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Schlagwortarchiv für: Niedersachsen

Impfungen

Land Niedersachsen und Kassenärztliche Vereinigung schließen Vertrag für Impf-Ärztinnen und -Ärzte

18. Dezember 2020/in Gesundheit

HANNOVER (PM). In Niedersachsen sind die Voraussetzungen für den Beginn der Corona-Impfungen geschaffen. Das Land hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Rahmenvertrag zur Durchführung von Covid-19-Schutzimpfungen in den 50 Impfzentren geschlossen.

Die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte erfolgt über das Abrechnungssystem der KVN. Für die ärztliche Tätigkeit im Impfzentrum ist eine Vergütung in Höhe von 37,50 Euro für eine Zeiteinheit von 15 Minuten vorgesehen, umgerechnet auf eine Stunde damit 150 Euro.

„Mit diesem Rahmenvertrag haben wir eine weitere Hürde genommen. Sobald die ersten Lieferungen eines Impfstoffs in Niedersachsen eintreffen, starten wir mit den Impfungen – zunächst bei den besonders gefährdeten Personen und den Beschäftigten im Gesundheitswesen“, sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann am Freitag in Hannover. Reimann lobte die große Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, in den Corona-Impfzentren mitzuarbeiten. Die Gesundheitsministerin erwartet keine personellen Engpässe für die 50 niedersächsischen Impfzentren. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Niedersachsen haben sich bislang fast 2.400 Ärztinnen und Ärzte gemeldet. „Das ist für uns eine wichtige Unterstützung in den Impfzentren.“

Der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, bedankte sich bei den Ärztinnen und Ärzten, die sich bisher bereit erklärt haben, in einem Corona-Impfzentrum in Niedersachsen tätig zu werden. „Ohne die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten wird die enorme Aufgabe, die Bevölkerung gegen Corona zu impfen, nicht zu bewältigen sein“, sagte Barjenbruch.

Die Ärztinnen und Ärzte erhalten kurzfristig von der KVN weitere Informationen über die Tätigkeit in den Impfzentren. Ihre Aufgabe im Impfzentrum wird es sein, die Aufklärung der zu impfenden Personen vorzunehmen, Kontraindikationen zu klären und im Falle von Impfkomplikationen einzugreifen.

Die Kontaktdaten der Ärztinnen und Ärzte werden an die jeweiligen Impfzentren der Landkreise weitergeleitet. Die Landkreise nehmen dann Kontakt zu den Ärztinnen und Ärzte auf, um die Dienstpläne abzustimmen.

Auch Haftungsfragen sind zwischen dem Land Niedersachsen und der KVN geklärt. Für mögliche Impfschäden greift die Staatshaftung. Für Tätigkeit im Impfzentrum wird von der KVN eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, sodass die Ärztinnen und Ärzte für ihre Tätigkeit im Impfzentrum haftpflichtversichert sind.

Zunächst sollen ab dem 27. Dezember Impfungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Pflegeeinrichtungen beginnen. Die aufsuchenden Dienste werden von den Landkreisen organisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt starten die Impfzentren.

Tagesupdate

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 18.12.2020

18. Dezember 2020/in Gesundheit

HANNOVER (red.).  Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 18.12.2020 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.610 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 18.12.2020 – jtFf0 7 tage inzidenz in niedersachsen am 18 dezember 2020

© BG-PRESS.de (Stand 18.12.2020) – Der Landkreis Wesermarsch (grau) liegt bei einer Inzidenz von 86,9

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 18.12.2020

91.736 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Freitag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.610 Fälle mehr als noch am Vortag.

Insgesamt 1.586 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 72.645 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 79,2 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.130 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 920 Erwachsene auf Normalstationen, 206 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 126 Erwachsene beatmet werden, zwölf davon auf einem ECMO-Platz. Vier Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
91736 1586 72645 104,7
(+1610*) (+26*) (+1479*)

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1098 (+28) 879,4 129 103,3 14 (+1)
Aurich 1257 662,6 115 60,6 19
Celle 1500 (+34) 837,9 133 74,3 25
Cloppenburg 4806 (+43) 2 815,8 290 169,9 54
Cuxhaven 1506 (+16) 760,5 84 42,4 34
Diepholz 3001 (+99) 1 382,4 288 132,7 51
Emsland 4529 (+58) 1 385,2 362 110,7 58 (+1)
Friesland 637 (+9) 645,4 74 75,0 14 (+3)
Gifhorn 1527 (+47) 865,0 269 152,4 13
Goslar 854 (+9) 626,6 66 48,4 32 (+1)
Göttingen 3114 (+30) 955,1 246 75,5 96
Grafschaft Bentheim 2073 (+70) 1 511,4 256 186,6 50
Hameln-Pyrmont 1336 (+24) 899,4 123 82,8 18
Harburg 2562 (+44) 1 007,0 246 96,7 42 (+1)
Heidekreis 1176 (+35) 836,0 158 112,3 19
Helmstedt 584 (+11) 639,7 71 77,8 6 (+1)
Hildesheim 3106 (+39) 1 126,1 236 85,6 67
Holzminden 480 (+11) 681,3 71 100,8 15
Leer 1056 (+18) 618,4 84 49,2 12
Lüchow-Dannenberg 256 (+1) 528,8 38 78,5 8
Lüneburg 1115 (+14) 605,5 117 63,5 17
Nienburg (Weser) 1014 (+36) 835,3 143 117,8 12
Northeim 840 (+20) 635,0 65 49,1 10
Oldenburg 2071 (+73) 1 582,2 207 158,1 43 (+5)
Osnabrück 6848 1 912,4 383 107,0 134
Osterholz 1194 (+23) 1 048,0 95 83,4 20
Peine 1554 (+22) 1 152,8 113 83,8 27 (+2)
Rotenburg (Wümme) 1529 (+44) 933,6 167 102,0 18
Schaumburg 1551 (+28) 982,8 161 102,0 13
Stade 1558 (+47) 761,8 231 113,0 22 (+1)
Uelzen 433 (+2) 468,7 25 27,1 8
Vechta 3706 (+77) 2 595,0 263 184,2 46
Verden 2052 (+24) 1 496,4 133 97,0 27
Wesermarsch 835 (+6) 942,6 77 86,9 12
Wittmund 381 (+6) 669,3 20 35,1 5
Wolfenbüttel 975 (+21) 815,1 84 70,2 38 (+1)
Hannover, Region 16052 (+334) 1 387,2 1612 139,3 269 (+3)
Braunschweig, Stadt 2034 (+76) 815,5 268 107,5 31 (+3)
Delmenhorst, Stadt 1601 (+21) 2 064,2 146 188,2 24
Emden, Stadt 379 (+4) 759,3 32 64,1 1
Oldenburg (Oldb), Stadt 1535 (+45) 907,9 176 104,1 12 (+1)
Osnabrück, Stadt 2691 1 628,4 161 97,4 39
Salzgitter, Stadt 1577 (+20) 1 512,1 141 135,2 37 (+2)
Wilhelmshaven, Stadt 473 (+16) 621,6 71 93,3 14
Wolfsburg, Stadt 1281 (+25) 1 030,0 142 114,2 60
Niedersachsen gesamt 91736 (+1610) 1 147,6 8372 104,7 1586 (+26)

Hinweise zur Tabelle

In der Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch bis 9 Uhr mitgeteilt wurden. Es kann zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Die Gesundheitsämter leiten als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein, ggf. erfolgt die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung. Bis zur Übermittlung der Fälle an das NLGA können einige Tage vergehen. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

Veränderungen mit geringerer Fallzahl können darüber hinaus auftreten, wenn ein Krankenhaus beispielsweise einen Todesfall an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet hat, die bzw. der Verstorbene aber in einem anderen Landkreis gemeldet war.

Als Kriterium für die Meldung „genesen“ gilt das Meldedatum des Falles, wenn es länger als 14 Tage zurückliegt. Die in dieser Kategorie aufgezählten Patientinnen und Patienten sind außerdem weder in Behandlung in einem Krankenhaus noch verstorben. Diese Kriterien legt auch das RKI an.

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für ihre Gemeinden für den 18.12.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 15.987 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 13.072 Personen als genesen aufgeführt. 272 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2643 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 130,7. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 761
10 – 19 Jahre 1790
20 – 29 Jahre 2856
30 – 39 Jahre 2548
40 – 49 Jahre 2403
50 – 59 Jahre 2309
60 – 69 Jahre 1179
70 – 79 Jahre 656
80+ Jahre 1233
keine Angaben 252

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 119 371 257,2
Burgdorf 23 319 57,1
Burgwedel 30 197 110,9
Garbsen 230 1053 228,6
Gehrden 28 157 122,3
Hemmingen 34 214 56,2
Isernhagen 31 253 72,8
Laatzen 207 807 172,4
Landeshauptstadt Hannover 1250 7982 136,8
Langenhagen 149 920 165,6
Lehrte 100 701 146,6
Neustadt 74 486 90,6
Pattensen 25 145 73,2
Ronnenberg 25 331 60,4
Seelze 75 440 128
Sehnde 49 255 143,1
Springe 42 320 56,8
Uetze 20 203 63,2
Wedemark 67 330 115,6
Wennigsen 20 111 55,6
Wunstorf 45 392 52,2

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

33 neue Ganztagsschulen zum Schuljahr 2020/2021 genehmigt – Ganztagsschulen

33 neue Ganztagsschulen zum Schuljahr 2020/2021 genehmigt

17. Dezember 2020/in Kultur

HANNOVER (PM). Auch zum Schuljahr 2020/2021 hat das Land Niedersachsen die Ganztagsangebote weiter ausgeweitet. Durch die Genehmigung von 33 neuen Ganztagsschulen ist der Ausbaustand im Ganztagsbereich auf rund 72 Prozent angestiegen.

Dies zeigt die aktuelle Auswertung des Niedersächsischen Kultusministeriums. „Wir halten am Kurs fest, den Ausbau hochwertiger Ganztagsangebote in Niedersachsen weiter voranzutreiben. Davon profitieren alle: Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder in unseren Ganztagsschulen gut aufgehoben sind und gleichzeitig ein breites, ganzheitliches Lernangebot vorfinden, zudem verbessern wir mit dem weiteren Ausbau die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Demnach sind im laufenden Schuljahr rund 1.860 öffentliche allgemein bildende Schulen Ganztagsschulen. Im vergangenen Schuljahr lag diese Quote bei rund 71 Prozent. Der größte Anteil derjenigen Schulen, die zum laufenden Schuljahr ein Ganztagsangebot eingerichtet haben, sind Grundschulen (27). Somit wird erneut deutlich, dass insbesondere im Primarbereich eine steigende Nachfrage hinsichtlich guter Gesamtkonzepte von Bildung, Erziehung und Betreuung besteht. Weiterhin haben eine Realschule, eine Oberschule, zwei Förderschulen und zwei Gymnasien die Genehmigung zur Errichtung einer Ganztagsschule erhalten. Von den 33 neuen Ganztagsschulen folgen nahezu alle dem Konzept einer offenen Ganztagsschule; zwei Schulen richten ein teilgebundenes Ganztagsangebot ein.

Infolge coronabedingter Auswirkungen wurde die Aufnahme des Ganztagsbetriebs flexibilisiert. Demnach konnten neu genehmigte Ganztagsschulen in Absprache mit dem Schulträger in eigener Verantwortung entscheiden, wie viel Vorlaufzeit sie zur Umsetzung eines modifizierten Ganztagsangebotes benötigen. Die Mehrzahl der Schulen (26) hat trotz coronabedingter Umstände innerhalb der ersten drei Monate des laufenden Schuljahres den Ganztagsbetrieb aufgenommen. Weitere fünf Schulen nehmen den Ganztagsbetrieb zum 2. Schulhalbjahr auf; zwei Schulen verschieben den Start auf das Schuljahr 2021/2022. Kultusminister Tonne: „Anhand vieler Rückmeldungen seitens niedersächsischer Schulen zeigt sich: Die Schaffung dieser besonderen Flexibilität war der richtige Weg! Die Bedeutung von gezielter Lernförderung und vielfältigen außerunterrichtlichen Angeboten steigt kontinuierlich an, sodass auch in diesen turbulenten Zeiten daran festgehalten wird, Niedersachsen zum Ganztagsschulland auszubauen.“

Genehmigte Neuanträge zur Errichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahr 2020/2021

lfd. Nr. Regionalabteilung Schulform Schule Ort
1 BS GS GS Lamme Braunschweig
2 BS GS GS Brüder-Grimm-Schule Hann. Münden
3 BS GS GS Hardegsen Hardegsen
4 BS GS GS Waggum Braunschweig
5 BS RS RS Isenbüttel Calberlah
6 BS FöS FöS Erich Kästner-Schule Northeim
7 H GS GS Krähenwinkel Langenhagen
8 H GS GS Brelingen Wedemark
9 H GS GS Banteln Gronau
10 H GS GS Martfeld Martfeld
11 H GS GS Groß Berkel Aerzen
12 H GS GS Aueschule Lehrte
13 H GS GS Löwenzahnschule Uetze
14 H GS GS Rodewald Rodewald
15 LG GS GS Elbdeich-Grundschule Drage
16 LG GS GS Horst Seevetal
17 LG GS GS Am Feldbusch Harsefeld
18 LG GS GS Blender Blender
19 LG GS GS Morsum Thedinghausen-Morsum
20 LG GS GS Am Hinschweg Geestland
21 LG GS GS Schwalbenschule Wriedel
22 LG GS GS Osten Osten
23 LG OBS OBS Ernst-Reinstorf Marschacht
24 LG FöS FöS Erich Kästner-Schule Achim
25 LG GS GS Uesen Achim
26 LG GY GY Lilienthal Lilienthal
27 OS GS GS Gehrde Gehrde
28 OS GS GS Lage Lage
29 OS GS GS Drielake Oldenburg
30 OS GS GS Bühren Bühren
31 OS GS GS Albert-Schweitzer Osnabrück
32 OS GS GS Heilig-Geist-Schule Osnabrück
33 OS GY GY Nordenham Nordenham
Tagesupdate

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 17.12.2020

17. Dezember 2020/in Gesundheit

HANNOVER (red.).  Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 17.12.2020 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.975 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 17.12.2020 – jtFf0 7 tage inzidenz in niedersachsen am 17 dezember 2020

© BG-PRESS.de (Stand 17.12.2020) – Der Landkreis Wesermarsch (grau) liegt bei einer Inzidenz von 86,9

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 17.12.2020

90.127 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Donnerstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.975 Fälle mehr als noch am Vortag.

Insgesamt 1.560 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 71.166 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 79 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.092 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 896 Erwachsene auf Normalstationen, 189 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 127 Erwachsene beatmet werden, zwölf davon auf einem ECMO-Platz. Sieben Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
90127 1560 71166 105,9
(+1975*) (+49*) (+1407*)

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1070 (+18) 857,0 115 92,1 13
Aurich 1257 (+29) 662,6 127 66,9 19
Celle 1466 (+24) 818,9 127 70,9 25
Cloppenburg 4763 (+113) 2 790,6 325 190,4 54 (+2)
Cuxhaven 1490 (+17) 752,4 122 61,6 34
Diepholz 2902 (+58) 1 336,8 228 105,0 51 (+7)
Emsland 4471 (+98) 1 367,5 372 113,8 57 (+1)
Friesland 628 (+5) 636,2 78 79,0 11 (+1)
Gifhorn 1480 (+56) 838,4 258 146,2 13
Goslar 845 (+21) 620,0 62 45,5 31
Göttingen 3084 (+64) 945,9 234 71,8 96
Grafschaft Bentheim 2003 (+45) 1 460,3 216 157,5 50
Hameln-Pyrmont 1312 (+31) 883,2 116 78,1 18
Harburg 2518 (+65) 989,7 234 92,0 41
Heidekreis 1141 (+31) 811,1 163 115,9 19
Helmstedt 573 (+9) 627,6 65 71,2 5
Hildesheim 3067 (+37) 1 112,0 253 91,7 67 (+2)
Holzminden 469 (+11) 665,6 97 137,7 15 (+1)
Leer 1038 (+14) 607,9 79 46,3 12
Lüchow-Dannenberg 255 (+17) 526,7 48 99,1 8
Lüneburg 1101 (+38) 597,9 125 67,9 17 (+3)
Nienburg (Weser) 978 (+25) 805,7 123 101,3 12
Northeim 820 (+15) 619,9 58 43,8 10
Oldenburg 1998 (+51) 1 526,5 165 126,1 38 (+2)
Osnabrück 6848 (+114) 1 912,4 479 133,8 134 (+2)
Osterholz 1171 (+27) 1 027,8 93 81,6 20 (+3)
Peine 1532 (+36) 1 136,5 118 87,5 25
Rotenburg (Wümme) 1485 (+45) 906,7 162 98,9 18 (+3)
Schaumburg 1523 (+44) 965,0 150 95,0 13 (+1)
Stade 1511 (+47) 738,8 265 129,6 21 (+2)
Uelzen 431 (+3) 466,5 27 29,2 8
Vechta 3629 (+70) 2 541,1 238 166,7 46 (+1)
Verden 2028 (+26) 1 478,9 127 92,6 27 (+2)
Wesermarsch 829 (+14) 935,8 77 86,9 12
Wittmund 375 (+2) 658,7 19 33,4 5
Wolfenbüttel 954 (+13) 797,5 122 102,0 37 (+4)
Hannover, Region 15718 (+380) 1 358,4 1694 146,4 266 (+7)
Braunschweig, Stadt 1958 (+44) 785,1 239 95,8 28 (+2)
Delmenhorst, Stadt 1580 (+51) 2 037,2 146 188,2 24
Emden, Stadt 375 751,3 32 64,1 1
Oldenburg (Oldb), Stadt 1490 (+23) 881,3 150 88,7 11 (+1)
Osnabrück, Stadt 2691 (+48) 1 628,4 198 119,8 39 (+2)
Salzgitter, Stadt 1557 (+35) 1 492,9 134 128,5 35
Wilhelmshaven, Stadt 457 (+32) 600,6 67 88,1 14
Wolfsburg, Stadt 1256 (+28) 1 009,9 135 108,5 60
Niedersachsen gesamt 90127 (+1975) 1 127,5 8462 105,9 1560 (+49)

Hinweise zur Tabelle

In der Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch bis 9 Uhr mitgeteilt wurden. Es kann zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Die Gesundheitsämter leiten als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein, ggf. erfolgt die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung. Bis zur Übermittlung der Fälle an das NLGA können einige Tage vergehen. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

Veränderungen mit geringerer Fallzahl können darüber hinaus auftreten, wenn ein Krankenhaus beispielsweise einen Todesfall an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet hat, die bzw. der Verstorbene aber in einem anderen Landkreis gemeldet war.

Als Kriterium für die Meldung „genesen“ gilt das Meldedatum des Falles, wenn es länger als 14 Tage zurückliegt. Die in dieser Kategorie aufgezählten Patientinnen und Patienten sind außerdem weder in Behandlung in einem Krankenhaus noch verstorben. Diese Kriterien legt auch das RKI an.

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für ihre Gemeinden für den 17.12.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 15.588 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 12.759 Personen als genesen aufgeführt. 270 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2559 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 133,6. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 746
10 – 19 Jahre 1763
20 – 29 Jahre 2793
30 – 39 Jahre 2497
40 – 49 Jahre 2354
50 – 59 Jahre 2269
60 – 69 Jahre 1151
70 – 79 Jahre 627
80+ Jahre 1148
keine Angaben 240

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 67 314 131,5
Burgdorf 20 315 53,9
Burgwedel 26 191 101,3
Garbsen 212 1013 231,8
Gehrden 28 154 148,1
Hemmingen 38 208 61,3
Isernhagen 33 251 80,9
Laatzen 199 791 186,2
Landeshauptstadt Hannover 1244 7818 145,8
Langenhagen 146 904 183,4
Lehrte 87 685 133,3
Neustadt 72 470 81,8
Pattensen 31 144 99,8
Ronnenberg 26 328 60,4
Seelze 78 437 150,8
Sehnde 47 249 155,7
Springe 38 313 60,1
Uetze 19 201 68
Wedemark 87 310 99,1
Wennigsen 17 108 90,4
Wunstorf 44 384 52,2

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

Niedersächsische Landesregierung startet Hotline für Fragen zur Covid-19-Impfung – Hotline Impfung

Niedersächsische Landesregierung startet Hotline für Fragen zur Covid-19-Impfung

16. Dezember 2020/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Seit gestern haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu klären.

Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Unterstützt wird die Landesregierung dabei von ihrem Partner Majorel, der unter anderem die Bürger-Hotline sowie die dahinterliegende Terminmanagement-Plattform betreibt. Die Gesundheits- und Sozialministerin Dr. Carola Reimann betont: „Die Vorbereitungen auf die Covid-Impfungen stellen eine gewaltige organisatorische Herausforderung auf vielen verschiedenen Ebenen dar. Wir haben mit Majorel einen erfahrenen niedersächsischen Dienstleister gefunden, der die Terminmanagement-Plattform, die mit der Impfstofflogistik in den Verteilzentren gekoppelt ist, auf eine sichere Basis stellt. Sobald erste Lieferungen eines Impfstoffs eintreffen, können wir in Niedersachsen die ersten impfberechtigten Personen aufrufen, sich Termine zum Impfen zu holen.“

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge wird sich das Angebot zunächst vor allem an ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens richten. Die Option, Termine für die Covid-19-Impfung über die Hotline sowie über die dahinterliegende Online-Terminplattform zu vereinbaren, wird erst angeboten, wenn feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird. „Technisch ist jedoch bereits jetzt alles vorbereitet – die Terminplattform ist einsatzbereit“, erläutert Klaus-Peter Bergmann, der als Geschäftsführer bei Majorel für das Projekt verantwortlich ist. Termine können zukünftig sowohl über die Impf-Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 als auch zu einem späteren Zeitpunkt auf der Plattform direkt online vereinbart werden.

Sobald mit der Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann, wird der Kommunikations-Experte Majorel auch das Management des Impfstoffbestands in den Impfzentren sicherstellen. „Wir freuen uns sehr, die Niedersächsische Landesregierung bei dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen zu können und als Partner für das Terminmanagement für möglichst effiziente Prozesse im Rahmen der Covid-19-Impfung zu sorgen“, so Bergmann.

Hintergrundinformationen:

Sowohl bei der telefonischen Terminvereinbarung als auch bei der Online-Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger im ersten Schritt neben der Angabe der persönlichen Daten mit Hilfe einer strukturierten Abfrage eine Selbsteinschätzung ihrer Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie des Berufs vornehmen. Ergibt diese Selbsteinschätzung, dass die Bürgerin oder der Bürger zu einer der Personengruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorrangig gegen Covid-19 geimpft werden sollen, wird im nächsten Schritt ein Termin im Impfzentrum der Wahl vereinbart. Andernfalls wird die Person darüber informiert, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut anmelden kann.

Um sicherzustellen, dass Erst- und Zweitimpfung im richtigen zeitlichen Abstand erfolgen, wird bei der Terminvergabe zugleich bereits der Termin für die Folgeimpfung festgelegt werden. Im Anschluss bekommt die Bürgerin oder der Bürger per E-Mail oder per Post eine schriftliche Terminbestätigung inklusive eines QR-Codes zugeschickt. Dieser QR-Code muss beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden und dient dem Impfzentrum zur Identifikation der zu impfenden Person sowie als digitaler Laufzettel.

Um Nicht-Erscheinen zu vermeiden und die vorhandenen Kapazitäten in den Impfzentren bestmöglich zu nutzen, werden die Bürgerinnen und Bürger kurz vor ihrem jeweiligen Impftermin eine Erinnerung per SMS, E-Mail oder Post sowie alle relevanten Informationen zum Impfzentrum erhalten.

Außerdem übernimmt die Plattform auch die digitale Meldung des Lagerbestands an Covid-19-Impfstoff in den einzelnen Impfzentren in Niedersachsen und löst bei Bedarf eine Nachlieferung aus.

Tagesupdate

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 16.12.2020

16. Dezember 2020/in Gesundheit

HANNOVER (red.).  Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 16.12.2020 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.248 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 16.12.2020 – jtFf0 7 tage inzidenz in niedersachsen am 16 dezember 2020

© BG-PRESS.de (Stand 15.12.2020) – Der Landkreis Wesermarsch (grau) liegt bei einer Inzidenz von 84,7

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 16.12.2020

88.153 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Mittwoch, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.248 Fälle mehr als noch am Vortag.

Insgesamt 1.511 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 69.759 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 79,1 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.099 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 894 Erwachsene auf Normalstationen, 196 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 119 Erwachsene beatmet werden, elf davon auf einem ECMO-Platz. Neun Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
88153 1511 69759 99,6
(+1248*) (+38*) (+1065*)

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1052 (+14) 842,6 129 103,3 13 (+2)
Aurich 1228 (+21) 647,4 112 59,0 19
Celle 1442 (+14) 805,5 128 71,5 25 (+1)
Cloppenburg 4650 2 724,4 269 157,6 52
Cuxhaven 1473 (+15) 743,8 122 61,6 34 (+1)
Diepholz 2844 (+76) 1 310,1 307 141,4 44
Emsland 4373 (+47) 1 337,5 334 102,2 56 (+1)
Friesland 623 (+7) 631,2 87 88,1 10
Gifhorn 1424 (+50) 806,7 228 129,2 13
Goslar 824 (+15) 604,6 62 45,5 31
Göttingen 3020 (+8) 926,3 232 71,2 96
Grafschaft Bentheim 1958 (+17) 1 427,5 207 150,9 50 (+2)
Hameln-Pyrmont 1281 (+26) 862,3 110 74,0 18
Harburg 2453 (+49) 964,1 217 85,3 41
Heidekreis 1110 (+25) 789,1 169 120,1 19 (+2)
Helmstedt 564 (+29) 617,8 56 61,3 5
Hildesheim 3030 (+59) 1 098,6 249 90,3 65 (+2)
Holzminden 458 (+11) 650,0 91 129,2 14 (+1)
Leer 1024 (+16) 599,7 75 43,9 12
Lüchow-Dannenberg 238 (+7) 491,6 33 68,2 8
Lüneburg 1063 (+22) 577,3 99 53,8 14
Nienburg (Weser) 953 (+34) 785,1 122 100,5 12 (+2)
Northeim 805 (+7) 608,5 56 42,3 10
Oldenburg 1947 (+35) 1 487,5 137 104,7 36
Osnabrück 6734 (+35) 1 880,6 482 134,6 132 (+4)
Osterholz 1144 (+10) 1 004,1 89 78,1 17 (+4)
Peine 1496 (+2) 1 109,8 105 77,9 25 (+1)
Rotenburg (Wümme) 1440 (+10) 879,2 145 88,5 15
Schaumburg 1479 (+22) 937,1 112 71,0 12
Stade 1464 (+39) 715,9 230 112,5 19 (+3)
Uelzen 428 (+5) 463,3 30 32,5 8
Vechta 3559 (+39) 2 492,1 223 156,1 45
Verden 2002 (+27) 1 459,9 133 97,0 25
Wesermarsch 815 (+21) 920,0 75 84,7 12
Wittmund 373 (+3) 655,2 32 56,2 5
Wolfenbüttel 941 (+4) 786,6 133 111,2 33 (+2)
Hannover, Region 15338 (+218) 1 325,5 1514 130,8 259 (+7)
Braunschweig, Stadt 1914 (+33) 767,4 233 93,4 26
Delmenhorst, Stadt 1529 (+18) 1 971,4 116 149,6 24
Emden, Stadt 375 (+7) 751,3 35 70,1 1
Oldenburg (Oldb), Stadt 1467 (+40) 867,7 154 91,1 10 (+2)
Osnabrück, Stadt 2643 (+17) 1 599,4 191 115,6 37
Salzgitter, Stadt 1522 (+42) 1 459,4 119 114,1 35
Wilhelmshaven, Stadt 425 (+20) 558,6 52 68,3 14 (+1)
Wolfsburg, Stadt 1228 (+31) 987,4 127 102,1 60
Niedersachsen gesamt 88153 (+1248) 1 102,8 7961 99,6 1511 (+38)

Hinweise zur Tabelle

In der Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch bis 9 Uhr mitgeteilt wurden. Es kann zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Die Gesundheitsämter leiten als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein, ggf. erfolgt die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung. Bis zur Übermittlung der Fälle an das NLGA können einige Tage vergehen. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

Veränderungen mit geringerer Fallzahl können darüber hinaus auftreten, wenn ein Krankenhaus beispielsweise einen Todesfall an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet hat, die bzw. der Verstorbene aber in einem anderen Landkreis gemeldet war.

Als Kriterium für die Meldung „genesen“ gilt das Meldedatum des Falles, wenn es länger als 14 Tage zurückliegt. Die in dieser Kategorie aufgezählten Patientinnen und Patienten sind außerdem weder in Behandlung in einem Krankenhaus noch verstorben. Diese Kriterien legt auch das RKI an.

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für ihre Gemeinden für den 16.12.2020

Leider können wir Ihnen heute lediglich die Zahlen der aktuell infizierten Personen in der Region und innerhalb der Kommunen mitteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 2397 Menschen in der Region infiziert + + +

 

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl
Barsinghausen 57
Burgdorf 22
Burgwedel 21
Garbsen 185
Gehrden 23
Hemmingen 41
Isernhagen 35
Laatzen 202
Landeshauptstadt Hannover 1161
Langenhagen 147
Lehrte 77
Neustadt 67
Pattensen 33
Ronnenberg 24
Seelze 70
Sehnde 39
Springe 37
Uetze 16
Wedemark 81
Wennigsen 16
Wunstorf 43

+ + + Seit heute erhalten Bürgerinnen und Bürger Antworten auf ihre Fragen rund um die Corona-Pandemie unter der neuen Telefonnummer 0511-3003434. Die neue Corona-Hotline ist werktags (außer am 24.12. und 31.12.) von 8 bis 16 Uhr erreichbar + + +

 

Kindertagesstätten und Krippen: Appell der Landesregierung an die Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen – Kita Lockdown

Kindertagesstätten und Krippen: Appell der Landesregierung an die Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen

15. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden in den Bund-Länder Beratungen neue Maßnahmen im Bildungsbereich beschlossen. Ziel ist es, durch eine Verringerung der Mobilität von Eltern, Kindern und Jugendlichen die Kontakte zur verringern.

So gelten bei den Kindertageseinrichtungen ähnliche Vorgaben wie im Schulbereich: Auch in den Krippen und Kitas sollen die Kontakte so weit wie möglich reduziert werden. Insbesondere durch die Verringerung der Mobilität bzw. durch das Wegfallen des Hinbringens und Abholens der Kinder sollen die Kontakte reduziert werden.

Der Aufruf des Kultusministers Grant Hendrik Tonne geht in einem Aushang auch an die Langenhagener Kita-Eltern:  „Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten. Fahren Sie Ihre Kontakte herunter und beschränken Sie sich auf das Allernotwendigste! Das gilt auch bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote. Da es keine Kita-Pflicht gibt, können die Kinder einfach zu Hause bleiben.“

Die Maßnahmen des Landes Niedersachsen gelten ab sofort und mindestens bis zum 10. Januar 2021.

 

Bei weitergehenden Fragen können sich die Eltern an die Leitung Ihrer Einrichtung wenden.

Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 16. Dezember 2020 – Lockdown Verordnung 161220 1

Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 16. Dezember 2020

15. Dezember 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM/red.). In der heutigen Landespressekonferenz hat die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder, die ab morgen geltende Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorgestellt.

Mit den beigefügten Änderungen zur Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden die am 13. Dezember 2020 in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarungen in Landesrecht umgesetzt. Auch diese Verordnungsänderungen sind – wie in § 28 a Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgeschrieben – mit einer Begründung versehen.

Wenn auch die 7-Tages-Inzidenz mit heute 98,5 unter der fast aller anderen Bundesländer liegt, bewegt sich die tägliche Zahl der Neuinfektionen nach wie vor auch in Niedersachsen auf einem hohen Niveau. Für eine deutliche Reduzierung der Neuinfektionen werden die direkten Kontakte der Menschen in Niedersachsen wie folgt weiter eingeschränkt.

1. Unverändert gilt nach § 2 Absatz 1: Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als fünf Personen aufhalten (5 aus 2 Regel). Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind nicht einzurechnen und für Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist die Hausstandszugehörigkeit nicht maßgeblich.

2. § 2 Absatz 1 a neu: In der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26.

Dezember 2020 darf sich jede Person in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung anstelle des nach Absatz 1 zulässigen Aufenthalts (5 aus 2) auch mit den Personen des eigenen Hausstands und mit bis zu vier weiteren Personen des engsten Familienkreises aufhalten. Dazu gehören Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, also insbesondere Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkelinnen, Enkel, Urenkelinnen und Urenkel, sowie Geschwister, Geschwisterkinder einschließlich deren Mitglieder des jeweiligen Hausstands. Auch hier sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen.

3. Neu ist auch § 2 Absatz 1 b: Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig, auch wenn die anwesenden Personen hierbei das Abstandsgebot einhalten.

4. § 6 Absatz 1a: Auch Zusammenkünfte und Feiern im privaten Bereich sind in der Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2020 nicht nur mit fünf Personen aus zwei Hausständen, sondern auch mit bis zu vier weiteren Personen des engsten Familienkreises, also mit Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen, Lebenspartnern, Partnerinnen und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, also insbesondere Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kindern, Enkelinnen, Enkeln, Urenkelinnen und Urenkeln, sowie Geschwistern, Geschwisterkindern und jeweils deren Mitgliedern des jeweiligen Hausstandes zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind auch hier nicht einzurechnen.

5. § 9 Absatz 1: Wenn bei Gottesdiensten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten die zu erwartenden Besucherzahlen voraussichtlich zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können, muss das Hygienekonzept ein Anmeldeerfordernis für die Besucherinnen und Besucher vorsehen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden, auch wenn ein Sitzplatz eingenommen wurden ist. Es gilt ein strenges Abstandsgebot, Gesang der Besucherinnen und Besucher ist untersagt.

6. Die bisherigen §§ 7 und 8 wurden gestrichen. Diese betrafen Sonderregelungen für Veranstaltungen mit sitzendem (§ 7) und mit mindestens zeitweise stehendem Publikum (§ 8). Die engeren allgemeinen Regelungen und Einschränkungen der Corona-Verordnung gelten nun auch für diese Veranstaltungen.

7. § 9 Absatz 2: Öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen, auch abweichend von § 6 Abs. 1 und 1 a, die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird.

8. § 9 Absatz 3: Unverändert kann die zuständige Versammlungsbehörde zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 eine Versammlung auf der Grundlage des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes beschränken. Neu ist die klare Maßgabe in der Verordnung, dass für Versammlungen, die in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 stattfinden sollen, nach einem strengen Maßstab zu entscheiden ist.

9. § 9 Absatz 4 regelt ausdrücklich, dass alle Veranstaltungen, die nicht durch die Verordnung ausdrücklich zugelassen sind, in den nächsten Wochen verboten sind. Hier ein ergänzender Hinweis: Die Jagdausübung ist grundsätzlich keine Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift; die Jagdausübung einzelner Jäger ist damit weiterhin zulässig. Gesellschaftsjagden werden von der obersten Jagdbehörde mit Ausnahme der Drückjagden auf Schalenwild nicht empfohlen und sollen unterbleiben.

10. § 10 Absatz 2: Im Außer-Haus-Verkauf und bei der Abholung dürfen Gastronomiebetriebe neben Speisen auch alkoholfreie Getränke abgeben werden.

11. In Beherbergungsstätten und Hotels aber dürfen Gäste abweichend von der bisherigen Regelung nur noch auf den Zimmern versorgt werden.

12. § 10 Absatz 1 Ziffer 8. Infolge einer Ergänzung der Ziffer 8 sind zusätzlich auch Studios für Elektromuskelstimulationstraining geschlossen.

13. § 10 Absatz 1 Ziffer 9: Geschlossen werden nun bis zum 10. Januar 2021 auch Friseurbetriebe. Zusätzlich zu den in Nummer 9 bisher aufgezählten Ausnahmen werden aber auch Betriebe des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik sowie die Praxen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker von der Schließung ausgenommen.

14. § 10 Absatz 1 Satz 3 regelt neu, dass nun auch Mensen, Cafeterien und Kantinen keine gemeinsamen Speiseräume und -säle mehr nutzen dürfen. Für Betriebe der Ernährungswirtschaft (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung) wird eine Ausnahme gemacht, weil die Einschränkung nicht umsetzbar wäre. Nach den allgemeinen hygiene-rechtlichen Vorschriften ist es in Betrieben der Ernährungswirtschaft nicht zulässig, Speisen am Arbeitsplatz bzw. in den Produktionsbereichen zu verzehren.

15. § 10 Absatz 1 Satz 4 neu: Es wird verboten, Speisen, die im Rahmen des AußerHaus-Verkaufs abgeholt werden, in der Öffentlichkeit innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den abgebenden Betrieben zu verzehren. Auch damit soll verhindert werden, dass es zu Menschenansammlungen kommt.

16. § 10 Absatz 1a, Satz 3: Bereits seit dem letzten Samstag (12. Dezember 2020) gilt in Niedersachsen eine Untersagung des Verkaufs und der Abgabe alkoholischer Getränke, die nach ihrer Darreichungsform zum unmittelbaren Verzehr bestimmt oder geeignet sind, insbesondere in Gläsern, Bechern oder Einweggetränkebehältnissen. Dies zielt insbesondere auf den Verkauf von Punsch und Glühwein ab.

Dieses Verbot gilt an sich nicht für handelsüblich geschlossene Getränkeflaschen, dosen und –tüten. Neu geregelt wird jetzt jedoch, dass die zuständige Behörde den Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten generell untersagen kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es an diesen Orten oder in ihrer unmittelbaren Umgebung aufgrund von gemeinschaftlichem Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu Verstößen gegen die in § 2 der Corona-Verordnung geregelten Kontaktbeschränkungen oder gegen das Abstandsgebot kommt. Ein solches Verbot ist angemessen zu befristen.

17. § 10 Absatz 1b Satz 1: Alle Geschäfte des Einzelhandels, in denen keine Güter und Dienstleitungen des täglichen Bedarfs angeboten werden, müssen schließen. Das gilt auch für Outlet-Center und Verkaufsstellen in Einkaufscentern. Ausgenommen sind Lebensmittelmärkte, Apotheken, Poststellen, Banken und Sparkassen, Autowaschanlagen oder Tankstellen. Verkaufsstellen des Großhandels und Baumärkte sind nur für gewerbliche Kundinnen und Kunden weiterhin geöffnet. Diese Positivliste ist abschließend!

18. § 10 Absatz 1b Satz 2: Zulässig sind auch Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, das auch regelmäßig Waren umfasst, die dem Sortiment einer der auch weiterhin erlaubten Verkaufsstellen entsprechen, wenn diese Waren den Schwerpunkt des Sortiments bilden.

19. Es bleibt nach § 10 Absatz 1b Satz 3 zudem möglich, Waren zu bestellen und abzuholen, die nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs gehören (Click & Collect). Dabei müssen jedoch eine kontaktlose Übergabe außerhalb der Geschäftsräume und die Wahrung des Abstandsgebots sichergestellt werden.

20. § 10 Absatz 1b Satz 4 sieht vor, dass der Umfang der regelmäßig angebotenen Randsorten, die nicht zum Schwerpunkt des Sortiments gehören, nicht erweitert oder ausgedehnt werden darf. Damit soll zur Sicherung des Wettbewerbs eine Erweiterung des Sortiments um Waren, die ansonsten von anderen nun geschlossenen Betrieben angeboten werden, ausgeschlossen werden. Es soll auch verhindert werden, dass aufgrund eines erweiterten Angebotes zusätzliche Kundinnen und Kundenbesuche provoziert werden.

21. § 10 a Feuerwerkskörpern und andere pyrotechnischen Gegenständen dürfen nicht nur nicht verkauft und abgegeben werden (Absatz 1), sondern auch nicht mitgeführt oder abgebrannt werden (Absatz 2). Die Regelung gilt auch im eigenen Garten und sie gilt durchgängig und ist nicht auf bestimmte Tage beschränkt. Ausnahmen sind lediglich für die Verwendung von Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr vorgesehen (Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2).

§ 14 wird in den folgenden Bereichen neu gefasst:

22. Die Zulässigkeit der Sterbebegleitung sowie der seelsorgerischen Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner wird aus Klarstellungsgründen von § 14 Absatz 1 in den neuen § 14 Absatz 5 verschoben. In diesem neuen Absatz 5 wird klargestellt, dass die seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner und die Begleitung Sterbender jederzeit zulässig bleiben. Von dieser Regelung werden auch Heime nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG), die unterstützenden Wohnformen nach § 2 Abs. 3 und 4 NuWG sowie die ambulanten betreuten Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des NuWG fallen, erfasst.

23. In § 14 Absatz 2 wird eine Testpflicht insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Heimen nach § 2 Abs. 2 NuWG sowie von ambulanten Pflegediensten neu begründet. Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden von der Regelung nicht erfasst.

24. § 14 Absatz 3 trifft ergänzende Regelungen zu den Besuchen in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen i. S. d. § 2 Abs. 2 NuWG. Zur besseren Planbarkeit für die Einrichtungen haben sich die Besucherinnen und Besucher und die Dritten, die die Einrichtung betreten wollen, vor dem Besuch bei der Einrichtung anzumelden. Ohne eine solche Anmeldung kann der Besuch oder das Betreten der Einrichtung untersagt werden.

Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner wird die Heimleitung ab einer Inzidenzzahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche verpflichtet, den Besuchenden und den Personen, die die Ein-richtung betreten wollen, die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltests anzubieten, um den Besuch bei Bewohnerinnen und Bewohnern oder das Betreten zu ermöglichen.

Hierdurch wird das Risiko, dass es durch die Besucherinnen und Besucher zu einem Eintrag des Virus in das Heim kommt, verringert.

Eine Testung der Besuchenden und der Dritten ist nicht erforderlich, wenn diese ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 nachweisen können und die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung höchstens 72 Stunden vor dem Besuch oder dem Betreten vorgenommen wurde. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Testergebnis noch eine gewisse Aussagekraft hat. In qualitativer Hinsicht muss der Test die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.

Diese Vorgaben des § 14 Absatz 3 kommen nicht zur Anwendung bei Personen, die Bewohnerinnen und Bewohner seelsorgerisch betreuen oder die Sterbende begleiten möchten. Hier bedarf es dann keiner vorherigen Anmeldung und keines Testes. Hygienevorschriften sind allerdings zu beachten.

Für Personen, die im Falle der vorgegebenen Inzidenz mehr als einmal pro Woche in die Einrichtungen kommen, gilt Absatz 2 entsprechend, so dass hier die Durchführung von Tests zweimal in der Woche ausreichend ist.

Heime der Eingliederungshilfe, unterstützende Wohnformen nach § 2 Abs. 3 und 4 NuWG und ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen fallen, werden von § 14 Absatz 3 nicht erfasst.

Diese Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft und mit Ablauf den 10. Januar 2021 außer Kraft.

Die Corona-Verordnung in kompakter Form zur Übersicht:

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Die Lesefassung der ab dem 16.12.2020 gültigen Verordnung können Sie hier mit Stand 15.12.2020 nachlesen. Die Abänderungen zum Vorgänger sind gelb markiert:

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Tagesupdate

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 15.12.2020

15. Dezember 2020/in Gesundheit

HANNOVER (red.).  Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 15.12.2020 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 851 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 15.12.2020 – jtFf0 7 tage inzidenz in niedersachsen am 15 dezember 2020

© BG-PRESS.de (Stand 15.12.2020) – Der Landkreis Wesermarsch (grau) liegt bei einer Inzidenz von 91,4

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 15.12.2020

86.906 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Dienstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 851 Fälle mehr als noch am Vortag.

Insgesamt 1.473 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 68.694 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 79 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.056 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 852 Erwachsene auf Normalstationen, 197 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 119 Erwachsene beatmet werden, neun davon auf einem ECMO-Platz. Sieben Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
86906 1473 68694 98,5
(+851*) (+44*) (+664*)

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1038 (+17) 831,3 128 102,5 11
Aurich 1207 (+5) 636,3 104 54,8 19
Celle 1428 (+17) 797,7 122 68,2 24 (+2)
Cloppenburg 4650 (+47) 2 724,4 305 178,7 52
Cuxhaven 1458 (+18) 736,2 124 62,6 33
Diepholz 2768 (+31) 1 275,1 271 124,8 44
Emsland 4326 (+37) 1 323,1 352 107,7 55
Friesland 616 (+5) 624,1 99 100,3 10
Gifhorn 1374 (+65) 778,4 192 108,8 13 (+2)
Goslar 809 (+16) 593,6 101 74,1 31
Göttingen 3012 (+5) 923,8 258 79,1 96 (+2)
Grafschaft Bentheim 1941 (+7) 1 415,1 198 144,4 48 (+3)
Hameln-Pyrmont 1255 (+11) 844,8 95 64,0 18
Harburg 2404 (+7) 944,9 215 84,5 41
Heidekreis 1085 (+24) 771,3 183 130,1 17 (+1)
Helmstedt 535 (+4) 586,0 42 46,0 5 (+1)
Hildesheim 2971 (+17) 1 077,2 246 89,2 63 (+1)
Holzminden 447 (+13) 634,4 99 140,5 13
Leer 1008 (+1) 590,3 67 39,2 12
Lüchow-Dannenberg 231 (+2) 477,2 29 59,9 8 (+1)
Lüneburg 1041 565,3 103 55,9 14
Nienburg (Weser) 919 (+4) 757,1 101 83,2 10 (+1)
Northeim 798 (+1) 603,2 57 43,1 10
Oldenburg 1912 (+31) 1 460,8 132 100,8 36 (+4)
Osnabrück 6699 (+72) 1 870,8 506 141,3 128 (+6)
Osterholz 1134 (+6) 995,4 85 74,6 13
Peine 1494 (+8) 1 108,3 126 93,5 24
Rotenburg (Wümme) 1430 (+9) 873,1 167 102,0 15 (+1)
Schaumburg 1457 (+6) 923,2 108 68,4 12
Stade 1425 (+10) 696,8 221 108,1 16 (+1)
Uelzen 423 457,8 26 28,1 8
Vechta 3520 (+9) 2 464,7 234 163,8 45 (+8)
Verden 1975 1 440,2 122 89,0 25
Wesermarsch 794 (+4) 896,3 81 91,4 12
Wittmund 370 650,0 32 56,2 5
Wolfenbüttel 937 (+6) 783,3 141 117,9 31
Hannover, Region 15120 (+267) 1 306,7 1413 122,1 252 (+6)
Braunschweig, Stadt 1881 (+5) 754,2 226 90,6 26 (+1)
Delmenhorst, Stadt 1511 (+20) 1 948,2 106 136,7 24
Emden, Stadt 368 (+3) 737,3 33 66,1 1
Oldenburg (Oldb), Stadt 1427 (+9) 844,0 151 89,3 8 (+1)
Osnabrück, Stadt 2626 (+26) 1 589,1 205 124,1 37
Salzgitter, Stadt 1480 (+3) 1 419,1 112 107,4 35 (+2)
Wilhelmshaven, Stadt 405 (+2) 532,3 48 63,1 13
Wolfsburg, Stadt 1197 962,4 108 86,8 60
Niedersachsen gesamt 86906 (+851) 1 087,2 7874 98,5 1473 (+44)

Hinweise zur Tabelle

In der Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch bis 9 Uhr mitgeteilt wurden. Es kann zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Die Gesundheitsämter leiten als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein, ggf. erfolgt die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung. Bis zur Übermittlung der Fälle an das NLGA können einige Tage vergehen. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

Veränderungen mit geringerer Fallzahl können darüber hinaus auftreten, wenn ein Krankenhaus beispielsweise einen Todesfall an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet hat, die bzw. der Verstorbene aber in einem anderen Landkreis gemeldet war.

Als Kriterium für die Meldung „genesen“ gilt das Meldedatum des Falles, wenn es länger als 14 Tage zurückliegt. Die in dieser Kategorie aufgezählten Patientinnen und Patienten sind außerdem weder in Behandlung in einem Krankenhaus noch verstorben. Diese Kriterien legt auch das RKI an.

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für ihre Gemeinden für den 15.12.2020

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 15.176 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 12.536 Personen als genesen aufgeführt. 259 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 84 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2381 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 121,0. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 729
10 – 19 Jahre 1713
20 – 29 Jahre 2731
30 – 39 Jahre 2419
40 – 49 Jahre 2280
50 – 59 Jahre 2209
60 – 69 Jahre 1123
70 – 79 Jahre 611
80+ Jahre 1126
keine Angaben 235

Verteilung nach Kommunen:

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 52 297 102,9
Burgdorf 22 311 41,2
Burgwedel 21 184 77,2
Garbsen 198 978 223,9
Gehrden 24 150 141,6
Hemmingen 43 208 97,1
Isernhagen 30 249 68,8
Laatzen 201 771 154
Landeshauptstadt Hannover 1142 7601 129,9
Langenhagen 139 877 160,2
Lehrte 78 665 122,1
Neustadt 69 461 72,9
Pattensen 30 141 113,1
Ronnenberg 26 328 76,5
Seelze 68 418 130,9
Sehnde 39 239 113,6
Springe 40 309 66,8
Uetze 14 196 48,6
Wedemark 82 304 128,9
Wennigsen 16 108 83,5
Wunstorf 47 381 52,2

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     51 Prozent

Frauen                      49 Prozent

Polizeidirektion (PD) Hannover führt flächendeckend Bodycams ein – Bodycam

Polizeidirektion (PD) Hannover führt flächendeckend Bodycams ein

14. Dezember 2020/in Polizei

HANNOVER (ots). Eine anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten ist in den vergangenen Jahren bundesweit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Justiz geraten. Im Dezember 2016 wurden bei der PD Hannover im Rahmen eines Pilotprojektes erstmals mobile Videoüberwachungsanlagen, die sogenannten Bodycams, zum Zwecke der Erprobung eingeführt.

Die Geräte sollten dazu beitragen, potenzielle Täter von Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte abzuhalten. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Bodycams ein sinnvolles Einsatzmittel zur polizeilichen Gefahrenabwehr darstellen können. Insbesondere im Hinblick auf die Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Raum tragen sie nach den bisherigen Erfahrungen zur Deeskalation bei. Sollte es trotz eines Einsatzes der Kameras zu Angriffen kommen, lässt eine gefertigte Videosequenz eine erheblich verbesserte Beweisführung im anschließenden Strafverfahren erwarten.

Nun wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover flächendeckend Bodycams eingeführt werden konnten.

Die Übergabe der Bodycams sowie weiterer Hardware- und Softwarekomponenten an die Dienststellen der PD Hannover fand im Herbst 2020 statt. Als Grundausstattung wurden 34 Bodycams an alle vier Polizeiinspektionen mit den insgesamt 24 Dienststellen ausgeliefert. Die Geräte werden nach der nunmehr abgeschlossenen Auslieferung und Softwareinstallation bereits im Einsatz- und Streifendienst der PD Hannover verwendet.

Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wurden sowohl in der technischen und taktischen Anwendung der Kameras als auch über die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen umfassend aus- und fortgebildet.

Die Aufzeichnungen müssen offen erfolgen, also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsituation erkennbar sein. Deshalb tragen die mit einer Bodycam ausgerüsteten Einsatzkräfte ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ an ihrer Uniform. Die Bildaufzeichnung erfolgt nicht permanent, sondern nur anlassbezogen bei Auslösen durch den kameraführenden Polizeibeamten oder der -beamtin. Dafür muss ein Verdacht bestehen, dass die Gesundheit oder das Leben von Menschen in Gefahr sind. Vor der Aktivierung der Aufzeichnung ist diese den betroffenen Personen grundsätzlich mündlich anzukündigen. An der oberen Seite der Bodycams zeigt eine rot leuchtende LED an, dass Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung durch den Einsatz der Bodycams im öffentlichen Raum sind im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verankert sowie bei der Feststellung von Straftaten der Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen.

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