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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Gründe für hohes Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn – Gifhorn Mühlenmuseum

Gründe für hohes Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn

9. Januar 2021/in Niedersachsen

GIFHORN (PM/red.). In Gifhorn ist am heutigen Samstag (09.01.2021) die Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes auf 226 vom Land Niedersachsen in der Tagesmeldung mitgeteilt worden. Der Landkreis Gifhorn verzeichnete von Anfang November bis Mitte Dezember einen starken Anstieg an Corona-Neuinfektionen. Seit dem Lockdown Mitte Dezember 2020 befinden sich die Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn weiter auf einem hohen Niveau, der Anstieg ist inzwischen aber linear. 

Grund für die hohen Infektionszahlen ist unter anderem die überdurchschnittlich hohe Anzahl an Tests, die das Gesundheitsamt Gifhorn durchführt. Allein vom Gifhorner Gesundheitsamt werden täglich bis zu 300 Tests an die Labore gegeben. Allein in der ersten Januarwoche testete das Gifhorner Gesundheitsamt 227 Privatpersonen und 868 Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit, mehr positive Personen herauszufiltern, deutlich höher als in Städten und Landkreisen, in denen nach RKI-Richtlinie lediglich die symptomatischen K 1-Kontakte getestet werden. Gerade in den Alten- und Pflegeheimen sind umfassende Tests der Bewohner und des Personals unumgänglich, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Aufgrund der derzeit vorliegenden Testergebnisse sowie der noch ausstehenden Rückmeldung der Labore erwartet der Landkreis Gifhorn für Freitag, 8. Januar 2021, erneut Neuinfektionen im dreistelligen Bereich. Das Übertreten der 200er-Schwelle der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Gifhorn ist sehr wahrscheinlich.

Im Zuge der Kontaktnachverfolgung stellt die Gifhorner Kreisverwaltung zunehmend fest, dass es in zwei Bereichen eine hohe Anzahl an Neuinfektionen gibt. Zum einen verzeichnet der Landkreis Gifhorn häufig Infektionen im privaten Bereich. Dieser Anteil wird noch ansteigen, da damit zu rechnen ist, dass über die Feiertage die Kontaktbeschränkungen von einigen Bürgerinnen und Bürger großzügig ausgelegt wurden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gifhorner Gesundheitsamt arbeiten seit Jahresbeginn intensiv daran, die Infektionen und damit verbunden Kontaktpersonen, die sich während der Feiertage ergeben haben, aufzuarbeiten. Damit einher geht auch die hohe Anzahl an Tests und positiven Testergebnissen.

Das Hauptinfektionsgeschehen liegt derzeit jedoch in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn. Mehr als die Hälfte aller Neuinfektionen tritt in diesen Einrichtungen auf. Alleine gestern sind in diesem Bereich über 100 Fälle hinzugekommen.

„Aus den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes wissen wir leider auch, dass sowohl durch vermeidbare Nachlässigkeiten einzelner Mitarbeiter als auch durch Besucher, die sich nicht an die gebotenen Regeln gehalten haben, das Coronavirus in die Einrichtungen getragen wurde,“ zieht Landrat Dr. Andreas Ebel ein Fazit.

Der Landkreis Gifhorn hat aus diesem Grund sogar während der Feiertage Kontrollbesuche in den Alten- und Pflegeheimen durchgeführt und die Hygienemaßnahmen kontrolliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Gifhorn werden auch weiterhin diese  Einrichtungen intensiv kontrollieren. Nur wenn sich innerhalb der Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Besucherinnen und Besucher streng an die Hygienemaßnahmen halten, können neue Infektionen vermieden werden. Seitens der Kreisverwaltung werden hierbei auch etwaige Verstöße gegen die geltenden Beschränkungen unmittelbar und konsequent geahndet; dies kann von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Strafanzeigen reichen.

„Bei allem Verständnis für den Wunsch von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen nach sozialem Kontakt, wenn durch die Nichteinhaltung bekannter Hygienevorschriften Menschen zu Schaden kommen, werden wir als Landkreis alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Im schlimmsten Fall gehört dazu auch die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen“, schließt Landrat Dr. Andreas Ebel und richtet den Appell an alle Mitarbeitenden der Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger: „Schützen Sie Ihre Angehörigen in den genannten Einrichtungen, damit diese sich möglichst nicht infizieren. Zuneigung und Gefühl kann auch ohne Umarmung und ohne Berührung ausdrückt werden.“

Änderungen in der Corona Verordnung zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021 – Heide in Niedersachsen

Änderungen in der Corona Verordnung zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar 2021

9. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die am letzten Dienstag (5. Januar 2021) von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin beschlossenen Maßnahmen wurden jetzt vom Land Niedersachsen in die Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus eingearbeitet.

Die bisherigen Einschränkungen der direkten Kontakte der Menschen in Niedersachsen haben leider noch kein deutliches Absinken der Infektionszahlen bewirkt. Die Folgen der zwischenmenschlichen Begegnungen an Weihnachten und Silvester sind noch nicht alle absehbar. Die Inkubationszeit des Virus beträgt rund zehn Tage, viele Menschen sind an den Feiertagen nicht zum Arzt gegangen, die Labore haben weniger getestet. Wie stark das Infektionsgeschehen in Niedersachsen im Moment tatsächlich ist, wird erst Mitte nächster Woche erkennbar sein. Schon jetzt aber sind die Infektionszahlen hoch, zu hoch, wenn auch weniger dramatisch als in anderen Bundesländern. Viele Menschen sterben auch in Niedersachsen an und mit dem Coronavirus, andere erkranken schwer und langandauernd und kämpfen auch nach der vermeintlichen Genesung mit den Folgen des Virus. Und die Wintermonate haben gerade erst begonnen und damit die Zeit, in der das Coronavirus besonders leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Die Übertragung des Coronavirus wird begünstigt durch kalte Luft, längere Aufenthalte in beheizten Räumen und andere Infekte. Große Sorge bereiten auch die in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Virusmutationen.

All dies hat die Niedersächsische Landesregierung bewogen vom 10. Januar 2021 an, die direkten zwischenmenschlichen Kontakte in Niedersachsen noch weiter zu reduzieren. Diese neuen Maßnahmen sind den politisch Verantwortlichen nicht leichtgefallen, sie sind aber leider notwendig.

Im Einzelnen gilt ab Sonntag (10. Januar 2021) bis Ende Januar Folgendes:

1. Jede Person darf sich, so § 2 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der geänderten Verordnung, in der Öffentlichkeit ebenso wie in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus und Hof nur noch alleine oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder umgekehrt als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand aufhalten. Zentraler Begriff ist dabei der Begriff „Hausstand“. Dieser beschreibt eine dauerhaft zusammenlebende Personengemeinschaft. Kinder getrenntlebender Eltern bilden mit beiden Elternteilen jeweils einen gemeinsamen Hausstand.

Direkte Begegnungen von Menschen sollen damit soweit wie möglich eingeschränkt werden, um Infektionen zu vermeiden. Treffen mit Einzelpersonen sind noch zulässig. Sie helfen insbesondere alleinlebenden Menschen über die Einsamkeit hinweg und ermöglichen Kindern und Jugendlichen ein Minimum an sozialen Kontakten mit Gleichaltrigen. Treffen eines Hausstandes mit einer einzelnen anderen Person werden voraussichtlich seltener stattfinden als das Zusammenkommen zweier Paare, zweier Familien oder einer größeren Freundesclique. Genau das ist gewollt – das Virus soll möglichst wenig Gelegenheiten bekommen, von einem Menschen auf den anderen überzugehen.

Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung oder einer Pflegebedürftigkeit auf eine Begleit- oder Betreuungsperson angewiesen sind, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, dürfen von einer weiteren Person begleitet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die individuelle Ausprägung einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zur Folge hat, dass eine selbständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nicht möglich ist. Eine personelle Begleitung oder Betreuung – im Sinne einer Alltagsbegleitung – muss zwingend erforderlich sein, um Teilhabe zu gewährleisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn erhebliche körperliche Mobilitätseinschränkungen oder eine Orientierungslosigkeit vorliegen.

Wenn der Umgang eines Elternteils nach Auffassung des Familiengerichts aus Kindeswohlaspekten unter Anwesenheit einer dritten Person zu erfolgen hat, kann diese dritte Person ebenfalls zugegen sein.

2. Mit den Änderungen in § 2 Abs. 3 Nrn. 10 und 11 der Corona-Verordnung wird klargestellt, dass das Bringen und Abholen von Kindern und Jugendlichen zu Kindertageseinrichtungen und Schulen von den Kontaktbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 und dem Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 ausgenommen wird. Damit wird dem dringenden Bedürfnis Rechnung getragen, die üblichen Möglichkeiten des Transports der Kinder und Jugendlichen aufrecht zu erhalten.

3. Für die Kinderbetreuung selbst gilt mit den in §§ 11 und 12 der Verordnung vorgenommenen Änderungen Folgendes:

Für den Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis zum 31.Januar 2021 wird die Kindertagesbetreuung im sog. Szenario C erfolgen. Das bedeutet, dass der Betrieb von Kindertageseinrichtungen in diesem Zeitraum grundsätzlich untersagt ist. Zulässig ist aber eine Notbetreuung in kleinen Gruppen (Krippenkinder maximal 8, Kindergartenkinder maximal 13, Hortkinder maximal 10).

Die Regelung des § 11 Absatz 1 ist insgesamt weit zu verstehen. Sie ermöglicht unter anderem die Betreuung durch Großeltern, Nachbarn oder Freunde. In solchen privaten Betreuungssituationen gelten die strengen Kontaktbeschränkungen der §§ 2 und 6 nicht.

Bei der sog. Großtagespflege (§ 12) ist eine räumliche Trennung zwischen den Tagespflegepersonen und den ihnen jeweils persönlich zugeordneten Kindern zu wahren. Sofern dies nicht möglich ist, gelten die Höchstgrenzen der Notgruppen für die Kindertageseinrichtungen entsprechend auch für die Großtagespflege (8/13/10). Die Tagespflege liegt mit maximal 5 betreuten fremden Kindern deutlich unterhalb der Vorgaben für die Kindertageseinrichtungen, daher erfolgen hier keine Änderungen.

4. Die Änderungen in § 13 der Corona-Verordnung sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches und der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung für eine Woche vom 11. bis zum 15. Januar 2021 ins Distanzlernen nach Szenario C gehen und im Anschluss vom 18. bis 29. Januar in den Wechselunterricht (Szenario B). Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11. und dem 29. Januar 2021 in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10, sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen nach Szenario C.

Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen nach Szenario C. Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn eine Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, z.B. bei Abschlussklassen.

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

5. Der Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung ist ab nächster Woche untersagt. Zulässig bleibt die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, sofern dabei das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden. Geregelt ist dies in einem neuen Paragrafen 14a.

6. Die neuen Sätze 3 bis 5 in § 18 der Corona-Verordnung regeln, dass die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zuständigen Behörden den Bewegungsradius jeder Person auf 15 Kilometer um den Wohnsitz, d. h. die konkrete Wohnung oder Unterkunft beschränken können. Dies ist möglich, wenn in Bezug auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt eine 7-Tages-Inzidenz von 200 oder mehr Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner vorliegt. Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass das Infektionsgeschehen sich mehr oder weniger auf die ganze Stadt oder den ganzen Landkreis erstreckt. Sofern es nur an einer oder zwei Stellen zu einem Corona-Ausbruch mit vielen Infizierten gekommen ist, ist eine Einschränkung des Bewegungsradius nicht unbedingt angezeigt.

Grund für Einschränkungen des Bewegungsradius ist, dass bei Personen mit einem Wohnsitz, an dem eine besonders hohe Inzidenz vorliegt, eine höhere Gefahr besteht, dass diese infiziert sind und die Infektion aus der Region heraustragen wird. Daneben wird durch eine solche Maßnahme der Umfang der Kontakte in den besonders betroffenen Bereichen weiter beschränkt.

Ausnahmen von der Einschränkung des Bewegungsradius sind bei Vorliegen eines triftigen Grundes, insbesondere einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung, vorzusehen. Weitere Ausnahmegründe sind die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit oder der Besuch naher Angehöriger oder sonstiger Bezugspersonen, wenn diese von einer Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind oder auch sonstige Hilfe benötigen.

Insbesondere Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen keine triftigen Gründe dar.

Diese Änderungen der Corona-Verordnung treten am Sonntag, 10. Januar 2021 in Kraft. Die Geltungsdauer der Verordnung ist zunächst auf den 31. Januar 2021 begrenzt.

Die Niedersächsische Quarantäne-Verordnung vom 6. November 2020 wird ebenfalls geändert, wenn auch erst mit Wirkung ab Montag, 11. Januar 2021.

Wer nach Niedersachsen reist und sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, muss dann entweder einen höchstens 48 Stunden alten molekularbiologischen Corona-Test (PCR-Test) auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorweisen oder sich unmittelbar nach Einreise auf das Corona-Virus testen lassen.

Auch wenn dieser erste Test negativ war, muss sich die Person unmittelbar nach der Einreise aus dem Risikogebiet auf direktem Wege in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise ununterbrochen von anderen Menschen absondern.

Dies gilt auch für Personen, die aus einem Risikogebiet über ein anderes Land nach Niedersachsen einreisen.

Die Quarantänezeit kann frühestens fünf Tage nach der Einreise beendet werden. Voraussetzung dafür ist ein zweiter PCR-Test mit negativem Testergebnis, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden darf.

Nur wenn alle Menschen in Niedersachsen sich an die neuen Kontaktbeschränkungen und die weiteren Vorgaben der beiden Verordnungen halten, besteht die Chance, die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus und damit die Zahl der schwer Erkrankenden bzw. der an oder mit dem Virus Sterbenden deutlich zu reduzieren. So schwer die Einschränkungen jede und jeden einzelnen in Niedersachsen auch treffen, sie sind leider notwendig, um Menschenleben zu retten.

Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung – FAQ CV

Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung

8. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red.). Sobald neue Corona-Verordnungen erscheinen, treten verständlicherweise in der Bevölkerung auch Fragen zur Auslegung bestimmter Paragraphen oder Begrifflichkeiten auf.  

Die Landesregierung hat uns heute schon einmal einige Antworten in einem Schreiben zur neuen Corona-Verordnung, die ab Sonntag (10.01.2021) für Niedersachsen in Kraft tritt, beantwortet. Wir geben unseren Leserinnen und Lesern diese Hilfestellung des Landes Niedersachsen an die Hand, um die eine oder andere Unsicherheit in der Definition und Auslegung der Corona-Verordnung besser zu verstehen.

Zuerst ein paar Grafiken, die veranschaulichen, wie es derzeit um die Kontaktbeschränkung bestellt ist:

Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung – 2021 01 11 corona kompakt kontakt1

© Land Niedersachsen

Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung – 2021 01 11 corona kompakt kontakt2

© Land Niedersachsen

Fragen und Antworten zur neuen Corona-Verordnung – 2021 01 corona kompakt kontakt3 betreuung

© Land Niedersachsen

Die FAQ´s der Landesregierung zu der neuen angepassten Corona-Verordnung (Stand. 08.01.2021) können Sie hier lesen:

HINWEIS: FAQ´s werden von der Landesregierung regelmäßig ergänzt bzw. neu definiert.
Deshalb bitte sich immer die aktuelle Version anschauen unter (Link->)
FAQ zu Fragen um die Corona-Verordnung

 

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Ab dem 10. Januar 2021 gilt eine verschärfte Corona-Verordnung in Niedersachsen – Aktualisierung Corona Verordnung 100121

Ab dem 10. Januar 2021 gilt eine verschärfte Corona-Verordnung in Niedersachsen

8. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red.) Nach der letzten Videokonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder hat heute die Landesregierung ihr Corona-Verordnung für Niedersachsen in einer Pressekonferenz vorgestellt. Die unten aufgeführte Lesefassung (Stand. 08.01.2021) wird zum Sonntag, den 10. Januar 2021, in Kraft treten.

Die jeweils aktuell gültige Fassung findet man auf den Seiten der Landesregierung unter -> Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen

Die Änderungen in der Corona-Verordnung sind in Gelb gemarkert:

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Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown – Classroom

Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown

6. Januar 2021/in Kultur, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch im Lockdown werden die Kindertageseinrichtungen und die Schulen Bildungs- und Betreuungsangebote vorhalten. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung unterstrichen. „Wir haben ein Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown. Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen werden in dieser schwierigen Zeit“, sagte Tonne.

Und weiter: „Wir stellen um auf Wechsel- und Distanzunterricht sowie eine umfangreiche Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Aber auch für die Kinder, die vorerst nicht in unsere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gehen können, sind pädagogische Angebote und Distanzunterricht verpflichtend vorgesehen. Das gilt auch für das schlichte Kontakt halten und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen.“

Folgende Maßnahmen für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 sind konkret vorgesehen:

1.) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches (Grund- und Förderschulen) wechseln für eine Woche vom 11.01.-15.01.  ins Distanzlernen nach Szenario C und im Anschluss vom 18.01.-29.01. in den Wechselunterricht nach Szenario B. In allen drei Wochen wird an den Schulen Notbetreuung angeboten.

2.) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11.01. und 29.01.  in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3.) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9+10, sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen nach Szenario C.

4.) Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen nach Szenario C. Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, z.B. bei Abschlussklassen.

5.) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

6.) Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden.

Kultusminister Tonne betonte: „Das Recht auf Bildung, der Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen sind immer abzuwägen und zueinander in ein vertretbares Verhältnis zu setzen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt, das gilt auch für diese Beschlüsse.  Mir ist klar, dass die Einschränkungen dennoch für alle eine deutliche Belastung darstellen. Für die Lehrkräfte und Schulleitungen, die Kita-Leitungen und das Kita-Fachpersonal, aber insbesondere auch Eltern und allen voran für die Kinder und Jugendlichen. Daher habe ich mich im Grundschulbereich auch sehr dafür eingesetzt, dass wir nach einer Phase des Hochfahrens dann auch in einen Wechselmodus kommen, in dem sich die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in die Schule aufmachen.

Wichtig ist zudem: Es gibt Angebote für alle Kinder – und dabei setzen wir auch nicht auf Freiwilligkeit, sondern auf klare und verbindliche Regelungen. Sowohl für die Kitas wie auch für Schule gibt es einen klaren pädagogischen Auftrag, ihre Schutzbefohlenen auch in den „Distanzzeiten“ zu betreuen. Das ist für mich auch der Kern, weshalb ich einen differenzierten Weg für richtig halte.

Sämtliche Prüfungen und Abschlüsse im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich werden sichergestellt. Details hierzu geben wir nach und nach bekannt. „

Schul- und Kitabetrieb im Lockdown in Niedersachsen – Schulen im Lockdown

Schul- und Kitabetrieb im Lockdown in Niedersachsen

6. Januar 2021/in Kultur, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen auch im Bereich Bildung und Betreuung Veränderungen an. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte nach den Bund-Länder-Beratungen am (heutigen) Dienstag, Niedersachsen werde nach dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 Wechselunterricht und Distanzlernen und die Notbetreuung als Eckpfeiler für ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Corona-Lockdown einziehen.

Tonne: „Die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen sind ernüchternd, sodass wir den Lockdown verlängern müssen. Das bedeutet auch, dass der Bildungsbereich in Kita und Schule im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen und Kontakteinschränkungen einen weitergehenden Beitrag leisten muss. Mir war sehr wichtig, dass wir dabei einen Weg finden, der deutliche Kontaktreduzierungen erzeugt, aber auch Bildung und Betreuung vor allem für die Jüngsten sicherstellt und Zukunftschancen sichert. Daher legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Primarbereich und die Abschlussklassen. Wir haben ein tragfähiges Konzept für Bildung im Lockdown.“

Im Primarbereich soll flächendeckend eine Woche (11.01.2021 -15.01.2021) in Distanzunterricht („Szenario C“) beschult und anschließend bis Schulhalbjahresende zwei Wochen im Wechselmodell in geteilten Lerngruppen („Szenario B“) unterrichtet werden, so der Kultusminister.

Die Klassen der Sekundarbereiche I und II, in denen keine Abschlüsse anstehen, wechseln vollumfänglich in das Distanzlernen („Szenario C“). Das gilt auch für die berufsbildendenden Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, ist eine Notbetreuung vorzuhalten.

Für Kindertageseinrichtungen wird das „Szenario C“ mit einer Notbetreuung bis zu 50 Prozent der Gruppengröße eingesetzt.

„Niemand muss sich Sorgen um den Abschluss machen“, ergänzte Tonne: „Alle Prüfungen für Haupt-, Real-, und Förderschulabschluss werden stattfinden. Ebenso das Abitur. Hier arbeiten wir intensiv an der Sicherstellung der zentralen Abiturprüfung. Als Notfalloption können auch dezentrale Prüfungen durchgeführt werden, was wir aber grundsätzlich vermeiden möchten.“

Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 im Überblick:

Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:

Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird angeboten wird bis zu 50 Prozent angeboten.

Grundschulen:

Ø  11.01.-15.01.2021  Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

Ø  18.01.-29.01.2021  Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Abitur- und Abschlussklassen:

Ø  11.01.-29.01.2021  Szenario B (Wechselmodell)

Alle weiteren Jahrgänge:

Ø  11.01.-29.01.2021  Szenario C (Distanzlernen)

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

Verlängerung des Shutdowns und weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen auch in Niedersachsen – MP Stephan Weil Erklärung

Verlängerung des Shutdowns und weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen auch in Niedersachsen

5. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Es tut mir leid, aber auch Niedersachsen wird den Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern und auch die Vorgaben für direkte Kontakte zwischen Menschen jenseits des eigenen Hausstandes weiter verschärfen. Niedersachsen hat niedrigere Infektionszahlen als andere Länder in Deutschland, aber auch wir müssen davon ausgehen, dass die tatsächliche Inzidenz deutlich höher ist als die statistische Aussage. Es gibt keinen Grund, sich in Sicherheit zu wähnen, ganz im Gegenteil“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach einer mehrstündigen Videokonferenz der Länderchefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin und Teilen des Bundeskabinetts. Auch Niedersachsen sei nach wie vor weit entfernt von dem ersten Zwischenziel 50 Neuinfektionen pro 100.000 in 7 Tagen.  

Weil: „Ich bedanke mich sehr bei allen, die in den letzten Wochen trotz der Feiertage sehr zurückhaltend waren in ihren direkten Kontakten mit anderen Menschen. Dennoch ist es im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Silvester zu anderen als den üblichen Begegnungen im engen Familien- und Freundeskreis gekommen. Die genauen Folgen der Festtage sind jedoch noch nicht absehbar.“

Die Inkubationszeit des Virus beträgt rund zehn Tage, viele Menschen sind an den Feiertagen nicht zum Arzt gegangen, die Labore haben weniger getestet. Die wirklichen Inzidenzen werden erst Mitte nächster Woche erkennbar sein. Der Winter hat gerade erst begonnen und damit die Zeit, in der das Coronavirus besonders leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Kalte Luft, längere Aufenthalte in beheizten Räumen und andere Infekte begünstigen die Ausbreitung des Virus. Die in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Virusmutationen bergen noch größere Risiken.

Der Ministerpräsident bittet deshalb alle Niedersächsinnen und Niedersachsen auch weiterhin um eine enge Begrenzung ihrer direkten persönlichen Kontakte auf das absolute Minimum. „Bleiben Sie bitte möglichst zu Hause und treffen Sie höchstens eine weitere Person jenseits Ihres Hausstandes – idealerweise immer dieselbe.“

Da sich in diesem Punkt voraussichtlich nicht alle Menschen einsichtig zeigen werden, sollen private Zusammenkünfte in Niedersachsen mit der nächsten Verordnungsänderung begrenzt werden auf höchstens eine weitere nicht im eigenen Haushalt wohnende Person. Das gilt dann für Alleinlebende ebenso wie für Familien, für Kinder ebenso wie für Erwachsene, für den öffentlichen Raum ebenso wie für den privaten.

Aktuell wird für keinen Landkreis in Niedersachsen eine höhere Inzidenz als 200 pro 100.000 in 7 Tagen nachgewiesen. „Für diejenigen Landkreise aber, in denen das in den nächsten Wochen passieren wird, wird das Land Niedersachsen weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vorsehen – gegebenenfalls auch Einschränkungen des Bewegungsradius“, so Stephan Weil nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch tagestouristische Ausflüge zu verbieten, wenn die 7-Tages-Inzidenz die 200er Marke überschreitet. Schon jetzt bitte ich alle, auf Fahrten in den verschneiten Harz zu verzichten. Die dort zu beobachtenden Menschenansammlungen sind trotz der frischen Luft gefährlich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus. Es gibt auch sonst schöne Ecken in Niedersachsen, in denen sie spazieren gehen oder mit dem Rad fahren können.“

Auch in Schulen und Kitas sind deutliche weitere Einschränkungen vorgesehen. Wegen der Einzelheiten wird auf die aktuelle Pressemitteilung des Kultusministeriums verwiesen.

Stephan Weil: „Die für die Schulen vorgesehenen Maßnahmen sind eine weitere erhebliche Herausforderung für Eltern und Kinder, dessen sind wir uns bewusst. Ich bitte dafür um Verständnis. Ich begrüße es, dass der Bund die Regelung des Kinderkrankengeldes rückwirkend ausweiten wird auf Fälle, in denen eine Betreuung der Kinder zu Hause erforderlich wird auf 10 zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage für Alleinerziehende.“

Auch in Niedersachsen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern – und dort insbesondere auf den Intensivstationen – stark gefordert. Es gibt noch ausreichend freie Betten, punktuell werden aber auch schon schwer erkrankte Coronapatienten aus anderen Bundesländern aufgenommen. Ministerpräsident Weil: „Herzlichen Dank allen in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen Tätigen! Unsere heutigen Beschlüsse sollen Coronainfektionen verhindern, Leben retten und Ihnen einen einigermaßen erträglichen beruflichen Alltag ermöglichen.“

Der Ministerpräsident abschließend: „Niedersachsen ist keine Insel. Niedersachsen liegt mitten in Europa und mitten in Deutschland. Wir haben sieben direkt an uns angrenzende Bundesländer, wir sind ein Transit- und ein Logistikland. Und auch bei uns gibt es vernünftige und weniger vernünftige Bürgerinnen und Bürger. Auch bei uns können die Inzidenzen wieder stark ansteigen und auch bei uns können sich die Intensivstationen füllen, auch bei uns sind Vorsicht und Umsicht geboten – jetzt zu Beginn des Winters mehr denn je!“

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 – Kanzleramt Beschluss

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

5. Januar 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.

Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.

Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.

Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.

Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.

Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
  2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
  7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
  8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.

    Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

  9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
  10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
  11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
  12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
  13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen – Impfbereit

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen

4. Januar 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Ab dem heutigen Montag (04.01.2021) sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen bereit, um mit den Impfungen gegen Covid-19 zu beginnen. Auch die Impfzentren, die dem Land in der letzten Woche noch nicht gemeldet hatten, dass sie startbereit sind, werden im Laufe des Tages mit jeweils 975 Dosen des Impfstoffs beliefert.

„Es ist wichtig, dass jetzt alle Landkreise und kreisfreien Städte mit den Impfungen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern beginnen. Die Impfungen werden uns allen den Weg aus der Pandemie ebnen, dafür sind aber noch deutlich mehr Impfdosen nötig, als bisher zur Verfügung stehen“, so Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann.

Insgesamt sind damit landesseitig mehr als 50.000 Dosen an die Impfzentren ausgeliefert, rund 10.000 stehen in dieser Woche noch für Nachlieferungen bereit. Zudem erhalten die drei großen Krankenhäuser der Maximalversorgung (MHH, UMG und Klinikum Braunschweig) am Mittwoch eine erste Lieferung des Impfstoffs, um das besonders gefährdete Personal vor Ort zu impfen. „Alle anderen Krankenhäuser in Niedersachsen werden über die Impfzentren vor Ort mit mobilen Teams angesteuert. Die Priorisierung des Bundes auf Grundlage der STIKO-Empfehlung erlaubt die Impfung zunächst nur für das Krankenhauspersonal auf den Intensivstationen, in den Notaufnahmen und im Rettungsdienst“, erläutert Ministerin Reimann das Vorgehen.

„In dieser Woche werden dann alle in Niedersachsen für die Erstimpfung zur Verfügung stehenden Dosen verimpft sein“, so die Ministerin. „Es gibt bundes- und europaweit ein Problem mit der verfügbaren Menge des Impfstoffs, nicht mit der Impfstruktur. Mit der Infrastruktur, die im Land aufgebaut wurde, können wir noch deutlich mehr verimpfen. Niedersachsen steht aber ausdrücklich hinter der gemeinsamen Beschaffung des Impfstoffs durch die EU. Ein Wettbewerb unter den EU-Ländern wäre mit den Grundgedanken europäischer Solidarität nicht vereinbar gewesen.“

Schon am 30.12. hatte Niedersachsen 15.000 Dosen weniger als angekündigt erhalten, eine Lieferung über 63.000 Dosen entfiel sogar komplett. Die nächste Impfstofflieferung für Niedersachsen über 63.000 Dosen wurde vom Bund für den 8. Januar angekündigt. Diese Lieferung war ursprünglich für den 11. Januar avisiert, sie ist jetzt vorgezogen worden. Danach soll erst wieder am 18. Januar Impfstoff eintreffen.

„Auch vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar“, so Reimann, „alle gelieferten Impfdosen sofort zu verimpfen und auf die Rücklage für die Zweitimpfung zu verzichten. Der Impfstoff bietet erst nach einer zweiten Impfung, drei bis vier Wochen nach der ersten, den vollständigen Schutz vor Covid-19. Alle medizinischen Studien und auch die Zulassung des Impfstoffs beruhen auf diesen zwei Impfungen pro Person. Wir werden weder eine Wette auf zukünftige Lieferungen des Impfstoffs abschließen, noch werden wir uns in Niedersachsen einfach über die Zulassungsbedingungen hinwegsetzen. “

Die Ministerin bittet vor allem die hochbetagten Menschen, die nicht in einem Alten- oder Pflegeheim leben, noch um Geduld: „Ich habe großes Verständnis für den Wunsch nach einer zügigen Impfung. Allein in Niedersachsen leben 800.000 Menschen, die nach der Priorisierung schon heute impfberechtigt sind. Knapp die Hälfte aller Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus sind jedoch in den Alten- und Pflegeheimen zu beklagen. Angesichts der massiven Knappheit des Impfstoffs legen wir unseren Schwerpunkt deshalb ganz bewusst auf die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Dazu sind in allen Landkreisen und Städten mobile Impfteams im Einsatz.“ Der limitierende Faktor bleibt der Impfstoff.

Schulraum

KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

4. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länderministerinnen und Länderminister über die Auswirkungen einer möglichen Verlängerung des Lockdowns für den Schulbereich ausgetauscht.

Das virtuelle Treffen war die Fortsetzung eines regelmäßigen Abgleiches zwischen den Ländern und diente der Vorbereitung der Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund am morgigen Dienstag.

Die KMK verständigte sich darauf, den hohen Wert der schulischen Bildung im Präsenzunterricht zu betonen, gleichwohl aber aufgrund der aktuell hohen Corona-Inzidenzwerte bei Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen auch den Schulbereich in der Pflicht zu sehen, einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion zu leisten.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den heutigen Beschlüssen:

„Wir sind uns sehr einig darin, dass wir schnellstmöglich wieder vollen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wollen, weil das gut für die Lernfortschritte und die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Aber natürlich sehen wir auch, dass die Lage nach Weihnachten und Silvester sehr ungewiss ist und dass eine Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen daher zielführend ist. Schule muss daher einen Beitrag leisten zur Kontaktreduktion. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, über Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler, Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder auch Distanzunterricht. Je nach Infektionslage und aktueller Inzidenz sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die KMK hat hier nicht die eine Empfehlung abgegeben, sondern zur Vorbereitung der morgigen Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund mehrere Modelle genannt. Der Kultusministerkonferenz kam insofern eine beratende Funktion zu und keine mit Entscheidungscharakter.

Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden. Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.

Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten. Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die Grundschülerinnen und Grundschüler wie ursprünglich geplant in voller Klassenstärke in Szenario A starten lassen. Und natürlich gilt es, auch Kontaktreduzierungen in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, zum Beispiel, indem wir wieder auf Gruppenmischungen verzichten.

Es gilt, dass wir unser Augenmerk bei allen Entscheidungen insbesondere auf die jüngeren Kinder richten werden sowie auch auf die Übergangs- und Abschlussklassen. Bei allen notwendigen Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen Entscheidungen aber nicht einseitig zu Lasten der Kinder und jungen Erwachsenen gehen. Im Schul- und Kitabereich gilt es immer, sehr verschiedene Interessen und Auswirkungen abzuwägen: Das Recht auf Bildung, den Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen an einem guten Aufwachsen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt. Das erwarte ich mir auch von den morgigen Bund-Länder-Beratungen.“

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