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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr – Ohne Titel

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr

30. Dezember 2020/in Hannover, Niedersachsen, Region Hannover

HANNOVER (red./bg) Das alte Jahr verabschiedet sich morgen und wir möchten Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr mit auf den Weg geben. Bleiben Sie alle gesund und wir hoffen, dass nicht nur Ihre guten Vorsätze in Erfüllung gegen, sondern sich auch die Hoffnungen auf eine besseres Jahr 2021 mit all ihren Wünschen erfüllt.

Für viele von uns hat das endende Jahr eigentlich genauso angefangen, wir wir es die vielen Jahre gewohnt waren. Man feierte, prostete seiner Familie, seinen Bekannten und Freunden zu und nahm sich einiges für dieses Jahr vor. Dann kam der Coronavirus und vieles wurde anders. Die gesamte Menschheit stand und steht in diesem Jahr 2020 vor einer gewaltigen Herausforderung. Diese werden uns auch sicherlich bis weit ins Neue Jahr hinein verfolgen. Es ist zwar Licht am Tunnelende, aber es wird nur langsam heller und vor allem flackert es noch. Wir alle benötigen viel Geduld und Verständnis für die kommenden Monate. Vielleicht haben wir aber eine Chance, nächstes Jahr schon wieder ein fast normales Silvester zu feiern.

Gleichzeitig möchten wir uns aber auch mit unseren Wünschen bei allen Leserinnen und Lesern bedanken, die uns die Treue gehalten haben. Wir werden auch im nächsten Jahr wie gewohnt über interessanten Themen berichten und sie mit neutralen Informationen aus der Region und unserem Niedersachsen, versorgen.

Zum Schluß bitten wir sie aber auch, sich an die ernstgemeinten Empfehlung zur Kontaktbeschränkung, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz und der Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung zu halten.

Unser besonderer Dank geht aber vor allem an alle Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen, dem medizinischen Personal in den Krankenhäusern und an alle, die seit Monaten sich mit hohem persönlichen Engagement und ohne Rücksicht auf ihre eigenen Gesundheit, gegen das Coronavirus und seine Folgen sich rund um die Uhr stemmen.

Wie sie wissen, berichtet BG-PRESS.de unter anderem schwerpunktmäßig aus dem Bereich der Gefahrenabwehr. Aus diesem Grund wünschen wir allen Rettungsdiensten, den Kameraden der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, der Landes- und Bundespolizei, dem Technischen Hilfswerk, der DLRG sowie den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern der Sanitätsdienste des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter  und dem Malteser Hilfsdienst einen ruhigen Übergang ins Neue Jahr mit möglichst wenig Einsätzen.

Bleiben Sie alle gesund und kommen Sie gut ins Neue Jahr

Ihre Redaktion von BG-PRESS.de

Landesregierung appelliert: Verbringen Sie ein ruhiges und kontaktarmes Silvester – Silvester in Niedersachsen

Landesregierung appelliert: Verbringen Sie ein ruhiges und kontaktarmes Silvester

30. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel appelliert der Leiter des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, sich an die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu halten: „Auch Silvester muss dieses Jahr leider vollkommen anders gefeiert werden, als wir das alle gewohnt sind.

Bleiben Sie möglichst zuhause und feiern Sie den Jahreswechsel nur im ganz kleinen Kreis. Damit helfen Sie aktiv mit, Neuinfektionen mit dem Virus zu verhindern. Achten Sie auch bei Ausflügen in die Natur darauf, die Abstände einzuhalten und meiden Sie größere Menschenansammlungen.“

Die Polizei wird über Silvester und Neujahr in ganz Niedersachsen deutliche Präsenz zeigen und Verstöße gegen die Corona-Verordnung konsequent ahnden. Die Bereitschaftspolizei wird den Einsatz- und Streifendienst in allen Landesteilen bei diesen Kontrollen unterstützen.

Die Landesregierung hat sowohl Tourismusverbände als auch die Kommunen im Harz noch einmal darauf hingewiesen, Besucherinnen und Besucher dafür zu sensibilisieren, von touristischen Besuchen in den Harz abzusehen bzw. bei einem Besuch im Harz Menschenmassen zu meiden und Abstand zu halten. Es ist verständlich, dass die Menschen die Zeit jetzt für einen Besuch im Harz nutzen wollen. In jedem Fall gelten auch für den Harz die Hygienevorschriften der aktuellen Corona-Verordnung.

Auch die Polizei appelliert aufgrund des nach dem ersten Schnee starken Andrangs wiederholt an etwaige Besucherinnen und Besucher des Harzes, insbesondere die Bundesstraße 4 zu meiden und weiträumig auszuweichen. Die Parkplätze im Harz sind in diesen Tagen komplett überfüllt. Parkraum ist nur noch abseits von den üblichen touristischen Zielen in begrenztem Maße verfügbar. Autofahrer werden aufgefordert, ihr Fahrzeug nicht abseits der regulären Parkflächen abzustellen. Zudem müssen Rettungswege unbedingt freigehalten werden

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen – Mobile Impfteams

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen

30. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Impfkampagne in Niedersachsen nimmt weiter Fahrt auf. Begonnen wurde in den Landkreisen Osnabrück, Cloppenburg und der Grafschaft Bentheim, am heutigen Mittwoch starten mobile Teams in der Stadt und der Region Hannover, im Landkreis Nienburg und in der Stadt Osnabrück.

„Dort, wo geimpft wird, geht es zügig voran und wir erhalten die Rückmeldung, dass der Einsatz der mobilen Teams und die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen ausgesprochen gut funktionieren. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten“, so der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung und Sozialstaatssekretär Heiger Scholz.

Das Land hatte die Kreise und kreisfreien Städte vor Weihnachten aufgerufen, ein Signal zu geben, wenn alle Vorbereitungen für einen erfolgreichen Impfstart abgeschlossen sind. Erst dann werden die jeweils benötigten Bestellungen in Margen à 1.000 Impfdosen ausgeliefert. So wird verhindert, dass die Kühlkette unterbrochen und Impfstoff unbrauchbar wird.

Insgesamt stehen dem Land Stand heute für rund 56.000 Menschen je zwei Impfdosen zur Verfügung. Niedersachsen legt anders als einige andere Länder für jede verimpfte Dosis die in drei Wochen benötigte zweite Impfdosis zurück. Damit wird sichergestellt, dass alle Zweitimpfungen pünktlich stattfinden können. Keine einzige Zweitimpfung soll bei etwaigen Engpässen in der Impfstoffauslieferung ausfallen müssen. Der volle Impfschutz wird erst nach der zweiten Impfung erreicht. Bereits heute sind rund 15.000 Impfdosen (für rund 7.500 Personen) weniger angekommen als ursprünglich angekündigt waren. Die für den 4. Januar angekündigte Lieferung von rund 63.000 Impfdosen für Niedersachsen entfällt nach Angaben des Herstellers und des Bundesgesundheitsministeriums ganz. Die nächste Lieferung in gleicher Höhe ist nun erst für den 11. Januar angekündigt.

Dazu Heiger Scholz: „So lange wir nicht sicher sind, dass der Impfstoff verlässlich jede Woche geliefert wird, wäre es fahrlässig, alle Impfdosen zu vergeben, die uns zur Verfügung stehen.

Mit insgesamt 50 Impfzentren liegt Niedersachsen zusammen mit NRW bundesweit an der Spitze. Bei einer so großen Zahl an Impfzentren ist der organisatorische Aufwand höher, es wird so jedoch eine gute flächendeckende Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger garantiert. Die Zahl der in Niedersachsen an den Start gehenden Impfzentren erhöht sich jetzt täglich. Das Gesundheitsministerium wird darauf hinwirken, dass Anfang nächster Woche alle Impfzentren in Niedersachsen am Start sind. Anfängliche Schwierigkeiten einzelner Landkreise bei dem Empfang der notwendigen Unterlagen und der Barcodescanner sind bedauerlich, sie werden jedoch spätestens morgen mit Hilfe des Landes überwunden sein.

„Die mit 50 Impfzentren breite Abdeckung in der Fläche wird sich im Verlauf der Impfkampagne als großer Vorteil herausstellen“, erklärt Heiger Scholz. „Die Impfkampagne ist ein Marathon, kein Sprint. Schon in der nächsten Woche wird sich zeigen, dass wir in Niedersachsen eine ausgesprochen leistungsstarke Impfstruktur aufgebaut haben.“

Die in dieser und in der nächsten Woche zur Verfügung stehenden Impfdosen werden voraussichtlich spätestens am Freitag nächster Woche vollständig verimpft sein. Dann muss abgewartet werden, bis am 11. Januar 2021 die nächste Lieferung eintrifft.

Vor diesem Hintergrund wird das Land auch zunächst nicht mit der Terminvergabe an impfberechtigte Personen in den Impfzentren beginnen. Dies war an sich für den 6. Januar geplant.

„Der begrenzende Faktor wird“, so Scholz, „in den nächsten Wochen ganz klar die Impfstoffmenge sein. Deshalb sind die Zulassung weiterer Impfstoffe sowie kontinuierliche und verlässliche Lieferungen des Bundes für uns von allergrößter Wichtigkeit.“

Der Zeitpunkt, an dem mit der individuellen Terminvergabe begonnen werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Der Fokus der Impfkampagne in Niedersachsen liegt damit in den nächsten Wochen zunächst weiterhin auf den mobilen Teams, die in den Alten- und Pflegeheimen und möglichst schnell auch in den örtlichen Krankenhäusern impfen. Hier leben und arbeiten die besonders gefährdeten Personengruppen, die das größte Risiko tragen, schwer an Covid zu erkranken und im schlimmsten Fall an der Krankheit zu versterben.

Variante des Corona-Virus aus Großbritannien erstmals in Niedersachsen nachgewiesen – b117

Variante des Corona-Virus aus Großbritannien erstmals in Niedersachsen nachgewiesen

29. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat bei einem Infektionsfall aus dem November dieses Jahres im Nachhinein die Virus-Variante B1.1.7 sequenzieren können, die mittlerweile für einen Großteil der Infektionen im Süden Englands verantwortlich ist und unter Expertinnen und Experten als ansteckender gilt.

Die Proben eines mittlerweile verstorbenen, hochaltrigen Covid-Patienten mit Vorerkrankungen und seiner Frau waren bereits am 27. Und 30. November entnommen worden und wurden nach Auftreten der neuen Variante in Großbritannien nachträglich von der MHH durch eine sogenannte Sequenzierung eingehender untersucht. Eine Überprüfung der Sequenzen im Referenzlabor der Charité bei Prof. Drosten in Berlin bestätigte, dass es sich um die Variante B1.1.7 des Virus handelte. Die Ergebnisse wurden am 23.12.2020 zwischen der MHH Virologie und der Charité kommuniziert.

Die Tochter des Patienten hatte sich Mitte November in England aufgehalten und mit großer Wahrscheinlichkeit dort mit dem Virus angesteckt. Auch die Ehefrau infizierte sich, beide sind mittlerweile aber wieder genesen. Weitere Ansteckungen hat es im Zusammenhang mit diesen Fällen nach den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes der Region Hannover nicht gegeben.

Nach Einschätzung des RKI ist es nicht überraschend, dass diese Virus-Variante auch in Deutschland nachgewiesen wurde. Bisher gebe es bei begrenzter Datenlage keine Hinweise auf schwerere Krankheitsverläufe bei Infektionen mit dieser neuen Variante oder eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe. Erste vorläufige Modellierungsergebnisse aus Großbritannien deuten auf eine höhere Übertragbarkeit als bei den bisher zirkulierenden Virusvarianten hin.

Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz erklärt dazu: „Meine Gedanken und mein Beileid gelten den Angehörigen des Verstorbenen, die ebenfalls von einer Infektion mit dem Virus betroffen waren und denen ich viel Kraft wünsche. Das Auftreten der Virus-Variante ist für uns alle ein weiterer Anlass, uns ganz besonders streng an die geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen zu halten. So lange wir dies tun, nehmen wir jeder Variante des Virus die Chance, sich zu verbreiten.“

Bitte nehmen sie Abstand von Tagesausflügen in den Harz – Wintersport Harz

Bitte nehmen sie Abstand von Tagesausflügen in den Harz

28. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (red.) Viele Menschen nutzen trotz der Corona-Pandemie und dem derzeit bestehenden Lockdown die Zeit, um einen Tagesausflug in den verschneiten Harz zu unternehmen. Die Polizei aus Goslar rät dringend von solchen Tagesausflügen ab. Die Parkplatzkapazitäten im Oberharz sind vollständig ausgeschöpft. 

Zudem sind Geschäfte, Gaststätten und auch Schwimmbäder geschlossen. Gleichzeitig bestehen laut der Polizei auch Gefahren durch den Sturm der letzten Tagen. Die Gefahr, dass es zur Nichteinhaltung von Abständen bei diesen Ausflügen kommt, ist hoch und sollte nicht unterschätzt werden.

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen – Impfbeginn

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen

28. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Seit Sonntag werden die ersten Niedersächsinnen und Niedersachsen in den Landkreisen Cloppenburg und Osnabrück gegen Covid-19 geimpft. Beide Landkreise hatten zuvor eine Lieferung von jeweils 1.000 Impfdosen aus einem der Zentrallager des Landes erhalten. Am ersten Tag wurden in den beiden Kreisen insgesamt 334 Personen in Alten- und Pflegeheimen und einer Einrichtung der Eingliederungshilfe geimpft.

Niedersachsen konzentriert zu Beginn der Impfkampagne alle vorhandenen Ressourcen auf den Einsatz von mobilen Impfteams, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in diesen besonders gefährdeten Einrichtungen so schnell wie möglich durch eine Impfung zu schützen

Die 50 Impfzentren werden erst in einem nächsten Schritt im Laufe des Januars ihren Betrieb aufnehmen. Aus diesem Grund ist es für Bürgerinnen und Bürger zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht möglich, einen Impftermin über die Impfhotline des Landes zu vereinbaren. Die Landesregierung wird den Start der Terminvergabe rechtzeitig und mit einem zeitlichen Vorlauf kommunizieren und bittet hier noch um ein wenig Geduld.

Niedersachsen hat in einer ersten Lieferung insgesamt 10.000 Impfdosen erhalten, von denen die Hälfte sofort verimpft werden kann. Die andere Hälfte wird im Zentrallager des Logistikpartners der Landesregierung bei extrem niedrigen Temperaturen aufbewahrt, um die Durchführbarkeit der benötigten Zweitimpfung nach drei Wochen zu garantieren. Im Laufe des heutigen Tages wird für Niedersachsen eine weitere Lieferung mit rund 53.000 Impfdosen erwartet, bis zum Jahresende sollen weitere rund 63.000 Dosen folgen. Damit stehen bis zum Jahresende rund 127.000 Impfdosen bereit.

„Damit sind wir ab Dienstag in der Lage, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit dem Impfstoff zu beliefern, der uns signalisiert, dass vor Ort alles für die Impfung in den besonders gefährdeten Einrichtungen bereit ist“, erklärt der Leiter des Corona-Krisenstabs der Landesregierung und Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz. So habe die Grafschaft Bentheim im Laufe des heutigen Montags ebenfalls 1.000 Impfdosen erhalten und kann am Dienstag vor Ort mit den Impfungen beginnen.

Der Landkreis Nienburg und die Stadt Osnabrück haben zudem signalisiert, dass sie am 30. Dezember mit den Impfungen beginnen können und werden vom Land entsprechend einen Tag vorher ebenfalls mit rund 1.000 Dosen beliefert.

„Wir gehen davon aus, dass die allermeisten Landkreise und Städte in der ersten Januarwoche mit den Impfungen beginnen können und die Kampagne dann im ganzen Land weiter Fahrt aufnimmt“, so Heiger Scholz. Gerade in der Zeit zwischen den Jahren sei es für viele Einrichtungen eine große Herausforderung, die notwendige Organisationsarbeit zu leisten und die Impfeinwilligung der Bewohnerinnen und Bewohner zu beschaffen, so Heiger Scholz: „Ziel muss es sein, beim Besuch der mobilen Teams in den Einrichtungen möglichst viele Menschen zu impfen. Das erfordert großen Einsatz der Beschäftigten vor Ort und eine gewisse Vorbereitungszeit, für die wir vollstes Verständnis haben.“

Um eine Impfstofflieferung am 4. Januar zu erhalten, sind die Landkreise und kreisfreien Städte aufgerufen, ihre Impfstoffanforderung bis zum 30. Dezember an das Gesundheitsministerium zu senden. Die Auswahl der Einrichtungen, in denen zuerst geimpft wird, erfolgt dabei in Absprache der örtlichen Behörden mit den Einrichtungen und wird vom Land nicht vorgegeben.

Impfauftakt in Niedersachsen – Corona Impfung

Impfauftakt in Niedersachsen

27. Dezember 2020/in Niedersachsen, Gesundheit

BAD ROTHENFELDE / HANNOVER (PM). Ministerpräsident Stephan Weil und Gesundheitsministerin Carola Reimann waren heute zugegen, als im Landkreis Osnabrück die großangelegte Impfkampagne gegen das Coronavirus gestartet wurde. Im Pflegezentrum Haus Schlüter in Bad Rothenfelde werden knapp 100 Bewohnerinnen und Bewohner sowie zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft.

Die Landkreise Osnabrück und Cloppenburg haben die ersten Lieferungen des Impfstoff von Biontech und Pfizer erhalten – jeweils 1.000 Impfdosen. In Cloppenburg werden heute 100 Personen geimpft.

Stephan Weil: „Ich freue mich sehr, dass wir am Ende dieses schwierigen Jahres, doch noch einen echten Lichtblick erleben! Hier in Bad Rothenfelde startet heute die größte Impfaktion, die Niedersachsen je erlebt hat. Wir konzentrieren uns mit den Impfungen zunächst auf diejenigen, die das größte Risiko tragen, bei einer Coronainfektion schwer zu erkranken oder gar daran zu sterben. Wenn erst einmal in einem Alten- und Pflegeheim fast alle hochbetagten Bewohnerinnen und Bewohner sowie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft sind, sorgt dies für größere Sicherheit.

Ich danke allen, die in den nächsten Monaten für die Impfungen vor Ort sorgen. Mein Dank geht aber auch an all diejenigen, die weltweit, aber auch bei uns in Niedersachsen dazu beigetragen haben, dass so schnell ein Impfstoff entwickelt und produziert werden konnte. Das zeigt, was für eine enorme Kreativität und Schaffenskraft Menschen entwickeln können, wenn sie sich zusammentun und gemeinsam auf ein Ziel hinarbeiten. 

Wir hoffen, dass jetzt nach und nach auch weitere Impfstoffe auf den Markt kommen, die dann perspektivisch auch über die Hausärzte verimpft werden können. Nach vielen Monaten des Kampfes gegen das Coronavirus wissen wir, dass ein wirksamer Schutz am Ende nur über eine möglichst flächendeckende Impfung erreichbar sein wird. All das, was wir aktuell an Einschränkungen vornehmen, kann nur eine allzu große Ausbreitung des Virus verhindern. 

Ich bin dankbar, dass ein Großteil der Bevölkerung bereit ist, sich impfen zu lassen und ich bin zuversichtlich, dass sich noch mehr Menschen dazu überzeugen werden lassen, wenn sie sehen, dass sich die Nebenwirkungen sehr in Grenzen halten.“

„Wir sind froh und dankbar, dass wir jetzt endlich loslegen können mit dem Impfen, das ist eine große Erleichterung. Das ist der Auftakt zu einer Impfkampagne, die das Land so noch nicht gesehen hat – ein echter Impfmarathon für das Jahr 2021“, so Gesundheitsministerin Carola Reimann. „Der jetzt gelieferte Impfstoff soll hoch wirksam sein, aber er ist auch ein Sensibelchen. Er kann nur bei sehr niedrigen Temperaturen gelagert werden und muss nach Zubereitung innerhalb weniger Stunden verimpft werden.“ 

In den nächsten Tagen werde, so Reimann, weiterer Impfstoff an diejenigen Landkreise verteilt, die signalisieren, dass sie alle notwendigen Einverständniserklärungen von Pflegeheimbewohnerinnen und -Bewohnern  vorliegen haben. Der Impfstoff werde immer dann ausgeliefert werden, wenn er vor Ort auch wirklich verimpft werden kann.

Da der vollständige Impfschutz eine Zweifachimpfung erfordert, können mit den jetzt gelieferten 9.750 Impfdosen knapp 5.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen geimpft werden. Niedersachsen wird bis Ende 2020 in weiteren Lieferungen voraussichtlich etwa weitere 117.000 Impfdosen erhalten. Nach bisher bekannten Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums soll Niedersachsen dann ab Januar 2021 regelmäßig jede Woche 63.375 Impfdosen erhalten. Bis Ende März sollen bundesweit 10,1 Millionen Impfdosen geliefert werden, von denen Niedersachsen etwa 10 Prozent erhalten wird. Mit diesen rund 1,1 Mio Impfdosen können etwa 550.000 Menschen versorgt werden. In Niedersachsen zählen zu der ersten Priorisierungsgruppe etwa 800.000 Menschen.

Wir wünschen ihnen allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest – BGPRESS Weihnachten

Wir wünschen ihnen allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest

23. Dezember 2020/in Hannover, Niedersachsen, Region Hannover

HANNOVER (red.). Es ist schon ein ganz besonderes und sicherlich auch für viele von uns bislang einmaliges Weihnachtsfest 2020. Das Jahr hat uns schon einiges abverlangt und das morgige Weihnachtsfest wird viele von uns sicherlich unser zukünftiges Leben begleiten.

Da sind die Sorgen um die berufliche Zukunft, vielleicht um das Bestehen von Selbstständigkeit oder um unsere Arbeitsplätze. Allen voran aber sicherlich die Hoffnung, dass unsere Familie, unsere Verwandten und Bekannten sowie Freunde heile über die Feiertage kommen.

Der Gabentisch ist vielleicht dieses Jahr etwas sparsamer ausgefallen. Die Geschenke wurden mancherorts noch schnell per Online bestellt und so mancher hoffte darauf, dass die Zustellung noch rechtzeitig vor den Feiertagen klappte.

Corona und der Lockdown lehrt uns aber auch, dass es anscheinend noch wichtigere Dinge gibt als Konsum, Feiertagshetze, Feiern und große Familienfeste abhalten. Da ist die plötzliche Stille unter dem hell erleuchteten Tannenbaum. Ungewohnt und trotzdem eigentlich so ursprünglich. Plötzlich denken wir wieder intensiv an diejenigen, die an diesem Weihnachten nicht bei uns seien können. Nicht weil wir mit ihnen nicht feiern wollen, sondern weil uns Auflagen und unsere eigene Vernunft sagen, es ist besser so… es wird auch wieder anders werden.

Wir alle werden schon nächstes Weihnachten hoffentlich immer noch gesund an dieses Weihnachtsfest zurückdenken. Wir werden uns erinnern, wie es letztes Jahr war… nur im engsten Kreis der Familie, still unter dem Tannenbaum. So mancher wird dann froh sein, dass die Vernunft dieses Jahr gesiegt hat. Auch wenn es dem einen oder anderen Mitmenschen nicht gerade leicht gefallen ist.

In diesem Sinne möchten wir uns bei allen Leserinnen und Lesern sagen:

Die Redaktion von BG-PRESS.de wünscht

allen Leserinnen und Lesern ein

frohes und vor allem gesundes Weihnachtsfest

Noch eine herzliche und ernstgemeinte Bitte: Nehmen Sie bitte gegenseitig Rücksicht an den Feiertagen, versuchen Sie Reisen wo es geht zu vermeiden, halten Sie sich an die Abstandsregeln und tragen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung, um ihr Gegenüber zu schützen. Nur gemeinsam haben wir eine Chance, diese Krisensituation gut zu überstehen.

Bleiben Sie fit und wir berichten auch nach den Feiertagen in gewohnter Weise wieder für Sie aus Hannover, der Region und Niedersachsen zu wichtigen Themen, die Sie interessieren könnten.

 

Besuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnachtsfeiertagen – Besuch Pflegeheime

Besuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnachtsfeiertagen

22. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Weihnachtsfeiertage sind für die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie ihre engsten Angehörigen und Freunde eine besondere Zeit. Der Besuch sei ganz wichtig und solle ausdrücklich möglich sein, appelliert Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann: „Die Situation der Bewohnerinnen und Bewohner in den niedersächsischen Alten- und Pflegeheimen ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen und etwas, dass alle Verantwortlichen sehr umtreibt. In diesem Jahr müssen alle bei Besuchen allerdings sehr vorsichtig und umsichtig sein und alles tun, um die Angehörigen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen!“

Die Ministerin weist darauf hin, dass Besuche angemeldet werden müssen: „Spontan bei Oma im Altenheim vorbeizukommen ist dieses Jahr keine gute Idee. Und bringen Sie für Ihre Besuche ausreichend Zeit mit.“ Denn die notwendigen Schnelltests müssen vor Ort noch durchgeführt werden, sollten Besucherinnen und Besucher kein negatives Testergebnis mitbringen, das nicht älter als 72 Stunden ist.

Auch wenn die Weihnachtsfeiertage bei Angehörigen verbrachten werden sollen, muss dies vorher in der Einrichtung angemeldet werden.

„Beachten Sie bitte weiterhin alle Vorgaben des Hygienekonzepts“, so Reimann.
Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen gilt auch weiterhin: Abstand halten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Lüften und die Handhygiene einhalten.

Landesregierung definiert Feuerwerksverbot neu – Feuerwerk Verbot Neu

Landesregierung definiert Feuerwerksverbot neu

22. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red.). Durch die Folge der Entscheidung des OVG-Lüneburg vom letzten Freitag ist eine Anpassung der Corona-Verordnung in Niedersachsen erforderlich geworden.

Nach der Neuregelung ist zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

In der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7.00 Uhr, ist auch das Mitführen der genannten Gegenstände auf den dort genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen untersagt.

Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die maßgeblichen Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen fest. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt verboten.

Begründung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

Die Neufassung des § 10 a ist durch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Dezember 2010 – 13 MN 568/20 –) veranlasst und greift für die Änderung die Ausführungen des Gerichts auf.

Zu Absatz 1:

Satz 1 regelt, dass in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 Feuerwerke in bestimmten öffentlichen Bereichen untersagt sind. Mit dem Verbot wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 erfasst, die durch § 3 a des Sprengstoffgesetzes näher bestimmt sind. Mit dem Verbot soll auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen vermieden werden, dass sich dort größere Menschenansammlungen bilden; dadurch soll ein unkontrollierbares Infektionsgeschehen unter den sich versammelnden Menschen verhindert werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass durch den ablenkenden Charakter der Veranstaltungen insbesondere die allgemeinen Abstandsregeln nach § 2 der Verordnung nicht konsequent eingehalten werden und damit das Entstehen unnötiger Kontakte nicht verhindert werden kann. Auch wenn die Gefahr möglicherweise nicht unmittelbar von der das Feuerwerk durchführenden Person ausgeht, sondern zum einen von Gruppen, die diese Veranstaltung gemeinschaftlich durchführen, als auch zum anderen von Zuschauern des Geschehens, ist es erforderlich, insoweit gegebenenfalls auch sogenannten Nichtstörern diese Aktivitäten zu untersagen, um Gruppenbildungen zu verhindern. Die Maßnahme ist geeignet, um eine besondere Gefahrenlage im Hinblick auf Übertragungsmöglichkeiten und -wege zu minimieren. Mildere, gleich effektive Maßnahmen drängen sich nicht auf, insbesondere die Kontrolle und Überwachung eines ungeregelten Geschehens durch Ordnungskräfte oder Polizei wäre schlichtweg ausgeschlossen.

Darüber hinaus sollen Veranstaltungen mit größeren Menschengruppen, in denen eine besonders erhöhte Gefährdung von umstehenden Personen durch umherfliegende Feuerwerkskörper gegeben ist, vermieden werden, um Einsatzkräfte, wie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Polizei und Feuerwehr, zu entlasten und Kapazitäten des Gesundheitswesens freizuhalten.

Zudem verursacht die jährlich auftretende unsachgemäße Verwendung von Pyrotechnik schwere Verletzungen und auch übermäßiger Alkoholgenuss führen zu in Krankenhäusern behandlungsbedürftigen Lebenssituationen. Das durch die Pandemie bereits an seine Belastungsgrenzen geratene Gesundheitssystem würde im erheblichen Maße zusätzlich belastet werden.

Satz 2 untersagt in einem eng begrenzten zeitlichen Rahmen auch das Mitführen der in Satz 1 genannten Gegenstände. Denn beim Mitführen von Feuerwerkskörpern, insbesondere in der Silvesternacht, handelt es sich um eine Verhaltensweise, die den Schluss zulässt, dass die den Feuerwerkskörper mitführende Person diesen vor Ort auch nutzen und somit abbrennen wird. Hinzu kommt, dass hoher Alkoholkonsum in der Silvesternacht häufig zu herabgesetzten Hemmschwellen führen wird. Schon im Mitführen von Feuerwerk liegt daher die Tendenz zu einem Geschehen, dass die Bildung von Menschenansammlungen begünstigt und dadurch Infektionsgefahren erhöht. Daneben bietet bereits das sichtbare Mit-Sich-Führen von Feuerwerkskörpern einen deutlichen Anreiz zur Gruppenbildung, Interaktion und Wettbewerb (sogenanntes „Posing“ mit Materialien). Die Nachahmung des Abbrennens von Feuerwerk, die damit verbundenen Menschenansammlungen und somit die Entstehung weiterer Infektionsketten können durch ein Mitführungsverbot von Feuerwerkskörpern verhindert werden.

Satz 3 gibt zur Konkretisierung, wo die Verbotsregeln einzuhalten sind, vor, dass die Kommunen die betreffenden Örtlichkeiten festlegen und öffentlich bekannt geben.

Zu Absatz 2:

Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist ohne Einschränkung auf den Ort untersagt. Erfasst sind sowohl private als auch gewerbliche Veranstaltungen. Insbesondere sind alle Veranstaltungen betroffen, die über die spontane einzelne Verwendung von Feuerwerkskörpern hinausgehen.

Bei Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann schnell ein empfindliches Bußgeld fällig werden:

Vergehen Maßnahme
ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember – 1. Januar) ausgelöst Bußgeld bis zu 10.000 €
Feuerwerkskörper an bewohnten oder von Personen besuchten Orten ohne Anzeige oder ohne rechtzeitige Anzeige abgebrannt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €
Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

 

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