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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Neuer elektronischer Dienstausweis für die Polizei Niedersachsen – Neuer Dienstausweis für Polizei© Matthias Falk

Neuer elektronischer Dienstausweis für die Polizei Niedersachsen

3. Mai 2021/in Polizei, Niedersachsen

HANNOVER (ots). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute gemeinsam mit Polizeipräsidentin Christiana Berg in Hannover den neuen elektronischen Dienstausweis (eDA) für die Polizei Niedersachsen vorgestellt. Die rund 23.500 Mitarbeitenden der Polizei Niedersachsen verfügen damit ab sofort über ein zeitgemäßes Ausweisdokument im handlichen Scheckkartenformat. Es löst nach über 34 Jahren Nutzungsdauer den bisherigen grünen Dienstausweis ab.

Innenminister Pistorius sagte bei der Vorstellung: „In den vergangenen Jahren haben wir viel in die Ausstattung und die Digitalisierung unserer Polizei investiert. Das über 30 Jahre alte Papierdokument ohne besondere Sicherheitsmerkmale und praktische Zusatzfunktionen passte nicht mehr in das Bild einer modern und bürgernah ausgerichteten Polizei. Mit dem so genannten eDA verfügt die Polizei in Niedersachsen jetzt über ein modernes, kompaktes und insbesondere fälschungssicheres Ausweisdokument.“

Egal ob Beamtin oder Beamter im Polizeivollzug, Mitarbeitende in der Polizeiverwaltung oder Beschäftigte im Tarifbereich: Künftig legitimieren sich alle Mitarbeitenden in der Polizei Niedersachsen mit dem eDA. Auf dem Dokument selbst wird lediglich noch zwischen „Polizeivollzug“ und „Polizeiverwaltung“ unterschieden. „Damit endet die Zeit der verschiedenen Ausweise und es wird klar: Die Inhaberin oder der Inhaber weist sich künftig einheitlich als Angehörige oder Angehöriger der Polizei Niedersachsen aus“, so der Innenminister.

Minister Pistorius weiter: „Leider viel zu häufig werden gerade ältere Menschen in Niedersachsen Opfer von Trickbetrügern, die von sich behaupten, für die Polizei zu arbeiten. Auch wenn diese Betrugsmasche zumeist am Telefon ihren Anfang nimmt, mit dem neuen Dienstausweis und den damit verbundenen Sicherheitsmerkmalen werden es Betrügerinnen und Betrüger noch schwerer haben, das große Vertrauen der allermeisten Menschen in Niedersachsen in die Polizei auszunutzen. Deshalb mein eindringlicher Appell: Lassen Sie sich im Zweifel immer das neue Ausweisdokument zeigen, denn genau dafür ist es da!“

Der Auftrag für die Entwicklung und Produktion des eDA ging Ende 2018 an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) – Projektvolumen: rund 680.000 Euro. „Im Rahmen unserer Verantwortung als zentrale Dienstleisterin für unsere Organisation konnten wir von Anfang an unser umfangreiches Know-how im Bereich der Digitalisierung einbringen. Herausgekommen ist nicht nur eine handliche Ausweiskarte mit unverwechselbarem Design und einzigartigen Sicherheitsmerkmalen. Sie verfügt darüber hinaus über einige digitale Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise für die elektronische Zeiterfassung oder die Bedienung von Multifunktionsdruckern. Mit anderen Worten: Die Karte hat es im wahrsten Sinne des Wortes in sich“, sagte Polizeipräsidentin Christiana Berg. Mit diesen perspektivisch weiter ausbaubaren Zusatzfunktionen, ermöglicht durch einen integrierten RFID-Chip, generiere die neue Ausweiskarte einen echten Mehrwert, so die Behördenleiterin der ZPD.

„Bei der Realisierung des Projektes war es wichtig, finanzielle Möglichkeiten, hohe Ansprüche an die Fälschungssicherheit sowie weitere Nutzungsoptionen in Einklang zu bringen“, erklärte die Projektleiterin „eDA“, Dorit Schröder und zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Um möglichst alle Produktionsschritte in einer Hand zu behalten, war lediglich die Beschaffung von Spezialdruckern sowie von rund 44.000 Kartenrohlingen nötig, die aller Voraussicht nach bereits den Bedarf der kommenden zehn Jahre abdecken. „Unter dem Strich steht ein Stückpreis von etwa 15 Euro pro Ausweis bei einer Gültigkeit und angenommenen Haltbarkeit von zehn Jahren“, so die Projektleiterin. Eine Neuausstellung ist lediglich bei Namensänderung oder bei Verlust notwendig.

Die Auslieferung der eDA an die Polizeidienststellen in Niedersachsen ist abgeschlossen. Dort erfolgt nach und nach die Ausgabe – im direkten Tausch gegen den alten Ausweis.

Informationen zu den integrierten Sicherheitsmerkmalen des eDA

Verschiedene Details sorgen für ein hohes Maß an Fälschungssicherheit und weisen auf den ersten Blick auf die Echtheit des Dokumentes hin. Dazu gehören auf der Vorderseite neben einem Lichtbild und dem Namen der Inhaberin / des Inhabers fünf Hologramme, die das Wappen Niedersachsens zeigen, das je nach Kippwinkel sichtbar wird. Auf der Vorderseite befindet sich auch eine geografische Abbildung mit den Umrissen Niedersachsens, die je nach Lichteinfall zwischen blau und violett changiert. Sogenannte Guillochen, die aus verschlungenen, ununterbrochenen und nach geometrischen Gesetzmäßigkeiten aufgebauten Linien bestehen, und zusätzlich feine Linienmuster erschweren eine widerrechtliche Reproduktion oder gar das Verfälschen des eDA.

Eine Übersicht aller Sicherheitsmerkmale ist einem angehängten Informationsflyer sowie einer Präsentation zum eDA zu entnehmen.

Die sogenannte Kriminaldienstmarke behält ihre Gültigkeit und kann, ergänzend zum eDA, von den dafür legitimierten Beamtinnen und Beamten weiter zu Ausweiszwecken vorgezeigt werden. Sie gilt allerdings nicht als Ersatz!

Unter den folgenden Links finden Sie ein von der Polizei erstelltes Präventionsvideo und einen kurzen Imagefilm zum neuen eDA.

Warnung vor „falschen“ Polizeibeamtinnen und -beamten! Link: https://youtu.be/XJxiJCR5Elc

Polizei Niedersachsen: Viele Gesichter – ein Ausweis! Link: https://youtu.be/RM4BDz5XUhw

Der Informationsflyer zu dem neuen elektronischen Dienstausweis:

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Zweite Testwoche an Schulen ausgewertet - Rund 600 Infektionen entdeckt – Schulklasse Corona

Zweite Testwoche an Schulen ausgewertet – Rund 600 Infektionen entdeckt

30. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). 3.000 von rund 3.200 Schulen haben Ergebnisse zur zweiten Testwoche (KW 16; 19.04.2021-23.04.2021) an das Niedersächsische Kultusministerium gegeben: 

Über 1,2 Millionen Testkits wurden an Schülerinnen und Schüler ausgegeben, sowie mehr als 242.000 Testkits an Schulbeschäftigte. Bei Schülerinnen und Schülern wurden 667 positive Selbsttest-Ergebnisse ermittelt, von welchen 495 in der PCR-Nachtestung auch bestätigt wurden. 71 positive Selbsttestungen Schulbeschäftigter wurden in 39 Fällen durch PCR-Tests bestätigt.

Zudem wurden rund 4.900 anlassbezogene Testungen bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Von diesen Testungen erwiesen sich 39 als positiv, hiervon wurden 35 über PCR-Tests bestätigt. Schulbeschäftigte: rund 12.500 Testungen, 7 Schnelltests positiv, 4 davon PCR-bestätigt.

Bisher ausgeliefert wurden mehr als 9 Millionen Testkits, in den Schulen noch vorrätig sind 4,1 Millionen Selbsttests. In einem wichtigen Optimierungsschritt ist es gelungen, die Belieferung der Schulen mit zwei wöchentlichen Tests pro Schülerin oder Schüler sowie für die Schulbeschäftigten bereits in der Vorwoche sicherzustellen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Erneut konnten durch die Selbstteststrategie fast 600 Infektionen entdeckt und damit ein mögliches Einschleppen in Schulen und Weiterverbreiten in Familien frühzeitig verhindert werden. Damit bestätigt sich, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Das sind ermutigende Signale für die weitere Perspektive. Durch noch mehr Routine und Verstetigung der Abläufe werden die Selbsttests zu einer wichtigen Säule in unserer Strategie, die Sicherheit in den Schulen ständig zu erhöhen. Mit einer stringenten Umsetzung unserer Sicherheitsstrategie aus Testen, Impfen, Maske tragen, kleine Lerngruppen bilden, den Rahmenhygieneplan streng befolgen sowie mit dem Landesgesundheitsamt regelhaft die Inzidenzen analysieren, legen wir die Grundlage für einen sicheren Schulbesuch.“

Johnsson

Land liefert ab Freitag 21.600 Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson an fünf Hochinzidenzkommunen

29. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen hat in dieser Woche insgesamt 21.600 Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson erhalten, die am kommenden Freitag und Samstag an fünf Hochinzidenzkommunen ausgeliefert werden. Beliefert werden die Impfzentren in Vechta, Salzgitter, Delmenhorst, Peine und Wolfsburg.

„Damit reagieren wir auf die im Landesvergleich hohen Infektionszahlen in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten. Ziel ist es, die Menschen in diesen von der Pandemie besonders betroffenen Regionen noch schneller als bislang mit Impfungen zu versorgen und den Schutz der Bevölkerung kurzfristig zu erhöhen“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Wer den Impfstoff von Johnson & Johnson erhält, muss nur einmal geimpft werden, um bereits den vollständigen Impfschutz zu erhalten. „Deshalb können wir in kurzer Zeit vergleichsweise viele Menschen vor einer Erkrankung und schweren Verläufen schützen“, so Behrens.

Weitere Lieferungen des Impfstoffs von Johnson & Johnson wurden dem Land bisher nicht angekündigt. Grundlage für die Auswahl der Hochinzidenzkommunen waren aufgrund des organisatorischen Vorlaufs die vom NLGA gemeldeten Inzidenzwerte der Landkreise und kreisfreien Städte am 22. April.

Die Verteilung der 21.600 Dosen auf die fünf Hochinzidenzkommunen gestaltet sich wie folgt:

  • Salzgitter: 3.850 Dosen
  • Vechta: 5.300 Dosen
  • Delmenhorst: 2.850 Dosen
  • Peine: 5.000 Dosen
  • Wolfsburg: 4.600 Dosen
Jubiläumsjahr – „75 Jahre Niedersachsen“ – 75 Jahre Niedersachsen

Jubiläumsjahr – „75 Jahre Niedersachsen“

27. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Das Land Niedersachsen wurde am 1. November 1946 auf Anordnung der britischen Militärregierung gegründet und feiert somit in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Das Jubiläum soll trotz der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen begangen und – wenn möglich – auch gefeiert werden.

Am heutigen Dienstag hat Ministerpräsident Stephan Weil zusammen mit dem zuständigen Protokollchef, Dr. Matthias Woiwode, Jubiläums-Programmpunkte vorgestellt.

„Unser Jubiläumsjahr fällt in eine sehr schwierige Zeit – doch die Niedersächsinnen und Niedersachsen haben gerade auch in der 75-jährigen Geschichte unseres Landes so manche außergewöhnliche Herausforderung angenommen und gemeistert – deshalb werden wir auch das Landesjubiläum gebührend begehen, je nachdem wie es die Pandemielage zulässt. Wir haben uns eine Menge vorgenommen, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zurück, vor allem aber auch nach vorne zu blicken. Wir können stolz sein auf unser Land und seine tollen Menschen. Wir haben Küste und Berge, wir verbinden Tradition und Moderne, wir stehen für Weltoffenheit und Innovation. Ich freue mich, Ministerpräsident eines Landes zu sein, das sich in den vergangenen 75 Jahren so hervorragend entwickelt hat und das auch für die Zukunft gut aufgestellt ist – auch weil die Niedersächsinnen und Niedersachsen nicht lange schnacken, sondern entschlossen zupacken. Ich lade alle herzlich dazu ein, sich an den Jubiläumsaktionen zu beteiligen – an einer Wandertour mit mir, der digitalen Niedersachsenkette, dem Fotowettbewerb und vielem mehr. Ich hoffe, dass wir unser Jubiläum zum Tag der Niedersachsen in Hannover auch gemeinsam ein bisschen feiern können“, äußerte Ministerpräsident Stephan Weil.

Am Gründungstag, dem 1. November, ist ein feierlicher Festakt im Kuppelsaal des HCC geplant – mit dann hoffentlich vielen Gästen aus dem In- und Ausland. Parallel dazu soll es ein internationales Symposium der Partnerregionen geben und zudem einen internationalen Schülerworkshop. Dabei sollen jeweils fünf Schülerinnen und Schüler aus den Partnerregionen unter inhaltlicher Federführung der IGS Schaumburg über Themen wie Klimaschutz, globale Partnerschaften oder auch Industriepolitik debattieren.

Abhängig von der Pandemielage soll vom 8. bis 10. Oktober 2021 gemeinsam mit und in der Landeshauptstadt Hannover der Tag der Niedersachsen gefeiert werden.

Alle, die möchten, können zudem an einem Fotowettbewerb zum Landesjubiläum teilnehmen. In zwei Kategorien, eine für Kinder bis 14 Jahre und eine für Erwachsene und Jugendliche. Es können die unterschiedlichsten Bilder über Land und Leute eingereicht werden.

Ministerpräsident Stephan Weil wird an fünf Tagen unter dem Motto „75 Kilometer Niedersachsen“ (5 mal 15 km) jeweils einen Teil des Landes zu Fuß erkunden und lädt Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, ihn beim Wandern zu begleiten. Als Strecken sind vorgesehen: Großer Rundlingsweg (Lüchow), Ith-Hils-Weg (Salzhemmendorf), Nordpfad Dör’t Moor (Rotenburg/Wümme), Elmkreisel (Schöningen), Teilstück des Hünenwegs (zwischen Meppen und Osnabrück).

Zudem planen eine ganze Reihe von Institutionen eigene Veranstaltungen und Projekte zum Landesgeburtstag.

Jubiläumsjahr – „75 Jahre Niedersachsen“ – Bibiana Steinhaus Webb und Keno Veith

Bibiana Steinhaus-Webb und Keno Veith stellen die „Niedersachsenkette“ vor © Matthias Falk

Während der Pressekonferenz haben Bibiana Steinhaus-Webb und Keno Veith das Projekt „Niedersachsenkette“ vorgestellt. Um das Landesjubiläum im Zeichen der Corona-Pandemie auch kontaktlos überregional zum Thema zu machen, wurde hier eine Aktion im Internet gestartet, an der sich möglichst viele Niedersächsinnen und Niedersachsen sowie Menschen, die sich dem Land verbunden fühlen, beteiligen können (www.NiedersachsenKette.de).

Rund 75.000 Impfungen am Samstag und Sonntag – BGPress 8212© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Rund 75.000 Impfungen am Samstag und Sonntag

26. April 2021/in Niedersachsen

Am vergangenen Wochenende wurden in den niedersächsischen Impfzentren insgesamt 74.562 Impfungen durchgeführt. „Damit wurden unsere Erwartungen für das Wochenende sogar übertroffen. Ich freue mich sehr, dass so viele Niedersächsinnen und Niedersachsen nun innerhalb kürzester Zeit eine Schutzimpfung erhalten haben“, zieht Gesundheitsministerin Daniela Behrens eine positive Bilanz des Impfwochenendes.

Mit Stand von Montag haben nun 23,4 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen mindestens eine Impfung gegen Covid-19 erhalten, damit liegt Niedersachsen im Ländervergleich mittlerweile auf Platz 8. „Wir konnten die Impfleistung der Impfzentren zuletzt kontinuierlich steigern, allein in der vergangenen Woche auf mehr als 260.000 Impfungen“, so Ministerin Behrens. „Das ist eine tolle Leistung der Verantwortlichen in den Landkreisen und kreisfreien Städten und insbesondere der vielen Freiwilligen, die in den Impfzentren hochmotiviert dafür arbeiten, dass wir diese Pandemie hinter uns lassen können. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken.“

Nicht zuletzt aufgrund der hohen Impfquote am Wochenende konnte mittlerweile einem Großteil der Niedersächsinnen und Niedersachsen über 70 ein Impfangebot gemacht werden. Derzeit stehen auf den Wartelisten der Impfzentren insgesamt noch rund 33.000 Personen aus dieser Altersgruppe.

Daniela Behrens: „Damit haben wir einen großen Schritt auf unserem Weg gemacht, die besonders gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft vor Infektionen und schweren Krankheitsverläufen zu schützen. Deshalb können wir nun sukzessive auch den Menschen aus der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesverordnung eine Impfung anbieten.“

Seit diesem Montag können sich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60, unter www.impfportal-niedersachsen.de oder der Telefonnummer 0800 9988665 bereits auf die Warteliste für einen Termin mit dem Impfstoff von AstraZeneca setzen lassen. „Diese Möglichkeit wollen wir so schnell wie möglich auch auf Impftermine mit den anderen Impfstoffen ausweiten“, kündigt Behrens an.

Die Ministerin warnt in diesem Zusammenhang vor einer voreiligen Auflösung der Priorisierung: „Natürlich wollen wir allen Niedersächsinnen und Niedersachsen möglichst schnell ein Impfangebot machen. Nur so werden wir die Pandemie hinter uns lassen. Stand heute haben wir dafür aber leider noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung. So lange der Impfstoff knapp ist, sollten wir dabeibleiben, dass die Personen vorrangig geimpft werden, deren individuelles Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Virus am höchsten ist oder die aus beruflichen Gründen besonders gefährdet sind, sich anzustecken. Wenn die Impfstofflieferungen für die Impfzentren und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in den nächsten Wochen wie angekündigt eintreffen, wird die Situation Ende Mai oder Anfang Juni sicherlich anders aussehen.“

Zahlen, Daten, Fakten zum Impfwochenende und zur Impfkampagne:

Impfwochenende:

  • Gesamtzahl Impfungen: 74.562, davon 73.170 Erstimpfungen (47.701 AstraZeneca, 18.399 BioNtech, 7.070 Moderna)

Impfungen am Samstag, dem 24. April:

Gesamt: 41.559, davon 40.414 Erstimpfungen (23.510 AstraZeneca, 11.236 BioNtech, 5.668 Moderna)

Impfungen am Sonntag, dem 25. April:

Gesamt: 33.003, davon 32.756 Erstimpfungen (24.191 AstraZeneca, 7.163 BioNtech, 1.402 Moderna)

Impfquote in Niedersachsen:

  • Gesamt mindestens eine Impfung: 23,4 Prozent
  • Gesamt vollständig geimpft: 6,5 Prozent
  • Personen ü60 mindestens eine Impfung: 52,1 Prozent
  • Personen ü60 vollständig geimpft: 18,2 Prozent

Warteliste

  • Gesamtzahl Personen (Stand 26.04.2021): 405.757
  • Personen ü70 (Stand 25.04.2021): rd. 33.000
Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – Corona Verordnung kompakt 240421

Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung

26. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red). Das Land Niedersachsen hat wieder mehrere grafische Hilfestellungen zu den doch stellenweise komplizierten Regelung der Corona-Verordnung zur Verfügung gestellt. In diesen sind die wichtigsten Maßnahmen auf einfache Leseweise erklärt.


 

Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt A 4 Übersicht Inzidenz


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt A 4 Übersicht Kontakt


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt quadratisch Ausgangssperre


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt quadratisch Kontakt 01


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt quadratisch Kontakt 02


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt quadratisch Kontakt 03


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt quadratisch Kontakt 04


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 24 C VO kompakt quadratisch Kontakt 05


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 25 C VO kompakt quadratisch Wegfall Testpflicht neu


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 25 C VO kompakt quadratisch Zugang Heim


Grafische Erklärungen zum besseren Verständnis der derzeitigen Corona-Verordnung – 2021 04 25 C VO kompakt A 4 Testpflicht

Niedersachsens Weg zweigleisig heraus aus der Pandemie – Update CVO NDS 2404

Niedersachsens Weg zweigleisig heraus aus der Pandemie

26. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Am Sonnabend, 24. April 2021, sind die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten – gleichzeitig mit den dadurch notwendig gewordenen Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung.

Zukünftig fährt Niedersachsen im Hinblick auf die Rechtsgrundlagen zweigleisig aus der Pandemie heraus.

  • Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes greifen überall dort, wo an drei aufeinanderfolgenden Tagen die vom RKI veröffentlichten Inzidenzwerte von 100 pro 100.000 Bürgerinnen und Bürgern in sieben Tagen überschreiten und in denen die Verantwortlichen im Wege der Allgemeinverfügung diese Überschreitung festgestellt haben (im Folgenden = Hochinzidenzkommunen).
  • Die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen enthält fast ausschließlich Regelungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 100.

Der Bund hat mit den Änderungen im IfSG seine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten nach Art. 74 Abs. 1 Ziffer 19 Grundgesetz wahrgenommen. In sehr viel größerem Ausmaß und mit sehr viel größerer Intensität als bisher regelt er im Detail Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen und diverse Verbote. Diese Regelungen galten in Niedersachsen in weiten Teilen auch bislang bereits im Rahmen des § 18 a der Corona-Verordnung.

Inhaltlich werden über § 28 b IfSG insbesondere die folgenden Bereiche für Hochinzidenzkommunen neu geregelt

  • Bei privaten Zusammenkünften der Mitglieder eines Haushaltes mit einer Person aus einem anderen Haushalt können zukünftig zugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen (bislang bis 6 Jahre).
  • Vom 24. April 2021 an gelten in allen niedersächsischen Hochinzidenzkommunen Ausgangsbeschränkungen. Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages nur in wenigen Ausnahmen gestattet. Körperliche Betätigung ist Einzelpersonen bis Mitternacht erlaubt.
  • Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr und im Fernverkehr müssen zukünftig FFP2-Masken getragen werden. Einfache medizinische Masken reichen nicht mehr aus.
  • Medizinisch, therapeutisch, seelsorgerisch oder pflegerisch nicht notwendige körperliche Dienstleistungen sind ab dem 24. April 2021 in Hochinzidenzkommunen untersagt. Lediglich das Friseurhandwerk und Angebote der Fußpflege bleiben unter strengen Auflagen erlaubt: Vorlage eines negativen Corona-Testnachweises und FFP2-Maskenpflicht für Dienstleister und Kunden. Da die entsprechende Bundesregelung in § 28 b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 8 keine Gleichstellung von vollständig geimpften Personen mit getesteten Personen vorsieht, müssen auch geimpfte Personen einen negativen Test vorlegen.
  • Alle ausnahmsweise geöffneten Geschäfte (Lebensmittel, Drogerien etc.) müssen die Anzahl der Personen in ihren Räumlichkeiten begrenzen: Läden mit einer Fläche von bis zu 800 qm Betriebsfläche dürfen pro 20 qm nur noch eine Kundin beziehungsweise einen Kunden ins Geschäft lassen. Ab 800 qm Betriebsfläche gilt eine Begrenzung von einer Kundin beziehungsweise einem Kunden je 40 qm.
  • Click & Meet ist ab dem 24. Aprill 2021 auch in Hochinzidenzkommunen bis zu einer Inzidenz von 150 (RKI-Wert) zulässig. Über 150 ist nur ‚Click & Collect‘ möglich.
  • Kontaktloser Sport im Freien, allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts bleibt zulässig, außerdem Sport in kleinen Gruppen von höchstens fünf Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
  • Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können die Außengelände von botanischen und zoologischen Gärten. Voraussetzung sind strenge Hygienekonzepte. Es gilt eine Maskenpflicht sonnabends, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr, es muss vorher ein fester Termin gebucht werden und vor dem Einlass ein negativer Corona-Testnachweis vorgelegt werden.
  • Freizeiteinrichtungen aller Art und auch Minigolfanlagen sind in Hochinzidenzkommunen zu schließen.
  • Nach § 28 b Absatz 3 IfSG müssen allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen in den Wechselunterricht übergehen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz der Schwellenwert von 100 überschritten wird. Von dieser Regelung weicht Niedersachsen ab und regelt in § 13 der Corona-Verordnung, dass bei einem Überschreiten der 100er-Grenze an drei Tagen nur noch Grundschulen, Schulen für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in der geistigen Entwicklung und Abschlussklassen im Wechselunterricht bleiben dürfen. Alle anderen müssen in den Distanzunterricht gehen.
  • Auch in Niedersachsen gelten soll jedoch die Regelung, dass wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet, ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt ist. Abschlussklassen und Förderschulen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung nach Satz 3 ausgenommen werden. Dies ist in Niedersachsen für die Abschlussklassen in der Grundschule, also die 4. Klassen in § 13 Absatz 2 Satz 4 erfolgt.

Lesefassung der geänderten Corona-Verordnung ab 24.04.2021 (Änderungen in Rot):

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Erste Rückmeldungen aus Schulen zu Selbsttestungen – Rapid Ag© Bernd Günther

Erste Rückmeldungen aus Schulen zu Selbsttestungen

23. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). 2.450 von rund 3.200 Schulen haben erste Rückmeldungen zu den Testungen gegeben. An diesen Schulen sind in der ersten Schulwoche nach den Osterferien (KW 15; 12.04.2021-16.04.2021) demnach über 1,4 Millionen Testkits an Schülerinnen und Schüler, sowie mehr als 250.000 Selbsttests an Schulbeschäftigte ausgegeben worden.

Der erste Rücklauf aus den Schulen ergibt: Bei Schülerinnen und Schülern wurden 698 positive Selbsttest-Ergebnisse (0,05 Prozent) ermittelt, von welchen 490 in der PCR-Nachtestung auch bestätigt wurden (0,03 Prozent).

Bei den Schulbeschäftigten zeigte sich folgendes Bild: 79 hiervon positive Selbsttestungen (0,03 Prozent), 29 davon PCR-bestätigt (0,01 Prozent).

Zudem wurden über 65.000 anlassbezogene Testungen bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt – also bei konkreten Verdachtsfällen oder Betroffenheit von SARS-CoV-2 von Lerngruppen. Von diesen Testungen erwiesen sich 34 als positiv (0,05 Prozent), hiervon wurden 29 über PCR-Test bestätigt (0,04 Prozent). Schulbeschäftigte: rund 16.000 Tests ausgegeben, 7 Schnelltests positiv (0,04 Prozent), 6 davon PCR-bestätigt (0,04 Prozent).

Kultusminister Tonne interpretiert diese ersten Erkenntnisse wie folgt:

„Insgesamt haben wir damit in der ersten Pflichttestwoche 554 Infektionen identifiziert. Das ist ein deutlicher Indikator dafür, dass Selbsttests Schule noch sicherer machen. Die herausgefilterten Infektionen dürften dabei in der Regel nicht aus dem Schul-Kontext kommen, sondern aus der Ferienzeit stammen. Auch aus diesem Grund werden wir heute keine tiefergehenden Interpretationen dieser ersten Zahlen vornehmen. Wir stehen am Anfang einer Zahlenreihe, noch sind keine Vergleiche möglich. Dabei sind valide Erkenntnisse notwendig, um Schlussfolgerungen ziehen zu können. Zu den Optimierungen bei Testungen gehört insbesondere, für stabile Lieferungen der Testkits zu sorgen. Hier läuft es immer besser: Für die erste Testwoche sind mehr als 5,3 Millionen Tests in die Schulen geliefert worden. Das ist in der Gesamtsumme ausreichend für zwei Tests für die Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal. Es gibt aber noch weiße Flecken, wo entgegen der Planungen keine oder zu wenige Kits ankommen. Zudem bin ich mir sehr bewusst, dass die Großpackungen zum Selbstkonfektionieren bei den Schulen verständlicherweise unbeliebt sind. Auch wir wollen natürlich schnellstmöglich weg von diesen Tests. Die Bestellungen sollen auch komplett auf Einzelverpackungen umgestellt werden, sobald es die Marktlage zulässt.“

Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab Samstag, 24. April 2021 – Corona Notbremse

Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab Samstag, 24. April 2021

22. April 2021/in Niedersachsen, Politik

BERLIN (red). Der Bundesrat hat heute der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit der bundesweit einheitlichen Corona-Notbremse in seiner Sitzung zugestimmt. Kurz danach unterzeichnete der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz. 

Durch die am 22. April 2021 im Bundesgesetzblatt durchgeführte Veröffentlichung des „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 18 vom 22. April 2021 Seite 802 bis 807) tritt das Gesetz ab Samstag, 24. April 2021 in Kraft.

Ab wann gilt das geänderte Infektionsschutzgesetz?

Das Gesetz wurde am 13.4.2021 vom Kabinett und am 21.4.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Am 22.4. befasste sich der Bundesrat damit und stimmt diesem zu. Am 23.4. tritt das Gesetz durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Auf Grundlage der Inzidenzen der letzten drei Tage bewerten und veröffentlichen dann alle Landkreise und kreisfreie Städte, welche Regeln bei ihnen am nächsten Tag gelten. Das erste Mal greift das Gesetz also am 24.4.2021.

Welche Änderungen erfolgen?

Ab einer stabilen Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis (entscheidend sind die dem RKI gemeldeten Zahlen) greift eine einheitliche „Notbremse“. Das bedeutet: Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, gelten ab dem übernächsten Tag die im Gesetz genannten zusätzlichen Maßnahmen. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schließen zusätzlich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz unter den Wert von 100 bzw. 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.

Was gilt ab einer Inzidenz von 100?

  • Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Außerdem dürfen sich maximal fünf Personen treffen – zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.
  • Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand betrieben werden, nicht im Verein oder einer Mannschaft. Davon ausgenommen sind Profisportler. Profisport findet ohne Zuschauer statt. Ausgenommen sind auch Kinder, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal 5 Kindern trainieren. Trainer müssen ggf. vorher einen Test machen.
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.
  • Die Bundesregierung kann darüber hinaus per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates weitere Maßnahmen, Präzisierungen und Ausnahmen erlassen.

Was kann geöffnet bleiben, was muss schließen bei einer Inzidenz über 100?

  • Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen.
  • Öffnen dürfen Wochenmärkte, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
  • Möglich ist ebenfalls die Nutzung von „Click&Collect“ und bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 150 und mit Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten negativen Testergebnisses auch von „Click&Meet“ Angeboten.
  • Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen einen negativen Test vorweisen (ausgenommen Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).
  • Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen.
  • Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
  • Werkstätten, Postfilialen, Banken und Waschsalons dürfen öffnen.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.

Lesefassung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 22. April 2021

Der Wortlaut der Änderungen im Infektionsschutzgesetz

 

 

 

Terminbörse für kurzfristig frei gewordene Termine in den Impfzentren eingerichtet – Impfen Symbol© Bernd Günther

Terminbörse für kurzfristig frei gewordene Termine in den Impfzentren eingerichtet

22. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort stehen im Online-Impfportal des Landes unter www.impfportal-niedersachsen.de wieder kurzfristig frei gewordene Impftermine zur sofortigen Buchung für Impfberechtigte zur Verfügung.

Die Terminbörse richtet sich an alle derzeit impfberechtigten Personen aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 nach der Bundesimpfverordnung, also Personen, die älter sind als 70 Jahre oder aus beruflichen oder medizinischen Gründen ein besonders großes Risiko für eine COVID-19-Erkrankung oder einen schweren Verlauf der Krankheit haben. Ab dem kommenden Montag, dem 26. April, können auch Personen, die 60 Jahre und älter sind, einen Termin für eine Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchen. Die Priorisierung wird damit auch für die kurzfristig vergebenen Termine vollständig eingehalten.

„Durch den Start der Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hat die Impfkampagne in den vergangenen Wochen deutlich an Dynamik gewonnen“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Gleichzeitig kommt es nun häufiger vor, dass Termine in den Impfzentren kurzfristig abgesagt werden, weil jemand schon ein anderes Impfangebot angenommen hat. Wenn in diesen Fällen nicht mehr genug Zeit bleibt, um die freigewordenen Termine an Personen auf der Warteliste zu vergeben und diese rechtzeitig zu kontaktieren, können sie ab sofort online unter www.impfportal-niedersachsen.de gebucht werden. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein zusätzliches Angebot. Unsere Priorität bei der Terminvergabe liegt weiter auf der Abarbeitung der Warteliste.“

Ministerin Behrens macht deutlich: „Auch Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bereits auf der Warteliste stehen, können einen kurzfristig verfügbaren Termin in ihrem örtlichen Impfzentrum buchen. Ihr Platz auf der Warteliste wird automatisch freigegeben, sobald sie einen solchen Online-Termin annehmen. Es kann sich also für alle lohnen, zwischendurch einmal nachzuschauen, ob kurzfristig ein Termin im örtlichen Impfzentrum zur Verfügung steht.“

Aufgrund der Kurzfristigkeit der Angebote und der Postlaufzeiten, muss bei der Buchung ein elektronischer Kontaktweg für die Terminbestätigung gewählt werden, also per E-Mail oder SMS.

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