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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Szenario A bei Inzidenz bis 50: Öffnungen von Kitas und Schulen zum 31. Mai – Maskenpflicht Schule

Szenario A bei Inzidenz bis 50: Öffnungen von Kitas und Schulen zum 31. Mai

21. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Den meisten Schülerinnen und Schülern kann bald wieder Unterricht mit der ganzen Klassengemeinschaft angeboten werden. Ab Montag, dem 31. Mai 2021, findet bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 wieder Präsenzunterricht in voller Klassenstärke („Szenario A“) statt. Auch die Kindertageseinrichtungen machen dann einen großen Schritt zu mehr Normalität: In den Kitas wird bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 ein Regelbetrieb unter Beachtung von Hygieneanforderungen durchgeführt („Kita- Szenario A“). Diese Änderungen hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute bei der Vorstellung der Umsetzung des „Stufenplans 2.0″ des Landes für den Bildungsbereich angekündigt.

Demnach sind Szenarienwechsel bei einer Verschärfung des Infektionsgeschehens bei Inzidenzwerten von über 50 und über 165 vorgesehen. Die Kitas und Schulen müssen dann in die Szenarien B (Schule: Wechselunterricht, Kita: eingeschränkter Regelbetrieb) beziehungsweise C (Schule: Distanzunterricht, Kita: Notbetreuung) wechseln. Es gelten die regionalen Inzidenzwerte, die vom Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/inzidenzen für die betreffenden Kommunen ausgewiesen werden.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Diese Systematik ist klar und gibt Orientierung und Verlässlichkeit. Mir ist sehr wichtig, dass es ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit gibt. Wir flankieren dieses inzidenzbasierte Vorgehen mit den weiteren Sicherheitsmaßnahmen Testen, Impfen, Masken und Hygienepläne. Die Perspektive für mehr Angebote für Kinder und Jugendliche – für mehr Präsenzunterricht – ist positiv. Es gilt, über den Stufenplan so viel Präsenzunterricht und Betreuung wie möglich bei maximalem Gesundheitsschutz anzubieten. Das haben sich die Kinder und Jugendlichen und die Familien nach einer entbehrungsreichen Zeit verdient.“ Eine verlässlich stabile Lage mit niedrigen Infektionszahlen sei die Grundlage für den Regelbetrieb der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Es zeichne sich ab, dass sich diese Stabilität im Infektionsgeschehen fortsetzt.

Für die Wechsel der Szenarien A, B oder C sind in der neuen Verordnung folgende Maßgaben vorgesehen:

1.)    Wenn der Präsenzunterricht ausgeweitet werden kann, also ein Wechsel von Szenario C zu B oder von B zu A möglich wird, dann gilt:

Sobald der Inzidenzwert – also 165 oder 50 – an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) unterschritten ist, legt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung fest, dass ab dem übernächsten Tag das Szenario gewechselt wird. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann in der folgenden Kalenderwoche, um Vorlaufzeit zu schaffen.

2.)    Wenn der Präsenzunterricht dagegen eingeschränkt werden muss, also ein Wechsel von Szenario A zu B oder von B zu C nötig wird, dann gilt: Wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Schule gelegen ist, die 7-Tage-Inzidenz den jeweils maßgeblichen Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, so setzt der jeweils zuständige Landkreis oder die jeweils zuständige kreisfreie Stadt durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung den Szenarienwechsel für den übernächsten Tag an.

Weiterhin gilt ab dem 31. Mai:

Ø  Die Mund-Nase-Bedeckung ist grundsätzlich an allen Schulen außerhalb der eigenen Kohorte in allen Bereichen, in denen nicht dauerhaft Abstand gehalten werden kann, zu tragen. Ab einer Inzidenz von 35 besteht Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch im Unterricht am Sitzplatz. Die Grundschulen bzw. Schuljahrgänge 1-4 (Förderschulen) sind hiervon ausgenommen.

Ø  Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen – unabhängig von Szenarien und Inzidenzwerten. Ausgenommen hiervon sind genesene und vollständig geimpfte Personen mit jeweiligem Nachweis. Das gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also für alle Personen.

Ø  Bisher wurden rund 7,1 Millionen Selbsttests an Schülerinnen und Schüler ausgegeben (3.600 positive Selbsttest-Ergebnisse, 2.100 PCR-bestätigt). Zudem wurden rund 1,3 Millionen Selbsttests an das Schulpersonal ausgegeben: 570 positive Selbsttests, davon rund 180 PCR-Bestätigungen. Bei Schülerinnen und Schülern sowie bei Schulpersonal zeigten sich demnach sehr geringe Infektionszahlen.

Ø  Aufgrund der Testpflicht wird aus rechtlichen Gründen auch die Möglichkeit der Befreiung von der Präsenzpflicht aufrechterhalten. Lediglich 2,5 Prozent der Eltern machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir setzen damit unsere Linie fort, dass Bildung und Betreuung, dass Kinder und Jugendliche bei uns im Fokus stehen – und zwar mit einer hohen Sicherheit vor Infektionen. Mit der Entscheidung, den Wechselunterricht ab einer Inzidenz von über 50 umzusetzen, orientieren wir uns an den aktuellen Empfehlungen des RKI.

Ich habe großes Vertrauen in unsere Lehrerinnen und Lehrer, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler mit viel Empathie und pädagogischem Geschick dabei unterstützen werden, das gemeinsame Lernen im Klassenverband wieder einzuüben. Das Szenario A ist für viele Schülerinnen und Schüler monatelang in weiter Ferne gewesen. Da gilt es, sich wieder zusammenzufinden und in aller Ruhe zu akklimatisieren. Es geht jetzt um eine Phase der Freude und der Eingewöhnung.

Über Schule und Kita hinaus benötigen wir aber eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung für die Kinder und Jugendlichen. Wir müssen den Kindern und Jugendlichen zurückgeben, was ihnen monatelang genommen wurde. Dabei geht es nicht primär darum, zu pauken und Lernstoff nachzuholen. Vielmehr geht es um Kontaktmöglichkeiten, soziales Lernen und um mehr echte Beteiligung. Es ist deutlich geworden, dass Kinder und Jugendliche stärker gehört werden müssen. Entsprechende Formate für Kinder- und Jugenddialoge werden derzeit in der Landesregierung entwickelt und auch über das Bundesprogramm Aufholen nach Corona umgesetzt.“

Deutsche Leichtathletikmeisterschaften in Braunschweig – Leichtathletik

Deutsche Leichtathletikmeisterschaften in Braunschweig

20. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Pistorius: „Wir wollen mit den Deutschen Meisterschaften in Braunschweig ein Modellprojekt auf den Weg bringen, um Sportveranstaltungen vor Publikum mit einem guten, umfassenden und strengen Hygienekonzept perspektivisch wieder zu ermöglichen“

Vom 4. bis zum 6. Juni 2021 finden in Braunschweig die Deutschen Leichtathletikmeisterschaften statt. Bereits im vergangenen Jahr hatten die Meisterschaften in Niedersachsen stattgefunden, aufgrund der Corona-Pandemie jedoch ohne Zuschauerinnen und Zuschauer. In diesem Jahr soll im Rahmen eines Modellprojektes der Besuch von Zuschauerinnen und Zuschauern ermöglicht werden. Bis zu 2.000 Besucherinnen und Besucher könnten unter bestimmten Voraussetzungen sowohl am Samstag, 5. Juni als auch am Sonntag, 6. Juni, live die Deutschen Meisterschaften erleben dürfen. Eine dieser Voraussetzungen wird ein Negativ-Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung sein.

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius: „Ich freue mich sehr, dass wir heute grünes Licht geben können für den Antrag der Stadt Braunschweig und das gemeinsame Konzept mit dem Deutschen Leichtathletikverband (DLV). Dieser Antrag geht auch zurück auf die vielen guten, sehr ernsthaften Gespräche, die ich in den letzten Monaten mit den Verantwortlichen aus dem Sport geführt habe. Der Sport verhält sich in dieser Pandemie zum ganz überwiegenden Teil herausragend und vorbildlich. Von den Erfahrungen, die beispielsweise durch die Wiederaufnahme des Spielbetriebs der Fußball-Bundesliga gemacht wurden, haben wir am Ende alle profitiert. Jetzt geht es für uns darum, die Details für Braunschweig zu klären. Ich danke dem DLV und der Stadt Braunschweig dafür, dass sie diesen wichtigen Schritt auch für uns als Gesellschaft gemeinsam mit dem Land gehen. Wenn wir das Projekt in Braunschweig jetzt erfolgreich durchführen, kann das den Weg für weitere Schritte für die Zeit nach den Sommerferien freimachen und die Tür zur Normalität weiter öffnen.“

Bereits im vergangenen Jahr haben der DLV, die Stadt Braunschweig und das Land Niedersachsen nachgewiesen, wie die Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften auch während dieser Pandemie mit einem umfassenden Hygienekonzept erfolgreich und sicher durchgeführt werden können. Gut ein Jahr später sollen nun weitere Erfahrungen im Umgang mit dem Virus in die Planung mit einfließen und für zusätzliche Verbesserungen sorgen.

Impfzentren als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung stärken – BGPress 3015 2© Bernd Günther

Impfzentren als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung stärken

19. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Impfzentren des Landes Niedersachsen bilden eine von bislang zwei und bald drei Säulen der Corona-Impfkampagne. Durch die Deckelung der Liefermenge von rund 230.000 Dosen je Woche und die Ankündigung des Bundes, die Impfzentren zum 30. September 2021 zu schließen, sehen die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände den guten Fortschritt der Impfungen gehemmt.  Die Schutzimpfungen sollen nach dem Willen des Bundes ab Herbst ausschließlich durch niedergelassene und betriebliche Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Hierzu sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Impfzentren sind im Krisenmodus fast über Nacht von Land und Kommunen mit hohem Engagement und Professionalität aufgebaut worden. In Niedersachsen leisten 52 Impfzentren seit fünf Monaten großartige Arbeit im Kampf gegen die Pandemie. Impfungen sind unser wirksamstes Schutzschild. Eine Schließung der Impfzentrum darf erst dann erfolgen, wenn die Impfungen in allen Teilen unserer Gesellschaft und im ländlichen Raum weit fortgeschritten sind und von dem ärztlichen Regelsystem unkompliziert bewältigt bzw. weitergeführt werden können. Deswegen werde ich mich bei der nächsten Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister am 16. Juni beim Bund für die Stärkung der Impfzentren einsetzen.“

Während die Impfstofflieferungen perspektivisch steigen, sieht der Bund bislang keine Erhöhung der Sockelliefermenge von 230.000 Dosen pro für die Impfzentren vor. Ein Zustand, der aus Sicht von Kommunen nicht nachvollziehbar ist, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Celle: „So geht es nicht weiter. Wir können es nicht verantworten in der derzeitigen Lage die Möglichkeiten der Impfzentren nicht voll auszuschöpfen. Der Bund muss die diskriminierende Beschränkung der Impfstofflieferungen aufheben. Allein in Celle haben wir 12.000 Menschen auf der Warteliste, können aber allenfalls 500 bis 600 Personen pro Woche mit einer Erstimpfung versehen.“

Gesundheitsministerin Daniela Behrens teilt diese Einschätzung: „Deswegen wird die Landesregierung mit dem Bundesgesundheitsministerium in Verhandlungen eintreten, um künftig die Sockelliefermenge bei Steigerung der Gesamtliefermengen für die Impfzentren anzuheben.“

Ein weiterer Aspekt, der aus Sicht von Land und Kommunen einer Änderung bedarf, ist das bislang starre System der Impfstoffzuweisungen durch den Bund. Hier brauche es mehr Durchlässigkeit. Wo Impfstoff nicht abgerufen werde, solle die Umverteilung in andere Säulen möglich sein. „Der Erwartungsdruck ist enorm, wir können nicht umsetzen, was der Bundesgesundheitsminister seit Wochen öffentlichkeitswirksam erklärt. Allein über die Hausärzte erreichen wir auch viele Menschen nicht. Wir wollen gezielt in die Stadtteile mit sozialen Problemen gehen, dafür brauchen wir Impfstoff,“ fordert der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg.

Mit Öffnung der Priorisierung wächst die Warteliste und die Erwartungshaltung der Menschen, die bereits jetzt aufgrund der Priorisierung impfberechtigt sind und auf ein Impfangebot warten. „Es stehen noch immer Menschen auf den Wartelisten, die wir dringend für die Gemeinschaft brauchen. Beispielhaft nenne ich die Wahlhelfer. Es steht nicht nur die Kommunalwahl, sondern auch die Bundestagswahl vor der Tür. Dafür brauchen wir zusätzlichen Impfstoff,“ erläuterte der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips. Die Landesregierung, so Ministerin Daniela Behrens, werde den Bund bitten, den Impfzentren für die Impfungen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ein Sonderkontingent zuzuweisen.

OVG Lüneburg

Vorläufigen Außervollzugsetzung der Landeskinderregelung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

18. Mai 2021/in Niedersachsen

LÜNEBURG (PM). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die „Landeskinderklausel“ aufgehoben, das respektiert die Landesregierung selbstverständlich. Die entsprechende Regelung ist damit obsolet und wird bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung gestrichen. Damit können nun bereits zu Pfingsten auch Menschen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen das Wochenende verbringen oder länger Urlaub machen.

Wir wünschen allen Gästen in Niedersachsen gute Erholung, bitten Sie aber weiterhin herzlich darum, sich und andere zu schützen und die geltenden Vorgaben zu beachten: Es ist weiterhin ein Schnelltest bei der Einreise sowie zweimal wöchentlich nötig, Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Wir hoffen, dass alle Beteiligten weiterhin vorsichtig sind und die Inzidenzen nicht ansteigen, sondern weiter sinken – denn ein zentrales Ziel der Landesregierung war und ist die Hauptsaison im Sommer nicht zu gefährden – für die Gäste und für die Tourismuswirtschaft.

 

Keine anti-israelischen Versammlungsanmeldungen im Umfeld von Synagogen – synagoge

Keine anti-israelischen Versammlungsanmeldungen im Umfeld von Synagogen

18. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wird den Versammlungsbehörden in Niedersachsen Hinweise dafür geben, wie anti-israelische bzw. pro-palästinensische Demonstrationen im näheren Umfeld von Synagogen und anderen Einrichtungen für Menschen jüdischen Glaubens beschränkt oder untersagt werden können.

Nach § 8 Abs. 1 NVersG kann die jeweilige Versammlungsbehörde eine Versammlung unter freiem Himmel beschränken, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung zu erwarten ist. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelfall vor, kann auf Grundlage des § 8 Abs. 1 NVersG ein Verbot angeordnet werden, sich an einem bestimmten Ort zu versammeln.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Auch in Niedersachsen hat es in den vergangenen Tagen Versammlungen vor dem Hintergrund der Gewalteskalation im Nahen Osten gegeben. Die Polizei war darauf gut vorbereitet und hat sich andeutenden Grenzüberschreitungen vorausschauend und entschlossen entgegengestellt. Für mich ist klar, dass Antisemitismus, egal in welcher Form, bei uns keinen Platz haben darf. Synagogen und andere jüdische Einrichtungen sind keine Symbole für die Politik des Staates Israel und dürfen deshalb auch nicht für Proteste gegen diese missbraucht werden. Wer gegen israelische Politik demonstriert, der darf das in Deutschland tun, aber eben nicht im direkten Umfeld jüdischer Einrichtungen und nicht verbunden mit möglicher Einschüchterung und Bedrohung von vollkommen unbeteiligten Jüdinnen und Juden. Wir geben den niedersächsischen Versammlungsbehörden deshalb per Erlass Hinweise, wie Demonstrationen vor Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen unterbunden werden können. Wir sorgen damit dafür, dass Menschen, die in niedersächsischen Synagogen ihren Glauben praktizieren, dies unbehelligt von den Reaktionen auf die Politik im Nahen Osten tun dürfen.“

Führungskräfteentwicklungsprogramm für Frauen in Spitzenpositionen HORIZONTE geht in die vierte Runde – Führungsposition© Bernd Günther

Führungskräfteentwicklungsprogramm für Frauen in Spitzenpositionen HORIZONTE geht in die vierte Runde

12. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (12. Mai 2021) den Startschuss für die vierte Auflage des Führungskräfteentwicklungsprogramms HORIZONTE gegeben. Gleichzeitig fand auch der Abschluss der dritten Auflage des Programms statt – vor dem Hintergrund der Corona Pandemie ausschließlich in digitaler Form. Seit 2016 gibt es das gemeinsame Programm der niedersächsischen Polizei mit Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Institutionen. Der Kernpunkt ist, den Frauenanteil in Spitzenpositionen von Wirtschaft und Verwaltung weiter zu erhöhen.

Innenminister Pistorius richtete sich mit einer Videobotschaft an die Teilnehmenden. Er sagte: „Nach wie vor sind Frauen in Spitzenfunktionen und Aufsichtsräten unterrepräsentiert –  hier besteht weiterhin Nachholbedarf. Wir konnten in den letzten Jahren den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der niedersächsischen Polizei stetig ausbauen. Dennoch gibt es weiterhin viel zu tun. Das Führungskräfteentwicklungskonzept HORIZONTE ist dabei ein wesentlicher Faktor.“

Auch der Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen, Carsten Rose, lobte das Programm: „HORIZONTE ist in der Tat ein Erfolgsmodell, um Frauen auf dem Weg in Führungspositionen zu unterstützen. Überaus erfreulich ist zudem, dass sich aus diesem Netzwerk mit den beteiligten Führungskräften der Unternehmen und Institutionen zunehmend Impulse für einen organisationsübergreifenden Austausch entwickeln. Wir tragen mit voller Überzeugung die Verantwortung für dieses Programm.“

Das ursprünglich in der Polizeidirektion Hannover entwickelte Konzept wurde 2017 im Rahmen des fünften Deutschen Bildungspreises mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichnet und erhielt für die „gute empirische Untermauerung und sorgfältige Evaluation des Programms“ zusätzlich den „Sonderpreis Innovation“.

Dass HORIZONTE ebenfalls in der Praxis erfolgreich ist, verdeutlicht auch die Evaluation der ersten beiden Durchgänge in Hannover. Diese ergab, dass 67 Prozent der befragten Frauen inzwischen die nächsthöhere Führungsposition erlangt haben. Den größten Nutzen des Programms zogen die Teilnehmerinnen aus den Seminaren, dem Austausch mit der jeweiligen strategischen Beraterin bzw. dem strategischen Berater sowie dem Netzwerkaufbau.

In Zukunft soll auf die bisherigen Erfolge von HORIZONTE weiter aufgebaut werden. Zu diesem Zweck wird das ursprüngliche Konzept durch die programmverantwortliche Polizeiakademie Niedersachsen kontinuierlich weiterentwickelt. Unterstützt wird sie hierbei von dem Beirat HORIZONTE, welchem sowohl polizeiinterne als auch externe Fachberaterinnen und Fachberater angehören.

Hintergrund:

Im Rahmen des 14-monatigen Programms wird jede Teilnehmerin während der gesamten Zeitdauer durch eine strategische Beraterin oder einen strategischen Berater einer Partnerorganisation begleitet. Diese unterstützen die Teilnehmerinnen durch die Einsicht in mikropolitische Regeln und interne Abläufe sowie bei der Erörterung von Problemstellungen auf dem Weg in ein Spitzenamt. Während des Programmdurchlaufs werden unter anderem eine Seminar- und Trainingsreihe, eine kollegiale Beratung und ein Coaching angeboten. Dieses landesweite und organisationsübergreifende Konzept ist ausgerichtet auf Frauen mit mehrjähriger Führungserfahrung innerhalb der Polizei Niedersachsen, in niedersächsischen Wirtschaftsunternehmen und Institutionen sowie Verwaltungen. Es vermittelt Kompetenzen, die für eine Position im mittleren/gehobenen Management benötigt werden.

Hintergrund der engen Kooperation zwischen Polizei, Wirtschaft und Verwaltung ist die Annahme, dass größere – und männlich geprägte – Organisationen im Wesentlichen gleich oder zumindest ähnlich funktionieren.

Zweiter Himmelfahrtstag unter Pandemie-Bedingungen – Bollerwagen

Zweiter Himmelfahrtstag unter Pandemie-Bedingungen

11. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch in diesem Jahr steht Himmelfahrt im Zeichen der Corona-Pandemie. Mit den sinkenden Infektionszahlen stehen in vielen Kommunen auch Lockerungen bevor, zugleich gelten die infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen. Deshalb wird die Polizei Niedersachsen an diesem Tag präsent sein, vor allem an beliebten Ausflugszielen, um die Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu kontrollieren.

Vor dem Hintergrund der sonst in vielen Teilen Niedersachsens üblichen Veranstaltungen rund um den sogenannten „Vatertag“ sagt der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Die Perspektive für Lockerungen steht! Viele Kommunen konnten die bestehenden Regelungen auf Grund sinkender Inzidenzzahlen bereits entschärfen oder stehen kurz davor. Und egal, ob Gastronomie, Sport oder Tourismus: Jede und jeder kann davon profitieren. Himmelfahrt fällt jetzt genau in diese Zeit, wo es auf uns alle noch einmal ankommt. Auch wenn die traditionellen Vatertags-Touren für viele dazugehören: Mit dieser Perspektive wäre es grob fährlässig, quasi am Bollerwagen die in Aussicht stehenden Lockerungen zu verstolpern, weil die bestehenden Regelungen missachtet werden und die Inzidenzzahlen in spätestens zwei Wochen wieder steigen. Die Polizei in Niedersachsen wird deshalb auch in diesem Jahr präsent sein und dort, wo es zu Verstößen kommt, tätig werden. Ich – und da spreche ich sicher auch für die Polizistinnen und Polizisten – wäre jedoch froh, wenn es ein möglichst ruhiger Feiertag wird. Gleichzeitig danke ich besonders den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie den Ordnungskräften, die an Himmelfahrt im Einsatz sind.“

Auch zu Himmelfahrt haben die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch hinsichtlich der Abstands-/Kontaktregularien, Hygieneregelungen und Maskenpflicht, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit. Je nach Einstufung des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt als Hochinzidenzkommune, sind unterschiedliche Regelungen einschlägig. Darüber hinaus sind die regionalen Allgemeinverfügungen zu beachten, wie sie seit Jahren für bekannte Hotspots an Himmelfahrt durch die örtlichen Behörden getroffen werden.

Niedersachsens Polizei wird auch in diesem Jahr zu Himmelfahrt Schwerpunktmaßnahmen an den jeweiligen bekannten Hotspots durchführen. Sämtliche Polizeidirektionen haben dazu die entsprechenden Einsatzplanungen durchgeführt.

Schulunterricht

Erster Tag im Szenario B für viele Schulen in Niedersachsen

10. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). An rund 90 Prozent der niedersächsischen Schulen fand heute Unterricht in „halben Klassen“ nach Szenario B statt. Damit wechseln seit diesem Montag zirka 670.000 Schülerinnen und Schüler zwischen Präsenz- und Distanzlernen, je nach Schulform und pädagogischem Bedarf in unterschiedlichen Modellen tage- oder wochenweise.

Nach nicht repräsentativen ersten Rückmeldungen an die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) kann der erste Tag als gelungen bewertet werden. Bei einem Großteil der Schülerinnen und Schülern, die am Präsenzunterricht teilnahmen, sei die Freude auf das Wiedertreffen der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrkräfte deutlich erfahrbar gewesen. Die Kinder und Jugendlichen hätten sich überwiegend froh geäußert, dass wieder Präsenzunterricht stattfindet. Die teilweise Monate währende Schulabstinenz habe aber auch Unsicherheiten bei einigen Schülerinnen und Schülern in der Klassen 5 bis 9 offengelegt, da insbesondere die Jahrgänge des Sekundarbereiches I sich erst wieder akklimatisieren müssten.

Schulorganisatorisch hätten Schulleitungen und Lehrkräfte vorbildlich agiert und den Planungsvorlauf sehr gut genutzt, um die Klassen sinnvoll aufzuteilen, Stunden- und Wochenpläne zu aktualisieren und die Schulgemeinschaften über die Abläufe zu informieren. Dabei habe sich gezeigt, dass die bereits in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen im Szenario B zu einer hohen Gewandtheit der Kollegien bei der Organisation des Wechselunterrichtes führt.

Insgesamt verzeichnet wurde eine überwiegend positive Stimmung bei Schulleitungen und Lehrkräften, aber auch Sorgen um das Wohl der Schülerinnen und Schüler, sowie vereinzelt Unwohlsein bezüglich des eigenen Gesundheitsschutzes.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Ich danke allen Schulleitungen und Lehrkräften für ihr großes Engagement im Sinne der Schülerinnen und Schüler! Auch den Regionalen Landesämter für Schule und Bildung danke ich für die Unterstützung der Schulen vor Ort. Hinter dem heutigen Tag steht sehr viel Arbeit, Koordination, Kommunikation, Planung. Ich zolle allen Schulleitungen und Lehrkräften Respekt, insbesondere, da mit den Tests noch eine neue Aufgabe zu organisieren ist.

Einen besonderen Dank verdient haben sich aber die Schülerinnen und Schüler, die sich so lange diszipliniert an die Vorgaben gehalten und einen zentralen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet haben. Die letzten Monate waren sehr entbehrungsreich. Ich bin froh, dass wir den Schülerinnen und Schülern nun wieder mehr Perspektive geben können.

Diese Woche muss eine Woche des Ankommens ohne Druck sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen vorerst nicht mit Arbeiten oder Klausuren konfrontiert werden. Die Klassengemeinschaften sollen zu sich finden, es geht um soziale Aspekte und darum, wieder ein Gefühl für Schule in Präsenz zu bekommen. Zudem muss sich wieder ein Rhythmus finden. Ich bin sehr optimistisch, dass das gelingen wird.“

Kabinett beschließt Stufenplan 2.0 – Stufenplan 2.0 Niedersachsen

Kabinett beschließt Stufenplan 2.0

10. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red/PM). Sozialministerin Daniela Behrens und die Leiterin der Abteilung Richtlinien der Politik, Rechtskoordinierung und -planung in der Staatskanzlei, Veronika Dicke, haben heute Vormittag den vom Kabinett verabschiedeten Stufenplan 2.0 vorgestellt. Nach den vorsichtigen Lockerungen, die durch die geänderte Corona-Verordnung ab heute in Kraft tritt, gab die Sozialministerin einen Ausblick  auf die Lockerungszukunft in Niedersachsen. Der Stufenplan 2.0 könnte nach ihren Aussagen schon ab dem 31. Mai in Kraft treten. Voraussetzung ist die weiterhin fallenden Inzidenzwerte in Niedersachsen.

„Erhöhtes Infektionsgeschehen in einer Inzidenz zwischen 10 und 35“, „hohes Infektionsgeschehen zwischen 35 und 50“ und „starkes Infektionsgeschehen zwischen 50 und 100“ – diese drei Stufen enthält der am (heutigen) Montag von der Landesregierung beschlossene Stufenplan 2.0. Er zeigt auf, welche weiteren Lockerungen bei einem kontinuierlichen weiteren Absinken der Zahl der Neuinfektionen in den unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen zu erwarten sind. Bei einer Inzidenz größer als 100 gilt § 28b IfSG. Die bisherigen Stufen >100 und >200 entfallen daher im Landes-Stufenplan.

Der Stufenplan gibt den Menschen, den Institutionen, Betrieben und Einrichtungen in Niedersachsen gute Perspektiven. Er dient allerdings auch der Ermutigung, von den aktuellen Lockerungen nur sehr vorsichtig und unter Beachtung aller vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen Gebrauch zu machen. Dazu zählen insbesondere die Testungen, eine ganz wichtige Leitplanke auf dem Weg hin zu mehr Normalität in Niedersachsen.

Schon jetzt gibt es über 4.000 Testzentren in Niedersachsen. Der KVN liegen bereits weitere 3400 zusätzliche Anträge auf Akkreditierung vor. Erkennbar ist, dass die Testungen auch in den nächsten Wochen und in den nächsten Stufen eine wichtige Rolle spielen werden.

Bei einem – hoffentlich nicht eintretenden – Wiederanstieg der Zahl der Neuinfektionen erfolgt nach drei Tagen Überschreitung der Inzidenzspanne der jeweiligen Stufe der Wechsel in die nächste Stufe. Bei einem weiteren Absinken der 7-Tages-Inzidenz kommt es nach einer stabilen Entwicklung über 5 Werktage zum Wechsel in die nächst tiefere Stufe. Die Stufen gelten – das versteht sich von selbst – für die regionalen Inzidenzwerte. Maßgeblich sind die RKI-Daten.

Wichtig ist bei alledem: Die Abstand- Hygiene- und Maskenregeln behalten ihre Gültigkeit

Die ab 09.05.2021 geltende COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung ist im Stufenplan nicht gesondert abgebildet. Die dort beschriebenen Ausnahmen zu Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten, von Beschränkungen bei Zusammenkünften sowie bei von Landkreisen angeordneten lokalen Ausgangsbeschränkung greifen dennoch auch in Niedersachsen.

Den Regionen wird empfohlen, die Maßnahmen bei einer sich lokal verschlechternden Lage zu verschärfen. Regionen über 100 sind dazu ausdrücklich aufgefordert (gesonderte Hot-Spot-Regelung).

Soweit im Stufenplan ein Ausblick auf eine nächste Zwischenstufe ausgewiesen ist, ist diese bei deeskalierendem Infektionsgeschehen für Ende Mai angedacht.

Der Stufenplan 2.0 – wie er bei weiter fallenden Inzidenzwerten mit der ab 31. Mai gültigen zukünftigen Corona-Verordnung in Kraft treten könnte (Stand 10. Mai 2021):

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Einige Fragen und Anworten zur geänderten Corona-Verordnung ab dem 10. Mai – FAQ CVO 10.05.21

Einige Fragen und Anworten zur geänderten Corona-Verordnung ab dem 10. Mai

9. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red/PM). Sobald eine geänderte Corona-Verordnung oder eine angepasste Quarantäne-Verordnung veröffentlicht wird, entstehen verständlicherweise auch in der Bevölkerung berechtigte Verständnisfragen. Die Landesregierung ist immer bemüht, diese Fragen zu sammeln und hierzu allgemein verständliche Antworten darauf zu finden. Grundsätzlich sind alle gesetzlichen Verordnungen immer in der aktuellen Fassung auf der Seite des Landes Niedersachsen unter -> Vorschriften der Landesregierung zu finden. 

Einige Fragen und Antworten hat das Land Niedersachsen hier schon einmal uns übermittelt.

Anmerkung der Redaktion: Bitte berücksichtigen Sie, dass sich Verordnungen des Landes als auch Allgemeinverfügungen der jeweiligen Kommunen auf Grund notwendiger Anpassungen oder verwaltungsgerichtlicher Urteile kurzfristig ändern können. Somit gilt auch für unsere Berichterstattung immer nur der uns bekannte Sachstand an dem jeweiligen Veröffentlichungstag.

Fragen und Antworten:

Allgemeines

Ist es nicht zu früh für gleichzeitige Lockerungen in so vielen Bereichen in Niedersachsen?

In zahlreichen Landkreisen und Kreisfreien Städten sinkt die 7-Tages-Inzidenz seit mehreren Wochen langsam aber kontinuierlich. Dies ist den dort lebenden Menschen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen gehalten haben. Gleichzeitig steigt der Anteil der zumindest einmal geimpften Menschen. Die jetzt beschlossenen Lockerungen erfolgen zwar parallel in vielen Bereichen, sie werden jedoch abgesichert mit einer starken Ausweitung der Pflicht, sich testen zu lassen. Damit können hoffentlich diejenigen, die sich infiziert haben, rasch identifiziert und abgesondert werden. Infektionsketten werden so früher unterbrochen. Außerdem folgen die Lockerungen dem Grundsatz: Draußen ist sicherer als drinnen! Die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren ist draußen geringer. Dennoch ist es auch weiterhin wichtig, Abstand zu halten und überall dort, wo das vorgeschrieben ist, eine Maske zu tragen.

Was dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen jetzt alles?

Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen, wenn ein negativer Testnachweis vorgesehen ist. Sie müssen dann allerdings ihren Impfpass mitbringen, aus dem sich das Datum der zweiten Impfung ergibt. Diese muss zwei Wochen zurückliegen. Von der Testpflicht befreit werden jetzt auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Sie müssen den letzten positiven PCR Test vorzeigen, der mindestens 28 Tage und höchsten sechs Monate zurückliegen muss.

Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen werden bei den je nach Inzidenz unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Sie können sich also auch mit mehreren anderen vollständig geimpften oder genesenen Personen treffen. Zu diesen Treffen dürfen dann in Regionen mit einer Inzidenz über 100 auch noch nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und eine weitere noch nicht geimpfte Person hinzukommen. In Regionen, in denen über fünf Tage die Inzidenz unter 100 liegt, können ab dem übernächsten Tag nicht geimpfte Menschen aus einem Haushalt und zwei weitere Personen hinzukommen.

Das gleiche gilt auch für gemeinsames Sporttreiben. Vollständig geimpfte und genesene Personen dürfen untereinander oder in den soeben skizzierten Konstellationen beispielsweise unter freiem Himmel Mannschaftssport treiben.

Wegen des nach wie vor aber nicht auszuschließenden Restrisikos für bislang noch ungeimpfte Personen und zur besseren Kontrolle müssen sich jedoch auch vollständig geimpfte und genesene Personen an die Abstandsregeln und an die Pflicht zum Maskentragen halten.

Einen Anspruch auf Öffnung von noch geschlossenen Bereichen haben auch Geimpfte und Genesene nicht.

Vollständig geimpfte und genesene Personen unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, also nach der zweiten Impfspritze mindestens 14 Tage vergangen sind. (Lediglich bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfung notwendig.) Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital vorlegen können. Akzeptiert werden Nachweis in den folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Bis zur Einführung des elektronischen Impfnachweises ist das in der Regel Ihr gelber Impfpass.

Wer gilt als vollständig genesen?

Als vollständig genesen gelten laut Verordnung alle, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinne der CoronaVerordnung des Landes Niedersachsen und der entsprechenden Regelungen im Bund nicht als genesen. Zwar bildet das Immunsystem bei einer Erkrankung entsprechende Antikörper aus, diese reduzieren sich aber nach einer gewissen Zeit aber wieder. Diesen Menschen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erfolgen.

Gibt es nun eine Impfpflicht?

Nein, die Impfung gegen das Corona-Virus ist und bleibt freiwillig. Es ist allerdings zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer sinnvoll, sich impfen zu lassen.

In welchen Regionen Niedersachsens kommen die Menschen in den Genuss der jetzt neu beschlossenen Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus?

Die Lockerungen greifen nur in Landkreisen und Kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages- Inzidenz über fünf Werktage hinweg durchgehend unter 100 liegt. Dies ist eine Vorgabe des § 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Wird die Inzidenz von 100 vor Ablauf von fünf Tagen wieder überschritten, beginnt die Zählung von Neuem. Nach fünf Werktagen unter 100 treten am übernächsten Tag die strengeren Maßnahmen der sog. BundesNotbremse außer Kraft. Letztlich muss sich damit ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt 7 Tage unter einer Inzidenz von 100 bewegen, bevor die Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur, Gastronomie und Einzelhandel sowie Tourismus möglich sind.

Kitas und Schulen

Was ändert sich im Bereich Kita und Schule?

Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offengehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.

Sport

Dürfen Kinder und Jugendliche jetzt wieder gemeinsam Sport treiben? Auch Mannschaftssport? 

Ja, allerdings nur im Freien! Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen wieder gemeinsam (Kontakt-)Sport treiben – auch Mannschaftssport! Die Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer und alle volljährigen Sporttreibenden müssen allerdings zuvor einen Test machen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Warum erlaubt man das? Ist das nicht zu gefährlich? 

Kinder und Jugendliche werden in der Schule regelmäßig getestet. Wenn auch der einzelne Schnelltest keine absolute Sicherheit bietet (von 10 tatsächlich Infizierten werden im Schnitt 4 vor Symptombeginn nicht erkannt), führt doch der Umstand, dass in der Schule regelmäßig größere Gruppen getestet werden zu einer größeren Sicherheit. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher aus einer Lerngruppe positiv getestet und dies auch durch PCR-Test bestätigt wurde, werden auch die direkten Kontaktpersonen zusätzlich einem PCR Test unterzogen.

Was ist mit Erwachsenen? Haben die auch mehr Möglichkeiten beim Sport

Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass alle einen negativen Testnachweis mitbringen. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Darf man in Regionen, in denen die Inzidenz längerfristig unter 100 liegt auch wieder ins Schwimmbad gehen?

Schwimmbäder bleiben leider einstweilen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Sie können allerdings für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Diejenigen, die den Schwimmunterricht erteilen und volljährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schwimmkurse müssen jedoch negativ getestet sein. Die Schwimmkurse dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen.

Was ist mit Solarien? 

Solarien dürfen öffnen.

Einzelhandel

Darf jetzt in Regionen, die dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 liegen, der gesamt Einzelhandel wieder öffnen?

Ja, hier kann auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist je nach Entscheidung der Betreiber ein Einkauf nach vorheriger Testung oder nach Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften (jenseits der Grundversorgung) mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.

Warum gilt die Testpflicht dann nicht auch in den bislang schon geöffneten Geschäften wie beispielsweise Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien?

Hierbei handelt es sich um Geschäfte, die alle Menschen irgendwann einmal aufsuchen müssen, um das im Alltag notwendige einzukaufen. Die Landesregierung hat sich entschlossen, diesen Einkauf jetzt nicht im Nachhinein durch das Erfordernis von Negativtestungen zu erschweren.

Außengastronomie

Kann man in Landkreisen und kreisfreien Städten, die dauerhaft unter 100 liegen jetzt auch wieder ins Restaurant oder ins Café gehen?

Ja und nein, ins Restaurant und ins Café können Sie leider nach wie vor nicht gehen, die Innenbereiche der Gastronomie bleiben einstweilen geschlossen. Sie können allerdings die Angebote der Außengastronomie nutzen. Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Das geht mit und ohne Speiseangebot. Der Zugang zur Außengastronomie ist jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an den Tischen aufhalten. Die Nutzung der in den Restaurants oder Cafés liegenden Sanitäranlagen ist aber natürlich gestattet. Solange man sich nicht an den Tischen befindet, muss man unbedingt eine Maske tragen!

Beherbergung

Darf man in Niedersachsen auch wieder Wochenendausflüge mit Übernachtung oder Urlaub machen?

Ja, auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen wieder öffnen. Dies gilt jedoch in den nächsten zwei/drei Wochen zunächst nur für Menschen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben. Damit soll sichergestellt werden, dass zunächst die Zahl der Touristen und die allgemeine Mobilität zunächst noch etwas niedriger gehalten werden. Die erforderlichen Kontaktnachverfolgungen sollen gut beherrschbar bleiben. Dies alles dient insbesondere auch dem Ziel, nicht durch ein rasches Wiederansteigen der Zahl der Neuinfizierten die Sommersaison zu gefährden.

Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50.

Gilt die Pflicht, sich bei Anreise und zweimal wöchentlich testen zu lassen auch für Menschen mit einer eigenen Ferienwohnung oder einem eigenen Ferienhaus am Urlaubsort und für Dauercamper?

Ja, so ist es, auch diese Personen müssen sich bei der Anreise und zweimal wöchentlich testen lassen. Grund ist, dass sich die Zahl der Urlauber in den Tourismusorten jetzt doch schrittweise erhöhen wird. Damit steigt auch die Gefahr sich mit dem COVID-19-Virus zu infizieren.

Zoos und botanische Gärten

Muss ich mich wirklich testen lassen wenn ich mit meiner Familie in den Zoo gehen will?

Nein, nicht unbedingt. Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert: Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.

Weitere Freizeitaktivitäten

Was kann ich denn sonst in den nächsten Wochen in meiner Freizeit in Niedersachsen machen?

Auch in den nächsten Wochen gilt noch, dass Spazierengehen, Wandern oder Radfahren, Kajak fahren oder was auch immer alleine, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder (je nach Inzidenz) einer bzw. zwei Personen an der frischen Luft in Bereichen, in denen sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig aufhalten eine größtmögliche Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.

Seilbahnen bleiben auch weiterhin geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden.

Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden.

Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).

Museen etc.

Stimmt es, dass ich jetzt auch für den Besuch eines Museums einen negativen Testnachweis benötige?

Ja, der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.

Kulturelle Veranstaltungen

Wann kann ich endlich wieder ins Theater oder ins Kino gehen?

Die Innenbereiche von Theatern, Kinos Konzerthäusern und Kulturzentren bleiben leider einstweilen noch geschlossen. Theater- oder Kinovorstellungen, Konzerte oder andere nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegte Sitzveranstaltungen aber dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand stattfinden. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung.

Testungen

Welche Tests sind zulässig in Niedersachsen?  

Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Ein zuhause alleine oder vor den Augen von Familienmitgliedern oder Mitbewohnerinnen und -mitbewohnern durchgeführter Test reicht nicht aus.

Wo kann ich mich denn dann testen lassen? 

Unter Aufsicht kann man sich

  1. a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.
  2. b) Mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten.
  3. c) Auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden.

Müssen Personen, die an den Sitzungen kommunaler Gremien teilnehmen getestet werden? 

Nein, wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.

Ich möchte shoppen oder ins Restaurant gehen, was für einen Testnachweis brauche ich jeweils?

Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt, wenn Sie dort einen kostenlosen Bürgertest in Anspruch nehmen.

Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis dort digital oder schriftlich bescheinigen zu lassen. Auch wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann Ihre Arbeitgeberin oder ihr Arbeitgeber dies bescheinigen.

Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.

Wie oft darf ich mich denn kostenlos testen lassen, geht das nicht nur einmal in der Woche?

Bei Bedarf können Sie sich auch täglich kostenlos testen lassen. Der Bund sichert jeder Bürgerin und jedem Bürger mindestens einen Test in der Woche verbindlich zu. Sie können diese Bürgertests aber auch mehrmals in der Woche oder sogar täglich in Anspruch nehmen. Es müssen vor Ort lediglich ausreichend Tests zur Verfügung stehen und es muss sich ausdrücklich um Bürgertests handeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Testzentrums darauf, dass dort auch wirklich Bürgertests angeboten werden, wenn Sie Gebühren vermeiden möchten. Sie können sich aber natürlich auch in privaten Zentren testen lassen, die dafür eine Gebühr verlangen.

Müssen sich meine Kinder auch testen lassen, wenn ich sie in ein Geschäft mitnehmen möchte?

Das hängt vom Alter Ihrer Kinder ab: Die Pflicht zur Testung gilt für alle Personen ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen für das Betreten eines Geschäftes oder einer Außengastronomie etc. keinen negativen Test.

Meine Kinder erhalten bereits Tests zur Eigenanwendung von der Schule. Können sie mit der von mir ausgestellten Bescheinigung über einen negativen Test auch shoppen gehen?

Leider nicht. Es gelten nur die Ergebnisse von Tests, die unter Aufsicht einer unabhängigen Institution ermittelt und dann schriftlich oder digital bescheinigt wurden.

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