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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Impftermin und Wartelistenplatz können ab sofort online storniert werden – Impftermine stornieren

Impftermin und Wartelistenplatz können ab sofort online storniert werden

15. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort können impfberechtigte Personen ihren Impftermin oder ihren Wartelistenplatz im Impfportal auf www.impfportal-niedersachsen.de online absagen. Die Stornierung über die Telefon-Hotline 0800 99 88 665 ist weiterhin möglich.

Wer beispielsweise auf der Warteliste steht, jedoch bereits von seiner Hausarztpraxis einen Impftermin bekommen hat, wird darum gebeten, seinen Termin abzusagen. So können Impftermine in den Impfzentren für andere berechtige Personen freigegeben werden, die schneller geimpft werden können.

Im Impfportal ist hierfür die Funktion „Termin/Wartelistenplatz stornieren“ hinzugefügt worden. Wer seinen Termin stornieren möchte, muss zunächst seine Telefonnummer angeben und erhält im Anschluss einen Code. Dieser Code ist zusammen mit dem Geburtsdatum für die sich anschließende Stornierung einzugeben.

Impfangebote für Beschäftigte aller Schulformen ab Mai – Lehrer impfen

Impfangebote für Beschäftigte aller Schulformen ab Mai

15. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen soll ab Mai auch das Personal an weiterführenden und berufsbildenden Schulen ein Impfangebot für eine COVID-19-Schutzimpfung erhalten, wie Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute mitgeteilt haben. Bisher waren die Impfmöglichkeiten auf das Personal an Grund- und Förderschulen beschränkt.

„Die Impfkampagne in Niedersachsen läuft jetzt so gut, dass ich fest davon ausgehe, dass wir uns im Verlauf des Mai von den Priorisierungsgruppen nach und nach lösen können. Mit den Impfungen im Grund- und Förderschulbereich haben wir eine gute Basis geschaffen, damit Unterrichtende und an Schulen Beschäftigte gut geschützt ihrem wichtigen Bildungsauftrag nachkommen können. Ab Mai werden wir dieses Angebot auf alle anderen Schulformen ausweiten“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kommentiert dazu: „Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, Schule im Umfeld des Corona-Virus noch sicherer als bisher zu machen, und so möglichst allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht ermöglichen. Dazu gehört auch der Schutz der Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit in der Schule. Mit der Ausweitung der Impfungen kommen wir auch hier wieder einen Schritt weiter. Damit setzen wir zudem ein klares Signal für pragmatische Lösungen. Die Impfverordnung von Bundesgesundheitsminister Spahn bietet einen kleinen Spielraum, den wir jetzt nutzen, um die überfällige Impfmöglichkeit auf alle Schulformen zu erweitern.“

Impfzentren und Schulen können damit ab 1. Mai Termine ausmachen für impfwillige Lehrkräfte und weitere an Schule tätige Personen wie Sekretariatskräfte oder Hauswarte, Schulbegleitungen, Integrations- oder Teilhabeassistenz, Studierende oder Praktikanten. Die Landesregierung wird die Kommunen und Schulen entsprechend informieren. Die Impfzentren werden gebeten, ab Mai möglichst zügig die Impfangebote für diese Zielgruppe bereitzustellen, damit für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzangebote in der Schule gemacht werden können.

Umgesetzt wird die Impfaktion von den Kommunen und Impfzentren vor Ort und ihren mobilen Impfteams. Sie kontaktieren über die Schulen die potenziellen Impflinge für einen entsprechenden Termin.

Das Angebot richtet sich an etwa 52.000 Lehrkräfte an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und 15.500 Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen im Land. Hinzu kommen weitere Beschäftigte im Schulbereich.

Seit Anfang März können sich bereits Beschäftigte an den Grund- und Förderschulen sowie das Kita-Personal in Niedersachsen zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion impfen lassen. An den Grundschulen sind inzwischen etwa 30.000 und damit etwa ein Drittel der Lehrkräfte erstmals geimpft. Die Aufnahme des Schul- und Kita-Personals in der höheren Impfpriorität war auf Initiative Niedersachsens in der Gesundheits- und Kultusministerkonferenz zurückgegangen. Damit wird der Bildungsanspruch der Kinder und Jugendlichen gesichert.

Auftaktsitzung des „Impfpaktes für Niedersachsen“ – Impfen Symbol© Bernd Günther

Auftaktsitzung des „Impfpaktes für Niedersachsen“

14. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Mittwoch zur digitalen Auftaktsitzung des „Impfpaktes für Niedersachsen“ eingeladen. Der Einladung folgten Vertreterinnen und Vertreter aller Akteurinnen und Akteure, die an der niedersächsischen Impfkampagne maßgeblich mitwirken. Dazu gehören neben den Kommunen die Ärztinnen und Ärzte, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, der Gewerkschaften und Unternehmen, der Apotheken, der Krankenhäuser und des Katastrophenschutzes. Themen der Sitzung waren unter anderem Berichte aus den Impfzenten und Praxen sowie die Erfahrungen der Kommunen vor Ort.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Die pandemische Lage ist nach wie vor herausfordernd, auch in Niedersachsen. Die Impfungen gegen das Virus sind der Weg aus der Pandemie. Es gilt daher, mit vereinten Kräften dafür zu sorgen, dass die Impfkampagne vorangebracht und noch weiter beschleunigt wird.“

Die Impfkampagne habe in den letzten Wochen bereits deutlich an Fahrt aufgenommen. Mehr als 16 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen sind mindestens einmal geimpft, 6 Prozent sind durch zwei Impfungen bereits vollständig geschützt. Durch die Einbeziehung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seit der vergangenen Woche gebe es eine weitere große Dynamik, so Behrens.

Die Ministerin betont die Wichtigkeit, die der Impfpakt für den Impffortschritt hat: „Unsere Impfkampagne wird umso erfolgreicher sein, je besser alle Beteiligten –  die Kommunen, die Ärztinnen und Ärzte, die Akteurinnen und Akteure in der Gesundheitswirtschaft, die Hilfsorganisationen, die Verbände, die Sozialpartner und das Land – an einem Strang ziehen.“

Stand jetzt werden in Niedersachsen etwa 216.000 Dosen Impfstoff pro Woche allein in den Impfzentren verimpft. Angepeilt wird in den nächsten Wochen eine Quote von etwa 35.000 Impfungen pro Tag. In den vergangenen 3 Monaten waren es insgesamt knapp 1,8 Millionen Impfungen für rund 1,3 Millionen Niedersächsinnen und Niedersachsen.

„Um insbesondere mit dem Impfstoff von AstraZeneca noch mehr Menschen als bisher zu erreichen und den Schutz für die besonders gefährdeten Personen in Niedersachsen weiter zu erhöhen, haben wir beschlossen, dass die Impfzentren am 24. und 25. April ein landesweites Impfwochenende einplanen werden, an dem bis zu 70.000 Impfungen durchgeführt werden sollen“, kündigt Gesundheitsministerin Behrens an.

An diesen beiden Tagen sollen in allen Impfzentren vordringlich Personen geimpft werden, die derzeit noch auf der Warteliste für eine Impfung stehen und älter sind als 70 Jahre. „Gerade in dieser Altersgruppe ist die Gefahr einer schweren Erkrankung besonders hoch und es besteht für diese Menschen die klare Empfehlung, sich mit dem hochwirksamen Impfstoff von AstraZeneca impfen zu lassen. Ich appelliere deshalb an alle, die ein entsprechendes Impfangebot erhalten, dieses auch wahrzunehmen“, so Behrens.

Die Impfzentren werden die entsprechenden Termine in den nächsten Tagen in das Terminbuchungssystem des Landes eintragen, damit die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich über ihren Impftermin am 24. oder 25. April informiert werden können.

Weitere Schwerpunkte der Konferenz waren die Erfahrungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seit dem Start der Impfungen in den Praxen und die Perspektive für Impfungen in den Betrieben. „Wir waren uns einig, dass wir zum Erfolg der Impfkampagne drei Säulen brauchen: Die Impfungen in den Praxen, in den Impfzentren, aber mittelfristig auch in den Betrieben. Der Bund hat den Start der Impfungen durch die Betriebsärztinnen und -ärzte zuletzt für Anfang Juni angekündigt und wir bereiten uns in Niedersachsen schon jetzt so gut es geht darauf vor“, so Behrens.

Grundsätzlich gebe es bei der Impfkampagne immer wieder die Notwendigkeit, kurzfristige Anpassungen der Strategie vorzunehmen, so die Ministerin: „Wie gestern durch die Gesundheitsministerinnenkonferenz beschlossen, werden wir auch in Niedersachsen zukünftig bei Personen, die jünger sind als 60 und die beim ersten Mal mit AstraZeneca geimpft wurden, zukünftig einen mRNA-Impfstoff für die Zweitimpfung verwenden. Der mögliche Zeitpunkt des Starts der Impfungen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson ist dagegen heute noch ungewiss. Auch vor dem Hintergrund dieser vielschichtigen organisatorischen Herausforderungen bedanke ich mich bei allen Akteurinnen und Akteuren, die heute dabei waren und insbesondere bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Impfzentren betreiben, für ihren großen Einsatz für die Impfkampagne.“

Die mittelfristige Perspektive sei positiv, so Behrens: „Wir erwarten in den nächsten Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoff, sodass die Impfzentren weiter ihren wichtigen Teil zur Impfkampagne beitragen können. Der Anteil des Impfstoffes in den Praxen und später auch bei den Betriebsärztinnen und-ärzten wird sukzessive zunehmen. Darauf bereiten wir uns alle gemeinsam vor und werden auch weiterhin in einem engen Austausch bleiben. Je besser wir mit dem Impfen vorankommen, desto schneller bekommen wir die Pandemie unter Kontrolle.“

Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien – Kita Lockdown

Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien

9. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch nach den Osterferien werden die gültigen Regelungen für Öffnungs- und Schließungsszenarien von Kitas und Schulen fortgeschrieben. Neu hinzu kommt die Testpflicht im Schulbereich mittels Laien-Selbsttests zu Hause.  Zudem werden die Testmöglichkeiten für das Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung von einem Test auf zwei Selbsttests erweitert werden. 

 

I.              Öffnungs- und Schließungsszenarien nach Inzidenzlage:

Wie bisher gelten folgende Regelungen:

  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist die Unterschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist diese Überschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen werden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann eine Notbetreuung im Umfang von bis zu rd. 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Regelungen für Kindertageseinrichtungen entsprechend ausgerichtet.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt. Es bleibt bei entsprechend schlechter Inzidenzlage den Kommunen vorbehalten, schärfere Maßnahmen als die in der Verordnung festgelegten auszusprechen. Kita- und Schulschließungen sollen hierbei aber erst als letzte Instrumente eingesetzt werden, zuvor sind andere Schritte einzuleiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Der Schulbesuch für die Teilnahme an Abschluss- oder Abiturprüfungen darf allerdings nicht untersagt werden.

II.            Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Die Testungen sollten über die Woche verteilt stattfinden, z.B. montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags. Die Schulen legen eigenverantwortlich die jeweiligen Testtage fest, es können auch unterschiedliche Testtage innerhalb einer Schule angesetzt werden. Die Testpflicht gilt auch für Prüflinge.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis ist die Teilnahme am Präsenzbetrieb und an Abschluss- und Abiturprüfungen möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, das negative Testergebnis muss im Zweifel vorgelegt werden. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden. Für diese Nachholtests schaffen die Schulen den organisatorischen Rahmen. Die Schülerinnen und Schüler, die keine Selbsttestung vornehmen bzw. kein negatives Ergebnis vorweisen können, müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden. Auch dann muss ein PCR-Test durchgeführt werden.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Am kommenden Montag, dem 12.04.2021, können die Schulen einen reinen „Abholtag“ durchführen. Zudem ist möglich, dass der erste Test in der Schule gemacht und der zweite dann mit nach Hause genommen wird.
  • Pro Schulwoche werden bis zu 3,2 Millionen Testkits an die Schulen in unterschiedlichen Margen ausgeliefert. Der Zustellungsvorgang für die erste Schulwoche nach den Osterferien (15. Kalenderwoche: 12.04.2021-16.04.2021) läuft derzeit im Hinblick auf die erste Testung, im Verlaufe der KW 15 erwarten die Schulen weitere Lieferungen für die zweite Testung und die Folgewochen. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

III.      Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. 

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.

IV.    Anteilige Finanzierung von Selbsttests für Kita-Beschäftigte:

Ab Montag, dem 12.04.2021, sollen auch die Testangebote für Beschäftigte im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung erweitert werden: Zwei Laien-Selbsttests pro Woche sollen hälftig von den Kita-Trägern und dem Land für das Personal in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen übernommen werden. Ein entsprechender Vorschlag für eine Förderrichtlinie ist zwischen den Träger-Verbänden und dem Land in der Abstimmung. Rückwirkender Förderzeitpunkt soll Montag, 12.04.2021, sein. Das Ende des Förderzeitraums ist vorerst auf den 31.07.2021 festgelegt.

Kultusminister Tonne kommentiert die niedersächsischen Regelungen wie folgt:

„Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen in unserem gemeinsamen Geschäftsbereich für die intensive Arbeit auch in der Osterzeit. Uns allen liegt am Herzen, Bildung und Betreuung immer entsprechend der Pandemielage sicher zu halten, damit die Kinder und Jugendlichen zur Kita, in die Kindertagespflege oder in die Schule gehen können, und zugleich das Infektionsrisiko gering zu halten. Mein Dank gilt auch dem Gesundheits- sowie dem Innen- und dem Finanzministerium, mit denen wir eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um unserem Anspruch, den Kindern und Familien auch in der Pandemie Angebote machen zu können, gerecht zu werden.

Dabei sind wir mit den Testungen wieder einen erheblichen Schritt weitergekommen. Das ist eine sehr zielführende Ergänzung unserer Sicherheitsmaßnahmen. Die bisher wirksamen Konzepte werden dadurch nicht entfallen. Die Tests kommen noch hinzu, ohne etwas zu ersetzen. Es gibt damit ein Mehr an Sicherheit.

Hier wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass ausreichend Testkits bestellt werden, ankommende Testkits umgehend an die Schulen verteilt werden und auch schnellstmöglich zugestellt werden. Entsprechende Umschlagskapazitäten wurden und werden ausgebaut. Ich gehe davon aus, dass sich dieses neue Verfahren in den nächsten Wochen einspielen wird, bitte aber auch um Verständnis, dass die Bestellung, Lieferung und Versendung von über 2 Mio. Testkits wöchentlich für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellt. Genauso wie bei der Lieferung von Masken und Impfstoffen sind wir auch bei den Testkits auf regelmäßige und ausreichende Lieferung der bestellten Mengen angewiesen.

Die Kombination aus inzidenzbasierten Öffnungen, Testen und hohen Hygienestandards erscheint in der aktuellen Lage sehr angemessen. Daher ist Stand heute kein weiterer Änderungsbedarf erkennbar. Ich werbe dafür, diesen Weg vorerst weiter zu beschreiten und damit auf Verlässlichkeit zu setzen.

Der Unwägbarkeiten des Infektionsgeschehens bin ich mir dabei sehr bewusst. Wenn zusätzliche gesamtgesellschaftliche Maßnahmen als notwendig erachtet werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt weiter einzudämmen, sollte allerdings nicht zuerst an mehr Einschränkungen bei Kitas und Schulen gedacht werden. Die Kinder und Jugendlichen leisten bereits während der gesamten Pandemie, zuletzt seit der Vorweihnachtszeit, einen erheblichen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Deren „Homeoffice-Quote“ dürfte weitaus höher als diejenige der Erwachsenen sein. Daher müssen nunmehr auch andere Bereiche in den Fokus rücken.“

Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Celle "voraussichtlich rechtmäßig" – Celle

Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Celle „voraussichtlich rechtmäßig“

7. April 2021/in Niedersachsen

CELLE (PM). Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat gestern die Allgemeinverfügung des Landkreises Celle von Montag, 29. März, und die darin angeordneten Ausgangsbeschränkungen, die noch bis zum 13. April gelten, als „voraussichtlich rechtmäßig“ eingestuft und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die angeordneten Ausgangsbeschränkungen sind nach Meinung des Verwaltungsgerichtes Lüneburg verhältnismäßig: Die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen werde durch mehrere Studien belegt. Der Landkreis habe sich dabei auf die Kommunen beschränkt, in denen sich das Infektionsgeschehen besonders hoch darstelle, nämlich die Städte Celle und Bergen, die Gemeinde Wietze und die Samtgemeinde Flotwedel.

Die Ausgangsbeschränkungen seien zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Pandemie erforderlich. Ohne sie sei eine wirksame Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus erheblich gefährdet. Es gebe im Landkreis Celle deutliche Hinweise darauf, dass sich die meisten Personen im privaten Bereich und insbesondere auf Familienfeiern, Partys und Nachbarschaftstreffen ansteckten. Der Landkreis Celle habe zuvor umfangreiche anderweitige Maßnahmen getroffen, trotzdem habe sich das Infektionsgeschehen aber wesentlich verschlechtert.

Es sei auch kein gleich wirksames und weniger belastendes (milderes) Mittel erkennbar. Insbesondere die vom Antragsteller geforderten Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze oder Ausgangsbeschränkungen am Tage seien im Landkreis Celle nicht zielführend, da vor allem private Zusammenkünfte in den Abendstunden und abendlicher Alkoholkonsum dazu führten, dass die nötigen Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten würden.

Land wählt 13 Kommunen für Corona-Modellprojekte aus – Modellprojekte

Land wählt 13 Kommunen für Corona-Modellprojekte aus

6. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). 13 Kommunen in Niedersachsen können ab kommende Woche Modellprojekte zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie starten. Die Anforderungen an solche Projekte sind hoch. Ein überzeugendes Testregime, eine einsatzfähige digitale Kontaktnachverfolgung und die Untersuchung der Infektionsentwicklung vor Ort sind die entscheidenden Kriterien. Angesichts der Pandemielage und den Risiken einer dritten Infektionswelle in Niedersachsen wurden zunächst nur Kommunen zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten.

Die Auswahl hat heute das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Die Städte Aurich, Achim, Braunschweig, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg  können nun sichere Zone einrichten, um für Bürgerinnen und Bürger z.B. Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien öffnen zu lassen. Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.

Ministerpräsident Stephan Weil erklärt dazu: „Niedersachsen geht sehr umsichtig vor in der aktuell schwierigen Situation. Wir bleiben vorsichtig. Aber wir wollen einem neuen System mit Testen, Besucherlenkung und AHA-Regeln eine Chance geben. Wir brauchen Perspektiven.“

Daniela Behrens: „Ich freue mich über die große Anzahl an Städten und Gemeinden, die sich für das Modellprojekt interessiert haben. Alle Kommunen haben sich viele Gedanken zur Teststrategie vor Ort gemacht. Nicht alle konnten schon die Hürde der digitalen Kontaktnachverfolgung nehmen.“

Die Ergebnisse der Modellprojekte sollen den Weg weisen für sichere Zonen in ganz Niedersachsen. „Denn mit den Projekten untersuchen wir, wie die Öffnung einzelner Bereiche mit einer konsequenten Teststrategie und unter Einhaltung strenger Auflagen möglich ist. Wir wollen so die Grundlage für spätere kontrollierte und gezielte Lockerungen schaffen. Ziel ist es, Schritt für Schritt durch diese Pandemie zu kommen und eine gewisse Normalisierung unseres Lebens zu ermöglichen“, so Daniela Behrens.

„Die kommunalen Spitzenverbände haben ursprünglich einen anderen Ansatz verfolgt. Wir können aber die Augen vor der bundespolitischen Entwicklung nicht verschließen. Im Ergebnis sind wir froh, dass die Niedersächsische Landesregierung an den Modellprojekten festhält. Die Entscheidung für eine gestufte Zulassung der 25 Modellkommunen können wir nachvollziehen“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.

„Der Niedersächsische Städtetag hat sich in den letzten Wochen unter dem Motto „Leben mit Corona“ sehr stark für eine verantwortungsvolle Öffnung des öffentlichen Lebens und die Modellprojekte eingesetzt. Ich danke der Landesregierung, dass sie diese Forderung aufgenommen hat und trotz des aktuell wieder steigenden Infektionsgeschehens umsetzt. Ich bin sicher, dass alle ausgewählten 14 Kommunen sehr verantwortungsbewusst mit den Öffnungsmöglichkeiten umgehen werden“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Städtetages und Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Ulrich Mädge.

„Wir wagen mit diesem Modellversuch ein Stück Normalität und hoffen, dass die Ergebnisse sehr bald für alle Kommunen übertragbar sein werden. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat sich dafür eingesetzt, diesen Versuch auch in kleinen und mittleren Städten durchzuführen. Ich bin überzeugt, dass nach Einbindung einer digitalen Kontaktnachverfolgung gerade dort mit geringen Gefahren für eine Steigerung der Inzidenz der Einzelhandel geöffnet werden kann“, erklärt der Präsident des Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Dr. Marco Trips.

Die Ministerin bedankte sich bei den kommunalen Spitzenverbänden für deren Kooperation. Man habe leider nur eine begrenzte Zahl an Kommunen auswählen können. „Aufgrund der insgesamt hohen Inzidenzwerte wollen wir die Öffnungen nur in einem zeitlich und räumlich eng begrenzten Rahmen testen. Aber alle eingereichten Konzepte stellen für die Kommunen eine gute Grundlage dar, wenn es weitere Öffnungsschritte auf Basis von Tests und digitaler Kontaktnachverfolgung gibt. Die Arbeit am Konzept war nicht umsonst.“

Folgende Voraussetzungen waren durch die Kommunen für die Bewerbung zu erfüllen: Vorlage eines Testkonzepts für ein abzugrenzendes Projektgebiet, Teilnahme an einem app-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App), Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst u.a. zur Einhaltung der AHA- und Hygieneregeln sowie Einbindung des zuständigen Gesundheitsamtes. Das niedersächsische Modellprojekt war in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geregelt worden. Die Auswahl wurde unter Beachtung aller Vorgaben getroffen, wobei eine landesweit gleichmäßige Verteilung der Modellkommunen angestrebt wurde. Wenn mehrere Kommunen ähnlicher Größe alle Anforderungen erfüllt haben, war der niedrigste Wert bei der Sieben-Tages-Inzidenz ausschlaggebend.

Wer in den Projektgebieten der Modellkommunen Geschäfte oder sonstige Einrichtungen betreten möchte, muss – ebenso wie Mitarbeitende – einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Zudem muss bei Zutritt die App für die Kontaktnachverfolgung aktiviert sein. Die Modellkommunen müssen sicherstellen, dass genügend Testkapazitäten da sind und die Auflagen befolgt werden. Für die bisher schon geöffneten Geschäfte gilt die Testpflicht nicht. Im Anschluss an die Modellprojekte werden die Kommunen einen ausführlichen Erfahrungsbericht vorlegen. Auch wissenschaftliche Begleituntersuchungen werden erstellt.

„Der Start der Modellprojekte ist unterschiedlich. Alle Kommunen wollen in den nächsten zwei Wochen beginnen. Die Erlaubnis geht ihnen heute zu. Die ausgewählten Kommunen legen nun Dauer und Geltungsbereich des Modellgebiets per Allgemeinverfügung fest. Die 14 Kommunen tragen damit eine hohe Verantwortung bei der Gestaltung der sicheren Zonen. Das Gesundheitsministerium wird den Verlauf intensiv beobachten“, so Ministerin Daniela Behrens.

Beabsichtigt ist weiterhin, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung zuzulassen. Elf Modellprojekte sollen daher in einer zweiten Runde zugelassen werden. Die Kommunen, die bereits ihre Modellprojekte eingereicht haben, können bis zum 13. April 2021 (18 Uhr) ihre Bewerbung aufrechterhalten, ergänzen bzw. vervollständigen. Über die Aufnahme in die zweite Runde wird bis 17. April entschieden. Zum 19. April tritt darüber hinaus die nächste Corona-Verordnung in Kraft. Die Modellprojekte bleiben Bestandteil.

Dienstag, 06.04.2021 (Nachtrag)

Die Samtgemeinde Elbtalaue erhielt gemeinsam mit 13 weiteren Kommunen die Genehmigung, im Rahmen von Modellprojekten ab der kommenden Woche Läden, Kultur und Außengastronomie in sicheren Zonen zu öffnen. Heute stellte sich heraus, dass die Kommune entgegen der im Antrag gemachten Angaben nicht alle Anforderungen erfüllt. Somit musste die Genehmigung leider heute wieder entzogen werden.

Neben einer Inzidenz von unter 100, einem Testkonzept für ein abzugrenzendes Projektgebiet, einem Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst und dem Einverständnis des zuständigen Gesundheitsamtes, ist die Teilnahme an einem app-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App) unbedingte Voraussetzung für die Genehmigung dieser Projekte.

Die Samtgemeinde Elbtalaue legte ein schlüssiges und überzeugendes Konzept vor. Dabei gaben die Verantwortlichen an, alle Anforderungspunkte zu erfüllen. Heute erhielt das Sozial- und Gesundheitsministerin die Information, dass sowohl die digitale Kontaktnachverfolgung sowie das Einvernehmen des zuständigen Gesundheitsamtes Uelzen / Lüchow-Dannenberg noch nicht vorliegt.

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat, ebenso wie die anderen im ersten Auswahlprozess nicht zum Zug gekommenen Kommunen, die Möglichkeit, ihr Konzept bis 13. April, 18 Uhr nachzubessern und sich an der zweiten Auswahlrunde zu beteiligen.

Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte an Schulen ein – Schnelltest bei Schülern

Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte an Schulen ein

1. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

„Ich denke, wir haben mit dieser Lösung eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, die Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst gering hält“, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne an diesem Donnerstag (01.04.2021) und fügte an: „Auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und möglicherweise unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt.“

Konkret geplant sind folgende Regelungen:

  • Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.
  • Die Tests sind verpflichtend.
  • Getestet wird selbst und zu Hause – vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.
  • Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.

Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Damit ist die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit bei Tests zu Hause auch juristisch haltbar. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht und bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.

Die Testpflicht wird in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine Testwoche mit sogenannten Laienselbsttests vor den Osterferien in den Schulen und zu Hause. Möglichst alle Schulen sollten die Gelegenheit bekommen, das Testen mindestens einmal mit den Schülerinnen und Schülern zu üben. Teilweise wurde in den Schulen getestet, teilweise zu Hause. Mit entsprechenden Testkits beliefert wurden die Schulen überwiegend über ein beauftragtes Zustellunternehmen. Die Testwoche und zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen, von Verbänden, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie aus der Schülerschaft ergaben folgende Erkenntnisse:

  • Selbsttestungen werden von der überwiegenden Mehrheit als sinnvoller Baustein für mehr Infektionsschutz (in Schulen) gesehen.
  • Eindeutig bevorzugt werden Eigentests zu Hause. Regelmäßige Testungen in der Schule bieten zwar bessere Kontrollmöglichkeiten, haben aber auch Nachteile:
    • Schülerinnen und Schüler fühlen sich sehr unwohl bei Tests vor und in der Klasse.
    • Tests in der Schule und evtl. erforderliches Abholenlassen bei einem Positivtest sind sehr aufwendig.
  • Die Selbsttestungen sind möglichst am Präsenztag noch vor Verlassen des eigenen Hauses durchzuführen, bevor es Richtung Schule geht.
  • Bei der Belieferung der Schulen muss der Versand so gesteuert werden, dass regelmäßig ausreichend Testkits in ausreichender Menge in der Schule vorhanden sind.

Die verpflichtenden Selbsttests ergänzen das bestehende Maßnahmenpaket, um Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte im Präsenzunterricht zu schützen und nach einem teilweise monatelangen Lockdown trotz der aktuellen Infektionslage wieder zurück in die Schulen zu holen. Zu dem Gesamtpaket gehören außerdem:

  • inzidenzbasierte Unterrichtsmodelle mit Präsenzunterricht und Lernen zu Hause in jeweils kleinen Gruppen,
  • Abstands- und Hygieneregeln
  • Lüftungskonzept 20-5-20
  • Maskenpflicht außerhalb und zum Teil im Unterricht
  • Impfungen für Lehrkräfte
Ostern in Corona-Zeiten: Verstärkte Polizeipräsenz an Ausflugszielen und zu „Car-Freitag“-Treffen – Polizeikontrollen© Bernd Günther

Ostern in Corona-Zeiten: Verstärkte Polizeipräsenz an Ausflugszielen und zu „Car-Freitag“-Treffen

31. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das bevorstehende lange Osterwochenende fällt für viele Menschen anders aus als zuletzt gehofft. Auf Grund der Corona-Pandemie gelten die Einschränkungen der Niedersächsische Corona-Verordnung fort. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger auch über die Ostertage dazu angehalten sind, möglichst wenige soziale Kontakte zu pflegen, die Abstandsregelungen einzuhalten und damit die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Polizei Niedersachsen wird auch über Ostern die Schwerpunkteinsätze zur Überwachung und Durchsetzung der Niedersächsischen Corona-Verordnung fortführen. Insbesondere an beliebten Ausflugszielen wie dem Steinhuder Meer, im Harz oder in der Lüneburger Heide, aber auch in städtischen Park- und Grünanlagen wird verstärkt auf die Einhaltung der Corona-Regeln geachtet werden. Dazu werden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten beispielsweise per Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung geltender Regeln hinweisen und, wo erforderlich, notwendige weitere Maßnahmen treffen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Auch wenn es bereits das zweite Osterfest ist, das wir im Lockdown verbringen müssen: Die Maßnahmen sind weiterhin notwendig, um uns und andere zu schützen. An Feiertagen auf Treffen mit Freunden oder unseren Familien zu verzichten, fällt auch mir persönlich nicht leicht. Dennoch ist Abstand halten weiterhin das Gebot der Stunde. Die niedersächsische Polizei wird auch während der Ostertage präsent sein und konsequent gegen Verstöße vorgehen. Damit das nicht notwendig wird, kann jeder und jede Einzelne von uns einen Beitrag leisten, das Ansammlungsverbot und die teilweise geltenden Ausgangssperren einzuhalten.“

Die Polizei appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die in einzelnen Kommunen, Landkreisen und der Region Hannover aufgrund von Allgemeinverfügungen geltenden Ausgangssperren sowie das Ansammlungsverbot auch über Ostern zwingend einzuhalten. Eine Ansammlung ist gegeben, wenn Personen räumlich zusammenkommen und dabei ein Mindestmaß an sozialer Gemeinsamkeit vorliegt – etwa Spaziergänge oder Picknick, ohne dass sich die Beteiligten hierzu gemeinsam verabredet haben müssen. Das bloße aneinander Vorbeigehen wird hiervon nicht umfasst; Warteschlangen sind ebenfalls keine Ansammlungen.

Sofern die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen oder aufgrund von Hinweisen Ansammlungen antrifft, die unter das Verbot gem. § 2 Absatz 1a der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen fallen, wird sie die betroffenen Personen zunächst auf die Einhaltung der Regelung hinweisen und sie bitten, die Ansammlung zu beenden. In Fällen, in denen erhebliche Verstöße vorliegen oder der polizeilichen Ansprache nicht gefolgt wird, sind Platzverweise, die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und erforderlichenfalls auch Ingewahrsamnahmen denkbar.

Ergänzend werden zu den Osterfeiertagen insbesondere Hygienekonzepte für das Zusammenkommen zu religiösen Versammlungen und die Regelungen zu Osterfeuern landesweit in die Kontrollen der Polizei einbezogen. Auch der bei Autoliebhabern bekannte „Car-Freitag“ wird im Fokus der Polizei stehen. „Ich bitte Sie dieses Jahr einmal mehr, auf diese Veranstaltung zu verzichten. Nicht nur wegen der Corona-Pandemie, sondern auch wegen der hohen Gefahr, die von illegalen Autorennen für alle Beteiligten ausgeht“, sagt Minister Pistorius.

Impfungen mit AstraZeneca: Niedersachsen folgt STIKO-Empfehlung – AstraZeneca© Bernd Günther

Impfungen mit AstraZeneca: Niedersachsen folgt STIKO-Empfehlung

30. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen wird der Impfstoff von AstraZeneca ab morgen (Mittwoch, 31. März 2021) nur noch für Menschen ab 61 Jahren, die den Priorisierungsgruppen 1 und 2 angehören, zur Verfügung stehen. Damit folgt die Landesregierung der jüngsten Empfehlung der STIKO.

Als Grund für die Empfehlung weist die STIKO auf Gerinnungsstörungen hin, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung aufgetreten sind und in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Beobachtet wurden diese seltenen schweren Nebenwirkungen überwiegend bei Menschen unter 60 Jahren. Die STIKO empfiehlt daher, die COVID-19 Vaccine AstraZeneca für Personen im Alter ab 61 Jahren zu verwenden. Ihr Einsatz unterhalb dieser Altersgrenze bleibt indes nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoakzeptanz nach sorgfältiger Aufklärung möglich.

Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wir folgen der STIKO-Empfehlung und sehen fortan für die bis 60-Jährigen einen anderen Impfstoff vor. Wir werden also kurzfristig umdisponieren und haben unseren Dienstleister bereits angewiesen, keine neuen Termine mehr für die entsprechende Personengruppe mit diesem Impfstoff zu vergeben. Zum Glück kam heute die Nachricht, dass BioNTech seine Lieferungsmengen erhöhen kann. Insofern hoffen wir, dass die heutige Entscheidung nicht zu allzu großen Verzögerungen im Impffortgang führen wird.“

Ministerpräsident Stephan Weil: „Ich bedauere sehr, dass jetzt viel Verunsicherung aufkommen wird. AstraZeneca bleibt dennoch  ein wichtiger Impfstoff zur Eindämmung der Coronainfektionen. Ich bitte vor allem die Über-60-Jährigen herzlich, sich AstraZeneca gegenüber aufgeschlossen zu zeigen. Ich jedenfalls werde mich mit AstraZeneca impfen lassen, sobald ich an der Reihe bin. Eine möglichst rasche und möglichst vollständige Impfung aller Menschen in unserem Land ist nach wie vor die einzige wirkliche Brücke heraus aus der Pandemie.“

Hinsichtlich der zweiten Impfstoffdosis für die unter 61-Jährigen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, wird die STIKO bis Ende April Stellung nehmen. Davon sind in Niedersachsen knapp 40.000 Menschen im April betroffen. Niedersachsen drängt hier auf eine baldige Entscheidung, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die STIKO muss möglichst schnell eine Empfehlung für die zweite Impfung vorlegen. In Niedersachsen stehen eigentlich die ersten Zweitimpfungen ab dem 12. April an. Diese können wir um drei Wochen verschieben. Aber dann brauchen wir eine klare Empfehlung der Impfkommission, ob man die Zweitimpfung mit AstraZeneca oder einem anderen Impfstoff vollenden kann.“

Behrens: „Ich halte AstraZeneca weiterhin für einen guten Impfstoff. Wir impfen derzeit vor allem die über 70- und 80-Jährigen. Er kann hier problemlos eingesetzt werden. Dieser Impfstoff kann das Risiko, an Covid-19 zur erkranken oder daran zu versterben, wesentlich senken.“ Behrens verweist darüber hinaus auf die STIKO-Empfehlung, die deutlich macht, dass Personen unter 60 Jahren gemeinsam mit dem impfenden Arzt entscheiden können, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

Positive Zwischenbilanz zu den Impfungen in der Niedersächsischen Polizei – BGPress 8036 2© Bernd Günther

Positive Zwischenbilanz zu den Impfungen in der Niedersächsischen Polizei

30. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Impfung der Polizeibeschäftigten in Niedersachsen macht gute Fortschritte: Seit dem Impfstart der etwa 13.800 für die Impfung aktuell priorisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei haben mehr als drei Viertel der Berechtigten (ca. 84 Prozent oder etwa 10.300 Personen) ihren Termin zur Erstimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Impfstart in der Niedersächsischen Polizei war der 26. Februar 2021.

Der Priorisierungsgruppe 2 zugeordnet sind Angehörige der Polizei, die insbesondere viel Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern haben und so einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, also vor allem Polizistinnen und Polizisten aus dem Einsatz- und Streifendienst und der Bereitschaftspolizei. Durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wurden zunächst die Impfungen für diese Gruppe mit dem Impfstoff AstraZeneca freigegeben. Inzwischen besteht auch die Möglichkeit einer Impfung für Angehörige der Polizei mit jeweils einem der zugelassenen mRNA-Impfstoffe, soweit diese zur Verfügung stehen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich bereits bei der Innenministerkonferenz (IMK) im vergangenen Dezember – letztlich auch erfolgreich – dafür eingesetzt, dass Polizistinnen und Polizisten durch das Bundesgesundheitsministerium höher priorisiert wurden, als es ursprünglich von der Ständigen Impfkommission (StiKo) vorgeschlagen worden war.

Minister Pistorius hält es insbesondere auf Grund der auftretenden Corona-Mutanten für wichtig, dass weitere Bereiche der Polizei in Niedersachsen früher geimpft werden: „Gerade vor dem Hintergrund der auch in der Altersgruppe der 40- bis 60-Jährigen zunehmend feststellbaren schweren Verläufe sollten die Impfprioritäten nach vernünftigen Kriterien aufgelockert werden. Mit dem gelungenen Impfstart in der Polizei haben wir eine gute Ausgangsbasis geschaffen, an die wir jetzt anknüpfen sollten. Auch ermittelnde Polizistinnen und Polizisten haben bei der Bearbeitung und Aufklärung von Straftaten viele Kontakte nach außen, die sich nicht vermeiden lassen und tragen somit ein hohes Infektionsrisiko.“

Auch weitere, für die Funktionsfähigkeit des Staates wichtige Bereiche – wie der Brand- und Katastrophenschutz – müssen auf Grund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung im Rahmen der Impfung früher berücksichtigt werden. „Auch Feuerwehrmitglieder sollten früher die Möglichkeit einer Impfung erhalten. Eine Ortsfeuerwehr im ländlichen Bereich, bei der plötzlich sechs Leute auf einmal ausfallen, ist schlicht nicht mehr einsatzfähig. Darauf sollten wir jetzt reagieren“, so Minister Pistorius weiter.

Landespolizeipräsident Axel Brockmann hatte – genau wie Minister Pistorius – die Impfstelle der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen besucht. Brockmann sagt: „Es ist ein gutes Signal an die Menschen in Niedersachsen, dass innerhalb von vier Wochen schon so viele Polizistinnen und Polizisten ein Impfangebot erhalten haben. Die zwischenzeitliche Aussetzung der Impfungen mit dem Wirkstoff AstraZeneca war kein größeres Problem. Landesweit konnten damit inzwischen mehr als drei Viertel der Kolleginnen und Kollegen der Priorisierungsgruppe 2 ihre Erstimpfung in Anspruch nehmen. Das ist auch ein wichtiges und gutes Signal an die Kolleginnen und Kollegen.“

Die Impfungen werden in den Impfzentren des Landes und durch mobile Impfteams durchgeführt. Zur Entlastung der Impfzentren des Landes besteht außerdem die Möglichkeit der Impfung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Polizei bei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen. Die Impfungen sind freiwillig. Grundsätzlich wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei eine priorisierte Impfung – gestaffelt nach Infektionsrisiko in den Priorisierungsgruppen 2 und 3 – ermöglicht. Rund 88 Prozent der aktuell zur Impfung priorisierten Beschäftigten der Polizei in Niedersachsen haben erklärt, von dem Angebot auch Gebrauch machen zu wollen.

 

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