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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Corona-Impfungen in Praxen nicht gerecht vergütet – Impfvergütung

Corona-Impfungen in Praxen nicht gerecht vergütet

16. Juni 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „18 Euro für die Ausstellung des digitalen Impfpasses – 20 Euro für eine Corona-Impfung. Da passt die Relation nicht!“ Mit diesen Worten kritisierte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, das Missverhältnis der aktuellen Vergütungen in den beiden Bereichen.

„Bei der Corona-Impfung muss die Praxis den Impfstoff bestellen, ihn lagern und aufziehen. Der Termin mit den Bürgerinnen und Bürgern muss vereinbart werden. Die Impfaufklärung, die Beratung und die Impfung folgen. Dann muss die oder der Geimpfte in der Praxis nachbeobachtet und ein zweiter Termin vereinbart werden. Dafür gibt es aktuell 20 Euro. Das Ausfüllen von sechs Feldern in einem Online-Dokument für den Impfpass und der Ausdruck werden mit 18 Euro in Apotheken und später auch in Praxen vergütet. Dieses Missverhältnis bei der Honorierung der Leistungen ärgert unsere Mitglieder. Das Impfhonorar für spiegelt den Aufwand für die Praxen Praxen in keiner Weise wider. Eine getrennte Vergütung von 10 Euro für die die Impfaufklärung auf der einen Seite und von 20 Euro für die Impfung auf der anderen Seite, sind angemessen“, so der KVN-Vorsitzende.

Der KVN-Vorstand fordert daher eine höhere Bewertung der Corona-Impfungen. Der erhebliche organisatorische Mehraufwand für die Praxen und die gestiegenen Personalkosten aufgrund von Überstunden müssten entsprechend honoriert werden.

 

Niedersächsische Landesforsten warnen vor hoher Waldbrandgefahr – Brandwächter Landesforsten

Niedersächsische Landesforsten warnen vor hoher Waldbrandgefahr

15. Juni 2021/in Niedersachsen

BRAUNSCHWEIG / LÜNEBURG (PM). Das warme, trockene Wetter lässt die Waldbrandgefahr im Niedersächsischen Landeswald deutlich ansteigen. Die sehr niedrige Luftfeuchtigkeit und der leichte Wind trocknen das im Wald am Boden liegende Reisig und den Oberboden stark aus. Die Niedersächsischen Landesforsten warnen vor der hohen Waldbrandgefahr und appellieren an das Gefahrenbewusstsein der Waldbesucher.

Nach den Waldbrandgefahrenstufen des Deutschen Wetterdienstes -1 gering bis 5 sehr hoch – steigen die Werte in den kommenden Tagen in fast ganz Niedersachsen auf die hohe Gefahrenstufe 4. Im Bereich der zentralen und östlichen Lüneburger Heide mit ihren ausgedehnten lichten Kiefernwäldern wird sogar die höchste Gefahrenstufe 5 erwartet.

Die Waldbrandzentrale in Lüneburg ist ab Waldbrandgefahrenstufe 3 mit speziell geschulten Forstwirten besetzt. Von hier überwachen sie eine 440.000 Hektar große Waldfläche im besonders gefährdeten nord-östlichen Niedersachsen. In diesem Jahr konnten mit der jüngst erneuerten Technik bereits an bislang 32 Einsatztagen 90 Brände erkannt und an die zuständigen Feuerwehreinsatzleitstellen gemeldet werden. In der Waldbrandzentrale laufen die Bilder und Daten von 20 Überwachungskameras zusammen. Die hochmodernen Kameras haben einen Rundumblick von mehr als zehn Kilometern und erkennen frühzeitig Rauchentwicklungen. Damit ist bei Auftreten eines Waldbrandes eine sehr schnelle Alarmierung der Einsatzkräfte möglich.

Die Landesforsten appellieren an die Waldbesucher und bitten um Mithilfe: Im Wald herrscht derzeit allgemeines Rauchverbot, es darf kein offenes Feuer im Wald oder in gefährlicher Nähe dazu gemacht werden. Autos sollten nicht über trockener Vegetation und nur so abgestellt werden, dass Rettungswege frei bleiben. Beobachtete Brände oder entsprechende Verdachtsfälle sind unverzüglich dem Notruf unter 112 zu melden.

Aussicht auf weitere Lockerungen – Lockerungen möglich

Aussicht auf weitere Lockerungen

15. Juni 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Nach der Verordnung ist vor der Verordnung! Die aktuelle Corona-Verordnung läuft noch bis zum 24. Juni 2021, die Fallzahlen gehen aber fast überall in Niedersachsen stetig zurück. Landesweit liegt die 7-Tage-Inzidenz inzwischen bei 9,8 – in 29 Landkreisen und Kreisfreien Städten sind die Inzidenzen unter 10 gesunken. Sechs weitere sind kurz vor Unterschreiten dieser Grenze.

Die Landesregierung arbeitet deshalb bereits an einer weiteren Änderung der Corona-Verordnung mit diversen Lockerungen für Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 10 und an einer moderaten Erleichterung bei den Kontaktbeschränkungen in Regionen zwischen 10 und 35. Der Verordnungsentwurf soll am Mittwoch in die Abstimmung mit den Ressorts, den Verbänden und dem Landtag gehen.

Hier die bislang geplanten Veränderungen im Überblick:

Härtefallklausel

  • Neu eingeführt werden soll eine Härtefallregelung für Landkreise, wenn Inzidenzsteigerungen klar abgrenzbar sind und epidemiologisch keinen Sprung in die nächste Stufe rechtfertigen.

Lockerungen bei einer Inzidenz von 10 bis 35

  • Bei den privaten Kontaktbeschränkungen wird erwogen, die Begrenzung auf drei Haushalte entfallen zu lassen, möglich wären dann Treffen von bis zu 10 (über 14-jährigen) Personen aus bis zu 10 Haushalten zuzüglich vollständig geimpfte und genesene Personen.

Lockerungen bei einer Inzidenz unter 10

  • Bei den privaten Kontaktbeschränkungen wird vorgeschlagen, die Zahl von 10 auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen zu erhöhen. Geimpfte/Genesene zählen nicht mit (und auch die sonstigen in § 2 der VO geregelten Ausnahmen nicht). Treffen darüber hinaus sollen auch möglich sein, wenn der Verantwortliche sicherstellt, dass alle Erwachsenen einen negativen Testnachweis haben. Damit wären dann auch private Geburtstagsfeiern, Fußball-/Grillfeiern, Einschulungsfeiern etc. möglich.
  • Die Regelungen im Veranstaltungsbereich sollen deutlich vereinfacht und gelockert werden. Das würde für alle Veranstaltungsformen bedeuten:

o   Wenn mehr als 25 Personen drinnen / 50 draußen (wegen Neuregelung privater Kontaktbeschränkungen), gelten Abstands- und drinnen Maskenpflicht, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde.

o   Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1m wäre überall möglich, in geschlossenen Räumen allerdings nur mit Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr.

o   Eine weitere Reduzierung der Abstandspflicht oder der Pflicht, eine Maske zu tragen, soll möglich sein, wenn stattdessen von Besucherinnen und Besuchern ein negativer Testnachweis gefordert wird.

o   Ab 1.000 Personen wird eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen ins Auge gefasst.

Für Großveranstaltungen soll es nächste Woche einen Vorschlag der Länder für ein bundeseinheitliches Vorgehen geben.

  • Im Gastronomiebereich wird vorgeschlagen, die zahlenmäßige Begrenzung bei den geschlossenen Feiern entfallen zu lassen (bisher 100 Personen drinnen/draußen mit Testnachweis, kein Abstand und keine Maskenpflicht). Ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen soll aber ein negativer Testnachweis verlangt werden. In Discotheken würde dann die Pflicht zur Maske und zum Abstandhalten entfallen.
  • Bei den Beherbergungen soll zukünftig voraussichtlich nur noch bei Anreise ein negativer Testnachweis gefordert werden.
  • Auch die Regelungen für touristische Bus, Schiffs- und Kutschfahrten sowie Seilbahnen sollen gelockert werden. Bei Busreisen würde die Pflicht zur Testung entfallen. Insgesamt gäbe es eine Wahlmöglichkeit:

o   drinnen durchgängig Maskenpflicht auch im Sitzen, dafür müsste kein Abstand eingehalten werden oder

o   Einhaltung Abstand, dafür drinnen Maskenpflicht nur bis der Sitzplatz eingenommen wurde

In der Stufe zwischen 10 und 35 würde eine analoge Anpassung erfolgen. Bei den Schiffsfahrten könnte (wie bei Busreisen) auf den Mindestabstand verzichtet werden, wenn alle Teilnehmenden einen negativen Testnachweis haben. Und bei Seilbahnen könnte auf Abstände verzichtet werden, wenn drinnen durchgängig Masken getragen würden.

  • Die Regelungen im Bereich Schule sollen bis zum 30.09.2021 unverändert bleiben, einschließlich der Testpflicht. Hintergrund ist, dass zunächst die Entwicklung nach den Sommerferien (und damit die Rückkehr vieler Reisenden) abgewartet werden soll.

Änderung aufgrund des OVG-Urteils zur Prostitution

Die Prostitution soll entsprechend der OVG-Entscheidung den körpernahen Dienstleistungen zugeordnet werden.

Digitaler Impfpass kommt zeitnah auch in niedersächsischen Impfzentren – Impfzertifikat Corona WarnAPP

Digitaler Impfpass kommt zeitnah auch in niedersächsischen Impfzentren

12. Juni 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Der Bundesgesundheitsminister hat am Mittwoch die flächendeckende Einführung des digitalen Impfpasses in Deutschland angekündigt. Mit dem elektronischen Impfnachweis wird es möglich sein, den Impfstatus per Smartphone-App zu belegen. Der gelbe Impfpass in Papierform muss dann nicht mehr mitgeführt werden. Dafür wird in einer teilnehmenden Apotheke, im Impfzentrum oder in der Praxis, in der die Impfung stattgefunden hat, ein entsprechender Code generiert, der in die Corona-Warn-App oder die neue Covpass-App des Bundes eingelesen werden kann.

Ab dem 14. Juni wird der digitale Impfnachweis zunächst vor allem von teilnehmenden Apotheken ausgestellt. Geimpfte Personen können unter www.mein-apothekenmanager.de eine entsprechende Apotheke in ihrer Nähe finden.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Es ist gut und richtig, dass die Apotheken diese Aufgabe zunächst übernehmen, auch um die Praxen und Impfzentren zu entlasten. Nichtsdestotrotz wird der digitale Impfpass so schnell wie möglich auch in unseren Impfzentren ausgerollt. Die entsprechende Hardware wurde bereits an die Impfzentren ausgeliefert, sodass wir im Laufe der nächsten Woche starten können.“

In diesem Zusammenhang bedauert Behrens die Ankündigungspolitik des Bundesgesundheitsministeriums: „Viele Menschen wenden sich durch die verfrühten Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers bereits seit Mittwochabend an die Impfhotline des Landes sowie die Impfzentren und Praxen und erwarten eine sofortige Ausstellung ihres digitalen Impfnachweises. In den Impfzentren konnte aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen, die der Bund erst schaffen musste, aber bisher nicht einmal ein großangelegter Testlauf stattfinden. Noch in der vergangenen Woche habe ich den Bundesgesundheitsminister deshalb in einem Brief gebeten, sicherzustellen, dass das Verfahren rechtzeitig vor der Einführung vor Ort ausreichend erprobt werden kann. Dieser Bitte wurde offensichtlich nicht gefolgt.“

Die Impfzentren werden zukünftig direkt beim Impftermin den QR-Code für den digitalen Impfpass erstellen und den Bürgerinnen und Bürgern aushändigen. Die Vorbereitungen in den Impfzentren laufen auf Hochtouren und stehen kurz vor dem Abschluss. Nach Rückmeldung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, wird dies in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche ebenfalls möglich sein.

Für alle, die bereits geimpft sind, wird es im Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de und über die Hotline des Landes unter 0800 9988665 zudem zeitnah die Möglichkeit geben, den benötigten QR-Code digital oder postalisch zu erhalten.

Ministerin Behrens bittet die bereits geimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen: „Der erneute Besuch des Impfzentrums ist nicht erforderlich, um den QR-Code zu erhalten. Wir bitten deshalb alle geimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen ganz herzlich, darauf zu verzichten. Wenn Sie den digitalen Impfpass ganz dringend benötigen, wenden Sie sich bitte ab Montag zunächst an eine teilnehmende Apotheke in Ihrer Nähe. Der Impfpass in Papierform behält zudem nach wie vor seine Gültigkeit und kann weiter genutzt werden.“

Sobald im Impfportal und an der Hotline des Landes die Möglichkeit besteht, den QR-Code für den digitalen Impfpass zu erhalten, wird es dazu eine gesonderte Information des Gesundheitsministeriums geben.

Ministerpräsidentenkonferenz - auch, aber nicht nur zu Corona – MP Weil Niedersächsische StaatskanzleiHolger Hollemann

Ministerpräsidentenkonferenz – auch, aber nicht nur zu Corona

11. Juni 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). „Es hat sich heute um eine Zusammenkunft der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin gehandelt, die zum ersten Mal seit langer Zeit nicht ganz und gar Corona zum Gegenstand hatte“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK).

Ein wichtiges Thema der Konferenz war der aktuelle Sachstand in der Energiewende. Nach dem Bericht der Bundesregierung über Fortschritte beim Netzausbau fand eine durchaus grundsätzliche Diskussion statt. Ministerpräsident Stephan Weil hat in diesem Zusammenhang eine erhebliche Beschleunigung der Planungen des Bundes sowohl in Bezug auf die Produktion von erneuerbaren Energien als auch in Bezug auf den Ausbau der Stromleitungen angemahnt.

Weil: „Dass die Klimaschutzziele verschärft werden, hat gute Gründe. Die erneuerbaren Energien aber bleiben das Fundament des Klimaschutzes. Wenn verschärften und ambitionierten Klimazielen nicht sehr rasch ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien folgt, werden die Ziele letztlich nicht erreichbar sein.“

Ein weiterer Schwerpunkt der MPK war der Stand der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Der Bund hat hierzu ausführlich berichtet. Dieses Thema wird auch weiter Gegenstand intensiver Beratungen zwischen Bund und Ländern im IT-Planungsrat sein.

Schließlich ging es aber auch noch einmal intensiv um den Stand der Pandemiebekämpfung. Hierzu Stephan Weil: „Alle Beteiligten waren sich einig in der Freude über die gute Entwicklung, die seit einigen Wochen überall im Land zu beobachten ist. Einigkeit bestand aber auch dahingehend, dass wir jetzt die Sommermonate nutzen müssen, um die Impfkampagne mit Nachdruck weiter zu betreiben. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die ursprünglich in Indien aufgetretene Delta-Virusmutation. Die Delta-Variante nimmt schon jetzt in Großbritannien eine dominierende Rolle ein. Die Bundesrepublik ist gut beraten, vor diesem Hintergrund alle Möglichkeiten zu nutzen, so schnell wie irgend möglich sehr große Teile der Bevölkerung vollständig zu impfen. Das ist auch der Rat der Wissenschaft.“

In diesem Zusammenhang hat der Ministerpräsident nachdrücklich angemahnt, noch einmal die Diskussion über die Perspektiven der Impfzentren zu führen. Die Bundesregierung plant bislang, die Impfzentren zum 30. September 2021 auslaufen zu lassen.

Dazu Stephan Weil: Ich habe erhebliche Zweifel daran, ob das ein kluges Vorhaben ist. Entsprechende Schleifspuren wären bereits in wenigen Wochen feststellbar, weil die Impfzentren die Zweitimpfungen mit in ihre Planungen einbeziehen müssen. Mit AstraZeneca könnten dann bereits Anfang Juli, bei den anderen Impfstoffen Mitte August keine neuen Erstimpfungen mehr erfolgen.“

Gleichzeitig sei, so Stephan Weil, zu erwarten, dass nicht wenige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Sommer einen wohlverdienten Urlaub antreten werden. Deshalb solle unbedingt im Bundesgesundheitsministerium noch einmal überprüft werden, ob nicht die Infrastruktur der Impfzentren im ganzen Sommer und darüber hinaus weiterhin sehr gute Dienste leisten kann.

Aus Sicht des Ministerpräsidenten werden wir Impfzentren noch weiter benötigen: „Wir sind leider noch nicht am Ende der Pandemie angekommen, sondern in einer Phase, in der wir sehr vorsichtig und vorausschauend bleiben müssen.“

Gegenstand der Diskussion war zudem ein einheitliches Vorgehen bei Großveranstaltungen. Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien sind gebeten worden, hierzu innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen einen abgestimmten Vorschlag zu unterbreiten. Dabei können sie sich auf Vorarbeiten aus dem September 2020 beziehen. Damals sind einige Voraussetzungen definiert worden, unter denen auch große Veranstaltungen sicher durchführbar sein könnten. Jetzt wird es darauf ankommen, zügig zu klären, welche Elemente des damaligen Beschlusses aufrechterhalten werden müssten und welche weiteren Maßgaben hinzukommen sollten.

Corona-Impfungen in niedersächsischen Arztpraxen – eine Zwischenbilanz – BGPress 8212© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Corona-Impfungen in niedersächsischen Arztpraxen – eine Zwischenbilanz

8. Juni 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Impfbereitschaft der niedersächsischen Haus- und Fachärzte ist riesig. Über 4.200 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich seit Anfang April an der landesweiten Impfkampagne. „Das hat der niedersächsischen Impfkampagne insgesamt einen großen Schub verliehen“, erklärt die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Inzwischen sind über 5.242.447 Impfungen in Niedersachsen vorgenommen worden, davon 1.713.218 in den Praxen.

Das größte Problem ist und bleibt, dass zu wenig Impfstoff nach Niedersachsen und auch in die Praxen kommt. Daniela Behrens und der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, in Hannover haben heute eine erste Bilanz über die Corona-Impfungen in niedersächsischen Arztpraxen gezogen.

„Das macht Mut: Trotz des immer wieder stockenden Nachschubs an Impfstoffen erreichen die Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen Top-Quoten bei den Corona-Schutzimpfungen. Zum Stichtag 7. Juni 2021 – also nach zwei Monaten Impftätigkeit – waren es insgesamt 1.713.218 Impfungen. Davon 1.273.272 Erstimpfungen und 439.946 Zweitimpfungen. 845.778 über 60jährige und 856.609 unter 60jährige sind geimpft worden“, sagte Barjenbruch.

„Die Zahlen sind ein eindrucksvoller Beleg für die große Impfleistung der Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen. Wir sind unseren Mitgliedern sowie den Medizinischen Fachangestellten zu großem Dank verpflichtet, dass sie trotz anhaltender Probleme bei der Lieferung von Impfstoffen verlässlich ihren Teil der Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in Niedersachsen übernehmen“, betonte der KVN–Vorsitzende. Auch die Verteilung der Impfpraxen im Land sei flächendeckend (s. Karte).

„Viele Ärztinnen und Ärzte impfen zudem zusätzlich auch in den Impfzentren des Landes. Das ist wichtig. Auch dafür möchte ich mich bedanken“, sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Barjenbruch machte deutlich, dass es für den Impfstoff von AstraZeneca einen erhöhten Beratungsaufwand in den Praxen gibt, der das Impftempo bremst. „Viele über 60jährige lehnen den Impfstoff ab. Die Ärztinnen und Ärzte müssen viel Überzeugungsarbeit für die Impfung mit AstraZeneca leisten. Im Gegensatz dazu verlangen immer mehr jüngere Bürgerinnen und Bürger diesen Impfstoff, um mehr Freiheiten genießen zu können. Aber auch hier belastet die Praxen der Aufklärungsaufwand über die möglichen Nebenwirkungen“, so Barjenbruch

Im direkten Vergleich mit den anderen größeren EU-Staaten (Polen, Italien, Spanien, Frankreich) ist das tägliche Impftempo deutlich gestiegen. „Da die EU-Länder vergleichbar viele Impfstoffdosen aus den gemeinsamen Verträgen erhalten, ist dieser Vorsprung vor allem auf die gemeinsame Impfkampagne der Impfzentren und ärztlichen Praxen in Deutschland sowie zum Teil auf die Ausweitung des Zweitimpfungsintervalls im Rahmen der STIKO-Empfehlung zurückzuführen“, so die Analyse der Gesundheitsministerin.

In dieser Woche ist nun die Priorisierung aufgehoben worden. Behrens und Barjenbruch bitten um Geduld. „Der Anspruch auf einen Termin ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer schnellen Impfung. Bei begrenzten Impfstofflieferungen kann es keine schnellen Impftermine geben“, betont Barjenbruch.

Insgesamt seien in dieser 23. Kalenderwoche 340.000 Impfstoffdosen für niedersächsische Praxen geliefert worden. Das Pharmaunternehmen BioNTech/Pfizer hat rund 260.000 Millionen Impfstoffdosen bereitgestellt, Johnson & Johnson etwa 50.000 Dosen und weitere 30.000 Dosen kommen von AstraZeneca. Vom COVID-19-Impfstoffen Comirnaty® konnten für Erstimpfungen maximal 18 Dosen (3 Vials) je Arzt geordert werden, von Vaxzevria® maximal 20 Dosen (2 Vials) – also maximal 38 Dosen für Erstimpfungen in dieser Woche.

Inzwischen können sich auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre zur Impfung anmelden. „Wir haben also derzeit deutlich mehr Impfwillige als Impfstoff zur Verfügung. Bitte haben Sie Geduld und bedrängen Sie nicht die Ärzte und Ärztinnen und deren Teams, die medizinischen Fachangestellten – weder in den Praxen noch in den Impfzentren. Alle tun ihr Bestes“, appellieren Behrens und Barjenbruch.

Corona-Impfungen in niedersächsischen Arztpraxen – eine Zwischenbilanz – Impfung bei Vertragsärzten

© Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen

Anmeldung für Termine in den Impfzentren ab Montag (7. Juni) ohne Priorisierung möglich – Impfen Symbol© Bernd Günther

Anmeldung für Termine in den Impfzentren ab Montag (7. Juni) ohne Priorisierung möglich

4. Juni 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab Montag, den 7. Juni haben alle Niedersächsinnen und Niedersachsen ab 12 Jahren die Möglichkeit, sich im Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de und bei der Hotline unter 0800 9988665 auf die Warteliste für einen Impftermin in ihrem örtlichen Impfzentrum setzen zu lassen. 

Die Priorisierung bei der Anmeldung wird damit entsprechend des Beschlusses des Bundes aufgehoben. Angesichts des hohen zu erwartenden Anrufaufkommens an der Hotline wird ausdrücklich empfohlen, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen.

„Alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die zu den Prioritätsgruppen 1 bis 3 gehören und bereits auf der Warteliste stehen, haben ihren Platz weiterhin sicher”, macht Gesundheitsministerin Daniela Behrens deutlich. „Die Abarbeitung der Warteliste und die Impfung der priorisierten Gruppen wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Denn nach wie vor steht leider weder in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch in den Impfzentren genug Impfstoff zur Verfügung, um allen Bürgerinnen und Bürgern sofort ein Impfangebot machen zu können. Bis zum Ende des Sommers wird aber jede und jeder in Niedersachsen die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Ich bitte daher alle, die bisher noch nicht mit Terminen versorgt werden konnten, weiterhin herzlich um Geduld”, so Behrens.

Am Donnerstag lag die Impfquote in Niedersachsen mit Blick auf die Erstimpfungen bei rund 45 Prozent. „Besonders freut es mich, dass mittlerweile mehr als 80 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 Jahren mindestens eine Impfung erhalten haben. Wir wissen, dass das Alter neben Vorerkrankungen ein wesentlicher Faktor für das Risiko eines schweren oder sogar tödlichen Verlaufs einer Covid-Infektion darstellt. Deshalb war es so wichtig, sich zunächst strikt an die Priorisierung zu halten”, betont Ministerin Behrens.

Angesichts der hohen Impfquote in der besonders gefährdeten Altersgruppe und der Beibehaltung der Reihenfolge auf der Warteliste sei die Aufhebung der Priorisierung bei der Anmeldung vertretbar. Auch in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entfällt die Priorisierung ab Montag.

Am 7. Juni starten darüber hinaus die Betriebsärzte in Niedersachsen mit dem Impfen. Impfzentren, Praxen und Betriebsärzte sind damit die drei Säulen der Impfkampagne in Niedersachsen. „Daher bitte ich alle, die bereits andernorts geimpft wurden, ihren Platz auf der Warteliste im Impfportal zu stornieren, damit jemand anders an die Reihe kommen kann”, erklärt Gesundheitsministerin Behrens. „Rund 590.000 Personen aus den priorisierten Gruppen stehen derzeit auf den Wartelisten der Impfzentren. Da der Impfstoff noch knapp ist und momentan viele Zweitimpfungen anfallen, braucht es Zeit, diese Personen zu versorgen.”

„Die Aufhebung der Priorisierung ist für viele Menschen ein Zeichen der Hoffnung. Wir können sie aber nur erfüllen, wenn der Bundesgesundheitsminister endlich seine Zusagen zu den in Aussicht gestellten Impfstoffmengen einhält und die Impfzentren gleichberechtigt berücksichtigt werden. Das ist derzeit leider nicht der Fall,” erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer.

Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning, macht deutlich: „Die Entscheidung der Ministerin ist mit Blick auf die anderen Bundesländer nachvollziehbar. Persönlich halte ich es für richtig, jetzt endlich auch Menschen ohne Priorisierung eine sichere Perspektive zu geben. Ich will aber alle Hoffnungen und Erwartungen – zumindest mit Blick auf die Impfzentren – deutlich dämpfen. Es fehlt nach wie vor massiv an Impfstoff. Die Impfzentren werden bis in den Juli hinein mit Zweitimpfungen ausgelastet sein. Und sie werden die Wartelisten sorgfältig abarbeiten. Die nun Hinzukommenden werden sich also – zumindest in den Impfzentren – hinten anstellen müssen.”

Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren steht die Empfehlung der Ständigen Impfkommission noch aus. Die STIKO-Empfehlung wird für diese Altersgruppe Fragen zur Impfung gegen COVID-19 beantworten und Orientierung geben. „Es ist daher zu empfehlen, dass sich diese Altersgruppe zunächst insbesondere an die Kinder- und Jugendärzte wendet”, so Behrens.

Das Land Niedersachsen erhält vom Bund für die Impfzentren im Juni weiterhin eine Grundlast von rund 235.000 Dosen pro Woche. Die Lieferankündigungen des Bundes für das dritte Quartal liegen noch nicht vor. „Wir wünschen uns einen deutlichen Aufwuchs der Liefermengen für die Impfzentren”, so Behrens. Das würde die Impfkampagne und den Impffortschritt im Sommer sehr beflügeln.

Ministerpräsident Stephan Weil auf Streife – Weil bei der Polizei

Ministerpräsident Stephan Weil auf Streife

4. Juni 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In der Nacht vom 3. auf den 4. Juni begleitete Ministerpräsident Stephan Weil eine Nachtschicht im Polizeikommissariat Lahe.

Es handelt sich um den nördlichsten und, in Bezug auf die Gesamtfläche, größten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hannover. Die hier arbeitenden Polizistinnen und Polizisten sind für die Sicherheit von über 60.000 Menschen verantwortlich. Größtenteils umschlossen von der Autobahn A2 und dem Mittellandkanal ist dieser Bereich insofern vielfältig, als dass er sowohl ein Industriegebiet am westlichen Rand als auch ein eher dörflich geprägtes Isernhagen-Süd im Norden vereint.

Neben der alltäglichen Polizeiarbeit werden auch verschiedene Maßnahmen der gesamtgesellschaftlichen Prävention, wie beispielsweise Fahrradcodierung oder Informationsveranstaltungen zur Eigentumssicherung angeboten. Am Ende einer achtstündigen Nachtschicht mit 120 im Streifenwagen zurückgelegten Kilometern, betonte der Ministerpräsident seinen hohen Respekt für die täglich geleistete Arbeit: „Obwohl ich heute nur eine vergleichsweise ruhige Schicht mitgefahren bin, beeindruckt mich doch die Vielfalt und die Anforderungen des Streifendienstes. Orientierungslosen Menschen zu helfen, häusliche Gewalt zu beenden oder alkoholisierte AutofahrerInnen aus dem Verkehr zu ziehen – ständig wechselnde Aufgaben, die hier souverän gemeistert werden“.

Nachbesserungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung – CVO Nachbesserung

Nachbesserungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung

4. Juni 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Wie bereits vor einigen Tagen angekündigt, finden sich in der beigefügten Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung einige kleinere redaktionelle Anpassungen, Korrekturen und Klarstellungen in Bezug auf die Version vom 4. Juni 2021. Zudem werden die verordnungsrechtlichen Regelungen weiter an den ebenfalls anliegenden aktualisierten Stufenplan 2.0 der Landesregierung angepasst, um eine Harmonisierung der geltenden Schutzmaßnahmen herzustellen.

Hier die wesentlichen Nachbesserungen:

  •   § 3 Abs. 1 Satz 2 Nummer 8 und Abs. 3 Satz 3 Nummer 1 wird dahingehend ergänzt, dass bei einer Inzidenz unter 35 zukünftig auch in einer Diskothek, einem Club, einer Bar oder einer ähnlichen Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 5 eine medizinische Maske getragen werden muss. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf allerdings abgenommen werden, soweit und solange die betroffene Person einen Sitzplatz eingenommen hat und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 eingehalten wird. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist neben den geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie dem umfangreichen Testkonzept ein Grundbaustein zur Durchbrechung von Infektionsketten im Rahmen der Bekämpfung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
  • Bei einer Inzidenz unter 100 können Bars genau wie Cafés und Restaurants im Innen- und Außenbereich öffnen. Die Gäste dürfen sich allerdings nur an den Tischen aufhalten und müssen – wenn sie nicht sitzen – in den Innenräumen eine Maske tragen und Abstand halten. Es gilt zusätzlich die Testpflicht und eine Begrenzung der Kapazität auf 50 % und die Sperrstunde 23.00 Uhr. Unterhalb einer Inzidenz von 50 entfällt im Außenbereich die Testpflicht, Kapazitätsbeschränkung und Sperrstunde, im Innenbereich erst unterhalb einer Inzidenz von 35. Diskotheken und Clubs sind über einer Inzidenz von 35 ganz geschlossen.
  •  Bis zu einer Inzidenz von 35 sollen Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit teilweise stehendem Publikum auch ohne vorherige Testung aller Teilnehmenden zulässig sein (Siehe § 6 a Absatz 7). Bisher war eine Testpflicht ab 250 Personen vorgesehen. Abhängig vom Setting sind größere Veranstaltung nach der Verordnung aber teilweise genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung kann dann mit weiteren Auflagen wie insbesondere eine Testpflicht versehen sein.
  • Durch die in § 6 b Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 erfolgte Ergänzung ist zukünftig bei Inzidenzen unter 50 ein Schachbrettmuster auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel zulässig; ausreichend ist ein Abstand von mindestens einem Meter zu jeder Person, mit der nicht nach § 2 Abs. 1 Sätze 1 bis 5 eine Zusammenkunft zulässig ist. Es geht um Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie Kinos, die allesamt nicht auf verbale Interaktion und Kommunikation der Besucherinnen und Besucher ausgerichtet sind und mit sitzendem Publikum durchgeführt werden. Durch die Anpassung hinsichtlich der Abstände der Sitzplätze wird eine Ungleichbehandlung zwischen Veranstaltungen unter freiem Himmel und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen beseitigt. Die Regelung stellt eine Erleichterung im Hinblick auf das allgemeine Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 dar.
  •  Bei einem Betrieb von Freizeitparks wird durch eine Änderung des § 7 c Abs. 2 Satz 5 die zulässige Personenkapazität von Besucherinnen und Besuchern erhöht. Zukünftig gilt sowohl für den Bereich der geschlossenen Räume von Freizeitparks wie auch unter freiem Himmel eine Begrenzung auf 75 % der normalerweise zulässigen Personenkapazität. Diese Neuregelung harmonisiert § 7 c mit anderen Regelungen der Verordnung.
  • In der Regelung für Schwimmbäder in § 7 f wurde bei einer Inzidenz über 50 eine Begriffsklärung sowie eine Ergänzung der Nutzungsgruppen eingefügt: Ersetzt wurde der Begriff Schwimmbäder durch Freibäder und Schwimmhallen. Freibäder dürfen nach der Änderung in § 7 f Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 schon ab einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 100 öffnen. Es wird klargestellt, dass bei einer Inzidenz über 50 volljährige Besucherinnen und Besucher eines Freibades der Testpflicht nach § 5a unterliegen. Außerdem unterliegen Trainerinnen und Trainer/Betreuerinnen und Betreuer altersunabhängig der Testpflicht. Erweitert wurde § 7 f Absatz 1 um die zulässige Nutzung von Schwimmhallen für das Rettungsschwimmtraining. § 7 f Absatz 4 stellt klar, dass für den Unterricht der Schulen die Bestimmungen des § 13 als vorrangig anzuwenden sind. Damit wird sichergestellt, dass am Schulschwimmen im Szenario A die gesamte Klasse teilnehmen kann, auch wenn ihr mehr als 20 Personen angehören. Auch hinsichtlich der Vorgaben zur Testung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler trifft § 13 Abs. 5 speziellere Regelungen, die gleichermaßen wirksam dem Eintrag von Infektionen in die Schwimmstätte vorbeugen.
  • In § 7 g Absatz 1 wird für eine Inzidenz von mehr als 35 geregelt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung auch in den für den Verzehr von Speisen und Getränken besonders vorgesehenen Bereich von Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen zu tragen ist. Hierdurch wird eine Regelungslücke geschlossen. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf nur bei dem Verzehr von Speisen oder Getränken abgenommen werden und nicht pauschal in dem für den Verzehr besonders vorgesehenen Bereich. Es wird klargestellt, dass die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken unzulässig ist. Personen, die in Spielhallen und Spielbanken Speisen und Getränke ausgeben, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • In § 8 Abs. 2 Satz 3 (Beherbergung) wird eine Gleichstellung der Nutzungsmöglichkeiten von Schwimmbädern in Beherbergungsbetrieben mit den Nutzungsmöglichkeiten von Schwimmbädern nach § 7 f vorgenommen. Hintergrund ist, dass einige Hotelschwimmbäder in bestimmten Zeiten zum Beispiel auch für Schwimmkurse genutzt werden. Die gleichzeitige Nutzung der Schwimmbäder durch Beherbergungsgäste und andere Nutzerinnen und Nutzer soll aber verhindert werden. Damit ist ein besserer Infektionsschutz gewährleistet. Diese Neuregelung entspricht den Vorgaben des Stufenplans 2.0 der Landesregierung
  •  Durch die in § 8 Abs. 6 erfolgte Änderung wird klargestellt, dass die Wiederbelegungssperre bis zum nächsten Tag nicht für Landkreise und kreisfreie Städte gilt, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Diese Ausnahme konnte bisher nur implizit aus § 8 Abs. 8 hergeleitet werden.
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer privaten Feier mit einem geschlossenen Personenkreis benötigen einen negativen Testnachweis. Das gilt bis zu einer Inzidenz von 50, darüber sind private Feiern nicht zulässig. Diese Ergänzung in § 9 Abs. 2 Satz 15 und Abs. 3 Satz 6 schließt eine Regelungslücke in der Gesamtsystematik der Corona-Verordnung.
  •  Die in § 14 a in Absatz 3 aufgelisteten Bildungsveranstaltungen, die unabhängig von den Voraussetzungen der Regelungen des Absatzes 1 stattfinden dürfen, werden in Ziffer 12 um eine Ausnahme für Eltern-Kind-Kurse ergänzt.
  •  In § 16 wird für den Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen eine Harmonisierung vorgenommen: Aus § 16 Abs. 2 ergibt sich nunmehr auch bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 eine Testpflicht für alle Volljährigen; die Testpflicht für Trainerinnen und Trainer bleibt weiterhin altersunabhängig geregelt.
  • Im Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel wird in § 16 a die Testpflicht gelockert. Bei einer Inzidenz über 50 gilt – wie bisher auch in der Verordnung – eine Testpflicht für jegliche Art des Gruppensports. Bei einer Inzidenz von 35 bis 50 beschränkt sich die Testpflicht dann nur noch auf den Kontaktsport. Damit gilt im Bereich Sport folgendes Testregime:

             –  Sport drinnen: mit Test ab einer Inzidenz ab 35

–  Sport draußen mit Inzidenz ab 50: mit Test, aber nur bei Gruppenangeboten
(kontaktfreier Sport und Kontaktsport)

–  Sport draußen mit Inzidenz 35 bis 50: mit Test, aber nur bei Kontaktsport

–  Unterhalb einer Inzidenz von 35 (derzeit das Gros der Landkreise): keine Testpflicht

–  Testpflicht gilt nur für Erwachsene bzw. unabhängig vom Alter für Trainerinnen und Trainer.

Die aktuelle Lesefassung der Corona-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Vorschriften der Landesregierung!

Stufenplan im schnellen Überblick – Stufenplan im Überblick

Stufenplan im schnellen Überblick

3. Juni 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Das Land Niedersachsen gibt in regelmäßigen Abständen leicht lesbare Grafiken für die geltenden Regelung der Corona-Verordnung heraus. So auch für den Stufenplan 2.0, der auf diese Weise die wichtigsten Schritte schnell und übersichtlich darstellt.

Stufenplan kompakt:

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt A 4 Übersicht Inzidenz unter35

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt A 4 Übersicht Inzidenz 35 bis 50

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt A 4 Übersicht Inzidenz über 50


Stufenplan Zusammenkünfte und Kontakte:

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. Kontakte Zusammenkuenfte unter 35

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. Kontakte Zusammenkuenfte 35 bis 50

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. Kontakte Zusammenkuenfte über 50


Stufenplan Tourismus und Gastronomie:

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. gastro unter 35

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. gastro 35 bis 50

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. gastro über 50


Stufenplan Sport:

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. sport unter 35

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. sport 35 bis 50

Stufenplan im schnellen Überblick – 2021 06 02 C VO kompakt quadr. sport über 50

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