BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Game
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Geänderte Corona-Verordnung ab Montag, 10. Mai 2021 – COV ab 10 Mai

Geänderte Corona-Verordnung ab Montag, 10. Mai 2021

9. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am Montag, 10. Mai 2021 treten die aus der beigefügten Lesefassung erkennbaren Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft. Damit werden die am letzten Dienstag angekündigten ersten vorsichtigen Lockerungsschritte umgesetzt werden. Kindern und Jugendliche sollen wieder mehr Schulbesuch, mehr Sport und mehr Freizeitaktivitäten ermöglicht werden. In den Bereichen Gastronomie und Einzelhandel, Tourismus und Kultur soll es zu ersten Öffnungen kommen.

Möglich ist all dies Dank des kontinuierlichen Absinkens der Zahl der Neuinfizierten in den allermeisten Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen. Dies wiederum ist den Menschen in Niedersachsen zu verdanken, die sich in den letzten Wochen und Monaten sehr konsequent an die Cor

Die jetzt anstehenden Lockerungen basieren auf den folgenden drei elementaren Grundsätzen:

  • Draußen ist sicherer als drinnen!
  • Risikominimierung durch deutliche Ausweitung der Testpflichten!
  • Für alle gilt auch weiterhin Abstand halten und Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung!

Hier die zehn wichtigsten Lockerungen:

  1. Kitas und Schulen

Überall in Niedersachsen werden Schulen und Kindertagesstätten im Wechselbetrieb mit festen Gruppen offen gehalten bis zum übernächsten Tag nach drei aufeinanderfolgenden Tagen, an denen die 7-Tages-Inzidenz von 165 überschritten wird. Die außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung wird auch wieder zugelassen. Die Öffnungen im Bildungsbereich werden durch zweimal wöchentliche Tests abgesichert. Das gilt nun auch für die Berufsbildung.

  1. Kontaktbeschränkungen

Ab dem morgigen Sonntag werden durch Bundesrecht Menschen deren vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt (gilt auch beim Sport). Sie unterliegen auch nicht mehr den in einigen Landkreisen und Kommunen noch geltenden nächtlichen Ausgangssperren. Bereits seit dem 19. April werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt. Sie müssen also keine Tests machen.

In allen am Montag, 10. Mai 2021 seit fünf Werktagen durchgehend bei einer 7-Tages- Inzidenz von unter 100 liegenden Landkreisen und kreisfreien Städten gilt darüber hinaus Folgendes:

  1. Sport

Bis zu 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können draußen mit getesteten, geimpften oder genesen Betreuungspersonen wieder Kontaktsport treiben – auch Mannschaftssport! Getesteten, vollständig geimpften oder genesenen Erwachsenen ist immerhin kontaktfreier Sport in Gruppen draußen mit mindestens 2 m Abstand voneinander wieder möglich. Schwimmbäder können (nur) für die Erteilung von Schwimmunterricht und Schwimmkursen geöffnet werden. Unterrichtende und volljährige Teilnehmende müssen getestet sein, die Gruppen dürfen jenseits der Geimpften und Genesenen nicht mehr als 20 Personen umfassen. Solarien dürfen öffnen (sind aber natürlich kein Sport).

  1. Einzelhandel

Auch der über die notwendige Grundversorgung hinausgehende Einzelhandel kann wieder öffnen. In Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 200 m² ist ein Einkauf nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (Click and Meet). Der Zugang zu Geschäften mit mehr als 200 qm Verkaufsfläche ist nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung zulässig.

  1. Außengastronomie

Die Außenbereiche von Gastronomiebetrieben (mit und ohne Speiseangebot) dürfen mit einem Hygienekonzept, das insbesondere hinreichende Abstände zwischen den einzelnen Tischen vorsieht, bis 23:00 Uhr geöffnet haben. Der Zugang ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich, wenn nicht bereits eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachgewiesen werden kann. Die Gäste müssen sich an Tischen aufhalten.

  1. Beherbergung

Auch Beherbergungsbetriebe dürfen in Niedersachsen für Menschen die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachsen haben wieder öffnen. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Hotels und Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 % belegt werden, für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreise zu entzerren. Zulässig sind mit Testungen bei Anreise und zweimal wöchentlich zukünftig auch wieder mehrtägige Kinder- und Jugendfreizeiten in Gruppengrößen bis 50. 

  1. Zoos und botanische Gärten

Der Besuch eines Zoos, eines Tierparks oder eines botanischen Gartens wird nun doch erleichtert:  Zoologische und botanische Gärten können bis zu einer 50-prozentigen Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Geöffnet werden können dann jedoch nur die Außenbereiche. Sollen auch Innenräume geöffnet werden, gilt für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besucher eine Testpflicht.

  1. Weitere touristische Angebote

Seilbahnen bleiben geschlossen, Sessellifte aber können geöffnet werden. Angebote von Freizeitparks u.ä. unter freiem Himmel können mit einem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen (also ohne Dach oder Plane).

  1. Museen etc.

Der Besuch von Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten ist jedoch nur mit negativem Testnachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung möglich. Auch hier gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %.

  1. Kulturelle Veranstaltungen 

Theater, Kinos Konzerthäuser und Kulturzentren dürfen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Personen Sitzveranstaltungen mit Hygienekonzept und hinreichendem Abstand durchführen. Zugangserfordernis ist eine negative Testung, eine vollständige Impfung oder eine Genesung. Erlaubt sind nur Veranstaltungen, die nicht auf eine Interaktion und Kommunikation zwischen den Besucherinnen und Besuchern angelegt sind. Beispiele hierfür sind ein Klassikkonzert, eine Tanzvorführung oder ein Theaterstück, nicht aber ein Fußballspiel.

Was sonst noch wichtig ist:

Soweit für den Besuch der vorgenannten Bereiche Testungen vorgeschrieben sind, können dies PCR- oder PoC-Schnell- oder -Selbsttest sein. Die Tests müssen allerdings unter Aufsicht durchgeführt werden. Dies ist

  1. a) in einem zugelassenen Testzentrum möglich; kostenlose Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden.

Zulässig ist jedoch auch

  1. b) eine Testung direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung.

Und schließlich können

  1. c) unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen verwendet werden.

Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft verwendet werden. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren benötigen jenseits des Schulbetriebs keine negativen Testnachweise. Auch wer an Sitzungen kommunaler Gremien teilnimmt, kann, aber muss sich vorher nicht testen lassen.

Die inhaltlichen Änderungen in der CoronaVerordnung treten am Montag, 10. Mai 2021 in Kraft. Sie gelten zunächst bis zum 30. Mai 2021.

Auch die Geltungsdauer der Niedersächsischen QuarantäneVerordnung wird bis zum 30. Mai 2021 verlängert.

Lesefassung der am Montag, 10. Mai 2021 in Kraft tretenden Corona-Verordnung (Änderungen in Gelb markiert):

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Kultusminister Tonne: Gute Rahmenbedingungen für Start ins Szenario B – Rapid Ag© Bernd Günther

Kultusminister Tonne: Gute Rahmenbedingungen für Start ins Szenario B

7. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mehr als 3.000 von rund 3.200 Schulen haben Ergebnisse zur zweiten Testwoche (KW 17; 26.04.2021-30.04.2021) an das Niedersächsische Kultusministerium gegeben:

Rund 1,2 Millionen Testkits wurden an Schülerinnen und Schüler ausgegeben, sowie mehr als 242.000 Testkits an Schulbeschäftigte. Bei Schülerinnen und Schülern wurden bei der regelmäßigen Testung 650 positive Selbsttest-Ergebnisse ermittelt, von welchen 342 in der PCR-Nachtestung auch bestätigt wurden. 146 positive Selbsttestungen Schulbeschäftigter wurden in 35 Fällen durch PCR-Tests bestätigt.

Zudem wurden rund 23.100 anlassbezogene Testungen bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Von diesen Testungen erwiesen sich 31 als positiv, hiervon wurden 26 über PCR-Tests bestätigt. Schulbeschäftigte: rund 11.000 Testungen, 9 Schnelltests positiv, 7 davon PCR-bestätigt.

Bisher ausgeliefert wurden fast 12 Millionen Testkits, in den Schulen noch vorrätig sind noch mehr als 5,6 Millionen Selbsttests. Die Belieferung der Schulen mit zwei wöchentlichen Tests pro Schülerin oder Schüler sowie für die Schulbeschäftigten bereits in der Vorwoche ist damit sichergestellt.

Zudem haben mindestens die 1.-Impfung erhalten:

  • 45% aller Lehrkräfte
  • 87 % der Grundschullehrkräfte
  • 72% der FöS-Lehrkräfte

Kultusminister Grant Hendrik Tonne kommentiert:

„Beim Testen und beim Impfen geht es gut voran. Mit der Selbstteststrategie haben wir gut 400 Infektionen entdeckt, das Verfahren spielt sich immer mehr ein und wird zur Routine. Zudem sind die Impffortschritte bei den Lehrkräften ebenso unübersehbar wie erfreulich. Das sind gute Rahmenbedingungen für einen sicheren Start ins Szenario B am kommenden Montag für die allermeisten Schülerinnen und Schüler. Alle bewährten Sicherheits- und Hygienemaßnahmen bleiben bestehen.

Dabei gilt es den Fokus eindeutig aufs Ankommen und Gewöhnen zu richten. Viele Kinder und Jugendliche waren monatelang nicht in der Schule. Das wird angemessen berücksichtigt, daher werden in der ersten Woche nach Rückkehr aus dem Distanzlernen im Szenario C zum Beispiel keine schriftlichen Arbeiten geschrieben. Das haben wir den Schulen gegenüber noch einmal klar per Erlass kommuniziert.

Ich bin überzeugt, die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler freut sich sehr auf Montag, ebenso dürfte es bei den Lehrkräften sein. Zudem gibt es große Erleichterung bei den Eltern. Ich wünsche allen einen guten Start in den Wechselunterricht. Ich bin zuversichtlich, dass der Start glücken wird.

Für Debatten über vollen Präsenzunterricht in Szenario A ist es derweil noch zu früh. Wir alle wünschen uns das, auch ich persönlich. Allerdings müssen wir erstmal trittsicher im Szenario B sein. Diese Stabilität ist wichtig. Dessen unbenommen arbeiten wir an Plänen, bei weiter sinkenden Inzidenzen perspektivisch noch mehr Präsenzunterricht zu ermöglichen.“

Niedersachsen startet Modellprojekte für Covid-19-Schutzimpfungen in Betrieben – Betriebsärzte impfen

Niedersachsen startet Modellprojekte für Covid-19-Schutzimpfungen in Betrieben

6. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Im Rahmen des Impfpaktes hat sich Niedersachsen mit den Vertreterinnen und Vertretern der betriebsärztlichen Dienste, der Gewerkschaften und der Wirtschaft auf die Durchführung von Modellprojekten für betriebliche Covid-19-Schutzimpfungen verständigt. Das Gesundheitsministerium hat aus einer ganzen Reihe von Bewerbungen nun fünf Betriebe für entsprechende Projekte ausgewählt, die in den nächsten Tagen an den Start gehen werden. Das Projekt startet am 10. Mai, so dass die ersten Unternehmen im Laufe der kommenden Woche mit den Impfungen beginnen werden.

„Der Bund hat angekündigt, dass die Betriebsärztinnen und -ärzte ab dem 7. Juni flächendeckend in die Impfkampagne einbezogen werden sollen. Unser Ziel mit den Modellprojekten ist es, den Start der betrieblichen Impfungen in Niedersachsen gut vorzubereiten und erste Erfahrungen mit den Impfungen in Betrieben zu sammeln“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Das Ende der Modellprojekte ist für Ende Mai vorgesehen, um die Ergebnisse noch vor der flächendeckenden Einbindung evaluieren zu können.

Folgende Unternehmen nehmen teil:

  • VW als eigenständiges Impfzentrum
  • Salzgitter AG in Kooperation mit dem Impfzentrum Salzgitter
  • ROSSMANN in Kooperation mit dem Impfzentrum Hannover
  • REWE in Kooperation mit dem Impfzentrum Hannover
  • Sartorius in Kooperation mit dem Impfzentrum der Stadt Göttingen

Der Impfstoff für die Modellprojekte (insgesamt rund 11.700 Dosen) wird vom Land bereitgestellt. „Wir können deshalb nur mit einigen wenigen Unternehmen und einer vergleichsweise geringen Menge des Impfstoffs starten. Denn der Impfstoff ist nach wie vor knapp und die Wartelisten der Impfzentren gut gefüllt. Aus diesem Grund verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen auch, sich mit den Impfungen ausschließlich im Rahmen der Priorisierung zu bewegen“, verdeutlicht Behrens.

„Wir versprechen uns dennoch wichtige Erkenntnisse und Antworten auf eine Reihe von Fragen: Wie rasch können größere Gruppen im betrieblichen Kontext gut angesprochen und geimpft werden? Wie ist die Impfbereitschaft in den Belegschaften? Wie kann die Impfung optimal in den Betriebsalltag integriert werden“, so Behrens.

Mit dem flächendeckenden Einstieg in die betrieblichen Impfungen ab Juni sollen die Betriebsärztinnen und -ärzte dann vom Bund über den Großhandel mit Impfstoff versorgt werden, so wie dies heute schon bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten der Fall ist.

Daniela Behrens: „Ab diesem Zeitpunkt wird unsere Impfkampagne auf drei Säulen basieren: Zum einen auf den Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die ab Juni noch einmal deutlich mehr Impfstoff erhalten werden. Zweitens auf den Impfungen in den Impfzentren und durch deren mobile Teams, die mittlerweile unter Volllast laufen und für die nach der Verabredung der Länder mit dem Bund keine zusätzlichen Impfdosen mehr vorgesehen sind. Und drittens auf den Impfungen in den Betrieben, mit denen wir auch Menschen erreichen können, die sich sonst möglicherweise gar nicht für einen Termin anmelden würden.“

Die Unternehmen für die Modellprojekte wurden nach den folgenden Kriterien ausgewählt:

  1. Kapazitäten für die Vorbereitung eigener Impfstraßen, in denen im weiteren Verlauf der Impfkampagne eine große Zahl von Beschäftigten geimpft werden kann;
  2. Berücksichtigung gefährdeter Berufsgruppen, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht ins Homeoffice wechseln können;
  3. Unternehmen, die in einer Hochinzidenzregion agieren;
  4. Unternehmen, die eine besondere Systemrelevanz für die Impfstoffproduktion in Deutschland und weltweit haben.

„Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei den teilnehmenden Unternehmen und dem Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) für die gute Zusammenarbeit. Ganz ausdrücklich möchte ich mich aber auch bei den vielen vielen Unternehmen bedanken, die in den letzten Wochen ebenfalls ihre Bereitschaft signalisiert haben und die uns gerne bei der Impfkampagne unterstützen wollen und nun nicht ausgewählt wurden. Ich bitte Sie und Ihre Beschäftigten noch um ein wenig Geduld, Sie werden schon sehr bald alle die Gelegenheit dazu erhalten“, freut sich Ministerin Behrens über die große Resonanz auf die Modellprojekte.

Niedersachsen legt Fahrplan für Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3 vor – Prio 3 Nds

Niedersachsen legt Fahrplan für Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3 vor

6. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen wird die Terminvergabe für Personen aus der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnung im Laufe des Monats schrittweise öffnen.

Ab dem kommenden Montag, den 10. Mai, 8 Uhr, können sich in einem ersten Schritt alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60 Jahre, Personen mit bestimmten Vorerkrankungen und bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen sowie Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, im Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie unter der Hotline des Landes unter 0800 9988665 für einen Termin in ihrem örtlichen Impfzentrum anmelden.

Aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens an der Hotline wird ausdrücklich empfohlen, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen. Auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können diese Gruppen dann Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht.

„Nachdem wir den Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60 Jahre, bereits seit einigen Wochen Termine mit dem Impfstoff von AstraZeneca angeboten haben, öffnen wir für diese Gruppe nun auch die Terminvergabe für die anderen Impfstoffe. Wer heute bereits auf der Warteliste steht, muss sich nicht erneut anmelden, sondern wird so schnell wie es die Verfügbarkeit der Impfstoffe vor Ort zulässt, mit Terminen versorgt“, erklärt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Mit der Öffnung der Impfberechtigung für Personen in schwierigen Wohn- und Lebensverhältnissen ermöglichen wir den örtlichen Impfzentren zudem ab Montag die Durchführung von Impfaktionen in bestimmten Quartieren mit großen sozialen Herausforderungen und einem damit einhergehenden erhöhten Infektionsgeschehen“, so die Ministerin. Welche Quartiere hier in Frage kommen, könne vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern am besten bewertet und entschieden werden.

Eine Auswahl des Impfstoffs sei in den Impfzentren weiterhin nicht vorgesehen. Aus der grundsätzlichen Impfberechtigung erwachse zudem kein Anspruch auf eine sofortige Impfung, so die Ministerin: „Derzeit stehen noch mehr als 500.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen auf der Warteliste für einen Impftermin. Leider haben wir noch immer nicht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass wir allen Impfberechtigten auch sofort ein Impfangebot machen können. Dennoch ist es richtig und geboten, den Übergang in die Priorität 3 nach der Bundesimpfverordnung nun schrittweise weiter voranzubringen, bevor die Priorisierung im Juni voraussichtlich gänzlich aufgehoben wird. Wir wollen, dass diejenigen, die nach der Einschätzung der ständigen Impfkommission (STIKO) ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung und schwere Krankheitsverläufe aufweisen, auch einen gewissen zeitlichen Vorsprung bei der Terminanmeldung und auf den Wartelisten erhalten.“

Neben den Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 sind ab dem kommenden Montag, den 10. Mai, impfberechtigt:

  1. Personen mit folgenden Erkrankungen:
  • behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,
  • Immundefizienz oder HIV-Infektion,
  • Autoimmunerkrankungen,
  • rheumatologische Erkrankungen,
  • Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie,
  • Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische neurologische Erkrankungen,
  • Asthma bronchiale,
  • 0chronisch entzündliche Darmerkrankung,
  • Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
  • Adipositas (BMI über 30).
  1. Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.
  2. Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  3. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.

In einem zweiten Schritt der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnung können ab Montag, den 17. Mai auch die folgenden Personen und Gruppen einen Termin in ihrem Impfzentrum bzw. einen Wartelistenplatz erhalten:

  1. Tätige im Lebensmitteleinzelhandel
  2. Mitglieder von Verfassungsorgangen
  3. in relevanter Position Tätige bei Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien- und Pressewesen
  4. in relevanter Position Tätige bei Auslandvertretungen, politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen: Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen

Der dritte und letzte Öffnungsschritt vor der vollständigen Aufhebung der Priorisierung folgt schließlich am Montag, dem 31. Mai mit den folgenden Personen und Gruppen:

  1. Personen, die an Hochschulen tätig sind
  2. Wahlhelferinnen und -helfer
  3. in besonders relevanter Position Tätige in KRITIS Unternehmen, insbesondere: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen
  4. Tätige in med. Einrichtungen, insbesondere in Laboren ohne Patientenbezug

Angehörige aller oben genannten Berufsgruppen sind herzlich aufgefordert, zu ihrem Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber mitzubringen, die unter https://www.niedersachsen.de/download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt werden kann.

In Bezug auf die Unternehmen der „kritischen Infrastruktur“ (KRITIS) gilt die Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (https://www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/Sektoren/sektoren_node.html ) in Verbindung mit der BSI-Kritisverordnung des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html .

Die Beurteilung, ob jemand in einer „besonders relevanten Position“ oder „relevanten Position“ in der entsprechenden Berufsgruppe ist, treffen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder Selbstständigen und bestätigen dies mit Hilfe der ArbeitgeberInnenbescheinigung.

Als Indiz für die besondere Relevanz der Position kann beispielsweise gelten, dass eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter nicht ohne weiteres ersetzt werden kann. Die Bewertung, ob eine solche „besonders relevante Stellung“ gegeben ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes durch die jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu treffen.

Im Hinblick auf risikobehaftete Arbeits- und Lebensverhältnisse kann z. B. für die Impfung im Impfzentrum ein Nachweis über den Bezug von SGB II (Hartz 4) erfolgen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate mit Krankheitsausbrüchen, ist es dem kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienst außerdem möglich, vor Ort besondere Schwerpunkte für Impfangebote in Quartieren vorzusehen, in denen ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Personen, die aus den oben genannten medizinischen Gründen impfberechtigt sind, müssen dies im Impfzentrum mit einer Bescheinigung einer Ärztin oder eines Arztes nachweisen, welche die Berechtigung nach der Impfverordnung bestätigt.

Hier eine grafische Übersicht über die einzelnen Stufen der Prioritätsgruppe 3:

Sicherheitsfehler: PDF-Dateien müssen auf der selben Domäne wie diese Website gehostet sein.

PDF ist gehosted auf: http://https%3A%2F%2Fbg-press.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F05%2FImpfung-Prio-3_U%CC%88berblick.pdf aber diese Site ist: https://bg-press.de

Welchen Nachweis benötigt man zur Impfberechtigung für die einzelnen Stufen der Prioritätsgruppe 3:

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt – Bundesverfassungsgericht

Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

5. Mai 2021/in Niedersachsen, Panorama

KARLSRUHE (red). Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. 

Somit hat das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen laut der Corona-Notbremse abgelehnt. Es wurde mit dieser Ablehnung der Eilanträge aber nicht entschieden, ob die Ausgangsbeschränkungen generell mit dem Grundgesetz vereinbar wären. Erst eine Hauptverhandlung muß diese Frage grundsätzlich klären.

sicher.mobil.leben. - Länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion in Niedersachsen – BGPress 1548© Bernd Günther

sicher.mobil.leben. – Länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion in Niedersachsen

5. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red/PM). Auch in der Innenstadt von Hannover kontrolliert die Polizei und Ordnungsdienste am heutigen Mittwoch zum überwiegenden Teil Fahrradfahrer*innen. Unter anderem wurde die Einhaltung des Fahrverbots mit Fahrrädern in einigen hannoverschen Fußgängerzonen kontrolliert. Wer auf dem Fahrrad erwischt wurde, den sprachen die Polizeibeamten freundlich aber bestimmt an und belehrten sie über ihr Fehlverhalten. Bei Uneinsichtigkeit gab es dann auch schon einmal einen Strafzettel. Die meisten sahen aber ein, dass sie durch ihr Verhalten nicht gerade zur Verkehrssicherheit beitrügen und schoben ihr Rad dann durch die Fußgängerzone.

Seit heute Morgen (05.05.2021, 06:00 Uhr) laufen in ganz Niedersachsen umfangreiche Maßnahmen zum Thema Verkehrssicherheit. Im Fokus stehen dabei insbesondere Radfahrende. Hintergrund ist die länderübergreifende Aktion sicher.mobil.leben. mit dem Thema „Radfahrende im Blick“. Niedersächsische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden dabei bis in den späten Abend hinein auf den Straßen zwischen dem Harz, der holländischen Grenze und der Nordsee im Einsatz sein. Unterstützt werden sie an den vielen Kontroll- und Aktionsorten in Niedersachsen von der Landesverkehrswacht Niedersachsen und den Verkehrswachten vor Ort, dem ADFC Niedersachsen e.V. und dem ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Niedersachsen ist durch die vielen attraktiven touristischen Ziele und hervorragend ausgebauten Strecken ein echtes Mekka für Radler. Heute geht es uns vor allem um die Sicherheit all derer, die regelmäßig – auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule – auf zwei Rädern unterwegs sind. Nicht zuletzt der E-Bike-Boom hat dafür gesorgt, dass immer mehr Menschen auf Rädern immer schneller unterwegs sind. Leider zeigt die Entwicklung der Verkehrsunfallstatistik, wie wichtig es ist, alle Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer weiter und immer wieder auf die Gefahren hinzuweisen, denen gerade Radfahrenden auf E-Bikes und Pedelecs durch ihre Geschwindigkeiten ausgesetzt sind. Das Ziel des heutigen Tages: Wir wollen das Radfahren im Fahrradland Niedersachsen noch weiter voranbringen und gleichzeitig den Radverkehr sicherer machen.“

Minister Pistorius hob dabei auch die Partner zur Verkehrssicherheit hervor, die durch regelmäßige Aufklärungsarbeit für gegenseitige Rücksichtnahme werben. Minister Pistorius weiter: „Gerade während der Corona-Pandemie haben viele Menschen das Radfahren für sich entdeckt. Immer häufiger bleibt das Auto in der Garage, weil es mit dem Fahrrad oder Pedelec genauso schnell, aber gleichzeitig viel entspannter und aktiver geht. Nur eines darf man dabei nie vergessen: Fahrradfahrende zählen weiterhin zu der Gruppe der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Sie umgibt kein schützender Rahmen. Darum führen viele Unfälle zu schweren Verletzungen.“

Ob auf innerstädtischen Straßen und Plätzen oder auf Niedersachsens Landesstraßen, die Niedersächsische Polizei ist heute überall im Land präsent, um zu kontrollieren und gemeinsam mit den Partnern in der Verkehrssicherheitsarbeit auf die Gefahren rund um den Fahrradverkehr hinzuweisen. Die Aktion wird durch die sozialen Medien flankiert.

Der Präsident der Landesverkehrswacht Niedersachsen, Heiner Bartling, sagt: „Die Vorteile des Radverkehrs sind offenkundig: Radfahren ist gesund, umweltfreundlich, kostengünstig und flexibel einsetzbar. Radfahren muss aber sicher sein. Deshalb unterstützen wir das Tragen von Fahrradhelmen als individuellen Sicherheitsgewinn. Helme schützen vor schlimmen Kopfverletzungen. Und wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer: ‚Fokus auf den Verkehr‘. Eine kurze Unaufmerksamkeit kann unter Umständen nicht nur zu gefährlichen Verkehrssituationen oder riskanten Fahrmanövern, sondern auch zu gravierenden Unfällen führen. Die Benutzung des Handys ist sowohl am Steuer eines Autos als auch beim Radfahren nicht erlaubt. Wird dieses Verbot ignoriert, wird das Risiko schwerer Unfälle leichtfertig in Kauf genommen. Häufig getragen von dem Gedanken ‚Es wird schon gut gehen, bisher ist ja nichts passiert‘. Das ist ein gefährlicher und im schlimmsten Fall tödlicher Trugschluss.“

Dazu betont Birgit Blaich-Niehaus, Leiterin Verkehr, Technik und Umwelt im ADAC Niedersachsen-Sachsen-Anhalt: „Achtsames Miteinander im Verkehr und gegenseitige Rücksichtnahme sind der beste Weg zu mehr Sicherheit. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer können die Straßen mit rücksichtsvollem Verhalten sicherer machen, das gelingt allerdings nur gemeinsam. Oft hilft ein Perspektivwechsel: Denn nur wer sich in die Situation der anderen Verkehrsteilnehmenden hineinversetzt, wird seine Sichtweise ändern und mehr Verständnis entwickeln. Gleichzeitig muss jeder zu seiner eigenen Sicherheit beitragen. Gut sichtbare Kleidung, ein auffälliger Helm und eine intakte Beleuchtung helfen maßgeblich, besser wahrgenommen zu werden. Vorausschauendes Fahren ohne Ablenkung trägt zur eigenen Sicherheit bei, reduziert das Gefährdungsrisiko und vermeidet Ärger mit anderen Verkehrsteilnehmern.“

Als weiterer Partner in der Verkehrssicherheit setzt sich in Niedersachsen auch der ADFC für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ein. Laut ADFC-Fahrradklimatest 2020 fühlen sich rund 70 Prozent der Befragten beim Radfahren nicht sicher. Ein wichtiger Grund dafür sei, so laut Umfrage, die häufige Missachtung des vorgeschriebenen Überholabstands zu Radfahrenden.

„Gerade beim Überholen von Radfahrenden durch Autos gilt es, Radfahrende im Blick zu haben und sie nicht zu bedrängen und zu gefährden. Wenn 1,5 Meter innerorts oder 2 Meter außerorts nicht eingehalten werden können, müssen Autofahrende hinter den Radfahrenden warten“, so der Vorsitzende des ADFC Niedersachsen, Rüdiger Henze. „Dies gilt auch an Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen.“

Insgesamt kontrollierte die Polizei in Niedersachsen am heutigen Tag bereits in den ersten Stunden rund 300 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dabei sind bisher rund 210 Regelverstöße verwarnt bzw. geahndet worden. Dazu gehörten auch drei Fahrrad- und ein Pedelecfahrender, die am frühen Morgen an einer Kreuzung in Hannovers Innenstadt (Hamburger Allee/Rundestr.) das dortige Rotlicht missachteten. Bei derartigen Verstößen beträgt das Bußgeld mindestens 60,- Euro.

Die Polizei und ihre Partner setzen sich weiter für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ein. So werden die Kontrollen der Polizei und die gemeinsamen Präventionsaktionen mit den Partnern am heutigen Tag bis in die späten Abendstunden fortgesetzt.

Die Ergebnisse für Niedersachsen in Zahlen:

Polizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz 808
Kontrollorte landesweit 308
Kontrollierte Fahrzeuge 12.073
·          davon Fahrräder 4.956
·          davon Pedelecs 710
·          davon Elektrokleinstfahrzeuge 114
·          davon Pkw, Lkw etc. 6.293
Anzahl der festgestellten Verstöße 3.087
·          davon von Radfahrenden 2.416
o    davon Nichtbeachtung der Verkehrsflächenbenutzung (z.B. verbotswidriges Fahren in Fußgängerzonen, auf Gehwegen, entgegen der Fahrtrichtung etc.) 1.137
o    davon Mängel am technischen Zustand (z.B. Beleuchtung, Klingel etc.) 631
o    davon Ablenkung (z.B. verbotswidrige Handybenutzung, Kopfhörer etc.) Mängel am technischen Zustand (z.B. Beleuchtung, Klingel etc.) 285
o    davon weitere verkehrsrechtliche Verstöße: 363
·          davon von sonstige Kfz.-Fahrenden 671
o    davon Park- und Haltverstöße mit Blick auf Radverkehrsflächen 176
o    davon sonstige verkehrsrechtliche Verstöße (z.B. Überholseitenabstand, Geschwindigkeit, Abstand etc.) 495
Anzahl zu erwartender Fahrverbote 10
Corona-Dashboard Niedersachsen liefert zentrale Corona-Daten auf einen Blick – Corona Dashboard Niedersachsen

Corona-Dashboard Niedersachsen liefert zentrale Corona-Daten auf einen Blick

5. Mai 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Seit dem Inkrafttreten der Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) am 24. April 2021 sind die vom Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Inzidenzwerte maßgeblich für die Regelungen der Bundesländer. Vor diesem Hintergrund hat auch Niedersachsen die öffentliche Kommunikation der Inzidenzen von den Werten des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) auf die RKI-Werte umgestellt. Bislang erfolgte dies anhand einer tabellarischen Übersicht auf den Seiten des Portals www.niedersachsen.de.

Jetzt geht die Landesregierung einen Schritt weiter und bietet mit dem Corona-Dashboard Niedersachsen ein tagesaktuelles und interaktives Informationsangebot zum Corona-Geschehen niedersachsenweit und in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten. Neben Informationen zum Infektionsgeschehen liefert das Dashboard Informationen zum Stand der Impfkampagne und zu der Auslastung der Intensivstationen.

Mit dem Corona-Dashboard Niedersachsen erhalten Niedersächsinnen und Niedersachsen folgende Daten:

  • Darstellung der aktuellen Inzidenzen je Landkreis, Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz im Rückblick und aktuelle Fallzahlen sowie Todesfälle
  • Auslastung der Intensivstationen im Land inklusive der gemeldeten intensivmedizinisch behandelten Covid-19-Fälle, Zahl der Menschen, die beatmet werden, Reserve an betreibbaren Intensivbetten
  • Zahlen der Erst- und Zweitimpfung, Anzahl der Impfdosenlieferungen sowie die Impfquote für Niedersachsen
  • Informationen zu den Impfzentren sowie ausgewählten Testmöglichkeiten

Das Corona-Dashboard Niedersachsen ist unter folgender URL aufrufbar: https://t1p.de/mz5d

Einzelne Informationsangebote werden in Kürze auch auf dem Portal www.niedersachsen.de unter „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ zu finden sein.

Weiterführende Informationen zur Datengrundlage:

Die Daten für das Infektionsgeschehen, wie die Inzidenzen, Fallzahlen und Todesfälle, stammen vom Robert Koch-Institut (RKI), die Daten zum Impfmonitoring, darunter die Anzahl der Erst- und Zweitgeimpften, die Impfquote und Anzahl der gelieferten Impfdosen, basieren auf den Daten des Bundesministeriums für Gesundheit sowie dem Robert Koch-Institut und die Daten zur intensivmedizinischen Auslastung entstammen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

 

Vorsichtige Schritte in Richtung Normalität – Vorsichtige Lockerungen

Vorsichtige Schritte in Richtung Normalität

4. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). In der heutigen Pressekonferenz haben Ministerpräsident Stephan Weil, Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, die Sozialministerin Daniela Behrens und der Bildungsminister Grant Hendrik Tonne zu den für die ab dem 10. Mai beabsichtigten vorsichtigen Lockerungen in Niedersachsen Stellung bezogen. Die genauen Maßnahmen und deren Umsetzung wird in einer veränderten Corona-Verordnung demnächst bekannt gegeben.

In Niedersachsen sinkt die Zahl der Neuinfizierten nun bereits seit einigen Wochen kontinuierlich. „Landesweit wurde jetzt endlich wieder die Hundertergrenze unterschritten, etwa zwei Drittel der Landkreise und Kommunen liegen unter 100“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Das ist eine ermutigende Entwicklung, die wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land verdanken. Obwohl es ihnen sicherlich schwergefallen ist, haben sie in beeindruckender Weise die Kontaktbeschränkungen eingehalten und ihre Mobilität reduziert. Herzlichen Dank dafür! Das gibt uns die Möglichkeit, jetzt erste Lockerungen einzuleiten und mit den Menschen zusammen ein paar vorsichtige Schritte hin zu mehr Normalität zu machen.“

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Ich freue mich, dass damit auch die Menschen, die in Gastronomie, Einzelhandel oder Hotellerie tätig sind, jetzt schrittweise wieder loslegen können und eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. Die harte, vom Virus erzwungene Auszeit ist hoffentlich auch für diese Branchen bald vorbei.“

Sozialministerin Daniela Behrens „Die Infektionslage in Niedersachsen hat sich deutlich verbessert. Wir können davon ausgehen, dass die Inzidenzentwicklung weiter rückläufig ist. Das bestätigen auch mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ein Hauptgrund ist der zunehmende Impffortschritt. Wir setzen die Impfkampagne mit größtem Elan um, so dass die Zahl der Niedersachsen, die mindestens erstgeimpft ist, weiter steigen wird.“

Wenn die positive Entwicklung der Fallzahlen anhält, und mehr und mehr Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen über fünf Werktage hintereinander in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Inzidenzwerten unter 100 bleiben, können diese Regionen in die nächsttiefere Stufe wechseln. Die Basis des Niedersächsischen Lockerungskonzeptes für Gastronomie, Einzelhandel, Tourismus, Kultur und Sport sind konsequente – und im Vergleich zum Status Quo – sogar noch ausgeweitete Testpflichten. Unbedingt weiter beachtet werden müssen Abstands- und Maskenpflichten, Kontaktnachverfolgung wird der Regelfall sein, diese sind analog möglich, digitale Möglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht und sollten ausgeweitet werden.

Stephan Weil: „Wir wollen insbesondere Kindern und Jugendlichen wieder mehr Aktivitäten ermöglichen und vor allem auch die Bildung stärken. Aufgrund der geringeren Infektionsgefahr an der frischen Luft gilt der Grundsatz: mehr draußen als drinnen. Wir wollen dabei gesicherte Zonen durch Testungen schaffen und gehen bei den Öffnungen mit Augenmaß vor. Angesichts der sinkenden Infektionszahlen möchten wir vollständig geimpften, vollständig genesen und aktuell getesteten Menschen wieder mehr Aktivitäten und mehr Miteinander ermöglichen und den Kulturschaffenden im Land, aber auch den Sportbegeisterten sowie der Gastronomie, dem Einzelhandel und der Tourismuswirtschaft neue Perspektiven aufzeigen.“

Bildungsminister Grant Hendrik Tonne ergänzt: „Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen sich wieder unkomplizierter treffen, gemeinsam Sport treiben und endlich auch wieder regelmäßig in Kita und Schule gehen können. Ab dem kommenden Montag wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten.“

Die Kindertageseinrichtungen in Regionen einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 wechseln ab dem 10. Mai 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.

Alle Schulen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 165 bieten dann Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.

Zudem wird ab nächster Woche auch über einer Inzidenz von 165 in den folgenden Bereichen Unterricht im „Szenario B“ stattfinden:

  • in den Schuljahrgängen 9 und 10, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  • der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  • der 4. Schuljahrgang und
  • die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie die Förderschulen Sehen und Hören.

Grant Hendrik Tonne: „Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein größeres Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Das erleichtert mich sehr, denn die Kinder und Jugendlichen verzichten seit Monaten und leisten einen enormen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbies, Sport, und das Treffen mit Freunden haben negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die heutigen Öffnungsschritte sind notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir größere Sicherheiten geschaffen.“

Auch im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung soll ein Präsenzbetrieb mit strengen Hygiene- und Testkonzepten wieder erlaubt werden – auch hier jedoch in wechselnden kleinen Gruppen. Vergleichbares gilt für die außerschulische Bildung und die Erwachsenenbildung sowie für Fahr- und Flugschulen.

Da private Treffen als einer der Haupttreiber der Infektionen gelten, können die Kontaktbeschränkungen nicht weiter gelockert werden: Treffen dürfen sich weiterhin in privaten und in öffentlichen Räumen ein Haushalt und zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes mit den dazugehörigen Kindern unter 14 Jahren.

Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Meine herzliche Bitte an die noch nicht von Corona genesenen oder vollständig geimpften Menschen in Niedersachsen: Nutzen Sie die Testmöglichkeiten in den Kommunen. Jeder Selbsttest erhöht die Sicherheit. Und verlegen Sie Ihre privaten Treffen möglichst nach draußen“

„In über fünf Werktage hinweg unter 100 liegenden Regionen werden auch die bislang geschlossenen Geschäfte des Facheinzelhandels wieder geöffnet, im Bekleidungsladen, im Möbelhaus oder im Schuhgeschäft kann also wieder eingekauft werden. Zugang erhält man jedoch –  jenseits der schon jetzt offenen und die notwendige Grundversorgung absichernden Bereiche – nur mit dem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung.

„Wir bitten die Verantwortlichen vor Ort, diese Voraussetzungen konsequent zu kontrollieren“, so Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. In den zusätzlich ab dem 10. Mai geöffneten Geschäften des Facheinzelhandels gelten zunächst strenge Kapazitätsbegrenzungen, 20 qm Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde muss vorhanden sein, oberhalb von einer Gesamtverkaufsfläche von 800 qm sind 40 qm Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde erforderlich.“

Geöffnet werden soll unter einer Inzidenz von 100 mit Abstandsregelungen und entsprechenden Hygienekonzepten die Außengastronomie. Die Gäste benötigen einen negativen Testnachweis oder einen Nachweis für ihre Genesung oder ihre Impfung. Auch in der Außengastronomie müssten die geltenden Kontaktbeschränkungen berücksichtigt werden, also ein Haushalt plus zwei Personen aus einem anderen Haushalt mit dazugehörenden Kindern bis 14 Jahren. Eine vorsichtige Öffnung der Innengastronomie mit einer Kapazitätsbegrenzung auf 50 Prozent ist dann für den nächsten Öffnungsschritt in zwei bis drei Wochen geplant.

„Die wirtschaftliche Situation der Betriebe im Gastgewerbe ist durch die zurückliegenden Monate extrem angespannt. Jetzt gibt es für die Gastronomen wieder einen Lichtblick – und    den Menschen in Niedersachsen, die jetzt lange verzichten mussten, wird noch in der Spargelzeit ein schöner Restaurantbesuch ermöglicht, zumindest schon einmal draußen”, freute sich Bernd Althusmann.

Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten zoologische und botanische Gärten können weiterhin mit maximal 50-prozentiger Kapazität geöffnet bleiben. Notwendig ist ein negativer Testnachweis oder ein Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung.

„Die Theater und Kinos unseres Landes bitten wir noch um ein wenig Geduld“, so Sozialministerin Daniela Behrens. „Sie können jedoch – soweit es das Wetter erlaubt – unter freiem Himmel bereits Sitzveranstaltungen anbieten. Voraussetzung sind auch hier negative Testung, vollständige Impfung oder Genesung. Leider sind jedoch Großveranstaltungen im Innenbereich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus noch zu gefährlich.“

‚Draußen ist sicherer als drinnen‘, dieser Grundsatz gilt auch im Sport. Und Kinder und Jugendliche brauchen auch Mannschaftssport noch dringender als Erwachsene. Deshalb wird draußen auch Kontaktsport mit bis zu 30 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ermöglicht, Betreuerinnen und Betreuer benötigen einen negativen Testnachweis.

Erwachsene können kontaktfrei draußen zusammen Sport treiben. Sie müssen dabei aber mindestens zwei Meter Abstand voneinander in alle Richtungen halten Und alle samt negativ getestet, geimpft oder genesen sein.

Im Innenbereich gelten die gleichen Kontaktbeschränkungen, die auch sonst bei privaten Treffen gelten, also ein Haushalt plus zwei Personen eines anderen Haushalts. Neu ist hier, dass dennoch Erwachsene ebenso sowie Trainerinnen oder Betreuer beim Sport im Innenbereich negativ getestet genesen oder geimpft sein müssen.

„Es ist uns ein großes Anliegen, den Menschen in Niedersachsen wieder Wochenendausflüge und Urlaube zu ermöglichen und den Beschäftigten in der Tourismuswirtschaft wieder eine Perspektive zu geben“, so Ministerpräsident Stephan Weil.

Von nächstem Montag an können in allen Regionen mit einer mindestens fünf Werktage andauernden Unterschreitung der 100er-Inzidenz Beherbergungsbetriebe wieder öffnen, allerdings in einer Anlaufphase zunächst als Vorsichtsmaßnahme nur für Landeskinder. Notwendig sind ein negativer Test bei der Anreise und weitere Tests mindestens zweimal pro Woche während des Aufenthalts in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus. In Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und auf Campingplätzen ist ein täglicher Test erforderlich. Die Testpflicht entfällt für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag; Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen nur bis zu 60 Prozent belegt werden. Hotelrestaurants sind zur Versorgung der dort beherbergten Gäste wieder geöffnet.

Sozialministerin Daniela Behrens: „Ich halte diese ersten Lockerungen für vertretbar, bitte aber die Menschen in Niedersachsen, auch weiterhin umsichtig und zurückhaltend mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Bitte nutzen Sie die Testangebote: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich täglich kostenlos testen lassen – diese kostenlosen Tests werden mittlerweile landesweit an vielen Stellen, wie beispielsweise in kommunalen Testzentren, Apotheken und Arztpraxen angeboten.“

Auch der Ministerpräsident betont: „Wir dürfen nicht übermütig und vor allem nicht unvorsichtig werden, aber wir vertrauen darauf, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen, mit den zurückgewonnenen Freiheiten verantwortungsvoll umgehen und sich und andere nicht unnötig gefährden.“

Die geplanten Maßnahmen in der neuen Corona-Verordnung ab dem 10. Mai im Überblick (Stand 4. Mai):

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
sicher.mobil.leben. – Fahrradfahrer

sicher.mobil.leben.

4. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Niedersachsen beteiligt sich in diesem Jahr wieder an der länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktion sicher.mobil.leben. Nachdem die Aktion im vergangenen Jahr wegen vermehrter Einsätze der Polizei im Zuge der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte, lautet das Motto in diesem Jahr „Radfahrende im Blick“.

Pistorius: „Wir legen auch angesichts der Veränderungen in der Verkehrsunfallstatistik den Fokus bei der Verkehrssicherheitsarbeit verstärkt auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs“

Der inzwischen dritte länderübergreifende Aktionstag dieser Art beginnt am Mittwoch, 5. Mai, um 6 Uhr. In Niedersachsen wird die Polizei dabei mit verschiedenen Kontroll- und Präventionsaktionen bis in die späten Abendstunden für mehr Rücksicht und Verständnis von und gegenüber Zweiradfahrenden im Straßenverkehr werben. Unterstützt werden die Polizeibeamtinnen und -beamten an den Kontroll- und Aktionsorten in Niedersachsen auch von Angehörigen der Verkehrswachten, des ADFC Niedersachsen e.V. und des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir legen auch angesichts der Veränderungen in der Verkehrsunfallstatistik den Fokus bei der Verkehrssicherheitsarbeit verstärkt auf Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Das Straßenbild hat sich in den vergangenen Jahren, gerade wegen immer besserer und einer stetig wachsenden Zahl von Fahrrädern und Pedelecs, deutlich verändert. Das hat leider auch zu mehr Unfallopfern in diesem Bereich geführt. Zudem ist ein besonderer Corona-Effekt, dass immer mehr Menschen das Radfahren für sich entdeckt oder wiederentdeckt haben. Immer häufiger bleibt das Auto stehen und auch längere Wege werden auf zwei Rädern bewältigt. Wir wollen an dem Aktionstag darum vor allem für gegenseitige Rücksichtnahme werben und alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dafür sensibilisieren, dass sich vermehrt auch ältere Menschen auf deutlich schnelleren Rädern im Straßenverkehr bewegen. Dieses gegenseitige Verständnis ist wichtig, um entsprechende Verkehrssituationen richtig einschätzen zu können, als Radfahrende, Autofahrer und auch Fußgänger.“

Gemeinsam mit den Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit wird die Polizei auch vor und nach dem Aktionstag landesweit über die Gefahren rund um den Radverkehr hinweisen. Bei den Kontrollen richtet sich der Schwerpunkt auf Schulwege, Fußgängerzonen, Fahrradstraßen und Unfallschwerpunkte. Dabei legen die Beamtinnen und Beamten ein hohes Augenmerk auf besonders unfallgefährdende Verhaltensweisen, wie den korrekten Seitabstand beim Überholen, Ablenkung, den technischen Zustand der Fahrräder und Alkoholbeeinflussung. Aber auch die verbotswidrige Nutzung von Straßen und Fußgängerbereichen oder das verkehrsgefährdende Abstellen von Fahrzeugen auf Schutzstreifen stehen im Fokus.

Im Jahr 2020 hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 370 Todesopfer im Straßenverkehr gezählt, darunter waren 51 Fahrrad- und Pedelec-Fahrende. Das sind 22 weniger als noch ein Jahr zuvor.

„Trotz dieser positiven Entwicklung, bei der die Corona-Pandemie deutlich ihren Beitrag geleistet hat, dürfen wir eins nicht außer Acht lassen: Fahrradfahrende gehören weiterhin zu der Gruppe der schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Sie haben eben, anders als Autofahrer, keine schützende Karosserie um sich herum. Deswegen geht ein Verkehrsunfall mit dem Rad meist auch mit schweren Verletzungen einher“, so Minister Pistorius. „Wir haben in diesem Jahr den Schwerpunkt auf den Radverkehr gelegt, um gerade in diesem Bereich die Verkehrssicherheit dauerhaft zu verbessern. Die länderübergreifende Aktion ist ein Beitrag dazu.“

Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai – Schule und Kita B

Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai

4. Mai 2021/in Niedersachsen
HANNOVER (PM). Ab kommenden Montag, dem 10. Mai 2021, wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag mitgeteilt hat.
Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag, dem 10. Mai 2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bieten ab Montag, dem 10. Mai 2021, Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.
Zudem wird ab Montag, dem 10. Mai 2021, geregelt, dass neben Abschlussprüfungen unabhängig von der Inzidenz für folgende Schuljahrgänge Unterricht im „Szenario B“ stattfinden kann:
  1. der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  2. der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  3. der 4. Schuljahrgang und
  4. die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:
„Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Das erleichtert mich sehr, denn die Kinder und Jugendlichen verzichten seit Monaten und leisten einen enormen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbys, Sport und das Treffen mit Freunden hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen – daher sind die heutigen Öffnungsschritte notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Denn mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir eine weitere Sicherheitsmaßnahme eingezogen.
Im Zusammenhang mit der Verteilung der Tests an die Schulen hat es eine deutliche Stabilisierung gegeben. Durch den Ausbau der Umschlags- und Lieferkapazitäten sowie der Optimierung von logistischen Prozessen ist es gelungen, dass grundsätzlich alle Schulen ihre Tests für die kommende Woche bereits in der Vorwoche erhalten und voraussichtlich ab der kommenden Woche nur noch einzelverpackte Tests an die Schule ausgeliefert werden.

Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.

Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.

Die Tests sind ein Präventions-Tool, das gut funktioniert. Schule ist also noch sicherer geworden. Und nach wie vor haben wir es mit Einzelansteckungen zu tun, Massenausbrüche in Schulen sind in Niedersachsen nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“

Die Regelungen im Überblick:

I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.

Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.

Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

Tabelle Bildrechte: MK Nds
Inzidenztabelle für Schulen

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

  • In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.
Seite 56 von 79«‹5455565758›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite
Search Search

Neueste Beiträge

  • Wildwechsel im Herbst: Zeitumstellung erhöht Unfallrisiko 23. Oktober 2026
  • Eine Stunde zurück: Winterzeit 2026 beginnt am Wochenende 22. Oktober 2026
  • Laubbeseitigung Hannover: aha entfernt 3.500 Tonnen 22. Oktober 2026
  • Betriebsversammlung ÜSTRA Reisen: Busausfälle am Montag 22. Oktober 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Oktober 2026
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
« Sep.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Eigener RSS-Nachrichten Feeder

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Warnung – gültig ab 04:00 Uhr

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 24.10.2026 04:00–24.10.2026 18:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) anfangs aus südlicher, später aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 19:30 Uhr
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Aktiv

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 24.10.2026 04:00–24.10.2026 18:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) anfangs aus südlicher, später aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen bis 75 km/h (21 m/s, 41 kn, Bft 9) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 19:30 Uhr
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Aktiv

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 19:30 Uhr
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN