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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Neue Strategie in der Pandemiebewältigung – Niedersachsen Pandemie

Neue Strategie in der Pandemiebewältigung

11. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen ist bei der Corona-Schutzimpfung gut vorangekommen: Mittlerweile sind mehr als 65 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal geimpft, mehr als 55 Prozent sind vollständig geimpft. Das Impftempo hat zuletzt jedoch deutlich nachgelassen. Mit einer großangelegten Werbekampagne in neun Sprachen sowie mit mobilen Impfangeboten wird in Niedersachsen alles darangesetzt, Unentschlossene oder auch Bequeme für eine Impfung zu gewinnen. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und die Bundeskanzlerin werben eindringlich dafür, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger zügig impfen lassen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir müssen ungeimpfte Menschen davon überzeugen, dass eine Impfung der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung ist. Wer sich impft, schützt damit aber auch andere und trägt mit dazu bei, dass wir angesichts des hochansteckenden Deltavirus zu mehr Normalität zurückkehren können. Viele geimpfte Menschen tragen dazu bei, dass auch bei höheren Inzidenzen keine unmittelbare Überlastung des Gesundheitswesens droht. Deshalb können vor allem für geimpfte Personen zahlreiche Einschränkungen zurückgenommen werden. Dazu zählt unter anderem, dass für Gimpfte eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist, beispielsweise auch bei der Rückreise aus einem Hochrisikogebiet.“

Wer nicht geimpft ist, muss sich dagegen absehbar regelmäßig testen lassen. Bund und Länder haben sich drauf verständigt, dass künftig eine erweitere Testpflicht auf Basis der 3G-Regel bestehen soll.

„Ich halte die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) grundsätzlich für richtig und sinnvoll“, so Weil. „Der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen – also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen – deutlich erhöht. Wer das kostenlose Impfangebot ablehnt, kann durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Er muss dann allerdings ab dem 11. Oktober 2021 den Test selbst bezahlen – diesen Mehraufwand für Ungeimpfte halte ich ausdrücklich für vertretbar.“

Die 3G-Regel soll laut MPK-Beschluss ab einer Inzidenz über 35 oder nach einem vergleichbaren erweiterten Indikatorensystem eines Landes in folgenden Bereichen gelten: für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern sowie von Alten- und Pflegeheimen, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen in Innenräumen, bei körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik), Sport im Innenbereich (z.B. Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sporthallen) sowie in Beherbergungsbetrieben.

Neben Geimpften und Genesenen sind von der Testflicht Kinder unter sechs Jahren sowie regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler ausgenommen. Die Testkosten werden weiterhin übernommen für Personen, die sich nicht impfen lassen können beziehungsweise für die keine Impfempfehlung vorliegt.

Für Bereiche mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen (Großveranstaltungen, Diskos, Clubs) sollen mit den Gesundheitsämtern abgestimmte Hygienekonzepte gelten. Länder und Kommunen können weitere einschränkende Regelungen vornehmen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

„Der Bund hat zugesagt, die Überbrückungshilfe zu verlängern. Dies halte ich für ausgesprochen wichtig, damit besonders von Einschränkungen betroffene Betriebe – vom Clubbetreiber bis zur gesamten Veranstaltungsbranche – weitere finanzielle Unterstützung erhalten können. Darüber hinaus muss auch das Kurzarbeitergeld verlängert werden – dafür werden wir uns einsetzen,“ sagt Weil.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin sind sich darüber einig, dass vor dem Hintergrund der hochansteckenden Delta-Variante weiterhin Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung notwendig sind, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu zählen Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im ÖPNV.

„Jeder und jede von uns ist gefordert, jetzt nicht nachlässig zu werden und auch mit kleinen Mitteln weiterhin zum Infektionsschutz beizutragen“, so Ministerpräsident Weil.

In vielen Punkten folgt der MPK-Beschluss dem von Niedersachsen angestrebten Kurs, beispielsweise bezüglich der Basisschutzmaßnahmen, der 3G-Regel und kostenpflichtiger Tests für Ungeimpfte. In einem wesentlichen Punkt konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden.

„Ich bedauere es sehr“, so Ministerpräsident Weil, „dass es keine gemeinsame Verständigung auf neue Parameter zur Lagebewertung gibt, die neben der Inzidenz auch den Impffortschritt und die Intensivbettenbelegung stärker berücksichtigen. Niedersachsen hält dies für geboten und hat das auch in einer Protokollnotiz zum Beschluss klar zum Ausdruck gebracht.“

Zum weiteren Schutz wird Niedersachsen zum Schulbeginn Schülerinnen und Schüler täglich testen und im Herbst mit den Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen beginnen.

Niedersachsen wird die einzelnen Beschlüsse noch im August mit einer neuen Verordnung auf den Weg bringen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Das wichtigste Instrument gegen die Pandemie lautet: Impfen schützt! Ich bitte alle ungeimpften Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie sich impfen, schützen Sie sich damit selbst, aber auch viele andere, insbesondere diejenigen, die sich nicht impfen lassen können und tragen Sie zu wieder mehr Normalität in unserem Alltag bei!“

Protokollnotiz Niedersachsen:

„Niedersachsen hält einen neuen Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung für die Zukunft für geboten.“

Bewältigung Hochwasserkatastrophe:

Darüber hinaus haben Bund und Länder Vereinbarungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe getroffen.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen wird sich selbstverständlich an der Wiederaufbauhilfe beteiligen. Bei einer Katastrophe solchen Ausmaßes ist die Hilfe des Bundes und aller Länder gefordert. Auch Niedersachsen wird beträchtliche Summen beisteuern – die Menschen in den betroffenen Gebieten können auf unsere Unterstützung zählen.“

Corona-Impfung: Neues Impfintervall für Genesene – Impfen Symbol© Bernd Günther

Corona-Impfung: Neues Impfintervall für Genesene

10. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort können sich Personen bereits vier Wochen nach einer überstandenen Corona-Infektion gegen das Corona-Virus impfen lassen. Sie gelten mit nur einer Impfung als vollständig immunisiert und geschützt. Die Ständige Impfkommission (StiKo) hat ihre bisherige Empfehlung für einen Abstand von sechs Monaten auf vier Wochen verkürzt.

Wer eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht hat, gilt als offiziell genesen, wenn die Infektion durch PCR-Test nachgewiesen, mindestens 28 Tage und längstens sechs Monate zurückliegt. Nach aktuellen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Immunität bis zu sechs Monate nach der Erkrankung besteht.

Hierzu Gesundheits-Staatssekretär Heiger Scholz: „Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, ist vorübergehend vor einer Neuerkrankung geschützt. Angesichts des Anstiegs von Neuinfektionen mit der hochansteckenden Delta-Variante, bitte ich genesene Menschen darum, sich für eine Schutzimpfung zu entscheiden. Ausreichend Impfstoff gibt es bei uns. Die Boosterimpfung trägt dazu bei, das Risiko einer erneuten Ansteckung oder eines schweren Erkrankungsverlaufs deutlich zu reduzieren. So schützen Sie sich und andere.“

Personen, die bereits einmal gegen COVID-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, sollen die zweite Impfung in einem Zeitraum zwischen vier Wochen und sechs Monaten nach dem Ende der Symptome bzw. der Diagnose erhalten. Für diese Personen gelten dieselben Regeln wie für vollständig Geimpfte. Für Menschen, die eine Infektion vor mehr als sechs Monaten durchgemacht haben und danach einmal geimpft wurden, gilt dasselbe.

Impftermine in den kommunalen Impfzentren können unter www.impfportal-niedersachsen.de und telefonisch unter 0800 9988665 vereinbart werden.

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021 – Videoschaltkonferenz Bundeskanzlerin

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021

10. August 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM). Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen in einigen Regionen unseres Landes sind eine Katastrophe von nationalem Ausmaß. Die Zahl der Todesopfer ist erschütternd, die Schäden sind immens. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder drücken den Opfern der Hochwasserkatastrophe ihr Mitgefühl aus und bedanken sich bei allen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz, der noch schlimmere Auswirkungen abwenden konnte. Niemand kann eine solche Situation allein bewältigen. Der Bund wird die Länder umfangreich bei ihren Soforthilfeprogrammen unterstützen und steht zudem bereit, sich in den nächsten Monaten und Jahren am Wiederaufbau finanziell zu beteiligen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

  1. Bereits am 21. Juli 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, sich hälftig an den Soforthilfen der betroffenen Länder zu beteiligen. Die Soforthilfen dienen der Überbrückung von Notlagen bei Bürgerinnen und Bürgern sowie in Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Wirtschaft und Kommunen. Konkret wird sich der Bund an den bewilligten Soforthilfen der Länder zunächst in Höhe von 400 Millionen Euro beteiligen. Eine Deckelung der Gesamtsumme ist nicht vorgesehen. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde vom Bund und den betroffenen Ländern am 30. Juli 2021 gezeichnet.Die Bundesregierung hat am 4. August 2021 darüber hinaus einen Gesetzentwurf zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31. Oktober 2021 beschlossen.
  2. Die Bundesregierung hat den Ländern zudem zugesichert, sich nach Abschätzung des Gesamtschadens auch am erforderlichen Wiederaufbau ebenfalls zu Hälfte finanziell zu beteiligen und die bundeseigene Infrastruktur zügig wiederherzustellen.
    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren für die anschließende Aufbauhilfe die Einrichtung eines nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd. Euro. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder i. H. v. 28 Mrd. € werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Die Beteiligung der Ländergesamtheit erfolgt über eine Anpassung der vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre.Das Bundeskabinett beabsichtigt, dies am 18. August 2021 zu beschließen.
  3. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die zuständigen Bundesressorts und die betroffenen Länder, die notwendigen untergesetzlichen Regelungen (insbesondere Verordnung und Verwaltungsvereinbarungen) unverzüglich zu erarbeiten, abzustimmen und abzuschließen. Angesichts der Dringlichkeit der Schadensbeseitigung und der zwangsläufig zeitlich nachgelagerten verwaltungsmäßigen Aufarbeitung wird hierbei auch eine Ausnahme vom Grundsatz der vorherigen Bewilligung von Maßnahmen erfolgen.
  4. Der Bund und die Länder verzichten auf die Erstattung der Kosten für ihre jeweiligen Einsatzkräfte durch die betroffenen Länder und Kommunen.
  5. Bund und Länder streben im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und Finanzverantwortung Maßnahmen zur Verbesserung der dezentralen Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall an. Dazu gehört insbesondere das Sirenenförderprogramm des Bundes, mit dem den Ländern bis 2023 insgesamt bis zu 88 Mio. € für die Ertüchtigung und Errichtung von Sirenen zur Verfügung gestellt werden. Den jeweiligen Ländern liegen entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zur Unterzeichnung bereits vor. Zusätzlich soll das CellBroadcasting System eingeführt werden, mit dem künftig auch die Warnung der Bevölkerung mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen ermöglicht wird. Dazu erarbeitet die Bundesregierung aktuell eine entsprechende Gesetzesgrundlage. Parallel dazu werden zeitnah die Mobilfunkmasten in Deutschland technisch angepasst.
  6. Die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Justizministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse zu prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für  Elementarschäden“ aktualisiert werden sollte.

Nachdem im Frühjahr die Infektionszahlen gesunken sind und sich im Sommer auf niedrigem Niveau befunden haben, steigen diese in den letzten Wochen wieder an. Wie sich die Infektionszahlen entwickeln, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. Deshalb werben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder dafür, dass alle Bürger sich nun zügig impfen lassen. Genug Impfstoff ist inzwischen vorrätig. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, ist inzwischen erfüllt.

Dass eine sehr hohe Impfquote erforderlich ist, liegt insbesondere daran, dass die inzwischen in Deutschland vorherrschende Virusvariante „Delta“ nochmal erheblich ansteckender ist, als die bisherigen Virusvarianten. Gut ist allerdings, dass die Impfstoffe auch gegen diese Variante eine hohe Wirksamkeit aufweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

  1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht geschehen, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen. Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als sehr sicher und gegen die in Deutschland derzeit vorherrschende Delta-Variante als wirksam erwiesen. Niedrigschwellige, zielgruppenbezogene und aufsuchende Angebote sollen den Zugang zur Impfung erleichtern. Bund und Länder fordern die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten. Die Impf-Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August werden umgesetzt.
  2. Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus.  Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen ist[1]. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen[2]. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  3. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
  4. Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.Tests sollen Voraussetzung sein für:a.  Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
    b. Zugang zur Innengastronomie
    c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder  Sportveranstaltungen) in Innenräumen
    d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
    f. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts

    Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.

    Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.

  5. Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen und haben den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit im Alltag gegeben. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt. Daher wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  6. Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin ergänzend zur 3G-Regelung durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist. Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauenden.
  7. Der Bund sagt zu, die Überbrückungshilfen zu verlängern. Dabei sollen die Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit durch die Maßnahmen nach Punkt 6 berücksichtigt werden. Die Länder bitten den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
  8. Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
  9. Bund und Länder sind sich einig, dass die seit wenigen Wochen tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens ist.  So kann in Zukunft schnell und präzise abgeschätzt werden, in welchem Umfang das Neuinfektionsgeschehen noch immer angesichts der wachsenden Immunität in der Bevölkerung zu schweren Verläufen führt und damit sowohl für die Betroffenen als auch für die Belastung des Gesundheitssystems eine Gefahr darstellt. Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
  10. Die oben genannten Maßnahmen und deren situationsgerechte Anpassung in den Herbst und Wintermonaten beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und – chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen. Vor diesem Hintergrund bitten sie den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

Protokollerklärungen:

NI: Niedersachsen hält einen neuen Maßstab zur Einschätzung des Pandemiegeschehens anstelle der alleinigen Inzidenzbetrachtung für die Zukunft für geboten.

TH: Die Erteilung von Unterricht in Präsenz und das Offenhalten von Schulen haben höchste Priorität. Auf die Bedeutung des entsprechenden Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom  5. August 2021 wird verwiesen. Darüber hinaus äußert Thüringen die Erwartung, dass der Bund zur Verfügung stehende Mittel unbürokratisch nutzt, um den Schulträgern und Kindergartenträgern zügig die Beschaffung von Luftfilteranlagen für Schulen und Kindergärten zu ermöglichen.

[1] eine Auffrischimpfung bei Genesenen ist nach 6 Monaten erforderlich (nach 4 Wochen bereits möglich)

[2] Rechtliche Vorgaben und Schutzkonzepte für medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeeinrichten sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe können zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen abweichende Vorgaben enthalten. Siehe hierzu die jeweiligen Empfehlungen des RKI. Vorgaben die zum Schutz vor möglichen neuen Virusvarianten dienen, bei denen die Wirksamkeit der Impfung unklar oder ungenügend ist, können ebenfalls abweichen.

Symbolbild Kurznachrichten

metronom, enno und erixx sind nicht vom angekündigten Streik betroffen

10. August 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Der angekündigte Streik der GDL betrifft die Deutsche Bahn AG und ihre Tochtergesellschaften.

Dementsprechend sind metronom, enno und erixx daran nicht beteiligt; unsere Mitarbeiter sind auch weiterhin gerne für Sie da.

Das heißt, alle Züge des metronom, erixx und enno werden weitgehend planmäßig fahren.

Sollten sich die Mitarbeiter auf den Stellwerken der DB, den DB-Leitstellen, Bahnhöfen und anderen Einrichtungen der Infrastruktur (Schienen, Oberleitungen, Signale etc.) an dem Streik beteiligen, kann dies jedoch auch Einfluss auf die Fahrten des metronom, enno und erixx haben. Bitte informieren Sie sich daher tagesaktuell in der elektronischen Fahrplanauskunft, z.B. der Website oder App.

Land gibt 3,4 Mio. Euro für die Digitalisierung der Erwachsenenbildung – Digitalisierung

Land gibt 3,4 Mio. Euro für die Digitalisierung der Erwachsenenbildung

6. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit 3,4 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wissenschaft und Kultur jetzt die Digitalisierung der Erwachsenenbildung in Niedersachsen. 400.000 Euro werden für den Breitbandanschluss von Einrichtungen im ländlichen Raum bereitgestellt, 1,6 Millionen Euro stehen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verfügung und weitere 1,4 Millionen Euro sollen die Entwicklung digitaler Bildungsformate ermöglichen. Die Mittel stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus dem Sondervermögen Digitalisierung bereit.

„Die Digitalisierung verändert nicht nur das berufliche, sondern auch das gesellschaftliche Leben“, so Niedersachsens Staatssekretärin für Wissenschaft und Kultur Sabine Johannsen. „Nicht zuletzt die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig digitale Grundkenntnisse sind. Um die Menschen bei diesen Veränderungen zu unterstützen, brauchen wir entsprechende Bildungsangebote in ganz Niedersachsen. Eine moderne, gut ausgestattete Erwachsenenbildung ist dafür eine wichtige Voraussetzung.“

Der niedersächsische Digitalminister Bernd Althusmann fügt hinzu: „Nicht nur leistungsfähige Netze und moderne Geräte sind der Schlüssel zu einer gelingenden Digitalisierung, sondern vor allem Köpfe. Unser Ziel ist, in den kommenden Monaten allen Niedersächsinnen und Niedersachsen ein Bildungsangebot zu machen, damit sie sich im digitalen Alltag gut orientieren können.“

Neben Investitionen in technische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartboards können auch Studios zur Aufnahme von Podcasts, Lehrvideos oder Webinaren finanziert werden. Auch die Entwicklung von Lernapps oder digitalen Selbstlerneinheiten, mit denen Menschen jederzeit und von überall aus an Onlinekursen teilnehmen können, wird gefördert „Das hebt die Erwachsenenbildung in Niedersachsen auf ein neues Niveau und ermöglicht innovative Formen des ortsunabhängigen, asynchronen Lernens“, so Johannsen. Diese Förderprogramme seien nur ein erster Schritt. Weitere Investitionen und der Aufbau eines Digital Campus Niedersachsen, der verschiedene Angebote bündelt und eigene Bildungsangebote vorhält, sind bereits in Vorbereitung.

Die Mittel konnten und können von den öffentlich geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) beantragt werden: Zum Antrag

OVG Lüneburg

OVG setzt Regelung zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars bei einer lokalen Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 10 außer Vollzug

3. August 2021/in Niedersachsen

LÜNEBURG (PM). Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Kenntnis. Sie wird die nun außer Vollzug gesetzten Regelungen zur Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Eirichtungen sowie Shisha-Bars bei einer lokalen Überschreitung des Schwellenwertes der 7-Tage-Inzidenz von 10 im Rahmen der nächsten Verordnungsänderung zurücknehmen.

Das OVG hat heute in einer ersten Stellungnahme deutlich gemacht, dass generelle Betriebsschließungen unterhalb der Schwelle von 35 aus Sicht des Gerichtes im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nicht verhältnismäßig seien. Die Landesregierung wird die Begründung dieser Entscheidung genau analysieren. Unterhalb von 35 sieht die Verordnung keine weiteren Schließungen  – als die jetzt aufgehobenen –  vor. Gültigkeit in Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars behalten auch nach dem OVG-Urteil weitgehende Schutz- und Hygienemaßnahmen nach § 1 f Abs. 2 Corona-VO. Dazu zählen Testpflicht, Maskenpflicht, elektronische Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent. Die Landesregierung bittet die Besucherinnen und Besucher der nun wieder geöffneten Lokalitäten um Umsicht und Vorsicht und appelliert insbesondere an die jüngeren Niedersächsinnen und Niedersachsen, sich impfen zu lassen – um sich und andere zu schützen.

Die Entscheidung des OVG verdeutlicht die Notwendigkeit einer Anpassung der Corona-Verordnung an die geänderte Gefährdungslage aufgrund der gestiegenen Impfquote, insbesondere bei den von Covid -19 besonders gefährdeten Altersgruppen. Die Niedersächsische Landesregierung sieht diese Notwendigkeit ebenfalls und hat sich deshalb auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zeitnah stattfindet, um bei der Neubewertung möglichst zu bundeseinheitlichen Parametern zu kommen. Diese müssen aus Sicht der Landesregierung sowohl die Belastung des Gesundheitssystems als auch die Impfquote berücksichtigen. Insofern hat die Landesregierung die zuletzt geänderte Verordnung bereits als Übergangsregelung vorgesehen.

 

Verkürzte Intervalle für Erstimpfungen mit mRNA-Impfstoffen in den Impfzentren ab Mitte August – Impfen Symbol© Bernd Günther

Verkürzte Intervalle für Erstimpfungen mit mRNA-Impfstoffen in den Impfzentren ab Mitte August

3. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Gesundheitsministerium hat die niedersächsischen Impfzentren am Dienstag darüber informiert, dass das Intervall zwischen Erst- und Zweitimpfung für die mRNA-Impfstoffe ab dem 16. August zunächst auf vier und ab dem 30. August auf drei Wochen verkürzt werden soll. Damit wird sichergestellt, dass die Impfzentren noch bis einschließlich 5. September Erstimpfungen mit diesen Impfstoffen durchführen können, bevor die Infrastruktur ab dem 1. Oktober auf mobile Impfzentren umgestellt wird.

Die Verkürzung der Intervalle gilt für die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna, Erstimpfungen mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson sind auch über den 5. September hinaus möglich, da bei diesem Impfstoff eine Dosis zur vollständigen Immunisierung ausreicht. Dieser Impfstoff eignet sich daher auch besonders für niedrigschwellige dezentrale Impfangebote, die somit weiterhin angeboten werden.

„Ich appelliere an die Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bisher noch nicht dazu gekommen sind: Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich so schnell wie möglich impfen! Jede vollständige Impfung schützt Sie zuverlässig gegen schwere Krankheitsverläufe und sorgt dafür, dass wir als Gesellschaft alle miteinander in einen sichereren Herbst ohne weitere Lockdowns gehen können“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Der Bund habe zudem angekündigt, dass er plane, die Bürgertests ab Mitte Oktober dieses Jahres nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos anzubieten. „Sollten die Infektionszahlen im Herbst wieder stark ansteigen, könnten viele Bereiche des öffentlichen Lebens möglicherweise nur noch für Personen offengehalten werden, die geimpft, getestet oder genesen sind. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall die richtige Entscheidung“, so Behrens.

Eine der ersten Aufgaben der mobilen Impfzentren wird ab Oktober die Durchführung der Auffrischungsimpfungen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe sein.

Daniela Behrens: „Diese Gruppe ist aufgrund ihrer Wohn- und Lebenssituation besonders gefährdet, schwer an COVID-19 zu erkranken oder sogar daran zu versterben. Gleichzeitig zeigen uns klinische Studien, dass gerade bei den Hochbetagten und Personen mit Immunschwäche nicht immer eine ausreichende Immunantwort gegen das Virus ausgebildet wird. Mit den Auffrischungsimpfungen sorgen wir in diesem besonders sensiblen Bereich noch einmal für zusätzliche Sicherheit.“

Das Land befindet sich derzeit in konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Organisation der mobilen Impfzentren, die die Impfungen in den Einrichtungen wie schon im vergangenen Winter in eigener Zuständigkeit durchführen können. „Wir haben im Winter bereits sehr gute Erfahrungen mit dieser dezentralen Organisationsstruktur gemacht und sind überzeugt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch die anstehenden Auffrischungsimpfungen gut handeln können“, so Ministerin Behrens.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens besucht niedrigschwelliges Impfangebot der Stadt Oldenburg – ImpfMobil der IHJO im Einsatz© Thomas Weber picture-weber

Gesundheitsministerin Daniela Behrens besucht niedrigschwelliges Impfangebot der Stadt Oldenburg

30. Juli 2021/in Niedersachsen

OLDENBURG (PM). Die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, hat im Rahmen ihrer Sommerreise am Freitag eine Impfaktion der Stadt Oldenburg besucht, bei der am 30. und 31. Juli das ImpfMobil der Innovativen Hochschule Jade-Oldenburg (IHJO) zum Einsatz kommt.

Die Impfaktion im Stadtteil Dietrichsfeld findet in Kooperation zwischen dem Impfzentrum der Stadt Oldenburg, der IHJO und der aktiv & irma Verbrauchermarkt GmbH statt. Auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes konnten und können sich am Freitag und Samstag alle Interessierten ohne Voranmeldung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lassen. Dabei sind auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher im Einsatz, da im Quartier vor Ort viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte wohnen.

„Das ist genau die Art von niedrigschwelligem Angebot, die wir in dieser Phase der Impfkampagne brauchen“, lobte Ministerin Behrens die Organisation und das Engagement aller Beteiligten. „Wir müssen die unentschlossenen Bürgerinnen und Bürger und all diejenigen mit einem Impfangebot erreichen, die vielleicht keine Hausärztin oder keinen Hausarzt haben und für die der Weg zum Impfzentrum eine zu große Hürde ist.“

Insgesamt stellt das Impfzentrum Oldenburg 300 Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson für die Aktion zur Verfügung. Der Leiter des Impfzentrums, Andreas Schiefbahn, erklärt: „Sich jetzt impfen zu lassen, ist sehr einfach. Für Impfungen im Impfzentrum gibt es keine Wartelisten mehr. Um noch mehr Menschen in Oldenburg zu erreichen, starten wir nun Aktionen fürs dezentrale Impfen in den Stadtteilen ohne Anmeldung und Termin. Auch einer spontanen Entscheidung für eine Impfung steht somit nichts im Wege. Eine vorherige Registrierung ist nicht mehr notwendig.“

Dr. Julia Figura, Dezernentin für Finanzen, Bürgerdienste und Recht der Stadt Oldenburg, ergänzt: „Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor einer Corona-Infektion. Alle Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keinen Impftermin vereinbaren konnten oder einer Impfung eher kritisch gegenüberstehen, erhalten hier die Chance, sich beraten und im Anschluss direkt impfen zu lassen.“

Ein besonderes Highlight der Impfaktion in Oldenburg ist der Einsatz des ImpfMobils der IHJO: Das Innovation(s)Mobil der IHJO dient normalerweise als mobile Plattform des Wissenschaftstransfers. Es ist für wissenschaftliche Ausstellungen, Vorträge oder interaktiven und forschungsnahen Unterricht an Schulen oder außerschulischen Lernorten gedacht. Da die Corona-Pandemie seinen eigentlich vorgesehenen Einsatz erschwert hat, baute die IHJO in Kooperation mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit der Jade Hochschule das Innovation(s)Mobil zum ImpfMobil um. Mit dem ImpfMobil stehen zwei Impfstraßen zur Verfügung, die die Impfung von mindestens 120 Personen pro Tag unter Berücksichtigung der notwendigen Hygienemaßnahmen ermöglichen. Finanziert wird das Innovation(s)Mobil im Rahmen der IHJO durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Land Niedersachsen.

Prof. Dr. Hero Weber, Vizepräsident für Studium und Lehre der Jade Hochschule, erklärt: „Mit dem Science Truck verfolgt die Innovative Hochschule Jade-Oldenburg normalerweise das Ziel, wissenschaftliche Forschung direkt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu bringen. Wir freuen uns, mit dem umgerüsteten ImpfMobil einen Beitrag zur aktuellen Impfkampagne leisten zu können.“

Gesundheitsministerin Behrens zeigte sich beeindruckt vom ImpfMobil: „Das ist ein wirklich tolles Projekt, das von großem Einfallsreichtum und dem Antrieb, ganz praktisch helfen zu wollen, geprägt ist. Ich hoffe, dass die Aktion in Oldenburg Schule macht und das ImpfMobil noch an vielen weiteren Orten zum Einsatz kommt. “

Geimpft sind wir stärker – Niedersachsen wirbt mit großangelegter Kampagne für die Corona-Impfung – Geimpft stärker© Bernd Günther

Geimpft sind wir stärker – Niedersachsen wirbt mit großangelegter Kampagne für die Corona-Impfung

27. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Unter dem Motto „Geimpft sind wir stärker! Darum: Impfen, Schützen, Testen“ startet die Landesregierung ab August eine großangelegte Kampagne für die Corona-Impfung. Sie zielt darauf ab, in neun Sprachen Unentschlossene über die Vorteile einer Impfung zu informieren und hierfür zu werben.

Die mit mehr als 3 Millionen Euro ausgestattete crossmediale Kampagne wird mit einer Webseite, über Zeitungs- und Social-Media-Anzeigen, mit Plakaten, Flyern und aufsuchenden Teams über die Corona-Impfung aufklären und dafür werben.

63,9 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen haben mittlerweile ihre erste Corona-Schutzimpfung erhalten. 49,1 Prozent sind bereits vollständig geimpft. „Angesichts der Infektionslage ist es uns wichtig, die Impfbereitschaft hoch zu halten und die Impfquote zu erhöhen. Jetzt ist die Zeit, in der wir all die Menschen für eine Impfung motivieren müssen, die bislang noch unschlüssig sind. Ausreichend Impfstoff haben wir jetzt“, sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens anlässlich der Vorstellung der neuen Werbe- und Informationskampagne der Landesregierung zur Corona-Schutzimpfung heute in Hannover. „Jede vollständig geimpfte Person trägt dazu bei, dass wir gesund bleiben, möglichst unbeschwert leben können und hoffentlich bald wieder zu mehr Normalität zurückkehren können. Jede Impfung schützt die betreffende Person vor einer schweren Erkrankung und gleichzeitig auch die gesamte Gesellschaft.“

Gerade mit Blick auf die noch einmal ansteckendere Delta-Variante des Corona-Virus sowie die wieder ansteigenden Infektionen müssen sich noch mehr Menschen impfen lassen, damit das Infektionsgeschehen unter Kontrolle bleibt. Nach allen Erkenntnissen schützt eine vollständige Impfung auch bei der Delta-Variante sehr gut davor, schwer zu erkranken. Außerdem wird das Risiko, sich zu infizieren und andere anzustecken, deutlich gesenkt.

Ministerin Behrens appelliert an die Menschen in Niedersachsen: “Lassen Sie sich bitte impfen. Und, ob Sie bereits geimpft oder noch nicht geimpft sind, nutzen Sie die kostenlosen Bürgertestungen und Selbsttests regelmäßig. Jede frühzeitig erkannte Infektion trägt dazu bei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Halten Sie sich weiter an die bekannten Regeln und schützen Sie sich und andere. Das Virus ist weiterhin eine große Gefahr und wird es leider sicher noch eine ganze Weile sein.“

Während mit 77,9 Prozent der über 60-jährigen große Teile der besonders gefährdeten Menschen vollständig geimpft sind, muss die Impfbeteiligung Jüngerer und von Menschen mittleren Alters mit aktuell rund 48 Prozent weiter zulegen. Denn von Neuinfektionen sind aktuell überwiegend diese Altersgruppen und besonders junge Erwachsene betroffen. „Deswegen wollen wir im ersten Schritt unserer Kampagne genau diesen Personenkreis erreichen. Die 20- bis 40-Jährigen sollen sich mehr mit dem Thema Impfen beschäftigen“, so die Gesundheitsministerin.

Rund ein Fünftel der in Niedersachsen lebenden Menschen hat einen Migrationshintergrund. Einige von ihnen sprechen die deutsche Sprache noch nicht so gut, und manche freuen sich, in ihrer Muttersprache angesprochen zu werden. Daniela Behrens: „Unsere Kampagne ist deshalb crossmedial, multikulturell und vielsprachig. Jeder Flyer, jede von uns belegte Werbefläche, jede Anzeige, jeder Beitrag in den sozialen Medien wird mehrsprachig produziert und ausgespielt.“ Neben Deutsch werden die Botschaften und Informationen in den Sprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Türkisch abgebildet.  Großflächenplakate werden beispielsweise zwei- oder viersprachig belegt.

Ab dem 2. August finden Interessierte die wichtigsten Informationen zur Impfung, zu Schutzmaßnahmen und Testungen auf der Homepage www.impfen-schuetzen-testen.de. Im Laufe des August werden die Inhalte neben den genannten Fremdsprachen auch in leichter Sprache und in Gebärdensprache online sein.

Bei der Motivauswahl setzt die Landesregierung auf eine authentische Wort-Bildsprache. Alle Protagonistinnen und Protagonisten sind bereits geimpfte Niedersächsinnen und Niedersachsen. „Unsere Motive zeigen, dass ein sicheres und unbeschwertes Miteinander wieder möglich sein wird, wenn sich noch mehr Menschen als jetzt impfen lassen. Deswegen bitte ich jede Niedersächsin und jeden Niedersachsen, seien Sie ein Vorbild. Gemeinsam sind wir stark – geimpft sind wir stärker!“

 

Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung – Übergangsregelung CVO

Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

27. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit der heute veröffentlichten und am (morgigen) Mittwoch, 28.07.2021, in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen. Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft.

Es sollen damit noch stärker die Bereiche in den Blick genommen werden, die zuletzt nachweislich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Es soll gleichzeitig vermieden werden, dass bei weiter steigenden Inzidenzwerten auch Bereiche von stärkeren Einschränkungen betroffen sind, für die das nicht gilt.

Der landesweite Inzidenzwert liegt heute mit 15,5 auf einem vergleichsweisen niedrigen Niveau. Allerdings ist der Wert in den letzten Wochen insgesamt wieder kontinuierlich angestiegen und in einigen Regionen Niedersachsen sind Anstiege mit einem besorgniserregenden Tempo zu verzeichnen, womit Grenzwerte des Niedersächsischen Stufenplans im Eiltempo überschritten werden könnten. In zahlreichen Kommunen lässt sich der starke Anstieg auf wenige Bereiche zurückführen. Mit der Verordnungsänderung können dort künftig diejenigen Bereiche von Einschränkungen ausgenommen werden, die nicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben.

Die aktuelle Änderungsverordnung kann nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung nur eine Übergangsregelung sein. Auf Basis der Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz muss bei den kommenden Bund-Länder-Gesprächen eine Verständigung über neue Maßstäbe getroffen werden, die sowohl die Impfquote als auch die Krankenhausbelegung stärker mit in den Blick nimmt. Wichtig ist, dass die Maßstäbe fundiert und verlässlich, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Deutschland beim Impfen große Fortschritte gemacht hat: Derzeit ist eine Hälfte der Bevölkerung vollständig geimpft, die andere Hälfte allerdings ist noch nicht vollständig geimpft und damit nicht ausreichend gegen die Delta-Variante geschützt – zudem müssen auch diejenigen geschützt werden, die sich nicht gegen Corona impfen lassen können, darunter Kinder und Personen mit Erkrankungen, die keine Impfung zulassen.

In Niedersachsen haben mit Stand heute 64 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine erste Impfung, 49 Prozent bereits die zweite Impfung erhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung heute eine Kampagne vorgestellt, die ab Anfang August an vielen Stellen und auf unterschiedlichsten Kanälen für das Impfen werben wird. Die Landesregierung bittet alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, sich vollständig impfen zu lassen. Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass auch kurzfristig Termine vereinbart werden können. Wir befinden uns weiterhin in einem Wettlauf „Impfen gegen Delta-Variante“.

 

Die wesentlichen Veränderungen in der Corona-Verordnung betreffen zwei Punkte:

 

  1. Verschärfung in kritischen Bereichen

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts im Land zu einem Anstieg der Infektionen beigetragen und teilweise auch die Verfolgung von Infektionsketten erschwert haben, gelten in diesen Bereichen nun schärfere Maßgaben

Inzidenz unter 10:

Es gilt nun unter 10 (bislang Inzidenz 10 bis35) eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen sowie ein Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent, § 1 f Abs. 2.

Inzidenz über 10:

Die unter § 9 Abs. 5 genannten Einrichtungen, Diskotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeifen sind bei einer Inzidenz über 10 zu schließen

  1. Mehr Handlungsspielraum für Landkreise und kreisfreie Städte:

Die Landkreise und Kreisfreien Städte können im Rahmen ihrer zu erlassenen Allgemeinverfügung bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes Bereiche von schärferen Regeln ausnehmen, wenn die Überschreitung auf andere Bereiche zurückzuführen ist. Sprich: per Allgemeinverfügung können für bestimmte Bereiche die Regeln für einen niedrigeren Inzidenzwert verfügt werden, dies betrifft beispielsweise die Gastronomie, die Beherbergung, den Einzelhandel, den Amateursport und auch Kindertageseinrichtungen, weil dort durch regelmäßige Testungen das Infektionsgeschehen gut kontrolliert werden kann und Kindern möglichst weitere Einschränkungen erspart werden sollen.

Für Bereiche nach den §§ 6 bis 9 Abs. 4, §§ 9 a, 10, 10 b bis 12, 14 a und 16 bis 17 können künftig Schutzmaßnahmen eines niedrigeren Inzidenzwertes gelten:

  • 6       Religiöse Veranstaltungen
  • 6 a    Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen
  • 6 b    Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie von Kinos
  • 6 c    Großveranstaltungen
  • 6 d    Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft
  • 7       Gedenkstätten
  • 7 a    Zoos, Tierparks und botanische Gärten
  • 7 b    Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen
  • 7 c    Freizeitparks
  • 7 d    Touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten
  • 7 e    Seilbahnen
  • 7 f     Schwimmbäder, Saunen, Thermen
  • 7 g    Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • 8       Beherbergung
  • 9       Gastronomie sowie Bars und ähnliche Einrichtungen; dabei sind allerdings für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars (§ 9 Abs. 5) keine landkreisspezifischen Lockerungen möglich;
  • 9 a    Einzelhandel
  • 10     Messen, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen
  • 10 b  Körpernahe Dienstleistungen
  • 10 c  Prostitution
  • 11     Kindertagespflege, private Kinderbetreuung, Jugendfreizeiten
  • 12     Kindertageseinrichtungen
  • 14 a  Außerschulische Bildung, Erwachsenen- und Weiterbildung und berufliche Bildung in Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen
  • 16     Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen
  • 16 a  Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel
  • 17     Spitzen- und Profisport

Neben dem jetzt neuen zusätzlichen Handlungsspielraum der Kommunen bleibt der bisherige Handlungsrahmen nach § 1 a Absatz 2 Satz 3 weiterhin bestehen. Landkreise und Kreisfreie Städte können – wie bislang – auch aufgrund eines räumlich klar abgrenzbaren Bereichs der Infektionssteigerung insgesamt von einem Wechsel in die nächst höhere Stufe per Allgemeinverfügung absehen.

Ausgenommen:

Ausdrücklich ausgenommen vom erweiterten Handlungsrahmen sind die im ersten Teil der Verordnung von §1 bis §5a genannten Allgemeinen Vorschriften. Diese sollen weiterhin im ganzen Land gelten – dazu gehören ausdrücklich die Kontaktbeschränkungen, da private Zusammenkünfte weiterhin allgemein zum Anstieg der Infektionen beitragen.

Die Änderungsverordnung gilt wie die gesamte Corona-Verordnung formal bis zum 3. September 2021. Die Landesregierung strebt allerdings auf Basis der bereits oben angeführten Verständigung von Bund und Ländern eine frühere Anpassung an.

Lesefassung der Übergangsregelung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand 27.07.2021):

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