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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Verlängerung des Shutdowns und weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen auch in Niedersachsen – MP Stephan Weil Erklärung

Verlängerung des Shutdowns und weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen auch in Niedersachsen

5. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Es tut mir leid, aber auch Niedersachsen wird den Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern und auch die Vorgaben für direkte Kontakte zwischen Menschen jenseits des eigenen Hausstandes weiter verschärfen. Niedersachsen hat niedrigere Infektionszahlen als andere Länder in Deutschland, aber auch wir müssen davon ausgehen, dass die tatsächliche Inzidenz deutlich höher ist als die statistische Aussage. Es gibt keinen Grund, sich in Sicherheit zu wähnen, ganz im Gegenteil“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach einer mehrstündigen Videokonferenz der Länderchefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin und Teilen des Bundeskabinetts. Auch Niedersachsen sei nach wie vor weit entfernt von dem ersten Zwischenziel 50 Neuinfektionen pro 100.000 in 7 Tagen.  

Weil: „Ich bedanke mich sehr bei allen, die in den letzten Wochen trotz der Feiertage sehr zurückhaltend waren in ihren direkten Kontakten mit anderen Menschen. Dennoch ist es im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Silvester zu anderen als den üblichen Begegnungen im engen Familien- und Freundeskreis gekommen. Die genauen Folgen der Festtage sind jedoch noch nicht absehbar.“

Die Inkubationszeit des Virus beträgt rund zehn Tage, viele Menschen sind an den Feiertagen nicht zum Arzt gegangen, die Labore haben weniger getestet. Die wirklichen Inzidenzen werden erst Mitte nächster Woche erkennbar sein. Der Winter hat gerade erst begonnen und damit die Zeit, in der das Coronavirus besonders leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Kalte Luft, längere Aufenthalte in beheizten Räumen und andere Infekte begünstigen die Ausbreitung des Virus. Die in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Virusmutationen bergen noch größere Risiken.

Der Ministerpräsident bittet deshalb alle Niedersächsinnen und Niedersachsen auch weiterhin um eine enge Begrenzung ihrer direkten persönlichen Kontakte auf das absolute Minimum. „Bleiben Sie bitte möglichst zu Hause und treffen Sie höchstens eine weitere Person jenseits Ihres Hausstandes – idealerweise immer dieselbe.“

Da sich in diesem Punkt voraussichtlich nicht alle Menschen einsichtig zeigen werden, sollen private Zusammenkünfte in Niedersachsen mit der nächsten Verordnungsänderung begrenzt werden auf höchstens eine weitere nicht im eigenen Haushalt wohnende Person. Das gilt dann für Alleinlebende ebenso wie für Familien, für Kinder ebenso wie für Erwachsene, für den öffentlichen Raum ebenso wie für den privaten.

Aktuell wird für keinen Landkreis in Niedersachsen eine höhere Inzidenz als 200 pro 100.000 in 7 Tagen nachgewiesen. „Für diejenigen Landkreise aber, in denen das in den nächsten Wochen passieren wird, wird das Land Niedersachsen weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vorsehen – gegebenenfalls auch Einschränkungen des Bewegungsradius“, so Stephan Weil nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch tagestouristische Ausflüge zu verbieten, wenn die 7-Tages-Inzidenz die 200er Marke überschreitet. Schon jetzt bitte ich alle, auf Fahrten in den verschneiten Harz zu verzichten. Die dort zu beobachtenden Menschenansammlungen sind trotz der frischen Luft gefährlich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus. Es gibt auch sonst schöne Ecken in Niedersachsen, in denen sie spazieren gehen oder mit dem Rad fahren können.“

Auch in Schulen und Kitas sind deutliche weitere Einschränkungen vorgesehen. Wegen der Einzelheiten wird auf die aktuelle Pressemitteilung des Kultusministeriums verwiesen.

Stephan Weil: „Die für die Schulen vorgesehenen Maßnahmen sind eine weitere erhebliche Herausforderung für Eltern und Kinder, dessen sind wir uns bewusst. Ich bitte dafür um Verständnis. Ich begrüße es, dass der Bund die Regelung des Kinderkrankengeldes rückwirkend ausweiten wird auf Fälle, in denen eine Betreuung der Kinder zu Hause erforderlich wird auf 10 zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage für Alleinerziehende.“

Auch in Niedersachsen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern – und dort insbesondere auf den Intensivstationen – stark gefordert. Es gibt noch ausreichend freie Betten, punktuell werden aber auch schon schwer erkrankte Coronapatienten aus anderen Bundesländern aufgenommen. Ministerpräsident Weil: „Herzlichen Dank allen in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen Tätigen! Unsere heutigen Beschlüsse sollen Coronainfektionen verhindern, Leben retten und Ihnen einen einigermaßen erträglichen beruflichen Alltag ermöglichen.“

Der Ministerpräsident abschließend: „Niedersachsen ist keine Insel. Niedersachsen liegt mitten in Europa und mitten in Deutschland. Wir haben sieben direkt an uns angrenzende Bundesländer, wir sind ein Transit- und ein Logistikland. Und auch bei uns gibt es vernünftige und weniger vernünftige Bürgerinnen und Bürger. Auch bei uns können die Inzidenzen wieder stark ansteigen und auch bei uns können sich die Intensivstationen füllen, auch bei uns sind Vorsicht und Umsicht geboten – jetzt zu Beginn des Winters mehr denn je!“

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 – Kanzleramt Beschluss

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

5. Januar 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.

Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.

Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.

Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.

Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.

Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
  2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
  7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
  8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.

    Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

  9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
  10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
  11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
  12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
  13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen – Impfbereit

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen

4. Januar 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Ab dem heutigen Montag (04.01.2021) sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen bereit, um mit den Impfungen gegen Covid-19 zu beginnen. Auch die Impfzentren, die dem Land in der letzten Woche noch nicht gemeldet hatten, dass sie startbereit sind, werden im Laufe des Tages mit jeweils 975 Dosen des Impfstoffs beliefert.

„Es ist wichtig, dass jetzt alle Landkreise und kreisfreien Städte mit den Impfungen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern beginnen. Die Impfungen werden uns allen den Weg aus der Pandemie ebnen, dafür sind aber noch deutlich mehr Impfdosen nötig, als bisher zur Verfügung stehen“, so Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann.

Insgesamt sind damit landesseitig mehr als 50.000 Dosen an die Impfzentren ausgeliefert, rund 10.000 stehen in dieser Woche noch für Nachlieferungen bereit. Zudem erhalten die drei großen Krankenhäuser der Maximalversorgung (MHH, UMG und Klinikum Braunschweig) am Mittwoch eine erste Lieferung des Impfstoffs, um das besonders gefährdete Personal vor Ort zu impfen. „Alle anderen Krankenhäuser in Niedersachsen werden über die Impfzentren vor Ort mit mobilen Teams angesteuert. Die Priorisierung des Bundes auf Grundlage der STIKO-Empfehlung erlaubt die Impfung zunächst nur für das Krankenhauspersonal auf den Intensivstationen, in den Notaufnahmen und im Rettungsdienst“, erläutert Ministerin Reimann das Vorgehen.

„In dieser Woche werden dann alle in Niedersachsen für die Erstimpfung zur Verfügung stehenden Dosen verimpft sein“, so die Ministerin. „Es gibt bundes- und europaweit ein Problem mit der verfügbaren Menge des Impfstoffs, nicht mit der Impfstruktur. Mit der Infrastruktur, die im Land aufgebaut wurde, können wir noch deutlich mehr verimpfen. Niedersachsen steht aber ausdrücklich hinter der gemeinsamen Beschaffung des Impfstoffs durch die EU. Ein Wettbewerb unter den EU-Ländern wäre mit den Grundgedanken europäischer Solidarität nicht vereinbar gewesen.“

Schon am 30.12. hatte Niedersachsen 15.000 Dosen weniger als angekündigt erhalten, eine Lieferung über 63.000 Dosen entfiel sogar komplett. Die nächste Impfstofflieferung für Niedersachsen über 63.000 Dosen wurde vom Bund für den 8. Januar angekündigt. Diese Lieferung war ursprünglich für den 11. Januar avisiert, sie ist jetzt vorgezogen worden. Danach soll erst wieder am 18. Januar Impfstoff eintreffen.

„Auch vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar“, so Reimann, „alle gelieferten Impfdosen sofort zu verimpfen und auf die Rücklage für die Zweitimpfung zu verzichten. Der Impfstoff bietet erst nach einer zweiten Impfung, drei bis vier Wochen nach der ersten, den vollständigen Schutz vor Covid-19. Alle medizinischen Studien und auch die Zulassung des Impfstoffs beruhen auf diesen zwei Impfungen pro Person. Wir werden weder eine Wette auf zukünftige Lieferungen des Impfstoffs abschließen, noch werden wir uns in Niedersachsen einfach über die Zulassungsbedingungen hinwegsetzen. “

Die Ministerin bittet vor allem die hochbetagten Menschen, die nicht in einem Alten- oder Pflegeheim leben, noch um Geduld: „Ich habe großes Verständnis für den Wunsch nach einer zügigen Impfung. Allein in Niedersachsen leben 800.000 Menschen, die nach der Priorisierung schon heute impfberechtigt sind. Knapp die Hälfte aller Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus sind jedoch in den Alten- und Pflegeheimen zu beklagen. Angesichts der massiven Knappheit des Impfstoffs legen wir unseren Schwerpunkt deshalb ganz bewusst auf die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in diesen Einrichtungen. Dazu sind in allen Landkreisen und Städten mobile Impfteams im Einsatz.“ Der limitierende Faktor bleibt der Impfstoff.

Schulraum

KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

4. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länderministerinnen und Länderminister über die Auswirkungen einer möglichen Verlängerung des Lockdowns für den Schulbereich ausgetauscht.

Das virtuelle Treffen war die Fortsetzung eines regelmäßigen Abgleiches zwischen den Ländern und diente der Vorbereitung der Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund am morgigen Dienstag.

Die KMK verständigte sich darauf, den hohen Wert der schulischen Bildung im Präsenzunterricht zu betonen, gleichwohl aber aufgrund der aktuell hohen Corona-Inzidenzwerte bei Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen auch den Schulbereich in der Pflicht zu sehen, einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion zu leisten.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den heutigen Beschlüssen:

„Wir sind uns sehr einig darin, dass wir schnellstmöglich wieder vollen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wollen, weil das gut für die Lernfortschritte und die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Aber natürlich sehen wir auch, dass die Lage nach Weihnachten und Silvester sehr ungewiss ist und dass eine Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen daher zielführend ist. Schule muss daher einen Beitrag leisten zur Kontaktreduktion. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, über Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler, Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder auch Distanzunterricht. Je nach Infektionslage und aktueller Inzidenz sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die KMK hat hier nicht die eine Empfehlung abgegeben, sondern zur Vorbereitung der morgigen Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund mehrere Modelle genannt. Der Kultusministerkonferenz kam insofern eine beratende Funktion zu und keine mit Entscheidungscharakter.

Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden. Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.

Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten. Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die Grundschülerinnen und Grundschüler wie ursprünglich geplant in voller Klassenstärke in Szenario A starten lassen. Und natürlich gilt es, auch Kontaktreduzierungen in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, zum Beispiel, indem wir wieder auf Gruppenmischungen verzichten.

Es gilt, dass wir unser Augenmerk bei allen Entscheidungen insbesondere auf die jüngeren Kinder richten werden sowie auch auf die Übergangs- und Abschlussklassen. Bei allen notwendigen Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen Entscheidungen aber nicht einseitig zu Lasten der Kinder und jungen Erwachsenen gehen. Im Schul- und Kitabereich gilt es immer, sehr verschiedene Interessen und Auswirkungen abzuwägen: Das Recht auf Bildung, den Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen an einem guten Aufwachsen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt. Das erwarte ich mir auch von den morgigen Bund-Länder-Beratungen.“

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr – Ohne Titel

Wir wünschen Ihnen einen guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr

30. Dezember 2020/in Hannover, Niedersachsen, Region Hannover

HANNOVER (red./bg) Das alte Jahr verabschiedet sich morgen und wir möchten Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine guten und gesunden Rutsch ins Neue Jahr mit auf den Weg geben. Bleiben Sie alle gesund und wir hoffen, dass nicht nur Ihre guten Vorsätze in Erfüllung gegen, sondern sich auch die Hoffnungen auf eine besseres Jahr 2021 mit all ihren Wünschen erfüllt.

Für viele von uns hat das endende Jahr eigentlich genauso angefangen, wir wir es die vielen Jahre gewohnt waren. Man feierte, prostete seiner Familie, seinen Bekannten und Freunden zu und nahm sich einiges für dieses Jahr vor. Dann kam der Coronavirus und vieles wurde anders. Die gesamte Menschheit stand und steht in diesem Jahr 2020 vor einer gewaltigen Herausforderung. Diese werden uns auch sicherlich bis weit ins Neue Jahr hinein verfolgen. Es ist zwar Licht am Tunnelende, aber es wird nur langsam heller und vor allem flackert es noch. Wir alle benötigen viel Geduld und Verständnis für die kommenden Monate. Vielleicht haben wir aber eine Chance, nächstes Jahr schon wieder ein fast normales Silvester zu feiern.

Gleichzeitig möchten wir uns aber auch mit unseren Wünschen bei allen Leserinnen und Lesern bedanken, die uns die Treue gehalten haben. Wir werden auch im nächsten Jahr wie gewohnt über interessanten Themen berichten und sie mit neutralen Informationen aus der Region und unserem Niedersachsen, versorgen.

Zum Schluß bitten wir sie aber auch, sich an die ernstgemeinten Empfehlung zur Kontaktbeschränkung, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz und der Einhaltung der Vorgaben der Corona-Verordnung zu halten.

Unser besonderer Dank geht aber vor allem an alle Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen, dem medizinischen Personal in den Krankenhäusern und an alle, die seit Monaten sich mit hohem persönlichen Engagement und ohne Rücksicht auf ihre eigenen Gesundheit, gegen das Coronavirus und seine Folgen sich rund um die Uhr stemmen.

Wie sie wissen, berichtet BG-PRESS.de unter anderem schwerpunktmäßig aus dem Bereich der Gefahrenabwehr. Aus diesem Grund wünschen wir allen Rettungsdiensten, den Kameraden der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren, der Landes- und Bundespolizei, dem Technischen Hilfswerk, der DLRG sowie den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern der Sanitätsdienste des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter  und dem Malteser Hilfsdienst einen ruhigen Übergang ins Neue Jahr mit möglichst wenig Einsätzen.

Bleiben Sie alle gesund und kommen Sie gut ins Neue Jahr

Ihre Redaktion von BG-PRESS.de

Landesregierung appelliert: Verbringen Sie ein ruhiges und kontaktarmes Silvester – Silvester in Niedersachsen

Landesregierung appelliert: Verbringen Sie ein ruhiges und kontaktarmes Silvester

30. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel appelliert der Leiter des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, sich an die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie die Abstands- und Hygieneregeln zu halten: „Auch Silvester muss dieses Jahr leider vollkommen anders gefeiert werden, als wir das alle gewohnt sind.

Bleiben Sie möglichst zuhause und feiern Sie den Jahreswechsel nur im ganz kleinen Kreis. Damit helfen Sie aktiv mit, Neuinfektionen mit dem Virus zu verhindern. Achten Sie auch bei Ausflügen in die Natur darauf, die Abstände einzuhalten und meiden Sie größere Menschenansammlungen.“

Die Polizei wird über Silvester und Neujahr in ganz Niedersachsen deutliche Präsenz zeigen und Verstöße gegen die Corona-Verordnung konsequent ahnden. Die Bereitschaftspolizei wird den Einsatz- und Streifendienst in allen Landesteilen bei diesen Kontrollen unterstützen.

Die Landesregierung hat sowohl Tourismusverbände als auch die Kommunen im Harz noch einmal darauf hingewiesen, Besucherinnen und Besucher dafür zu sensibilisieren, von touristischen Besuchen in den Harz abzusehen bzw. bei einem Besuch im Harz Menschenmassen zu meiden und Abstand zu halten. Es ist verständlich, dass die Menschen die Zeit jetzt für einen Besuch im Harz nutzen wollen. In jedem Fall gelten auch für den Harz die Hygienevorschriften der aktuellen Corona-Verordnung.

Auch die Polizei appelliert aufgrund des nach dem ersten Schnee starken Andrangs wiederholt an etwaige Besucherinnen und Besucher des Harzes, insbesondere die Bundesstraße 4 zu meiden und weiträumig auszuweichen. Die Parkplätze im Harz sind in diesen Tagen komplett überfüllt. Parkraum ist nur noch abseits von den üblichen touristischen Zielen in begrenztem Maße verfügbar. Autofahrer werden aufgefordert, ihr Fahrzeug nicht abseits der regulären Parkflächen abzustellen. Zudem müssen Rettungswege unbedingt freigehalten werden

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen – Mobile Impfteams

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen

30. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Impfkampagne in Niedersachsen nimmt weiter Fahrt auf. Begonnen wurde in den Landkreisen Osnabrück, Cloppenburg und der Grafschaft Bentheim, am heutigen Mittwoch starten mobile Teams in der Stadt und der Region Hannover, im Landkreis Nienburg und in der Stadt Osnabrück.

„Dort, wo geimpft wird, geht es zügig voran und wir erhalten die Rückmeldung, dass der Einsatz der mobilen Teams und die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen ausgesprochen gut funktionieren. Dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten“, so der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung und Sozialstaatssekretär Heiger Scholz.

Das Land hatte die Kreise und kreisfreien Städte vor Weihnachten aufgerufen, ein Signal zu geben, wenn alle Vorbereitungen für einen erfolgreichen Impfstart abgeschlossen sind. Erst dann werden die jeweils benötigten Bestellungen in Margen à 1.000 Impfdosen ausgeliefert. So wird verhindert, dass die Kühlkette unterbrochen und Impfstoff unbrauchbar wird.

Insgesamt stehen dem Land Stand heute für rund 56.000 Menschen je zwei Impfdosen zur Verfügung. Niedersachsen legt anders als einige andere Länder für jede verimpfte Dosis die in drei Wochen benötigte zweite Impfdosis zurück. Damit wird sichergestellt, dass alle Zweitimpfungen pünktlich stattfinden können. Keine einzige Zweitimpfung soll bei etwaigen Engpässen in der Impfstoffauslieferung ausfallen müssen. Der volle Impfschutz wird erst nach der zweiten Impfung erreicht. Bereits heute sind rund 15.000 Impfdosen (für rund 7.500 Personen) weniger angekommen als ursprünglich angekündigt waren. Die für den 4. Januar angekündigte Lieferung von rund 63.000 Impfdosen für Niedersachsen entfällt nach Angaben des Herstellers und des Bundesgesundheitsministeriums ganz. Die nächste Lieferung in gleicher Höhe ist nun erst für den 11. Januar angekündigt.

Dazu Heiger Scholz: „So lange wir nicht sicher sind, dass der Impfstoff verlässlich jede Woche geliefert wird, wäre es fahrlässig, alle Impfdosen zu vergeben, die uns zur Verfügung stehen.

Mit insgesamt 50 Impfzentren liegt Niedersachsen zusammen mit NRW bundesweit an der Spitze. Bei einer so großen Zahl an Impfzentren ist der organisatorische Aufwand höher, es wird so jedoch eine gute flächendeckende Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger garantiert. Die Zahl der in Niedersachsen an den Start gehenden Impfzentren erhöht sich jetzt täglich. Das Gesundheitsministerium wird darauf hinwirken, dass Anfang nächster Woche alle Impfzentren in Niedersachsen am Start sind. Anfängliche Schwierigkeiten einzelner Landkreise bei dem Empfang der notwendigen Unterlagen und der Barcodescanner sind bedauerlich, sie werden jedoch spätestens morgen mit Hilfe des Landes überwunden sein.

„Die mit 50 Impfzentren breite Abdeckung in der Fläche wird sich im Verlauf der Impfkampagne als großer Vorteil herausstellen“, erklärt Heiger Scholz. „Die Impfkampagne ist ein Marathon, kein Sprint. Schon in der nächsten Woche wird sich zeigen, dass wir in Niedersachsen eine ausgesprochen leistungsstarke Impfstruktur aufgebaut haben.“

Die in dieser und in der nächsten Woche zur Verfügung stehenden Impfdosen werden voraussichtlich spätestens am Freitag nächster Woche vollständig verimpft sein. Dann muss abgewartet werden, bis am 11. Januar 2021 die nächste Lieferung eintrifft.

Vor diesem Hintergrund wird das Land auch zunächst nicht mit der Terminvergabe an impfberechtigte Personen in den Impfzentren beginnen. Dies war an sich für den 6. Januar geplant.

„Der begrenzende Faktor wird“, so Scholz, „in den nächsten Wochen ganz klar die Impfstoffmenge sein. Deshalb sind die Zulassung weiterer Impfstoffe sowie kontinuierliche und verlässliche Lieferungen des Bundes für uns von allergrößter Wichtigkeit.“

Der Zeitpunkt, an dem mit der individuellen Terminvergabe begonnen werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben. Der Fokus der Impfkampagne in Niedersachsen liegt damit in den nächsten Wochen zunächst weiterhin auf den mobilen Teams, die in den Alten- und Pflegeheimen und möglichst schnell auch in den örtlichen Krankenhäusern impfen. Hier leben und arbeiten die besonders gefährdeten Personengruppen, die das größte Risiko tragen, schwer an Covid zu erkranken und im schlimmsten Fall an der Krankheit zu versterben.

Variante des Corona-Virus aus Großbritannien erstmals in Niedersachsen nachgewiesen – b117

Variante des Corona-Virus aus Großbritannien erstmals in Niedersachsen nachgewiesen

29. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat bei einem Infektionsfall aus dem November dieses Jahres im Nachhinein die Virus-Variante B1.1.7 sequenzieren können, die mittlerweile für einen Großteil der Infektionen im Süden Englands verantwortlich ist und unter Expertinnen und Experten als ansteckender gilt.

Die Proben eines mittlerweile verstorbenen, hochaltrigen Covid-Patienten mit Vorerkrankungen und seiner Frau waren bereits am 27. Und 30. November entnommen worden und wurden nach Auftreten der neuen Variante in Großbritannien nachträglich von der MHH durch eine sogenannte Sequenzierung eingehender untersucht. Eine Überprüfung der Sequenzen im Referenzlabor der Charité bei Prof. Drosten in Berlin bestätigte, dass es sich um die Variante B1.1.7 des Virus handelte. Die Ergebnisse wurden am 23.12.2020 zwischen der MHH Virologie und der Charité kommuniziert.

Die Tochter des Patienten hatte sich Mitte November in England aufgehalten und mit großer Wahrscheinlichkeit dort mit dem Virus angesteckt. Auch die Ehefrau infizierte sich, beide sind mittlerweile aber wieder genesen. Weitere Ansteckungen hat es im Zusammenhang mit diesen Fällen nach den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes der Region Hannover nicht gegeben.

Nach Einschätzung des RKI ist es nicht überraschend, dass diese Virus-Variante auch in Deutschland nachgewiesen wurde. Bisher gebe es bei begrenzter Datenlage keine Hinweise auf schwerere Krankheitsverläufe bei Infektionen mit dieser neuen Variante oder eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe. Erste vorläufige Modellierungsergebnisse aus Großbritannien deuten auf eine höhere Übertragbarkeit als bei den bisher zirkulierenden Virusvarianten hin.

Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz erklärt dazu: „Meine Gedanken und mein Beileid gelten den Angehörigen des Verstorbenen, die ebenfalls von einer Infektion mit dem Virus betroffen waren und denen ich viel Kraft wünsche. Das Auftreten der Virus-Variante ist für uns alle ein weiterer Anlass, uns ganz besonders streng an die geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen zu halten. So lange wir dies tun, nehmen wir jeder Variante des Virus die Chance, sich zu verbreiten.“

Bitte nehmen sie Abstand von Tagesausflügen in den Harz – Wintersport Harz

Bitte nehmen sie Abstand von Tagesausflügen in den Harz

28. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (red.) Viele Menschen nutzen trotz der Corona-Pandemie und dem derzeit bestehenden Lockdown die Zeit, um einen Tagesausflug in den verschneiten Harz zu unternehmen. Die Polizei aus Goslar rät dringend von solchen Tagesausflügen ab. Die Parkplatzkapazitäten im Oberharz sind vollständig ausgeschöpft. 

Zudem sind Geschäfte, Gaststätten und auch Schwimmbäder geschlossen. Gleichzeitig bestehen laut der Polizei auch Gefahren durch den Sturm der letzten Tagen. Die Gefahr, dass es zur Nichteinhaltung von Abständen bei diesen Ausflügen kommt, ist hoch und sollte nicht unterschätzt werden.

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen – Impfbeginn

Aktuelle Informationen zur Covid-Impfung in Niedersachsen

28. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Seit Sonntag werden die ersten Niedersächsinnen und Niedersachsen in den Landkreisen Cloppenburg und Osnabrück gegen Covid-19 geimpft. Beide Landkreise hatten zuvor eine Lieferung von jeweils 1.000 Impfdosen aus einem der Zentrallager des Landes erhalten. Am ersten Tag wurden in den beiden Kreisen insgesamt 334 Personen in Alten- und Pflegeheimen und einer Einrichtung der Eingliederungshilfe geimpft.

Niedersachsen konzentriert zu Beginn der Impfkampagne alle vorhandenen Ressourcen auf den Einsatz von mobilen Impfteams, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in diesen besonders gefährdeten Einrichtungen so schnell wie möglich durch eine Impfung zu schützen

Die 50 Impfzentren werden erst in einem nächsten Schritt im Laufe des Januars ihren Betrieb aufnehmen. Aus diesem Grund ist es für Bürgerinnen und Bürger zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht möglich, einen Impftermin über die Impfhotline des Landes zu vereinbaren. Die Landesregierung wird den Start der Terminvergabe rechtzeitig und mit einem zeitlichen Vorlauf kommunizieren und bittet hier noch um ein wenig Geduld.

Niedersachsen hat in einer ersten Lieferung insgesamt 10.000 Impfdosen erhalten, von denen die Hälfte sofort verimpft werden kann. Die andere Hälfte wird im Zentrallager des Logistikpartners der Landesregierung bei extrem niedrigen Temperaturen aufbewahrt, um die Durchführbarkeit der benötigten Zweitimpfung nach drei Wochen zu garantieren. Im Laufe des heutigen Tages wird für Niedersachsen eine weitere Lieferung mit rund 53.000 Impfdosen erwartet, bis zum Jahresende sollen weitere rund 63.000 Dosen folgen. Damit stehen bis zum Jahresende rund 127.000 Impfdosen bereit.

„Damit sind wir ab Dienstag in der Lage, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt mit dem Impfstoff zu beliefern, der uns signalisiert, dass vor Ort alles für die Impfung in den besonders gefährdeten Einrichtungen bereit ist“, erklärt der Leiter des Corona-Krisenstabs der Landesregierung und Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz. So habe die Grafschaft Bentheim im Laufe des heutigen Montags ebenfalls 1.000 Impfdosen erhalten und kann am Dienstag vor Ort mit den Impfungen beginnen.

Der Landkreis Nienburg und die Stadt Osnabrück haben zudem signalisiert, dass sie am 30. Dezember mit den Impfungen beginnen können und werden vom Land entsprechend einen Tag vorher ebenfalls mit rund 1.000 Dosen beliefert.

„Wir gehen davon aus, dass die allermeisten Landkreise und Städte in der ersten Januarwoche mit den Impfungen beginnen können und die Kampagne dann im ganzen Land weiter Fahrt aufnimmt“, so Heiger Scholz. Gerade in der Zeit zwischen den Jahren sei es für viele Einrichtungen eine große Herausforderung, die notwendige Organisationsarbeit zu leisten und die Impfeinwilligung der Bewohnerinnen und Bewohner zu beschaffen, so Heiger Scholz: „Ziel muss es sein, beim Besuch der mobilen Teams in den Einrichtungen möglichst viele Menschen zu impfen. Das erfordert großen Einsatz der Beschäftigten vor Ort und eine gewisse Vorbereitungszeit, für die wir vollstes Verständnis haben.“

Um eine Impfstofflieferung am 4. Januar zu erhalten, sind die Landkreise und kreisfreien Städte aufgerufen, ihre Impfstoffanforderung bis zum 30. Dezember an das Gesundheitsministerium zu senden. Die Auswahl der Einrichtungen, in denen zuerst geimpft wird, erfolgt dabei in Absprache der örtlichen Behörden mit den Einrichtungen und wird vom Land nicht vorgegeben.

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Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 14:47 Uhr
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