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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

sicher.mobil.leben. - Länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion in Niedersachsen – BGPress 1548© Bernd Günther

sicher.mobil.leben. – Länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion in Niedersachsen

5. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red/PM). Auch in der Innenstadt von Hannover kontrolliert die Polizei und Ordnungsdienste am heutigen Mittwoch zum überwiegenden Teil Fahrradfahrer*innen. Unter anderem wurde die Einhaltung des Fahrverbots mit Fahrrädern in einigen hannoverschen Fußgängerzonen kontrolliert. Wer auf dem Fahrrad erwischt wurde, den sprachen die Polizeibeamten freundlich aber bestimmt an und belehrten sie über ihr Fehlverhalten. Bei Uneinsichtigkeit gab es dann auch schon einmal einen Strafzettel. Die meisten sahen aber ein, dass sie durch ihr Verhalten nicht gerade zur Verkehrssicherheit beitrügen und schoben ihr Rad dann durch die Fußgängerzone.

Seit heute Morgen (05.05.2021, 06:00 Uhr) laufen in ganz Niedersachsen umfangreiche Maßnahmen zum Thema Verkehrssicherheit. Im Fokus stehen dabei insbesondere Radfahrende. Hintergrund ist die länderübergreifende Aktion sicher.mobil.leben. mit dem Thema „Radfahrende im Blick“. Niedersächsische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden dabei bis in den späten Abend hinein auf den Straßen zwischen dem Harz, der holländischen Grenze und der Nordsee im Einsatz sein. Unterstützt werden sie an den vielen Kontroll- und Aktionsorten in Niedersachsen von der Landesverkehrswacht Niedersachsen und den Verkehrswachten vor Ort, dem ADFC Niedersachsen e.V. und dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Niedersachsen ist durch die vielen attraktiven touristischen Ziele und hervorragend ausgebauten Strecken ein echtes Mekka für Radler. Heute geht es uns vor allem um die Sicherheit all derer, die regelmäßig – auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule – auf zwei Rädern unterwegs sind. Nicht zuletzt der E-Bike-Boom hat dafür gesorgt, dass immer mehr Menschen auf Rädern immer schneller unterwegs sind. Leider zeigt die Entwicklung der Verkehrsunfallstatistik, wie wichtig es ist, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer weiter und immer wieder auf die Gefahren hinzuweisen, denen gerade Radfahrenden auf E-Bikes und Pedelecs durch ihre Geschwindigkeiten ausgesetzt sind. Das Ziel des heutigen Tages: Wir wollen das Radfahren im Fahrradland Niedersachsen noch weiter voranbringen und gleichzeitig den Radverkehr sicherer machen.“

Minister Pistorius hob dabei auch die Partner zur Verkehrssicherheit hervor, die durch regelmäßige Aufklärungsarbeit für gegenseitige Rücksichtnahme werben. Minister Pistorius weiter: „Gerade während der Corona-Pandemie haben viele Menschen das Radfahren für sich entdeckt. Immer häufiger bleibt das Auto in der Garage, weil es mit dem Fahrrad oder Pedelec genauso schnell, aber gleichzeitig viel entspannter und aktiver geht. Nur eines darf man dabei nie vergessen: Fahrradfahrende zählen weiterhin zu der Gruppe der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Sie umgibt kein schützender Rahmen. Darum führen viele Unfälle zu schweren Verletzungen.“

Ob auf innerstädtischen Straßen und Plätzen oder auf Niedersachsens Landesstraßen, die Niedersächsische Polizei ist heute überall im Land präsent, um zu kontrollieren und gemeinsam mit den Partnern in der Verkehrssicherheitsarbeit auf die Gefahren rund um den Fahrradverkehr hinzuweisen. Die Aktion wird durch die sozialen Medien flankiert.

Der Präsident der Landesverkehrswacht Niedersachsen, Heiner Bartling, sagt: „Die Vorteile des Radverkehrs sind offenkundig: Radfahren ist gesund, umweltfreundlich, kostengünstig und flexibel einsetzbar. Radfahren muss aber sicher sein. Deshalb unterstützen wir das Tragen von Fahrradhelmen als individuellen Sicherheitsgewinn. Helme schützen vor schlimmen Kopfverletzungen. Und wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer: ‚Fokus auf den Verkehr‘. Eine kurze Unaufmerksamkeit kann unter Umständen nicht nur zu gefährlichen Verkehrssituationen oder riskanten Fahrmanövern, sondern auch zu gravierenden Unfällen führen. Die Benutzung des Handys ist sowohl am Steuer eines Autos als auch beim Radfahren nicht erlaubt. Wird dieses Verbot ignoriert, wird das Risiko schwerer Unfälle leichtfertig in Kauf genommen. Häufig getragen von dem Gedanken ‚Es wird schon gut gehen, bisher ist ja nichts passiert‘. Das ist ein gefährlicher und im schlimmsten Fall tödlicher Trugschluss.“

Dazu betont Birgit Blaich-Niehaus, Leiterin Verkehr, Technik und Umwelt im ADAC Niedersachsen-Sachsen-Anhalt: „Achtsames Miteinander im Verkehr und gegenseitige Rücksichtnahme sind der beste Weg zu mehr Sicherheit. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können die Straßen mit rücksichtsvollem Verhalten sicherer machen, das gelingt allerdings nur gemeinsam. Oft hilft ein Perspektivwechsel: Denn nur wer sich in die Situation der anderen Verkehrsteilnehmenden hineinversetzt, wird seine Sichtweise ändern und mehr Verständnis entwickeln. Gleichzeitig muss jeder zu seiner eigenen Sicherheit beitragen. Gut sichtbare Kleidung, ein auffälliger Helm und eine intakte Beleuchtung helfen maßgeblich, besser wahrgenommen zu werden. Vorausschauendes Fahren ohne Ablenkung trägt zur eigenen Sicherheit bei, reduziert das Gefährdungsrisiko und vermeidet Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern.“

Als weiterer Partner in der Verkehrssicherheit setzt sich in Niedersachsen auch der ADFC für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ein. Laut ADFC-Fahrradklimatest 2020 fühlen sich rund 70 Prozent der Befragten beim Radfahren nicht sicher. Ein wichtiger Grund dafür sei, so laut Umfrage, die häufige Missachtung des vorgeschriebenen Überholabstands zu Radfahrenden.

„Gerade beim Überholen von Radfahrenden durch Autos gilt es, Radfahrende im Blick zu haben und sie nicht zu bedrängen und zu gefährden. Wenn 1,5 Meter innerorts oder 2 Meter außerorts nicht eingehalten werden können, müssen Autofahrende hinter den Radfahrenden warten“, so der Vorsitzende des ADFC Niedersachsen, Rüdiger Henze. „Dies gilt auch an Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen.“

Insgesamt kontrollierte die Polizei in Niedersachsen am heutigen Tag bereits in den ersten Stunden rund 300 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dabei sind bisher rund 210 Regelverstöße verwarnt bzw. geahndet worden. Dazu gehörten auch drei Fahrrad- und ein Pedelecfahrender, die am frühen Morgen an einer Kreuzung in Hannovers Innenstadt (Hamburger Allee/Rundestr.) das dortige Rotlicht missachteten. Bei derartigen Verstößen beträgt das Bußgeld mindestens 60,- Euro.

Die Polizei und ihre Partner setzen sich weiter für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ein. So werden die Kontrollen der Polizei und die gemeinsamen Präventionsaktionen mit den Partnern am heutigen Tag bis in die späten Abendstunden fortgesetzt.

Die Ergebnisse für Niedersachsen in Zahlen:

Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz 808
Kontrollorte landesweit 308
Kontrollierte Fahrzeuge 12.073
·          davon Fahrräder 4.956
·          davon Pedelecs 710
·          davon Elektrokleinstfahrzeuge 114
·          davon Pkw, Lkw etc. 6.293
Anzahl der festgestellten Verstöße 3.087
·          davon von Radfahrenden 2.416
o    davon Nichtbeachtung der Verkehrsflächenbenutzung (z.B. verbotswidriges Fahren in Fußgängerzonen, auf Gehwegen, entgegen der Fahrtrichtung etc.) 1.137
o    davon Mängel am technischen Zustand (z.B. Beleuchtung, Klingel etc.) 631
o    davon Ablenkung (z.B. verbotswidrige Handybenutzung, Kopfhörer etc.) Mängel am technischen Zustand (z.B. Beleuchtung, Klingel etc.) 285
o    davon weitere verkehrsrechtliche Verstöße: 363
·          davon von sonstige Kfz.-Fahrenden 671
o    davon Park- und Haltverstöße mit Blick auf Radverkehrsflächen 176
o    davon sonstige verkehrsrechtliche Verstöße (z.B. Überholseitenabstand, Geschwindigkeit, Abstand etc.) 495
Anzahl zu erwartender Fahrverbote 10
Corona-Dashboard Niedersachsen liefert zentrale Corona-Daten auf einen Blick – Corona Dashboard Niedersachsen

Corona-Dashboard Niedersachsen liefert zentrale Corona-Daten auf einen Blick

5. Mai 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Seit dem Inkrafttreten der Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 24. April 2021 sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Inzidenzwerte maßgeblich für die Regelungen der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund hat auch Niedersachsen die öffentliche Kommunikation der Inzidenzen von den Werten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) auf die RKI-Werte umgestellt. Bislang erfolgte dies anhand einer tabellarischen Übersicht auf den Seiten des Portals www.niedersachsen.de.

Jetzt geht die Landesregierung einen Schritt weiter und bietet mit dem Corona-Dashboard Niedersachsen ein tagesaktuelles und interaktives Informationsangebot zum Corona-Geschehen niedersachsenweit und in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten. Neben Informationen zum Infektionsgeschehen liefert das Dashboard Informationen zum Stand der Impfkampagne und zu der Auslastung der Intensivstationen.

Mit dem Corona-Dashboard Niedersachsen erhalten Niedersächsinnen und Niedersachsen folgende Daten:

  • Darstellung der aktuellen Inzidenzen je Landkreis, Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz im Rückblick und aktuelle Fallzahlen sowie Todesfälle
  • Auslastung der Intensivstationen im Land inklusive der gemeldeten intensivmedizinisch behandelten Covid-19-Fälle, Zahl der Menschen, die beatmet werden, Reserve an betreibbaren Intensivbetten
  • Zahlen der Erst- und Zweitimpfung, Anzahl der Impfdosenlieferungen sowie die Impfquote für Niedersachsen
  • Informationen zu den Impfzentren sowie ausgewählten Testmöglichkeiten

Das Corona-Dashboard Niedersachsen ist unter folgender URL aufrufbar: https://t1p.de/mz5d

Einzelne Informationsangebote werden in Kürze auch auf dem Portal www.niedersachsen.de unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ zu finden sein.

Weiterführende Informationen zur Datengrundlage:

Die Daten für das Infektionsgeschehen, wie die Inzidenzen, Fallzahlen und Todesfälle, stammen vom Robert Koch-Institut (RKI), die Daten zum Impfmonitoring, darunter die Anzahl der Erst- und Zweitgeimpften, die Impfquote und Anzahl der gelieferten Impfdosen, basieren auf den Daten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie dem Robert Koch-Institut und die Daten zur intensivmedizinischen Auslastung entstammen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

 

Vorsichtige Schritte in Richtung Normalität – Vorsichtige Lockerungen

Vorsichtige Schritte in Richtung Normalität

4. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). In der heutigen Pressekonferenz haben Ministerpräsident Stephan Weil, Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, die Sozialministerin Daniela Behrens und der Bildungsminister Grant Hendrik Tonne zu den für die ab dem 10. Mai beabsichtigten vorsichtigen Lockerungen in Niedersachsen Stellung bezogen. Die genauen Maßnahmen und deren Umsetzung wird in einer veränderten Corona-Verordnung demnächst bekannt gegeben.

In Niedersachsen sinkt die Zahl der Neuinfizierten nun bereits seit einigen Wochen kontinuierlich. „Landesweit wurde jetzt endlich wieder die Hundertergrenze unterschritten, etwa zwei Drittel der Landkreise und Kommunen liegen unter 100“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Das ist eine ermutigende Entwicklung, die wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land verdanken. Obwohl es ihnen sicherlich schwergefallen ist, haben sie in beeindruckender Weise die Kontaktbeschränkungen eingehalten und ihre Mobilität reduziert. Herzlichen Dank dafür! Das gibt uns die Möglichkeit, jetzt erste Lockerungen einzuleiten und mit den Menschen zusammen ein paar vorsichtige Schritte hin zu mehr Normalität zu machen.“

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Ich freue mich, dass damit auch die Menschen, die in Gastronomie, Einzelhandel oder Hotellerie tätig sind, jetzt schrittweise wieder loslegen können und eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Die harte, vom Virus erzwungene Auszeit ist hoffentlich auch für diese Branchen bald vorbei.“

Sozialministerin Daniela Behrens „Die Infektionslage in Niedersachsen hat sich deutlich verbessert. Wir können davon ausgehen, dass die Inzidenzentwicklung weiter rückläufig ist. Das bestätigen auch mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ein Hauptgrund ist der zunehmende Impffortschritt. Wir setzen die Impfkampagne mit größtem Elan um, so dass die Zahl der Niedersachsen, die mindestens erstgeimpft ist, weiter steigen wird.“

Wenn die positive Entwicklung der Fallzahlen anhält, und mehr und mehr Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen über fünf Werktage hintereinander in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Inzidenzwerten unter 100 bleiben, können diese Regionen in die nächsttiefere Stufe wechseln. Die Basis des Niedersächsischen Lockerungskonzeptes für Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus, Kultur und Sport sind konsequente – und im Vergleich zum Status Quo – sogar noch ausgeweitete Testpflichten. Unbedingt weiter beachtet werden müssen Abstands- und Maskenpflichten, Kontaktnachverfolgung wird der Regelfall sein, diese sind analog möglich, digitale Möglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht und sollten ausgeweitet werden.

Stephan Weil: „Wir wollen insbesondere Kindern und Jugendlichen wieder mehr Aktivitäten ermöglichen und vor allem auch die Bildung stärken. Aufgrund der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft gilt der Grundsatz: mehr draußen als drinnen. Wir wollen dabei gesicherte Zonen durch Testungen schaffen und gehen bei den Öffnungen mit Augenmaß vor. Angesichts der sinkenden Infektionszahlen möchten wir vollständig geimpften, vollständig genesen und aktuell getesteten Menschen wieder mehr Aktivitäten und mehr Miteinander ermöglichen und den Kulturschaffenden im Land, aber auch den Sportbegeisterten sowie der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Tourismuswirtschaft neue Perspektiven aufzeigen.“

Bildungsminister Grant Hendrik Tonne ergänzt: „Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen sich wieder unkomplizierter treffen, gemeinsam Sport treiben und endlich auch wieder regelmäßig in Kita und Schule gehen können. Ab dem kommenden Montag wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten.“

Die Kindertageseinrichtungen in Regionen einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 wechseln ab dem 10. Mai 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.

Alle Schulen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 bieten dann Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.

Zudem wird ab nächster Woche auch über einer Inzidenz von 165 in den folgenden Bereichen Unterricht im „Szenario B“ stattfinden:

  • in den Schuljahrgängen 9 und 10, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  • der 4. Schuljahrgang und
  • die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie die Förderschulen Sehen und Hören.

Grant Hendrik Tonne: „Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein größeres Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Das erleichtert mich sehr, denn die Kinder und Jugendlichen verzichten seit Monaten und leisten einen enormen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbies, Sport, und das Treffen mit Freunden haben negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die heutigen Öffnungsschritte sind notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir größere Sicherheiten geschaffen.“

Auch im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll ein Präsenzbetrieb mit strengen Hygiene- und Testkonzepten wieder erlaubt werden – auch hier jedoch in wechselnden kleinen Gruppen. Vergleichbares gilt für die außerschulische Bildung und die Erwachsenenbildung sowie für Fahr- und Flugschulen.

Da private Treffen als einer der Haupttreiber der Infektionen gelten, können die Kontaktbeschränkungen nicht weiter gelockert werden: Treffen dürfen sich weiterhin in privaten und in öffentlichen Räumen ein Haushalt und zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes mit den dazugehörigen Kindern unter 14 Jahren.

Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Meine herzliche Bitte an die noch nicht von Corona genesenen oder vollständig geimpften Menschen in Niedersachsen: Nutzen Sie die Testmöglichkeiten in den Kommunen. Jeder Selbsttest erhöht die Sicherheit. Und verlegen Sie Ihre privaten Treffen möglichst nach draußen“

„In über fünf Werktage hinweg unter 100 liegenden Regionen werden auch die bislang geschlossenen Geschäfte des Facheinzelhandels wieder geöffnet, im Bekleidungsladen, im Möbelhaus oder im Schuhgeschäft kann also wieder eingekauft werden. Zugang erhält man jedoch –  jenseits der schon jetzt offenen und die notwendige Grundversorgung absichernden Bereiche – nur mit dem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung.

„Wir bitten die Verantwortlichen vor Ort, diese Voraussetzungen konsequent zu kontrollieren“, so Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. In den zusätzlich ab dem 10. Mai geöffneten Geschäften des Facheinzelhandels gelten zunächst strenge Kapazitätsbegrenzungen, 20 qm Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde muss vorhanden sein, oberhalb von einer Gesamtverkaufsfläche von 800 qm sind 40 qm Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde erforderlich.“

Geöffnet werden soll unter einer Inzidenz von 100 mit Abstandsregelungen und entsprechenden Hygienekonzepten die Außengastronomie. Die Gäste benötigen einen negativen Testnachweis oder einen Nachweis für ihre Genesung oder ihre Impfung. Auch in der Außengastronomie müssten die geltenden Kontaktbeschränkungen berücksichtigt werden, also ein Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt mit dazugehörenden Kindern bis 14 Jahren. Eine vorsichtige Öffnung der Innengastronomie mit einer Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent ist dann für den nächsten Öffnungsschritt in zwei bis drei Wochen geplant.

„Die wirtschaftliche Situation der Betriebe im Gastgewerbe ist durch die zurückliegenden Monate extrem angespannt. Jetzt gibt es für die Gastronomen wieder einen Lichtblick – und    den Menschen in Niedersachsen, die jetzt lange verzichten mussten, wird noch in der Spargelzeit ein schöner Restaurantbesuch ermöglicht, zumindest schon einmal draußen”, freute sich Bernd Althusmann.

Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten zoologische und botanische Gärten können weiterhin mit maximal 50-prozentiger Kapazität geöffnet bleiben. Notwendig ist ein negativer Testnachweis oder ein Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung.

„Die Theater und Kinos unseres Landes bitten wir noch um ein wenig Geduld“, so Sozialministerin Daniela Behrens. „Sie können jedoch – soweit es das Wetter erlaubt – unter freiem Himmel bereits Sitzveranstaltungen anbieten. Voraussetzung sind auch hier negative Testung, vollständige Impfung oder Genesung. Leider sind jedoch Großveranstaltungen im Innenbereich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus noch zu gefährlich.“

‚Draußen ist sicherer als drinnen‘, dieser Grundsatz gilt auch im Sport. Und Kinder und Jugendliche brauchen auch Mannschaftssport noch dringender als Erwachsene. Deshalb wird draußen auch Kontaktsport mit bis zu 30 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ermöglicht, Betreuerinnen und Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Erwachsene können kontaktfrei draußen zusammen Sport treiben. Sie müssen dabei aber mindestens zwei Meter Abstand voneinander in alle Richtungen halten Und alle samt negativ getestet, geimpft oder genesen sein.

Im Innenbereich gelten die gleichen Kontaktbeschränkungen, die auch sonst bei privaten Treffen gelten, also ein Haushalt plus zwei Personen eines anderen Haushalts. Neu ist hier, dass dennoch Erwachsene ebenso sowie Trainerinnen oder Betreuer beim Sport im Innenbereich negativ getestet genesen oder geimpft sein müssen.

„Es ist uns ein großes Anliegen, den Menschen in Niedersachsen wieder Wochenendausflüge und Urlaube zu ermöglichen und den Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft wieder eine Perspektive zu geben“, so Ministerpräsident Stephan Weil.

Von nächstem Montag an können in allen Regionen mit einer mindestens fünf Werktage andauernden Unterschreitung der 100er-Inzidenz Beherbergungsbetriebe wieder öffnen, allerdings in einer Anlaufphase zunächst als Vorsichtsmaßnahme nur für Landeskinder. Notwendig sind ein negativer Test bei der Anreise und weitere Tests mindestens zweimal pro Woche während des Aufenthalts in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen ist ein täglicher Test erforderlich. Die Testpflicht entfällt für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag; Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden. Hotelrestaurants sind zur Versorgung der dort beherbergten Gäste wieder geöffnet.

Sozialministerin Daniela Behrens: „Ich halte diese ersten Lockerungen für vertretbar, bitte aber die Menschen in Niedersachsen, auch weiterhin umsichtig und zurückhaltend mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Bitte nutzen Sie die Testangebote: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich täglich kostenlos testen lassen – diese kostenlosen Tests werden mittlerweile landesweit an vielen Stellen, wie beispielsweise in kommunalen Testzentren, Apotheken und Arztpraxen angeboten.“

Auch der Ministerpräsident betont: „Wir dürfen nicht übermütig und vor allem nicht unvorsichtig werden, aber wir vertrauen darauf, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen, mit den zurückgewonnenen Freiheiten verantwortungsvoll umgehen und sich und andere nicht unnötig gefährden.“

Die geplanten Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung ab dem 10. Mai im Überblick (Stand 4. Mai):

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sicher.mobil.leben. – Fahrradfahrer

sicher.mobil.leben.

4. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Niedersachsen beteiligt sich in diesem Jahr wieder an der länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktion sicher.mobil.leben. Nachdem die Aktion im vergangenen Jahr wegen vermehrter Einsätze der Polizei im Zuge der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, lautet das Motto in diesem Jahr „Radfahrende im Blick“.

Pistorius: „Wir legen auch angesichts der Veränderungen in der Verkehrsunfallstatistik den Fokus bei der Verkehrssicherheitsarbeit verstärkt auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs“

Der inzwischen dritte länderübergreifende Aktionstag dieser Art beginnt am Mittwoch, 5. Mai, um 6 Uhr. In Niedersachsen wird die Polizei dabei mit verschiedenen Kontroll- und Präventionsaktionen bis in die späten Abendstunden für mehr Rücksicht und Verständnis von und gegenüber Zweiradfahrenden im Straßenverkehr werben. Unterstützt werden die Polizeibeamtinnen und -beamten an den Kontroll- und Aktionsorten in Niedersachsen auch von Angehörigen der Verkehrswachten, des ADFC Niedersachsen e.V. und des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir legen auch angesichts der Veränderungen in der Verkehrsunfallstatistik den Fokus bei der Verkehrssicherheitsarbeit verstärkt auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Das Straßenbild hat sich in den vergangenen Jahren, gerade wegen immer besserer und einer stetig wachsenden Zahl von Fahrrädern und Pedelecs, deutlich verändert. Das hat leider auch zu mehr Unfallopfern in diesem Bereich geführt. Zudem ist ein besonderer Corona-Effekt, dass immer mehr Menschen das Radfahren für sich entdeckt oder wiederentdeckt haben. Immer häufiger bleibt das Auto stehen und auch längere Wege werden auf zwei Rädern bewältigt. Wir wollen an dem Aktionstag darum vor allem für gegenseitige Rücksichtnahme werben und alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dafür sensibilisieren, dass sich vermehrt auch ältere Menschen auf deutlich schnelleren Rädern im Straßenverkehr bewegen. Dieses gegenseitige Verständnis ist wichtig, um entsprechende Verkehrssituationen richtig einschätzen zu können, als Radfahrende, Autofahrer und auch Fußgänger.“

Gemeinsam mit den Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit wird die Polizei auch vor und nach dem Aktionstag landesweit über die Gefahren rund um den Radverkehr hinweisen. Bei den Kontrollen richtet sich der Schwerpunkt auf Schulwege, Fußgängerzonen, Fahrradstraßen und Unfallschwerpunkte. Dabei legen die Beamtinnen und Beamten ein hohes Augenmerk auf besonders unfallgefährdende Verhaltensweisen, wie den korrekten Seitabstand beim Überholen, Ablenkung, den technischen Zustand der Fahrräder und Alkoholbeeinflussung. Aber auch die verbotswidrige Nutzung von Straßen und Fußgängerbereichen oder das verkehrsgefährdende Abstellen von Fahrzeugen auf Schutzstreifen stehen im Fokus.

Im Jahr 2020 hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 370 Todesopfer im Straßenverkehr gezählt, darunter waren 51 Fahrrad- und Pedelec-Fahrende. Das sind 22 weniger als noch ein Jahr zuvor.

„Trotz dieser positiven Entwicklung, bei der die Corona-Pandemie deutlich ihren Beitrag geleistet hat, dürfen wir eins nicht außer Acht lassen: Fahrradfahrende gehören weiterhin zu der Gruppe der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Sie haben eben, anders als Autofahrer, keine schützende Karosserie um sich herum. Deswegen geht ein Verkehrsunfall mit dem Rad meist auch mit schweren Verletzungen einher“, so Minister Pistorius. „Wir haben in diesem Jahr den Schwerpunkt auf den Radverkehr gelegt, um gerade in diesem Bereich die Verkehrssicherheit dauerhaft zu verbessern. Die länderübergreifende Aktion ist ein Beitrag dazu.“

Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai – Schule und Kita B

Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai

4. Mai 2021/in Niedersachsen
HANNOVER (PM). Ab kommenden Montag, dem 10. Mai 2021, wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag mitgeteilt hat.
Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag, dem 10. Mai 2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bieten ab Montag, dem 10. Mai 2021, Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.
Zudem wird ab Montag, dem 10. Mai 2021, geregelt, dass neben Abschlussprüfungen unabhängig von der Inzidenz für folgende Schuljahrgänge Unterricht im „Szenario B“ stattfinden kann:
  1. der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  2. der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  3. der 4. Schuljahrgang und
  4. die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:
„Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Das erleichtert mich sehr, denn die Kinder und Jugendlichen verzichten seit Monaten und leisten einen enormen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbys, Sport und das Treffen mit Freunden hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen – daher sind die heutigen Öffnungsschritte notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Denn mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir eine weitere Sicherheitsmaßnahme eingezogen.
Im Zusammenhang mit der Verteilung der Tests an die Schulen hat es eine deutliche Stabilisierung gegeben. Durch den Ausbau der Umschlags- und Lieferkapazitäten sowie der Optimierung von logistischen Prozessen ist es gelungen, dass grundsätzlich alle Schulen ihre Tests für die kommende Woche bereits in der Vorwoche erhalten und voraussichtlich ab der kommenden Woche nur noch einzelverpackte Tests an die Schule ausgeliefert werden.

Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.

Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.

Die Tests sind ein Präventions-Tool, das gut funktioniert. Schule ist also noch sicherer geworden. Und nach wie vor haben wir es mit Einzelansteckungen zu tun, Massenausbrüche in Schulen sind in Niedersachsen nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“

Die Regelungen im Überblick:

I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.

Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.

Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

Tabelle Bildrechte: MK Nds
Inzidenztabelle für Schulen

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

  • In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Neuer elektronischer Dienstausweis für die Polizei Niedersachsen – Neuer Dienstausweis für Polizei© Matthias Falk

Neuer elektronischer Dienstausweis für die Polizei Niedersachsen

3. Mai 2021/in Polizei, Niedersachsen

HANNOVER (ots). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute gemeinsam mit Polizeipräsidentin Christiana Berg in Hannover den neuen elektronischen Dienstausweis (eDA) für die Polizei Niedersachsen vorgestellt. Die rund 23.500 Mitarbeitenden der Polizei Niedersachsen verfügen damit ab sofort über ein zeitgemäßes Ausweisdokument im handlichen Scheckkartenformat. Es löst nach über 34 Jahren Nutzungsdauer den bisherigen grünen Dienstausweis ab.

Innenminister Pistorius sagte bei der Vorstellung: „In den vergangenen Jahren haben wir viel in die Ausstattung und die Digitalisierung unserer Polizei investiert. Das über 30 Jahre alte Papierdokument ohne besondere Sicherheitsmerkmale und praktische Zusatzfunktionen passte nicht mehr in das Bild einer modern und bürgernah ausgerichteten Polizei. Mit dem so genannten eDA verfügt die Polizei in Niedersachsen jetzt über ein modernes, kompaktes und insbesondere fälschungssicheres Ausweisdokument.“

Egal ob Beamtin oder Beamter im Polizeivollzug, Mitarbeitende in der Polizeiverwaltung oder Beschäftigte im Tarifbereich: Künftig legitimieren sich alle Mitarbeitenden in der Polizei Niedersachsen mit dem eDA. Auf dem Dokument selbst wird lediglich noch zwischen „Polizeivollzug“ und „Polizeiverwaltung“ unterschieden. „Damit endet die Zeit der verschiedenen Ausweise und es wird klar: Die Inhaberin oder der Inhaber weist sich künftig einheitlich als Angehörige oder Angehöriger der Polizei Niedersachsen aus“, so der Innenminister.

Minister Pistorius weiter: „Leider viel zu häufig werden gerade ältere Menschen in Niedersachsen Opfer von Trickbetrügern, die von sich behaupten, für die Polizei zu arbeiten. Auch wenn diese Betrugsmasche zumeist am Telefon ihren Anfang nimmt, mit dem neuen Dienstausweis und den damit verbundenen Sicherheitsmerkmalen werden es Betrügerinnen und Betrüger noch schwerer haben, das große Vertrauen der allermeisten Menschen in Niedersachsen in die Polizei auszunutzen. Deshalb mein eindringlicher Appell: Lassen Sie sich im Zweifel immer das neue Ausweisdokument zeigen, denn genau dafür ist es da!“

Der Auftrag für die Entwicklung und Produktion des eDA ging Ende 2018 an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) – Projektvolumen: rund 680.000 Euro. „Im Rahmen unserer Verantwortung als zentrale Dienstleisterin für unsere Organisation konnten wir von Anfang an unser umfangreiches Know-how im Bereich der Digitalisierung einbringen. Herausgekommen ist nicht nur eine handliche Ausweiskarte mit unverwechselbarem Design und einzigartigen Sicherheitsmerkmalen. Sie verfügt darüber hinaus über einige digitale Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise für die elektronische Zeiterfassung oder die Bedienung von Multifunktionsdruckern. Mit anderen Worten: Die Karte hat es im wahrsten Sinne des Wortes in sich“, sagte Polizeipräsidentin Christiana Berg. Mit diesen perspektivisch weiter ausbaubaren Zusatzfunktionen, ermöglicht durch einen integrierten RFID-Chip, generiere die neue Ausweiskarte einen echten Mehrwert, so die Behördenleiterin der ZPD.

„Bei der Realisierung des Projektes war es wichtig, finanzielle Möglichkeiten, hohe Ansprüche an die Fälschungssicherheit sowie weitere Nutzungsoptionen in Einklang zu bringen“, erklärte die Projektleiterin „eDA“, Dorit Schröder und zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Um möglichst alle Produktionsschritte in einer Hand zu behalten, war lediglich die Beschaffung von Spezialdruckern sowie von rund 44.000 Kartenrohlingen nötig, die aller Voraussicht nach bereits den Bedarf der kommenden zehn Jahre abdecken. „Unter dem Strich steht ein Stückpreis von etwa 15 Euro pro Ausweis bei einer Gültigkeit und angenommenen Haltbarkeit von zehn Jahren“, so die Projektleiterin. Eine Neuausstellung ist lediglich bei Namensänderung oder bei Verlust notwendig.

Die Auslieferung der eDA an die Polizeidienststellen in Niedersachsen ist abgeschlossen. Dort erfolgt nach und nach die Ausgabe – im direkten Tausch gegen den alten Ausweis.

Informationen zu den integrierten Sicherheitsmerkmalen des eDA

Verschiedene Details sorgen für ein hohes Maß an Fälschungssicherheit und weisen auf den ersten Blick auf die Echtheit des Dokumentes hin. Dazu gehören auf der Vorderseite neben einem Lichtbild und dem Namen der Inhaberin / des Inhabers fünf Hologramme, die das Wappen Niedersachsens zeigen, das je nach Kippwinkel sichtbar wird. Auf der Vorderseite befindet sich auch eine geografische Abbildung mit den Umrissen Niedersachsens, die je nach Lichteinfall zwischen blau und violett changiert. Sogenannte Guillochen, die aus verschlungenen, ununterbrochenen und nach geometrischen Gesetzmäßigkeiten aufgebauten Linien bestehen, und zusätzlich feine Linienmuster erschweren eine widerrechtliche Reproduktion oder gar das Verfälschen des eDA.

Eine Übersicht aller Sicherheitsmerkmale ist einem angehängten Informationsflyer sowie einer Präsentation zum eDA zu entnehmen.

Die sogenannte Kriminaldienstmarke behält ihre Gültigkeit und kann, ergänzend zum eDA, von den dafür legitimierten Beamtinnen und Beamten weiter zu Ausweiszwecken vorgezeigt werden. Sie gilt allerdings nicht als Ersatz!

Unter den folgenden Links finden Sie ein von der Polizei erstelltes Präventionsvideo und einen kurzen Imagefilm zum neuen eDA.

Warnung vor „falschen“ Polizeibeamtinnen und -beamten! Link: https://youtu.be/XJxiJCR5Elc

Polizei Niedersachsen: Viele Gesichter – ein Ausweis! Link: https://youtu.be/RM4BDz5XUhw

Der Informationsflyer zu dem neuen elektronischen Dienstausweis:

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Zweite Testwoche an Schulen ausgewertet - Rund 600 Infektionen entdeckt – Schulklasse Corona

Zweite Testwoche an Schulen ausgewertet – Rund 600 Infektionen entdeckt

30. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). 3.000 von rund 3.200 Schulen haben Ergebnisse zur zweiten Testwoche (KW 16; 19.04.2021-23.04.2021) an das Niedersächsische Kultusministerium gegeben: 

Über 1,2 Millionen Testkits wurden an Schülerinnen und Schüler ausgegeben, sowie mehr als 242.000 Testkits an Schulbeschäftigte. Bei Schülerinnen und Schülern wurden 667 positive Selbsttest-Ergebnisse ermittelt, von welchen 495 in der PCR-Nachtestung auch bestätigt wurden. 71 positive Selbsttestungen Schulbeschäftigter wurden in 39 Fällen durch PCR-Tests bestätigt.

Zudem wurden rund 4.900 anlassbezogene Testungen bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Von diesen Testungen erwiesen sich 39 als positiv, hiervon wurden 35 über PCR-Tests bestätigt. Schulbeschäftigte: rund 12.500 Testungen, 7 Schnelltests positiv, 4 davon PCR-bestätigt.

Bisher ausgeliefert wurden mehr als 9 Millionen Testkits, in den Schulen noch vorrätig sind 4,1 Millionen Selbsttests. In einem wichtigen Optimierungsschritt ist es gelungen, die Belieferung der Schulen mit zwei wöchentlichen Tests pro Schülerin oder Schüler sowie für die Schulbeschäftigten bereits in der Vorwoche sicherzustellen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Erneut konnten durch die Selbstteststrategie fast 600 Infektionen entdeckt und damit ein mögliches Einschleppen in Schulen und Weiterverbreiten in Familien frühzeitig verhindert werden. Damit bestätigt sich, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Das sind ermutigende Signale für die weitere Perspektive. Durch noch mehr Routine und Verstetigung der Abläufe werden die Selbsttests zu einer wichtigen Säule in unserer Strategie, die Sicherheit in den Schulen ständig zu erhöhen. Mit einer stringenten Umsetzung unserer Sicherheitsstrategie aus Testen, Impfen, Maske tragen, kleine Lerngruppen bilden, den Rahmenhygieneplan streng befolgen sowie mit dem Landesgesundheitsamt regelhaft die Inzidenzen analysieren, legen wir die Grundlage für einen sicheren Schulbesuch.“

Johnsson

Land liefert ab Freitag 21.600 Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson an fünf Hochinzidenzkommunen

29. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen hat in dieser Woche insgesamt 21.600 Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson erhalten, die am kommenden Freitag und Samstag an fünf Hochinzidenzkommunen ausgeliefert werden. Beliefert werden die Impfzentren in Vechta, Salzgitter, Delmenhorst, Peine und Wolfsburg.

„Damit reagieren wir auf die im Landesvergleich hohen Infektionszahlen in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten. Ziel ist es, die Menschen in diesen von der Pandemie besonders betroffenen Regionen noch schneller als bislang mit Impfungen zu versorgen und den Schutz der Bevölkerung kurzfristig zu erhöhen“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Wer den Impfstoff von Johnson & Johnson erhält, muss nur einmal geimpft werden, um bereits den vollständigen Impfschutz zu erhalten. „Deshalb können wir in kurzer Zeit vergleichsweise viele Menschen vor einer Erkrankung und schweren Verläufen schützen“, so Behrens.

Weitere Lieferungen des Impfstoffs von Johnson & Johnson wurden dem Land bisher nicht angekündigt. Grundlage für die Auswahl der Hochinzidenzkommunen waren aufgrund des organisatorischen Vorlaufs die vom NLGA gemeldeten Inzidenzwerte der Landkreise und kreisfreien Städte am 22. April.

Die Verteilung der 21.600 Dosen auf die fünf Hochinzidenzkommunen gestaltet sich wie folgt:

  • Salzgitter: 3.850 Dosen
  • Vechta: 5.300 Dosen
  • Delmenhorst: 2.850 Dosen
  • Peine: 5.000 Dosen
  • Wolfsburg: 4.600 Dosen
Jubiläumsjahr – „75 Jahre Niedersachsen“ – 75 Jahre Niedersachsen

Jubiläumsjahr – „75 Jahre Niedersachsen“

27. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Das Land Niedersachsen wurde am 1. November 1946 auf Anordnung der britischen Militärregierung gegründet und feiert somit in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Das Jubiläum soll trotz der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen begangen und – wenn möglich – auch gefeiert werden.

Am heutigen Dienstag hat Ministerpräsident Stephan Weil zusammen mit dem zuständigen Protokollchef, Dr. Matthias Woiwode, Jubiläums-Programmpunkte vorgestellt.

„Unser Jubiläumsjahr fällt in eine sehr schwierige Zeit – doch die Niedersächsinnen und Niedersachsen haben gerade auch in der 75-jährigen Geschichte unseres Landes so manche außergewöhnliche Herausforderung angenommen und gemeistert – deshalb werden wir auch das Landesjubiläum gebührend begehen, je nachdem wie es die Pandemielage zulässt. Wir haben uns eine Menge vorgenommen, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zurück, vor allem aber auch nach vorne zu blicken. Wir können stolz sein auf unser Land und seine tollen Menschen. Wir haben Küste und Berge, wir verbinden Tradition und Moderne, wir stehen für Weltoffenheit und Innovation. Ich freue mich, Ministerpräsident eines Landes zu sein, das sich in den vergangenen 75 Jahren so hervorragend entwickelt hat und das auch für die Zukunft gut aufgestellt ist – auch weil die Niedersächsinnen und Niedersachsen nicht lange schnacken, sondern entschlossen zupacken. Ich lade alle herzlich dazu ein, sich an den Jubiläumsaktionen zu beteiligen – an einer Wandertour mit mir, der digitalen Niedersachsenkette, dem Fotowettbewerb und vielem mehr. Ich hoffe, dass wir unser Jubiläum zum Tag der Niedersachsen in Hannover auch gemeinsam ein bisschen feiern können“, äußerte Ministerpräsident Stephan Weil.

Am Gründungstag, dem 1. November, ist ein feierlicher Festakt im Kuppelsaal des HCC geplant – mit dann hoffentlich vielen Gästen aus dem In- und Ausland. Parallel dazu soll es ein internationales Symposium der Partnerregionen geben und zudem einen internationalen Schülerworkshop. Dabei sollen jeweils fünf Schülerinnen und Schüler aus den Partnerregionen unter inhaltlicher Federführung der IGS Schaumburg über Themen wie Klimaschutz, globale Partnerschaften oder auch Industriepolitik debattieren.

Abhängig von der Pandemielage soll vom 8. bis 10. Oktober 2021 gemeinsam mit und in der Landeshauptstadt Hannover der Tag der Niedersachsen gefeiert werden.

Alle, die möchten, können zudem an einem Fotowettbewerb zum Landesjubiläum teilnehmen. In zwei Kategorien, eine für Kinder bis 14 Jahre und eine für Erwachsene und Jugendliche. Es können die unterschiedlichsten Bilder über Land und Leute eingereicht werden.

Ministerpräsident Stephan Weil wird an fünf Tagen unter dem Motto „75 Kilometer Niedersachsen“ (5 mal 15 km) jeweils einen Teil des Landes zu Fuß erkunden und lädt Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, ihn beim Wandern zu begleiten. Als Strecken sind vorgesehen: Großer Rundlingsweg (Lüchow), Ith-Hils-Weg (Salzhemmendorf), Nordpfad Dör’t Moor (Rotenburg/Wümme), Elmkreisel (Schöningen), Teilstück des Hünenwegs (zwischen Meppen und Osnabrück).

Zudem planen eine ganze Reihe von Institutionen eigene Veranstaltungen und Projekte zum Landesgeburtstag.

Jubiläumsjahr – „75 Jahre Niedersachsen“ – Bibiana Steinhaus Webb und Keno Veith

Bibiana Steinhaus-Webb und Keno Veith stellen die „Niedersachsenkette“ vor © Matthias Falk

Während der Pressekonferenz haben Bibiana Steinhaus-Webb und Keno Veith das Projekt „Niedersachsenkette“ vorgestellt. Um das Landesjubiläum im Zeichen der Corona-Pandemie auch kontaktlos überregional zum Thema zu machen, wurde hier eine Aktion im Internet gestartet, an der sich möglichst viele Niedersächsinnen und Niedersachsen sowie Menschen, die sich dem Land verbunden fühlen, beteiligen können (www.NiedersachsenKette.de).

Rund 75.000 Impfungen am Samstag und Sonntag – BGPress 8212© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Rund 75.000 Impfungen am Samstag und Sonntag

26. April 2021/in Niedersachsen

Am vergangenen Wochenende wurden in den niedersächsischen Impfzentren insgesamt 74.562 Impfungen durchgeführt. „Damit wurden unsere Erwartungen für das Wochenende sogar übertroffen. Ich freue mich sehr, dass so viele Niedersächsinnen und Niedersachsen nun innerhalb kürzester Zeit eine Schutzimpfung erhalten haben“, zieht Gesundheitsministerin Daniela Behrens eine positive Bilanz des Impfwochenendes.

Mit Stand von Montag haben nun 23,4 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen mindestens eine Impfung gegen Covid-19 erhalten, damit liegt Niedersachsen im Ländervergleich mittlerweile auf Platz 8. „Wir konnten die Impfleistung der Impfzentren zuletzt kontinuierlich steigern, allein in der vergangenen Woche auf mehr als 260.000 Impfungen“, so Ministerin Behrens. „Das ist eine tolle Leistung der Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten und insbesondere der vielen Freiwilligen, die in den Impfzentren hochmotiviert dafür arbeiten, dass wir diese Pandemie hinter uns lassen können. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken.“

Nicht zuletzt aufgrund der hohen Impfquote am Wochenende konnte mittlerweile einem Großteil der Niedersächsinnen und Niedersachsen über 70 ein Impfangebot gemacht werden. Derzeit stehen auf den Wartelisten der Impfzentren insgesamt noch rund 33.000 Personen aus dieser Altersgruppe.

Daniela Behrens: „Damit haben wir einen großen Schritt auf unserem Weg gemacht, die besonders gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen zu schützen. Deshalb können wir nun sukzessive auch den Menschen aus der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesverordnung eine Impfung anbieten.“

Seit diesem Montag können sich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60, unter www.impfportal-niedersachsen.de oder der Telefonnummer 0800 9988665 bereits auf die Warteliste für einen Termin mit dem Impfstoff von AstraZeneca setzen lassen. „Diese Möglichkeit wollen wir so schnell wie möglich auch auf Impftermine mit den anderen Impfstoffen ausweiten“, kündigt Behrens an.

Die Ministerin warnt in diesem Zusammenhang vor einer voreiligen Auflösung der Priorisierung: „Natürlich wollen wir allen Niedersächsinnen und Niedersachsen möglichst schnell ein Impfangebot machen. Nur so werden wir die Pandemie hinter uns lassen. Stand heute haben wir dafür aber leider noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung. So lange der Impfstoff knapp ist, sollten wir dabeibleiben, dass die Personen vorrangig geimpft werden, deren individuelles Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Virus am höchsten ist oder die aus beruflichen Gründen besonders gefährdet sind, sich anzustecken. Wenn die Impfstofflieferungen für die Impfzentren und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den nächsten Wochen wie angekündigt eintreffen, wird die Situation Ende Mai oder Anfang Juni sicherlich anders aussehen.“

Zahlen, Daten, Fakten zum Impfwochenende und zur Impfkampagne:

Impfwochenende:

  • Gesamtzahl Impfungen: 74.562, davon 73.170 Erstimpfungen (47.701 AstraZeneca, 18.399 BioNtech, 7.070 Moderna)

Impfungen am Samstag, dem 24. April:

Gesamt: 41.559, davon 40.414 Erstimpfungen (23.510 AstraZeneca, 11.236 BioNtech, 5.668 Moderna)

Impfungen am Sonntag, dem 25. April:

Gesamt: 33.003, davon 32.756 Erstimpfungen (24.191 AstraZeneca, 7.163 BioNtech, 1.402 Moderna)

Impfquote in Niedersachsen:

  • Gesamt mindestens eine Impfung: 23,4 Prozent
  • Gesamt vollständig geimpft: 6,5 Prozent
  • Personen ü60 mindestens eine Impfung: 52,1 Prozent
  • Personen ü60 vollständig geimpft: 18,2 Prozent

Warteliste

  • Gesamtzahl Personen (Stand 26.04.2021): 405.757
  • Personen ü70 (Stand 25.04.2021): rd. 33.000
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