter beauftragt. „Gemeinsam mit der Feuerwehr gewährleisten unsere speziell für solche Einsätze geschulten Besatzungen ab sofort eine verbesserte Brandbekämpfung aus der Luft“, so der Minister abschließend.

„Beim Einsatz von Polizeihubschraubern zeigen wir uns verlässlich und kostenbewusst“

Als Servicedienstleisterin für die Polizei Niedersachsen repräsentiert die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) unter anderem eine Vielfalt von technisch geprägten Themenfeldern, die längst keine reine Männerdomäne mehr sind. „Aus Anlass des Jubiläums bin ich deswegen nicht nur stolz auf die beeindruckende Teamleistung insgesamt, sondern auch darauf, dass bereits vor drei Jahren eine erste Kollegin in Niedersachsen ihre Pilotenlizenz erworben hat und seitdem Verantwortung im Cockpit trägt“, betonte Polizeipräsidentin Christiana Berg die moderne Ausrichtung und Philosophie ihrer Behörde.

Die tägliche Herausforderung der Besatzungen in der Luft ist es, den Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung ihrer Arbeit am Boden zur Seite zu stehen – sieben Tage die Woche und rund um die Uhr. „Beim Einsatz von Polizeihubschraubern zeigen wir uns verlässlich und kostenbewusst. Mit momentan vier Polizeihubschraubern gewährleisten wir dabei einen hohen Qualitätsstandard, den wir kontinuierlich weiterentwickeln – sei es bei der Suche und Fahndung nach Personen oder bei gänzlich neuen Anforderungen“, so die Behördenleiterin weiter.

„Im Einsatz zählt oft nicht nur jede Sekunde, sondern auch die richtige Technik“

„Der Polizeihubschrauber mit seiner Besatzung ist seinem Pendant am Boden gerade außerhalb von Städten regelmäßig in den Aspekten Schnelligkeit und Überblick überlegen. Wir wissen aus Erfahrung: Im Einsatz zählt oft nicht nur jede Sekunde, sondern auch die richtige Technik!“, würdigte Landespolizeipräsident Axel Brockmann den Einsatzwert der PHuStN. Natürlich halte man deshalb auch regelmäßig Ausschau nach technischen Innovationen, um die vorhandenen Möglichkeiten weiter zu optimieren.

Seit Juni dieses Jahres in der praktischen Erprobung: der „Lifeseeker“ Die innovative Technik hat sich bereits bewährt. Sie ermöglicht in der Luft operierenden Rettungskräften die schnelle Lokalisierung von in Not geratenen Personen anhand ihrer Mobiltelefone – auch unter schwierigen Wetterbedingungen und in Gebieten ohne Handyempfang. Wichtige Voraussetzung: Das Handy der gesuchten Person ist eingeschaltet – auch ohne aktuelle Verbindung zu einem Mobilfunknetz.

„Kaum in Erprobung, gab es mit der neuen Technik bereits den ersten Einsatzerfolg: Am 14. Juni ortete eine Besatzung in einem unübersichtlichen Waldstück am Deister in der Region Hannover eine ältere und an Demenz erkrankte Seniorin, nach der bereits intensiv gesucht wurde. Sie konnte wenig später von Bodenkräften wohlbehalten gerettet werden“, schilderte der Landespolizeipräsident und machte gleichzeitig deutlich: „Die neue Technik wird momentan ausschließlich zur Gefahrenabwehr eingesetzt.“

„Der Aktionsplan leistet einen wichtigen Beitrag zur wertvollen Arbeit der niedersächsischen Feuerwehren“

Im Fall eines Wald- oder Flächenbrandes setzt das Flächenland Niedersachsen zunächst auf den bodengebundenen Einsatz der erfahrenen Feuerwehren. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat 2020 einen ergänzenden Aktionsplan vorgelegt, um Wald- und Vegetationsbrände noch wirksamer erkennen und bekämpfen zu können. Er sieht unter anderem eine verbesserte Brandbekämpfung aus der Luft vor. Dafür wurde erstmals die Ausrüstung eines außenlastfähigen Hubschraubers der PHuStN vom Typ EC 135 P2+ mit einem Lasthaken und Außenlastbehälter beauftragt. „Der Aktionsplan leistet einen wichtigen Beitrag zur wertvollen Arbeit der niedersächsischen Feuerwehren. Auch in Niedersachsen verfügen wir nun ergänzend über hilfreiche Luftunterstützung, um Wald- und Flächenbrände schneller, effektiver und sicherer zu löschen“, zeigte sich Landesbranddirektor Jörg Schallhorn zufrieden.

Zusätzlich kann die kurzfristig mögliche Unterstützung aus der Luft durch Erkundungsflüge und gezielte Löschmaßnahmen eine sinnvolle und wertvolle Unterstützung sein. Mit sogenannten Bambi Buckets, die mehrere hundert Liter Wasser aufnehmen, ist die Staffel bei günstigen Flugbedingungen binnen Minuten auf Abruf einsatzbereit. „Und während sich Feuerwehrkräfte einem Brandherd bislang lediglich vorsichtig von der Seite annähern konnten, schafft es ein Polizeihubschrauber schnell und präzise aus der Luft“, beschrieb Jörg Schallhorn den besonderen und zusätzlichen Nutzen.

  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 6870
    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen.(v.l. Pressesprecher Karsten Wolff, Polizeipräsidentin Christiana Berg, Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius) © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. (v.l. Jörg Schallhorn, Karsten Wolff, Boris Pistorius, Christiana Berg, Axel Brockmann, Stefan Bruns) © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Neue Unterstützungsaufgaben für die Feuerwehren in Niedersachsen. Abwurfbehälter mit Löschwasser unter dem Polizeihubschrauben © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Der Polizeihubschrauber mit dem neuen Abwurfbehälter für Löschwasser auf dem Flughafen Hannover © Bernd Günther / BG-PRESS.de

„500 Mal um die ganze Welt“

„Die Leistungsbilanz der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen ist seit der Gründung vor 50 Jahren mehr als beeindruckend: Alle bislang geflogenen Flugmuster kommen zusammen auf annähernd 100.000 Starts und Landungen und damit verbunden auf fast ebenso viele Flugstunden. Umgerechnet in Entfernungskilometer entspricht das etwa 25 Mal der Strecke von der Erde bis zum Mond und wieder zurück, oder, in anderen Worten: einem Flug rund 500 Mal um die ganze Welt“ bilanzierte der Leiter der PHuStN, Stefan Bruns.

Eine beeindruckende Statistik, hinter der sich unzählige Routineeinsätze, aber auch herausragende Anforderungen verbergen: beispielsweise die Großeinsätze zu den Castor-Transporten und den Elbe-Hochwassern im Wendland oder der unvergessliche Besuch des amerikanischen Präsidenten Barack Obama in Hannover. Aber nicht nur das: Auch bei bedeutenden politischen Terminen wie das G 7-Treffen im Bayrischen Schloss Elmau (2015) sowie G 20-Treffen in Hamburg (2017) waren niedersächsische Besatzungen mit ihren Polizeihelikoptern im Einsatz.

Wer sich jemals intensiver mit der Polizeifliegerei beschäftigt hat, so der Polizeioberrat weiter, weiß, dass eine solch beeindruckende Bilanz nur dann möglich ist, wenn sich neben den professionell agierenden Besatzungen ausgewiesene Technik- und Verwaltungsexpertinnen und -experten äußerst engagiert und professionell um den Erhalt der wartungsintensiven Maschinen bemühen. Mit anderen Worten: „Unser starkes Team steht für einen hohen Qualitätsstandard in der Polizeifliegerei!“

Geschichtlicher Hintergrund: Die Geburtsstunde von „Phoenix“

Der ministerielle Erlass „Einrichtung der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen“ vom 6. Mai 1971 markiert den „offiziellen“ Beginn einer beispiellosen Entwicklung, die im Laufe der Jahrzehnte so manches Mal „Polizeigeschichte“ geschrieben hat. Zum damaligen Zeitpunkt waren die ersten beiden Hubschrauber vom Typ Alouette II bereits bestellt und insgesamt sieben ausgewählte Polizeibeamte, sozusagen die Flugpioniere der ersten Stunde, befanden sich bei der Fliegerstaffel des damaligen Bundesgrenzschutzes in Bonn-Hangelar in der Ausbildung zum Piloten oder Bordwart. Der für die Polizei Niedersachsen als auch die Öffentlichkeit sichtbare Startschuss fiel am 8. Juli 1971: Der damalige Innenminister Richard Lehners übergab die beiden ersten Polizeihubschrauber auf einem hannoverschen Sportplatz an die frisch lizensierten Besatzungen. Der Funkrufname der Einsatzmaschinen: „Phoenix 1“ und „Phoenix 3“.

Technischer Hintergrund: Polizeihubschrauber in Niedersachsen

Polizeihubschrauber SA 318 C Alouette II Astazou

Anschaffung:		1971
Ausmusterung:		1978
Anzahl:			2
Durchmesser Hauptrotor:	10,2 Meter
Triebwerke:		Turboméca Astazou II mit 406 Wellen-PS (WPS)
Höchstgeschwindigkeit:	195 km/h
Reichweite:		ca. 600 km
Abfluggewicht:		1.650 Kilogramm
Sitzplätze:		5

Polizeihubschrauber SA 319 B Alouette III

Anschaffung:		1974
Ausmusterung:		1995
Anzahl:			1
Durchmesser Hauptrotor:	11,02 Meter
Triebwerke:		1 Astazou XIV H mit 798 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	220 km/h
Reichweite:		ca. 600 km
Abfluggewicht:		2.250 Kilogramm
Sitzplätze:		7

Polizeihubschrauber SA 342 J Gazelle

Anschaffung:		1974, 1977 und 1979
Ausmusterung:		1999 und 2000
Anzahl:			4
Durchmesser Hauptrotor:	10,5 Meter
Triebwerke:		1 Turboméca Astazou XIV H mit 870 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	310 km/h
Reichweite:		ca. 750 km
Abfluggewicht:		2.000 Kilogramm
Sitzplätze:		5

Polizeihubschrauber SA 365 C Dauphin II

Anschaffung:		1979 und 1981
Ausmusterung:		2016
Anzahl:			2
Durchmesser Hauptrotor:	11,68 Meter
Triebwerke:		2 Turbomeca Arriel A II mit 2 x 660 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	285 km/h
Reichweite:		ca. 880 km
Abfluggewicht:		3.500 Kilogramm
Sitzplätze:		2 plus 8

Polizeihubschrauber MD 902 Explorer

Anschaffung:		1999 und 2008
Ausmusterung:		2 (nach Abstürzen 2007 und 2010)
Aktuell geflogen:	2
Anzahl:			4
Durchmesser Hauptrotor:	10,31 Meter
Triebwerke:		2 Pratt & Whitney 206 B2 mit jeweils 373 KW (507 PS)
Höchstgeschwindigkeit:	260 km/h
Reichweite:		ca. 540 km
Abfluggewicht:		2.948 Kilogramm
Sitzplätze:		2 plus 6

Polizeihubschrauber EC 135 P2+

Anschaffung:		2015
Anzahl:			2
Durchmesser Hauptrotor:	10,2 Meter
Triebwerke:		2 Pratt & Whitney PW 206 mit jeweils 436 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	260 km/h
Reichweite:		ca. 635 km
Abfluggewicht:		2.950 Kilogramm
Sitzplätze:		2 plus 6

 

Impfstoff gegen Corona

Sonderimpfaktion für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren am Sonntag, dem 18. Juli

13. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Unter dem Motto „Erst impfen, dann die Ferien genießen“ ermöglichen die Landesregierung und 23 teilnehmende Impfzentren die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren am letzten Sonntag vor den Sommerferien, den 18. Juli. Hierfür liefert das Land in diesen Tagen rund 27.000 zusätzliche Dosen des Impfstoffs von BioNTech an die 23 teilnehmenden Impfzentren aus.

Die Termine für die Sonderaktion können ab heute und ausschließlich telefonisch über die Hotline des Landes unter 0800/9988665 gebucht werden. Terminbuchungen für diesen Aktionstag sind auch dann möglich, wenn die Kinder und Jugendlichen nicht im Einzugsgebiet des jeweiligen Impfzentrums wohnen.

„Wir wollen den Kindern und Jugendlichen, die Interesse an einer Impfung haben, die Möglichkeit geben, sich noch vor den Ferien gegen Covid-19 impfen zu lassen. Die zweite Impfung nach sechs Wochen findet auf diese Weise noch vor dem Schulstart statt“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Auch wenn bisher keine generelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission für Kinder und Jugendliche vorliegt, ermuntere ich die Familien in Niedersachsen, sich über eine Impfung zu informieren und selbst darüber zu entscheiden. Uns ist es wichtig, dass möglichst alle, die geimpft werden wollen, auch zeitnah ein entsprechendes Angebot erhalten.“

An der Sonderimpfaktion am Sonntag, den 18. Juli, beteiligen sich die folgenden Impfzentren:

Braunschweig
Celle
Cloppenburg
Cuxhaven
Delmenhorst
Friesland
Goslar
Göttingen LK – Sporthalle BBS II
Göttingen LK – Sporthalle OBS Herzberg
Hameln-Pyrmont
Hannover
Helmstedt
Hildesheim Stadt
Hildesheim LK – Alfeld
Nienburg
Osnabrück LK – Wallenhorst
Osnabrück LK – Georgsmarienhütte
Osterholz
Peine
Salzgitter
Schaumburg
Wilhelmshaven
Wittmund

 

Die teilnehmenden Impfzentren erhalten jeweils eine Sonderlieferung im Umfang von 1.170 Dosen des Impfstoffs von BioNTech. Dies ist der bisher einzige Impfstoff, der für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen ist. Auch in vielen weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten, deren Impfzentren am Sonntag nicht teilnehmen, finden in diesen Tagen Impfaktionen für Kinder und Jugendliche statt.

Niedersachsen verzeichnet mit einer Quote von 5,4 Prozent derzeit bundesweit den höchsten Wert an mindestens einmal geimpften Personen unter 18 Jahren. Vollständig geimpft sind 1,4 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass in Niedersachsen weit mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen jünger sind als 12 Jahre und damit derzeit noch gar kein Impfangebot erhalten können.

 

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – Auslandsurlaube

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten

8. Juli 2021/in Niedersachsen, Reisen

HANNOVER (red). Das Land Niedersachsen hat wegen der zurzeit häufigen Nachfragen hinsichtlich der Einreisereglungen wieder ein paar selbsterklärende Grafiken zur Verfügung gestellt. Urlaubsreisende sollten sich vor Antritt darüber im Klaren sein, dass sich der jeweilige Status ihres Urlaubslandes kurzfristig ändern kann und somit verschärfte Einreisebedingungen bei der Rückreise plötzlich vorherrschen. 

Vor allem bei Virusvariantengebieten kann es wegen der Quarantänepflicht zu ungewollten Ausfällen als Arbeitgeber kommen.

Hier die möglichen Varianten je nach Klassifizierung des Urlaubslandes oder unter Umständen auch Teilen einer Region:

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Flugreise


Einreise aus einem normalen Risikogebiet

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Urlaub Risikogebiet 1


Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Urlaub Hochinzidenz 1


Einreise aus einem Virusvariantengebiet

Wie muss ich mich bei Wiedereinreise nach Deutschland aus dem Ausland verhalten – 2021 07 08 Urlaub Virusvarianten 1

Wiederaufforstung von historischem Ausmaß – Schwerpunkt im Harz – Wiederaufforstung2

Wiederaufforstung von historischem Ausmaß – Schwerpunkt im Harz

8. Juli 2021/in Niedersachsen

BRAUNSCHWEIG (PM). Rund 25.000 Hektar Wald der Niedersächsischen Landesforsten fielen in den vergangen drei Jahren vor allem im Harz und im Süden Niedersachsens Stürmen, Dürre und Borkenkäfern zum Opfer. „Der Harz wird zu einem Symbol des Klimawandels und des Umganges mit ihm in Deutschland werden“, fasst Dr. Merker das Ergebnis jetzt ausgewerteter Satellitenbilder anlässlich seines Jahresberichts zusammen. Der Präsident der Niedersächsischen Landesforsten sieht die Försterinnen und Förster vor der größten Herausforderung der Nachkriegszeit: „In einem für uns langfristig denkende und handelnde Förster und Försterinnen unvorstellbar kurzem Zeitraum von nur wenigen Jahren wird sich der Wald gravierend verändern.“ 

Die Klimaextreme der vergangenen drei Jahre haben große Waldflächen im Süden Niedersachsens vernichtet: Stürme warfen zahlreiche Stämme um, in der Dürre der Sommer 2018 bis 2020 vermehrten sich Borkenkäfer massenhaft und befielen zahllose Fichten. Die Schäden nahmen von Jahr zu Jahr zu. Die Niedersächsischen Landesforsten haben nun für diesen Zeitraum Satellitenbilder ausgewertet, die das Ausmaß der Schäden verdeutlichen: auf über 14.500 Hektar mussten Bäume in Folge von Dürre, Sturm oder Borkenkäferbefall entnommen werden, auf weiteren 8.500 Hektar kam jede Hilfe für vom Borkenkäfer befallene Fichten zu spät – sie stehen nun trocken und ohne Nadeln auf großen Flächen.

Die Wiederaufforstung dieser und anderer Flächen in ganz Niedersachsen stellt die Försterinnen und Förster der Landesforsten vor große Herausforderungen: „Das vor uns liegende Programm zur Wiederaufforstung ist von historischem Ausmaß. Es übersteigt im Harz sogar die Aufforstungen der Nachkriegszeit“, erläutert Merker die vor den Forstleuten liegende Aufgabe. Den in den 80er Jahren begonnenen Waldumbau wollen die Landesforsten dabei fortsetzen und auf den entstandenen Freiflächen und im Schutze der auf der Fläche belassenen abgestorbenen Fichten noch einmal forcieren, um klimaangepasste Mischwälder zu entwickeln.

Der Blick auf das finanzielle Ergebnis des Geschäftsjahres 2020, das die Landesforsten mit einem Defizit von 18 Mio. EUR abschließen, zeigt, dass diese Aufgaben selbst bei steigenden Holzpreisen nicht durch den Holzverkauf zu finanzieren sind. „Das Land sieht das große Schadensausmaß und die Notwendigkeit, den Landesforsten bei dieser Herausforderung zu helfen. Es unterstützt die Landesforsten bei der Umsetzung des Regierungsprogramms LÖWE. Ziel ist es, im Rahmen dieser ökologischen Bewirtschaftung klimastabile Landeswälder schnellstmöglich wieder aufzuforsten oder umzubauen“, so Prof. Ludwig Theuvsen, Staatssekretär im Niedersächsischen Forstministerium und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Landesforsten.

„Mit etwa 15 Mio. kleinen Bäumen, die wir in den letzten 3 Dürre-Jahren gepflanzt haben, haben wir die Herausforderung bereits angenommen“, ergänzt Merker. „Allein im Jahr 2020 haben wir für den Waldumbau knapp 16. Mio. EUR aufgewendet – und wir werden unsere Bemühungen weiter intensivieren. Angesichts der Bedeutung der Wälder für das Klima ist die Absicht des Bundes, zukünftig allen Waldbesitzenden eine Vergütung für den Erhalt der Klimaschutzleistungen der Wälder zu zahlen, sehr zu begrüßen,“ so Merker weiter.

Mit Blick auf das laufende Jahr stellt Dr. Merker fest: „Das Frühjahr hätten wir uns für die Millionen kleinen Bäume, die wir gepflanzt und gesät haben, oder die die Natur darüber hinaus für uns gesät hat, kaum besser wünschen können.“ Nach Ende der kühl-feuchten Frühjahrswitterung sei es dann aber zu einem umso stärkeren Befall an Fichten gekommen. „Dass das Holz, das wir jetzt in Folge des diesjährigen Borkenkäferbefalls ernten müssen, auf einen aufnahmefähigen Markt trifft, ist zugegeben ein nur schwacher Trost für das, was im Wald passiert“, bedauert Merker.

 

Umstellung auf Kreuzimpfung für AstraZeneca – Zweitimpfung mRNA

Umstellung auf Kreuzimpfung für AstraZeneca

7. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen treibt die Umsetzung der STIKO-Empfehlung zur Durchführung von Kreuzimpfungen bei Personen, die beim ersten Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft wurden, in den Impfzentren weiter voran.

Am Mittwoch und Donnerstag liefert das Land rund 90.000 Dosen der Impfstoffe von BioNTech und Moderna für entsprechende Zweitimpfungen an die Impfzentren aus. „Die Umsetzung der STIKO-Empfehlung ist eine echte Herkulesaufgabe für unsere Impfzentren, aber auch für die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Eine solche tiefgreifende Umstellung funktioniert nicht von heute auf morgen. Mit den zusätzlichen Dosen der mRNA-Imfpstoffe werden ab der kommenden Woche die allermeisten Zweitimpfungstermine mit diesen Impfstoffen durchgeführt werden können“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Angesichts von Berichten aus einigen Impfzentren, dass Personen ihren Termin für die Zweitimpfung verfallen lassen haben, weil ihnen vor Ort kurzfristig noch kein mRNA-Impfstoff angeboten werden konnte, appelliert Behrens: „Nehmen Sie Ihren Termin für die Zweitimpfung bitte unbedingt und unabhängig vom Impfstoff wahr! Auch eine abgeschlossene Impfserie mit zwei Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca ist hochwirksam und schützt zuverlässig vor schweren Covid-19-Erkrankungen.“

Die Umsetzung der STIKO-Empfehlung erfordert neben deutlich größeren Mengen der mRNA-Impfstoffe umfangreiche Änderungen am Terminbuchungssystem des Landes.

In einem ersten Schritt wird ab dem kommenden Donnerstag die Verkürzung des Impfintervalls für Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca auf sechs Wochen umgesetzt. Dies gilt dann für alle Erstimpfungstermine, die ab Donnerstag unter www.impfportal-niedersachsen.de oder bei der Hotline unter 0800/9988665 vereinbart werden. Derzeit stehen in vielen Impfzentren Termine für die Impfung mit AstraZeneca zur Verfügung. Ministerin Behrens: „Wir ermuntern alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die noch nicht geimpft sind, dieses Impfangebot vor den Ferien wahrzunehmen.“

Darüber hinaus wird unter Hochdruck an der technischen Implementierung einer Möglichkeit zur nachträglichen Verkürzung des Impfintervalls gearbeitet. Sobald diese technische Lösung bereitsteht, werden Personen, die bereits eine erste Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, einen früheren Termin für die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff buchen können. Voraussetzung dafür wird sein, dass im Impfzentrum vor Ort freie Termine und ausreichend Dosen der mRNA-Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Für Personen, die ihren Zweitimpfungstermin aufgrund des Mangels an mRNA-Impfstoffen in dieser Woche nicht wahrgenommen haben, wird zudem die Möglichkeit geschaffen, im Internet und über die Hotline einen neuen Termin für die Zweitimpfung im Impfzentrum zu buchen.

Sobald diese Möglichkeiten im Impfportal bereitstehen, wird das Sozialministerium dies entsprechend ankündigen. Ministerin Behrens bittet die Betroffenen bis dahin noch um Geduld: „Sowohl in den Impfzentren als auch in den Praxen und in meinem Haus wird unter Hochdruck daran gearbeitet, dass allen betroffenen Personen ein mRNA-Impfstoff für die Zweitimpfung angeboten und die verkürzten Intervalle umgesetzt werden. Bisher fehlt allerdings jegliche Bereitschaft des Bundes, uns entsprechend mit zusätzlichem Impfstoff zu beliefern.

Niedersächsischer Kampfmittelbeseitigungsdienst legt Jahresbericht für 2020 vor – Kampfmittel© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Niedersächsischer Kampfmittelbeseitigungsdienst legt Jahresbericht für 2020 vor

5. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Dass es auch unter den erschwerten Bedingungen keine Verletzten gegeben hat, ist dem großen persönlichen Einsatz der Expertinnen und Experten zu verdanken“

2020 wurden in Niedersachsen rund 111 Tonnen Kampfmittel aus der Zeit der beiden Weltkriege in mehr als 1.100 Einsätzen geborgen und entsorgt. Das geht aus dem jetzt vorliegenden Jahresbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) des Landes Niedersachsen hervor. 2019 waren es rund 133 Tonnen in gut 900 Einsätzen.

„Auch mehr als 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und trotz der durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen bei der Arbeit des KBD werden in Niedersachsen nach wie vor regelmäßig Kampfmittel gefunden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes sorgen auch in dieser außergewöhnlich fordernden Zeit zuverlässig und unter großem persönlichem Einsatz dafür, dass diese gefährlichen Sprengkörper entschärft und beseitigt werden“, sagt Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Jeder Munitionsfund und die damit verbundene Entschärfung stellt sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes als auch für die Bürgerinnen und Bürger immer eine besondere Gefahr dar. Dass es im vergangenen Jahr wiederum keinen einzigen Unfall oder Verletzte gegeben hat, ist ein eindrucksvoller Beleg für die Expertise und die herausragende Arbeit aller Beteiligten. Dafür bedanke ich mich ganz besonders bei den Expertinnen und Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes.“

Die Arbeit des KBD war im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich, da das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem KBD Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kampfmittelfunden an die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden herausgegeben hatte.

Mehrere niedersächsische Kommunen, die in besonderem Maße von den Kriegshandlungen des Zweiten Weltkriegs betroffen waren, wie z.B. die Region Hannover und die Städte Braunschweig und Osnabrück, hatten daraufhin Allgemeinverfügungen erlassen, in denen sie die von hier gegebenen Handlungsempfehlungen für ihren Zuständigkeitsbereich konkretisiert hatten.

Erst Anfang 2021 konnten diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden, so dass der KBD jetzt wieder verstärkt seinen Aufgaben, die gefährlichen Hinterlassenschaften der beiden Weltkriege zu beseitigen, nachgehen kann.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der entdeckten Blindgänger, die nicht mehr transportfähig waren, deutlich verringert. Im vergangenen Jahr musste bei 133 Einsätzen (2019: 219 Einsätzen) alte Munition direkt vor Ort gesprengt werden. In den vergangenen Jahren ist dabei auch die niedersächsische Nordsee vor allem durch den Bau von Offshore-Windparks und dem Ausbau von Kabeltrassen verstärkt in den Fokus gerückt. So wurden dort im letzten Jahr rund 7,35 Tonnen Weltkriegsmunition entdeckt, was nahezu einer Verzehnfachung der aufgefundenen Tonnage gegenüber dem Vorjahr entspricht (2019: rund 0,76 Tonnen). Darunter befand sich auch eine Seemine.

Weiterhin rasant ansteigend sind die auf Kampfmittelfreiheit überprüften Grundstücke bei beabsichtigten Bauvorhaben, die sich ohnehin schon auf sehr hohem Niveau bewegt haben. Mehr als 5.500 Anträge (2019: gut 3.600 Anträge) wurden im vergangenen Jahr ausgewertet.

Alte Munition wird im Laufe der Zeit nicht ungefährlicher, im Gegenteil: Alterungsprozesse und Korrosionseinwirkungen erhöhen oft die Gefahr einer plötzlichen Explosion. Gefunden wird Munition vielfach durch die Auswertung von Luftbildern oder auch zufällig, etwa bei Neu- oder Umbaumaßnahmen.

Gefährdet sind dabei immer wieder auch Kinder, Sammler und Schatzsucher oder das Personal aus Land- und Forstwirtschaft sowie von Tiefbau- und Metallrecyclingfirmen.

Ein Ereignis steht 2020 exemplarisch für die Gefährlichkeit der Kampfmittel in der Natur:

Ein Vater und sein Sohn hatten beim Magnetangeln im Stichkanal Linden in Hannover einen Blindgänger einer Brandbombe (INC 30lb) herausgefischt und mit nach Hause genommen, weil sie den Fund nach ihren Angaben mit einem alten Auspuff verwechselt hatten. Als der vermeintliche Auspuff nach zwei Tagen gereinigt werden sollte, entzündete sich der Inhaltsstoff, welcher aus weißem Phosphor bestand. Die sofort herbeigerufene Feuerwehr erstickte den Brandherd und zog den Kampfmittelbeseitigungsdienst hinzu, der die Brandbombe sicher verpackte und der Entsorgung zuführte. Aufgrund der Entwicklung giftiger Rauchgase kamen drei Personen vorsorglich ins Krankenhaus.

„Dieser Vorfall zeigt wieder einmal deutlich, wie gefährlich diese vermeintlich alten Kampfmittel – auch nach so langer Zeit im Boden – immer noch sind. Deshalb möchte ich dringend an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, sich beim Fund von Kampfmitteln sofort mit der zuständigen Gemeinde oder der Polizei in Verbindung zu setzen. Denn das unsachgemäße Hantieren mit diesen unbekannten Stoffen gefährdet neben dem eigenen Leben häufig auch das Leben anderer“, so Minister Pistorius.

Die Beseitigung von Weltkriegsmunition ist oft mit großen Einschränkungen und hohem Aufwand für die unmittelbar Betroffenen, aber auch die übrigen Beteiligten, wie beispielsweise die Hilfsorganisationen und die Sicherheitskräfte, verbunden. Pistorius weiter: „Deshalb möchte ich mich auch bei den vielen Helferinnen und Helfern sowie den Niedersachsen bedanken, die in den meisten Fällen mit viel Verständnis auf diese Situation und die zu treffenden Maßnahmen der Behörden reagieren. Mein Dank gilt auch den Kommunen, die als zuständige Gefahrenabwehrbehörden alles dafür tun, um die Bevölkerung vor möglichem Schaden zu bewahren.“

Niedersachsen setzt STIKO-Empfehlung um – Zweitimpfung mRNA

Niedersachsen setzt STIKO-Empfehlung um

2. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen wird die am Donnerstag angekündigte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in den Impfzentren umsetzen. Diese sieht vor, dass Personen, die beim ersten Impftermin den Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, ihre zweite Impfung zukünftig mit einem mRNA-Impfstoff erhalten sollen.

Darüber hinaus verkürzt das Land das Intervall zwischen den Impfungen bei diesem sogenannten heterologen Impfschema in den Impfzentren auf sechs Wochen. Dies bedeutet eine Angleichung an das Intervall bei den Impfungen mit den mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech.

„Nach Angaben der STIKO zeigen aktuelle Studien, dass die Wirksamkeit der Impfung insbesondere gegen die Delta-Variante am stärksten ist, wenn nach der ersten Dosis mit AstraZeneca bei der Zweitimpfung ein mRNA-Impfstoff verabreicht wird. Dementsprechend werden wir allen, die ihren Zweittermin noch vor sich haben, ab der kommenden Woche einen solchen mRNA-Impfstoff von Moderna oder BioNTech anbieten“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Bereits ab dem heutigen Freitag können Impfzentren, die vor Ort ausreichend mRNA-Impfstoff zur Verfügung haben, so verfahren. Die Umstellung auf die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt ab der kommenden Woche dann grundsätzlich automatisch, ein Anruf bei der Hotline des Landes oder die Kontaktaufnahme zum Impfzentrum ist dafür nicht erforderlich.

Personen, die entgegen der Empfehlung auch die zweite Impfung mit AstraZeneca erhalten möchten, können dies vor Ort beim Termin im Impfzentrum äußern und werden entsprechend auch beim zweiten Termin mit diesem Impfstoff geimpft.

„Die Kurzfristigkeit der STIKO-Empfehlung bedeutet, dass wir die Impfstofflogistik für die Impfzentren nun sehr umfangreich und sehr schnell umstellen müssen. Wir werden in den kommenden Wochen mehr mRNA-Impfstoff benötigen als ursprünglich geplant. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder haben den Bund deshalb aufgefordert, die Liefermengen der Impfstoffe von BioNTech und Moderna für die Impfzentren deutlich zu erhöhen“, so Behrens.

Insgesamt warten derzeit rund 390.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen, die ihre erste Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, auf ihre zweite Impfung in einem Impfzentrum. Alle Termine in den Impfzentren können wie geplant stattfinden. Es wird nicht zu Terminausfällen oder automatischen Verschiebungen kommen. Gesundheitsministerin Behrens erklärt: „Wir sorgen dafür, dass sich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bereits einen Zweittermin haben, auf diesen Termin auch verlassen können.“

Die Verkürzung des Impfintervalls auf sechs Wochen soll im Impfportal im Internet und an der Hotline so schnell wie möglich auch nachträglich ermöglicht werden. Der Dienstleister des Landes arbeite bereits daran, dass Betroffene ihre Termine für die Zweitimpfung im Impfportal und an der Hotline des Landes dem neuen Intervall zeitnah entsprechend vorverlegen können. „Hier bitten wir die Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich noch um ein wenig Geduld. Wir werden diese Möglichkeit jetzt so schnell wie möglich schaffen“, so Behrens.

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